checkAd

    MLP - Vorbereitung auf die Hauptversammlung 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.05 09:10:10 von
    neuester Beitrag 20.06.05 01:08:15 von
    Beiträge: 55
    ID: 977.332
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 5.865
    Aktive User: 0

    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
    5,6500
     
    EUR
    +0,18 %
    +0,0100 EUR
    Letzter Kurs 10.05.24 Tradegate

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    3,2400-10,00
    36,51-10,95
    5,4300-10,98
    1,2000-14,29
    3,0000-16,52

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:10:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bevor auch dieser Thread gelöscht wird, bitte ich WO um die Mitteilung, in welchem Rahmen wir hier über die Vorstände und Aufsichtsräte der MLP-AG (inkl. MLP-Leben etc.) diskutieren dürfen?

      Betroffen sind vorab die Personen

      Manfred Lautenschläger
      Dr. Uwe Schroeder-Wildberg
      Eugen Bucher
      Gerhard Frieg
      Bernd Neumann
      Nils Frohwein
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:20:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anmerkung für die WO-Redaktion

      Die vorgenannten Personen sind relative Personen des öffentlichen Lebens, so daß Persönlichkeitsrechte zurücktreten, soweit Meinungen bzw. Tatsachen geäußert werden, die in sachlichem Zusammenhang mit deren Tätigkeit stehen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:23:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Keine Einwände?

      Gut, dann mal von vorne (und ganz, ganz solide) von oben nach unten:


      Manfred Lautenschläger: Als Aufsichtsratsvorsitzender hat er unter anderem den Vorstand zu kontrollieren.

      In der Vergangenheit hat das meiner Meinung nach nicht ausreichend funktioniert. Ich erinnere dabei an das Katastrophenjahr 2002.

      So, bevor jetzt wieder ein Thread gelöscht wird, bitte ich um Meinungen zur Arbeitsleistung von Herrn Lautenschläger (also zu seiner Funktion nicht zu ihm als Mensch).

      Danke
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:33:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gut Interna,

      also ein Aufsichtsratsvorsitzender, der Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Bilanzfälschung ist (Quelle: STA Mannheim) und zugleich als Kontrollorgan der Gesellschaft fungiert, ist m.E. fehl am Platz.

      Ungeachtet der Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist ein Rücktritt schon aus Gründen des Anstands zwingend geboten.

      Das moralisch verwerfbare Handeln bei der Vergabe der Effektenlombarddarlehen zu Lasten der eigenen Mitarbeiter und zum persönlichen Vorteil ua des Herrn L. und die anschließende Knebelung durch die Bürgschaftsübernahme (wenn das überhaupt eine solche ist) lasse ich mal dahingestellt.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 09:38:06
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 10:06:11
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 10:30:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Abacco,

      erst mal vielen Dank für Deine Hilfe. So kommen wir voran.

      Bzgl. Herrn Lautenschläger scheint das Urteil relativ eindeutig zu sein. Ich schließe mich an:

      Herr Lautenschläger, legen Sie bitte Ihr Aufsichtsratsmandat nieder. Sie haben auch meiner Meinung nach in den letzten Jahren keinen guten Job gemacht. Seien Sie so konsequent, wie häufig mit MLP-Beratern verfahren wurde, die nicht genug Umsatz gemacht hatten.


      Gehen wir jetzt bitte zu Herrn Gerhard Frieg.

      Abacco, in welchem Umfang sind mögliche persönliche Situationen wichtig für seine Funktion als Vorstand?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 10:45:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Interna,

      kam das Effektenlombarddarlehen für F. von der MLP-Bank?
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 11:08:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Abacco,

      hm, gerade wegen diesem Thema ist doch mein erster Thread gelöscht wurden.

      Ich frage daher ganz allgemein:

      Sind hohe Schulden eines Vorstands einer AG bei einer Tochter dieser AG ein Grund, diesem die Entlastung zu verweigern?

      Diese Frage betrifft sicherlich nicht nur MLP.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 11:14:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu Herrn Frieg hatte ich mich bereits deutlich geäußert. Ich halte ihn aus meiner Meinung nach sehr gut nachvollziehbaren Gründen - insbesondere seiner mangelnden Fähigkeit, Kritik zu verarbeiten - seines bisherigen Postens nicht für geeignet.

      Gehen wir weiter zu Herrn Eugen Bucher:

      Über lange Jahre war er mir am symphatischsten. Jetzt frage ich genau nach:

      1. Was wußte Herr Eugen Bucher wann in welchem Umfang bzgl. der Risiken der MLP-Aktie?

      2. Ist es wahr, daß Herr Eugen Bucher als Zeuge von MLP bereit ist auszusagen, daß die Berater von MLP 1997 (!!!) alle Bescheid wußten, daß die Umschichtungsgebühren nicht in den Modellrechnungen enthalten seien (Quelle: Klageerwiderungsunterlagen von MLP)?

      Ich bitte um Antworten zu diesen Fragen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 11:16:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Interna,

      zu Punkt 2. Ist das wahr?

      wenn ja, dann bitte Antrag auf Vereidigung stellen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 11:38:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Abacco,

      die Gegenseite hat selber Herrn Bucher als "Beweismittel" (nicht despiktierlich gemeint) aufgeführt.

      Die Vereidigung wäre sicherlich gut. Doch Richter scheinen davor zu scheuen.

      Für WO: Quelle dazu liegt mir vor - und kann auf Wunsch von MLP jederzeit hier gerne veröffentlicht werden. Weisen Sie MLP bitte darauf hin, sofern es wieder zu einer Beschwerde kommen sollte.

      An alle MLPler und EXMLPler bis 1997: Wurdet Ihr bis 1997 diesbezüglich geschult und informiert?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 11:58:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Gut, das Thema Eugen Bucher und Aktie lagern wir in einem Thread aus.

      Herrn Eugen Bucher kann ich leider (!) auch nicht entlasten wegen seiner Haltung zum Thema, was er als Bankvorstand wußte oder nicht. Es ist für mich unverständlich, daß er es zulassen konnte, den Kauf von MLP-Leben (und MLP-AG) Aktien mit einer Beleihungsgrenze von 100% (Angebotsschreiben liegen vor) in diesem Maße zu akzeptieren. Ich sehe hier immense Klumpenrisiken.

      Gehen wir weiter zu Nils Frohwein. Ich bitte hierzu zu Stellungnahmen, da ich Herrn Frohwein derzeit nicht ausreichend einschätzen kann.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 12:08:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bzgl. Gerhard Frieg frage ich noch mal nach:

      In welchem Rahmen sind die persönlichen (in diesem Fall die finanziellen) Verhältnisse wichtig zur Beurteilung seiner Funktion?

      Ich weise darauf hin, daß MLP eine Finandienstleistungsunternehmen ist und "Zockerei" in größerem Ausmaß nicht stattgefunden haben sollte.

      Bei einem Arzt wäre es mir ja auch wichtig, daß er z.B. nicht trinkt, bei einem Politiker, daß er nicht bestechlich ist.

      Wie ist hier die Rechtslage?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:19:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]16.466.796 von interna am 27.04.05 12:08:52[/posting]Das kommt mE darauf an, welche Funktion man ausübt. Vorstand der Bank dürfte mit "nichtgeordneten" Vermögensverhältnissen ausfallen. Dies gilt aber (glaube ich) nicht für die Holding (AG).
      Man könnte sich ja mal den Spaß machen und prüfen, ob die Vorstände der Bank ausgetauscht wurden nach dem Fall der Aktie.... *grins*
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:26:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sir Nick: Reicht das?

      Lebenslauf von Eugen Bucher (siehe auch www.mlp.de)

      Seit 2004 Mitglied des Vorstandes der MLP Finanzdienstleistungen AG
      Seit 1999 Mitglied des Vorstandes der MLP AG
      2000 – 2003 Mitglied des Vorstandes der MLP Bank AG
      1995 – 2000 Mitglied des Vorstandes der MLP Finanzdienstleistungen AG
      1993 – 1995 Prokurist und Vertriebsdirektor der MLP Finanzdienstleistungen AG
      1991 – 1993 MLP-Geschäftsstellenleiter, Berlin
      1990 – 1991 MLP-Berater, Berlin
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:33:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      für die Kreditgewährung an Organe einer Gesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat) gelten besondere Bestimmungen des AktG und des KWG:

      "§ 89 AktG Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder

      (1) Die Gesellschaft darf ihren Vorstandsmitgliedern Kredit nur auf Grund eines Beschlusses des Aufsichtsrats gewähren. Der Beschluß kann nur für bestimmte Kreditgeschäfte oder Arten von Kreditgeschäften und nicht für länger als drei Monate im voraus gefaßt werden. Er hat die Verzinsung und Rückzahlung des Kredits zu regeln. Der Gewährung eines Kredits steht die Gestattung einer Entnahme gleich, die über die dem Vorstandsmitglied zustehenden Bezüge hinausgeht, namentlich auch die Gestattung der Entnahme von Vorschüssen auf Bezüge. Dies gilt nicht für Kredite, die ein Monatsgehalt nicht übersteigen.

      (2) Die Gesellschaft darf ihren Prokuristen und zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten Kredit nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats gewähren. Eine herrschende Gesellschaft darf Kredite an gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte eines abhängigen Unternehmens nur mit Einwilligung ihres Aufsichtsrats, eine abhängige Gesellschaft darf Kredite an gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte des herrschenden Unternehmens nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats des herrschenden Unternehmens gewähren. Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt sinngemäß.

      (3) Absatz 2 gilt auch für Kredite an den Ehegatten, Lebenspartner oder an ein minderjähriges Kind eines Vorstandsmitglieds, eines anderen gesetzlichen Vertreters, eines Prokuristen oder eines zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten. Er gilt ferner für Kredite an einen Dritten, der für Rechnung dieser Personen oder für Rechnung eines Vorstandsmitglieds, eines anderen gesetzlichen Vertreters, eines Prokuristen oder eines zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten handelt.

      (4) Ist ein Vorstandsmitglied, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter zugleich gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Aufsichtsrats einer anderen juristischen Person oder Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, so darf die Gesellschaft der juristischen Person oder der Personenhandelsgesellschaft Kredit nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats gewähren; Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt sinngemäß. Dies gilt nicht, wenn die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft mit der Gesellschaft verbunden ist oder wenn der Kredit für die Bezahlung von Waren gewährt wird, welche die Gesellschaft der juristischen Person oder der Personenhandelsgesellschaft liefert.

      (5) Wird entgegen den Absätzen 1 bis 4 Kredit gewährt, so ist der Kredit ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren, wenn nicht der Aufsichtsrat nachträglich zustimmt.

      (6) Ist die Gesellschaft ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, auf das § 15 des Gesetzes über das Kreditwesen anzuwenden ist, gelten anstelle der Absätze 1 bis 5 die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen."


      "§ 115 AktG Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder

      (1) Die Gesellschaft darf ihren Aufsichtsratsmitgliedern Kredit nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats gewähren. Eine herrschende Gesellschaft darf Kredite an Aufsichtsratsmitglieder eines abhängigen Unternehmens nur mit Einwilligung ihres Aufsichtsrats, eine abhängige Gesellschaft darf Kredite an Aufsichtsratsmitglieder des herrschenden Unternehmens nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats des herrschenden Unternehmens gewähren. Die Einwilligung kann nur für bestimmte Kreditgeschäfte oder Arten von Kreditgeschäften und nicht für länger als drei Monate im voraus erteilt werden. Der Beschluß über die Einwilligung hat die Verzinsung und Rückzahlung des Kredits zu regeln. Betreibt das Aufsichtsratsmitglied ein Handelsgewerbe als Einzelkaufmann, so ist die Einwilligung nicht erforderlich, wenn der Kredit für die Bezahlung von Waren gewährt wird, welche die Gesellschaft seinem Handelsgeschäft liefert.

      (2) Absatz 1 gilt auch für Kredite an den Ehegatten, Lebenspartner oder an ein minderjähriges Kind eines Aufsichtsratsmitglieds und für Kredite an einen Dritten, der für Rechnung dieser Personen oder für Rechnung eines Aufsichtsratsmitglieds handelt.

      (3) Ist ein Aufsichtsratsmitglied zugleich gesetzlicher Vertreter einer anderen juristischen Person oder Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, so darf die Gesellschaft der juristischen Person oder der Personenhandelsgesellschaft Kredit nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats gewähren; Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt sinngemäß. Dies gilt nicht, wenn die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft mit der Gesellschaft verbunden ist oder wenn der Kredit für die Bezahlung von Waren gewährt wird, welche die Gesellschaft der juristischen Person oder der Personenhandelsgesellschaft liefert.

      (4) Wird entgegen den Absätzen 1 bis 3 Kredit gewährt, so ist der Kredit ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren, wenn nicht der Aufsichtsrat nachträglich zustimmt.

      (5) Ist die Gesellschaft ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, auf das § 15 des Gesetzes über das Kreditwesen anzuwenden ist, gelten anstelle der Absätze 1 bis 4 die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen."



