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    Dom-Brauerei - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.05 23:55:49 von
    neuester Beitrag 20.01.10 13:26:17 von
    Beiträge: 53
    ID: 993.699
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      schrieb am 15.07.05 23:55:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich denke die Aktie kann noch interesant werden den wieviele Bierbraurer gibt es noch.......


      DOM-Brauerei Aktiengesellschaft
      Köln
      ISIN DE 0005010003
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      für das Geschäftsjahr 2004
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
      am Montag, dem 29.08.2005, ab 09.30 Uhr,
      im Gürzenich Köln, Großer Saal,
      Martinstraße 29-37, 50667 Köln
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung
      1. Vorlage ― des festgestellten Jahresabschlusses der DOM-Brauerei AG zum 31.12.2004 nebst Lagebericht,
      ― des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für den DOM-Brauerei AG-Konzern für das Geschäftsjahr 2004 sowie
      ― des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004


      2. Entlastung des Vorstands Walter Baldus für das Geschäftsjahr 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Walter Baldus für das Geschäftsjahr 2003, d.h. für den Zeitraum vom 02. Juli bis 31. Dezember 2003, Entlastung zu erteilen.

      3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat, einschließlich des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Jan Reimer Haase, für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

      5. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat, einschließlich des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Jan Reimer Haase, für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      6. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
      Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Jan Reimer Haase ist vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, so dass eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich ist.
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Er besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von den Aktionären zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, gem. § 11 Abs. 3 der Satzung Herrn Alois Bernard Winkler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Düsseldorf für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
      Der Vorgeschlagene hat eine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien inne, nämlich: Mitglied des Aufsichtsrats der LEIPA Georg Leinfelder GmbH, Schwedt.

      7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der DOM-Brauerei AG und der Robert Metzmacher Verwaltungs-GmbH
      Die DOM-Brauerei AG als herrschendes Unternehmen und die Robert Metzmacher Verwaltungs-GmbH (nachfolgend auch „GmbH“) als beherrschtes Unternehmen haben am 23. Juni 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, in dem die GmbH die Leitung ihrer Gesellschaft der DOM-Brauerei AG unterstellt und sich zur Abführung ihres Gewinns an die DOM-Brauerei AG verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hat dem Vertrag durch notariell beurkundeten Beschluss vom 23. Juni 2005 (Urkundenrolle Nr. 589/2005 des Notars Dr. Hans Custodis, Köln) zugestimmt.
      Der zur Zustimmung der Hauptversammlung vorgelegte Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: ― Die Leitung der GmbH ist der DOM-Brauerei AG unterstellt.
      ― Die GmbH ist verpflichtet, ihren nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn unter Beachtung des entsprechend anwendbaren § 301 AktG während der Vertragsdauer und erstmals für das ab dem 1. Januar 2005 laufende Geschäftsjahr an die DOM-Brauerei AG abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen nach Maßgabe des Vertrages – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
      ― Die GmbH kann mit Zustimmung der DOM-Brauerei AG Beträge aus ihrem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gebildete freie Rücklagen (andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sowie Kapitalrücklagen aus Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind – soweit rechtlich zulässig – auf Verlangen der DOM-Brauerei AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
      ― Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien Rücklagen (anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sowie Kapitalrücklagen aus Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.
      ― Die DOM-Brauerei AG ist verpflichtet, etwaige Jahresfehlbeträge der GmbH entsprechend § 302 Aktiengesetz auszugleichen, soweit diese nicht dadurch ausgeglichen werden, dass den anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sowie Kapitalrücklagen aus Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
      ― Mangels außenstehender Gesellschafter der GmbH sind von der DOM-Brauerei AG weder Ausgleichszahlungen zu leisten noch Ab-findungen zu gewähren. Da sich alle Anteile der GmbH in der Hand der DOM-Brauerei AG befinden, ist ferner eine Prüfung des Vertrages durch Vertragsprüfer nach § 293b Abs. 1 AktG entbehrlich.
      ― Der Vertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der GmbH wirksam und gilt - mit Ausnahme der vertraglich vereinbarten Weisungsrechte der DOM-Brauerei AG, die erst mit der Eintragung in das Handelsregister gelten - rückwirkend zum 1. Januar 2005.
      ― Der Vertrag ist für beide Seiten erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2009 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündbar. Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um ein Geschäftsjahr.

      Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der gemeinsame Bericht des Vorstandes der DOM-Brauerei AG sowie der Geschäftsführer der GmbH gem. § 293a AktG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der vertrag-schließenden Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen.

      8. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals und Schaffung von neuen Genehmigten Kapitalien I und II sowie über die Änderung der Satzung
      Die Satzung enthält in § 5 Abs. 3 ein Genehmigtes Kapital, welches den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in Höhe von bis EUR 2.556.459,41 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung, die am 30. Juni 2003 ausgelaufen ist, wurde kein Gebrauch gemacht.
      Um der Gesellschaft wieder kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten und Finanzierungsbedürfnisse einzuräumen, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Genehmigte Kapital in § 5 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.
      § 5 der Satzung wird in Abs. 3 wie folgt neu gefasst:
      "3. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen."
      c) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: ― für Spitzenbeträge,
      ― wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186, Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet,
      ― bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Gegenständen des Anlagevermögens.


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.
      § 5 der Satzung wird um folgenden Abs. 4 ergänzt:
      "4. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: ― für Spitzenbeträge
      ― wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186, Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet,
      ― bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Gegenständen des Anlagevermögens.

      Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen.“

      Der schriftliche Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. (4) S. 2, § 203 Abs. (1), (2) AktG liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos in Kopie übersandt.

      9. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moses & Partner Revision und Treuhand GmbH, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen. Dem Aufsichtsrat liegt bereits die Unabhängigkeitserklärung der Moses & Partner Revision und Treuhand GmbH gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor.


      Anhang
      Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der Tagesordnung über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 4 S. 2, § 203 Abs. 1, 2 AktG

      Zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung am 29.08.2005 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, das bisherige Genehmigte Kapital aufzuheben und durch neue Genehmigte Kapitalien I und II zu ersetzen.

      Der Vorstand erstattet gem. § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht, der Bestandteil der Einladung der Hauptversammlung ist und vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt und auf Verlangen jedem Aktionär übersandt wird:

      1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital, neue Genehmigte Kapitalien I und II
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 29.08.2005 die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals vor. Die derzeit geltende Satzung sieht in § 5 Abs. 3 ein Genehmigtes Kapital vor, welches den Vorstand ermächtigt hat, das Grundkapital um bis zu Euro 2.556.459,41 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung, die am 30. Juni 2003 ausgelaufen ist, wurde kein Gebrauch gemacht.
      Um der Gesellschaft künftig wieder kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu ermöglichen, soll die Verwaltung der Gesellschaft durch Schaffung entsprechender neuer Genehmigter Kapitalien ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Abgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
      2. Neue Genehmigte Kapitalien und damit verbundene Vorteile für die Gesellschaft
      Insgesamt sollen neue Genehmigte Kapitalien I und II bis zu einer Höhe von zusammen EUR 5.000.000,00 geschaffen werden. Das Genehmigte Kapital I ermächtigt den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 2.500.000,00 gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen (dazu unten 3). Das Genehmigte Kapital II ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (dazu unten 3). Die Ermächtigungen sollen jeweils auf die längste gesetzlich zulässige Frist von 5 Jahren (bis zum 31. August 2010) erteilt werden.
      Die vorgeschlagenen Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital I und II sollen den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats kurzfristig auf auftretende Finanzierungserfordernisse und Marktchancen reagieren zu können.
      3. Ausschluss des Bezugsrecht
      a) Genehmigtes Kapital I Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten KapitalsI ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital I ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

      b) Genehmigtes Kapital II Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapital II ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Gegenständen des Anlagevermögens auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Gegenständen des Anlagevermögens gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen.
      Die Gesellschaft muss jederzeit in der Lage sein, im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben oder Investitionen in Gegenstände des Anlagevermögens unter Schonung der Liquidität umzusetzen. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option kann im Einzelfall darin bestehen, den Erwerb über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen.
      Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Gegenständen des Anlagevermögens schnell und flexibel ausnützen zu können, wenn der Erwerb von der Gewährung von Aktien abhängig sein sollte. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Gegenständen des Anlagevermögens gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbunden Vorteile wären nicht erreichbar.
      Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder Gegenständen des Anlagevermögens konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zweck des Erwerbs Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen. Basis für die Bewertung der Aktien der Gesellschaft einerseits und der zu erwerbenden Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder Gegenständen des Anlagevermögens andererseits werden neutrale (Unternehmens-) Wertgutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und/oder von anerkannten Sachverständigen sein.
      Zudem soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital II ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeiten erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt damit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indes die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
      Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.
      Falls der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, soll der Vorstand auch im Rahmen des Genehmigten Kapitals II ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Gründe hierfür sind bereits unter dem Genehmigten Kapital I dargelegt.

