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    CDU wird endlich klug: Tierschutz ins Grundgesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.03.02 07:28:42 von
    neuester Beitrag 21.05.02 11:54:50 von
    Beiträge: 29
    ID: 570.526
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      schrieb am 25.03.02 07:28:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fast wäre diese wichtige Entscheidung für den Tierschutz wohl übersehen worden. Dabei hat es so lange gedauert, bis sich die notwendigen Einsichten nun auch bei der CDU/CSU durchgesetzt haben ...

      CDU stimmt Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz zu

      Nach jahrelangem Widerstand - Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag gilt damit als sicher

      Der Weg für die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz ist frei. Nach jahrelangem Widerstand stimmte die CDU-Spitze dem Vorhaben der rot-grünen Koalition am Montag zu. Als Grund für die Kehrtwende nannte Parteichefin Angela Merkel das umstrittene Verfassungsgerichtsurteil zum Schächten, das Moslems erlaubt, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Die für die Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag gilt mit dem CDU-Beschluss als sicher.

      Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz war zuletzt vor zwei Jahren am Widerstand der Union gescheitert. Ende Februar hatte die rot-grüne Koalition den Kompromissvorschlag von damals erneut in den Bundestag eingebracht. Danach soll der Paragraf 20a zum «Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen» um den Schutz von Tieren ergänzt werden. Derzeit beraten die zuständigen Ausschüsse den Entwurf, die abschließenden Beratungen im Plenum sind für Mai geplant.

      Merkel sagte zur Begründung der Entscheidung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar habe viele Menschen in ihrer Haltung zu Tieren aufgerüttelt. Das sei mit ausschlaggebend für die neue Haltung der Union gewesen. Ähnlich hatte sich Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber bereits am Wochenende geäußert.

      Die Grünen-Agrarexpertin Ulrike Höfken bezeichnete die Kehrtwende der CDU als «großen Erfolg für Rot-Grün». Glaubhafte Tierschutzpolitik sei untrennbar mit der Grundgesetzänderung verbunden, erklärte sie in Berlin.

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/020318/12/2ouks.html

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.germany-pool.com
      .
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 08:14:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      dann wäre die CDU/CSU das erste Tier, das damit geschützt werden sollte
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 08:37:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sogar ein Tier würde besser regieren als der jetzige Kanzler-Playboy.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 11:02:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,

      die Zustimmung ist wohl leider weniger ein Produkt christ-sozialer Überzeugungen, als vielmehr dem Schielen auf Wählerstimmen zuzurechnen.
      Damit hofft man mehr Stimmen zu gewinnen als Wähler zu verprellen.
      Ob die Tiere würdigen können, dass sie ihren neuen Status nur dem laufenden Wahlkampf verdanken?

      Eine Herzensangelegenheit der "Christlichen" sehe ich darin nicht.
      Man erinnere sich der seinerzeitigen Gegenargumente.

      Es ist schlicht zum Kotzen, aus rein wahltaktischem
      Kalkül jetzt, Jahre, resp. Jahrzehnte zu spät, einem
      Gebot der Ethik, leider nur aus "niederen Motiven",
      vulgo Wählerstimmen, zuzustimmen.

      Fanny
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 18:21:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist dann Schluss mit Schächten?

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      schrieb am 25.03.02 18:58:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      @stockandstone. mit sicherheit ist dann schluss !!!
      gruss
      rh
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 19:10:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      @fanessa

      Politikern geht es doch nie um die Sache, sondern um Wählerstimmen. Manchmal kommt dabei sogar etwas Sinnvolles heraus. Gegenwärtig überbieten sich CDU und SPD in Versprechungen hinsichtlich Kindergeld. Geboren wird nach der Wahl zwar nur eine Maus, aber immerhin besser als gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 11:23:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tierschutz steht bald im Grundgesetz

      Der Bundestag hat die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz beschlossen - damit ist er jetzt Staatsziel. Die Abgeordneten alle Fraktionen stimmten fast geschlossen für die Verfassungsänderung. Auch der Bundesrat will zustimmen.