      Nun zu den Regelungen des § 15 KWG, schließlich unterliegt die MLP Bank AG als Bank dem Kreditwesengesetz (KWG):

      "§ 15 Organkredite

      (1) 1 Kredite an

      1. Geschäftsleiter des Instituts,
      2. nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, sowie an persönlich haftende Gesellschafter eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien betriebenen Instituts, die nicht Geschäftsleiter sind,
      3. Mitglieder eines zur Überwachung der Geschäftsführung bestellten Organs des Instituts, wenn die Überwachungsbefugnisse des Organs durch Gesetz geregelt sind (Aufsichtsorgan),
      4. Prokuristen und zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte des Instituts,
      5. Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der unter den Nummern 1 bis 4 genannten Personen,
      6. stille Gesellschafter des Instituts,
      7. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein Geschäftsleiter, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter des Instituts gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Aufsichtsorgans der juristischen Person oder Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft ist,
      8. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts angehört,
      9. Unternehmen, an denen das Institut oder ein Geschäftsleiter mit mehr als 10 vom Hundert des Kapitals des Unternehmens beteiligt ist oder bei denen das Institut oder ein Geschäftsleiter persönlich haftender Gesellschafter ist,
      10. Unternehmen, die an dem Institut mit mehr als 10 vom Hundert des Kapitals des Instituts beteiligt sind,
      11. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person oder ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft an dem Institut mit mehr als 10 vom Hundert des Kapitals beteiligt ist und
      12. persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsorgans, Prokuristen und an zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte eines von dem Institut abhängigen Unternehmens oder das Institut beherrschenden Unternehmens sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder,

      (Organkredite) dürfen nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter des Instituts und außer im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen nur zu marktmäßigen Bedingungen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsorgans, im Falle der Nummer 12 des Aufsichtsorgans des das Institut beherrschenden Unternehmens, gewährt werden; die vorstehenden Bestimmungen für Personenhandelsgesellschaften sind auf Partnerschaften entsprechend anzuwenden. 2 Als Beteiligung im Sinne des Satzes 1 Nr. 9 bis 11 gilt jeder Besitz von Aktien oder Geschäftsanteilen des Unternehmens, wenn er mindestens ein Viertel des Kapitals (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile) erreicht, ohne daß es auf die Dauer des Besitzes ankommt. 3 Der Gewährung eines Kredits steht die Gestattung von Entnahmen gleich, die über die einem Geschäftsleiter oder einem Mitglied des Aufsichtsorgans zustehenden Vergütungen hinausgehen, insbesondere auch die Gestattung der Entnahme von Vorschüssen auf Vergütungen. 4 Organkredite, die nicht zu marktmäßigen Bedingungen gewährt werden, sind auf Anordnung der Bundesanstalt mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen.

      (2) 1 Die Bundesanstalt kann für die Gewährung von Organkrediten im Einzelfall Obergrenzen anordnen; dieses Recht besteht auch, nachdem der Organkredit gewährt worden ist. 2 Organkredite, die die von der Bundesanstalt angeordneten Obergrenzen überschreiten, sind auf weitere Anordnung der Bundesanstalt auf die angeordneten Obergrenzen zurückzuführen; in der Zwischenzeit sind sie mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen.

      (3) Absatz 1 gilt nicht

      1. für Kredite an Prokuristen und zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte sowie an ihre Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder, wenn der Kredit ein Jahresgehalt des Prokuristen oder des Handlungsbevollmächtigten nicht übersteigt,
      2. für Kredite an in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 bis 12 genannte Personen oder Unternehmen, wenn der Kredit weniger als 1 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts oder weniger als 50 000 Euro beträgt, und
      3. für Kredite, die um nicht mehr als 10 vom Hundert des nach Absatz 1 Satz 1 beschlossenen Betrages erhöht werden.

      (4) 1 Der Beschluß der Geschäftsleiter und der Beschluß über die Zustimmung sind vor der Gewährung des Kredits zu fassen. 2 Die Beschlüsse müssen Bestimmungen über die Verzinsung und Rückzahlung des Kredits enthalten. 3 Sie sind aktenkundig zu machen. 4 Ist die Gewährung eines Kredits nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 bis 12 eilbedürftig, genügt es, daß sämtliche Geschäftsleiter sowie das Aufsichtsorgan der Kreditgewährung unverzüglich nachträglich zustimmen. 5 Ist der Beschluß der Geschäftsleiter nicht innerhalb von zwei Monaten oder der Beschluß des Aufsichtsorgans nicht innerhalb von vier Monaten, jeweils vom Tage der Kreditgewährung an gerechnet, nachgeholt, hat das Institut dies der Bundesanstalt unverzüglich anzuzeigen. 6 Der Beschluß der Geschäftsleiter und der Beschluß über die Zustimmung zu Krediten an die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Absatz 2 genannten Personen können für bestimmte Kreditgeschäfte und Arten von Kreditgeschäften im voraus, jedoch nicht für länger als ein Jahr gefaßt werden.

      (5) Wird entgegen Absatz 1 oder 4 ein Kredit an eine in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 12 genannte Person gewährt, so ist dieser Kredit ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzuzahlen, wenn nicht sämtliche Geschäftsleiter sowie das Aufsichtsorgan der Kreditgewährung nachträglich zustimmen."



      So, nun ein paar weitere Überlegungen, was unter einem abhängigen bzw. beherrschenden Unternehmen zu verstehen ist:

      1) Grundsätzlich sind zunächst alle Unternehmen und Beziehungen in einem Konzernverbund zu betrachten, hier also

      MLP AG <-> MLP Bank AG
      MLP AG <-> MLP Lebensversicherung AG
      MLP AG <-> MLP Finanzdienstleistungen AG
      MLP AG <-> MLP Versicherung AG

      sowie jeweils untereinander.

      2) Ein Beherrschungsvertrag ist nicht unbedingt Voraussetzung. Das ergibt sich schon aus den §§ 311 ff. AktG, deren Kommentierung sowie der herrschenden Meinung ("Rechtsfolgen faktischer Abhängigkeit").

      3) Da alle betroffenenen Gesellschaften Aktiengesellschaften sind, findet auch das AktG Anwendung.

      Aus diesem Grunde hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG zu berichten ("Abhängigkeitsbericht"). Dieser Bericht ist auch vom jeweiligen Abschlussprüfer zu prüfen, § 313 AktG.


      Auch Lagebericht und Jahresabschluss der MLP Bank AG zum 31.12.2003 verweisen auf diesen Abhängigkeitsbericht. Hier heißt es wörtlich:

      "Erklärung des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 3 AktG

      Wir erklären hiermit, dass unsere Gesellschaft im Geschäftsjahr 2003 nach den Umständen, die uns zu diesem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit der MLP AG, Heidelberg, oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der MLP AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens haben unsere Gesellschaft weder getroffen noch unterlassen. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

      Heidelberg, den 12. Februar 2004

      Der Vorstand"



      Ferner:

      "Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2003 weiterhin vorgelegte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG ist von der Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, ebenfalls geprüft worden. Die Prüfung hat nach dem abschließenden Ergebnis zu keinen Beanstandungen geführt."


      So, sehr viel Text. Was ist nun das Fazit meiner Überlegungen?

      1) Eine Kreditvergabe an einen Vorstand auch durch ein Tochterunternehmen unterläge den zitierten gesetzlichen Bestimmungen.

      2) Ein Abhängigkeitsbericht müsste eigentlich darauf eingehen, ob in unüblichem Maße Effektenlombardkredite mit einer bankenunüblichen Akzeptierung von 100% Beleihungsgrenze bei MLP-Aktien an MLP-Mitarbeiter/ -Berater, auch wenn sie vertraglich an die MLP Finanzdienstleistungen AG gebunden sind, ausgereicht wurden.

      3) Die Auskunftsrechte von Aktionären erstrecken sich auch auf die Konzerngesellschaften, § 131 Abs. 1 S. 4 AktG

      Also, man kann eine ganze Reihe von Fragen stellen.

      Wie immer, meine persönlichen Überlegungen und Anmerkungen und mitnichten eine unzulässige rechtliche Beratung.

      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:55:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Moin,

      da kann man nur hoffen, das es Aktionäre geben wird, die diese Information richtig verstehen und auch verwenden werden. :cool:

      Desweiteren wird die Rechtsabteilung von Ernst & Young bald einige Nachtschichten einlegen. :laugh:

      Meint
      vehoe
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 16:28:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wieso? Wo ist denn das Problem?

      Wenn die MLP AG oder die MLP Finanzdienstleistungen AG einen Kredit an ein Vorstandsmitglied (oder für seine Rechnung oder an nahestehende Personen) gewährt haben, dann gilt § 89 AktG.

      War es die MLP Bank AG, dann gilt § 15 KWG.

      In beiden Fällen hätte es eines förmlichen Beschlusses des Aufsichtsrats bedurft. Ist dagegen verstoßen worden, ist der Kredit augenblicklich zurückzugewähren, sofern nicht eine nachträgliche Genehmigung erfolgt (AR-Beschluss).

      Im Falle der Kreditgewährung durch die MLP Bank AG sind nach § 15 KWG ferner bestimmte Formvorschriften zu beachten und die Konditionierung gesondert zu überprüfen. Ferner ist die Bankenaufsicht (BAFIN) berechtigt, eine Unterlegung mit haftendem Eigenkapital und/oder die Rückführung der Kredite zu verlangen.

      Was die Effektenlombardkredite betrifft, ist eine Beleihungsgrenze von 100% durch MLP-Aktien meines Erachtens schon außergewöhnlich. Insbesondere bei Ausreichung an family & friends bzw. die Mitarbeiter/ Vertragspartner von Schwester- und/oder Muttergesellschaft. Ob dies normal ist, wenn es denn stimmte, kann man an der einfachen Tatsache ablesen, ob diese Konditionen auch sämtlichen MLP-Kunden, also auch fremden Dritten gewährt wurden. Und da lohnt sich auch ein Blick in die Bankenwelt. Mir jedenfalls sind vorrangig die 7/10 bzw. 5/10- Grenzen geläufig.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 16:30:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Streiche "zurückzugewähren", setze "zurückzuzahlen".
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 16:46:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]16.468.167 von interna am 27.04.05 14:26:00[/posting]Organe der MLP Bank

      Geschäftsjahr 2003 / kursiv nicht mehr mit dabei in 2004

      Vorstand:

      Ewald Wesp
      Eugen Bucher

      Aufsichtsrat:

      Dr. Bernhard Termühlen (V)
      Dr. Uwe Schroeder-Wildberg
      Dr. Günther Mecklenburg
      Rüdiger Ullrich
      Thomas Scholl
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 17:51:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wann kommt denn das neue Zahlenwerk 2004? Letztes Jahr wurde ja laut Zitat #17 am 12. Februar unterzeichnet. Wäre doch gut, wenn man sich schon einmal einlesen könnte...
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 18:00:07
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 09:43:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Als Aktionäre möchte ich im Vorstand Leute haben, welche

      a) das Unternehmen langfristig voranbringen
      b) unabhängig sind und somit auch nein sagen können
      c) eine hohe Fachkompetenz haben
      d) auch ethisch/moralisch denken und arbeiten

      Bisher sehe ich bei MLP bzgl. d) keine Person - leider auch nicht Herrn Dr. USW.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 11:40:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      @erbertromme

      Einige Überlegungen hierzu:

      Das Auskunftsrecht des Aktionärs erschließt sich aus § 131 AktG.

      Es geht bei der nächsten HV wohl auch um

      1) die Entlastung von Vorständen und Aufsichtsräten;

      2) die Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen;

      3) die Bewertung von Forderungen aus Effektenlombardkrediten der MLP Bank AG und deren Besicherung;

      4) mögliche bankenaufsichtsrechtliche Auflagen und Eigenmittel-/Eigenkapitalerfordernisse;

      5) mögliche gesetzlich vorgeschriebene Rückzahlungsverpflichtungen von Darlehen;

      6) Beschlüsse des Aufsichtsrates bzw. deren Protokollierung.

      Ich wüsste nicht, warum die Fragen problembehaftet sein sollten.

      Wenn sie dann nicht beantwortet werden, kann man gemäß § 131 Abs. 5 AktG verlangen, dass die Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Folge: Eine gerichtliche Entscheidung ist möglich. Und je nach dem, wie wichtig die Beantwortung von Fragen gewesen wäre, ergeben sich daraus evtl. auch Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe, §§ 241 ff. AktG.

      Aber noch einmal: Warum sollte man etwas dagegen haben, wenn es doch nur ein Gerücht ist? Wäre doch alles in einem Rutsch völlig klar.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 29.04.05 14:28:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wurde die Bonuszahlung an die SDs eigentlich auch schon thematisiert? Laut meinen Infos hat es eine pauschale (!) Bonuszahlung an die SDs für das letzte Jahr in nicht unbeträchtlicher Höhe gegeben (was einigen Beratern / GLs unangenehm aufgestossen ist).
      Avatar
      schrieb am 29.04.05 17:21:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wasn ein SD?

      Kenne nur CD....
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 14:14:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      Housman: SD = Sales Director, so eine Art Regionalleiter

      Sir_Nick: Davon habe ich nicht gehört und schließe mich daher Deiner Frage an.

      crude_facts: Die Fragen werden rechtzeitig gestellt werden :).