      4. Bericht des Vorstands über die Ausnutzung genehmigten Kapitals.
      Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des genehmigten Kapitals berichten.


      Ausgelegte Unterlagen
      Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 nebst Lagebericht, der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004 nebst Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2004 sowie die Beschlussunterlagen zu Ziff. 7 und 8 der Tagesordnung können in den Geschäftsräumen

      Dom-Brauerei AG
      Alteburger Straße 145-155
      50968 Köln

      eingesehen werden.

      Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

      Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 nebst Lagebericht, der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004 nebst Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2004 sind außerdem auf unserer Website unter der Adresse http://www.dom-brauerei.de/kontakt/presse.php veröffentlicht.



      Allgemeine Hinweise
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien spätestens am 23. August 2005 bei der Gesellschaft (Alteburger Straße 145-155, 50968 Köln, Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09.00 bis 16.00 Uhr), bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder einer der nachstehenden Banken

      ― Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Düsseldorf
      ― Commerzbank AG, Frankfurt am Main

      während der Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Aktien sind auch dann ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank sind die von diesen hierüber auszustellenden Bescheinigungen spätestens am 24. August 2005 bei der Gesellschaft, Alteburger Straße 145-155, 50968 Köln, einzureichen.

      Die Ausübung des Stimmrechts und die Stellung von Anträgen können in der Hauptversammlung auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

      Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszuges) ausschließlich postalisch an die Adresse der DOM-Brauerei Aktiengesellschaft, Alteburger Straße 145-155, 50968 Köln oder per Telefax unter der Telefaxnummer 0221 / 37608-50 zu richten. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung übersandt wurden.




      Köln, 29. Juni 2005

      DOM-Brauerei Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.07.05 08:42:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn mich nicht alles täuscht, ist das mittlerweile auch "nur noch" eine Immobiliengesellschaft, oder brauen die noch ?
      Avatar
      schrieb am 16.07.05 13:01:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dem Geschäftsbericht 2004 nach brauen die noch:

      http://www.dom-koelsch.de/DOM_GB_2004.pdf

      Ob man bei den hohen Verlusten mitsamt negativem Eigenkapital unbedingt einsteigen will, ist allerdings fraglich. Außer natürlich, man ist vor allem an der Naturaldividende interessiert...
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 20:18:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      DOM-Brauerei Aktiengesellschaft
      Köln
      Zwischenbericht über das erste Halbjahr 2005

      Ausstoßentwicklung

      Der negativen Absatzentwicklung des Biermarktes (Rückgang im Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien 7,5% sowie Rückgang im Kölner Brauerei Verband 3,9%) konnte sich auch die DOM Brauerei GmbH Produktion und Vertrieb, die einzige operativ tätige Tochtergesellschaft der DOM-Brauerei Aktiengesellschaft, nicht entziehen.

      Der Gesamtausstoß (Eigenproduktion und Handelsware) der DOM Brauerei GmbH Produktion und Vertrieb, lag um 6,6% unter den Vergleichszahlen des Vorjahres.


      Umsatz

      Die Umsatzerlöse der Eigenproduktion entwickelten sich analog zum Ausstoß und waren mit -6,8 % rückläufig.


      Ergebnis

      Das Ergebnis der DOM Brauerei GmbH war per 30.06.2005 trotz der Absatz-/ Umsatzentwicklung durch Einsparungen bei den Kosten leicht positiv. Zum Jahresende wird die DOM Brauerei GmbH jedoch unter anderem wegen der Auswirkungen des Sozialplans einen Verlust erwirtschaften, der wegen des bestehenden Ergebnisabführungsbetrages von der DOM Brauerei AG zu übernehmen ist. Es ist damit zu rechnen, dass die DOM Brauerei AG aufgrund des zu übernehmenden Verlustes und trotz eines Buchgewinnes aus dem Verkauf der Grundstücke an der Alteburger Strasse ebenfalls einen Verlust ausweisen wird.


      Verkauf der Brauereigrundstücke an der Alteburger Strasse und Abschluss eines Lohnbrauvertrages

      Wie bereits im Geschäftsbericht 2004 und in der Hauptversammlung 2005 erläutert, ist es der Gesellschaft im April 2005 gelungen, die Grundstücke an der Alteburger Strasse, also das Produktions- und das Logistikgelände, an einen privaten Immobilieninvestor zu veräußern. Eine inzwischen erfolgte Zahlung eines maßgeblichen Kaufpreisteilbetrages hat die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihre gesamten Bankverbindlichkeiten abzulösen.

      Die Produktion auf dem derzeitigen Gelände wird zum 31.12.2005 stillgelegt.

      Im Oktober 2005 hat die DOM Brauerei GmbH Produktion und Vertrieb zum 1.1.2006 einen Lohnbrauvertrag mit der Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG abgeschlossen. Das Lohnbrauverfahren ist als Mittelfristlösung angelegt, die der DOM Brauerei genügend Handlungsspielraum lässt, die Planung und Errichtung eines Brauereineubaus in Angriff zu nehmen.


      Ausblick

      Wie schon in der Hauptversammlung im August dieses Jahres berichtet, konzentriert sich der Vorstand darauf, das operative Geschäft der DOM Brauerei GmbH Produktion und Vertrieb weiter zu straffen und die bereits im Vorjahr begonnene Optimierung der Strukturen personeller, organisatorischer und finanzieller Art fortzusetzen. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass die Gesellschaft sich mittelfristig positiv entwickeln wird, wobei die nächsten Jahre noch von den Auswirkungen der mit der Umstrukturierung verbundenen Folgekosten geprägt sein werden.




      Köln, im November 2005

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 25.04.06 23:19:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      25.04.2006 18:26
      DGAP-Adhoc: DOM-Brauerei AG (deutsch)
      DOM-Brauerei AG (Nachrichten) : Kapitalmaßnahmen

      DOM-Brauerei AG / Kapitalrestrukturierung

      25.04.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Köln, den 25.04.2006

      Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

      DOM-Brauerei AG plant Kapitalmaßnahmen und erweitert Vorstand

      Der Aufsichtsrat der DOM-Brauerei AG hat in seiner Sitzung am 25. April 2006 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der DOM-Brauerei AG vorzuschlagen, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzunehmen, um die Verluste der Vergangenheit bilanziell zu bereinigen.

      Der ordentlichen Hauptversammlung der DOM-Brauerei AG am 12. Juli 2006 soll vorschlagen werden, das Grundkapital gemäß §§ 229 ff. AktG von 10.074.495,23 um 9.680.415,23 Euro auf 394.080,00 Euro herabzusetzen. Die bisherige Anzahl der Stückaktien wird beibehalten.

      Durch die Kapitalherabsetzung soll der Weg eröffnet werden, im 2. Halbjahr 2006 eine Kapitalerhöhung im Rahmen des im Jahr 2005 beschlossenen genehmigten Kapitals durchzuführen, um die seit Jahren erfolgreich betriebene Sanierung der DOM-Brauerei AG fortsetzen zu können.

      Der Aufsichtrat hat Walter Baldus zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt und das Aufsichtsratsmitglied Achim Zweifel gemäß § 105 Abs. 2 AktG zum Finanzvorstand bestellt.

      Der Vorstand

      DOM-Brauerei AG, Alterburger Staße 145 - 155, 50968 Köln

      WKN 501000

      Börsen: amtlicher Markt: Düsseldorf; Freiverkehr: Frankfurt am Main, Stuttgart, Hamburg; Xetra.

      Ingrid Gerhards, Sekr. Vorstand Dom-Brauerei AG E-Mail: in.gerhards@dom-brauerei.de Tel.: 0221-3760844

      DGAP 25.04.2006 -------------------------------------------------------------------- -------

      Sprache: Deutsch Emittent: DOM-Brauerei AG Alteburger Straße 145-155 50968 Köln Deutschland Telefon: +49-(0)221-37608-0 Fax: +49-(0)221-37608-11 Email: info@dom-brauerei.de WWW: www.dom-brauerei.de ISIN: DE0005010003 WKN: 501000 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------------------------- -------

      ISIN DE0005010003

      AXC0186 2006-04-25/18:23

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      schrieb am 10.05.06 11:06:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,

      was sagt uns denn jetzt nur diese Variante mit zunächst durchzuführender Herabsetzung und anschließender Erhöhung bei beizubehaltender Stückzahl?

