checkAd

    ´FTD´: 4. Finanzmarktförderungsgesetz kann vor Sommer verabschiedet werden - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 06.03.02 21:00:09 von
    neuester Beitrag 03.06.02 00:17:41 von
    Beiträge: 5
    ID: 561.844
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 159
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.03.02 21:00:09
      Beitrag Nr. 1 ()

      HAMBURG (dpa-AFX) Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz kann mit einigen überraschenden Änderungen voraussichtlich noch vor dem Sommer verabschiedet werden. In den umstrittenen Punkten habe die Bundesregierung mit dem Bundesrat eine Einigung erzielt, schreibt die "Financial Times Deutschland" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf die Mitglieder des Bundestags-Finanzausschusses Andrea Fischer (Grüne) und Nina Hauer (SPD). Alle Beteiligten wollten das für den Finanzplatz Deutschland so wichtige Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durchbringen.

      Der Bund komme den Ländern vor allem bei der Aufsicht entgegen. Die Länder sollen für außerbörsliche Handelssysteme und Handelsbildschirme ausländischer Börsen zuständig sein. Die Themen Insiderhandel und Marktmanipulation liegen beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) beziehungsweise bei der künftigen Allfinanzaufsicht.

      VORSTÄNDE SOLLEN AKTIENVERKAUF AB 40.000 EURO MONATLICH MELDEN

      SPD und Grüne würden noch einige Änderungen am Gesetzentwurf einbringen, etwa eine Bagatellschwelle für die Meldepflicht so genannter Directors Dealings, hieß es. Vorstände, Aufsichtsräte oder ihnen nahe stehende Personen sollten alle Transaktionen mit Wertpapieren ihres Unternehmens sofort veröffentlichen. "Wir wollen keine Datenfriedhöfe anlegen und die Leute terrorisieren, die ihren Enkeln ein Aktienpaket schenken wollen", zitiert die Zeitung Fischer. Die Schwelle soll bei etwa 40.000 Euro monatlich liegen. Die vom Bundesrat geforderte Vorabbekanntgabe geplanter Aktienkäufe oder Verkäufe werde nicht umgesetzt.

      Neu geplant sei nach Angaben Hauers ein Bußgeld für Analysten, die gegen Wohlverhaltensregeln verstoßen. Analysten werden mit dem Gesetz verpflichtet, Grundregeln wie Verständlichkeit und Sorgfalt einzuhalten sowie ihre wirtschaftlichen Interessen offen zu legen. Die Höhe eines Bußgeldes nannte Hauer nicht.

      MELDEPFLICHT FÜR LEERVERKÄUFE

      Einführen wollten SPD und Grüne eine Meldepflicht für Leerverkäufe nach dem Beispiel der USA, hieß es in der Zeitung. Gegen die Forderungen fast aller Marktteilnehmer will der Ausschuss die Möglichkeit beibehalten, dass die Finanzaufsicht Leerverkäufe untersagen kann, wenn eine erhebliche Marktstörung oder schwerwiegende Gefahren für die Wirtschaft oder das Finanzsystem drohen.

      Die Regeln für die Ad-hoc-Publizität sollen nicht verschärft werden, schreibt die Zeitung. Anlegervertreter forderten, die im Gesetz vorgesehene Schadensersatzpflicht für falsche, verspätete oder unterlassene Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen auf alle kapitalmarktrelevanten Mitteilungen eines Unternehmens auszudehnen. Es bleibe dabei, dass Schadensersatz vom Unternehmen gezahlt werden soll. Einige Experten hatten für eine persönliche Haftung der Vorstände oder Aufsichtsräte plädiert. Das Gesetz soll am kommenden Mittwoch durch den Finanzausschuss des Bundestages verabschiedet werden. Am 21. März entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung./tv/fn



      Autor: dpa - AFX (© dpa),21:00 06.03.2002

      Avatar
      schrieb am 31.05.02 13:03:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Thema 4. Finanzmarktförderungsgesetz wurde eben in der
      Mittags-Telebörse auf n-tv besprochen.

