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    Freistellungsauftrag für Minderjährige? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.02 12:11:18 von
    neuester Beitrag 05.02.02 14:37:57 von
    Beiträge: 8
    ID: 545.193
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      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:11:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich habe eine (dumme) Frage zur Quellensteuer bzw. Freistellungaufträge:

      Mein Sohn (13 J.) hat ein Girokonto auf dem er von der Oma jeden Monat 50 Mark Taschengeld erhält.

      Neulich kam ein Kontoauzug, auf dem ersichtlich wurde, daß die Bank Zinserträge an das Finanzamt abgeführt hat. Es waren zwar nur ein paar Mark fuffzich, aber kann es sein, daß Kinder Steuern auf Ihr Taschengeld zahlen müssen?

      Muß ich einen Freistellungauftrag an die Bank stellen? Und wenn ja, wie hoch ist der Freibetrag bei Kindern?

      Danke schonmal für die Antworten.

      mfg. Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:18:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es kommt darauf an, was für ein Zinssatz auf dem Taschengeldkonto vereinbart ist. Machnche Banken u. Sparkassen führen Taschengeldkonten mit einem Zinssatz wie für Sparbücher.

      Wenn dann Zinsen über einen bestimmten Betrag anfallen (den weiss ich im Moment nicht) fallen Steuern an.

      Gruss
      BT
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:23:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei der Besteuerung von Zinserträgen gibt es keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern. Gleiches gilt bei den Freibeträgen.
      Es wird dir also nichts anderes übrigbleiben, als der Bank einen Freistellungauftrag für deinen Sohn zu schicken (muß normalerweise von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein).
      Anderfalls müßtest du wohl nächstes Jahr für deinen Sohn eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die paar Mark fuffzig zurückzukriegen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:31:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      In der Regel führt die Bank bei Zinserträgen über 20 DM
      Zast an das Finanzamt ab. Freistellungsaufträge müssen auch
      bei Minderjährigen gestellt werden
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:31:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Stefan:
      Zinserträge unter DM 20 [EUR-Betrag kenne ich nicht)sind generell steuerfrei. Alles, was diesen Betrag übersteigt, muss normal versteuert werden.

      Girokonten sind ein Spezialfall: Wenn das KK unterhalb eines Zinssatzes geführt wird, sind diese Erträge auch steuerfrei (Zinssatz ist sehr minimal].

      Ich hab jetz in meinem Bank-Azubi-Hirn gekramt. Wenn das falsch ist, verbessere mich bitte jemand.

      gruß no_qualm

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      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:46:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      die 20 DM-Grenze gilt nur bei Sparbüchern!!!!...sonst nicht....
      ab einer Verzinsung von 1% ist ein Freistellungsauftrag zu stellen soweit ichs noch im Kopf hab..
      Ist bei Minderjährigen die Gleiche Höhe wie Erwachsenen...EUR 1601,00
      In diesem Sinne :D
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 13:34:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo @all,

      Vielen Dank für die schnellen Antworten,

      ich werde also einen Freistellungsauftrag machen.

      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 14:37:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @stefan64

      Nachdem Dein Sohn wohl kaum mehr als rd. € 8000,-- steuerpflichtige Einkünfte
      im Jahr haben wird und damit nicht steuerpflichtig ist, besorg Dir doch einfach vom
      Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Deinen Sohn. Die ist drei Jahre gültig,
      Steuern jedweder Art werden von der Bank dann nicht mehr einbehalten.

      Gruss
      NmA


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