      Die Änderung soll noch im Sommer umgesetzt werden. Dann steht der Tierschutz voraussichtlich in Artikel 20a GG, in dem auch der Schutz der Lebensgrundlagen festgeschrieben ist. Die Union hatte ähnliche Vorschläge in den vergangenen Jahren dreimal blockiert

      Quelle: http://static.bild.de/ticker/live/17052002_2751.html

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.germany-pool.de
      .
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 14:04:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hab noch nie CDU gewählt und bin jetzt überrascht
      ausgerechnet von denen so etwas zu hören.
      Die Gründe warum der Tierschutz gefördert werden soll sind
      mir echt egal. Und wenns nur daran liegen sollte, dass Frau Merkel einen Goldhamster besitzt, den sie sehr liebt. Aber
      wenn die wirklich Druck machen für eine Grundgesetzaufnahme, dann bekämen sie zum 1. mal meine Stimme trotz Friedrich Merz, Brilon. Bei der Vorstellung ein Kreuzchen neben der CDU zu machen , beschleicht mich schon ein sehr seltsames Gefühl .
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 19:44:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja wie sieht das jetzt aus, ab wann ist Schluss mit Schächten ? Muss das Verfassungsgericht noch mal was dazugeben ? Oder hört das jetzt sofort auf ?

      Oh Mann, wir haben es geschafft !! Ich bin wirklich glücklich und freuh mich, weil ich gar nicht sooo schnell
      mit einer Entscheidung gerechnet hab. Schon ist es heute passiert .
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 20:54:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes mußten die Behörden die Schächtgenehmigungen erteilen. Nun werden sich die Behörden auf den neuen Tierschutz-Artikel im Grundgesetz berufen können, um die Genehmigungen verweigern zu können. Möglicherweise wird das Verfassungsgericht dann erneut angerufen werden. Die Wahrscheinlichkeit, daß das Schächten unterbleibt, ist recht groß, da der Tierschutz dann ebenso Verfassungsrang hat wie die Religionsfreiheit. Schließlich können sich die streng Gläubigen auch vegetarisch ernähren und damit befinden sie sich im Einklang mit ihren Glaubensgrundsätzen - ohne das ein Tier gequält wird.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 00:18:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      :D:D:D Ja das sollten die ruhig mal machen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 01:59:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      So, ich habe nochmal etwas rechecheriert: Die Sinneswandel in der Union geht offenbar von Stoiber aus, der sich gegen Merz durchgesetzt hat. Der Tierschutz ist bereits bayerisches Staatsziel.



      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,189073,00.h…
      .
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 02:14:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Dieser Merz,Brilon/Westfalen entwickelt sich bei der CDU immer mehr zu dem, das der Möllemann,Münster/Westfalen in der FDP ist. inkompetent und aufsässig und eingeschränkt lernfähig. Ganz schlechte Medizin...
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 01:46:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aber ich habs oben versprochen: Wenn die CDU sich für das Tierschutzgesetz einsetzt , wähle ich sie....zumindest dies eine mal. ( Man kann nur hoffen, dass der Merz nicht denkt, er wäre gemeint. Jedoch von nem briloner Politiker sollte man nicht zu viel fordern. )
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 02:50:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es ist wichtig symbolischem zuzustimmen in Zeiten des Wahlkampfes !

      Für mich persönlich stellt sich aber ernstlich die Frage:
      "Gibt es da nichts WICHTIGERES ???"

      Zuwanderung, eines der wichtigsten Themen der nächsten Zeit, wird nicht geregelt. Hier sperren sich die populistischen Damen und Herren der CDU/CSUund der SPD.

      Die Wahlprogramme gehen gerade gewaltig durch den Weichpülgang, das lässt auf Übles für die Zukunft schließen.

      Wann erkennt auch der gemeine Wähler, das in unserem Land tiefe Einschnitte, Modernisierung und Wandel angesagt ist.
      Ich befürchte, die Wähler werden sich wieder für Kosmetik entscheiden.