      Worms
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 16:15:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich glaub ja nicht mehr, dass das was wird.:cry:

      Bin jetzt seit mehr als 10 Jahren hier Aktionär und es ging immer weiter bergab.

      Richtig viel operatives Geschäft ist nicht mehr übrig und das Tafelsilber ist schon verjubelt.

      Hoffentlich gibt's auf der HV wenigstens noch was zu trinken. :look:
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:35:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ach Matte,

      meinst du nicht, dass wir die 40 Euro Verlust seit 1991 schon längst in diversen HVs vertrunken haben?!?!?

      :D:D:D:D :laugh::laugh::laugh::laugh: :lick::lick::lick::lick:

      Und dieses Jahr wieder! Ich zumindest ....
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 15:53:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bezugsrecht 5:1 zu 8 Euro auf den Bestand vom 13.10., Bezugsfrist ab 16.10.
      Soll man hier einzahlen, trotzalledem?
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 13:49:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.206.272 von bat.man am 21.06.06 15:35:52Hab's dieses Jahr leider nicht zur HV geschafft.
      Somit ist der neuerliche Kursverfall nur noch ärgerlicher.:(

      Da ich mich aber mit Fug und Recht als Kleinstaktionär bezeichnen kann, lässt sich der Kursverlust verschmerzen.
      Meinen Kapitaleinsatz sollte ich aber auch schon wieder raus haben.:D

      Ich werde wohl auch nicht an der geplanten Kapitalerhöhung teilnehmen, lohnt sich nicht. Mir reicht eine Teilnahmekarte.

      Für meine Altersvorsorge werde ich mich wohl anderweitig umsehen müssen.

      Gruß
      Matte
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 14:20:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      07.11.2006 11:44
      DGAP-Adhoc: DOM-Brauerei AG (deutsch)
      DOM-Brauerei AG (Nachrichten) :

      DOM-Brauerei AG / Hauptversammlung

      07.11.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Köln, den 7. November 2006

      Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

      DOM-Brauerei AG: Verlust der Hälfte des Grundkapitals

      Nach Durchführung der Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft Euro 630.528,- zugeflossen. Durch den im Geschäftsjahr bis heute entstandenen Verlust ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt Euro 472.896,00 jedoch bereits wieder über die Hälfte verbraucht. Insofern hat sich das auf der letzten Hauptversammlung bereits thematisierte Verlustrisiko realisiert.

      Der Vorstand wird deshalb entsprechend § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich die Hauptversammlung einberufen, um seiner Anzeigepflicht zu genügen.

      DOM-Brauerei AG, Alteburger Straße 145-155, 50968 Köln

      WKN 501000 und WKN A0KPN1

      Börsen: Frankfurt am Main, Düsseldorf

      DGAP 07.11.2006 -------------------------------------------------------------------- -------

      Sprache: Deutsch Emittent: DOM-Brauerei AG Alteburger Straße 145-155 50968 Köln Deutschland Telefon: +49-(0)221-37608-0 Fax: +49-(0)221-37608-11 E-mail: info@dom-brauerei.de WWW: www.dom-brauerei.de ISIN: DE0005010003 WKN: 501000 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------------------------- -------

      ISIN DE0005010003

      AXC0131 2006-11-07/11:42
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 15:15:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      DOM-Brauerei Aktiengesellschaft
      Köln
      ISIN DE 0005010003
      ISIN DE 000A0KPN16
      Einladung
      zur außerordentlichen Hauptversammlung
      am 20. Dezember 2006, 11:00 Uhr
      im Gürzenich Köln, Isabellensaal,
      Martinstraße 29-37, 50667 Köln


      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
      am Mittwoch, dem 20. Dezember 2006, um 11:00 Uhr
      im Gürzenich, Isabellensaal,
      Martinstraße 29-37, 50667 Köln

      stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1. Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG und Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft

      2. Beschlussfassung über Satzungsänderung
      Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 u. 3 der geltenden Satzung ist jeder Aktionär berechtigt die Ausgabe einzelner Aktienurkunden über seinen Anteilsbesitz zu verlangen, wobei er die Kosten der Einzelverbriefung trägt.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zur Anpassung an in der Unternehmenspraxis übliche Standards folgende Änderung der Satzung vor:

      (1) § 6 Abs. 2 S. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
      „Der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen“.
      (2) § 6 Abs. 2 S. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

      3. Zustimmung zum Vergleich mit dem früheren Vorstand Jochen Köhler gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
      Auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln hat die Gesellschaft mit dem ehemaligen Vorstand Jochen Köhler zur Erledigung sämtlicher zwischen ihnen schwebender Rechtsstreitigkeiten am 8. November 2006 einen Vergleich abgeschlossen.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem nachfolgend wiedergegebenen Vergleich zuzustimmen.

      1. „Die Beklagte zahlt an den Kläger ab Januar 2007 monatliche Versorgungsbezüge in Höhe von zurzeit EUR 10.735,87 brutto, fällig jeweils am Ende eines jeden Monats (Monatsletzten) für den laufenden Monat. Die Anpassung der Versorgungsbezüge des Klägers bemisst sich nach Ziffer 2 dieses Vergleichs.
      2. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versorgungsbezüge des Klägers gemäß Ziffer 1 dieses Vergleichs sind EUR 10.420,13 brutto monatlich per April 2003. Die Beklagte verpflichtet sich, die monatlichen Versorgungsbezüge des Klägers ab dem Bemessungszeitpunkt jährlich mit Wirkung zum Bezugsmonat April um jeweils 1 % zu erhöhen. Eine über die jährliche Erhöhung um jeweils 1 % hinausgehende Anpassung der Versorgungsbezüge des Klägers findet nicht statt. Für den Fall des Vorversterbens des Klägers erhält dessen Ehefrau, Frau Gabriele Köhler, geboren am 2. Januar 1944, eine Witwenrente in Höhe von 60 % der Mannesrente.
      3. Der Kläger zahlt an die Beklagte EUR 793.000,00 Schadensersatz. Der Betrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vergleichs zur Zahlung durch kostenlose Überweisung auf das Anderkonto der Prozessbevollmächtigten der Beklagten Nr. 395007800 bei der Deutschen Bank, Düsseldorf (BLZ 300 700 10) fällig.
      4. Der Kläger händigt die Bürgschaftsurkunde der Kreissparkasse Köln vom 31. Juli 2006 (Geschäftszeichen 651-2 Stu) an die Prozessbevollmächtigten der Beklagten aus. Die Herausgabeverpflichtung ist nach Wirksamwerden dieses Vergleichs sofort zur Erfüllung fällig.
      Die Beklagte händigt die Bürgschaftsurkunde der Sparkasse KölnBonn vom 27. Juni 2006 (Prozessbürgschaft Nr. 8222015-980/3710-aw) an die Prozessbevollmächtigten des Klägers aus. Die Herausgabeverpflichtung ist nach Wirksamwerden dieses Vergleichs innerhalb von drei Werktagen Zug um Zug gegen Zahlung eines Teilbetrages von EUR 283.000,00 durch den Kläger zur Erfüllung fällig.
      Die Beklagte händigt die Bürgschaftsurkunde der ABN AMRO Bank N.V. vom 17. Dezember 2004 (Prozessbürgschaft Nr. NLNL1DE04G103702) nach Wirksamwerden dieses Vergleichs unverzüglich an die Prozessbevollmächtigten der Nebenintervenientin aus. Die Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an die Prozessbevollmächtigten der Nebenintervenientin erfolgt treuhänderisch mit der Maßgabe, dass diese die Bürgschaftsurkunde erst nach erfolgter Zahlung eines – die in vorstehendem Absatz 2 bezeichnete Teilzahlung des Klägers nicht einschließenden – Teilbetrages von EUR 510.000,00 an die Beklagte an die Nebenintervenientin oder die ABN AMRO Bank N.V. herausgeben dürfen und die Bürgschaftsurkunde an die Prozessbevollmächtigten der Beklagten auf erstes Anfordern unverzüglich zurückgeben, sollte der genannte Betrag von EUR 510.000,00 nicht innerhalb der durch Ziffer 3 dieses Vergleichs bestimmten Frist auf dem angegebenen Anderkonto der Prozessbevollmächtigten der Beklagten eingegangen sein.
      5. Der Kläger und die Beklagte werden den vor dem Senat unter dem AZ 18 U 131/06 anhängigen weiteren Rechtsstreit sowie den vor dem Landgericht Köln unter dem AZ 82 O 242/05 anhängigen Rechtsstreit nach Wirksamwerden dieses Vergleichs innerhalb von drei Wochen jeweils unter Hinweis auf diesen Vergleich und die hierdurch getroffene Kostenregelung sowohl in der Hauptsache als auch wegen der Kosten übereinstimmend für erledigt erklären.
      Die Beklagte wird ihre vor dem Landgericht Köln unter dem AZ 28 O 212/06 anhängige Klage gegen Herrn Hansherbert Bachmann nach Wirksamwerden dieses Vergleichs innerhalb von drei Wochen zurücknehmen. Der Kläger wird dafür Sorge tragen, dass Herr Bachmann nach erfolgter Klagerücknahme keinen Kostenantrag stellt; widrigenfalls wird der Kläger die Beklagte von Kostenerstattungsansprüchen von Herrn Bachmann freistellen.
      6. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind der Rechtsstreit, der vor dem Senat unter dem AZ 18 U 131/06 anhängige weitere Rechtsstreit und der vor dem Landgericht Köln unter dem AZ 82 O 242/05 anhängige Rechtsstreit sowie alle etwaigen wechselseitigen Ansprüche des Klägers und der Beklagten und deren Tochtergesellschaften aus und im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Klägers für die Beklagte und ihre Tochtergesellschaften und der Beendigung dieser Tätigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt – erledigt.
      7. Die Parteien tragen ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten jeweils selbst. Diese Kostenregelung gilt sowohl für die Kosten dieses Rechtsstreits und des Vergleichs als auch für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der miterledigten Verfahren OLG Köln, AZ 18 U 131/06, und LG Köln,
      AZ 82 O 242/05.
      8. Die Wirksamkeit dieses Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen bestandskräftigen Zustimmung der – außerordentlichen – Hauptversammlung der Beklagten.
      Über den Bedingungseintritt wird die Beklagte den Kläger zu gegebener Zeit schriftlich informieren. Sodann werden Kläger und Beklagte dem Senat jeweils unverzüglich durch Einreichung eines Schriftsatzes zu dem AZ 18 U 189/04 über den Eintritt der aufschiebenden Bedingung Mitteilung machen.“