      So, ich habe bis heute keine positive Stimme über die Herren Vorstände und Aufsichtsräte hier gelesen. Warum wohl?

      Ich werde daher vor der HV den Antrag stellen, keinen der Vorstände und keinen der Aufsichtsräte zu entlasten. Die Begründung dazu kann man in Ruhe dann bei www.mlp.de nachlesen (werden ja reingestellt).


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 10:07:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Hauptversammlung ist ja bald. Ich bitte noch um restliche Fragen und gewünschte Anträge bis Ende Mai.

      Verdächtig sind meiner Meinung nach neben der möglichen massiven Verschuldung von Vorständen die Begriffe "Beitragssumme" versus "Versicherungssumme" und die Tatsache, daß MLP seine Berater zumindest grob fahrlässig über die wahren Kosten bei der Dachfonds-FLV informiert hat.

      Wer hat Informationen darüber, daß absichtlich Kosten verschwiegen wurden?
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 10:46:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      Guten Tag zusammen!

      alle
      Zunächst einmal bin ich weder MLP-Mitarbeiter, noch MLP-Hasser. Ich bin nicht in der Branche tätig und verfolge das Thema MLP als juristisch interessierter Laie mit beruflichem Auftrag.

      Ich las in diversen threads und postings immer wieder von
      angeblich "geschönten Neugeschäftszahlen durch Umwidmungen von Versicherungssumme in Beitragssumme". Mir stellt sich die Frage, ob es nicht sein könnte, dass es Zusammenhänge gibt, die noch nicht erkannt wurden, denn:
      Vor dem Hintergrund der rückläufigen Lebensversicherungsabschlüsse im Jahr 2005 bietet ein Aktienrückkaufprogramm für manchen große Vorteile:

      1. Weil zwei Großaktionäre ihre Aktienpakete marktschonend über das Rückkaufprogramm der Gesellschaft liquidieren könnten.

      2. Weil durch 1. die geringere Anzahl der Aktien einen Gewinn pro Aktie optisch stabilisiert, auch wenn der Gewinn sinken sollte.

      Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sollte das Aktienrückkaufprogramm nur dann genehmigt werden, wenn ausgeschlossen wird, dass die Hauptaktionäre Lautenschläger und Termühlen ihre Aktien an die Gesellschaft abgeben dürfen.

      Frage:

      Gibt es eine Möglichkeit, eine einseitige Vorteilnahme auszuschließen?
      Kann man einen Gegenantrag stellen, der meinen Befürchtung berücksichtigt?
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 11:02:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      Mal was anderes, in den letzten Tage werden die Aktienumsätze als geringer was soll das bedeuten!!
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 11:24:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Scharf_Richter,

      hm, ich bin Deiner Meinung bzgl. Aktienrückkauf. Ich würde das wie folgt spezifizieren:

      Die Aktie 656997 darf nicht rückgekauft werden.

      Die Aktie 656990 darf im angedachten Rahmen auch von den Großaktionären rückgekauft werden, wenn folgendes eingehalten wird:

      a) MLP bietet den Rückkauf vorher den verschuldeten Beratern als Block an (um den Kurs zu schonen) an.

      b) MLP bietet den Großaktionären den Aufkauf zu einem Paketabschlag von 5%-10% (je nach Größe) an.

      c) Sollte es nach dem Kauf zu einem massiven Kurseinbruch kommen, dann sollte der Kauf rückgangig gemacht werden können. Somit vermeiden wir, daß die Großaktionäre verkaufen und dann evtl. "andere" Zahlen veröffentlicht werden.


      Eure Meinung bitte
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 11:40:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich halte mir der aktuellen Struktur des Vorstandes und des Aufsichtsrates das Aktienrückkaufsprogramm für höchst problematisch!
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 11:47:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Nick

      Stimmt, der Aktienrückkauf riecht extrem nach Begünstigung einzelner bestimmter Personen.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 16:13:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      An alle:

      Wenn ich die Einladung zur HV (www.mlp.de ...) aufmerksam lese, finde ich keinen Passus, welcher den Rückkauf der 656997 verbietet.

      Das wäre eine riesengroße Sauerei!

      Es sollte daher auf jeden Fall ein Passus her, daß diese Aktien von einem Rückkauf nicht betroffen sind.

      Hier der besondere Passus:

      "Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots."

      Aha, die 656997 besitzen nach meinen Recherchen nur die Familien Lautenschläger und Termühlen.

      Wenn ich dann spitzfindig 10% = ca. 10,8 Mio. Aktien zurückkaufen will und es eben nur die 656997 sind, dann ist es eben ein öffentliches Kaufangebot an alle (betroffenen) Aktionäre.


      Kurzum, Herr Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, schließen Sie das aus.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 19:10:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      Sehr geehrte Leser,

      wann und wo ist der Jahresabschluss der MLP Lebensversicherungen AG zu bekommen?
      Wann und wo findet die HV der MLP Lebensversicherungen statt?

      Auf der Internetseite des Online-Bundesanzeigers
      http://www.gbi.de
      ist der GB noch nicht zu finden.

      Aber es gibt andere interessante Details:
      Was ist z.B. die MLP Baubetreuungs GmbH?

      02.05.05 MLP AG
      Aktiengesellschaften
      ebundesanzeiger Bekanntmachungen, Volltext; 1876 Wörter; 2.32 EUR

      02.05.05 MLP Lebensversicherung Aktiengesellschaft
      Aktiengesellschaften
      ebundesanzeiger Bekanntmachungen, Volltext; 410 Wörter; 2.32 EUR

      16.04.05 MLP Bank Aktiengesellschaft
      (HRB5755)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 62 Wörter; 2.67 EUR

      16.04.05 MLP Login GmbH
      (HRB5507)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 59 Wörter; 2.67 EUR

      06.04.05 MLP Finanzdienstleistungen Aktiengesellschaft
      (HRB4579)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 85 Wörter; 2.67 EUR

      06.04.05 MLP Lebensversicherung Aktiengesellschaft
      (HRB4289)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 70 Wörter; 2.67 EUR

      06.04.05 MLP AG
      (HRB2697)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 55 Wörter; 2.67 EUR

      05.04.05 MLP Versicherung Aktiengesellschaft
      (HRB6562)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 61 Wörter; 2.67 EUR

      30.03.05 MLP Verwaltungs GmbH
      (HRB7137)
      Handelsregister/Veränderung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 55 Wörter; 2.67 EUR

      11.02.05 MLP Baubetreuungsgesellschaft mbH
      (HRB13303)
      Handelsregister/Löschung
      Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 30 Wörter; 2.67 EUR
      Avatar
      schrieb am 05.05.05 21:56:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      [posting]16.531.997 von interna am 04.05.05 16:13:33[/posting]Dann würde USW aber Probleme bekommen. Ein Rückkauf muss sich grundsätzlich an alle Aktionäre richten wenn er nicht über eine Börse abgewickelt wird.

      Der Vorstand macht den Aktionären ein öffentliches Angebot bis zu X Aktien zu einem Preis für Y "zurückzukaufen". Sollten die Aktionäre mehr als X einreichen, wird das Angebot ratierlich bedient, also wenn doppelt soviel eingereicht werden, bekommt jeder nur die Hälfte zurückgekauft. Manchmal werden aber die Kleinaktionäre auch bevorzugt, in der Art dass bis zu Z Aktien immer zurückgekauft werden.

      Dein Vorschlag in #29 (wenn auch verständlich) ist wohl rechtlich unzulässig.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 09:09:37
      Beitrag Nr. 38 ()
      siebi71,

      das sehe ich nicht so. Die 656990 sind eben mehr wert als die 656997.

      Ich wiederhole noch mal:


      Wenn MLP das Angebot macht: "Wir kaufen 10,8 Mio. Aktien zum Tagespreis von 12,60 Euro - aber nur von den 656997. Alle betroffenen Aktionären sollen sich bitte melden.", dann gibt es meines Wissens davon nur zwei.

      Also schließen wir die 656997 einfach mal aus. Wo ist das Problem? Dr. T. und Herr L. dürften damit doch einverstanden sein.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 14:20:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      Die 656990 und 656997-Aktien sind imho von der Gesellschaft gleich zu behandeln, da sie ihr gegenüber die gleichen Rechte haben. Das heisst MLP kann nicht von sich aus nur 656990 oder nur 656997 zurückkaufen (im Rahmen eines öffentlichen Angebots). Da MLP aber über die Börse zurückkaufen darf, kann sie,w enn sie dies tut, in diesem Fall natürlich nur die 656990 einsammeln.

      Klar dürfen T und L freiwillig auf ihr Recht verzichten, Aktien einzureichen, aber dies kann nicht USW und nicht die Gesellschaft verlangen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 15:22:06
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo zusammen!

      Das hier hatte ich schon vor einiger Zeit zu einem anderen Thema geposted und ist immer noch aktuell:

      MLP: Kaufen
      Quelle: M.M. Warburg
      Datum: 25.04.05

      M. M. Warburg empfiehlt in der Aprilstudie die Aktie des deutschen Finanzdienstleisters MLP AG weiterhin zu " Kaufen" . Das Kursziel erhöhen die Analysten von 15,00 Euro auf 15,70 Euro.

      Mit einer Reihe positiver Nachrichten habe das MLP-Management die Talfahrt der MLP-Aktie beendet. Anspruchsvolle Wachstumsziele bis 2007, weitere Effizienzsteigerungen,eine aktionärsfreundliche Dividendenpolitik und die Aussicht auf ein Aktienrückkaufprogramm nach der kommenden Hauptversammlung würden einen erwartetenleichten Ertragsrückgang im ersten Quartal 2005 unbedeutend erscheinen lassen. Die Analysten heben ihre Ergebnisschätzung für 2006 und 2007 leicht an und bestätigen ihre " Kaufen" -Empfehlung mit einem neuen Kursziel von 15,70 Euro. Für das Geschäftsjahr 2005 senken die Analysten ihre EPS-Prognose von 0,56 Euro auf 0,55 Euro. In 2006 erhöhen die Analysten ihre EPS-Prognose von 0,67 Euro auf 0,75 Euro. Für das Geschäftsjahr 2007 erwarten die Analysten ein EPS von 0,91 Euro. Das 2005er KGV liege bei 23,2 und für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 werden Werte von 17,1 beziehungsweise 14,1 angegeben.


      Meine Meinung hierzu:

      1. Beweist diese Meldung einmal wieder,das die Analysten unfähig sind, einen Geschäftsbericht zu lesen (oder zu faul)

      2. Man beachte die Meldung des Aktienrückkaufprogrammes! Wie werde ich als Vorstand mein Aktienpakat los!? ;)

      Vielleicht sollte M.M. Warburg einmal ihre Mitteilung bezüglich des Aktienrückkaufes konkretisieren.

      Meint
      vehoe
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 16:32:22
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo zusammen,

      aufgrund neuer Informationen bitte ich die entsprechenden User sich auf eine Online-Chat vorzubereiten. Ich schlage Montag, den 9.Mai ab 22:00 Uhr vor.

      Es dürfte klar sein, wer sich angesprochen fühlt.

      Inhalt: Vorbereitung auf die Hauptversammlung/Gegenanträge

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 12:13:13
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ich frage nach, welche neuen Fragen es noch gibt. Falls keine Fragen mehr kommen, sollten wir jetzt entscheiden, wer welche Fragen stellt.

      Wie man bei der Deutsche Börse gesehen hat, sind überraschende Ergebnisse möglich, wenn Großinvestoren mitspielen.

      Das wäre bei MLP theoretisch auch möglich - doch evtl. fehlt dazu jemanden der Mut.

      Ich bitte jetzt noch um weitere Fragen - danke.
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 12:38:36
      Beitrag Nr. 43 ()
      Fragen zur Hauptversammlung?!

      Will dann auch mal noch was dazu schreiben!

      Sollten evtl. gewisse Zahlen des Geschäftsberichtes genauer unter die Lupe genommen werden (z.B. in Verbindung mit den Zahlen der vergangenen Jahre - Versicherungssummen, Beitragssummen, Käufe und Verkäufe der Fondsanteile aus dem "Cash-Flow" im Hinblick auf die Umschichtungsgebühr, Vergleich der Entwicklung der Beitragssummen zu den "Materialausgaben/Makleraufwendungen",...), sowie die Ausblicke von Schroeder-Wildberg bzgl. 2007 thematisiert werden?

      Bei 3.000 Berater müsste die "LV-Produktivität" (Beitragssumme) der Berater schliesslich über 2004 liegen?! Realistisch? Oder welche Einnahmen will Schroeder-Wildberg sonst so signifikant erhöhen, um dieses Ziel zu erreichen, bei dem er zusätzlich den Verkauf der MLP-Leben auffangen muss.
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 12:54:48
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ich habe noch folgende Fragen an die MLPlerinnen und MLPler:

      2003 wurdet Ihr offensichtlich falsch über die max. möglichen Kosten der Dachfonds in der MLP-FLV informiert.

