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    The land of the free - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.02 22:18:27 von
    neuester Beitrag 04.01.02 12:06:24 von
    Beiträge: 22
    ID: 528.466
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      schrieb am 02.01.02 22:18:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      5 Wochen auf Verdacht in Einzelhaft

      Peter Nowak 01.01.2002

      Was einen Deutsch-Marokkaner widerfuhr, der in den USA eine Flugschule besuchen wollte

      Schon seit Wochen wurde über die Massenfestnahmen auf Verdacht in den USA nach dem 11.September berichtet ( Liberty Dies by Inches). Oft reichte ein arabisch klingender Name aus, um für unbegrenzte Zeit im Gefängnis zu verschwinden. Menschenrechtsorganisationen in den USA und im Ausland kritisierten diese jeglichen Grundrechten zuwiderlaufende Praxis ( Alles in Ordnung). Doch sie fanden kaum Gehör.





      Jetzt wurde bekannt, dass auch ein in Darmstadt lebender Deutsch-Marokkaner ins Visier der Behörden geriet. Hossain El- Quariachi hatte schon vor dem 11.September geplant, in den USA eine Flugschule in Las Vegas zu absolvieren. Doch dazu sollte es nicht kommen. Schon bei der Einreise am 12.Oktober wurde er in Pittsburgh von Sicherheitskräften festgenommen und sofort ins Gefängnis gebracht, wo er fünf Wochen in Einzelhaft zubringen musste. Jeglicher Kontakt mit anderen Häftlingen war ihm verboten. Als sich herausstellte, dass er weder Kontakt zu islamischen Gruppen hatte, noch irgend etwas mit den Anschlägen vom 11.September zu tun hatte, wurde Quariachi aber nicht freigelassen, sondern wegen Visumsbetrug zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Darmstädter hatte bei der Einreise schlicht Urlaub als Aufenthaltsgrund genannt und den Flugunterricht nicht angegeben.

      Erst als sich deutsche Freunde für ihn einsetzten und für Quariachis politische Zuverlässigkeit bürgten, wurde er vorzeitig freigelassen. In Deutschland wandte er sich dann an die Öffentlichkeit. Denn seine Strafe ist mit der Freilassung noch nicht beendet. Weil er jetzt in den USA als vorbestraft gilt, kann er keine Pilotenausbildung in den USA mehr absolvieren.

      Nach Angaben des Hessischen Rundfunks, der den Fall an die Öffentlichkeit brachte, wurde Hossain El-Quariachi wegen seines arabisch klingenden Namens im Zuge der Rasterfahndung schon vor dem USA-Flug überprüft ( Eene meene muh: Rasterfahndung in Deutschland - Teil 1. US-amerikanische und deutsche Behörden seien bei Flugschulen vorstellig geworden und sind so auf den Darmstädter aufmerksam geworden. Doch die deutsche Kriminalpolizei hatte keine Bedenken und stimmte der Ausreise des Darmstädters ausdrücklich zu.

      Dass er dann doch Bekanntschaft mit den US-Gefängnissen machen musste, liegt aber ganz im Kalkül der neuen Fahndungsmethoden. Schließlich ist man ja nach der Theorie des extremistischen Schläfers, der plötzlich zuschlägt, besonders auf der Suche nach politisch unauffälligen Personen, die sich nie eines politischen Vergehens schuldig gemacht haben. Wenn sie dann noch einen arabischen Namen tragen und in den USA Flugunterricht nehmen wollen, sind sie wohl ein Fall für die Justiz.

      kopiert von:http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/11470/1.html