      Ist das Gesetz schon durch? Wo kann man Einzelheiten einsehen? Mich interessieren besonders die Passagen zu den Leerverkäufen.
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 20:31:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      4. Finanzmarktförderungsgesetz endgültig beschlossen

      Berlin (vwd) - Der Bundesrat hat am Freitag das 4. Finanzmarktförderungsgesetz endgültig gebilligt, nachdem zuvor schon der Deutsche Bundestag am 17. Mai mit breiter Mehrheit dem Vermittlungsergebnis beider Häuser zu dem Gesetz zugestimmt hatte. Damit kann das Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten, auch wenn einige Einzelregelungen erst später gelten. Es bringt eine umfassende Finanzmarktreform auf den Weg. Unter anderem wird den Börsen eine Flexibilisierung der Marktsegmente gestattet. Außerdem erfolgt eine Novellierung des Verbots der Kurs- und Marktmanipulation.



      Das Gesetz sieht auch eine Schadensersatzpflicht für Emittenten vor, die Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen unterlassen, verspätet veröffentlichen oder darin falsche Angaben machen. Analysten müssen sich künftig an eine "Wohlverhaltensregel" halten und können bei einem Verstoß hiergegen mit einem Bußgeld belegt werden. Geschäfte von Unternehmensinsidern und ihnen nahe stehenden Personen in Wertpapieren des eigenen Unternehmens müssen ab einer Grenze von 25.000 EUR unverzüglich gemeldet werden. Öffentliche Banken erhalten die nun Möglichkeit, Derivate als ordentliche Deckungswerte im Pfandbriefgeschäft zu verwenden.



      Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September ist ein automatisiertes Verfahren zum Abruf von Kontoinformationen vorgesehen, in dessen Rahmen die Finanzdienstleistungsaufsicht ab 1. April kommenden Jahres jederzeit unmittelbar auf personenbezogene Daten der Kunden bei den Banken zugreifen darf. Die Abfrage soll sich auf Namen und Geburtsdatum des Kontoinhabers beschränken; die ursprünglich vorgesehene Aufnahme des Geburtsortes war im Vermittlungsverfahren gestrichen worden. Dort war auf Druck der Länder auch ein geplantes Verbot von Leerverkäufen bei erheblichen Marktbeeinträchtigungen aus dem Gesetzentwurf genommen worden.


      +++ Andreas Kißler


      vwd/31.5.2002/ak/ptr

      31. Mai 2002, 09:56
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 20:37:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      4. Finanzmarktförderungsgesetz bringt umfassende Reform
      Berlin (vwd) - Das vom Bundesrat am Freitag abschließend gebilligte 4. Finanzmarktförderungsgesetz sieht eine umfassende Reform zahlreicher Bestimmungen im Markt- und Finanzbereich vor. Auf Grund der Zustimmung der Länderkammer kann es wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten, auch wenn einige Einzelregelungen erst später gelten. Das Gesetz soll nach Absicht von Bundesfinanzminister Hans Eichel den Anlegerschutz stärken, die Handlungsmöglichkeiten der am Kapitalmarkt Beteiligten verbessern und die Funktion des Kapitalmarkts als Wachstumsmotor fortentwickeln.



      Unter anderem soll den Börsen eine Flexibilisierung der Marktsegmente gestattet werden. Die Preisfeststellung an der Börse muss nicht mehr zwingend durch Börsenmakler vorgenommen werden; der Preis kann auch allein im elektronischen Handel ermittelt werden.


      Verbot der Kurs- und Marktmanipulation wird novelliert =

      Das 4. Finanzmarktförderungsgesetz sieht eine Novellierung des Verbots der Kurs- und Marktmanipulation vor. Durch eine Präzisierung der Tatbestandsmerkmale, die Schärfung der Eingriffsrechte und eine zentrale Verfolgungszuständigkeit des Bundes sollen die Kurs- und Marktpreismanipulationen wirksamer geahndet werden. Die Zuständigkeit soll von den Ländern auf die neue Finanzdienstleistungsaufsicht übergehen. Die Länder werden ihrerseits künftig die Bestimmungen für alternative Handelssysteme aufstellen und die Aufsicht über diese außerbörslichen Systeme führen.


      Für unterlassene Ad-hoc-Meldungen gilt künftig Schadensersatz =

      Anleger, die durch unterlassene oder verspätete Veröffentlichung potenziell kursrelevanter Tatsachen bei Wertpapiergeschäften Schaden erlitten haben, erhalten mit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz eine Anspruchsgrundlage. Das Gesetz sieht eine Schadensersatzpflicht für Emittenten vor, die Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen unterlassen, verspätet veröffentlichen oder darin falsche Angaben machen. Analysten müssen sich künftig zudem an eine "Wohlverhaltensregel" halten und können bei einem Verstoß hiergegen mit einem Bußgeld belegt werden.