      Ich frage daher nach:

      Wann seid Ihr nach der Hauptversammlung 2004 von MLP aktiv über die max. möglichen Kosten informiert worden?

      Welche %-Sätze sind Euch genannt worden?

      Ich bitte um Details - bitte möglichst bald!


      Vielen Dank - Alex
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 13:49:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      #40

      Meine Überlegungen dazu:

      Die Katze ist doch schon aus dem Sack: Da die MLP-Verwaltung über die Analysten-Verlautbarung der Nord LB vom 25.04.05 bereits mitteilen lassen hat, dass in den Prognosen 2007 die Versicherungstöchter nicht mehr enthalten sind, sind sämtliche Effekte aus dem Thread "Wachstum durch Verkauf der Versicherungstöchter?" Thread: MLP- Analyse: Wachstum durch Verkauf der Versicherungstöchter? in der Prognose 2007 bereits ergebniserhöhend berücksichtigt worden, insbesondere die "Umstellung des Tarifsystems" und Effekte im Konzernabschluss durch die Endkonsolidierung der Versicherungstöchter.

      Sämtliche Inter-Company-Umsätze der MLP Finanzdienstleistungen AG mit den Schwestergesellschaften werden nicht mehr konsolidiert, sondern werden zu Konzern-Außenumsätzen und in Teilen zum Konzern-Ergebnis, ohne dass die tatsächliche Vermittliungsleistung (der MLP Finanzdienstleistungen AG) auch nur ansatzweise die gleiche Entwicklung nähme. Reine Buchhaltungseffekte im Konzern und zeitliche Vorverlagerung von Provisionen. Sonst wären diese ohnehin schwer glaubbaren Zahlen nicht mal ansatzweise darstellbar.

      Und bis dahin hofft man wohl, dass die Nachfrage nach MLP-Produkten endlich wieder anspringt, um sich in der Zwischenzeit mit Meldungen über Abstimmungsvorschläge für die durchzuführende Hauptversammlung bzgl. vielleicht nach Verkauf der Töchter auch finanzierbare Ermächtigungen des Vorstands zum Rückkauf von z.T. nicht einmal an der Börse notierten Aktien kurstechnisch über Wasser halten zu können.

      Wohl dem, der mit einem Kurzzeit-Gedächtnis in Sachen MLP-Prognosen gesegnet ist.

      Wie gesagt, in Kürze wird es dazu sehr viel mehr zu lesen geben - und nicht nur dazu. Nicht, dass einem unnötig langweilig würde.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 14:08:36
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo crude_facts,

      ich zitiere Dich:

      "vielleicht nach Verkauf der Töchter auch finanzierbare Ermächtigungen des Vorstands zum Rückkauf von z.T. nicht einmal an der Börse notierten Aktien "

      Es kann sich dabei nur um die 656997 handeln. Dürfen die Inhaber dieser Aktien überhaupt zu diesem Tagesordnungspunkt mitstimmen? Wissen die Fondsgesellschaften, was hier passieren könnte?


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 14:16:49
      Beitrag Nr. 47 ()
      @crude_facts,

      so bringe ich wirklich einige Umsätze "ins Haus". Das waren 2004 aber "nur" 130 Mio.! Die FLV Beitragssummen lagen 2003 (normales Jahr und der Geschäftsbericht MLP Leben 2004 ist noch nicht verfügbar) bei ca. 1,6 Mrd. Beitragssumme! MLP "bkommt" komischerweise nur ca. 4% Abschlussprov. bei normalen Verträgen, bei der FLV "nur" 2% plus Folge. Berechne ich also diese Differenz von 2% auf die Beitragssumme ebenfalls als zusätzlichen Umsatz, kommen nochmal 32 Mio dazu!
      Somit käme also folgender Umsatz aus Grundlage von 2004 zu Stande in Mio Euro:
      MLP FDL: 421
      MLP FDL "intercompany". 130
      MLP FDL "FoPo-Effekt": 32
      MLP Bank: 50
      MLP Auflösung Rückstellung: ca. 25 Mio?!
      gesamt: 658 Mio das liegt knapp 50 Mio unter dem Umsatz von 2004 UND 2004 war ein geniales Jahr, das gibt`s 2007 nicht nochmal! Und 2007 wurden 780 Mio vorgegeben.
      Also reichen in meinen Augen nichtmal die "Bilanztricksereien" aus. Da 2005 kein Umsatzwachstum erwartet wird, müsste dieses 2006 und 2007 um knapp 10% wachsen! (Auf der "indirekt" hohen Basis von 2004 - die Umsätze je Berater sind deutlich höher gewesen, als in jedem normalen Jahr)

      Weiterhin haben die Konsolidierungen zwar Auswirkungen auf den Umsatz, aber nicht auf den Gewinn! Wie soll denn dieser so stark anwachsen?
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 14:31:28
      Beitrag Nr. 48 ()
      @Neuling

      Konsolidiert werden sämtliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, nicht nur die Umsätze. Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Die Endkonsolidierung der Versicherungstöchter führt zu einer Gewinnerhöhung im Konzern.

      Ferner:
      Kapitalkonsolidierung
      Schuldenkonsolidierung (Forderungen/ Verbindlichkeiten)

      Die Effekte sind teilweise enorm, natürlich nur im Rahmen des Konzerns nach IFRS.

      Dort gibt es zusätzlich spezielle Versicherungstechnische Posten, beispielsweise die nur im IFRS-Konzernabschluss aktivierten Abschlusskosten. Man muss nur mal genau und mit Sachverstand hinsehen und erhält ein völlig anderes Bild von den MLP-Ankündigungen...

      Leider gibt es keine Minimalausbildungsvoraussetzungen für Analysten.


      @interna

      Kommt noch. Nur so viel: Die Aktien sind selbstverständlich stimmberechtigt. Sonst würden ja wohl kaum die Herren Lautenschläger und Termühlen (inklusive Familie/ related parties etc. pp.) das Aktienrückkaufprogramm mit der Mehrheit der vertretenen Stimmen auf der Hv durchsetzen können/ wollen, oder? Wie gesagt, kommt noch.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 14:51:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      @crude_facts,

      OK, dann sollte ich bei der Sache mit den Gewinnen wohl noch einige dazulernen! :)

      Aber hier noch ein weiterer Hinweis:

      Umsatz MLP FDL 1998 pro Berater: 150 TEuro

      geplanter Umsatz 2007: 780 Mio!
      geplanter Berater 2007: 3000
      Umsatz Bank bei 20% Wachstum (ums zu überteiben :))und 50 Mio in 2004: 86 Mio

      -> geplanter Umsatz pro Berater 2007: 230 TEuro

      Wieso soll/kann die Beratermannschaft um über 50% produktiver sein, als in einem "normalen Jahr", wie 1998?
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 11:26:48
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hi Leute,

      vielleicht sollte man dem Vorstand die Frage stellen:

      Warum er die einzig profitable Sparte, die MLP Lebensversicherung/Versicherung, verkaufen will?

      Handelt er mit einem Verkauf so im Sinne der gesamten Gesellschaft?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 11:30:36
      Beitrag Nr. 51 ()
      @47

      Welche Sparte ist denn nicht profitabel?
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 11:40:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      #19ottos

      Thanks für die Verbesserung. Bitte formuliere dann Du die gestellte Frage richtig.
      Avatar
      schrieb am 28.05.05 17:44:11
      Beitrag Nr. 53 ()
      Möchte jemand gerne die HV der MLP Leben besuchen?
      Hätte Eintrittskarte zu vergeben.
      Bitte Boardmail!
      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 13:37:10
      Beitrag Nr. 54 ()
      Okay, die HV steht bevor.

      Bevor mich jetzt jeder weiter einzeln nach dem Fragenkatalog fragt, anbei das alte Posting mit der Sammlung aus einem anderen Thread.

      Achtung, der Stand der Fragen ist noch vom 14.04.05, also vor Verkündung des Aktienrückkaufprogrammes und vor der Präsentation der Qartalszahlen Q1/2005.

      Aktualisierung bis Dienstag nicht ausgeschlossen. :D

      Gruß
      crude_facts



      #32 von crude_facts 14.04.05 16:40:18 Beitrag Nr.: 16.375.658

      Fragenkatalog, Stand 14.04.2005

      Gewinn-/ Geschäftsprognose MLP-Konzern

      1. Sie hatten ursprünglich eine Steigerung von Umsatz und Ergebnis sowie wesentlicher Kennzahlen wie Mitarbeiteranzahl und Neukunden im zweistelligen Bereich je Jahr bis zum Jahre 2007 angekündigt. Diese Prognose haben Sie im März 2005 zumindest für das Jahr 2005 deutlich reduziert und planen bei konstanten Konzern-Umsätzen einen Rückgang des Umsatzes der MLP Finanzdienstleistungen AG und einen Anstieg des Ergebnisses im Konzern auf rd. € 100 Mio. Warum gab es hierzu keine Meldung nach § 15 WpHG? Die Kursrelevanz war ja deutlich zu sehen. Bleiben Sie nunmehr bei dieser Prognose? Wo liegen ihre Ertragsreserven? Im Finanzierungs- oder Geldanlagebereich?

      2. Mit welchem nachhaltig erzielbaren operativen Ergebnis - also nach Bereinigung von " non-recurring items" – rechnen sie für die Jahre 2005 bis 2007, jeweils bezogen auf den Konzern und die Ergebnisse der MLP AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften? Bitte fassen Sie den gewählten Begriff " Ergebnis" möglichst weit umfassend auf, also auch in Bezug auf die Umsatzerlöse sowie die realen Leistungsdaten und den Cash-flow.

      3. Nach der Auskunft von Herrn Schroeder-Wildberg sei der Start in das Jahr 2005 " planmäßig" erfolgt. Wie sieht dieser Plan genau aus? Wann rechnen Sie mit einem Geschäftsverlauf, den der Kapitalmarkt angesichts Ihrer (ursprünglichen) Geschäftsprognosen 2004-2007 vermutlich als " planmäßig" erwarten würde? Oder muss man davon ausgehen, dass die von Ihnen entgegen des Branchentrends zu erwartende Geschäftsentwicklung dieses Jahr gänzlich erst im vierten Quartal einsetzt und Sie den Kapitalmarkt in etwa 12 Monaten über mögliche Irrtümer oder Erfüllungen informieren möchten?

      4. Darf man die Äußerung in Bezug auf das erste Quartal 2005 " nicht kriegsentscheidend" dahingehend interpretieren, dass im ersten Quartal der auch von anderer Seite erwartete Einbruch des Neugeschäftes ebenfalls bei MLP eingetreten ist und dass Sie im Sinne des von Ihnen zu führenden Krieges in der Folgezeit erheblich werden " kämpfen" müssen? Man darf in diesem Zusammenhang auf die wesentlichen Vergleichszahlen im Bereich Altersvorsorge aus dem Vorjahr (Q1/2004) verweisen, € 1,7 Mrd. Beitragssumme vermitteltes Neugeschäft Lebensversicherung und € 0,48 Mrd. Riester. Dieses Ergebnis hatten Sie seinerzeit nicht dem bevorstehenden Boom im LV-Bereich zugeordnet.

      5. Sie führen an, dass Sie aufgrund der " neuen Altersvorsorgewelt" und " neuer Produkte" die Beraterschulungen " ganz nach vorne gestellt" hätten. Die " Neuerungen" stammen per Gesetzesbeschluss aus der Mitte des letzten Jahres, die Diskussion hierüber ist fast zwei Jahre alt, wie Sie aufgrund der eigenen Kundenanschreiben wissen dürften. Einige Mitbewerber haben bereits entsprechende Produkte deutlich früher ihren Beratern zur Verfügung stellen können. Können Sie uns dafür die Gründe nennen?

      6. Dass die Beraterschulungen erst im ersten Quartal 2005 begonnen haben, hat dies mit der Tatsache zu tun, dass MLP mit einer deutlichen Reduktion des Geschäftes zu Beginn 2005 gerechnet hat? Falls diese Frage nach ernster Prüfung mit " ja" beantworten werden müsste/ würde, welche Gründe gibt es dafür, den Kapitalmarkt über diese Überlegungen seitens MLP nicht zu informieren?

      7. Wie ist Ihre Meinung zu dem bei Wallstreet-Online und einzelnen Analysten diskutierten Thema Steigerung der Konzernumsätze und -ergebnisse durch Endkonsolidierung der Versicherungstöchter nach deren Verkauf?


      Beratung und Vertrieb (MLP Finanzdienstleistungen AG)

      8. Welche genauen Auswirkungen hatte die Umstellung des Tarifsystems durch den Übergang auf frontgeladene Tarife auf die Ertragslage der Jahre 2002, 2003, 2004 und Q1/2005? Mit welchen weiteren Auswirkungen rechnen Sie für das laufende Jahr 2005?

      9. Welche genauen Auswirkungen hatte der Übergang zum Konsortial- und zum Fremdgeschäft auf den Umsatz und das Ergebnis der MLP Finanzdienstleistungen AG, welche Auswirkungen auf den Umsatz und das Ergebnis des MLP-Konzerns, jeweils in den Jahren 2002, 2003 und 2004? Mit welchen weiteren Auswirkungen rechnen Sie für das laufende Jahr 2005?

