Stromanschlußkosten!??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.05 08:12:34 von
neuester Beitrag 14.02.05 20:19:06 von
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Hallo,
meine Eltern haben Ihr Geschäft vermietet. Nun verlangt die E-on Bayern für einen zusätzlichen Stromanschluß
(bisher ging ales über den Hausanschluß)Anschlußkosten
über 3.557,00 EUR!!!!!!!!. Für die gleiche Leistung
(nur für einen Anschluß einer Wohneinheit) würden allerdings "nur" 801,10 EUR anfallen. Also für mich ist das reine Abzocke. Die verlangen also für die gleiche Leistung 2.756,00 EUR mehr!
Hat jemand von Euch eine Ahnung ob es noch andere Anbieter gibt oder es für den zusätzlichen Anschluß (der neue Mieter
braucht einen stärkeren Stromanschluß)eine andere Möglichkeit gibt.
Ich habs auch schon bei einem anderem Stromanbieter (Yellow Strom) versucht, aber die verkaufen nur den Strom und machen keinen Stromanschluß.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.
Gruß
BFW
meine Eltern haben Ihr Geschäft vermietet. Nun verlangt die E-on Bayern für einen zusätzlichen Stromanschluß
(bisher ging ales über den Hausanschluß)Anschlußkosten
über 3.557,00 EUR!!!!!!!!. Für die gleiche Leistung
(nur für einen Anschluß einer Wohneinheit) würden allerdings "nur" 801,10 EUR anfallen. Also für mich ist das reine Abzocke. Die verlangen also für die gleiche Leistung 2.756,00 EUR mehr!
Hat jemand von Euch eine Ahnung ob es noch andere Anbieter gibt oder es für den zusätzlichen Anschluß (der neue Mieter
braucht einen stärkeren Stromanschluß)eine andere Möglichkeit gibt.
Ich habs auch schon bei einem anderem Stromanbieter (Yellow Strom) versucht, aber die verkaufen nur den Strom und machen keinen Stromanschluß.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.
Gruß
BFW
Gleich- oder Wechselstrom?
catchup
catchup
Hi BFW
solange nicht mehr leistung benötigt wird kann der vorh. hausanschluss beibehalten werden. zukünftig die
abrechnung über "kundeneigene" zwischenzähler für das geschäft vornehmen,d.h. es fallen nur kosten für den zwischenzähler (geeicht)und desen einbau an (ca. 500 €).
ciao c61
solange nicht mehr leistung benötigt wird kann der vorh. hausanschluss beibehalten werden. zukünftig die
abrechnung über "kundeneigene" zwischenzähler für das geschäft vornehmen,d.h. es fallen nur kosten für den zwischenzähler (geeicht)und desen einbau an (ca. 500 €).
ciao c61
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Der zweite Stromanschluß wird deshalb benötigt, weil mehr Leistung benötigt wird.
(Solarium). Meine Eltern wohnen auch noch im dem Haus.
Im Augenblick besteht nur ein normaler Hausanschluß mit 35 A.
Für folgende "Leistungsbereitstellung" (zusätzlich 35 A) hat die E-on die Stromanschlußkosten angesetzt.
Hausanschlusssicherung 3X63 A
1 Haushalt 3X35 A SH (alt)
2 Haushalt 3X35 A SH
2a Heizung 3X35 A SH 10KW
Warum Sie den 2 Haushalt und die Heizung extra angesetzt haben, weiss ich nicht.
Gibt es eine andere Möglichkeit die E-on zu umgehen?
Danke im voraus!
Gruß
BFW
vielen Dank für Eure Antworten. Der zweite Stromanschluß wird deshalb benötigt, weil mehr Leistung benötigt wird.
(Solarium). Meine Eltern wohnen auch noch im dem Haus.
Im Augenblick besteht nur ein normaler Hausanschluß mit 35 A.
Für folgende "Leistungsbereitstellung" (zusätzlich 35 A) hat die E-on die Stromanschlußkosten angesetzt.
Hausanschlusssicherung 3X63 A
1 Haushalt 3X35 A SH (alt)
2 Haushalt 3X35 A SH
2a Heizung 3X35 A SH 10KW
Warum Sie den 2 Haushalt und die Heizung extra angesetzt haben, weiss ich nicht.
