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    EKSt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.02 18:54:11 von
    neuester Beitrag 13.02.02 11:12:18 von
    Beiträge: 12
    ID: 549.623
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      Avatar
      schrieb am 12.02.02 18:54:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie und wo kann man ein privates Auto, was auch zu dienstlichen Einkaufs und versorgungsfahrten während der Arbeitszeit im Auftrag des AG genutzt wird, steuerlich absetzen ?

      Ich hab echt keine Ahnung, habt Mitleid ! :lick:
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 18:59:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...entweder pauschal, dann wird 1% des neuwertes als fiktives einkommen angerechnet, oder durch nachweis durch fahrtenbuch, dann aber mindestens 91% geschäftliche nutzung...
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:06:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @tucsondesperado: Du verwechselst da was.
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:09:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...was denn...???
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:15:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die von dir angegebene Regelung bezieht sich IMHO auf Kfz, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt werden.

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      schrieb am 12.02.02 19:17:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es handelt sich um das Privatauto des AN !
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:17:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der AG kann dem AN die Kosten für die dienstlichen Fahrten steuerfrei ersetzen. Tut er das nicht, dann können die Fahrten als WK geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:20:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...@ nataly:

      ...stimmt, sorry...
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:29:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Werden dazu Belege benötigt, und wo wird das eingetragen ? Teil N ? und was könnte dabei rauskommen ?
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:59:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      RE: Sonii

      wie wärs mal mit nem Steuerberater ?


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 10:24:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      0,30 Euro pro Kilometer pauschal. Höhere tatsächliche Kosten inkl. AfA können aber auch angesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 11:12:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Sonii: Zur Frage, was dabei rauskommen könnte: Solange du insgesamt mit deinen WK unter DM 2.000/Jahr bleibst, wirken sich die Dienstfahrten (die du ja wohl als WK geltend machen willst) steuerlich nicht aus. Die beste Lösung wäre der Kostenersatz durch den AG. Der kann das in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Zum Nachweis: Ein Fahrtenbuch wäre günstig.


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