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    Fonds und Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.02 20:53:09 von
    neuester Beitrag 17.09.02 14:21:19 von
    Beiträge: 9
    ID: 546.905
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      schrieb am 06.02.02 20:53:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      1)Stimmt es, das Spekulationsgewinne die ich mit einem Fond erziele nicht dem HEV unterliegen (egal ob inländisch, ausländisch)?

      2) Sind "Anteilscheine" ausländischer AG`s, die ich in Deutschland im Freiverkehr kaufe, wirklich ausländische Aktien im Sinne des HEV oder hätte ich die Aktien an ihrer Heimatbörse kaufen und auch dort verwahren müssen?
      Ich frage deshalb, weil mir die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Aktien ein wenig merkwürdig vorkommt und es für mich keinen Unterschied macht ob ich Siemens oder General Electric kaufe (natürlich nur rein technisch gesehen).

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 14:54:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu Frage eins: JA! Da das HEV bereits innerhalb des Investmentfonds im Wertpapiersondervermögen angewandt wird, unterliegt der Kauf/Verkauf nicht mehr dem HEV. Das heisst, alle Gewinne oder Verluste musst Du voll anrechnen!

      zu Frage zwei: schwierige Frage, an der zur Zeit auch Rechtsgelehrte scheitern (nach meiner Nachfrage nach den ADR´s der Deutschen Telekom habe ich alle stottern hören *g*) Darum kann ich auch nur meine Meinung äußern: Ausschlaggebend ist ganz sicher der Ort des Hauptsitzes des Unternehmens. Insofern versteh ich nicht warum Du zwischen Siemens und GE keinen Unterschied machst?? Das heisst: Anteilsscheine ausländischer Aktiengesellschaften die in Deutschland gehandelt werden, müssten schon im Jahr 2001 dem HEV unterlegen haben...


      Gruß
      FreddyM
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 14:54:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu Frage eins: JA! Da das HEV bereits innerhalb des Investmentfonds im Wertpapiersondervermögen angewandt wird, unterliegt der Kauf/Verkauf nicht mehr dem HEV. Das heisst, alle Gewinne oder Verluste musst Du voll anrechnen!

      zu Frage zwei: schwierige Frage, an der zur Zeit auch Rechtsgelehrte scheitern (nach meiner Nachfrage nach den ADR´s der Deutschen Telekom habe ich alle stottern hören *g*) Darum kann ich auch nur meine Meinung äußern: Ausschlaggebend ist ganz sicher der Ort des Hauptsitzes des Unternehmens. Insofern versteh ich nicht warum Du zwischen Siemens und GE keinen Unterschied machst?? Das heisst: Anteilsscheine ausländischer Aktiengesellschaften die in Deutschland gehandelt werden, müssten schon im Jahr 2001 dem HEV unterlegen haben...


      Gruß
      FreddyM
      Avatar
      schrieb am 14.09.02 09:11:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Soll das gerecht sein, dass die Anlage in die einzelnen
      30 Daxtitel steuerlich besser abschneidet als der Kauf des
      Indexfonds Dax Ex (EXS1 oder WKN 593393)??
      Avatar
      schrieb am 14.09.02 10:20:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #4: Wieso meinst du, dass die Anlage in Dax-Titel steuerlich besser abschneidet als die Anlage in ein Dax-Zertifikat?
      Die Verluste beim Dax-Zertifikat kannst du voll geltend machen, die bei den Dax-Titeln nur zur Hälfte!

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      Avatar
      schrieb am 16.09.02 21:22:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gewiss...
      ...und wenn du mit Dax-Werten 10 K Verluste verbuchst, mit
      Dax-Optionen aber 10 K Gewinn: dann hast du zwar null,nix in der Tasch aber vor GottEichel 5 K Veräußerungserlöse
      anzugeben.

      Also: ist das gerecht/wasserdicht?
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 22:07:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Am 22.9.02 kannst du dich bei Eichel revanchieren ...
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 07:45:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Selbst auf die Gefahr hin, von allen gegeißelt zu werden, erlaube ich mir
      hier eine andere Position zu vertreten.

      Das HEV folgt direkt aus der Reform des Körperschaftssteuergesetzes. Insofern
      macht es natürlich schon -steuersystematisch- einen grossen Unterschied, ob
      ich mich als Aktionär direkt an einem Unternehmen beteilige, oder ich über
      so genannte Finanzinnovationen und Derivate kurzfristig "nur" an Wertverän-
      derungen partizipieren will.

      Bei Investmentfonds gilt ja für die die Einkünfte (=Ausschüttungen) auch das HEV.
      Trefflich streiten kann man sich freilich, ob das HEV bei privaten Veräusserungs-
      geschäften ordnungspolitisch überhaupt seine Berechtigung hat, wo ist schließlich
      der Zusammenhang von Spekulation und Reform der Körperschaftssteuer?

      Just my two cents

      NmA
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 14:21:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da gibt`s doch nichts zu geißeln.

      Weitere Steuer-Fragmente: Ohne die Spekulanten - und mit dem
      Kauf eines Indexfonds unterstütze ich ja besonders
      wilde Spekulanten - würde die Börse nicht funktionieren.
      Warum wird zwischen privaten und institutionellen Spekulanten unterschieden?

      Warum wird zwischen Casino-Spielern und Börsen-Spekulanten
      ein Unterschied gemacht? Wie die meisten w:o-Daueruser
      wissen dürften, ist der Ruf eines Berufs-Spekulanten auch
      nicht viel anders als der eines Berufs-Spielers. Obwohl für
      den Kapitalmarkt unverzichtbar, steht der Spekulant also nicht nur gesellschaftlich sondern auch noch steuerlich im
      Abseits...


      @NATALY,#7
      ...am 22.09.2002 wird Hans Eichel gegen 19 Uhr 37 seinen
      Kopf vor eine Kamara strecken und freudestrahlend mitteilen,
      dass die Wählerinnen und Wähler seinen mutigen Reform- und
      Konsolidierungskurs fortgesetzt sehen möchten...


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