Doppelte Mehrwertsteuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.12.01 23:57:01 von
neuester Beitrag 18.12.01 12:59:38 von
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Ich habe mein Auto zum Kundendienst gegeben, wobei gleichzeitig die Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) von der Dekra erledigt wurde.Die DEKRA hat dafür DM 80 incl. DM 11,03 MwST (16 %) berechnet. Die Firma, die den Kundendienst durchführte, hat die Rechnung der DEKRA in ihrer eigenen Rechnung als Posten mit DM 80 aufgeführt und darauf erneut MwSt in Höhe von 16% berechnet, so daß insgesamt DM 23.83 MwSt (34,55 %) berechnet wurden.
Ist das korrekt?
Ist das korrekt?
Korrekt ist das auf keinen Fall, da der Kundendienst die von der Dekra berechnete MwSt. beim Finanzamt als Vorsteuerabzugsberichtigter geltend machen kann.
Verboten ist es allerdings soweit ich weiß auch nicht.
Auf jedenfall mal den Kundendienst drauf ansprechen.
Gruß
mav99
Verboten ist es allerdings soweit ich weiß auch nicht.
Auf jedenfall mal den Kundendienst drauf ansprechen.
Gruß
mav99
Ja für Deine Bequemlichkeit
ansonsten könntest du die Schreibkraft auf ihren Rechenfehler hinweisen
Aber :
Rechne zuerst selbst Deine Rechnung nach denn es könnte sein dass zwar Rechnungsstellung unkorrekt ist , die Berechnung aber richtig .
ansonsten könntest du die Schreibkraft auf ihren Rechenfehler hinweisen
Aber :
Rechne zuerst selbst Deine Rechnung nach denn es könnte sein dass zwar Rechnungsstellung unkorrekt ist , die Berechnung aber richtig .
Richtig: Erst nachrechnen, dann meckern.
Allerdings wird man gerade in Autowerkstätten vorn und hinten besch.....
Gerade der Kundendienst ist reine Beutelschneiderei. Aber den läßt man ja auch
nur wegen Garantie oder schnellem Wiederverkauf machen.
Ansonsten geht doch einfach selber zu TÜV/DEKRA. Die fressen Euch nicht.
lastLemming
.
Allerdings wird man gerade in Autowerkstätten vorn und hinten besch.....
Gerade der Kundendienst ist reine Beutelschneiderei. Aber den läßt man ja auch
nur wegen Garantie oder schnellem Wiederverkauf machen.
Ansonsten geht doch einfach selber zu TÜV/DEKRA. Die fressen Euch nicht.
lastLemming
.
@NATALY
nach meiner Ansicht ist die Rechnungsstellung schlicht falsch.
Die Rechnung hätte so wohl gestaltet werden müssen:
A) eigene Leistungserbringung netto
plus MWST 16%
B) plus verauslagte Fremdkosten brutto
ergibt
c) Rechnungssumme
Nur als Hinweis an lastlemming:
Toll, der gleich immer wieder erhobene Vorwurf, "alle besch... ohnehin nur"
Die Werkstatt hat aus dieser Rechnungsstellung keinen Vorteil, da sie die
(zu hoch berechnete) MWST abführen muss. Wenn schon, dann freut sich der Eichel!
Gruss
NmA
nach meiner Ansicht ist die Rechnungsstellung schlicht falsch.
Die Rechnung hätte so wohl gestaltet werden müssen:
A) eigene Leistungserbringung netto
plus MWST 16%
B) plus verauslagte Fremdkosten brutto
ergibt
c) Rechnungssumme
Nur als Hinweis an lastlemming:
Toll, der gleich immer wieder erhobene Vorwurf, "alle besch... ohnehin nur"
Die Werkstatt hat aus dieser Rechnungsstellung keinen Vorteil, da sie die
(zu hoch berechnete) MWST abführen muss. Wenn schon, dann freut sich der Eichel!
Gruss
NmA
@NATALY
Vor etwa 5 Jahren habe ich den TÜV auch in einer Werk-
statt abnehmen lassen. Hier wurde die MWST nicht doppelt
berechnet, war im Gesamtbetrag mit Reparaturen enthalten
(damals noch 15% MWST).
Ich würde beim Kundendienst nachfragen, ob vielleicht ein
Fehler unterlaufen ist.
mfG
Dividendenstratege
Vor etwa 5 Jahren habe ich den TÜV auch in einer Werk-
statt abnehmen lassen. Hier wurde die MWST nicht doppelt
berechnet, war im Gesamtbetrag mit Reparaturen enthalten
(damals noch 15% MWST).
Ich würde beim Kundendienst nachfragen, ob vielleicht ein
Fehler unterlaufen ist.
mfG
Dividendenstratege
@immer reich und Dividendenstratege: Danke für eure beiträge, so sehe ich die lage auch. Muss mal in dem Umsatzsteuer-Richtlinien nachschauen, ob ich dort was finde.
Nach meiner Meinung verstößt die doppelte Berechnung der Umsatzsteuer gegen § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG:
"Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten)gehören nicht zum Entgelt."
"Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten)gehören nicht zum Entgelt."
@Nataly
ich kenne diese Methode auch aus der Dienstleistungsbranche. Da ist es durchaus üblich und wurde auch vom Steuerberater stets abgesegnet, daß z.B. Hotel oder Telefonkosten weiterbelastet wurden und auf den Bruttobetrag nochmals die Mwst gerechnet wurde.
Gruß specunia
ich kenne diese Methode auch aus der Dienstleistungsbranche. Da ist es durchaus üblich und wurde auch vom Steuerberater stets abgesegnet, daß z.B. Hotel oder Telefonkosten weiterbelastet wurden und auf den Bruttobetrag nochmals die Mwst gerechnet wurde.
Gruß specunia
@(s)pecunia: Habe mit DEKRA telefoniert, man teilt dort meine Auffassung. Ich habe die Werkstatt nun um Berichtigung der Rechnung gebeten. Mal sehen, was sich ergibt.
Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mir von der Werkstatt die auf meinen Namen ausgestellte DEKRA-Rechnung, in der die MwSt ausgewiesen ist, übergeben wurde. Die DEKRA hat den Betrag als Barzahlung verbucht. Die DEKRA meint, ihre Rechnung dürfte gar nicht in der Rechnung der Werkstatt erscheinen, was auch zutreffend ist, weil es sich um eine Leistung der DEKRA handelt und nicht um eine Leistung der Wekstatt. Besteuerungsgegenstand der Umsatzsteuer ist der Austausch von Leistungen.
Die Sache hat sich aufgeklärt. Die DEKRA-Untersuchung wurde als "Agenturware" behandelt, MwSt wurde von der Wrkstatt nicht berechnet. Alles OK.
Die Sache hat sich aufgeklärt. Die DEKRA-Untersuchung wurde als "Agenturware" behandelt, MwSt wurde von der Wrkstatt nicht berechnet. Alles OK.
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