Gibt es eine andere Möglichkeit die E-on zu umgehen?
Danke im voraus!
Gruß
BFW
DU kannst versuchen einen anderen Anbieter zu bekommen!! Die werden dich aber wieder verjagen!! Ist wie beim Telefon. Anbieter gibt es zu Hauf, aber Firmen, welche dir den Anschluß auch legen, so gut wie gar nicht (mit ein paar Ausnahmen!!) Die scheuen alle die Milliarden Investitionen.
Und noch schlimmer ist es beim Strom. Anschluß über EON oder evtl. auch RWE, oder einem regionalen Stomanbieter der auch ein eigenes Netz hat. Nur in der Regel verlangen die fast genau soviel, manchmal sogar teurer als EON oder RWE.
Also zahlen.
Schubi
Und noch schlimmer ist es beim Strom. Anschluß über EON oder evtl. auch RWE, oder einem regionalen Stomanbieter der auch ein eigenes Netz hat. Nur in der Regel verlangen die fast genau soviel, manchmal sogar teurer als EON oder RWE.
Also zahlen.
Schubi
hi BFW
bei Leistungserhöhung (gewerblich) siehts nicht gut aus.
wobei bei Solarien diese Kosten im allgemeinen durch den
Mieter zu tragen sind oder hast du im mietvertrag eine aus/zusage über die zur verfügung stehende elt. anschlussleistung getätigt ?
Ciao c61
Grundsätzlich:
für den hausanschluss gibt es nur einen örtlichen anbieter!
bei Leistungserhöhung (gewerblich) siehts nicht gut aus.
wobei bei Solarien diese Kosten im allgemeinen durch den
Mieter zu tragen sind oder hast du im mietvertrag eine aus/zusage über die zur verfügung stehende elt. anschlussleistung getätigt ?
Ciao c61
Grundsätzlich:
für den hausanschluss gibt es nur einen örtlichen anbieter!
@BFW
1. Der Netzbetreiber hat das Monopol, da ihm das Netz gehört. Stromanbieter wie Yello Strom u.a. haben auf das Bereitstellungsnetz keinerlei Einfluss.
2. Der Hausanschluß richtet sich nach der benötigten Leistung, die der Netzbetreiber bereitstellt. Wie ich das sehe, möchte der neue Mieter einen stärkeren Anschluss. Deine Elektrofirma hat daraufhin bei dem Netzbetreiber bestimmt einen Antrag auf höhere Leistung gestellt. Das müsste auf dem Antrag vermerkt sein, den der Netzbetreiber, die Elektrofirma und der Eigentümer der Immobilie unterschrieben hat und ein Formular davon besitzt. Dieser Antrag ist in der Regel in vierfacher Ausfertigung vorhanden. Einen Durchschlag bekommt der Kunde, einen bekommt der Netzbetreiber und einen behält die Elektrofirma. Dann prüft der Netzbetreiber, ob eine Leistungserhöhung bereitgestellt werden kann, und macht einen Kostenvoranschlag für dem genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Danach beginnen die Elektroarbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird das Original mit dem entsprechenden Vermerk durch die Elektrofirma an das E-Werk geschickt (Fertigmeldung).
Der BKZ muß bezahlt werden, bevor normalerweise die sogenannten Vorsicherungen von der Elektrofirma ausgetauscht werden dürfen (die Sicherungen befinden sich im verplombten Teil des Zählerschranks).
Der Netzbetreiber ist durchaus berechtigt, diesen BKZ zu erheben. Grundlage dafür ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV). In dieser Verordnung wird aber nicht die Höhe des BKZ geregelt. Dafür gibt es oft Ergänzende Bestimmungen und die TAB (Technische Anschlussbedingungen). Sie werden vom jeweiligen Netzbetreiber erstellt und der betreffenden Regionen aufdiktiert. Diese Bestimmung kennt normalerweise der Elektroinstallateur. Diese Elektrofirmen werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen vom Netzbetreiber geschult und informiert. Dafür erhalten diese Firmen eine Erlaubnis des Netzanbieters in der Region Installationsarbeiten durchführen zu dürfen. Zu sehen ist das anhand der Nummer der Installationsfirma auf dem Antrag (diese Nummer beinhaltet einen gewissen Schlüssel).
