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    EM.TV - Entscheidung BGH - welche Konsequenzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.05 17:51:27 von
    neuester Beitrag 24.07.05 13:11:33 von
    Beiträge: 30
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      Avatar
      schrieb am 19.07.05 17:51:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der BGH hat den Klägerm gegen EM.TV recht gegeben. Nun eine Frage: Ich habe nicht "mitgeklagt" - rechne mir aber nach dem Urteil extrem gute Chancen aus.

      Wie muß ich denn jetzt vorgehen? Muß ich jetzt vor einem OLG eine Klage einreichen und kann ich das überhaupt, wenn ich vorher nicht mitgeklagt habe?


      http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4541772…

      http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 18:22:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wird jetzt auch für andere Firmen eng werden!
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 18:36:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sollte sich jeder genau überlegen, ob er klagt. Vielleicht sind am Ende Anwaltsgebühren höher als die Rückerstattung.
      Bin zwar kein Anwalt, aber ich denke für die meisten stehen die Chancen schlecht. Aber allen viel Glück. Im schlechtesten Fall ist der Kurs weit gefallen und keiner der Kläger bekommt sein Geld zurück. Dann hat keiner was davon. Also erst nachdenken. :(
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:12:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Statt klagen, sollte man jetzt kaufen. Heute und morgen noch ein guter einstiegskurs.;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:16:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.275.620 von joekramer am 19.07.05 17:51:27[/posting]Wann hast du denn gekauft????????????

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      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:29:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.

      aus dem stern von heute
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:31:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:32:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:35:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.

      aud em stern von heute;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:38:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:40:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:52:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:55:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      "Großer Gewinn für Anleger"
      Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 19:58:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      sorry, das posting sollte nur 1* kommen, jedoch klappte es nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 20:12:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also wenn man dem NTV-Bericht und der Aktionärsschützerin zugehört hat, klingt das für EM.TV gar nicht so positiv. Nicht weil man befürchtet das alle Klagen durch gingen, sondern weil diese besagten 250 Kläger nur der Anfang einer größeren Klagewelle sein könnten.Zumal die Verjährungsfrist erst 2003 begonnen hat. Eigentlich war ich mir sicher neu einzusteigen.Sollten aber wirklich neue Forderung auf EM.TV zukommen, könnte der Kurs noch unter 5,20€ fallen. Alleine weil schon sämtliche Medien negativ berichten.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 21:11:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich glaube kaum,das da eine grosse Schadensersatzwelle auf EM.TV zukommt!

      Wäre aber toll, wenn alle es glauben:
      Nur so könnte man billigst bei 5 - 5.50 Euro reinkommen,
      die läuft bis Jahresende noch auf 8 - 9 Euro.
      Ist meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 21:24:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      dieses Urteil stützt massiv das Verfahren EM.TV gegen die Haffas !!!!!!!!!


      hier dürfte man also erfolgreich einige Millionen zugesprochen bekommen !!!!!!!


      und wenn einer hier von euch exakt weiß, wiviel Aktien die Haffas von EM.TV noch in ihrem Eigenbesitz haben ( mit Quelle, also nicht könnte, hätte, wenn !! ), ist das jetzige Urteil bzgl. Schadenersatz gegen EM.TV so viel Wert wie`n Schiß in die Hohle Hand !!!!!!!


      warum ???

      sicher werden die Haffas versuchen, ihr Eigentum auf andere zu überschreiben oder auf andere Art sich vermögenslos zu stellen und Spuren zu verwischen ....


      halten sie aber Aktien von EM.TV, gibt es für sie keinen Ausweg des plötzlichen verschwindens. entweder sind die Aktien da oder das Geld in irgend einer Form


      stellen sie sich unter Gläubigerschutz, müßten sie in einer eidestattlichen Versicherung erklären, in den letzten ? ( glaube 3 Jahre) vor Insoantrag kein Vermögen verschwendet, verschenkt oder anderweilig größere Summen an die Gläubiger vorbei verschoben zu haben


      eine Lüge hätte hier keinen Sinn, weil Klatten und viele andere Wissen, welchen Besitz die Haffas in den letzten Jahren hatten ..... welches sich wiederum nicht einfach in Luft auflösen kann. die Haffas müßten also den Nachweiß bringen, seit Jahren ( mindestens 1 -2 Jahren ) kein Vermögen verschwendet, verschenkt oder anderweilig größere Summen an die Gläubiger vorbei verschoben zu haben


      die Haffas haben also keine Chance, sich vermögenslos zu stellen !!!!!


