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    Widerspruch bei einseitigen Vertragsänderungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.01 10:31:18 von
    neuester Beitrag 30.11.01 11:40:06 von
    Beiträge: 2
    ID: 514.812
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      Avatar
      schrieb am 30.11.01 10:31:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gelegentlich erhält man von Versicherungen oder Banken Mitteilungen, daß die bestehenden Vertäge geändert werden sollen und die Änderungen automatisch wirksam werden, falls man nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.
      Kann man allgemein sagen, wann derartige einseitige Vertgsänderungen tatsächlich wirksam werden? Sicher gibt es doch auch Fälle, bei denen eine einseitige Vertragsänderung auch dann nicht wirksam wird, wenn der Vertragspartner nicht widerspricht.
      (Ein konstruiertes) Beispiel: Eine Versicherung verdoppelt bei einer Lebensversicherung die Versicherungssumme und damit auch die Beiträge.
      Wie sieht es aus, wenn die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme nicht verdoppelt, sondern z.B. im Zuge der Umstellung auf den Euro über die gesetzlich vorgeschriebene Umrechnung von DM nach € hinaus die Versicherungsumme aufrundet und damit z.B. nur um einige Prozent erhöht?
      Was sagen die Rechtsexperten dazu ?
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 11:40:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du den Folgebetrag aktiv bezahlst d.h. z.B durch Überweisung, so hast Du dem Vorschlag der Versicherung zugestimmt.
      Wenn die Versicherung bei Dir abbucht ist der geänderte Vertrag nach 12 Monaten auch stillschweigend akzeptiert worden.
      Wenn Du bsp. nach 11 Monaten widersprichst muss der urspüchliche Vertrag rückwirkend hergestellt werden

      Grüße,
      mpk


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