Zurück zum Hausanschluss.
Im einfachsten Fall wird der Netzbetreiber bei einem bestehenden Hausanschluss nur drei NH-Sicherungen austauschen. Dafür dann auch noch fast 3 000 Euronen locker machen zu müssen, ist schon ziemlich bitter. Man sollte dabei aber nicht vergessen, daß damit eine Bereitstellung der Anschlußleistung "gekauft" wird. Diese garantierte Leistung muß dann bei zukünftigen Planungen in diesem Netz berücksichtigt werden, was im Zweifel dazu führen kann, daß durch weitere, zukünftige Netznutzer dem Netzbetreiber zusätzliche, erhebliche Kosten entstehen können, weil beispielsweise der Leitungsquerschnitt nicht mehr ausreichend ist.
Ferner richten sich danach die Dichte und Größe der Niederspannungstransformatoren u.v.m..
Zahlt man den BKZ nicht, wird i.d.R. kein Stromzähler eingebaut. Außerdem darf die für den Umbau beauftragte Elektrofirma die Vorsicherungen nicht austauschen, d.h. alles bleibt dann beim Alten.
Das einzige, was man tun kann ist, den BKZ unter Vorbehalt zu zahlen und zu klagen. Nach meiner Erfahrung stehen da die Chancen für den Kunden eher schlecht, da der Netzbetreiber sein Netz kennt und damit argumentativ klar im Vorteil ist. Auf alle Fälle ist hier ein Fachanwalt notwendig.
Der BKZ für die Heizung (ich vermute hier Nachtspeicheröfen) wird - wenn überhaupt - extra berechnet, da sie nur zu bestimmten Zeiten Energie beziehen (Schwachlast). Probleme könnte es nur mit einer sogenannten Tagnachladung geben, das hängt aber von der Lastkurve des betreffenden Versorgungsgebiets ab.
Haushalte werden normalerweise (ohne Durchlauferhitzer) mit 3x35 A vorgesehen. Der BKZ für Gewerbe ist aber i.d.R. auch mit 3x35 A höher als für einen Haushalt. Grund ist hier die Lastkurve.
MfG
Ronald
1. Der Netzbetreiber hat das Monopol, da ihm das Netz gehört. Stromanbieter wie Yello Strom u.a. haben auf das Bereitstellungsnetz keinerlei Einfluss.
2. Der Hausanschluß richtet sich nach der benötigten Leistung, die der Netzbetreiber bereitstellt. Wie ich das sehe, möchte der neue Mieter einen stärkeren Anschluss. Deine Elektrofirma hat daraufhin bei dem Netzbetreiber bestimmt einen Antrag auf höhere Leistung gestellt. Das müsste auf dem Antrag vermerkt sein, den der Netzbetreiber, die Elektrofirma und der Eigentümer der Immobilie unterschrieben hat und ein Formular davon besitzt. Dieser Antrag ist in der Regel in vierfacher Ausfertigung vorhanden. Einen Durchschlag bekommt der Kunde, einen bekommt der Netzbetreiber und einen behält die Elektrofirma. Dann prüft der Netzbetreiber, ob eine Leistungserhöhung bereitgestellt werden kann, und macht einen Kostenvoranschlag für dem genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Danach beginnen die Elektroarbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird das Original mit dem entsprechenden Vermerk durch die Elektrofirma an das E-Werk geschickt (Fertigmeldung).
Der BKZ muß bezahlt werden, bevor normalerweise die sogenannten Vorsicherungen von der Elektrofirma ausgetauscht werden dürfen (die Sicherungen befinden sich im verplombten Teil des Zählerschranks).