      damit wäre das jetzige Urteil mit Erfolg im Verfahren gegen die Haffas Makulatur !!!!





      deswegen meine Frage an ALLE hier :


      wie hoch ist der Haffa Besitz an EM.TV Aktien derzeit oder auch in 2004 ????



      kommen hier ein paar Millönchen zusammen, ist die Argumentation, die Haffas werden es nicht zulassen, das von denen was zu holen ist, ein für allemal vom Tisch !!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 21:33:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      wie hoch ist der Haffa Besitz an EM.TV Aktien derzeit oder auch in 2004 ???? [/

      hätte zur Folge, das bei Regressansprüchen gegen die Haffas sie sich in keinem erdenklichen Fall vermögenslos stellen können !!! ... und das jetzige Urteil wäre nur noch Makulatur ...


      wie viele also ???????????


      gefragt sind alle hier !!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 03:28:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      @cwester

      Auch sonst geben die Richter einige bemerkenswerte Hinweise. Neben den damaligen Managern hafte auch das Unternehmen „gesamtschuldnerisch” für deren Fehlverhalten mit, schreiben sie. Der Schadensersatz werde zudem nicht durch das Verbot, Aktionären ihre Einlage zurückzugewähren, begrenzt
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 10:29:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hab mir das Urteil naoch mal angeguckt. Welcher Richter fällt so ein bescheuertes Urteil? Der Kläger muss nachweisen, dass er auf Grund der Adhoc gekauft hat. Das heißt: er darf die Aktie vorher nicht gekannt oder gar beobachtet haben. Das Geld können sich die Kläger sparen. Und der Richter sollte vielleicht seinen Sommerurlaub antreten. Urteil sollte noch vor dem Sommer kommen. Dann kommt sowas raus. Deutsche Justiz :eek:.
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 11:53:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Dividendenhai
      richtig ist, dass die geschädigten Anleger Schwierigkeiten haben dürften den Nachweis zu erbringen aufgrund der ad-hoc Mitteilungen ihre Aktien gekauft bzw. gehalten zu haben. Das wichtigste Kriterium bei der Beurteilung dieser Frage ist die zeitliche Nähe zwischen ad-hoc Mitteilung und Anlageentscheidung.
      Wenn sich jemand man Tag der ad-hoc Mitteilung dazu entschließt eine Aktie zu kaufen liegt der Schluss nahe, dass diese Mitteilung einen starken Einfluss auf die Kauf- bzw. Halteentscheidung gehabt hat.
      Wenn jemand innerhalb von zwei Wochen nach der ad-hoc Mitteilung gekauft hat, spricht das dafür, dass er (auch)wegen der Mitteilung gekauft hat. Besonders schwer hat es
      jemand der die Aktien gehalten hat. Hier dürfte der Nachweis aufgrund der Mitteilung gehalten zu haben kaum gelingen.

      mfg
      Clemens II
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 13:39:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wollte mich noch für das Wort "bescheuert" entschuldigen. Das Urteil ist im Rahmen aller Gesetze und bestimmt wohl bedacht. Aber praktisch ist es nicht. Es haben eigentlich nur die Anspruch, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Adhoc einen Kauf nachweisen können.
      Oh, da kommt viel Arbeit auf die Kläger und die Richter in München zu. Viel Spass beim Suchen in den Orderlisten von damals. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 14:11:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Dividendenhai, ich gebe Dir vollkommen recht.

      Das Urteil ist absoluter Käse. Wo soll denn das bitte gerecht sein, wenn jemand EM-TV-Aktien schon vorher gehalten hat und nur aufgrund der Ad-hoc weiter die Aktien gehalten hat! Die nach der Ad-hoc eingestiegenen Anleger sollen Schadenersatz bekommen und die anderen leer ausgehen.... Wie bitte ?

