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    Freistellungsauftrag?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.02 10:06:12 von
    neuester Beitrag 31.01.02 11:23:38 von
    Beiträge: 11
    ID: 543.403
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      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:06:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mir dieses FIMATEX anmedepaket bestellt.( um ein depot bei denen zu eröffnen)

      Da ist jetzt son Freistellungsvertag dabei.
      Was isn das?
      Geben die meine Kontodaten etwas ans Finanzamt weiter, damit die immer schön prüfen können, ob ich Steuern hinterziehe???
      Bei Consors brauchte ich sowas auch nicht.

      wäre nett, wenn mir das jemand erklären könnte!!!


      thx

      michael
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:12:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      ?
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:15:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bist du innerhalb der Freibeträge 1601/3202 oder
      kommst du drüber? (Betrifft Kapitaleinkünfte Zins Div.)
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:21:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      @McSky
      Sei mir nicht böse, aber wenn Du nicht mal weißt, was ein Freistellungsauftrag ist, solltest Du von Aktien die Finger lassen und Dein Geld lieber aufs Sparbuch legen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:24:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 solltest du dir rahmen ;)

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      schrieb am 31.01.02 10:25:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @amessos: Selbst bei der Eröffnung eines Sparbuches, sollte man einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Die einzige Möglichkeit ist es, das Geld unters Kopfkissen zu legen.
      @McSky: Einen Freistellungsauftrag solltest Du ausfüllen, wenn Dein Einkommen aus Zinsen und Dividenden unter 3000 DM im Jahr liegt. Ansonsten zieht Dir die Bank von allen Zinsen und Dividenden automatisch 30 % ab und führt diese ans Finanzamt ab.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:38:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Romy
      Du hast Recht mit Deiner Feststellung. Was ich sagen will ist, daß ich jemanden, der nicht mal weiß, was hinter einem Freistellungsauftrag steckt, nicht für mündig genug halte, Geschäfte an der Börse zu tätigen, noch dazu bei einem Online-Broker, wo er nicht mal seinen (meistens schlecht ausgebildeten) Bankberater fragen kann.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:50:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ McSky

      Ein Freistellungsvertrag heißt nichts anderes als daß Dir Deine Bank völlig freistellt,welche Aktien und an welchen Börsenplätzen Du handeln darfst.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:51:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo!
      Wenn du ein Freistellungsauftrag erteilst bist du zwangsläufig registriert.Finanzamt kann dann besser nach schauen wo du dein Geld hast.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 10:56:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Na und :confused:
      Wo lebe ich denn :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 11:23:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      @romy:
      Der Freistellungsauftrag macht auch Sinn, wenn die Kapitalerträge über den Freibeträgen liegen!


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      Freistellungsauftrag?!?