Der Netzbetreiber ist durchaus berechtigt, diesen BKZ zu erheben. Grundlage dafür ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV). In dieser Verordnung wird aber nicht die Höhe des BKZ geregelt. Dafür gibt es oft Ergänzende Bestimmungen und die TAB (Technische Anschlussbedingungen). Sie werden vom jeweiligen Netzbetreiber erstellt und der betreffenden Regionen aufdiktiert. Diese Bestimmung kennt normalerweise der Elektroinstallateur. Diese Elektrofirmen werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen vom Netzbetreiber geschult und informiert. Dafür erhalten diese Firmen eine Erlaubnis des Netzanbieters in der Region Installationsarbeiten durchführen zu dürfen. Zu sehen ist das anhand der Nummer der Installationsfirma auf dem Antrag (diese Nummer beinhaltet einen gewissen Schlüssel).
Zurück zum Hausanschluss.
Im einfachsten Fall wird der Netzbetreiber bei einem bestehenden Hausanschluss nur drei NH-Sicherungen austauschen. Dafür dann auch noch fast 3 000 Euronen locker machen zu müssen, ist schon ziemlich bitter. Man sollte dabei aber nicht vergessen, daß damit eine Bereitstellung der Anschlußleistung "gekauft" wird. Diese garantierte Leistung muß dann bei zukünftigen Planungen in diesem Netz berücksichtigt werden, was im Zweifel dazu führen kann, daß durch weitere, zukünftige Netznutzer dem Netzbetreiber zusätzliche, erhebliche Kosten entstehen können, weil beispielsweise der Leitungsquerschnitt nicht mehr ausreichend ist.
Ferner richten sich danach die Dichte und Größe der Niederspannungstransformatoren u.v.m..
Zahlt man den BKZ nicht, wird i.d.R. kein Stromzähler eingebaut. Außerdem darf die für den Umbau beauftragte Elektrofirma die Vorsicherungen nicht austauschen, d.h. alles bleibt dann beim Alten.
Das einzige, was man tun kann ist, den BKZ unter Vorbehalt zu zahlen und zu klagen. Nach meiner Erfahrung stehen da die Chancen für den Kunden eher schlecht, da der Netzbetreiber sein Netz kennt und damit argumentativ klar im Vorteil ist. Auf alle Fälle ist hier ein Fachanwalt notwendig.
Der BKZ für die Heizung (ich vermute hier Nachtspeicheröfen) wird - wenn überhaupt - extra berechnet, da sie nur zu bestimmten Zeiten Energie beziehen (Schwachlast). Probleme könnte es nur mit einer sogenannten Tagnachladung geben, das hängt aber von der Lastkurve des betreffenden Versorgungsgebiets ab.
Haushalte werden normalerweise (ohne Durchlauferhitzer) mit 3x35 A vorgesehen. Der BKZ für Gewerbe ist aber i.d.R. auch mit 3x35 A höher als für einen Haushalt. Grund ist hier die Lastkurve.
MfG
Ronald
Hallo.
Mal ne dumme Frage.
Warum erkundigst du dich nicht bei einem ansässigen Elektroinstallateur? Oder dürfen die das bei euch nicht machen?
Jack.
Mal ne dumme Frage.
Warum erkundigst du dich nicht bei einem ansässigen Elektroinstallateur? Oder dürfen die das bei euch nicht machen?
Jack.
#8
der Elektroinstallateur wird erst nach dem Zähler tätig werden dürfen , davor dürften die Anlagen dem jeweiligen Versorger gehören , also Pech gehabt .
der Elektroinstallateur wird erst nach dem Zähler tätig werden dürfen , davor dürften die Anlagen dem jeweiligen Versorger gehören , also Pech gehabt .
Wombat.
Bei mir wurde vor einigen Jahren von Dachanschluß auf Erdanschluß umgebaut. Alles, vom Verlegen der neuen Leitung vom Keller bis zum Zähler, das Abbauen der alten Leitung, sowie das Anschließen IM Zähler machte der örtliche Installateur. Vom E-Werk kam nur jemand zur Kontrolle und zum Neuverplomben des Zählers.
Ich denke mal, zumindest fragen könnte BFW ja .