      Nee, nee so kann das doch nicht funktionieren.
      Gerechtigkeit wird es in diesem Fall eh nicht mehr geben können. Das ist an der Börse nun mal sehr oft so und irgendwie gehört auch das zum "Glücksspiel Börse".
      EM-TV, wenn sie nur einen halbwegs guten Anwalt haben, wird niemals einen Cent Schadensersatz zahlen müssen.
      Unsere Rechtssprechung, leider wurde es zu oft schon bestätigt, ist unter aller Sau!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 21:52:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      weis jemand, an welchem datum die legendäre adhoc-meldung im jahr 2000 veröffentlicht wurde?
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 01:44:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Die Ad-hoc Mitteilungen um die es bei den Schadensersatzklagen geht wurden veröffentlicht am:
      21. Feb. 2000
      22. März 2000
      24. Aug. 2000.

      s. auf S. 5 des Urteils des BGH unter www.bundesgerichtshof.de Aktenzeichen II ZR 287/02 S

      mfg Clemens II
      Avatar
      schrieb am 23.07.05 13:20:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Kann mir vielleicht jemand helfen.

      die "alte" EM-TV (Wpk-Nr. 568480 )wurde letztes Jahr aufgelöst und dann wurde die "neue" EM-TV (mit der neuen Wpk-Nr.914720) gegründet.
      Wenn die Aktionäre letztes Jahr der Gründung der neuen EM-TV (wg. der Wandelanleihe) nicht zugestimmt hätten, dann hätte man Insolvenz anmelden müssen.
      Von wem hätten dann die Schadenersatzkläger ihre Ansprüche eingeklagt?
      Für mich stellt sich auch die Frage, ob überhaupt die neue EM-TV haftbar gemacht werden kann? Letztes Jahr wurde auf der HV auch ne Namenänderung ins Auge gefasst. Wenn EM-TV heute anders heissen würde, dann würde sich diese Frage wohl mehr noch stellen, oder sehe ich das falsch ?

      Mal abgesehen davon, dass ich ohnehin nicht glauben kann, dass sich vor Gericht ( ok -es gibt mittlerweile einige geisteskranke Richter) ein Anleger durchsetzen wird.
      Avatar
      schrieb am 23.07.05 19:02:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 02:34:13
      Beitrag Nr. 28 ()
      GENAU DAS IST ABSOLUTER KÄSE!

      Warum sollten wir, die neuen Aktionäre, dafür bezahlen, dass die Haffas die damalige EMTV hochgepuscht und versaut haben??

      Wer derselben Meinung ist...bitte posten!
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 09:23:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      Guten Morgen - Euro am Sonntag bereitet in heuiger Ausgabe die BGH-Kiste in Form einer Reihe von Fragestellungen auf: Fast alles wurde in diesem Thread hinlänglich erörtert. Interessant für mich ist allerdings die Einschätzung, dass für die erste Einzelklage München nicht vor Herbst 2006 ein Urteil fällen wird.

      Ich bin immer mehr davon überzeugt, das es unverantwortlich wäre, den abgezockten Kleinanlager zu einer Klage zu ermuntern, wenn dieser nicht absolut wasserdicht die Kausalität (Adhoc/Kaufentscheidung) nachweisen kann. Und die allgemeine Erfahrung ist doch, dass das kaum jemandem gelingen wird.

      Für mich ist das Thema Klage gegessen - in naher Zukunft werden andere (kurstreibende?) Themen das Feld beherrschen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 13:11:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Euro am Sonntag äußert sich schwammig zur Verjährung:
      "Zudem müssen sie die Verjährungsfrist von drei Jahren nach Bekanntwerden des Schadenfalls einhalten."
      Der Schadensfall liegt aber mehr als drei Jahre zurück.
      Wenn also die Verjährung durch eine Klage nicht unterbrochen wurde, macht es wenig Sinn jetzt zu klagen.
      Der Hinweis sich an einen Anwalt zu wenden, ist also nicht unbedingt der beste Ratschlag.
      Für em.tv ist es sehr gut. Die bisherigen Klagen sind übersehbar und falls es tatsächlich zu erfolgreichen Urteilen kommt, können die Haffas das locker bezahlen.


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