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    Aktien / Fonds.......und sonstige Anlagen im Verhältniss zu Steuern....!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.02 08:55:40 von
    neuester Beitrag 06.02.02 11:59:18 von
    Beiträge: 3
    ID: 546.361
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      schrieb am 06.02.02 08:55:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aktien = Steuern...........und sonstige Hindernisse

      DEUTSCHE AKTIEN
      Die ohnehin schon gute Steuersituation bei Aktien verbessert sich in 2002 weiter. Zumindest für alle ,deren Einnahmen über der Freibetragsgrenze liegen.
      Sowohl Dividenden als auch Kursgewinne sind nur noch zur Hälfte steuerpflichtig.

      Aktionäre schonen mit der halbierten Dividendensteuer den Sparerfreibetrag von 1550€.
      Spekulationsgewinne sind jetzt bis 1023 € steuerfrei. Durch die halbierte Besteuerung wird die Freigrenze von 512 € erst bei höheren Kursgewinnen überschritten.

      Nach einem jahr realisierte Kursgewinne sind komplett steuerfrei.

      Anleger mit Steuersätzen über 40% profitieren vom neuen Halbeinkünfteverfahren.
      Ein Aktienminus binnen Jahresfrist wird ebenfalls nur noch zu 50% verrechnet.

      Aktionäre, die mit ihren Erträgen stets unter dem Sparerfreibetrag liegen, erhalten die von den Firmen gezahlte Körperschaftssteuer nicht mehr erstattet.

      Werbungskosten wie Fahrten zur HV, die auf Aktienerträge entfallen, sind nur noch zur Hälfte absetzbar.


      AUSLANDSAKTIEN

      Obwohl jenseits der Grenze meist Quellensteuer fällig wird, zählen ausländische Werte immer stärker zu den Steuerfavoriten. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land die Depotbank sitzt.

      Anleger können die Besteuerung zu 50y% schon rückwirkend für die Steuererklärung 2001 nutzen.

      Für Dividenden, die ausländische Gesellschaften zahlen, ist kein Freistellungsauftrag nötig. Das schafft Luft für andere Erträge.

      Die Quellensteuer auf Auslandsaktien darf weiterhin in voller Höhe mit der verminderten Steuerschuld in Deutschland verrechnet werden.

      Die Quellensteuer kann alternativ als Werbungskosten angesetzt werden. Dann werden 100% Quellensteuer von 50% Dividenden abgezogen. Folge: Abgaben sinken oder Kapitaleinkünfte werden sogar unter Freibeträge gedrückt.
      Ein Spekulationsminus mit ausländischen Werten wirkt sich bereits 2001 nur zur Hälfte aus.


      AKTIENFONDS

      Die positiven Gesetzesänderungen für Aktien wirken nur eingeschränkt auf entsprechende Fonds. Bei Spekulationsgeschäften gelten sie überhaupt nicht und bei Dividenden nur zum Teil.

      Der vom Fond erzielte Spekulationsgewinn bleibt bei Fond und auch beim Anleger steuerfrei.
      Kursgewinne interessieren den Fiskus nur 1 Jahr. Anleger mit langfristiger Perspektive sichern sich steuerfreie Wertzuwächse.

      Ein Spekulationsverlust mit Fonds kann weiter komplett mit Kurzfristgewinnen verrechnet werden.
      Von Fonds kassierte Dividenden müssen die Anleger nur zur Hälfte versteuern. Voraussetzung : DieVerwaltung erfolgt von Deutschland aus. Ob in aus – oder inländische Aktien investiert wird, ist unerheblich.

      Wird der Fonds etwa in Luxemburg gemanagt, sind Dividenden in voller Höhe steuerpflichtig. Das mindert die Nettorendite im Vergleich zu im Inland verwalteten Fonds.

      Kursgewinne binnen Jahresfrist sind bei allen Fonds weiterhin – im Gegensatz zur Direktanlage in Aktien - zu 100% steuerpflichtig.
      Von Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer können Fondsbesitzer nicht mehr geltend machen.



