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    Zahlung des AA zurück wenn Fondsvermittlung pleite?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.02.02 12:38:40 von
    neuester Beitrag 17.02.02 17:39:03 von
    Beiträge: 7
    ID: 547.862
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      Avatar
      schrieb am 08.02.02 12:38:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich bespare den ACM Global Growth Trends mit monatlich
      EUR 100,00 bei der AAV Fondsvermittlung. Der normale Ausgabeaufschlag beträgt 6,25 %, ich bekomme jedoch dort
      100 % Rabatt. Das Fondsdepot wird bei der Gesellschaft
      ACM geführt.
      Meine Frage nun, was ist, wenn meine Fondsvermittlung pleite geht, oder es sie nicht mehr gibt, kann es dann sein,
      das ich den Rabatt zurück zahlen muß? Ist es überhaupt möglich, den AA zurückzufordern?
      Wer hat da erfahren oder kann man was dazu sagen.
      Avatar
      schrieb am 08.02.02 12:49:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Rabatt zurück

      Nein, es besteht kein Anspruch auf eine Rückforderung.
      Wenn Dein Vermittler pleite geht, musste halt mal mit der KAG sprechen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.02.02 12:57:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Dedda

      kein Wunder wenn der Fondsvermittler pleite ist, denn das Agio eines Fonds wird zum großen Anteil an den Vermittler als Provison gezahlt.
      Eine Rückzahlung der Rabattierung wird auf keine Fall geschehen, jedoch wäre es möglich, dass ein neuer Vermittler ( Berater ) nicht willens ist, zum 0-Tarif zu
      arbeiten . Solltest du jedoch zukünftig auf Beatung verzichten wollen, somit keinen anderen Vermittler mit deiner Betreuung beauftragen, und du einen Sparvertrag abgeschlossen hast, auf dem vermerkt wurde, dass du kein Agio zahlen brauchst, wird dies auch so bleiben.
      Avatar
      schrieb am 08.02.02 13:09:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      bereits gewährte Rabatte müssen nicht zurückgezahlt werden.
      Man muß jedoch im Konkursfall des rabattierenden Vermittlers unterscheiden:
      a) Der Vermittler gewährt den Rabatt in Form einer Nachvergütung.
      Dann kauft der Anleger zunächst zum vollen AA.
      Der Anleger erhält einen Rabattanspruch gegen den Vermittler.
      wird der Vermittler zahlungsunfähig zwischen Entstehung des Anspruches und Auszahlung an den Anleger, hat der Anleger Pech gehabt. Er könnte lediglich eine Konkursforderung gelten machen.
      b) Der Vermittler gewährt einen Direktrabatt.
      Der Anleger kauft in diesem Fall gleich ohne AA.
      Hier stellt sich lediglich die Frage, ob die Fondsgesellschaft den Vertrag mit dem Direktrabatt, ohne den Vermittler fortführt.
      Grundlage für die Rabattierung ist, daß der Vermittler seine Provsion mit dem AA bei der KAG zugunsten des Anlegers verrechnen läßt.
      Fällt der Vermittler aus, dann dürfte auch der Direktrabatt verloren gehen, denn grundsätzlich werden Fonds mit AA ausgegeben.

      Fazit: Der Anleger sollte zusehen, daß das Geld für den Rabatt so schnell wie möglich ausgezahlt wird.
      Avatar
      schrieb am 08.02.02 19:06:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      >Fazit: Der Anleger sollte zusehen, daß das Geld für den Rabatt so schnell wie möglich ausgezahlt wird.

      Ganz schlaue Fondsvermittler zahlen (?wirklich?) den Rabatt erst in 5 (fünf) Jahren aus. Das tollste daran ist die Zeitungsfritzen finden das auch noch gut und werben dafür.

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      Avatar
      schrieb am 08.02.02 21:05:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Journalisten haben oftmals keine Branchenkenntnisse oder werden von Fondsvermittler beraten.

      Eine Ausnahme zum obigen Fazit könnte man noch zulassen, nämlich dann, wenn der Fondsvermittler eine Zulassung nach dem KWG hat (BAKRED).
      Das Bakred wacht dann nämlich über das Eigenkapital des Vermittlers.

      Aber besser ist natürlich zeitnah auszahlen lassen: Was man hat, das hat man !
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 17:39:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Snaker scheint noch nichts davon gehört zu haben, daß es für Vermittler neben dem Anteil am AA auch eine Bestandspflegeprovision geben kann, die bei ACM vermutlich so hoch ist, daß der Verzicht auf den AA leicht fällt.


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