      :mfg
      Avatar
      schrieb am 02.01.02 23:44:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich bin sehr glücklich in diesem unseren deutschland zu leben.wenn ich es mir recht überlege müsste/könnte unser land,zusammen mit ein paar anderen eu staaten+schweiz "land of the free" sein. die usa als solches land zu bezeichnen ist eine perverse lüge.
      der hier dokumentierte fall ist nur einer von abertausenden menschenrechtsverletzungen,derer sich die usa schuldig gemacht haben.
      die menschenrechtsverletzungen der taliban+co.sind mir bekannt,rechtfertigen jedoch nichts von dem ,was die usa seit jahrzehnten auf diesem planeten so treiben.fast schon im gegenteil:die usa haben doch diese psychopaten an die macht gebracht und unterstützt.bis es halt irgendwie aus dem ruder gelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 02.01.02 23:59:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lieber LeifErikson,
      der Fall wurde schon Anfang Dezember von einem sogenannten "kritischen Polit-magazin" dargestellt.
      Wie von der linken Hetzpresse nicht anders zu erwarten, ist kein Mittel zu schade, die USA an den Pranger zu stellen.
      Daß der armearmearme Deutsch-Marokkaner mit gefälschtem Visum eingereist war, wurde nämlich schlichtund einfach verschwiegen, hätte ja sonst keine gute Story abgegeben.
      Diese Tatsache wurde erst ein paar Tage später von der SZ veröffentlicht.
      Einen Rückzieher erwarte ich von Leuten deines Schlages natürlich nicht, den hat auch das sogenannte "kritische polit-magazin" nicht für nötig erachtet.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 00:08:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Deutschland ist dass Land der Spiesser und Denunzianten wo man sein ganzes Leben lang und bis über den Tod hinaus gegängelt wird.Eine lächerliche Beamtendiktatur,aber sicher nicht
      das ´land of the free´.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 00:14:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Richtig Newark, land of the free können wir im Vergleich zu den USA niemals sein.
      Wer sich das amerikanische Straf- und Strafprozeßrecht anschaut, dem müssen unsere Vorschriften wie die einer Diktatur vorkommen. Kein anderes Land (auch nicht die ach so liberalen Skandinavier)kennt so viele Rechte für Beschuldigte,wie sie in der Gesetzgebung der USA vorgesehen sind.

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      schrieb am 03.01.02 00:24:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      @DieSense: Da hast Du wohl recht. Man muß sich nur mal den Freispruch von O.J. Simpson ins Gedächtnis rufen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 00:52:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn man genug geld für einen guten anwalt hat.ansonsten hast du von vorneherein verloren.papier ist geduldig.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 09:07:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      1911,
      auch falsch.
      Beispiel: In Deutschland kannst du nicht vors Landgericht, wenn du keinen Anwalt hast, also überhaupt nicht in Berufung gehen, wenn du keinen Anwalt bezahlen kannst.
      In den USA undenkbar.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 09:38:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das zeigt mal wieder, daß auf www.heise.de überwiegend Mist steht - z.B. alte Meldungen, die woanders bereits korrigiert wurden. Wenn ich als Quellenangabe www.heise.de sehe, gehe ich inzwischen bereits davon aus, daß die zitierte Meldung wohl tendenziös oder fehlerhaft ist.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 10:21:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      DieSense

      Auch nicht ganz richtig. Wenn Du kein Geld hast, um einen
      Anwalt zu bezahlen, steht Dir u.U. Prozesskostenhilfe zu.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 13:15:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      richtig Hermes2
      aber Prozeßkostenhilfe steht dir unter Umständen zu, die Andere zu entscheiden haben. Es entscheidet also nicht ein Gericht, ob deine berufung gerechtfertigt ist, sondern ein Geldtopf, der unter Umständen leer ist.
      Also im Ergebnis dasselbe.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 13:19:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ach so, noch ein Wort zu LeifErikson,
      wie erwartet, groß rumproleten, dann Schwanz einziehen.
      Kein Wort darüber, daß man wohl Falschmeldungen gepostet hat, nein, Warten auf die nächste scheinbare Gelegenheit.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:39:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      @die sense

      selten sowas hohles wie euer inhaltsleeres geschreibsel über die gerechtigkeit des amerikanischen rechtssystems gelesen...

      wenn du es als fälschung betrachtest, dass jemand urlaub, ohne die flugausbildung zu erwähnen, in sein visum einträgt ... bitte. ist dein gutes aber trauriges recht. offensichtlich scheint sich das visum ja letztendlich nicht als gefälscht herausgestellt zu haben oder warum ist Hossain El-Quariachi letzendlich freigelassen worden ??? versuch mal deine müden hirnzellen in schwingung zu versetzen...

      und wer ein recht so in den himmel lobt sollte zur kenntnis nehmen, dass es seit neuestem möglich ist, jede irgendwie verdächtig erscheinende person für unbestimmte zeit in gewahrsam zu nehmen. der oder die betroffene hat noch nicht mal die gewissheit nicht bei telefonaten oder anwaltsgesprächen abgehört zu werden. tja und wenn der delinquent das ganz grosse amerikanische-rechtssicherheits-los zieht wird sein fall auch noch vor einem militärtribunal verhandelt ( ohne öffentlichkeit )...

      so erspart man sich die dumme nachfragerei. muss schon sagen: issn nen supersystem...