      10. Die von MLP in annähernd jeder Form von Berichterstattung veröffentlichte „Vermittelte Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung“ ist die zentrale Kennzahl für die Beurteilung des von MLP vermittelten Neugeschäftes im Altersvorsorgebereich und damit nicht nur Indikator für rd. 80% aller Maklererlöse (bezogen auf 2004). Bei den Lebensversicherungen (ohne Berufsunfähigkeitszusatzversicherungs-Bestandteil) entspricht die Beitragssumme der Versicherungs- bzw. Wertungssumme, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen/ zusatzversicherungen hingegen nicht, weil die Wertungssumme durch die Bewertung mit der 12-fachen Jahresrente ein Vielfaches der Beitragssumme darstellt. Handelt es sich bei der in den Lageberichten 2002, 2003 und 2004 der MLP Finanzdienstleistungen AG bzw. des MLP-Konzerns sowie in den MLP-Quartalsberichten der Jahre und in den Präsentationen ausgewiesenen bzw. auszuweisenden „Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung“ ausschließlich um die Beitragssumme, d.h. die Summe der Versicherungsbeiträge über die vereinbarten Laufzeiten, oder sind hierin auch Wertungssummen, z.B. für die Berufsunfähigkeitsversicherungen/zusatzversicherungen enthalten?

      11. Wie hoch ist die Beitragssumme Neugeschäft Berufsunfähigkeitsversicherungen/-zusatzversicherungen im Jahre 2002, 2003, 2004 und im ersten Quartal 2005 gewesen?

      12. Wie hoch ist der Anteil der durch Umdeckung bestehender BU(Z)-Policen erzielten Beitragssumme Neugeschäft der BU(Z)-Versicherungen?

      13. Ist die „BU-Umdeckungsaktion“ im ersten Quartal 2005 mit den anderen Konsortialpartnern abgestimmt? Ist Ihnen bekannt, ob außer MLP auch weitere Finanzdienstleister und Versicherungen ähnliche Umdeckungsaktionen befürworten/ unternehmen/ unterstützen? Für den Fall nein, sind Ihnen die (möglichen) Gründe bekannt, warum auf eine Umdeckung verzichtet bzw. diese sogar explizit abgelehnt wird?

      14. Die „BU-Umdeckungsaktion“ wurde seitens einer Reihe von MLP-Geschäftsstellen mit Kundenanschreiben begleitet, die inhaltlich, fachlich wie wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich sind. Wie ist die Meinung von MLP hierzu?

      15. Welchen Anteil hat die betriebliche Altersvorsorge an der Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung im Jahre 2004? Wie hoch sind die mit der bAV erzielten Maklererlöse im Jahre 2004? In welcher Höhe sind dabei die Umsatzerlöse der im Sommer 2004 akquirierten BERAG GmbH im Rahmen einer erstmaligen Vollkonsolidierung enthalten? Wieviel Umsatz planen Sie im Jahr 2005 mit diesem neuen Geschäftsbereich?

      16. Wie hoch ist die im Rahmen der im Spätsommer 2004 verkündeten Kooperation mit dem Hausärzteverband erzielte Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung (bAV) im Jahre 2004 respektive im ersten Quartal 2005? Welche Prognose kann diesbezüglich für das Gesamtjahr 2005 gegeben werden? Welcher Umsatzanteil (Maklererlöse) wurde hierdurch erzielt?

      17. Sie haben, wie berichtet wurde, angabegemäß 600 Ihrer Privatkundenberater umgeschult zu bAV-„Spezialisten“. Wie sieht dieses Umschulungsprogramm aus? Über welche besondere Qualifikation und Expertise/ praktische Erfahrung müssen die Berater in welchem Zeitraum verfügen?

      18. Im Sommer 2004 hat Herr Schroeder-Wildberg seine Rede auf der Hauptversammlung zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2003 damit eröffnet, dass im Jahre 2003 der Turnaround gelungen sei. Bei weiteren Analystenpräsentationen wurde ebenfalls auf den erfolgreich abgeschlossenen Turnaround im Jahre 2003 explizit hingewiesen. Im Jahre 2004 weisen Sie nun erhebliche Restrukturierungsaufwendungen aus – und das nach IFRS. Wie setzen sich die € 21,5 Mio. Restrukturierungsaufwendungen 2004 zusammen? Wurden für die Restrukturierung auch Rückstellungen gebildet, oder handelte es sich ausschließlich um laufende Aufwendungen des Jahres 2004? Wird mit weiteren Restrukturierungsaufwendungen für das Jahr 2005 bzw. darüber hinaus gerechnet?

      19. Wie hat sich das Auslandsgeschäft entwickelt? Welche Ergebnisse haben die einzelnen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Ausland 2004 erzielt, wie hoch ist deren Anteil an Umsatz und Ergebnis des Segmentes Beratung und Vertrieb?

      20. Waren weitere Kapitalmaßnahmen und/ oder Ertrags- und/ oder Liquiditätszuschüsse bzw. –hilfen für die Auslandsgesellschaften respektive Betriebsstätten erforderlich? Wie wurden die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 getätigten Maßnahmen in den Jahresabschlüssen der MLP AG und der MLP Finanzdienstleistungen AG ausgewiesen? Bis wann sollen die Auslandsgesellschaften und Betriebsstätten profitabel sein und auch positive Cash-flows erzielen? Wenn sie dies nicht erreichen sollten, bis wann wird dann voraussichtlich über einen Verkauf/ eine Schließung beschlossen?

      21. Wie wird sich die Anzahl der MLP-Berater, der Geschäftsstellen und der unterschiedlichen Standorte im Jahre 2005 entwickeln, jeweils bitte getrennt für In- und Ausland, bei letzterem bitte nach Ländern?

      22. Hält MLP noch an der Strategie der A-, B-, C-, E-Segmentierung fest? Ist es richtig, dass momentan eher die Stragtie der " Universal-Geschäftsstelle" verfolgt wird?

      23. In den Jahren 2003 und 2004 sind sehr viele A-Geschäftsstellen aufgelöst worden. Sieht MLP in der „Verwässerung“ der A-Kunden Betreuung nicht die Gefahr, den Markt der potentiell wichtigen Jungakademiker zu verlieren.

      24. MLP weist in seinen Statistiken ausschließlich die Gesamtkundenzahl sowie die Neukundenzahl aus. Handelt es sich bei der Neukundenzahl ausschließlich um erstmals im Kundenstamm erfasste Personen, oder stellt die Zahl eine Saldogröße der neu hinzugewonnenen Kunden und der verlorenen Kunden dar? Gibt es in der Statistik erfasste Kunden, die derzeit kein von MLP vermitteltes Produkt bedienen bzw. nachfragen?

      25. Ursprünglich wurde von MLP als Ziel definiert, pro Berater nicht mehr als 200 Kunden zu betreuen. Derzeit sind es rechnerisch 240 Kunden pro Berater. Beim angestrebten Wachstum in der Kundenzahl wird sich dieses Verhältnis weiter erhöhen. Wurde das ursprüngliche Ziel, das vielfach auch als wesentliches Alleinstellungsmerkmal von MLP bzgl. Qualität angeführt wurde, aufgegeben? Ist man dennoch zuversichtlich, dass die Beratungsqualität angesichts der ab 2005 deutlich komplexeren Alternativ-Produkte zur Lebensversicherung darunter nicht leidet und dass man auch nicht Einbußen in der Fähigkeit zur Neukundenakquisition hinnehmen muss?

      26. Wieviele der Bestandkunden haben 2004 einen neuen Vertrag abgeschlossen respektive bestehende Verträge aufgestockt? Warum kommuniziert MLP diese Zahlen nicht wie der Mitbewerber AWD?

      27. Wie haben sich im Jahre 2004 die Forderungen gegen die MLP-Berater, wie die gegen die Geschäftsstellenleiter entwickelt? In welchem Maße erfolgte durch die Aktivierung von Forderungen eine Entlastung der Ertragslage 2004?

      28. Wie hoch sind per 31.12.2004 die Brutto-Wertberichtigungen auf Forderungsposten gegen MLP-Berater bzw. Geschäftsstellenleiter?

      29. Ist es zutreffend, dass erst im Laufe des Jahres 2004 die Geschäftsstellenleiter-Verträge in der überwiegenden Mehrzahl auf die neuen Verträge mit enthaltener Regelung zur Übernahme auch von Verlusten (Verlustausgleichsverpflichtung) umgestellt wurden? Können Sie bitte die Gründe dafür nennen? Wie sieht hinsichtlich der betreffenden Bilanzposten sowie der Auswirkungen auf die Ertragslage die Prognose für 2005 aus?

      30. Wieviel Neugeschäft beim gemanagten/ betreuten Vermögen brachte die Kooperation mit der Berenberg Bank im Jahr 2004? Welcher Anteil stammt dabei von welchem Kooperationspartner? Wie hoch schätzen Sie den Mittelzufluss 2005?

      31. Wie hoch ist aktuell die Fluktuationsrate bei den MLP-Beratern? Wie hoch sind die Brutto-Zugänge und -Abgänge in den einzelnen Quartalen des Jahres 2004 und Q1/ 2005 gewesen?

      32. Erfolgt im Falle von Storni die Belastung ehemaliger MLP-Mitarbeiter in der gleichen Weise und Höhe wie bei aktiven MLP-Beratern? Wird MLP in gleicher Weise und Höhe von den Versicherungsvertragspartnern mit Storni belastet? Verlaufen die Stornobelastungen in zeitlicher Hinsicht und der Höhe nach identisch, oder gibt es hier Unterschiede zwischen der Belastung von MLP und der Weiterbelastung an die (ehemaligen) MLP-Berater?

      33. Beabsichtigt MLP, die Vertragsverhältnisse zu allen Beratern und Geschäftsstellenleitern fristlos zu kündigen, die nachweislich Geschäft an MLP vorbei vermittelt haben?

      34. Wieviele Aktivprozesse, wieviele Passivprozesse führt MLP derzeit gegen ehemalige MLP-Berater?

      35. Wie geht MLP disziplinarisch mit MLP-Mitarbeitern um, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen MLP und ehemaligen MLP-Beratern/ Geschäftsstellenleitern nachgewiesenermaßen falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben?

      36. Wann und zu welchem Preis genau wurde der Firmenjet verkauft? Wurde dadurch ein Buchgewinn erzielt? Wenn ja, unter welchem Gewinn- und Verlustrechnungsposten welcher Gesellschaft wurde dieser erfasst und wie wurde der Buchgewinn in der Zwischenberichterstattung (Quartalsberichte) 2004 ausgewiesen?

      37. Eine Vielzahl von sog. Kindervorsorge-Policen ist aufgrund eines Verstoßes gegen § 159 VVG schwebend unwirksam. Wie hoch ist deren Zahl? Wie hoch ist die Versicherungssumme der betreffenden Policen? In welchem Umfang mussten die Verträge rückabgewickelt werden? In wiefern wurden hierdurch das Ergebnis und die Liquidität betroffen? In welchem Umfang wurden ferner für noch nicht rückabgewickelte Verträge Rückstellungen oder ähnliche bilanzielle Vorsorgeposten gebildet?

      38. Ist es zutreffend, dass MLP-Berater auf einem Hauptseminar 2003 unzutreffend oder unvollständig über die tatsächlichen Kosten des Dachfondskonzepts unterrichtet wurden? Wann und wie erfolgte ggf. eine entsprechende Korrektur?

      39. Wird für die Vorteilhaftigkeitsrechnung bei kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukten nach dem Alterseinkünftegesetz ein zertifiziertes Software-Produkt eingesetzt? Wurde die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung sowie die Einbeziehung der wesentlichen Beurteilungs- und Berechnungsparameter überprüft? Ist es zutreffend, dass die einzelnen Berater selbsterstellte Software/ Excel-Sheets bei ihrer Beratung einsetzen dürfen?

      40. Wie wirkt MLP den berichteten/ beobachteten Einbußen bei der Schulungsqualität im ersten Quartal 2005 entgegen? Wann werden die Defizite beim Thema Alterseinkünftegesetz aufgearbeitet? Wann werden die in Betracht gezogenen externen Spezialisten in den laufenden Schulungsbetrieb als Trainer integriert? Warum wurde im Gegensatz zum Mitbewerb erst so spät mit der Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf die neue Gesetzeslage begonnen?

      41. Wie hat sich MLP auf die EU-Vermittlerrichtlinie vorbereitet? Wer trägt dabei die Kosten? Die MLP oder die „selbständig“ als Handelsvertreter tätigen MLP-Berater?

      Lebensversicherung (MLP Lebensversicherung AG)

      42. Wie hat sich das Rückversicherungsergebnis im Jahre 2004 entwickelt? Wie hoch waren die Depotzinsen, wie hoch die vereinnahmten Rückversicherungsprovisionen? Wie wird sich das Rückversicherungsergebnis in der Zukunft entwickeln, wie die einzelnen Bestandteile des Rückversicherungsergebnisses?

