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    Kann ich Zinsen aus festverz. Wertpapieren nicht mit Spekuverlusten verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.01 15:26:06 von
    neuester Beitrag 09.11.01 12:15:55 von
    Beiträge: 8
    ID: 500.958
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      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:26:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich habe nochmal eine Frage an die Steuerexperten!

      Mein Steuerberater informierte mich heute, daß ich die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren nicht mit den Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnen könnte. Ich könnte nur Spekugewinne gegen Spekuverluste aufrechnen.
      Hmh. Das ist mir neu (was jetzt nichts heißt ;))- aber hat er auch recht??

      Danke für Eure Antworten!

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:32:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohja bitterblue, er hat Recht.

      Hth.
      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:32:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat er.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:40:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      leider ja !!!!!!

      du kannst zinseinkuenfte (anleihen,sparbuch,festgeld usw.)
      mit deinen einkuenften/verlusten aus spekulation nicht verrechnen !
      du kannst aber die verluste auf die letzten beiden jahre verteilen und mit
      angefallenen spukulationsgewinnen verrechnen . ansonsten spekulationsverluste einfach
      auf das naechste steuerjahr vortragen lassen und mit zukuenftigen spekulationsgewinnen verrechnen.


      tipp: gar nicht erst spekulationssteuer entstehen lassen !
      z.b. dadurch das man noch vor jahresende eine position mit verlust
      verkauft , um diesen verlust mit entstandenen gewinnen verechnen zu koennen.
      oder einfach die spekulationsfrist abwarten .... (12 monate).
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:41:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Steuerberater hat Recht.

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      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:52:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für die schnellen Antworten!

      bitterblue :)
      Avatar
      schrieb am 09.11.01 11:29:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es stimmt alles, wenn es generell gemeint ist. Aber da ist nur ein Hacken drin.
      Falls Du als aus eine und das gleich Papier!! Spekuverluste und Zinsgewinne hast, könnte es sein, daß Du die Spekuverluste als Nebenkosten deklarieren kannst. Und bei der Gewinnrechnung dann sofort abziehen kannst.
      Sicher bin ich nicht. Aber es sollte möglich sein die Kauf und Verkaufsprovisionen für eine bestimmte Papier mit Zinsen zu verrechnen. Warum dann nicht Spekuverluste wenn die im UNMITTELBAREN Zusammenhang mit den Zinsen stehen????
      Kennt jemand einen Urteil dazu????
      Das würde mich sehr interessieren.
      Avatar
      schrieb am 09.11.01 12:15:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Anschaffungskosten zu Wertpapieren als Werbungskosten zu Kapitaleinkünften sind klar. Veräusserungskosten latürnich demnach auch. Doch bei Spekulationsverlusten praktisch exdiv. handelt es sich IMO nicht um Werbungskosten zu §20 EStG (EK a. Kapitalvermögen). Habe jetzt keine Steuerkommentare zur Hand, doch werde ich später mal blättern, obwohl ich negatives vermute.

      Solong
      Sprengli


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