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    neue Infos über Kontenevidenz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.05 19:12:31 von
    neuester Beitrag 27.02.05 23:43:45 von
    Beiträge: 12
    ID: 956.394
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      schrieb am 20.02.05 19:12:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      siehe ARDtext Seite 130
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 19:31:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      jetzt auf Seite 131
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:47:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      jetzt auf Seite 132

      So wie es ausschaut will man das Volk verarschen
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:49:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Keine Abfrage am 1.4.2005 !

      Termin wegen technischer Schwierigkeiten auf unbestimmt verschoben.

      Bis zu welchem Datum kann eigentlich zurückverfolgt werden (über Kontoevidenz).
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 11:24:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      das ist der Orginalartikel des "Münchner Merkur"


      Durchleuchtung mit Hindernissen: Konten-Kontrolle verzögert sich
      Software-Probleme bei Behörden - Union fordert besseren Datenschutz
      Berlin - Die von der Bundesregierung geplanten Konten-Kontrollen werden sich wegen technischer Probleme offenbar um unbestimmte Zeit verzögern. Wie unsere Zeitung aus Bankenkreisen erfuhr, ist der Termin 1. April nicht zu halten. Die Union und Datenschutzexperten dringen darauf, die Zeit für nötige Nachbesserungen zu nutzen.




      "Es wird sehr eng", sagt ein Bankenfunktionär. In Branchenkreisen gibt man sich weniger zurückhaltend: Der Zeitplan der Regierung für die geplante Durchleuchtung privater Konten sei Makulatur. Die Banken sehen sich nicht in der Verantwortung. Sie hätten klargestellt, dass eine mehrmonatige Vorbereitungszeit nötig sei und ihrerseits alle Maßnahmen getroffen. In der Tat hatte sich die deutsche Kreditwirtschaft bereits Ende 2004 darauf verständigt, ihre Daten gemeinsam über den Bank-Verlag in Köln dem Staat zur Verfügung zu stellen. Damit sollen staatliche Zugriffe auf einzelne Institute verhindert werden.

      Das Problem: Auf Seiten des Staates, der die Fahndung nach Steuersündern drastisch verschärfen will, gibt es massive Probleme bei der Einrichtung einer zentralen Schnittstelle. Über sie sollen die Banken vertrauliche Kontendaten für staatliche Kontrollen zur Verfügung stellen. Die Kreditwirtschaft kritisiert, dass sich das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und das Bundesamt für Finanzen (Bff) bislang nicht auf eine EDV-Zentrale und die dazu nötige Software hätten einigen können.

      Mit der ab 1. April geplanten Ausweitung der Kontenabfragen sollen Steuersünder aufgespürt werden. Die Abfrage erfolgt jedoch erst, wenn ein Bürger Zweifel des Finanzamtes an der Richtigkeit seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Zunächst werden dann nur Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigte) recherchiert. Kontostände und Geldflüsse dürfen die Behörden erst in einem zweiten Schritt kontrollieren, wenn der Steuerzahler den Betrugsverdacht nicht hat ausräumen können.

      Dass sich die Durchleuchtung der Konten offenbar stark verzögert, kommt den Kritikern gelegen: Die Union fordert eine Überprüfung der geplanten Praxis. "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Aber es ist der falsche Weg, alle Bürger zu potenziellen Straftätern zu erklären", so der Finanzexperte der Union, Georg Fahrenschon (CSU). Die Zahl der Behörden, die Zugriff auf Kontodaten erhalten, müsse begrenzt werden. Die von Rot-Grün nachträglich zugesicherte Information der überprüften Bankkunden sei "nur weiße Salbe".

      Denn per Gesetz sollen alle Behörden zur Fahndung nach Konten berechtigt sein, die "Leistungen nach Begriffen des Einkommensteuerrechts" bearbeiten. Dies bedeutet, dass neben Finanzämtern künftig auch Jugend- und Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf Konten hätten. "So, wie das Verfahren jetzt ausgestattet ist, habe ich verfassungsrechtliche Zweifel", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er wird seine Bedenken am Mittwoch dem Finanzausschuss des Bundestages deutlich machen.

