Steuerliche Behandlung von Mitarbeiter - Stockoptions - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.01.00 10:41:35 von
neuester Beitrag 28.02.00 23:55:52 von
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Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus:
Ich habe vor einiger Zeit von meiner Firma Stockoptions bekommen, die ich nächstes Jahr ausüben kann.
Inzwischen hat sich der Kurs ganz gut entwickelt, so daß ich entweder die freien Optionen entweder verkaufen oder ausüben werde.
Kennt sich jemand mit der Besteuerung aus?
Muß ich, wenn ich die Optionen verkaufe, Steuern zahlen?
Falls ja, kann ich evtl. die Optionen steuerfrei ausüben, 1 Jahr warten und dann die Aktien steuerfrei verkaufen?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!
Cyberkid
Ich habe vor einiger Zeit von meiner Firma Stockoptions bekommen, die ich nächstes Jahr ausüben kann.
Inzwischen hat sich der Kurs ganz gut entwickelt, so daß ich entweder die freien Optionen entweder verkaufen oder ausüben werde.
Kennt sich jemand mit der Besteuerung aus?
Muß ich, wenn ich die Optionen verkaufe, Steuern zahlen?
Falls ja, kann ich evtl. die Optionen steuerfrei ausüben, 1 Jahr warten und dann die Aktien steuerfrei verkaufen?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!
Cyberkid
Hi cyberkid,
das Problem der Besteuerung von Stockoptions ist sehr schwierig.
Nach meinen (zugegeben dürftigen) Kenntnisstand wird bei der Besteuerung von Stockoptions(SO) zwischen handelbaren (h) und nicht-handelbaren (nh) Papieren unterschieden. Der BFH und die Finanzverwaltung sprechen den nh SO die Wirtschaftsguteigenschaft ab und betrachten diese als nicht bewertbare Chance => Besteuerung erst mit Ausübung der Option. Bei den h SO erfolgt die Besteuerung des geldwerten Vorteils zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Überlassung (gem. § 8 II EStG mit den sog. Endpreis am Abgabeort als Sachbezug versteuerung als Arbeitslohn). Wertsteigerungen werden später nur dann erfaßt, wenn die Veräußerung der SO innerhalb der Spekufrist erfolgt.
=> Bei dir müßte eigentlich dein Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt der Optionsgewährung die Sache der Lohnsteuer unterworfen haben. Du kannst also die Optionen steuerfrei nach Ablauf der Spekufrist veräußern.
Da die ganze Sache aber sehr umstritten ist, findest du in der Fachliteratur unterschiedliche Meinungen. Falls du die Möglichkeit hast, kann ich dir nur empfehlen folgende Artikel einmal näher zu studieren:
1. von Portner, in Deutsches Steuerrecht (DStR) 1998 S.1536
2. von Isensee, DStR 1999 S.143
3. von Neyer, DStR 1999 S. 1536 (behandelt insbesondere 2 neuere Urteile des Finanzgerichts Köln)
4. von Haas/Pötschan, in Der Betrieb (DB) 1998 S. 2138
5. von Heise in der FAZ, muß in der Ausgabe so zwischen 13.-17.03.1999 gewesen sein
Finden kannst du die Artikel meistens in der Uni-Bibliothek im Fachbereich BWL oder auch das Finanzamt hat meistens eine Bibliothek (evtl. bei der Rechtsbehelfsstelle nachfragen) oder bei einer größeren Steuerberaterkanzlei.
Auf jeden Fall ist es ratsam einen Steuerberater zu konsultieren, da die Materie wirklich nicht einfach ist.
Ciao kazache
das Problem der Besteuerung von Stockoptions ist sehr schwierig.
