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    speku-steuer und geringes einkommen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.05 17:18:32 von
    neuester Beitrag 23.06.05 00:33:52 von
    Beiträge: 26
    ID: 984.584
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      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:18:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ich nur ein geringes einkommen aufweise -450 euro im monat- hab ich deshalb eventuell einen höheren freibetrag bei meinen spekulationsgewinnen, oder muss ich mit dem ersten euro gewinn bereits die 30%Quellensteuer abführen, bzw. werden mir die 30% in rechnung gestellt in 2006. Danke für die netten auskünfte im voraus
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:37:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      wer hat eigentlich das märchen in die welt gesetzt es gäbe eine quellensteuer auf spekulationsgewinne?
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:44:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...an der Freigrenze für Spekulationsgewinne ändert sich durch ein geringes Einkommen nichts, es gilt das Halbeinkünfteverfahren, wenn die Freigrenze überschritten ist, muss zum persönlichen Steuersatz versteuert werden, aber nachdem Du ja wenig verdienst, ist der zunächst einmal, bis zum erreichen des Existenzminimums, Grundfreibetrag 7664,- € , 0 %....
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:46:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      soweit ich weiß, sind knapp 7000 € Einkommen im Jahr ohnehin steuerfrei. Das beinhaltet auch Spekulationsgewinne.

      Eigentlich ist die Regelung bescheuert, weil man so lieber gar nicht arbeiten geht, und 7000 € Aktiengewinne im Jahr macht, anstatt wie Du 450 € im Monat (also etwa 5500 € im Jahr) durch Arbeit zu verdienen, und dann nur noch 1500 € jährlich per Aktiengewinnen verdienen kann, weil alles darüber hinaus versteuert wird. Zum normalen Steuersatz natürlich.

      Gerade für Studenten wie mir lohnt es sich daher gar nicht arbeiten zu gehen, da ich so oder so auf etwa 7000-8000 € im Jahr komme. Natürlich kann man dann auch kein Bafög beantragen, aber das nimmt man antürlich gern in Kauf.

      Musst du dir halt selbst ausrechnen, was besser für Dich ist.
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:51:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ wohltaer
      wiese glaubst du es gäbe eine quellensteuer auf spekugewinne?

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      schrieb am 31.05.05 18:01:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]16.758.991 von einLiberaler am 31.05.05 17:51:39[/posting]Was soll diese Frage ??

      Dann erkläre es ihm doch !!!
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:01:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #1:
      Es gibt keine Quellensteuer auf Speku-Gewinne.
      Solange der Grundfreibetrag von 7664 EUR/Jahr (für nicht Verheiratete) zu versteuerndes Einkommen nicht überschritten wird, fällt keine Einkommensteuer an.
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:05:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 ...und für verheiratete das Doppelte?
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:10:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich würde eben nur gerne wissen wie er drauf kommt es gäbe so was!

      die neokons hier im board haben so viel schrott zu dem thema in die welt gesetzt, dass die leute im einsteigerforum immer wieder dieser annahmen nachhängen.

      man kann rotgrün ja viel nachsagen, aber sie haben in dland eines der fairsten steuersystem für spekugewinne geschaffen (besonders für leute mit einem kleinen einkommen).

      also wohltaer, wenn das alles so stimmt wie du es oben darstellst, kannst du wahrscheinlich fast alle deine gewinne behalten.
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:16:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #8:
      Für Verheiratete das Doppelte.
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:29:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      @einLiberaler,

      das sytem mag für Geringverdiener fair sein, aber unsinnig ist es trotzdem, wie ich in # 4 beschrieben habe.

      Wobei, solange es eh viele Arbeitslose gibt, können die ja an der Börse setuerfrei spekulieren. ;)
      Allerdings dürften sie sich dann kaum arbeitslos melden.


      Mal ne Frage!

      Nehmen wir an, ich exmatrikuliere mich an der Uni. Muss ich mich dann arbeitslos melden? Gibts eine juristische Meldepflicht?
      Schließlich will ich ja sozusagen mein Geld an der Börse verdienen. Kann doch der Staat nichts dagegen haben, wenn ich das tue und dem Staat dabei nicht auf der Tasche liege. Oder?
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:36:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Und für Bigamisten das 3-fache des Grundfreibetrages ?! :D:cool::D:cool::D:cool:
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:54:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 11
      du muss dich natürlich nicht arbeitslos melden!

      wenn du kein geld vom staat brauchst geht ihn dein leben gar nix an.
      auch nicht von was du lebst!
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 18:56:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      @katjuscha...es ist völlig wurscht, ob du dich arbeitslos meldest oder nicht...und ob du nen job hast oder nicht...wenn du steuerehrlich bist musst du auch ne einkommensteuererklärung abgeben mit deinen gewinnen...auch wenn du sonst kein einkommen hast...
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 19:01:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was ist die Spekulationssteuer:
      Laut Einkommensteuerrecht ist die Spekulationssteuer eine Steuer für kurzfristige private Veräußerungsgewinne aus sogenannten Spekulationsgeschäften.