      Mfg........xx
      Fortsetzung INDEXZERTIFIKATE / DISCOUNTZERTIFIKATE / INDEXAKTIEN
      Avatar
      schrieb am 06.02.02 10:50:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      INDEXZERTIFIKATE

      Durch die Steuerreform werden Papiere die auf DAX & CO setzen, noch interessanter. Sie werfen keine laufenden Erträge für den Fiskus ab.

      Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Daher laufen Zertifikate länger als 1 Jahr oder haben gar keine Fälligkeit. Somit können Besitzer ihre Papiere verkaufen, wenn keine Steuer mehr droht.

      Laufen die Börsen schlecht, können binnen 12 Monate realisierte Verluste mit Zertifikaten in voller Höhe geltend gemacht werden.

      Dividendenzahlungen werden DAX &CO zugeschlagen. Zertifikatsbesitzer profitieren davon indirekt über steuerfreie Kurszuwächse, während Aktionäre die Ausschüttung zur Hälfte versteuern müssen.

      Ein Freistellungsauftrag ist nicht nötig. Das schont den Freibetrag für andere Anlagen und spart zudem Verwaltungsaufwand.
      Garantiert der Emittent eine Teilrückzahlung, unterliegen die Kurserträge dem Zinsabschlag.

      Für Spekulationsgewinne gilt nicht die halbierte Besteuerung.



      DISCOUNTZERTIFIKATE

      Mit solchen Papieren können Anleger Aktien mit 20% und mehr Abschlag erwerben. Die Höhe des Abschlags richtet sich meist nach de Dividendenrendite und der Schwankung der Aktie. Liegt der Aktienkurs bei Fälligkeit über einer festgelegten Grenze erhält der Besitzer nur den Höchstbetrag.

      Der Gewinn ist zwar begrenzt, aber nach einem Jahr steuerfrei.
      Die im Discount berücksichtigte Dividendenrendite gibt es für Zertifikatsbesitzer dann ebenfalls steuerfrei.

      Ein Steuerfreies Kursplus ergibt sich sogar, wenn die Aktie bis zur Fälligkeit überhaupt nicht steigt.
      Ein Verlust ergibt sich erst, wenn der Aktienpreis unter den Discountpreis sinkt. Ist dies absehbar, sollten Anleger binnen Jahresfrist verkaufen. Dann ist das Minus mit Spekulationsgewinnen verrechenbar.

      Eine Aufrechnung ist lukrativ : Der Verlust mit Zertifikaten zählt weiter in voller Höhe und gleicht Gewinne mit Aktien faktisch doppelt aus.
      Mangels laufender Erträge wird der Sparerfreibetrag vollständig geschont.
      Werden bei Fälligkeit Aktien geliefert, beginnt für diese Papiere die 1 jährige Spekulationsfrist neu.


      INDEXAKTIEN

      Diese Papiere beziehen sich zwar auf Indizes, fallen steuerlich aber im Vergleich zu Zertifikaten zurück. Es handelt sich nämlich um börsennotierte Fonds mit entsprechenden Steuerregeln. Einige der im letzen Jahr in Mode gekommenen Angebote bestraft das Finanzamt sogar mit hohen Abgaben.
      Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Vorausgesetzt : Die Papiere werden im Inland verwaltet und unterliegen nicht dem Auslandsinvestmentgesetz. Diese Frage müssen Anleger vor dem Kauf klären, um die ansonsten happige Strafsteuer zu vermeiden.

      Dividenden der im Index vertretenen Aktien – sind anders als bei Zertifikaten – zu versteuern.

      Auf laufende Erträge wird Kapitalertragssteuer fällig.
      Nicht alle Indexaktien werden in Deutschland verwaltet. Folge : 90 % der Kursgewinne gelten als steuerpflichtige Einnahmen.