Nach meinen (zugegeben dürftigen) Kenntnisstand wird bei der Besteuerung von Stockoptions(SO) zwischen handelbaren (h) und nicht-handelbaren (nh) Papieren unterschieden. Der BFH und die Finanzverwaltung sprechen den nh SO die Wirtschaftsguteigenschaft ab und betrachten diese als nicht bewertbare Chance => Besteuerung erst mit Ausübung der Option. Bei den h SO erfolgt die Besteuerung des geldwerten Vorteils zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Überlassung (gem. § 8 II EStG mit den sog. Endpreis am Abgabeort als Sachbezug versteuerung als Arbeitslohn). Wertsteigerungen werden später nur dann erfaßt, wenn die Veräußerung der SO innerhalb der Spekufrist erfolgt.
=> Bei dir müßte eigentlich dein Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt der Optionsgewährung die Sache der Lohnsteuer unterworfen haben. Du kannst also die Optionen steuerfrei nach Ablauf der Spekufrist veräußern.
Da die ganze Sache aber sehr umstritten ist, findest du in der Fachliteratur unterschiedliche Meinungen. Falls du die Möglichkeit hast, kann ich dir nur empfehlen folgende Artikel einmal näher zu studieren:
1. von Portner, in Deutsches Steuerrecht (DStR) 1998 S.1536
2. von Isensee, DStR 1999 S.143
3. von Neyer, DStR 1999 S. 1536 (behandelt insbesondere 2 neuere Urteile des Finanzgerichts Köln)
4. von Haas/Pötschan, in Der Betrieb (DB) 1998 S. 2138
5. von Heise in der FAZ, muß in der Ausgabe so zwischen 13.-17.03.1999 gewesen sein
Finden kannst du die Artikel meistens in der Uni-Bibliothek im Fachbereich BWL oder auch das Finanzamt hat meistens eine Bibliothek (evtl. bei der Rechtsbehelfsstelle nachfragen) oder bei einer größeren Steuerberaterkanzlei.
Auf jeden Fall ist es ratsam einen Steuerberater zu konsultieren, da die Materie wirklich nicht einfach ist.
Ciao kazache
Wow, Klasse!
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Bei den Optionen handelt es sich wohl nicht handelbare. Jedenfalls können sie nicht über die Börse verkauft werden. Mein Arbeitgeber hatte jedoch angekündigt, innerhalb des Ausübungszeitraumes, der Juni 2001 beginnt, für Handelbarkeit zu sorgen.
Was immer das heißen mag. Vielleicht kauft er die Optionen ja zurück.
Erschwerend kommt sicherlich noch dazu, daß es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt.
Auf jeden Fall werde ich mir mal die von Dir erwähnten Artikel angucken.
Schöne Grüße!
Cyberkid
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Bei den Optionen handelt es sich wohl nicht handelbare. Jedenfalls können sie nicht über die Börse verkauft werden. Mein Arbeitgeber hatte jedoch angekündigt, innerhalb des Ausübungszeitraumes, der Juni 2001 beginnt, für Handelbarkeit zu sorgen.
Was immer das heißen mag. Vielleicht kauft er die Optionen ja zurück.
Erschwerend kommt sicherlich noch dazu, daß es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt.
Auf jeden Fall werde ich mir mal die von Dir erwähnten Artikel angucken.
Schöne Grüße!
Cyberkid
Hi Kazache,
mein Tip: Frag Deinen Arbeitgeber! Ich bin mir fast 100%ig sicher, daß er das über seinen Berater schon gecheckt hat, oder über eine Lohnsteueranrufungsauskunft gerade tut. Wir (KPMG) haben das für unsere Mandanten immer geprüft und zwar vor der Erteilung!!!!
mein Tip: Frag Deinen Arbeitgeber! Ich bin mir fast 100%ig sicher, daß er das über seinen Berater schon gecheckt hat, oder über eine Lohnsteueranrufungsauskunft gerade tut. Wir (KPMG) haben das für unsere Mandanten immer geprüft und zwar vor der Erteilung!!!!
Nur Anmerkung,
Dalei enttarnt sich.