      Allgemeine Hinweise


      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts:

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden.

      Als Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 29. November 2006 (0:00 Uhr) zu beziehen.

      Die Anmeldung und die Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform unter folgender Anschrift spätestens bis zum Ablauf des 13. Dezember 2006 (24:00 Uhr) zugehen:
      DOM-Brauerei AG
      Alteburger Straße 145-155
      50968 Köln



      Sonstiges

      Die Ausübung des Stimmrechts und die Stellung von Anträgen können in der Hauptversammlung auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

      Anträge von Aktionären nach § 126 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszuges) ausschließlich postalisch an die Adresse der DOM-Brauerei Aktiengesellschaft, Alteburger Straße 145-155, 50968 Köln oder per Telefax unter der Telefaxnummer 0221 / 37608-50 zu richten. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens am 6. Dezember 2006 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bzw. Telefaxnummer eingehen.



      Köln, 9. November 2006

      DOM-Brauerei Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 18:37:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo zusammen,

      kurzer Bericht von der heutigen HV:

      Insolvenz wurde durch Rangrücktritt des Großaktionärs vermieden.

      Laut Herrn Zweifel bleibt strategisches Ziel eine eigene Braustätte.

      Teilnehmer: ca. 200; kein Kölsch, kein Essen
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 19:48:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.345.254 von worms am 20.12.06 18:37:08Kein Wunder, dass das Ding fällt. Vor allem der Ausfall der Naturaldividende dürfte viele Aktionäre kalt erwischt haben.
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 20:34:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn es angesichts der Finanzlage kein Essen gibt, ist es nur normal. Und wahrscheinlich hat man vorsichtshalber auch das Kölsch weggelassen, bevor es dem einen oder anderen auf leeren Magen nicht bekommt.
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 15:04:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      So wie das Bier schmeckt ist es kein Wunder das hier kaum was passiert:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 12:21:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Jetzt kommt aber Abgabedruck an allen Fronten auf:
      Düsseldorf 300 8,00 Brief
      Stuttgart 295 8,00 Brief
      Frankfurt 200 8,00 Brief
      Xetra 500 8,75 Brief
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 17:34:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Au weh!
      Panik auf der Titanic!
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 18:24:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bei 5 Euro ist die Marktkapitalisierung unter 2,5 Mio!

      Die HV-Rede vor 2 Monaten klang noch ganz zuversichtlich, da war von positivem Cashflow 2007 die Rede. Aber wenn die eine Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt ist, muß man sich immer um die andere Hälfte sorgen.

      So schlecht kann das Bier gar nicht sein!
      Trinken das nicht auch die Kölner Tatortkommissare?

      T&S Frankfurt:

      17:30:05 5,00 600
      17:02:56 5,60 700
      17:02:21 5,80 50
      16:15:48 6,02 600
      15:33:04 6,50 300
      15:14:44 6,03 241
      14:15:04 6,50 100
      12:59:29 6,66 600
      12:32:28 6,02 0
      12:15:50 5,60 1.500
      11:34:36 5,60 300
      10:21:21 7,00 300
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 18:22:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      15:58:33:eek: Kurs 5,65 6.500 Stück
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 09:05:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      hallo,

      ich habe mich heute neu bei w:o registriert.

      was für bier- / brauereiaktien gibt es alles??

      über eine message würde ich mich freuen
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 23:15:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      SALVE!

      Weiss jemand, was hier los ist????
      Ich bin aus dem Rheinland und wohne in der Schweiz.
      Da kann einem "Kölsch" nie egal sein.

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 14:10:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Kursentwicklung lässt natürlich nichts Gutes ahnen.
      Ohne die Rückendeckung des Großaktionärs wäre es wohl schon zu Ende mit der Dombrauerei.
      Andererseits wird der Mehrheitsaktionär bei seinen Entscheidungen auch die bestehenden Verlusvorträge berücksichtigen, die im Fall einer Insolvenz verloren gingen.

      :confused: :( :keks:
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 17:09:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      DGAP-Ad-hoc : DOM-Brauerei AG

      DOM-Brauerei AG / Sonstiges

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 11. Juni 2007

      DOM-Brauerei AG, ISIN: DE 0005010003

      DOM-Brauerei AG beabsichtigt Formwechsel in eine KGaA

      Köln, den 11. Juni 2007: Die DOM-Brauerei AG beabsichtigt einen Formwechsel
      in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Vorstand und
      Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, einen Formwechsel der
      Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA vorzubereiten. Die Maßnahme soll
      der weiteren Restrukturierung der Gesellschaft und der Verbesserung der
      wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft dienen.

      Der Formwechsel wird der diesjährigen Hauptversammlung zur Beschlussfassung
      vorgelegt werden.

      Der Vorstand

      DOM-Brauerei AG, Alteburger Straße 145-155, 50968 Köln

      WKN 5010000

      Börsen: Frankfurt am Main, Düsseldorf






      DGAP 11.06.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: DOM-Brauerei AG
      Alteburger Straße 145-155
      50968 Köln Deutschland
      Telefon: +49-(0)221-37608-0
      Fax: +49-(0)221-37608-11
      E-mail: info@dom-brauerei.de
      www: www.dom-brauerei.de
      ISIN: DE0005010003
      WKN: 501000
      Indizes:
      Börsen: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Stuttgart; Open
      Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 14:59:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ruhig geworden hier.....
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 14:46:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Rechtsformänderung ist wohl noch nicht wirksam geworden.
      Zwischenbericht & HV-Rede sind auf der Homepage verfügbar.
      Offenbar wird der Brauereineubau trotz schwieriger Liquiditätslage ernsthaft verfolgt.
      Wer weiß mehr über den Mehrheitsaktionär?
      Die Kapitalerhöhung wurde überwiegend von ihm gezeichnet, der Stimmenanteil müsste dadurch über 80% sein.
      Avatar
      schrieb am 10.02.08 14:12:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      Trinkt wohl keiner mehr was:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 14:21:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.323.622 von rucoruco am 10.02.08 14:12:25News - 12.03.08 13:17

      DGAP-Adhoc: DOM-Brauerei AG (deutsch)

      DOM-Brauerei AG:

      DOM-Brauerei AG / Stellungnahme/Rechtssache

      12.03.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Köln, den 12. März 2008

      Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

      Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Dom-Brauerei AG über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Dom Kölsch Brauerei GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ist nichtig. Antrag der Dom-Brauerei AG nach § 16 III UmwG wurde zurückgewiesen.