      Bei unrichtigen oder unvollständigen wesentlichen Angaben im Börsenprospekt kann von den für den Prospekt Verantwortlichen oder denen, von denen sein Erlass ausgeht, die Übernahme der Wertpapiere zum Erwerbspreis verlangt werden.


      "Director`s Dealings" müssen unverzüglich gemeldet werden =

      Geschäfte von Unternehmensinsidern und ihnen nahe stehenden Personen in Wertpapieren des eigenen Unternehmens ("Director`s Dealings") müssen nach dem neuen Gesetz ab einer Bagatellgrenze von 25.000 EUR für die Gesamtzahl der vom Meldepflichtigen innerhalb von 30 Tagen getätigten Geschäfte unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, deren Verwandte ersten Grades sowie eingetragene Lebenspartner.


      Mehr Geschäftsmöglichkeiten für Kapitalanlagegesellschaften =

      Erweitert werden mit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz die Geschäftsmöglichkeiten der Kapitalanlagegesellschaften. In Zukunft ist es zum Beispiel möglich, Anlagegrenzen für Wertpapierfonds zu überschreiten, wenn ein von der Aufsichtsbehörde anerkannter Wertpapierindex nachgebildet wird. Bisher war dies nur bei der Abbildung bestimmter Aktienindizes möglich.


      Den öffentlichen Banken wird nun die Möglichkeit eingeräumt, Derivate als ordentliche Deckungswerte im Pfandbriefgeschäft zu verwenden. Mit dieser erst im Vermittlungsverfahren in das Gesetz eingeführten Regelung werden die öffentlichen Banken im Wettbewerb genauso behandelt wie die privaten Hypothekenbanken.


      Automatisiertes Verfahren zum Abruf von Kontoinformationen =

      Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September wird mit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz auch ein bis zuletzt umstrittenes automatisiertes Verfahren zum Abruf von Kontoinformationen in Kraft gesetzt. Die Kreditinstitute müssen hierfür eine Datei führen und bei jeder Änderung einer Angabe unverzüglich einen neuen Datensatz anlegen; sie haben dies im Gesetzgebungsverfahren scharf kritisiert. Durch eine Ergänzung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird außerdem die Inhaberkontrolle bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen ausgeweitet und eine stärkere Beaufsichtigung von Rückversicherern festgelegt.



      Im Zuge des automatisierten Abrufverfahrens soll die Finanzdienstleistungsaufsicht ab 1. April kommenden Jahres jederzeit unmittelbar auf personenbezogene Daten der Kunden bei den Banken zugreifen dürfen. Die Abfrage soll sich allerdings auf Namen und Geburtsdatum des Kontoinhabers beschränken. Auf die ursprünglich ebenfalls vorgesehene Aufnahme des Geburtsortes war Mitte Mai im Vermittlungsverfahren verzichtet worden.


      Kein Verbot von Leerverkäufen

      Im Vermittlungsverfahren war auf Druck der Länder auch ein geplantes Verbot von Leerverkäufen bei erheblichen Marktbeeinträchtigungen und eine in diesem Zusammenhang vorgesehene Meldepflicht von Leerverkäufen aus dem Gesetz gestrichen worden. Im Entwurf des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes war noch vorgesehen gewesen, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium und nach Anhörung der Deutschen Bundesbank Leerverkäufe hätte untersagen können, wenn "eine erhebliche Marktstörung droht, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft oder das Finanzsystem erwarten lässt". +++ Andreas Kißler


      vwd/31.5.2002/ak/ptr

      31. Mai 2002, 11:03
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 00:17:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Trotz der Skandale sollten die Anleger nicht verzagen

      Kolumne Von Rüdiger von Rosen

      Die deutsche Aktienkultur erleidet momentan eine ihrer dunkelsten Stunden. Die Zahl der Aktionäre sank im zweiten Halbjahr 2001 erstmals seit den neunziger Jahren und dieser Trend droht sich fortzusetzen. Der Nemax 50 notiert deutlich unter seinem Anfangsstand vom Jahreswechsel 1997/98 und die Volksaktie Telekom ist unter ihren ersten Emissionskurs vom Herbst 1996 gefallen.

