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    Hypovereinsbank- ein übersehenes Urteil mit weitreichenden Folgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.01 12:26:49 von
    neuester Beitrag 28.12.01 12:21:15 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 26.12.01 12:26:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Luxemburg/Berlin, 13.Dez
      Zahlreiche deutsche Banken müssen damit rechnen, dass Kunden Kreditverträge in Milliardenhöhe wieder rückgängig machen können. In einem von Juristen und Verbraucherschützern als bahnbrechend bezeichneten Urteil gegen die Bayerische HypoVereinsbank (HVB) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest, dass nicht in der Filliale geschlossene Kreditverträge entgegen der bisherigen Rechtsprechung als so genannte Haustürgeschäfte zu betrachten sind. Den Kreditnehmern steht deshalb während der gesamten Laufzeit des Kredits ein Widerrufsrecht zu und nicht nur ein Jahr lang nach Vertragsabschluß- wie das bislang angewandte Verbraucherkreditgesetz vorsieht.
      Das bedeutet: Die Kunden können die Kreditverträge jederzeit widerrufen, wenn sie bei Vertragsunterzeichnung nicht auf ihre Widerrufsrechte hingewiesen wurden.
      Auch andere betroffen
      "Bundesweit betrifft das 300.000 bis 500.000 Fälle", sagte der Heidelberger Rechtsanwalt Hans Witt der "Berliner Zeitung". Betroffen sein nicht nur die HVB, sondern auch die Deutsche Bank, die Commerzbank, zahlreiche Sparkassen und andere Geldhäuser. "Insgesamt betrifft das ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Mark", so Witt.
      Im einzelnen gehe es um Kreditverträge in einer Größenordnung von wenigen 100.000 Mark, die unabhängige Vermittler (so genannte Drücker) vor allem Ende der achtziger Jahre bis weit in die 90er Jahre hinein zur Finanzierung von Immobilienverkäufen verkauft haben. Allein bei der HVB geht es vermutlich mehrere zehntausend Verträge mit einem Volumen in zweistelliger Milliardenhöhe. Nach einer bankeigenen Mitteilung vom Januar 1999 besteht bei der HVB ein Hypothekenbestand von 26,6 Mrd Mark (13,6 Mrd. Euro), der durch Bauträger, Steuerberater, Bausparkassen, Makler und "Strukturvertriebe" vermittelt wurde. Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich, der selbst 4.500 Hypo- Kunden vertritt, schätzt, dass von 108.000 Verträgen etwa drei viertel in Wohnungen, am Arbeitsplatz oder in anderen "Haustürsituationen" abgeschlossen wurden.
      Diese Verträge können nun "problemlos zurückabgewickelt werden"´, sagte Füllmich. Im konkreten Fall machte ein Ehepaar geltend, es sei 1993 mehrfach unaufgefordert von einem Immobilienmakler besucht und zum Kauf einer Eigentumswohnung überredet worden. Zur Finanzierung wurde ein Kreditvertrag über 150.000 Mark abgeschlossen. Fünf Jahre später wollte das Ehepaar den Vertrag auflösen und zog vor Gericht. Es stützte sich auf das Haustürwiderrufsgesetz, wonach Haustürgeschäfte binnen einer Woche rückgängig gemacht werden können. Zudem muß der Verkäufer auf dieses Verbraucherrecht hinweisen. Andernfalls besteht das Widerrufsrecht dauerhaft fort.

      Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage des Ehepaars dennoch ab, weil das Verbraucherkreditgesetz Hypotheken-Kredite über 100.000 Mark ausdrücklich von den Widerrufsrechten ausnimmt. Dem wollte sich der Budesgerichtshof 1999 anschließen. Die obersten Richter sahen sich aber gezwungen, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob dies mit europäischem Recht vereinbar sei. Wie der EuGH nun entschied, ist dies nicht der Fall. Diesm Grundsatzurteil zufolge gelten die Schutzrechte der Verbraucher bei Haustürgeschäften für alle Kredite.

      "Es handelt sich um ein bahnbrechendes Urteil, auf das Hunderttausende Geschädigte gewartet haben", sagte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW. "Es laufen bereits tausende Klagen. Insbesondere die HVB werde dadurch in eine erhebliche Schieflage geraten"

      Quelle: BerlinerZeitung 13. Dez 2001
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 23:00:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei mir war damals (ca 1989) auch diese Kolonne. Sie hatten mir vorgeschlagen eine Eigentumswohnung zu kaufen, und diese zu vermieten. Zusammen mit der Miete und einem kleinen Sparbeitrag meinerseits, wäre ich schon nach 30 Jahren stolzer Besitzer einer ETW. Das wär ja clever, wenn mir mein Mieter die Wohnung bezahlen würde. Auf die Frage von wem sie meine Adresse hätten, kam die Antwort, das nur auserwählte Kunden in den Genuß dieses Angebots kämen. Ich wäre aus meinem Bekanntenkreis empfohlen worden. Da sie mir keinen Namen nennen wollten, und ich die ganze Geschichte sehr eigenartig fand, habe ich damals abgelehnt. Welche Bank dahinterstand habe ich nicht erfragt; so weit waren unsere Gespräche nicht gediehen.
      Der "Drücker" war damals so überzeugend, das ich lange überlegt hatte, ob ich nicht doch durch meine Absage einen Fehler gemacht hatte, sonst hätte ich die ganze Geschichte wohl schon lange vergessen.
      Sollten wirklich so viele Geschäfte rückabgewickelt werden können, wird es haarig für die entsprechenden Banken.
      Ich frage mich auch, wie man die Kosten, Zinsen und Ähnliches berechnen will. Langjährige Folgeprozesse nach der Rückabwicklung über Kostenerstattungen wären die Folge.
      Was, wenn die Banken die Objekte die eine Wertsteigerung erfahren haben bevorzugt rückabwickeln ?
      Hm, Fragen über Fragen.
      Gruß,
      dax.up
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 23:11:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      @lederstrumpf

      Gut aufgepasst. Wegen dieser Rechtsprechung sollte man für längere Zeit von Hypovereinsbankaktien die Finger lassen, sonst verbrennt man sie sich! Im übrigen hat Hypovereinsbank zunehmend große Kreditengagementprobleme im Firmenkunden- und im Immobilienbereich, besonders in den neuen Bundesländern, aber auch in Bayern usw. Kirch läßt grüssen! Besonders unter den anziehenden Insolvenzen leidet die Hypovereinsbank besonders.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 00:16:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Praktisch wird das Urteil weitgehend folgenlos bleiben. Das deutsche Recht stimmt nicht mit dem europäischen überein, muß also (zukünftig) geändert werden. Rückwirkend werden die Gerichte aber in den Klagefällen garantiert nicht gegen die Banken entscheiden, wenn die Verträge auf Grundlage geltenden Rechts zustande gekommen waren. Warum: eben weil "Rückabwicklungen" die betroffenen Banken ruinieren könnten, und diese ja nur geltendes Recht in Anspruch genommen haben. Egal, obs nun mit europäischem Recht vereinbar war oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 12:21:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Kurs ist weit genug unten !!!!!

      mehr Kaputtreden geht nicht !!!!!

      Niedrige Zinsen ist der Beginn von Bauplanungen und neuen Hypo-Krediten !!!!!!!

      Ich bin in Call Invéstiert und glaube an mindestens 100% plus innerhalb der nächten 2 bis 4 wochen .


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