      Köln, den 12. März 2008 - Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dom-Brauerei AG am 16. August 2007 wurde mit einer Mehrheit von 95,03% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die unter Tagesordnungspunkt 6 angekündigte Umwandlung der Dom-Brauerei AG in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Dom Kölsch Brauerei GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beschlossen. Die Minderheitsaktionäre

      Pomoschnik Rabotajet GmbH, Berlin -1 Inhaberstückaktie-

      JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg -2 Inhaberstückaktien-

      Herr Tino Hoffmann, Berlin -1 Inhaberstückaktie-

      Herr Klaus E.H. Zapf, Berlin -3 Inhaberstückaktien-

      Frau Caterina Steeg, Höchberg -1 Inhaberstückaktie-

      Herr Frank Scheunert, Schweiz -1 Inhaberstückaktie-

      Ulipan GmbH, Bad Tölz -2 Inhaberstückaktien-

      Milaco GmbH, Köln -10 Inhaberstückaktien-

      haben gegen diesen Beschluss Anfechtungsklagen beim Landgericht Köln eingereicht. Mit Urteil vom 30.01.2008 - AZ 82 O 218/07 - hat das Landgericht Köln diesen Klagen stattgegeben. Auch den Antrag der Dom-Brauerei AG gemäß § 16 III UmwG hat dasselbe Gericht am 7.03.2008 zurückgewiesen. Der Vorstand der Dom-Brauerei AG hat deshalb heute entschieden aus Kostengründen die Berufung gegen das Urteil vom 30.01.2008 zurück zu nehmen und gegen den Beschluss vom 7.03.2008 keine Rechtsmittel einzulegen.

      In Konsequenz zur Nichtigkeit des Beschlusses, die Dom-Brauerei AG in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Dom Kölsch Brauerei GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin formzuwandeln, hat der Großaktionär, die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, dem Vorstand mitgeteilt, sämtliche in Aussicht gestellten liquiden Mittel, die für Investitionen in Absatzstätten und für die Abdeckung aufgrund der weiterhin hohen Pensionszahlungen nicht auszuschließender Liquiditätslücken dringend benötigt wurden und werden, nur noch für notwendige Ausgaben zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung hat bereits aktuell dazu geführt, dass mehrere endverhandelte Investitionen storniert werden mussten. In den vergangenen Jahren hatte fast ausschließlich der Großaktionär notwendige finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.

      Der Vorstand beabsichtigt deshalb, auch aus Gründen der Kostenersparnis, dem Aufsichtsrat eine grundlegende Umstrukturierung, die auch das Delisting der Dom-Brauerei AG von der Börse beinhalten kann, vorzuschlagen.

      Der Vorstand

      Dom-Brauerei AG, Charlottenstr. 72 - 78, 51149 Köln

      www.dom-koelsch.de/kontakt/presse_ag.php 12.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: DOM-Brauerei AG Charlottenstr. 72-78 51149 Köln Deutschland Telefon: +49-(0)221-37608-44 Fax: +49-(0)221-37608-50 E-Mail: info@dom-brauerei.de Internet: www.dom-brauerei.de ISIN: DE0005010003 WKN: 501000 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 18:11:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      Schon etwas älter:
      http://www.globalmalt.de/joomla1011/index.php?option=com_con…
      Und aktuell die Konkurrenz:
      http://www.bier.de/dpanews/d/8bfdcbba9ace10e0ccaa2768138d2ec…

      Ungeliebte Rechtsform KGaA und Delisting, das liegt nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre. Natürlich ist Dom auf den Mehrheitsaktionär angewiesen, aber wenn er an Chancen im Markt glaubt, wird die Unterstützung kaum von der Rechtsform oder dem Börsenlisting abhängen.

      Offenbar ist der Markt im Umbruch. Vermutlich üben die Banken sanften Druck aus, um die nötige Marktbereinigung voranzubringen. Nur wie soll das aussehen? Auch (vielleicht gerade) in einem schwierigen Markt haben die Marken- und Lieferrechte einen Wert.

      Unabhängig von möglichen Partnerschaften kann man sich fragen, wieso man sich unbedingt von der Börse zurückziehen will, wenn operativ doch sowieso alles schwierig ist. Viel logischer wäre es, den Kapitalmarkt anzuzapfen, denn als Brauaktie mit nennenswertem Streubesitz wäre man für den Kurszettel eine Bereicherung. Sowas gibts ja schon fast nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 10:30:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      Servus zusammen,

      aus alter Dom-HV-Tradition heraus:

      Sagen einem die Namen der Kläger etwas? Stutzig macht mich deren Aktienbesitz - denn mit einem so geringen Anteil...(ich habe nicht wirklich mehr ;-) ) was könnten die für ein Interesse verfolgen?

      Über kurz oder lang versucht man bei der Dom die freien Aktionäre rauszukegeln und damit die Dom AG komplett in den Besitz der VDB (Vertriebsgesellschaft dt. Brauereien, Sitz Karlsruhe, Geschäftsführer Graf Dürkheim zu Kettelhodt) zu bringen. Das macht aber letztlich doch nur Sinn, wenn man der Meinung ist und das Wissen hat, dass die Firma auch tatsächlich noch einen Wert hat.

      Vielleicht gibts hier ja jemanden, der etwas mehr weiß?...

      Gruß

      Worms
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 12:52:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die Kläger waren wie ich es sehe auch schon in vielen anderen Verfahren bei börsennotierten AGs beteiligt, außer Ulipan, die sagen mir nichts. Ein strategisches Interesse an Dom dürfte von dort nicht bestehen.

      Meine Vermutung ist, daß DOM neues Kapital zugeführt werden muß. Mit einem haftenden Kommanditisten wäre das vielleicht in geringerem Umfang erforderlich oder als Bankkredit machbar. Eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aller Aktionäre wäre eine Alternative. In diesem Fall würden die Minderheitsaktionäre voll an einer ggfs positiven Entwicklung partizipieren oder hätten die Wahl, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben wollen.

      Bisher verstehe ich die Mitteilungen noch so, daß Kapital zugeführt werden soll, vielleicht geht es aber auch um die Verlustvorträge, die nicht verloren gehen sollen. Wenn man das Biergeschäft weiter betreiben will, dann verstehe ich nicht, wieso man die freien Aktionäre, die ja offenbar ohne Dividende über Jahre die Treue gehalten haben, hinausdrängen will. :(
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 18:55:49
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hier kann man etwas über die Berufskläger lesen:

      http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc…
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 12:12:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      Im Fall der Dom-Brauerei wurde die Gesellschaftsrechtliche Maßnahme (Umwandlung KGaA) erfolgreich verhindert und somit meines Erachtens ein Vorteil für alle Aktionäre, außer dem Mehrheitsaktionär, der das unbedingt wollte, erstritten. :) Also was soll der Unsinn mit den Bösen Berufsklägern hier im Thread ?

      Keine Frage, die Flut der Anfechtungsklagen ist differenziert zu sehen und vieles nutzt den Minderheitsaktionären wenig. Allerdings nutzt das Anfechtungsrecht dem Finanzplatz, denn entrechtete Minderheitsaktionäre werden sich anbwenden. Die polemische Darstellung im angeführten FAZ-Artikel ( Kriminologe & Dunkelfeld ) ist meines Erachtens gezielte Aktionärsvolksverdummung. :( Es gibt eben eine starke Lobby der Heuschrecken :eek: und der Industrie, diese lästigen Anfechtungsklagen generell loszuwerden, bis zur Kriminalisierung der Kläger ist da offenbar kein Mittel zu schade. Nichts gegen konstruktive Reformvorschläge, mir wäre auch eine direkte Entschädigung der Aktionäre lieber, aber wie sonst will man die Interessen der Minderheitsaktionäre schützen?
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 07:24:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      Im Fall der Dom-Brauerei ist es ja aber nun mal so, dass das Unternehmen zur Zeit um´s Überleben kämpft. Ist in der Kölner Press ja oft genug zu lesen.
      Die geplatzte Umwandlung ist für die Dom nicht folgenlos geblieben, wie man ja auch der ad-hoc Mitteilung entnehmen kann.
      Die pfeifen auf dem letzten Loch.
      Für so eine popelige kleine Brauerei ist das Delisting das einzig richtige. Es existiert nunmal nicht mehr der Carl-Funke-Konzern in Essen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 11:04:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      Die Kosten der Rechtsstreitereien mit den Aktionären könnte man sich alle sparen. Mir ist schleierhaft, wieso man das mit der KGaA überhaupt versucht hat, jetzt heißt es, außer Spesen nichts gewesen.

      Ob man ein Delisting durchsetzen kann, oder ob das auch nur Prozeßkosten verursacht, ist die nächste Frage. An einer teuren Barabfindung käme man im Fall eines Delistings ohnehin nicht vorbei.