      Als kurzfristig gilt bei Grundstücken weniger als 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Als kurzfristig gilt bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr zwischen Kauf und Verkauf. Kursanstiege oder Wertanstiege zählen nicht als Gewinn, solange die Aktie/das Grundstück nicht verkauft wurden - das Verkaufen nennt man daher auch " Gewinne/Verluste realisieren".

      Gewinne und Verluste aus den Spekulationsgeschäften, die im Steuerjahr aufgetreten sind, werden gegeneinander aufgerechnet. Liegt man mit dem Gesamtgewinn unter 512 Euro, dann braucht man keine Steuer auf diese privaten Veräußerungsgewinne bezahlen. Liegt man bei genau 512 Euro oder über 512 Euro, dann muss der Gewinn versteuert werden.

      Wie hoch die Spekulationssteuer in Prozenten ist, hängt vom jeweiligen Einkommenssteuersatz ab, denn die Spekulationsgewinne gehen in die Einkommenssteuer/Lohnsteuer mit ein und wie hoch die Einkommenssteuer ist, richtet sich bekanntlich nach der Höhe des gesamten Einkommens. Wenn also jemand trotz Spekulationsgewinnen von 512 Euro und mehr unterhalb bestimmter Freigrenzen bleibt, weil er/sie sonst sehr geringe Einkünfte hat (Studenten, Rentner usw.) braucht er/sie eventuell trotzdem keine Steuer zahlen.
      viele Grüsse von opi
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 19:02:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...es gibt dazu die verschiedensten anlagen zur ek-steuer...nicht nur für aktien / veräusserungsgewinne...auch für vermietung / verpachtung...usw...

      ...und je nach dem...wenn deine aktiengewinne überproportional zu deinem übrigen einkommen sind, dann kann das finanzamt auf die idee kommen, dass du das gewerbsmäßig tust...
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 19:21:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      und je nach dem...wenn deine aktiengewinne überproportional zu deinem übrigen einkommen sind, dann kann das finanzamt auf die idee kommen, dass du das gewerbsmäßig tust...

      Mag ja sein, aber spätestens der Bundesfinanzhof wird zu einem anderen Ergebnis kommen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:47:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Vielen dank für die konstruktiven beitraege, ich habe selbstverständlich keine ahnung von der steuer, will aber dennoch steuerehrlcih handeln, daher meine fragen. Außerdem´geh ich gern arbeiten und verlasse mich nicht auf den staat, daher auch die spekulation in akien als hilfe zum lebensunterhalt. Mein risiko eben. Ich könnte natürlich auch zum sozialamt gehen, aber das tut nicht not und steht aus meiner sicht nur den wirklich bedürftigen in unserer gesellschaft zu. Basta. Eine Frage hätte ich dennoch: Ich habe gelesen, dass nur 50% der Gewinne zu versteuern sind, was ist denn da dran?
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:50:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich habe gelesen, dass nur 50% der Gewinne zu versteuern sind -> stimmt
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:54:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu #18:
      Stimmt dann, wenn die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien innerhalb der Speku-Frist stammen. "Halbeinkünfteverfahren", siehe § 3 Nr. 40 j) EStG.
      Stimmt nicht, wenn die Gewinne z.B. aus Geschäften mit Optionsscheinen stammen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 17:24:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      das heißt also, ich geb alle in der spekufrist gemachten gewinne an und das finanzamt zieht die 50% automatisch ab. Oder muss ich das tun?
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 17:54:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich habe selbstverständlich keine ahnung von der steuer,

      Das stimmt.
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 14:52:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      wer hat die schon. Aber es bedeutet natürlich nicht, dass der mensch nicht lernfähig ist.
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 16:20:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      @wohltaer:
      Du mußt eine Einkommensteuererklärung abgeben und dabei auf der Anlage SO (2. Seite) die Speku-Gewinne angeben. Dann bekommst du einen Einkommensteuerbescheid, in dem die Steuer festgesetzt wird. Diese ist dann bis zum im ESt-Bescheid angegebenen Termin zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 23:49:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      @all
      habe mal eine frage.was ist wenn ich bei einer aktie mehrmals nachgekauft habe und ich darauf spekuliere nach einem jahr steuerfrei die gewinne einzufahren.z.b. 3 unterschiedliche kaufdaten, welches zählt? das letzte?wär für mich am einfachsten nachzuvollziehen aber evt ist das ja auch anders also vielen dank im voraus falls ihr mir weiterhelfen könnt.mfg b..ich weis gehört nicht hierher abr ich bin noch nicht vollregistriert ka warum muss ich mal machn um neue threads eröfnnen zu können
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 00:33:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      ..jetzt eigentlich(2005 !, aber vielleicht auch 2004, vielleicht nicht nur bei Aktien..., wie das halt so ist bei der Finanzverwaltung) fifo Methode(first in/first out), sonst Durchschnitt...


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