      Unterstützung erhält Schaar dabei auch von den Grünen. Die Vorsitzende des Ausschusses, Christine Scheel, will gesetzlich geregelt sehen, welchen Behörden der Zugriff erlaubt ist.
      Der Union geht dies nicht weit genug. "Sensible Daten sind nicht vor Missbrauch geschützt. Das ist der Kardinalfehler", kritisiert Finanzexperte Fahrenschon. Er fordert die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips in den Kontrollbehörden. "Es kann nicht sein, dass ein Sachbearbeiter allein die Abfrage von Konten vornehmen kann."


      http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/a…

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      Avatar
      schrieb am 23.02.05 19:47:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Neues Gesetz zur Abfrage von Bankkonten
      "Bürger haben das Recht auf Geheimnisse"
      Verwaltungsbeamte in Finanzämtern und anderen Behördenkönnen sich ab dem 1. April per Knopfdruck über die Stammdaten eines jeden Bankkontos informieren. Der Karlsruher Rechtsanwalt Gunter Widmaier reichte im Auftrag der Volksbank Raesfeld sowie für einen Notar Verfassungsbeschwerde ein. tagesschau.de sprach mit ihm über das Gesetz und die Folgen.

      tagesschau.de: Was sind Ihre Hauptkritikpunkte an dem Gesetz?


      Grafik: Gunter Widmaier]
      Gunter Widmaier: Ich halte es zum einen für verfassungswidrig, dass diese Kontenabfrage völlig unkontrolliert durch jeden Sachbearbeiter angeordnet werden kann. Zum anderen halte ich für bedenklich, dass auch im Nachhinein keine Kontrolle erfolgt, weil der Bürger laut Gesetz über die Kontenabfrage nicht informiert werden muss.

      tagesschau.de: Aber das Bundesfinanzministerium hat doch reagiert und eine ergänzende Verwaltungsanordnung auf den Weg gebracht?

      Widmaier: Die Bedenken gegen das Gesetz hatten sich vor allem dagegen gerichtet, dass die Bürger sich gegen eine rechtswidrige Kontenabfrage nicht wehren können, wenn sie nichts von ihr wissen. Das ist ein klarer Verstoß gegen Grundrechte. Im Zuge der öffentlichen Debatte hat der Gesetzgeber erkannt, dass eine Korrektur notwendig ist. Nun kann ich ein verfassungswidriges Gesetz dadurch in Ordnung bringen, dass ich es ändere. Der Innenausschuss des Bundestages meint jedoch, dass eine Verwaltungsanweisung genügt. Das ist in etwa so, als wollte ein Gerüstbauer ein gebrochenes Brett mit einem Heftpflaster reparieren.

      Aber immerhin zeigt der Gesetzgeber auf diese Art, dass er an seine eigene Arbeit nicht mehr glaubt, weil sie verfassungswidrig bedenklich ist. Dann wird das Bundesverfassungsgericht ohne viel Umstände sagen können: Wenn schon repariert wird, dann richtig - und dann halten wir das Gesetz an.

      tagesschau.de: Mit welchen Auswirkungen müssen die Bürger ab 1. April rechnen?

      Widmaier: Es geht keineswegs nur um das Finanzamt. Den normalen Bürger trifft viel mehr, dass auch die Arbeitsagenturen und Sozialämter berechtigt sind, Kontenabfragen vorzunehmen. Wenn beispielsweise ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld II beantragt, dann muss er umfangreiche Formulare ausfüllen. Wenn nun aber der Sachbearbeiter denkt: "Der war mir ein bisschen zu gut angezogen für seine angebliche Arbeitslosigkeit", dann drückt der auf den automatischen Abfrageknopf und weiß, was los ist. Genau so betroffen könnten beispielsweise Studenten sein, die Bafög beantragen.

      Nun kann man sagen: Wer ein gutes Gewissen hat, hat auch nichts zu verbergen. Doch gerade mit einem guten Gewissen habe ich in einem freien Staat das Recht auf Geheimnisse. Ein Beispiel: Mit der Kontenabfrage wird nicht nur das Konto des Betreffenden erfragt. Sondern es werden automatisch auch alle Konten angezeigt, für die der Betroffene eine Unterschriftsbefugnis hat. Bei der Abfrage des Sozialamtes kann also herauskommen, dass eine Klientin Kassenverwalterin eines kleinen Aids-Hilfeverbandes ist. Oder es ist das Konto eines Homosexuellen- oder Lesbenklubs oder einer politischen Splittergruppe. Das geht niemanden etwas an. Das sind legitime Geheimnisse unserer Bürger. Die Hemmschwelle müsste höher sein. Der Sachbearbeiter sollte zumindest die Genehmigung des Behördenleiters benötigen. Das ist aber nicht der Fall.