      :mfg
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:46:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Prozeßkostenhilfe hängt nun wirklich in keiner Weise von Geldtöpfen ab, sondern davon, wie das Gericht die Erfolgsaussichten einschätzt - und zwar das Gericht, das auch in der Hauptsache zu entscheiden hat. Fairer geht es wohl kaum.

      Daß der Typ allerdings mit falschem Visum eingereist ist, konnte man schon im letzten Teil des Ausgangspostings lesen. Daß er vorzeitig freigelassen wurde, ist auch nichts besonderes, wahrscheinlich unter der Bedingung, sofort das Land zu verlassen, wie es in vielen Rechtsstaaten üblich ist, wenn man Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht länger in Haft halten möchte.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:52:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Leiferikson,
      tut mir leid, deiner Logik kann ich nicht folgen.
      Daß der Deutsch-Marokkaner letztendlich freigelassen wurde ist also ein Beweis für dich, daß sein Visum nicht gefälscht war.
      Das heißt also, gefälschtes Visum = lebenslänglich.
      Oh Bübchen, meine Zeit ist mir zu schade, tschüß...
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 21:07:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      xylophon,
      tut mir leid, das stimmt so nicht.
      Die Prozeßkostenhilfe ist ein Haushaltstitel der Justiz wie auch die Beschaffung von Schreibpapier, die Bezahlung von Dolmetschern oder die Beschäftigung von gerichtsvollziehern.
      Wenn der Haushaltstitel Prozeßkostenhilfe sagen wir einmal für 1000 Fälle ausreichend ist, so wird er an die 1000 aussichtsreichsten Fälle verteilt. Der 1001. hat Pech gehabt, auch wenn er gute Chancen gehabt hätte muß sein Fall als im Vergleich zu den anderen 1000 "als nicht aussichtsreich genug" eingestuft werden.
      Gutes System gelle, und hängt gaaaaaar nicht vom Geld ab.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 21:07:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      wo hast Du den Blödsinn denn gehört???
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 21:15:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      wahrscheinlich hat den Quatsch irgendein Anwalt als Ausrede benutzt, nachdem er den als "todsicher" bezeichneten Fall schon in der Vorprüfung "PKH" verloren hat.

      Tatsache ist jedenfalls, daß es absolut unvorstellbar ist, daß ein Richter sich mit der Haushaltslage des Landes beschäftigt, das ginge ja auch allenfalls in Bremen oder sonstigen Kleinststaaten, bevor er über einen Prozeßkostenhilfeantrag entscheidet. Und wer die Richter kennt, der wird auch wissen, daß ihnen fast nichts so heilig ist wie ihre Unabhängigkeit, sie sich also sicher nicht vom Finanzminister ihre Entscheidungen vorschreiben lassen. Sonst hätten ja auch der Bund und das Land in allen Prozesse sehr gute Karten....und der Düsseldorfer Flughafenprozeß wäre sicher nicht wegen einem besoffenen Schöffen für zig-Millionen von vorne angefangen worden.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 21:18:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      ..so ich verschwinde für heute, und grüß Deinen Anwalt. Das nächste Mal nimm aber lieber einen besseren.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 22:21:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      xylophon,
      schade, auch du nur ein labersack.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 22:28:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dein Problem, wenn Du irgendeinem dahergelaufenen Spinner mehr glaubst als einem, der an der Quelle sitzt.
      Avatar
      schrieb am 04.01.02 12:06:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      für diejenigen, die es interessiert:

      Die Theorie von Sense ist schon deshalb Blödsinn, weil im Zivilverfahren der Gewinner des Prozesses keine Kosten hat, der Verlierer trägt die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten.
      Wenn also das Gericht davon ausgeht, daß der Anspruch gute Chancen hat und deshalb Prozeßkostenhilfe bewilligt - und wenn man weiter berücksichtigt, daß das SELBE Gericht auch über das Verfahren entscheiden wird - dann wird es also in der Regel davon ausgehen, daß durch die Bewilligung keine Kosten entstehen, weil nämlich die andere Seite die Kosten tragen wird - die nämlich verliert.
      Auch aus diesem Grunde macht es überhaupt keinen Sinn, vorab zu entscheiden, daß bestimmte Prozesse aus Kostengründen nicht ausreichend Aussicht auf Erfolg haben, um Kosten zu sparen.

      Mich würde wirklich interessieren, wo Sense diesen Blödsinn aufgeschnappt hat, jedenfalls hoffe ich, daß ihn keiner glaubt.


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