      43. Ist es zutreffend, dass die Rückversicherungsnahme nach der öffentlichen Diskussion im Jahre 2002/ 2003 inzwischen wieder ausgedehnt wurde/wird? Wie hoch sind die insgesamt im Jahre 2004 vereinnahmten Rückversicherungsprovisionen, getrennt für die MLP Lebensversicherung AG und die MLP Versicherungen AG? Welchen Einfluss hatten diese auf die Ertragslage der betreffenden Gesellschaften im Jahre 2004? Wie sieht diesbezüglich die Prognose für 2005 aus?

      44. Wird der Gewinn der MLP Lebensversicherung AG ab dem ersten Quartal 2005 durch die Umdeckungsaktion Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. aufgrund des neuen Bedingungswerkes und/oder durch Kündigung und Neuabschluss beeinflusst? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

      45. Welchen Einfluss hat die Umdeckungsaktion auf die vermeldete oder zu vermeldende Stornoquote der MLP Lebensversicherung AG? Wie und wo werden die Umdeckungen in der Übersicht über Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes der MLP Lebensversicherung AG ausgewiesen?

      46. Ist es zutreffend, dass die Kaufpreisvorstellungen von MLP für die Versicherungstöchter in einer Größenordnung zwischen € 200 Mio. und € 600 Mio. angegeben wurden, je nachdem, ob und in wie weit die Vermittlung von zukünftigem Neugeschäft zugesagt oder –gesichert wird?

      47. Ist es zutreffend, dass die leitenden Mitarbeiter der MLP Lebensversicherung AG bereits vor wenigen Wochen über einen grundsätzlich erfolgreichen Abschluss von Verkaufsverhandlungen informiert wurden, verbunden mit dem Hinweis, dass der Vertrag noch nicht offiziell unterzeichnet sei? Wurde in diesem Zusammenhang ein Kaufpreis von etwas unter € 400 Mio. genannt? Falls ja, warum erfolgte hierüber keine Mitteilung nach § 15 WpHG?

      48. Sind in den Jahren 2001 und 2002 in der gemanagten Fondsgebundenen Lebensversicherung Umschichtungsgebühren für Portefeuille III angefallen?

      Bank (MLP Bank AG)

      49. Wie hoch ist zum 31.12.2004 der Bestand an Lombardkrediten für (ehemalige) MLP-Mitarbeiter, z.B. aufgrund von kreditfinanzierten Aktienkäufen im Rahmen des MLP-Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes? Wie ist dieser besichert? In welchem Umfang wurden hier Wertberichtigungen bis zum 31.12.2004 vorgenommen?

      50. Planen Sie eine Kapitalerhöhung bei der MLP Bank AG, ggf. unter Beteiligung eines weiteren Aktionärs?

      51. Planen Sie den (teilweisen) Verkauf der MLP Bank AG?

      52. Sollte es zu einem Verkauf der MLP Bank AG kommen, was geschieht mit den Lombardkrediten der Mitarbeiter/ Berater? Werden diese weiter von MLP gestützt? Sollte es nicht zu einem Verkauf der MLP Bank AG kommen, was geschieht mit den Lombardkrediten der Mitarbeiter/ Berater? Wie lange stützt MLP diese Kredite noch?

      53. Wie sind generell die ausgereichten Kredite besichert worden?

      54. In welchem Umfang sind Kreditkarten- und Kontokorrentkredite mit einem Ausfallrisiko behaftet?

      55. In welcher Höhe wurden ausgereichte Kredite in den Jahren 2002, 2003 und 2004 wertberichtigt? Wurde eine weitere Risikovorsorge vorgenommen?

      56. Haben die jüngst von den Kunden nachträglich angeforderten Einmalvalutierungserklärungen eine positive Auswirkung auf die Besicherung der Kredite sowie damit einhergehend auf die Erfordernisse hinsichtlich Eigenmittelausstattung der MLP Bank AG (§ 10 ff. KWG)? Gibt es in den besagten Fällen stets eine vertragliche Verpflichtung der Kunden zur Abgabe einer derartigen Einmalvalutierungserklärung, oder ist dies eine einseitige Maßnahme der MLP Bank AG?

      57. Ist es möglich, über die Eigenmittelausstattung der MLP Bank AG entsprechende Angaben zu veröffentlichen?

      58. Ist beabsichtigt, der MLP Bank AG weitere Nachrangdarlehen als Ergänzungskapital zur Verfügung zu stellen?

      59. Wie hoch sind die Erträge aus der Vermögensverwaltung? Wie sieht die Prognose für 2005 aus?

      60. Wie und wo erfolgt in der Berichterstattung der Ausweis der Performance des betreuten Vermögens (Vermögensverwaltung)? Hat sich hier in der Art und Weise der Berechnung und Darstellung etwas geändert?

      MLP AG

      61. Nimmt der Vorstandsvorsitzende am Aktienoptionsprogramm teil, ist die Gewährung von Aktien(optionen) Bestandteil seiner Vergütung?

      62. Hält der Vorstandsvorsitzende auch auf diesem niedrigen Kursniveau immer noch keine Aktien des Unternehmens? Wenn nein, warum nicht?

      63. Laut des auf der Website von MLP im Sommer 2004 veröffentlichten Lebenslaufs des Finanzvorstands Nils Frowein sei dieser im Jahre 2003 Wirtschaftsprüfer gewesen. Die neue Fassung seines Lebenslaufs weist lediglich auf ein Wirtschaftsprüfer-Examen 2003/2004 hin. Wann hat Herr Frowein das Wirtschaftsprüfer-Examen erfolgreich bestanden? Wenn ja, wurde er anschließend auch zum Wirtschaftsprüfer bestellt?

      64. Ist es richtig, dass Herr Pfister aufgrund seiner Performance einen weiteren starken Mann zur Seite gestellt bekommt, der ihn von seinen Aufgaben entlastet?

      65. Veröffentlichen Sie die IR-Termine demnächst wieder auf ihrer Homepage, oder haben sie die Kapitalmarktkommunikation stark zurückgefahren?
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 01:08:15
      Beitrag Nr. 55 ()
      So, nun eine aktualisierte Version, hoffentlich habe ich nichts übersehen. Ergänzungen natürlich willkommen.


      Gewinn-/ Geschäftsprognose MLP-Konzern

      1. Sie hatten ursprünglich eine Steigerung von Umsatz und Ergebnis sowie wesentlicher Kennzahlen wie Mitarbeiteranzahl und Neukunden im zweistelligen Bereich je Jahr bis zum Jahre 2007 angekündigt. Diese Prognose haben Sie im März 2005 zumindest für das Jahr 2005 deutlich reduziert und planen einen Rückgang des Umsatzes der MLP Finanzdienstleistungen AG sowie einen Anstieg des Ergebnisses im Konzern auf rd. € 100 Mio., davon ursprünglich rd. 25% aus den aufzugebenden Geschäftsbereichen Lebensversicherung und Sachversicherung. Diese sollen nun nach der Meldung in der letzten Woche mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30.06.2005 veräußert werden. Damit entfiele eigentlich ein Teil des geplanten Ergebnisses. Bestätigen Sie dennoch die Prognose für 2005 von € 100 Mio. Konzernergebnis vor Steuern? Wo liegen hierfür ihre Ertragsreserven? Im Finanzierungs- oder Geldanlagebereich?

      2. Mit welchem nachhaltig erzielbaren operativen Ergebnis - also nach Bereinigung von " non-recurring items" – rechnen sie für die Jahre 2005 bis 2007, jeweils bezogen auf den Konzern und die Ergebnisse der MLP AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften? Bitte fassen Sie den gewählten Begriff "Ergebnis" möglichst weit umfassend auf, also auch in Bezug auf die Umsatzerlöse sowie die realen Leistungsdaten und den Cash-flow.

      3. Für das Geschäftsjahr 2005 planten Sie ursprünglich ein Ergebnis von € 75 Mio. in den fortzuführenden Geschäftsbereichen. Wie Sie im April ankündigten, solle das geplante Konzernergebnis mit den fortzuführenden Geschäftsbereichen organisch bis zum Jahre 2007 auf € 160 Mio. vor Steuern anwachsen. Dies bedeutete einen Ergebnisanstieg von über 46% pro Jahr. Welche Annahmen lassen Sie zu dieser Prognose kommen?

      4. Nach der Auskunft von Herrn Schroeder-Wildberg sei der Start in das Jahr 2005 "planmäßig" erfolgt. Wie sieht dieser Plan genau aus, nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf die Leistungsdaten und Beraterzahlen bezogen, vor allem für die Quartale 2 bis 4? Könnten Sie uns bitte dieses Mal vorher über ihre diesbezüglichen Planungen informieren?

      5. Sie führen an, dass Sie aufgrund der "neuen Altersvorsorgewelt" und "neuer Produkte" die Beraterschulungen "ganz nach vorne gestellt" hätten. Die "Neuerungen" stammen per Gesetzesbeschluss aus der Mitte des letzten Jahres, die Diskussion hierüber ist fast zwei Jahre alt, wie Sie aufgrund der eigenen Kundenanschreiben wissen dürften. Einige Mitbewerber haben bereits entsprechende Produkte deutlich früher ihren Beratern zur Verfügung stellen können. Können Sie uns dafür die Gründe nennen?

      6. Dass die Beraterschulungen erst im ersten Quartal 2005 begonnen haben, hat dies mit der Tatsache zu tun, dass MLP mit einer deutlichen Reduktion des Geschäftes zu Beginn 2005 gerechnet hat? Falls diese Frage nach ernster Prüfung mit " ja" beantworten werden müsste/ würde, welche Gründe gibt es dafür, den Kapitalmarkt über diese Überlegungen seitens MLP nicht vorher zu informieren, sondern erst, als offensichtlich das eingetreten ist, was die gesamte Branche - außer MLP - vorher befürchtet hatte?

      7. Die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal ist stark rückläufig. Das vermittelte Neugeschäft Lebensversicherung hat um rd. 65%, das Neugeschäft Krankenversicherung als zweitwichtigstem Umsatzträger um 28% nachgelassen im Vorjahresquartalsvergleich. Die ausgewiesenen Makleraufwendungen, also die Provisionen an die Berater, nehmen nicht im gleichen Maße ab. Noch einmal ,schwächer ist der Rückgang der ausgewiesenen Maklererlöse. Worauf ist diese unterschiedliche Entwicklung zurückzuführen? Welche Daten erwarten sie jeweils für die folgenden Quartale?

      8. Im Jahre 2004 hat MLP ein Konzern-Quartalsergebnis Q1/2004 von € 14,6 Mio. erzielt. In der Präsentation der Quartalsergebnisse wurde darauf hingewiesen, dass seinerzeit das Konzernergebnis durch € 7,4 Mio. Restrukturierungsaufwendungen belastet wurde. MLP hat deshalb einen „adjusted EBIT“ von rd. € 22,4 Mio. angegeben. Im Jahre 2005 betiteln Sie den Quartalsabschluss mit der Überschrift „MLP übertrifft im ersten Quartal 2005 Ergebnis des Vorjahres“, weil das ausgewiesene Konzernergebnis (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) um € 0,3 Mio. auf € 14,9 Mio., also um rd. 1,9% gesteigert werden konnte. Kein Wort mehr von den im Vorjahr um die Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 7,4 Mio. adjustierten Erfolgszahlen, kein Hinweis auf den Einbruch des Neugeschäftes beim bisherigen Hauptumsatzträger Lebensversicherung um rd. 65% oder von 28% beim zweitwichtigsten Umsatzträger. Während im Q1/2004 rd. 69,3% des Konzernergebnisses in den fortzuführenden Geschäftsbereichen erzielt wurden und 30,7% in den aufzugebenden, hat sich im Q1/2005 das Verhältnis nahezu umgedreht: rd. 68,7% des Ergebnisses stammen aus dem Bereich der zum 30.062005 veräußerten Versicherungen. Und dies vorrangig deshalb, weil wegen des eingebrochenen Neugeschäftes die Abschlusskosten (Provisionen) für das Neugeschäft im Vorjahresvergleich deutlich zurückgegangen sind, sogar stärker, als das gesamte Ergebnis Q1/2005 im Segment Lebensversicherung insgesamt beträgt. Auf welchen Annahmen stützen Sie Ihre Prognose, dass ein Konzernergebnis vor Steuern von € 100 Mio. im Jahre 2005 auf jeden Fall erreicht werden können?

      9. Der operative Cash-flow ist im ersten Quartal 2005 im Vergleich zum Vorjahresquartal um rd. € 33,7 Mio. zurückgegangen, das sind etwa -34,5%. Das ausgewiesene Konzernergebnis im Q1/2005 mit leichtem Anstieg und der operative Cash-flow weisen deutlich unterschiedliche Entwicklungen auf. Worauf ist dies zurückzuführen? Wie wird sich der Cash-flow im Laufe des Jahres entwickeln, auch im Vergleich zum prognostizierten Jahresergebnis?

