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    Kein Delisting!!!!!!!!Raus aus Wizcom,Infogenie,etc. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.01 18:57:42 von
    neuester Beitrag 19.12.01 20:01:09 von
    Beiträge: 8
    ID: 524.508
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      schrieb am 19.12.01 18:57:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe soeben hier im Wizcom Thread gelesen, daß das Gericht leider wie folgt entschieden hat. Damit war wirklich nicht zu rechnen. Ich bin mit Verlust raus aus Wizcom.


      #4 von kurierjosef 19.12.01 18:27:39 Beitrag Nr.:5.187.431 Posting versenden 5187431 WIZCOM TECHS IS-,01

      Die Deutsche Börse hat im Streit um die Delisting-Regeln am Mittwoch überraschend einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Frankfurt wies Einstweilige Verfügungen von sieben Unternehmen gegen das Regelwerk ab.

      Das teilte die Sprecherin der Börse, Candice Adam, auf Anfrage mit. Eine Begründung liege ihr derzeit nicht vor. Vom Landgericht Frankfurt war am Nachmittag keine Stellungnahme zu bekommen.

      Die Firmen EMS New Media , Brokat , Letsbuyit.com , Gesellschaft für Network Training (GfN) , Wizcom , NSE Software und Infogenie hatten per Einstweiliger Verfügung versucht, einen Aufschub gegen das Inkrafttreten der Delisting-Regeln zu bekommen.


      Die Entscheidung des Gerichts kommt überraschend, da 20 Firmen des Neuen Marktes in den vergangenen Monaten bereits erfolgreich juristisch gegen das Regelwerk der Börse vorgegangen waren. Zwei Firmen, MME und Prout , wurden sogar dauerhaft von den Delisting-Regeln ausgenommen. Sie hatten, anders als die meisten anderen Unternehmen am Neuen Markt keine so genannte Unterwerfungserklärung der Deutschen Börse unterzeichnet. Mit Micrologica war vorher nur eine Firma mit einer Einstweiligen Verfügung vor Gericht gescheitert.


      GfN-Sprecher Steven Hartenstein bestätigte gegenüber der FTD die Entscheidung des Landgerichts. "Die Entscheidung ist entgegen allen Erwartungen ausgefallen", sagte er. Hartenstein kündigte an, dass sein Unternehmen Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wolle. "Wir bestreiten ja gar nicht, dass die Regeln sinnvoll sind, nur der Zeitraum von der Bekanntgabe bis zum Inkrafttreten war viel zu kurz."


      Die seit Oktober geltende Delisting-Regeln sehen vor, dass Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Mio. Euro liegen, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.



      © 2001 Financial Times Deutschland




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      Avatar
      schrieb am 19.12.01 19:02:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessiert doch keine Sau mehr. Geht halt in die nächste Instanz. Kann doch nicht sein, dass es für einige gar nicht gilt, für manche begrenzt und für andere gilt es.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 19:04:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du bist ja ein Witzbold !!
      Selber Schuld das du raus bist!
      Der Kurs wird vielleicht nun gestützt, damit er über ein Euro klettert. Und die Firmen werden sowiesó in die Berufung gehen. Dazu plant WizCom 70% Umsatzsteigerung!

      Selber Schuld
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 19:05:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nun gut, aber für denjenigen, der die schnelle Mark machen wollte, ist dies doch eine wichtige Information.
      Was die nächste Instanz bringen, steht doch in den Sternen.
      Ich habe im Moment genug von Spekulationen über zukünftige Gerichtsentscheide.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 19:08:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wen interessiert eigentlich das Delisting?
      Die Unternehmen werden doch nur finanziell immens belastet. Der geregelte Markt ist doch keinen Deut besser oder schlechter, lediglich kostengünstiger. Und von wegen "dann interessiert sich keine Sau mehr für die Aktien, wenn sie nicht am Neuen Markt notieren". Völliger Müll! Im Gegenteil, die WIRKLICH Interessierten bleiben investiert und die ZOCKER kümmern sich nicht mehr um die Aktie, kann nur von Vorteil sein. Also gelassen den vorübergehenden Kursrutsch wegen des Urteils hinnehmen und wie gewohnt weitermachen. Im übrigen gibts eh die nächste Instanz und im Zweifelsfall tuts auch nicht weh.
      ;)

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      schrieb am 19.12.01 19:08:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jetzt hast du jemand ein Schnäppchen ermöglicht!
      500 Stück im ASK auf Xetra!
      Frankfurt hat noch 0,60 im BID!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 19:10:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin weder ein Witzbold, noch irgendetwas anderes.
      Wenn ihr die Aktien halten wollt,okay.
      Nur habe ich bei wo mit für Wizcom geworben und sollte dann doch zumindest auch sagen, wann ich draußen bin.
      Schließlich gibt es genug Menschen, die hier Aktien geworben haben, nur um diese zu pushen. Das war allerdings nicht meine Absicht. Ich habe eben gedacht, daß die Gerichtsentscheidung anders ausfällt.
      Ihr könnt ja gerne weiterspekulieren mit Wizcom...
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 20:01:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist tatsächlich ein none-event. Keine stärkeren Abschläge im Vergleich zu den anderen Pennystocks, die eine einstweilige Verfügung erwirkt haben.

      Grüße


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