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eröffnet am 12.02.02 18:54:11 von
neuester Beitrag 13.02.02 11:12:18 von
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Wie und wo kann man ein privates Auto, was auch zu dienstlichen Einkaufs und versorgungsfahrten während der Arbeitszeit im Auftrag des AG genutzt wird, steuerlich absetzen ?
Ich hab echt keine Ahnung, habt Mitleid !
Ich hab echt keine Ahnung, habt Mitleid !
...entweder pauschal, dann wird 1% des neuwertes als fiktives einkommen angerechnet, oder durch nachweis durch fahrtenbuch, dann aber mindestens 91% geschäftliche nutzung...
@tucsondesperado: Du verwechselst da was.
...was denn...???
Die von dir angegebene Regelung bezieht sich IMHO auf Kfz, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt werden.
Es handelt sich um das Privatauto des AN !
Der AG kann dem AN die Kosten für die dienstlichen Fahrten steuerfrei ersetzen. Tut er das nicht, dann können die Fahrten als WK geltend gemacht werden.
...@ nataly:
...stimmt, sorry...
...stimmt, sorry...
Werden dazu Belege benötigt, und wo wird das eingetragen ? Teil N ? und was könnte dabei rauskommen ?
RE: Sonii
wie wärs mal mit nem Steuerberater ?
SOM
wie wärs mal mit nem Steuerberater ?
SOM
0,30 Euro pro Kilometer pauschal. Höhere tatsächliche Kosten inkl. AfA können aber auch angesetzt werden.
@Sonii: Zur Frage, was dabei rauskommen könnte: Solange du insgesamt mit deinen WK unter DM 2.000/Jahr bleibst, wirken sich die Dienstfahrten (die du ja wohl als WK geltend machen willst) steuerlich nicht aus. Die beste Lösung wäre der Kostenersatz durch den AG. Der kann das in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Zum Nachweis: Ein Fahrtenbuch wäre günstig.
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