KREDITKÜNDIGUNG gegen... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.07.05 16:43:31 von
neuester Beitrag 29.07.05 18:35:10 von
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..Vorfälligkeitsentschädigung.
Kann die Bank dieses verweigern?
Hallo ein guter Bekannter möchte seinen
noch laufenden Kredit kündigen.
(LZ 10 J. - 5,5 J. bisherige LZ)
Die Bank verweigert dieses strikt.
Verbunden mit dem Kredit ist eine
Rentenversicherung (soll nach Ablauf
zur Tilgung des Kredites eingesetzt werden)
Diese Versicherung sollen
Kann die Bank dieses verweigern?
Hallo ein guter Bekannter möchte seinen
noch laufenden Kredit kündigen.
(LZ 10 J. - 5,5 J. bisherige LZ)
Die Bank verweigert dieses strikt.
Verbunden mit dem Kredit ist eine
Rentenversicherung (soll nach Ablauf
zur Tilgung des Kredites eingesetzt werden)
Diese Versicherung sollen
Hi. Die Bank hat das Recht dazu. Aber er kann eines machen.
Er fragt bei seiner Bank an, er möchte seinen Kredit erhöhen, lehnt dies seine Bank ab, muss ihn seine Bank rauslassen, wenn er eine andere Bank findet die es ihn macht. Jeder Bankfachwirt weiss das, nur sie stellen offiziell nur blöd.
Er fragt bei seiner Bank an, er möchte seinen Kredit erhöhen, lehnt dies seine Bank ab, muss ihn seine Bank rauslassen, wenn er eine andere Bank findet die es ihn macht. Jeder Bankfachwirt weiss das, nur sie stellen offiziell nur blöd.
[posting]17.393.377 von 6566957 am 29.07.05 17:28:50[/posting]Wenn man also beispielsweise die Finanzierungssumme wegen Ausbau eines Dachbodens als zusätzlichen Wohnraum erhöhen will, und die Bank lehnt das ab (gleichgültig aus welchem Grund???), und man kann eine andere Bank vorweisen, welche alles finanziert, dann kann man vorzeitig während der Zinsbindungsfrist den Vertrag kündigen und zu der anderen Bank wechseln ????!
Und zu welchen Konditionen muss die bisherige Bank den erhöhten Kreditbetrag anbieten, zum alten Zinssatz oder zum aktuellen???
Die Banken behaupten doch immer, dass eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund, also z. B. Verkauf der Wohnung möglich ist.
Wo kann man das nachlesen bzw. welches Gesetz?
Und zu welchen Konditionen muss die bisherige Bank den erhöhten Kreditbetrag anbieten, zum alten Zinssatz oder zum aktuellen???
Die Banken behaupten doch immer, dass eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund, also z. B. Verkauf der Wohnung möglich ist.
Wo kann man das nachlesen bzw. welches Gesetz?
[posting]17.393.831 von nici1 am 29.07.05 18:02:17[/posting]Ok, ich habe gegooglet und etwas gefunden.
[posting]17.394.020 von nici1 am 29.07.05 18:18:03[/posting]Verrätst du es bitte hier oder zumindest ein link, merci.
[posting]17.394.063 von IrishTycoon am 29.07.05 18:23:37[/posting]Ups, habe die Links bereits weggeklickt, aber einen finde ich noch spontan, ist aber alt, von 1999
Darin steht: "Aber auch dann, wenn der Darlehensnehmer das beliehene Objekt zur Absicherung eines beim Darlehensgeber nicht erhältlichen umfangreicheren Kredits benötigt, kann er die Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, so hat der BGH in einer weiteren Entscheidung im Jahre 1997 – Aktenzeichen XI ZR 197/96 – befunden."
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo200399.htm
Darin steht: "Aber auch dann, wenn der Darlehensnehmer das beliehene Objekt zur Absicherung eines beim Darlehensgeber nicht erhältlichen umfangreicheren Kredits benötigt, kann er die Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, so hat der BGH in einer weiteren Entscheidung im Jahre 1997 – Aktenzeichen XI ZR 197/96 – befunden."
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo200399.htm
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