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    Presse: Breuer droht wegen Kirch-Warnung persönliche Haftung - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 19.02.02 01:22:05 von
    neuester Beitrag 02.04.02 19:28:03 von
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      schrieb am 19.02.02 01:22:05
      Beitrag Nr. 1 ()

      BERLIN (dpa-AFX) - Die Äußerungen von Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf E. Breuer zur angeblich angespannten Bonität des Medienunternehmers Leo Kirch können nach einem Pressebericht für den Chef des größten deutschen Kreditinstituts ein unangenehmes, womöglich sogar teures Nachspiel haben. Die Bank-Vorstände seien zwar durch spezielle Versicherungen doppelt geschützt, doch Breuer drohe wegen seiner öffentlichen Einlassungen zu Kirch sogar ein beträchtlicher persönlicher Vermögensschaden, berichtet die "Berliner Zeitung" (Dienstagausgabe).

      Der Deutsche-Bank-Chef hatte am 4. Februar im Bloomberg-TV gesagt, die Kreditwirtschaft sei unter den gegenwärtigen Umständen "nicht bereit", Kirch "weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen". Der Medienunternehmer plane wegen dieser Äußerungen eine Schadenersatzklage gegen Breuer bis zu 800 Millionen Euro, hatte das Nachrichtenmagazin "Focus" am Wochenende berichtet.

      MISSMANAGEMENT-VERSICHERUNG FÜR BREUER - ASSEKURANZKREISE

      Die "Berliner Zeitung" berichtete unter Berufung auf Assekuranzkreise, für den Chef der Deutschen Bank sei einerseits eine Missmanagement-Versicherung abgeschlossen worden ("Director´s & Officer´s-Police"; D&O). Diese decke im Fall Breuers eine Schadenssumme von 360 bis 400 Millionen Euro - also etwa die Hälfte dessen, was Kirch angeblich an Schadenersatz verlangen wolle. Federführend sei bei dieser D&O-Police die Zürich Versicherung mit einer Deckung von rund 25 Millionen Euro. Mit von der Partie seien aber auch Allianz , Gerling, sowie die US-Versicherer AIG und Chubb.

      Darüber hinaus sei Breuer auch durch eine "Profession-indemnity"-Police (PI) abgesichert - eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Top-Banker, die den Vermögensschaden abdecke, der zum Beispiel aus falscher Beratung resultiere. Die D&O-Versicherung greife dagegen bei Managementfehlern, die aus leichtfertigem Vorgehen oder unsorgfältiger Recherche resultieren könnten. Beide Versicherungsarten seien aber wertlos, wenn dem Chef der Deutschen Bank Vorsatz - etwa üble Nachrede oder Verleumdung - nachgewiesen werden könne. Dieser letzte Fall gelte keineswegs als unwahrscheinlich./bi



      Autor: dpa - AFX (© dpa),01:22 19.02.2002

      Avatar
      schrieb am 02.04.02 19:28:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was ist den daraus gew
      orden ?

      Fly767


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