      Mfg......xx
      Avatar
      schrieb am 06.02.02 11:59:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      EURO - ANLEIHEN

      Kursgewinne mit Anleihen sind zwar nach einem Jahr unverändert steuerfrei, jedoch bietet der Kurszettel kaum solide Werte, die unter ihrem Nennwert notieren.
      Folge : Erträge ohne Steuern können Anleger nur erzielen, wenn sie auf Schuldner mit geringer Bonität setzen. Die werfen zweistellige Renditen ab. Nur risikobereite Zinsjäger können dies für ihre Steuerstrategie nutzen.

      Kursgewinne mit Anleihen sind nach einem Jahr steuerfrei. Wer auf riskante Papiere mit schlechter Bonität setzt, kann die Hälfte des Ertrags steuerfrei kassieren.

      Werbungskosten, die für Investments in Euro – Anleihen gezahlt werden, können weiterhin in voller Höhe geltende gemacht werden.
      Der Kurs vieler Renten notiert deutlich über 100 %. Diesen Satz gibt es jedoch bei Fälligkeit zurück. Statt Steuern zu sparen, mindert das Minus nur die Rendite. Denn beim Fiamt verfällt der Kursverlust nach über einem Jahr.
      Die regelmäßig gezahlten Zinsen unterliegen weiterhin in voller Höhe der Einkommenssteuer.
      30% Zinsabschlag sind weiterhin fällig. Bei Dividenden hingegen nur noch 20% Abgaben.





      AUSLANDSANLEIHEN

      Bei anlagen in Dollar oder Pfund konnten Anleger in den letzten Jahren dank schwächelndem Euro neben laufenden Zinserträgen auch noch Währungsgewinne kassieren, Solche stattlichen Kursgewinne sind auch weiterhin ohne das Fiamt möglich.

      Alle Währungsgewinne bleiben auch weiterhin steuerfrei, sofern seit dem Kauf der Anlage zwölf Monate vergangen sind.
      Werden Papiere unter Nennwert erworben, kann dies steuerlich zweifach lohnen. Neben einem Währunsplus bleibt auch der Kursgewinn der Anleihe nach einem Jahr komplett steuerfrei.
      Fallen Dollar, Pfund oder Zloty gegenüber dem Euro , ist das Minus steuerlich nach einem Jahr verloren.

      Die in Fremdwährung kassierten Zinsen unterliegen - in Euro umgerechnet - der Steuer. Ein Devisengewinn macht sich somit stets in höheren laufenden Abgaben bemerkbar.





      RENTENFONDS

      Die Steuerreform hat für diese Papiere keine Änderungen gebracht. Der Anleger muß die Zinsen versteuern, gleichgültig ob der Fonds ausschüttet oder die Erträge thesauriert.

      Fonds die auf niedrigverzinste Anleihen setzen, bescheren dem Besitzer steuerfreie Kursgewinne und geringe steuerpflichtige Zinserträge.
      Gezahlte Zwischengewinne können wie Stückzinsen mit Kapitalerträgen oder anderen Einkünften verrechnet werden. Das lohnt besonders, wenn der Fonds kurz vor dem Jahreswechsel gekauft wird und nach Neujahr ausschüttet.

      Verluste die Anleger mit Rentenfonds binnen Jahresfrist realisieren, sind weiterhin komplett verrechenbar.

      Von Fonds erzielte Zinsen sind voll steuerpflichtig und unterliegen dem 30 % Zinsabschlag. Der Fiskus greift auf nahezu alle Erträge von Rentenfonds zu, so daß die Nettorendite meist kärglich ausfällt.
      Investiert der Fonds auch in Fremdwährungen gehen eventuelle Kursverluste steuerlich meist verloren.


      Mfg.........xx
      ob ich heut noch mehr schaffe.......keine Ahnung..

      das nächste sind FLOTER / FIKTIVE ANLEIHEN / ZEROBONDS /WANDELANLEIHEN / AKTIENANLEIHEN


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