      10. Im Quartalsbericht Q1/2005 geben Sie für den Konzern einen operativen Cash-flow in Höhe von € 64,0 Mio. an. € 59,5 Mio. sollen aus den aufzugebenden Geschäftsbereichen stammen, das sind rd. 93% des Gesamt-Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit. Lediglich € 4,4 Mio. (Vorjahr € 45,6 Mio.), also 90,4% weniger als im Vorjahresquartal beträgt der operative Cash-flow in den fortzuführenden Bereichen Maklergeschäft und Bank. Worauf ist diese negative Entwicklung zurückzuführen? Welche Prognose können Sie diesbezüglich für das Jahr 2005 geben?


      Beratung und Vertrieb (MLP Finanzdienstleistungen AG)

      11. Welche genauen Auswirkungen hatte die Umstellung des Tarifsystems durch den Übergang auf frontgeladene Tarife auf die Ertragslage der Jahre 2002, 2003, 2004 und Q1/2005? Mit welchen weiteren Auswirkungen rechnen Sie für das laufende Jahr 2005?

      12. Welche genauen Auswirkungen hatte der Übergang zum Konsortial- und zum Fremdgeschäft auf den Umsatz und das Ergebnis der MLP Finanzdienstleistungen AG, welche Auswirkungen auf den Umsatz und das Ergebnis des MLP-Konzerns, jeweils in den Jahren 2002, 2003 und 2004? Mit welchen weiteren Auswirkungen rechnen Sie für das laufende Jahr 2005?

      13. Die von MLP in annähernd jeder Form von Berichterstattung veröffentlichte „Vermittelte Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung“ ist die zentrale Kennzahl für die Beurteilung des von MLP vermittelten Neugeschäftes im Altersvorsorgebereich und damit nicht nur Indikator für rd. 80% aller Maklererlöse (bezogen auf 2004). Bei den Lebensversicherungen (ohne Berufsunfähigkeitszusatzversicherungs-Bestandteil) entspricht die Beitragssumme der Versicherungs- bzw. Wertungssumme, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen/ zusatzversicherungen hingegen nicht, weil die Wertungssumme durch die Bewertung mit der 12-fachen Jahresrente ein Vielfaches der Beitragssumme darstellt. Handelt es sich bei der in den Lageberichten 2002, 2003 und 2004 der MLP Finanzdienstleistungen AG bzw. des MLP-Konzerns sowie in den MLP-Quartalsberichten der Jahre und in den Präsentationen ausgewiesenen bzw. auszuweisenden „Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung“ ausschließlich um die Beitragssumme, d.h. die Summe der Versicherungsbeiträge über die vereinbarten Laufzeiten, oder sind hierin auch Wertungssummen, z.B. für die Berufsunfähigkeitsversicherungen/ zusatzversicherungen enthalten? Sind in dieser Summe auch zukünftige Beitragssteigerungen (Vorratsverträge, sog. Verfünfachungspolicen etc.) bereits berücksichtigt?

      14. Hat die MLP Finanzdienstleistungen AG oder ein anderes Unternehmen der MLP AG für zukünftig zu erwartende oder bereits vertraglich vorgesehene Beitragssteigerungen bzw. Dynamiken der vermittelten Lebensversicherungen bereits Abschlussprovisionen von Versicherungsgesellschaften erhalten und/oder diese zugesagt bekommen? Wenn ja, von welcher Versicherung und in welcher Höhe? Wann wurden oder werden diese Provisionen vereinnahmt und entsprechend in der MLP-Berichterstattung wo ertragswirksam ausgewiesen?

      15. Wie hoch ist im ersten Quartal 2005 die vermittelte Beitragssumme Riester-Policen gewesen?

      16. Wie hoch ist die Beitragssumme Neugeschäft Berufsunfähigkeitsversicherungen/ zusatzversicherungen (bitte jeweils getrennt) im Jahre 2002, 2003, 2004 und im ersten Quartal 2005 gewesen?

      17. Wie hoch ist der Anteil der durch Umdeckung bestehender BU(Z)-Policen erzielten Beitragssumme Neugeschäft der BU(Z)-Versicherungen?

      18. Ist die „BU-Umdeckungsaktion“ im ersten bzw. laufenden Quartal 2005 mit den anderen Konsortialpartnern abgestimmt? Ist Ihnen bekannt, ob außer MLP auch weitere Finanzdienstleister und Versicherungen ähnliche Umdeckungsaktionen befürworten/ unternehmen/ unterstützen? Für den Fall nein, sind Ihnen die (möglichen) Gründe bekannt, warum auf eine Umdeckung verzichtet bzw. diese sogar explizit abgelehnt wird?

      19. Die „BU-Umdeckungsaktion“ wurde seitens einer Reihe von MLP-Geschäftsstellen mit Kundenanschreiben begleitet, die inhaltlich, fachlich wie wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich sind. Wie ist die Meinung von MLP hierzu?

      20. Welchen Anteil hat die betriebliche Altersvorsorge an der Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung im Jahre 2004? Wie hoch sind die mit der bAV erzielten Maklererlöse im Jahre 2004? In welcher Höhe sind dabei die Umsatzerlöse der im Sommer 2004 akquirierten BERAG GmbH bzw. der neuen baV-Tochtergesellschaften von MLP im Rahmen einer erstmaligen Vollkonsolidierung enthalten? Wieviel Umsatz und wie viel vermitteltes Neugeschäft planen Sie im Jahr 2005 mit diesem neuen Geschäftsbereich?

      21. Wie hoch ist die im Rahmen der im Spätsommer 2004 verkündeten Kooperation mit dem Hausärzteverband erzielte Beitragssumme Neugeschäft Lebensversicherung (bAV) im Jahre 2004 respektive im ersten Quartal 2005? Welche Prognose kann diesbezüglich für das Gesamtjahr 2005 gegeben werden? Welcher Umsatzanteil (Maklererlöse) wurde hierdurch erzielt?

      22. Sie haben, wie berichtet wurde, angabegemäß 600 Ihrer Privatkundenberater umgeschult zu bAV-„Spezialisten“. Wie sieht dieses Umschulungsprogramm aus? Über welche besondere Qualifikation und Expertise/ praktische Erfahrung müssen die Berater in welchem Zeitraum verfügen?

      23. Im Sommer 2004 hat Herr Schroeder-Wildberg seine Rede auf der Hauptversammlung zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2003 damit eröffnet, dass im Jahre 2003 der Turnaround gelungen sei. Bei weiteren Analystenpräsentationen wurde ebenfalls auf den erfolgreich abgeschlossenen Turnaround im Jahre 2003 explizit hingewiesen. Im Jahre 2004 weisen Sie nun erhebliche Restrukturierungsaufwendungen aus – und das nach IFRS. Wie setzen sich die rd. € 21,3 Mio. Restrukturierungsaufwendungen 2004 genau zusammen? Handelte es sich ausschließlich um laufende und nicht vorhersehbare Aufwendungen des Jahres 2004? Wird mit weiteren Restrukturierungsaufwendungen für das Jahr 2005 bzw. darüber hinaus gerechnet?

      24. Im letzten Geschäftsbericht hatten Sie die Profitabilität des Auslandsgeschäftes als Ziel genannt. Im Konzernabschluss weisen sie einen höheren Verlust als im Vorjahr aus und verweisen auf Restrukturierungsaufwendungen sowie auf die Tatsache, dass das um diese Aufwendungen bereinigte Ergebnis besser sei als im Vorjahr. Die Beraterzahl ist deutlich niedriger als im Vorjahr. Auf diese Beraterzahl bezogen nehmen die Verluste zu. Weniger als drei Prozent der Umsätze wurden im Ausland erzielt. Welche Ergebnisse haben die einzelnen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Ausland 2004 genau erzielt, wie hoch ist deren Anteil an Umsatz und Ergebnis des Segmentes Beratung und Vertrieb exakt? Im Konzernabschluss geben Sie diese Auskünfte aufgrund der geringen Bedeutung erst gar nicht. Wie sieht die weitere Planung für das Ausland aus, auch im Vergleich zu Mitbewerbern wie AWD?

      25. Waren weitere Kapitalmaßnahmen und/ oder Ertrags- und/ oder Liquiditätszuschüsse bzw. –hilfen für die Auslandsgesellschaften respektive Betriebsstätten erforderlich? Wie wurden die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 getätigten Maßnahmen in den Jahresabschlüssen der MLP AG und der MLP Finanzdienstleistungen AG ausgewiesen? Bis wann sollen die Auslandsgesellschaften und Betriebsstätten profitabel sein und auch positive Cash-flows erzielen? Wenn sie dies nicht erreichen sollten, bis wann wird dann voraussichtlich über einen Verkauf/ eine Schließung beschlossen?

      26. Wie wird sich die Anzahl der MLP-Berater, der Geschäftsstellen und der unterschiedlichen Standorte im Jahre 2005 entwickeln, jeweils bitte getrennt für In- und Ausland, bei letzterem bitte nach Ländern?

      27. Hält MLP noch an der Strategie der A-, B-, C-, E-Segmentierung fest? Ist es richtig, dass momentan eher die Stragtie der "Universal-Geschäftsstelle" verfolgt wird?

      28. In den Jahren 2003 und 2004 sind sehr viele A-Geschäftsstellen aufgelöst worden. Sieht MLP in der „Verwässerung“ der A-Kunden Betreuung nicht die Gefahr, den Markt der potentiell wichtigen Jungakademiker zu verlieren.

      29. MLP weist in seinen Statistiken ausschließlich die Gesamtkundenzahl sowie die Neukundenzahl aus. Handelt es sich bei der Neukundenzahl ausschließlich um erstmals im Kundenstamm erfasste Personen, oder stellt die Zahl eine Saldogröße der neu hinzugewonnenen Kunden und der verlorenen Kunden dar? Gibt es in der Statistik erfasste Kunden, die derzeit kein von MLP vermitteltes Produkt bedienen bzw. nachfragen?

      30. Werden wie früher die Studenten bei der MLP-Kreditkarte auch sämtliche Ärzte, die im Rahmen der Aktion zur betrieblichen Altersvorsorge eine Ärztekarte bekommen, als Neukunde in der Statistik erfasst, auch wenn sie keines der Hauptprodukte von MLP nachfragen?

      31. Ursprünglich wurde von MLP als Ziel definiert, pro Berater nicht mehr als 200 Kunden zu betreuen. Derzeit sind es rechnerisch deutlich mehr. Beim angestrebten Wachstum in der Kundenzahl wird sich dieses Verhältnis weiter erhöhen. Wurde das ursprüngliche Ziel, das vielfach auch als wesentliches Alleinstellungsmerkmal von MLP bzgl. Qualität angeführt wurde, aufgegeben? Ist man dennoch zuversichtlich, dass die Beratungsqualität angesichts der ab 2005 deutlich komplexeren Alternativ-Produkte zur Lebensversicherung darunter nicht leidet und dass man auch nicht Einbußen in der Fähigkeit zur Neukundenakquisition hinnehmen muss?

      32. Wieviele der Bestandkunden haben 2004 einen neuen Vertrag abgeschlossen respektive bestehende Verträge aufgestockt? Warum kommuniziert MLP diese Zahlen nicht wie der Mitbewerber AWD?

      33. Wie werden sich Ihrer Einschätzung nach im Jahre 2005 die Forderungen gegen die MLP-Berater, wie die gegen die Geschäftsstellenleiter entwickeln? In welchem Maße wird durch die Aktivierung von Forderungen eine Entlastung der Ertragslage 2005 erfolgen, z.B. durch die Belastung der Geschäftsstellenleiter-Konten mit Backoffice- und sonstigen Gemeinkosten, die von den Geschäftsstellenleitern selbst nicht beeinflusst werden können? Wie hoch sind die entsprechenden Forderungen zum 31.03.2005? Ist es zutreffend, dass die MLP-Geschäftsstellenleiter im Laufe des Jahres 2004 großteils neue Geschäftsstellenleiterverträge erhalten haben bzw. die alten Geschäftsstellenleiterverträge auf neue umgestellt oder ergänzt wurden und dass diese Verträge nunmehr auch eine Verpflichtung zum Ausgleich von Verlusten der Geschäftsstelle vorsehen? Ist es ferner zutreffend, dass in den Vorjahren eine entsprechende Klausel nicht in den Verträgen enthalten war, MLP dennoch Forderungen aktivierte und diese wertberichtigt oder ausgebucht werden mussten? Wurden diese Aufwendungen für Wertberichtigungen den Restrukturierungsaufwendungen zugeordnet?

      34. Wie hoch sind per 31.12.2004 die Brutto-Wertberichtigungen auf Forderungsposten gegen MLP-Berater bzw. Geschäftsstellenleiter?

      35. Wieviel Neugeschäft beim gemanagten/ betreuten Vermögen brachte die Kooperation mit der Berenberg Bank im Jahr 2004? Welcher Anteil stammt dabei von welchem Kooperationspartner? Wie hoch schätzen Sie den Mittelzufluss 2005?

      36. Wie hoch ist aktuell die Fluktuationsrate bei den MLP-Beratern? Wie hoch sind die Brutto-Zugänge und -Abgänge in den einzelnen Quartalen des Jahres 2004 und Q1/ 2005 gewesen?

