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    Direkte Beteiligung an AG / Unternehmerische Beteiligung???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.02 23:57:33 von
    neuester Beitrag 24.02.02 16:24:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 555.834
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      Avatar
      schrieb am 23.02.02 23:57:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgende Frage:

      wenn ich an einer AG ca. 4% des Stammkapitals halte, unterliege ich dann dem (aus steuerlicher Sicht) unternehmerischem Risiko??

      Die Rechtsform an den sogenannten Geschlossenen Fonds sind in der Regel KG`s und unterliegen somit einer anderen Gesetzgebung. Wer kennt sich mit AG`s aus. Wie wäre o.g. Fall bei der Firmierung als GMBH?

      Hintergrund der Fragen ist, ob Bilanzverluste und Verlustvorträge der Gesellschaft persönlich steuerlich geltend gemacht werden können.

      MFG - Moonie
      Avatar
      schrieb am 24.02.02 00:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) mit wesentlicher Beteiligung (ab 2002: 1,0%) ist man "steuerlich" Mitunternehmer mit Risiko ...

      Aber erst der Verlust / Gewinn beim Verkauf der Anteile ist steuerlich zu berücksichtigen.

      Bei KGs ist der jährliche Verlust / Gewinn direkt dem Anteilseigner zurechenbar.

      FAZIT:

      Verkaufe zur Verlustrealisierung Deine Aktien an einen möglichst Fremden (wegen steuerl. Anerkennung !).

      Evtl. kannst Du sie später ja zurückkaufen, wenn Du darin investiert bleiben willst ???
      Avatar
      schrieb am 24.02.02 13:31:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ tradezocker

      und wenn ich die aktien schon seit 2 jahren halte ???

      moonie
      Avatar
      schrieb am 24.02.02 16:24:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die steuerliche Betrachtung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ist völlig unterschiedlich.

      Bei AG und GmbH handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und somit auch Steuersubjekt. Gewinne und Verluste von Kapitalgesellschaften werden nicht direkt an die Anteilseigner durchgeleitet und sind somit auch steuerlich irrelevant. Die Haltedauer ist dabei völlig unwichtig, weil die Steuerpflicht bei Spekulantionsgewinnen auf der Ebene des Aktionärs entsteht und absolut nichts mit dem Ergebnis der Gesellschaft zu tun hat.

      Anders verhält es sich bei Personengesellschaften. Personengesellschaften sind quasi-juristische Personen. Hier wird das Gesellschaftsergebnis direkt an den Gesellschaften durchgeleitet, weil auf Gesellschaftsebene keine Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerpflicht entsteht. Aus diesem Grund werden geschlossenen Fonds, die in Deutschland steuerpflichtig sind, grundsaätzlich als Personengesellschaft aufgelegt. Aus haftungsrechtlichen Gründen wird die KG der OHG oder GbR vorgezogen.

      Geschlossene Fonds, die auf Grund von DBAs im Ausland steuerpflichtig sind, können auch andere Rechtsformen haben. Hollandsfonds werden meistens als GmbH und Co. KG aufgelegt und amerikanische Immobilienfonds als Limited Parnership, der amerikanischen Variante der KG.


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