      Das Vertrauen der Anleger in die Aktie droht nachhaltig Schaden zu nehmen. Kaum eine Woche vergeht ohne neue Skandale, bei denen sich Unternehmer, Banken oder Wirtschaftsprüfer nicht ganz korrekt verhalten haben. Hinzu kommt die kriminelle Energie Einzelner.

      Das trifft allerdings nicht nur auf Deutschland zu, sondern zeigt sich auch am größten Kapitalmarkt der Welt, den USA. Was hier "nur" schädlich wirkt, kann in Deutschland fatale Folgen haben. Die Anleger in den angelsächsischen Ländern sind im Ungang mit der Aktie seit langem erfahren. Sie kennen die Chancen und Risiken der Aktienanlage besser und haben mächtige Institutionen zur Überwachung des Kapitalmarkts etabliert. In Deutschland befinden wir uns erst auf dem Weg dorthin. Wichtig ist, dass wir uns vom Weg zu einer starken Aufsicht durch die schlechten Neuigkeiten der vergangenen Monate nicht abbringen lassen.

      Grundsteine sind gelegt. Das vierte Finanzmarkförderungsgesetz ist auf dem Weg und stärkt die Anlegerrechte. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Unternehmensführung transparenter. Mehrere EU-Gesetzgebungen schaffen höhere Sicherheit auf dem Kapitalmarkt. Und schließlich steht der Wertpapieraufsicht unter dem Dach der kürzlich installierten Allfinanzaufsicht grundsätzlich ein stärkeres Machtpotential zur Verfügung.

      All diese Anstrengungen bleiben aber Kosmetik, wenn es nicht gelingt, Anleger nachdrücklich von der Seriosität einer Investition in Aktien zu überzeugen. Grundlage hierfür ist Wissen. Anleger, die sich schon lange mit der Aktie beschäftigen, wissen, dass Kursverluste von über 20 Prozent innerhalb eines Jahres in Standardaktien bisher in allen Jahrzehnten zu beobachten waren, ähnlich wie Kursgewinne von über 40 Prozent. Das Risiko der Aktienanlage kann auf kurze Frist natürlich erheblich sein. Langfristig aber ist die Aktie mit im Durchschnitt etwa zehn Prozent Jahresgewinn die renditestärkste Anlage - natürlich nur, wenn man die grundlegenden Anlagerichtlinien beachtet.

      Dies gilt umso mehr, wenn man nicht in etablierte Unternehmen investiert, sondern in junge Gesellschaften mit neuen Technologien. Wer als Anleger nur Aktien des Neuen Marktes in seinem Depot hat, verletzt einen der wesentlichen Grundsätze der Aktienanlage: die Streuung. Der Aufbau von Kapitalmarktwissen im notwendigen Umfang konnte gar nicht innerhalb zweier Jahre erfolgen.

      Umso wichtiger ist es, angesichts von Kursrückgängen und Skandalen, konsequent darauf hin zu arbeiten, die Infrastruktur des deutschen Kapitalmarktes zu verbessern. Dazu gehört eine steigende Personalausstattung der Aufsichtsbehörden, verbunden mit einer ständigen Weiterqualifikation, ebenso wie die stärker kapitalmarktorientierte Ausbildung an Universitäten, Fachhochschulen und auch Berufsschulen.

      Dies ist nur einer von vielen Punkten auf dem Weg, die Aktienkultur in Deutschland nachhaltig zu stärken und den drohenden Vertrauensschaden so gering wie möglich zu halten. Um dies zu erreichen, müssen alle Beteiligten sich schnell und stark engagieren. Unternehmen, Finanzdienstleister und Wirtschaftsprüfer müssen für eine transparente und saubere Arbeit garantieren. Politisch müssen klare Rahmenbedingungen, eine mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattete Aufsicht und eine früh ansetzende Bildungsoffensive die Anstrengungen flankieren. Gelingt dies nicht, werden die Konsequenzen auch für zentrale Zukunftsaufgaben wie Altersvorsorge und Mittelstandsfinanzierung fatal sein.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ´FTD´: 4. Finanzmarktförderungsgesetz kann vor Sommer verabschiedet werden