      37. Erfolgt im Falle von Storni die Belastung ehemaliger MLP-Mitarbeiter in der gleichen Weise und Höhe wie bei aktiven MLP-Beratern? Wird MLP in gleicher Weise und Höhe von den Versicherungsvertragspartnern mit Storni belastet? Verlaufen die Stornobelastungen in zeitlicher Hinsicht und der Höhe nach identisch, oder gibt es hier Unterschiede zwischen der Belastung von MLP und der Weiterbelastung an die (ehemaligen) MLP-Berater?

      38. MLP hat einem prominenten und sehr erfolgreichen Vertriebsmitarbeiter fristlos gekündigt, weil er angabegemäß Geschäft an MLP vorbei vermittelt habe. Beabsichtigt MLP, die Vertragsverhältnisse zu allen Beratern und Geschäftsstellenleitern fristlos zu kündigen, die nachweislich Geschäft an MLP vorbei vermittelt haben?

      39. Wieviele Aktivprozesse, wieviele Passivprozesse führt MLP derzeit gegen ehemalige MLP-Berater?

      40. Wie geht MLP disziplinarisch mit MLP-Mitarbeitern um, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen MLP und ehemaligen MLP-Beratern/ Geschäftsstellenleitern nachgewiesenermaßen falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben/ abgegeben haben?

      41. Wann und zu welchem Preis genau wurde der Firmenjet verkauft? Wurde dadurch ein Buchgewinn erzielt? Wenn ja, unter welchem Gewinn- und Verlustrechnungsposten welcher Gesellschaft wurde dieser erfasst und wie wurde der Buchgewinn in der Zwischenberichterstattung (Quartalsberichte) 2004 ausgewiesen?

      42. Eine Vielzahl von sog. Kindervorsorge-Policen ist aufgrund eines Verstoßes gegen § 159 VVG schwebend unwirksam. Auf der Hauptversammlung der MLP Lebensversicherung AG vor wenigen Tagen teilte der Vorstand mit, dass er anderer rechtlicher Auffassung sei als die Richter. Wie hoch ist die Zahl der potentiell betroffenen Policen, in denen der Versicherungsnehmer oder der Begünstigte der Versicherung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hatte? Wie hoch ist die Versicherungssumme der betreffenden Policen? In welchem Umfang mussten die Verträge bereits rückabgewickelt werden? In wiefern wurden hierdurch das Ergebnis und die Liquidität betroffen? In welchem Umfang wurden ferner für noch nicht rückabgewickelte Verträge Rückstellungen oder ähnliche bilanzielle Vorsorgeposten gebildet?

      43. Ist es zutreffend, dass MLP-Berater auf einem Hauptseminar 2003 unzutreffend oder unvollständig über die tatsächlichen Kosten des Dachfondskonzepts unterrichtet wurden? Wann und wie erfolgte ggf. eine entsprechende Korrektur?

      44. Wird für die Vorteilhaftigkeitsrechnung bei kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukten nach dem Alterseinkünftegesetz ein zertifiziertes Software-Produkt eingesetzt? Wurde die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung sowie die Einbeziehung der wesentlichen Beurteilungs- und Berechnungsparameter überprüft? Ist es zutreffend, dass die einzelnen Berater selbsterstellte Software/ Excel-Sheets bei ihrer Beratung einsetzen dürfen oder dies bekanntermaßen tatsächlich tun?

      45. MLP macht für den Rückgang des Neugeschäftes im Q1/2005 im Lebensversicherungsbereich von 65% und im Krankenversicherungsbereich von 28%, jeweils im Vergleich zum Vorjahresquartal, umfassende Schulungsmaßnahmen der Berater verantwortlich. Wie viele Schulungstage für die neuen Altersvorsorgeprodukte haben die rd. 2.500 MLP-Berater im ersten Quartal durchschnittlich erhalten? Warum wurde im Gegensatz zum Mitbewerb erst so spät mit der Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf die neue Gesetzeslage begonnen?

      46. Wie hat sich MLP auf die EU-Vermittlerrichtlinie vorbereitet? Wer trägt dabei die Kosten? Die MLP oder die „selbständig“ als Handelsvertreter tätigen MLP-Berater?

      Lebensversicherung (MLP Lebensversicherung AG)

      47. Wie hat sich das Rückversicherungsergebnis im Jahre 2004 entwickelt? Wie hoch waren die Depotverbindlichkeiten, wie hoch die Depotzinsen, wie hoch die vereinnahmten Rückversicherungsprovisionen?

      48. Ist es zutreffend, dass sich die vereinnahmten Rückversicherungsprovisionen trotz der öffentlichen Diskussion im Jahre 2002/ 2003 und der damaligen Aussagen im Jahre 2004 im Vergleich zu 2003 fast vervierfacht haben, die Abschlusskosten jedoch nur um rd. 68% gestiegen sind? Stimmt es, dass der Ergebniseffekt hieraus im Vergleich zum Vorjahr alleine fast rd. € 21 Mio. ausmacht und sich positiv auf das dennoch enttäuschende Konzernergebnis 2004 positiv ausgewirkt hat?

      49. Wurde bzw. wird der Gewinn der MLP Lebensversicherung AG bzw. das Konzernergebnis ab dem ersten Quartal 2005 durch die Umdeckungsaktion Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. aufgrund des neuen Bedingungswerkes und/oder durch Kündigung und Neuabschluss beeinflusst? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

      50. Welchen Einfluss hat die Umdeckungsaktion auf die vermeldete oder zu vermeldende Stornoquote der MLP Lebensversicherung AG? Wie und wo werden die Umdeckungen in der Übersicht über Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes der MLP Lebensversicherung AG ausgewiesen werden?

      51. Vor wenigen Tagen wurde vermeldet, dass die MLP-Versicherungstöchter für insgesamt € 325 Mio. zum 30.06.2005 veräußert werden. € 14 Mio, betrage der Kaufpreis für die Sachversicherung,, demnach € 311 Mio. für die MLP Lebensversicherung AG, davon allerdings € 40 Mio. abhängig von zukünftig zu erzielenden Ergebnissen der Lebensversicherung. Die MLP Lebensversicherung AG verfügt über keinen eigenen Vertrieb. Die Vermittlung der Versicherungspolicen erfolgt exklusiv durch die MLP Finanzdienstleistungen AG und ihre Handelsvertreter, die MLP-Berater. Im Rahmen der Ankündigungen des Verkaufes im November 2004 bzw. nachfolgend haben sie betont, damit die Unabhängigkeit als Makler stärken zu wollen. Sind sie nicht der Ansicht, dass die Ergebniskomponente beim Kaufpreis diese Unabhängigkeit gerade in Frage stellen muss?

      52. Vor dem tatsächlichen Verkauf der Versicherungstöchter haben Sie im Januar 2005 Kaufpreisvorstellungen von rd. € 500 Mio. für realisierbar bezeichnet. Im April dieses Jahres war dann von rd. € 400 Mio. die Rede, nachdem die PR-Abteilung vorher Beträge zwischen € 200 und € 600 Mio. in die Welt geschickt hatte. Nun sind es also € 325 Mio., davon – wie erwähnt - € 40 Mio. ergebnisabhängig. Wie kommt es zu einem so deutlichen Rückgang der Kaufpreisvorstellungen bzw. im Vergleich zu den großen Ankündigungen des tatsächlich Realisierbaren?

      53. Welche weiteren Nebenabreden wurden bzgl. der Veräußerung getroffen? Gibt es insbesondere Vermittlungszusagen und eine generelle Vertriebsvereinbarung, in welcher die Modalitäten für die zukünftige Tätigkeit der ehemaligen Schwestergesellschaft MLP Finanzdienstleistungen AG geregelt sind? Wenn ja, mit welchem wesentlichen Inhalt?

      54. Gibt es darüber hinaus Vereinbarungen mit den Käufern, neben den Aktien an den betreffenden Gesellschaften Vermögensgegenstände anderer MLP-Gesellschaften entgeltlich zu erwerben? Hintergrund ist, dass im Zuge des Verkaufes der österreichischen MLP Leben an die UNIQA im Jahre 2002 in der Erfolgsrechnung der MLP Finanzdienstleistungen AG plötzlich unter den sonstigen Erlösen Erträge aus der Veräußerung von Software in Höhe von € 8,8 Mio ausgewiesen wurden, die den Gewinn der Gesellschaft entsprechend erhöht haben.

      55. Sind in den Jahren 2001 und 2002 in der gemanagten Fondsgebundenen Lebensversicherung Umschichtungsgebühren für Portefeuille III angefallen?

      Bank (MLP Bank AG)

      56. Wie hoch ist zum 31.12.2004 der Bestand an Lombardkrediten für (ehemalige) MLP-Mitarbeiter, z.B. aufgrund von kreditfinanzierten Aktienkäufen im Rahmen des MLP-Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes? Wie ist dieser besichert? In welchem Umfang wurden hier Wertberichtigungen bis zum 31.12.2004 vorgenommen?

      57. Planen Sie eine Kapitalerhöhung bei der MLP Bank AG, ggf. unter Beteiligung eines weiteren Aktionärs?
      58. Planen Sie den (teilweisen) Verkauf der MLP Bank AG?

      59. Sollte es zu einem Verkauf der MLP Bank AG kommen, was geschieht mit den Lombardkrediten der Mitarbeiter/ Berater? Werden diese weiter von MLP gestützt? Sollte es nicht zu einem Verkauf der MLP Bank AG kommen, was geschieht mit den Lombardkrediten der Mitarbeiter/ Berater? Wie lange stützt MLP diese Kredite noch?

      60. Wie sind generell die ausgereichten Kredite besichert worden?

      61. In welchem Umfang sind Kreditkarten- und Kontokorrentkredite mit einem Ausfallrisiko behaftet?

      62. In welcher Höhe wurden ausgereichte Kredite in den Jahren 2002, 2003 und 2004 wertberichtigt? Wurde eine weitere Risikovorsorge vorgenommen?

      63. Haben die jüngst von den Kunden nachträglich angeforderten Einmalvalutierungserklärungen eine positive Auswirkung auf die Besicherung der Kredite sowie damit einhergehend auf die Erfordernisse hinsichtlich Eigenmittelausstattung der MLP Bank AG (§ 10 ff. KWG)? Gibt es in den besagten Fällen stets eine vertragliche Verpflichtung der Kunden zur Abgabe einer derartigen Einmalvalutierungserklärung, oder ist dies eine einseitige Maßnahme der MLP Bank AG?

      64. Ist es möglich, über die Eigenmittelausstattung der MLP Bank AG entsprechende Angaben zu veröffentlichen? Wird dies auch gemacht werden?

      65. Ist beabsichtigt, der MLP Bank AG weitere Nachrangdarlehen als Ergänzungskapital zur Verfügung zu stellen?

      66. Wie hoch sind die Erträge aus der Vermögensverwaltung? Wie sieht die Prognose für 2005 aus?

      67. Wie und wo erfolgt in der Berichterstattung der Ausweis der Performance des betreuten Vermögens (Vermögensverwaltung)? Hat sich hier in der Art und Weise der Berechnung und Darstellung etwas geändert?

      MLP AG

      68. Nimmt der Vorstandsvorsitzende am Aktienoptionsprogramm teil, ist die Gewährung von Aktien(optionen) Bestandteil seiner Vergütung?

      69. Hält der Vorstandsvorsitzende auch auf diesem niedrigen Kursniveau immer noch keine Aktien des Unternehmens? Wenn nein, warum nicht?

      70. Gemäß Geschäftsbericht 2004, S. 132, wird dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen für die Jahre 2004 bis 2007 eine gewinnabhängige Vergütung gewährt. Wie hoch ist diese für das Jahr 2004?

      71. Laut des auf der Website von MLP im Sommer 2004 veröffentlichten Lebenslaufs des Finanzvorstands Nils Frowein sei dieser im Jahre 2003 Wirtschaftsprüfer gewesen. Die neue Fassung seines Lebenslaufs weist lediglich auf ein Wirtschaftsprüfer-Examen 2003/2004 hin. Wann hat Herr Frowein das Wirtschaftsprüfer-Examen erfolgreich bestanden? Wenn ja, wurde er anschließend auch zum Wirtschaftsprüfer bestellt?

      72. Auf der Hauptversammlung soll über die Verwendung des Bilanzgewinns und ein Aktienrückkaufprogramm entschieden werden. Ausgeschüttet werden kann nur der Bilanzgewinn der MLP AG, also der Konzernmuttergesellschaft, nicht der Konzernbilanzgewinn. Für die Beurteilung des Aktienrückkaufprogrammes ist die Liquiditätsausstattung der MLP AG vorrangig relevant, nicht die im Konzernabschluss ausgewiesenen liquiden Mittel, zumal die Versicherungstöchter verkauft werden. Warum haben Sie den Jahresabschluss der MLP AG nicht vorher zur allgemeinen Lektüre und Vorbereitung auf Ihrer Homepage veröffentlicht, sondern nur den Konzern-Geschäftsbericht?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,65
      +0,80
      -0,42
      +0,41
      +2,46
      -0,27
      +3,04
      +0,16
      -0,74
      +1,97

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      64
      45
      33
      19
      18
      16
      15
      15
      13
      10
      MLP - Vorbereitung auf die Hauptversammlung 2005