      Wenn zur Sanierung Kapital zugeführt werden muß, ist das zuerst Aufgabe des Mehrheitsaktionärs, er muß dazu ein schlüssiges Konzept vorlegen. Will man eine Braustätte erwerben oder errichten, geht es um einige Millionen, da fallen ja wohl die Kosten des Börsenlistings nicht ins Gewicht. Ginge es nurmehr um die Rettung wertvoller Verlustvorträge, dann läge ein Rechtsformwechsel schon gar nicht im Interesse der freien Aktionäre.

      Aus lauter Angst, daß der geringe Streubesitz an der Sanierung oder der Verwertung von Marken- und Lieferrechten auch ein paar Euro verdient, geht wertvolle Zeit verloren. Schon klar, eine Fusion oder Zerschlagung ist in der Rechtsform AG schwierig. Aber wenn man sowas vorhat, müsste man es den Aktionären doch auch mal sagen, bevor man über einen Rechtsformwechsel abstimmt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.06.08 15:03:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      Der Kurs passt sich dem Bezugsangebot 1:1:1 Euro an.
      Ein Angebot, zu dem man nicht nein sagen kann. :eek:
      Natürlich, Überlebenskampf und Hoffnungswert, aber jede Kapitalerhöhung ist hier ein positives Signal an die Aktionäre und auch an die Konkurrenz. Auch auf dem Kölner Biermarkt gilt, wer nicht viel zu verlieren hat, kann nur gewinnen! :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 15:33:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      Köln
      ISIN DE0005010003
      Ordentliche Hauptversammlung der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      am 26. August 2008 in Köln

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      am Dienstag, den 26. August 2008, 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), findet im ELTZHOF Burgallee 1, 51147 Köln, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.



      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Teilkonzernabschlusses zum 31.12.2007, der Lageberichte für die Dom-Brauerei Aktiengesellschaft und den Teilkonzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.

      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft, Charlottenstraße 72-78, 51149 Köln, sowie im Internet unter http://www.dom-brauerei.de eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.



      2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.



      3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.



      4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moses & Partner Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte.




      Auslage von Unterlagen

      Ab Einberufung der Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.dom-brauerei.de zur Einsicht durch die Aktionäre zur Verfügung gestellt:


      Tagesordnungspunkt 1:

      Jahresabschluss für die Gesellschaft, Lagebericht für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB), Bericht des Aufsichtsrats, Teilkonzernabschluss, Teilkonzernlagebericht (einschließlich der Erläuterung zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB).


      Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die vorgenannten Unterlagen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Dom-Brauerei Aktiengesellschaft, Charlottenstraße 72-78, 51149 Köln) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift übersendet. Sie werden ferner auch in der Hauptversammlung ausliegen.



      Teilnahme an der Hauptversammlung


      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 472.896 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.


      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2008, 24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse zugehen.

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      z.H. Frau Stefanie Reuter
      Charlottenstraße 72-78
      51149 Köln
      per Telefax unter: +49 (0)221 37608-11
      oder per E-Mail unter st.reuter@dom-brauerei.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.


      Stimmrechtsvertretung

      Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen; Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden.

      Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach Maßgabe der schriftlichen Weisungen vertreten zu lassen. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur schriftlich erteilt werden (also nicht per Telefax oder E-Mail) und müssen bis spätestens zum 25. August 2008 (Zugang bis 12.00 Uhr)bei der Gesellschaft unter oben benannter Adresse eingegangen sein. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden soll, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgemäß abzustimmen.

      Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Alle vorgenannten Formen der Teilnahme, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, werden durch das Angebot zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich.


      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge (auch Gegenanträge) sowie Wahlvorschläge von Aktionären werden nur berücksichtigt, wenn sie ausschließlich gerichtet sind an:

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      z.H. Frau Stefanie Reuter
      Charlottenstraße 72-78
      51149 Köln
      per Telefax unter: +49 (0)221 37608-11
      oder per E-Mail unter: st.reuter@dom-brauerei.de

      Die Gesellschaft wird alle fristgemäß eingegangenen und zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung nach den gesetzlichen Regelungen im Internet veröffentlichen unter:

      http://www.dom-brauerei.de



      Köln, im Juli 2008

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 21:46:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      Es ist soweit: Verlust der Hälfte des Grundkapitals :eek:

      19.09.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Köln, den 19. September 2008

      Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

      Dom-Brauerei AG: Verlust der Hälfte des Grundkapitals

      Nach Durchführung der im Juli erfolgten Kapitalerhöhung sind der
      Gesellschaft Euro 472.896,00 zugeflossen. Durch den im Geschäftsjahr bis heute entstandenen Verlust ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt Euro 945.792,00 jedoch bereits wieder über die Hälfte verbraucht. Insofern hat sich das auf der letzten Hauptversammlung bereits thematisierte Verlustrisiko realisiert.

      Der Vorstand wird deshalb entsprechend § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich die Hauptversammlung einberufen, um seiner Anzeigepflicht zu genügen.

      Dom-Brauerei AG, Charlottenstraße 72-78, 51149 Köln

      WKN 501000 und WKN AOKPN1

      Börsen: Frankfurt am Main, Düsseldorf
      19.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      http://www.wallstreet-online.de/nachrichten/nachricht/254498…
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 16:17:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.299.648 von SteffensOnline am 26.09.08 21:46:25:cry:Was soll man noch dazu sagen:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 14:55:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      Am Montag ist die HV, die die Zusammenlegung der Aktien 3:1 und die Kapitalzufuhr beschließen soll.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft um Euro 1.261.056,00 zu erhöhen und folgende Beschlüsse zu fassen: (1) Das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 315.264,00 um Euro 1.261.056,00 auf Euro 1.576.320,00 durch Ausgabe von 1.261.056 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage erhöht.


      Die Börse Stuttgart gibt den Streubesitz mit 16% an.

      So ein Kapitalschnitt ist kein Spaß und dann soll man noch einbezahlen. Aber ich darf mich nicht beschweren, habe ich doch selbst mal geschrieben, man solle lieber Geld bei den Aktionären einsammeln, statt diese hinauszudrängen. In Zeiten wie diesen, da selbst große Firmen Risikoaufschläge für Bankkredite zahlen und mancher Stadt, Staat oder Land anpumpen möchte, kann man froh sein, wenn das Kapital der Kleinaktionäre und Pensionsrückstellungen die Passivseite der Bilanz ergänzen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 04:20:58
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hier die Ad-hoc-Meldung:

      DOM-Brauerei AG / Kapitalerhöhung - 02.10.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Köln, den 01. Oktober 2008

      Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung soll Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung beschließen

      Der Aufsichtsrat der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft hat am 01. Oktober 2008 dem Vorschlag des Vorstands vom gleichen Tag zugestimmt, wegen der bei der Dom- Brauerei Aktiengesellschaft eingetretenen Bilanzverluste das Kapital der Gesellschaft von Euro 945.792,00 um Euro 630.528,00 auf Euro 315.264,00 herabzusetzen und im Anschluss daran im Wege der Barkapitalerhöhung von Euro 315.264,00 um Euro 1.261.056,00 auf Euro 1.576.320,00 zu erhöhen

      Die neuen Aktien sollen den Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts zu einem Preis von 1,00 Euro je Stückaktie ausgegeben werden.

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft, Charlottenstraße 72-78, 51149 Köln

      WKN 501000 und WKN A0KPN1
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 21:30:14
      Beitrag Nr. 42 ()
      Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      und stellt daher kein öffentliches Angebot dar.
      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      Köln
      ISIN DE0005010003
      Bekanntmachung über die beschlossene Kapitalherabsetzung
      sowie
      Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
      sowie
      Bezugsangebot an die Aktionäre der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      I.
      Kapitalherabsetzung
      Die außerordentliche Hauptversammlung der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft, Köln, vom 24. November 2008 hat beschlossen, das Grundkapital von EUR 945.792,00 um EUR 630.528,00 auf EUR 315.264,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach den §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass das nominelle Grundkapital auf EUR 315.264,00 herabgesetzt wird und die Aktien im Verhältnis von 3:1 zusammengelegt werden, das heißt durch Zusammenlegung von je drei alten Stückaktien zu einer neuen Stückaktie.

      Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals in das Handelsregister der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft am 8. Januar 2009 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

      Das Grundkapital der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft ist in Form von Globalurkunden und Einzelurkunden verbrieft, die größtenteils bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Urkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben worden.

      Am 9. Februar 2009 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0005010003 / WKN 501000) erhalten die Aktionäre der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5).

      Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0L1M43 / WKN A0L 1M4) ergeben, werden verbleibende Aktienspitzen von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Aktionäre verwertet.

      Am 10. Februar 2009 werden der Handel und die Notierung der Aktien nach Durchführung der Zusammenlegung (ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5) im regulierten Markt an der Düsseldorfer Wertpapierbörse aufgenommen.

