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    Korrektur: Helkon senkt Abschreibungen bei Pay-TV-Rechten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.02 17:05:40 von
    neuester Beitrag 24.04.02 17:12:35 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 24.04.02 17:05:40
      Beitrag Nr. 1 ()

      In unserem Artikel „Helkon senkt Abschreibung bei Pay-TV-Rechten“ sind uns bedauerlicherweise Fehler unterlaufen.

      Der Titel der Meldung muss richtig lauten:

      „Helkon erhöht Abschreibung auf Pay-TV-Rechte“

      Der zweite Absatz lautet korrekt:

      „Der bisherige Bewertungsansatz sah eine verwertungsbedingte Abschreibung und damit verbundene Allokation des Pay-TV-Rechts in Höhe von 15 bis 20 Prozent der gesamten Lizenz vor. Auf Grund der Entwicklungen und der unsicheren Zukunftsaussichten des deutschen Pay-TV-Marktes werden die Rechte nur noch mit 5 Prozent bewertet.“

      Es folgt die korrigierte Nachricht:

      Helkon erhöht Abschreibung auf Pay-TV-Rechte

      Das deutsche Unternehmen Helkon reagiert auf die Entwicklung der Kirch-Gruppe mit der Neuallokation der Filmrechte auf die einzelnen Auswertungsstufen. Die noch in der Bilanz des Unternehmens Helkon aktivierten Pay-TV-Rechte werden auf 5 Prozent abgeschrieben.

      Der bisherige Bewertungsansatz sah eine verwertungsbedingte Abschreibung und damit verbundene Allokation des Pay-TV-Rechts in Höhe von 15-20 Prozent der gesamten Lizenz vor. Aufgrund der Entwicklungen und der unsicheren Zukunftsaussichten des deutschen Pay-TV-Marktes werden die Rechte nur noch mit 5 Prozent bewertet.

      Das Ergebnis des Münchener Unternehmens Helkon wird im laufenden dritten Quartal mit Sonderabschreibungen in Höhe von 10 Mio. Euro belastet. Der durch den Preisverfall für deutsche Pay-TV-Lizenzen geringere Umsatz in diesem Bereich der Wertschöpfungsaktie soll unter anderen durch die positive Entwicklung im Video/ DVD-Segment aufgeholt werden.

      Autor: Markus Beek (© wallstreet:online AG),17:05 24.04.2002

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      schrieb am 24.04.02 17:12:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was ist eine "Wertschöpfungsaktie" (letzter Satz)? Bisher kann diese Bezeichnung aus Sicht der Helkon-Aktionäre wohl kaum gelten.


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