checkAd

    Verluste realisieren! Noch nie war das so wertvoll wie heute - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.01 15:24:37 von
    neuester Beitrag 20.12.01 11:25:47 von
    Beiträge: 2
    ID: 524.355
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 730
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 15:24:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Spekulationsbesteuerung

      Verluste realisieren - noch nie war es so wertvoll wie heute


      19. Dez. 2001 So groß der Reiz auch sein mag, in einem freundlichen Umfeld auf seinen Verlustbringern im Depot sitzen zu bleiben: Das Realisieren steuerrelevanter Kursverluste noch vor Jahresende macht in diesem Jahr besonders viel Sinn.



      Der Hintergrund: Ab 1. Januar 2002 gilt auch für "private Veräußerungsgeschäfte" mit deutschen Aktien das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Dann wird nur noch der halbe Gewinn oder Verlust der Besteuerung zu Grunde gelegt. Dies gilt übrigens nicht für Fondsanteile, Optionsscheine oder Anleihen.

      Volle Verluste von heute mit halben Gewinnen von morgen verrechnen

      Werden also - innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten angefallene - Verluste noch in diesem Jahr realisiert, erfasst sie der Fiskus noch in voller Höhe. Besonderer Reiz dabei: diese Verluste können (seit 1999) zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, also auch mit in späteren Kalenderjahren anfallenden Gewinnen - die ab 2002 nur noch zur Hälfte versteuert werden müssen - verrechnet werden.

      Für Gewinne oder Verluste aus ausländischen Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren übrigens schon seit diesem Jahr: Wollen Sie also ihren Zwischengewinn bei Nokia realisieren, zählt er schon jetzt nur zur Hälfte.

      Körperschaftsteuergutschrift fällt weg

      Das Halbeinkünfteverfahren löst auch das bisher in Deutschland praktizierte Anrechnungsverfahren ab, bei dem den Aktionären neben der Dividende die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer ausgezahlt wurde. Mit dieser merkwürdigen Praxis sollte eine Doppelbesteuerung der Anteilseigner vermieden werden. Künftig wird also der als Dividende ausgeschüttete Nachsteuergewinn beim Aktionär nur noch zur Hälfte für die Einkommensteuer berücksichtigt.




      Text: @la
      Bildmaterial: dpa
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 11:25:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verlustrealisierung läuft offenbar.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verluste realisieren! Noch nie war das so wertvoll wie heute