      Ernstlich besorgt

      HG
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 03:17:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Du hast Recht aber alle Etablierten CDUSPDFDPGrüne sind
      Kosmetikparteien. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass keine
      Partei , früher CDUSPDFDP und neuerdings auch Grüne
      irgendwas positiv bewegten. Wenn Du Dir die Tagesschau von
      1977 und 1982 anschaust, wirst Du sehen, dass die Probleme
      z.B. bei den Arbeitslosen und den Zuwanderern (Asylanten)jetzt noch genauso bestehen wie vor 25 und vor 20 Jahren. Wortwörtlich. Man könnte die alten Filme nehmen und für aktuelle Anlässe benutzen. Absolut Nix passiert. Man sollte mal die Tierschutzpartei, die Autofahrerpartei oder Steuerpartei wählen, PDS usw ...
      Weniger als nix können die auch nicht machen, und insofern
      nicht schlechter als die Etablierten sein.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 03:36:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      @wolaufensie

      in der Tat, diese Wiederholungen der Tagesschau von vor 20 Jahren sollte sich jeder einmal anschauen.

      Die Parallelen sind einfach nicht zu übersehen.

      ich könnte mich totlachen, wenn es nicht so traurig wär.

      Gruß bD.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 18:56:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Der Tier-Schächtung von Multikulti haben wir es nun zu verdanken, dass dieses Gesetz, das jahrzehnte auf dem
      toten Gleis der Christenpartei (bizarr, bizarr) lag
      endlich Realität wurde. Bei wem muss ich mich denn jetzt dafür bedanken, beiden ? An beide also.....
      DANKE DAFÜR
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 17:57:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das neue Recht der Tiere

      Als erstes Land Europas erklärt der Deutsche Bundestag den Tierschutz zum Staatsziel.

      Mehr als zehn Jahre haben die Parteien gestritten. Am Freitag hat der Bundestag nun mit überwältigender Mehrheit beschlossen, den Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen. Deutschland ist das erste Land in der Europäischen Union, das diesen Schritt macht.

      Der Artikel 20a des Grundgesetzes ist jetzt um drei Wörter ergänzt: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere". Der Bundesrat muss am 21. Juni noch abstimmen, hat aber schon Zustimmung signalisiert.

      543 Parlamentarier haben für die Grundgesetzänderung gestimmt, nur 19 waren dagegen. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) sagte, jetzt bekomme der Tierschutz in Deutschland "ein ganz neues Gewicht". Gerichte müssten künftig "keine Verrenkungen" mehr machen, um Tiere besser zu schützen. Das betreffe überflüssige Tierversuche ebenso wie schlechte Lebensbedingungen bei der Massentierhaltung.

      Tierschützer sehen sich am Ziel eines "jahrzehntelangen Kampfes". Das Tierschutzgesetz sei jetzt kein "zahnloser Tiger" mehr, freute sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Apel will nun auch schnell ein neues Urteil zum Schächten, dem rituellen Ausbluten von Tieren durch Moslems und Juden, herbeiführen. Die Ausgangsposition habe sich grundlegend verändert.

      Die Gesellschaft Gesundheit und Forschung sprach dagegen von einem "schwarzen Freitag". Ein Staatsziel Tierschutz werde in Forschung und Lehre zu Rechtsunsicherheit führen sowie den Forschungsstandort schwächen.

      Bislang war der Schutz der Tiere in Deutschland im Tierschutzgesetz geregelt - das im internationalen Vergleich sehr streng ist. Die darin enthaltenen Regelungen mussten jedoch immer zurücktreten, wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegenstand. Etwa die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst oder der Religion. Mit der Verankerung als Staatsziel in der Verfassung bekommt der Tierschutz nun mehr Gewicht.

