Freistellungsauftrag für Minderjährige? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.02.02 12:11:18 von
neuester Beitrag 05.02.02 14:37:57 von
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Hallo Leute,
ich habe eine (dumme) Frage zur Quellensteuer bzw. Freistellungaufträge:
Mein Sohn (13 J.) hat ein Girokonto auf dem er von der Oma jeden Monat 50 Mark Taschengeld erhält.
Neulich kam ein Kontoauzug, auf dem ersichtlich wurde, daß die Bank Zinserträge an das Finanzamt abgeführt hat. Es waren zwar nur ein paar Mark fuffzich, aber kann es sein, daß Kinder Steuern auf Ihr Taschengeld zahlen müssen?
Muß ich einen Freistellungauftrag an die Bank stellen? Und wenn ja, wie hoch ist der Freibetrag bei Kindern?
Danke schonmal für die Antworten.
mfg. Stefan
ich habe eine (dumme) Frage zur Quellensteuer bzw. Freistellungaufträge:
Mein Sohn (13 J.) hat ein Girokonto auf dem er von der Oma jeden Monat 50 Mark Taschengeld erhält.
Neulich kam ein Kontoauzug, auf dem ersichtlich wurde, daß die Bank Zinserträge an das Finanzamt abgeführt hat. Es waren zwar nur ein paar Mark fuffzich, aber kann es sein, daß Kinder Steuern auf Ihr Taschengeld zahlen müssen?
Muß ich einen Freistellungauftrag an die Bank stellen? Und wenn ja, wie hoch ist der Freibetrag bei Kindern?
Danke schonmal für die Antworten.
mfg. Stefan
Es kommt darauf an, was für ein Zinssatz auf dem Taschengeldkonto vereinbart ist. Machnche Banken u. Sparkassen führen Taschengeldkonten mit einem Zinssatz wie für Sparbücher.
Wenn dann Zinsen über einen bestimmten Betrag anfallen (den weiss ich im Moment nicht) fallen Steuern an.
Gruss
BT
Wenn dann Zinsen über einen bestimmten Betrag anfallen (den weiss ich im Moment nicht) fallen Steuern an.
Gruss
BT
Bei der Besteuerung von Zinserträgen gibt es keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern. Gleiches gilt bei den Freibeträgen.
Es wird dir also nichts anderes übrigbleiben, als der Bank einen Freistellungauftrag für deinen Sohn zu schicken (muß normalerweise von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein).
Anderfalls müßtest du wohl nächstes Jahr für deinen Sohn eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die paar Mark fuffzig zurückzukriegen.
Es wird dir also nichts anderes übrigbleiben, als der Bank einen Freistellungauftrag für deinen Sohn zu schicken (muß normalerweise von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein).
Anderfalls müßtest du wohl nächstes Jahr für deinen Sohn eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die paar Mark fuffzig zurückzukriegen.
In der Regel führt die Bank bei Zinserträgen über 20 DM
Zast an das Finanzamt ab. Freistellungsaufträge müssen auch
bei Minderjährigen gestellt werden
Zast an das Finanzamt ab. Freistellungsaufträge müssen auch
bei Minderjährigen gestellt werden
@Stefan:
Zinserträge unter DM 20 [EUR-Betrag kenne ich nicht)sind generell steuerfrei. Alles, was diesen Betrag übersteigt, muss normal versteuert werden.
Girokonten sind ein Spezialfall: Wenn das KK unterhalb eines Zinssatzes geführt wird, sind diese Erträge auch steuerfrei (Zinssatz ist sehr minimal].
Ich hab jetz in meinem Bank-Azubi-Hirn gekramt. Wenn das falsch ist, verbessere mich bitte jemand.
gruß no_qualm
Zinserträge unter DM 20 [EUR-Betrag kenne ich nicht)sind generell steuerfrei. Alles, was diesen Betrag übersteigt, muss normal versteuert werden.
Girokonten sind ein Spezialfall: Wenn das KK unterhalb eines Zinssatzes geführt wird, sind diese Erträge auch steuerfrei (Zinssatz ist sehr minimal].
Ich hab jetz in meinem Bank-Azubi-Hirn gekramt. Wenn das falsch ist, verbessere mich bitte jemand.
gruß no_qualm
die 20 DM-Grenze gilt nur bei Sparbüchern!!!!...sonst nicht....
ab einer Verzinsung von 1% ist ein Freistellungsauftrag zu stellen soweit ichs noch im Kopf hab..
Ist bei Minderjährigen die Gleiche Höhe wie Erwachsenen...EUR 1601,00
In diesem Sinne
ab einer Verzinsung von 1% ist ein Freistellungsauftrag zu stellen soweit ichs noch im Kopf hab..
Ist bei Minderjährigen die Gleiche Höhe wie Erwachsenen...EUR 1601,00
In diesem Sinne
Hallo @all,
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
ich werde also einen Freistellungsauftrag machen.
Gruß
Stefan
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
ich werde also einen Freistellungsauftrag machen.
Gruß
Stefan
@stefan64
Nachdem Dein Sohn wohl kaum mehr als rd. € 8000,-- steuerpflichtige Einkünfte
im Jahr haben wird und damit nicht steuerpflichtig ist, besorg Dir doch einfach vom
Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Deinen Sohn. Die ist drei Jahre gültig,
Steuern jedweder Art werden von der Bank dann nicht mehr einbehalten.
Gruss
NmA
Nachdem Dein Sohn wohl kaum mehr als rd. € 8000,-- steuerpflichtige Einkünfte
im Jahr haben wird und damit nicht steuerpflichtig ist, besorg Dir doch einfach vom
Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Deinen Sohn. Die ist drei Jahre gültig,
Steuern jedweder Art werden von der Bank dann nicht mehr einbehalten.
Gruss
NmA
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