      Dabei wird nicht der Kontostand abgefragt, sondern das Vorhandensein von Konten. Wenn dann aber der Sachbearbeiter den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, dann kann er problemlos durchsetzen, dass die betreffende Bank Auskunft über den Kontostand gibt.

      tagesschau.de: Ist auch denkbar, dass Verwaltungsbeamte die Abfragen aus reiner Neugier starten?

      Widmaier: Selbstverständlich. Er könnte zum Beispiel gucken, welche Konten und Depots sein Nachbar hat.

      tagesschau.de: Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums wird es nicht zu flächendeckenden Abfragen kommen. Teilen Sie diese Einschätzung?

      Widmaier: Das ist nicht realistisch. Im Jahr 2003 wurde die Abfragemöglichkeit für Ermittlungen - also beispielsweise für strafrechtliche Zwecke - eingeführt. Schon in den ersten Wochen wurde sie 7000 Mal genutzt. Das wird auch bei dem neuen Gesetz der Fall sein.

      tagesschau.de: Was machen die Behörden denn dann mit den gesammelten Daten?

      Widmaier: Das ist nicht klar. Sie werden in der Akte liegen. Da steht dann: Herr X hat dort und dort Konten. Es werden übrigens auch Konten abgefragt, die in den letzten drei Jahren gelöscht worden sind.

      tagesschau.de: Wann werden die Verfassungsrichter voraussichtlich über Ihre Beschwerde entscheiden?

      Widmaier: Ich rechne mit einer vorläufigen Entscheidung im Laufe des Monats März, denn das Gesetz soll im April in Kraft treten. Vom Prinzip her ist das Gesetz nicht falsch - aber es muss rechtsstaatlich gebändigt werden.

      Das Interview führte Sarah Strohschein, tagesschau.de

      Stand: 17.02.2005 16:54 Uhr

      [
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 20:46:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich höre immer nur, Konten!

      Wird eigentlich auch das Vorhandensein von Sparbüchern ausgeschnüffelt?
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 20:51:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      Natürlich, ein Sparbuch ist auch ein (Spar)konto.

      Nicht nur viele Rentner zittern jetzt schon.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 21:22:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und wenn Vater Staat nun nach Durchsicht aller (Spar)konten feststellt, dass ihre Bürger doch gar nicht so viel Geld auf der hohen Kante haben wie er immer gedacht hat, und die Bvölkerung doch wegen Geldmangels und nicht aus reiner Boshaftigkeit die Konjunktur nicht anschieben kann, was ist dann?

      Wird dann endlich den Menschen mehr Geld gelassen als bisher? Oder wird dann ein weiteres Schnüffelgesetz erlassen, damit man auch noch die Betten und die vielbesagten Kopfkissen durchsuchen kann? Denn dass das Volk mittlerweile einfach nur verarmt ist, das glaubt "Big Brother" doch bestimmt weiterhin nicht, sondern verdächtigt seine ansich für dumm gehaltene Bevölkerung bestimmt weiterer cleverer Geldverstecke!

      Man wird so langsam verrückt in diesem Land!
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 22:35:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mich verwundert, dass die Bevölkerung ob solcher Schnüfelgesetze so ruhig bleibt und nicht ihre selbst gewählte Obrigkeit einfach zum Teufel jagt!
      Avatar
      schrieb am 27.02.05 22:35:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mich wundert, dass die sog. bürgerlichen Parteien so ruhig sind. Die waren doch immer gegen Kontrollmitteilungen ??

      Oder wollen die später abkassieren und die Schuld den Sozis in die Schuhe schieben ? !!
      Avatar
      schrieb am 27.02.05 23:43:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      orkadian, damit hast du bestimmt auch Recht!
      Aber Politiker sind doch eh die größten Abzocker, egal ob grün, schwarz, rot, gelb oder was für eine Färbung auch immer! Politiker kommt bei mir noch nach, wie wir als Kinder immer sagten, Klosetttieftaucher!


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