      Der Hamburger Verfassungsexperte Rainer Lagoni sagte dem Hamburger Abendblatt: "Der Gesetzgeber hat durch die Aufwertung des Tierschutzes aber bessere Möglichkeiten, etwa Tierquälerei in der Forschung und in der Landwirtschaft zu unterbinden." Keinesfalls bedeute die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz, dass künftig keine Tiere mehr in Deutschland leiden müssten.

      Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" hofft, nun "sinnlose" Tierquälerei, etwa in der Medizin oder auch bei der Pelztierzucht, verhindern zu können.

      http://www.hamburger-abendblatt.de/contents/ha/news/politik/…
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 22:44:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      das schächten ist nicht nur den moslemischen bürgern erlaubt worden es war für die bürgern jüdischen glaubens(koscheres fleisch) schon immer erlaubt . das urteil bezog sich auch auf den gleichheitsgrundsatz für religöse auübung. -religionfreiheit- . Ich frage mich sind überlieferte tradionen welche lebensverachtend sind wichtigerer?
      wenn es zu einem verbot kommt werden sowohl mohemedanische wie jüdische religonfanatiker schrei das damit ihr frei religionauübung eingeschränt ist. Und wir werden erleben das weitergeschächtet wird . wenn es nur um Mohemedaner gehen würde ...
      Schalom
      midas
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 23:28:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Im Spätmittelalter hat die katholische Kirche Menschen auf dem Scheiterhaufen verbrannt, weil sie dies für richtig und gottgefällig hielt. Inzwischen hat sich das bekanntlich geändert. Ich hoffe, daß sich der gesunde Menschenverstand weiter gegen Religionsfanatiker durchsetzen wird.
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 01:27:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ja Big Apple, Du hast vollkommen recht, wenn Du sagst,
      dass eine Religionsausübung auch mit vegetarischer (veganer)
      Lebensführung zu praktizieren sei. Ständig bei den schlimmsten der schlimmen Handlungsweisen und Geschmacksverirrungen auf Traditionen zu pochen, (Stierkampf, Wahlfang usw....aber auch Weihnachsgans, Osterlamm) halte ich für einen Defekt, weil man Augen und Intellekt vor notwendigen Anpassungen verschliesst. Mit Hinweis auf Tradition liesse sich von öffentlichen Hinrichtungen bis zu Gladiatorenkämpfen alles begründen.
      Auch wenn es "nur" Tiere sind um die es geht, handelt es sich doch um Wesen mit subjektiven Fähigkeit wie Qual- und
      Schmerzempfinden.
      Ich kanns kaum glauben, dass es echt geklappt hat...nach
      so vielen Jahrzehnten. Ohne Stress und pareienmässigem Bürger- und Kleinkrieg, ohne Volksmobilisierung mit
      Unterschriftenaktionen bis zum Überdruss (Danke Merz, nur dies eine mal wirklich Danke) .... und ohne, dass ich davon überhaupt etwas mitbekommen habe .
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 02:43:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ach so ja, mal ne Frage :D

      gilt das nur für Wirbeltiere ?
      Bei der Zubereitung von Hummer und ähnlichen Meerestieren ist es doch auch Usus,
      selbige lebendig ins kochende Wasser zu werfen, weil durch den Adrenalinschock eine schöne rote Farbe entsteht.

      Gruß bD.
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 04:21:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Unnötige Leiden von Tieren werden jetzt nicht mehr wegen der "schönen roten Farbe" zulässig sein können. Im Grundgesetz steht nichts davon, daß es ein Recht auf eine bestimmte Essensfarbe gibt.
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 10:08:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      #24 Blauer Diamant
      Es gilt für alle Lebewesen, die sich entweder geschlechtlich vermehren und sich bewegen können.
      Die Sache mit dem Hummer, obwohl weit verbreitet, finde ich
      nicht sehr appetitlich.
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 10:13:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      Sorry "entweder" ist falsch reingerutscht.
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 11:51:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Sind Fliegenklatschen noch grundgesetzkonform?
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 11:54:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...eigentlich nicht. Ich benutze auch keine.


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