Klynveld, Peat, Marwick u. Goerdeler also, einer von
6.200 in Dtschl., da läuft irgendwie `ne nette Roadshow.
Hendrik
Dalei enttarnt sich.
Klynveld, Peat, Marwick u. Goerdeler also, einer von
6.200 in Dtschl., da läuft irgendwie `ne nette Roadshow.
Hendrik
Hallo Hendrik, wie ich sehe gehörst Du wirklich nicht zu den unwissenden Zockern dieser Erde. Nur mir hier eine Roadshow zu unterstellen, finde ich der Winzigkeit der Threads nicht angemessen. Diese sog. Global Player fischen hier nicht.
CU
CU
Dezentes Mißverständnis Dalai,
ich meine mehr die Roadshow, die KPMG in deutschen Großstädten zur Zeit
durchführt.
Wir machen mehr die helfende "Roadshow", die harten Sachen laufen in den
anderen Boads.
Erst kommen die "Frontrunner".
Dann kaufen die "Lemminge".
Zum Schluß waren alle "Insider".
Dieses Board hat in einigen Gebieten schon marktbeeinflußende Wirkung (Biotech + Internet),
da auf anderen Web-Sites bestimmte Wertpapiere auch "gehypt" werden. Das ist sehr nahe an
der Grenze des Normalen. Ja, da machen manche ganz schön Wind.
Darauf haben wir hier mit unseren netten "Recht&Steuern"-Threads keinen Einfluß.
Entschuldigung Cyberkid, das war eher ein Sofathema, ich werde diesen Thread nicht weiter
für Blabla nutzen.
Hendrik
ich meine mehr die Roadshow, die KPMG in deutschen Großstädten zur Zeit
durchführt.
Wir machen mehr die helfende "Roadshow", die harten Sachen laufen in den
anderen Boads.
Erst kommen die "Frontrunner".
Dann kaufen die "Lemminge".
Zum Schluß waren alle "Insider".
Dieses Board hat in einigen Gebieten schon marktbeeinflußende Wirkung (Biotech + Internet),
da auf anderen Web-Sites bestimmte Wertpapiere auch "gehypt" werden. Das ist sehr nahe an
der Grenze des Normalen. Ja, da machen manche ganz schön Wind.
Darauf haben wir hier mit unseren netten "Recht&Steuern"-Threads keinen Einfluß.
Entschuldigung Cyberkid, das war eher ein Sofathema, ich werde diesen Thread nicht weiter
für Blabla nutzen.
Hendrik
Hallo Dalai!
Was besagt denn Eure Anrufungsauskunft? Die Wohnsitzfinanzämter haben doch eigenes Prüfungsrecht bezüglich des Steuerfalls. Sie nehmen doch seit zwei Jahren auch alle Abfindungen unter die Lupe. Bei den nicht handelbaren Stockoptions handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um nachträgliche Einkünfte aus § 19 EStG, die über § 42e EStG oder ähnlich vom Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers gemeldet werden sollten (Haftungsgefahr). Auf jeden Fall voll steuerpflichtig auch wenn die Option bereits vor drei oder vier Jahren gewährt wurde.
Eine Gegenäußerung wäre sehr nett.
mfg
tomtom3
Was besagt denn Eure Anrufungsauskunft? Die Wohnsitzfinanzämter haben doch eigenes Prüfungsrecht bezüglich des Steuerfalls. Sie nehmen doch seit zwei Jahren auch alle Abfindungen unter die Lupe. Bei den nicht handelbaren Stockoptions handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um nachträgliche Einkünfte aus § 19 EStG, die über § 42e EStG oder ähnlich vom Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers gemeldet werden sollten (Haftungsgefahr). Auf jeden Fall voll steuerpflichtig auch wenn die Option bereits vor drei oder vier Jahren gewährt wurde.
Eine Gegenäußerung wäre sehr nett.
mfg
tomtom3
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