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    Fristen bei der Ekst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.01 15:22:22 von
    neuester Beitrag 04.12.01 18:45:25 von
    Beiträge: 4
    ID: 516.615
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      schrieb am 04.12.01 15:22:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      In einem anderen thread habe ich gelesen ,dass man die 99er Ekst bis 31.12.2001 abgeben kann und die 2000er bis 31.12.2001. Kann das jemand bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 16:04:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rijn:)
      Das steht übrigens auch in den Heftchen drin, die man mit der Lohnsteuerkarte 2002 erhalten hat.
      1999 = 31.12.2001
      2000 = 31.12.2002.
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 18:35:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Diese Frist gilt für die sogenannte "Antragsveranlagung" von Lohnsteuerzahlern (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 und 2 EStG).
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 18:45:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für ESt-Pflichtige, die z.B. Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit (Anlage GSE) oder aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) beziehen, gilt diese Frist nicht. Sie sollen die ESt-Erklärung bis zum 31.5. des Folgejahres abgeben.


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