      II.
      Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
      Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses und der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am
      8. Januar 2009 ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden.

      Am 9. Februar 2009 nach Börsenschluss werden die Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0005010003 / WKN 501000) erhalten die Aktionäre der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
      EUR 1,00 (ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5). Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0L1M43 / WKN A0L 1M4) ergeben, werden Aktienspitzen mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Aktionäre entsprechend der Regelungen des § 226 AktG verwertet. Zu diesem Zweck buchen die Depotbanken etwaige Aktienspitzen auf das Depot Nr. 80713944 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110). Nach Verwertung werden die anteiligen Beträge auf die Depotkonten der Aktionäre überwiesen.

      Die neuen Aktien sind nach Durchführung der Zusammenlegung in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils durch die Satzung ausgeschlossen ist, werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben; das Grundkapital ist in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft. Die Miteigentumsanteile an der Globalurkunde werden den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.

      Vor diesem Hintergrund sollen sämtliche Aktienurkunden eingezogen und für kraftlos erklärt werden.

      Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

      erste Aufforderung,
      in der Zeit

      vom 16. Februar 2009 bis 18. Mai 2009 (einschließlich)
      ihre Aktienurkunden nebst halbem Erneuerungsschein bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Stadtsparkasse Düsseldorf, Abteilung Kapitalmarkt, Berliner Allee 33, 40212 Düsseldorf, einzureichen.

      Die Aufforderung zur Einreichung betrifft sämtlich ausgegebene Aktien der Dom Brauerei Aktiengesellschaft, Köln. Erfasst sind insbesondere die nicht bei der Clearstream Banking AG verwahrten Einzelurkunden. Dabei handelt es sich um Aktienurkunden, die entweder

      • auf den Namen „Stern-Brauerei Carl Funke AG“ lauten, oder

      • die auf den Namen „Essener Aktien-Brauerei Carl Funke AG“ lauten und mit „Stern-Brauerei Carl Funke AG“ überstempelt sind.


      Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

      Soweit Aktionäre ihre Aktien an der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen; die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst.

      Die übrigen Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Girosammelverwahrung einzureichen; die weiteren Schritte werden wiederum von dem Kreditinstitut veranlasst.

      Nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit der eingelieferten Urkunden werden die konvertierten Aktien (ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5) als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen.

      Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft, die trotz dreimaliger Aufforderung nicht bis zum
      18. Mai 2009 eingereicht worden sind, werden einschließlich der halben Erneuerungsscheine nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Aktien nach § 226 AktG für kraftlos erklärt.

      Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, die konvertierten Aktien (ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5) bis zum Zeitpunkt der Kraftloserklärung als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem bei der Stadtsparkasse Düsseldorf geführten Treuhanddepot verbucht und verfügbar. Nach Kraftloserklärung werden diese Aktien für Rechnung der Beteiligten nach § 226 Abs. 3 AktG verwertet. Der Erlös wird beim zuständigen Amtsgericht Köln hinterlegt werden.

      Die Aktien unserer Gesellschaft werden nach Durchführung der Zusammenlegung im regulierten Markt an der Düsseldorfer Wertpapierbörse vom 10. Februar 2009 an ausschließlich im Girosammelwege lieferbar sein.

      III.
      Bezugsangebot
      Die außerordentliche Hauptversammlung der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft vom 24. November 2008 hat des Weiteren beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 315.264,00 um
      EUR 1.261.056,00 auf EUR 1.576.320,00 durch Ausgabe von 1.261.056 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlage zu erhöhen.

      Auf der Grundlage dieses Beschlusses, wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 315.264,00 um EUR 1.261.056,00 auf EUR 1.576.320,00 durch Ausgabe von 1.261.056 Stück neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen erhöht. Der Gesamtausgabebetrag beläuft sich somit auf EUR 1.261.056,00. Die neuen Aktien (ISIN DE000A0L1M35 / WKN A0L 1M3) sind ab dem Beginn des Geschäftsjahrs 2009 gewinnberechtigt.

      Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 pro Aktie ausgegeben. Das Bezugsverhältnis lautet 1:4 nach Kapitalherabsetzung und Zusammenlegung der Aktien (entsprechend einem Bezugsverhältnis von 3:4 vor Kapitalherabsetzung und Zusammenlegung). Entsprechend dem Bezugsverhältnis können daher auf eine konvertierte Aktie (ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5) vier neue Aktien (ISIN DE000A0L1M35 / WKN A0L 1M3) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je neue Aktie bezogen werden. Die neuen Aktien werden ausschließlich gegen Bareinlage ausgegeben.

      Die neuen Aktien können nur durch Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien beträgt drei Wochen.

      Risikohinweise:

      Wir weisen unsere Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sich die Dom-Brauerei Aktiengesellschaft nach erheblichen Verlusten weiterhin in einer schwierigen Sanierungs- und Umstrukturierungsphase befindet. Nach Ansicht des Vorstands könnten allerdings die von der Gesellschaft bereits ergriffenen Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Durchführung der Kapitalerhöhung möglicherweise nicht ausreichen, um den dauerhaften Fortbestand der Gesellschaft zu gewährleisten. Der Vorstand ist daher weiterhin um eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Ertragslage der Gesellschaft bemüht. Aktionäre und Anleger werden jedoch darauf hingewiesen, dass infolge der Verluste des Geschäftsjahres 2008 und der zu erwartenden Verluste des Geschäftsjahres 2009 der dauerhafte Fortbestand der Gesellschaft nicht gewährleistet werden kann. Aktionäre und Anleger müssen deshalb bereits kurzfristig mit dem vollständigen Verlust der von ihnen im Zuge dieser Kapitalerhöhung investierten Mittel rechnen und sich darüber hinaus vor Ende des Geschäftsjahres 2009 auf eine weitere Barkapitalerhöhung einstellen.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

      16. Februar 2009 bis zum 9. März 2009 (jeweils einschließlich)
      während der üblichen Geschäftszeiten, am letzten Tag der Bezugsfrist bis 16:00 Uhr, bei der Stadtsparkasse Düsseldorf unter folgender Anschrift:

      Stadtsparkasse Düsseldorf
      Abteilung Kapitalmarkt
      w/Kapitalerhöhung Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
      Berliner Allee 33
      40212 Düsseldorf


      als Bezugsstelle unter Benutzung der dort erhältlichen Zeichnungsscheine auszuüben.

      Die Frist zur Zeichnung der neuen Aktien endet ebenfalls mit Ablauf des 9. März 2009 (einschließlich).

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien, wie er am 15. Februar 2009, 24.00 Uhr ausgewiesen ist. Als Nachweis für die Bezugsberechtigung dient die von den Depotbanken der Aktionäre zu erstellende Depotbescheinigung, die den Bestand der Aktien der Gesellschaft am 15. Februar 2009, 24:00 Uhr ausweisen muss. Für Aktionäre, deren Aktien sich nicht in Girosammelverwahrung befinden, dient der halbe Erneuerungsschein als Nachweis der Bezugsberechtigung.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1:4 bezogen auf das Grundkapital der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft nach Kapitalherabsetzung und Zusammenlegung der Aktien können auf jeweils eine konvertierte Aktie vier neue Aktien zum Preis von je EUR 1,00 pro Aktie bezogen werden. Für Aktionäre, deren Aktien sich nicht in Girosammelverwahrung befinden, gewähren je drei halbe Erneuerungsscheine ein Bezugsrecht auf vier neue Aktien zum Preis von je EUR 1,00 pro Aktie.

      Soweit Aktien sich nicht in Girosammelverwahrung befinden, bitten wir die betreffenden Aktionäre, sich umgehend mit dem halben Erneuerungsschein an ihre Hausbank oder an Stadtsparkasse Düsseldorf, Abteilung Kapitalmarkt, Berliner Allee 33, 40212 Düsseldorf, zu wenden, die sie bei der Ausübung des Bezugsrechtes unterstützen wird; dies gilt auch, wenn und soweit sich aus dem Umstand, dass die Aktien bislang nicht girosammelverwahrt sind, Unterschiede zu Nachfolgendem ergeben.

      Zeichnungsscheine werden den Aktionären auf schriftliche Aufforderung durch die Stadtsparkasse Düsseldorf (Anschrift siehe oben) übermittelt. Im Hinblick auf den Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist am 9. März 2009 weisen wir unsere Aktionäre auf die üblichen Postlaufzeiten für die Übersendung von Unterlagen und für die Rücksendung an die Stadtsparkasse Düsseldorf hin.