Bei mir wurde vor einigen Jahren von Dachanschluß auf Erdanschluß umgebaut. Alles, vom Verlegen der neuen Leitung vom Keller bis zum Zähler, das Abbauen der alten Leitung, sowie das Anschließen IM Zähler machte der örtliche Installateur. Vom E-Werk kam nur jemand zur Kontrolle und zum Neuverplomben des Zählers.
Ich denke mal, zumindest fragen könnte BFW ja .
da ist dann nur die Frage , wer ihn beauftragt hat , du oder dein Energieversorger ???
wenn dein Energieversorger ihn beauftragt hat , dann hat er im Auftrag des Versorgers gearbeitet .
wenn dein Energieversorger ihn beauftragt hat , dann hat er im Auftrag des Versorgers gearbeitet .
Nein, den hatte ich beauftragt.
Könnte allerdings sein, daß der eine Art Abkommen mit der EVO hatte, denn deren Sitz ist 30 km weg.
Könnte allerdings sein, daß der eine Art Abkommen mit der EVO hatte, denn deren Sitz ist 30 km weg.
Aber wie auch immer.
Ein Installateur kann ja alle anfallenden Arbeiten erledigen, so daß der vom E-Werk nur noch zum An-oder Umschließen kommen muß.
Ist doch bei jedem Neubau genau so.
Ein Installateur kann ja alle anfallenden Arbeiten erledigen, so daß der vom E-Werk nur noch zum An-oder Umschließen kommen muß.
Ist doch bei jedem Neubau genau so.
#9 @wombat01,
Falsch.
Die Liefergrenze ist der Hausanschlusskasten (HAK). Das Eigentum des HAK hängt i.d.R. von der Anschlußart ab. Bei Erdkabelanschluß ist der HAK Eigentum des EVU. Bei Freileitungsanschluß ist der HAK oft (nich immer) Eigentum des Immobilienbesitzers. Das Kabel zwischen HAK und Zählerschrank ist Kundeneigentum und Bringleistung. Mit der Verplombung hat das gar nichts zu tun (siehe Nachtspeicheranlagen).
#11 @wombat01,
Quatsch.
Zum Umbau der Elt-Anlage ist nur der Eigentümer berechtigt. Das EVU ist aber berechtigt und verpflichtet, bei "Gefahr für Leib und Leben" die gesamte Anlage zu sperren und vom jeweiligen Eigentümer eine Instandsetzung zu verlangen.
Falsch.
Die Liefergrenze ist der Hausanschlusskasten (HAK). Das Eigentum des HAK hängt i.d.R. von der Anschlußart ab. Bei Erdkabelanschluß ist der HAK Eigentum des EVU. Bei Freileitungsanschluß ist der HAK oft (nich immer) Eigentum des Immobilienbesitzers. Das Kabel zwischen HAK und Zählerschrank ist Kundeneigentum und Bringleistung. Mit der Verplombung hat das gar nichts zu tun (siehe Nachtspeicheranlagen).
#11 @wombat01,
Quatsch.
Zum Umbau der Elt-Anlage ist nur der Eigentümer berechtigt. Das EVU ist aber berechtigt und verpflichtet, bei "Gefahr für Leib und Leben" die gesamte Anlage zu sperren und vom jeweiligen Eigentümer eine Instandsetzung zu verlangen.
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich hab heute nochmal
mit E-on telefoniert. Sie beharren auf Ihre "Stromanschlußkosten" von 3.557,00 EUR, weil Ihr
Netz durch gewerbliche Nutzer angeblich stärker beansprucht wird, als von privaten Nutzern?!
Un das beim gleichem Anschluß!!! Also ich bleib dabei
für mich ist das reine Abzocke. Aber als "kleiner Normalo" hast Du dagegen keine Chance.
Gruß
BFW
vielen Dank für Eure Antworten. Ich hab heute nochmal
mit E-on telefoniert. Sie beharren auf Ihre "Stromanschlußkosten" von 3.557,00 EUR, weil Ihr
Netz durch gewerbliche Nutzer angeblich stärker beansprucht wird, als von privaten Nutzern?!
Un das beim gleichem Anschluß!!! Also ich bleib dabei
für mich ist das reine Abzocke. Aber als "kleiner Normalo" hast Du dagegen keine Chance.
Gruß
BFW
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