      Aktionäre, die ihr Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist durch schriftliche Anforderung der Zeichnungsunterlagen bei der Stadtsparkasse Düsseldorf ausüben möchten, erhalten unverzüglich in zweifacher Ausfertigung den Zeichnungsschein, verbunden mit der Aufforderung, zur Vermeidung des Ausschlusses, bis zum 9. März 2009 die rechtsverbindlich unterzeichneten Zeichnungsscheine gemeinsam mit der Depotbescheinigung an die Stadtsparkasse Düsseldorf zurückzusenden und den auf die neuen Aktien entfallenden Ausgabebetrag bis spätestens 11. März 2009 auf das Konto der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, Konto Nr. 100 5256 555, BLZ: 300 501 10 zur endgültigen freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen. Nach Ablauf der letztgenannten Frist wird der Vorstand den Beschluss über die und die Durchführung der Kapitalerhöhung unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.

      Sofern der Stadtsparkasse Düsseldorf der Zeichnungsschein (in doppelter Originalausfertigung) und die Depotbescheinigung bzw. alternativ die halben Erneuerungsscheine nicht fristgerecht zugegangen sind, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Ausgabebetrag für die neuen Aktien nicht bis spätestens 11. März 2009 (einschließlich) auf dem Konto der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, Konto Nr. 100 5256 555, BLZ: 300 501 10 und unter Angabe des Namens des Zeichners und seines Wohnorts gutgeschrieben ist. Maßgeblich für die jeweilige Fristeinhaltung ist der Eingang der vorgenannten Unterlagen und der Zahlung. Wird der Ausgabebetrag nicht rechtzeitig gezahlt, wird die betreffende Zeichnung ungültig, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.

      Ein börslicher Handel von Bezugsrechten ist nicht vorgesehen. Eine Übertragung von Bezugsrechten unter den Aktionären wird von der Gesellschaft auch nicht vermittelt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen mit Ablauf der Bezugsfrist. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

      Die neuen Aktien (ISIN DE000A0L1M35 / WKN A0L 1M3) werden den Beziehern erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Verfügung gestellt. Sie werden in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird.

      Platzierung von nicht bezogenen Neuen Aktien:

      Etwaige aufgrund des Bezugsangebotes nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand bestmöglich verwertet.

      Verkaufsbeschränkung:

      Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1993 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.



      Köln, im Januar 2009

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 03.02.09 20:46:01
      Beitrag Nr. 43 ()
      Kurze Zusammenfassung:
      Am 9.2. abends wird der Bestand 3:1 zusammengelegt, also für 3 alte Aktien gibt es eine konvertierte Aktie WKN A0L1M5.
      Am 25.2. abends gibt es dann Bezugsrechte 1:4, auf eine konvertierte Aktie können dann 4 neuen Aktien WKN A0L1M3 zu je einem Euro bezogen werden. Bezugsfrist bis 9.März.
      Zeichnungsscheine müssen vorher bei der Sparkasse Düsseldorf angefordert werden.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 22:06:45
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hoppla, es muß natürlich heißen:
      Am 15.2. abends gibt es dann Bezugsrechte, auf eine konvertierte Aktie können dann 4 neuen Aktien WKN A0L1M3 zu je einem Euro bezogen werden. Bezugsfrist bis 9.März.
      Nicht 25.2.!
      Avatar
      schrieb am 16.05.09 00:20:47
      Beitrag Nr. 45 ()
      berlinonlien berichtet zum früheren Grundstück der Dom Brauerei:
      Merkwürdige Geschäfte der Adenauer-Enkel
      Landtag befasst sich mit Kölner Immobiliendeal


      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump…
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 14:35:19
      Beitrag Nr. 46 ()
      Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

      14.07.2009, 13:43:33

      Pflichtveröffentlichung
      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft Köln ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5 ISIN DE000A0L1M35 / WKN A0L 1M3 Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 Wertpapiergesetz Kapitalerhöhung Der Vorstand der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft, Charlottenstrasse 72-78, 51149 Köln, hat am 14.Juli 2009 auf Grundlage der Ermächtigung in § 5 Abs. 4 der Satzung eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 1.576.320,00 um EUR 437.500,00 auf EUR 2.013.820,00 durch Ausgabe von 437.500 Stück neue auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Sacheinlage beschlossen. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2009, also ab dem 01. Januar 2009, gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit Beschluss vom 14. Juli 2009 zugestimmt. Köln, 14.Juli 2009 Dom-Brauerei Aktiengesellschaft Der Vorstand 14.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 15:41:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      Alles gut und schön - aber ist das der Grund für die aktuelle Entwicklung? Oder gibts noch weitere News?
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 16:51:48
      Beitrag Nr. 48 ()
      Mir sind keine Nachrichten bekannt.

      Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist erstmal rätselhaft.
      Was ist denn die Sacheinlage? Ein Darlehen? Oder der Grundstein für einen Brauereineubau?

      Spekulativ kann man folgende Szenarien erwägen, die den Kurs treiben könnten:
      1 Der Hauptaktionär versetzt die AG wieder in die Lage, Investitionen vorzunehmen, um die Verlustvorträge zu nutzen.
      2 Der Hauptaktionär strebt eine Verwertung des Börsenmantels an.
      3 Der Hauptaktionär strebt den Börsenrückzug an.
      (Durch die Kapitalerhöhungen könnte der Anteil deutlich gestiegen sein, da die Minderheitsaktionäre vielleicht nicht mitgezogen haben!)
      4 Aus dem früheren Grundstücksverkauf ergibt sich ein nachträglicher Ertrag oder eine Rückabwicklung.

      Aber das sind alles Spekulationen ins Blaue hinein.
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 09:48:33
      Beitrag Nr. 49 ()
      Moin,

      Nachrichten habe ich natürlich auch keine, vielmehr legt sich mir auch einer der Punkte nahe.

      Für mich wäre ein durchaus denkbarer Punkt, dass die Sacheinlage ein Grundstück zum Bau einer eigenen Braustätte ist. Aber bei dem üblichen Klüngel...

      Ich habe noch immer im Ohr, dass das Dom Gelände ziemlich in der Kritik rund um LEG und Adenauer steht/stand.

      Mal sehen, was vielleicht in den Kölner Zeitungen steht...
      Avatar
      schrieb am 13.12.09 21:57:47
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.628.901 von worms am 23.07.09 09:48:33Ob hier nochmal was passiert:keks:
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 17:13:54
      Beitrag Nr. 51 ()
      DGAP-Ad-hoc : DOM-Brauerei AG: Abfindungsangebot bei Squeeze out
      DOM-Brauerei AG / Squeeze-Out

      16.12.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------



      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft

      Köln

      ISIN DE000A0L1M50 / WKN A0L 1M5

      Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 Wertpapiergesetz

      Abfindungsangebot bei Squeeze out

      Die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, Karlsruhe ('VdB') hat
      von der Dom-Brauerei AG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangt,
      die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
      Dom-Brauerei AG auf die VdB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
      (Squeeze out) beschließen soll. Die zu zahlende angemessene Barabfindung
      hat die VdB auf EUR 1,20 je übertragener Stückaktie an der Dom-Brauerei AG
      festgelegt.

      Köln, 16. Dezember 2009

      Dom-Brauerei Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      16.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: DOM-Brauerei AG
      Charlottenstr. 72-78
      51149 Köln
      Deutschland
      Telefon: +49-(0)221-37608-44
      Fax: +49-(0)221-37608-50
      E-Mail: info@dom-brauerei.de
      Internet: www.dom-brauerei.de
      ISIN: DE000A0L1M5
      WKN: A0L1M5
      Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,
      Stuttgart; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 20:56:10
      Beitrag Nr. 52 ()
      1,20 - es wird halt versucht - wie kann man auch ein Gesetz machen, in dem drinsteht, der Preis ist erstmal egal?

      Für eine Brauereiaktie gerade mal den Gegenwert von zwei Flaschen Bier zu bieten, das kann man nicht ernst nehmen. Selbst wenn alle Flaschen leer wären, ist immer noch 3,10 Euro Pfand auf\'er Kiste! :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 13:26:17
      Beitrag Nr. 53 ()
      Habe mal überschlagen, der Durschschnittskurs der letzten 3 Monate für WKN A0L1M5 ist so etwa 3,50.
      Daß die 1,20 nicht dem Börsenkurs entsprechen, steht ja sogar in den Unterlagen zur HV. Wären nicht in den letzten Tagen einige Aktien zu durchschnittlich 2,32 in Stuttgart rumgeschoben wurden, wäre der Durchschnittskurs sogar noch höher. Da lassen sich wohl einige verunsichern mit dem Tiefstpreis im HV Vorschlag.
      Ich versuch mal, mir noch ein paar Aktien zu angeln, sind ja nur noch ein paar Tage bis zur HV.


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