Dr. Herbert Jovy : Wann besuchen Sie Stadelheim ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.04.02 05:31:31 von
neuester Beitrag 19.07.05 13:39:22 von
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5,4400 | -15,00 |
Nur bei einem "Besuch" der Haftanstalt Stadelheim bei München sollte es eigentlich nicht bleiben!
Folgende Hintergrundinformationen konnte ich recherchieren und fordere die zuständige Staatsanwältin auf, zügiger und nachdrücklicher als bisher gegen Herrn Dr. Herbert Jovy, dessen Sohn sowie Herrn Montague zu ermitteln. Denn hier offenbart sich ein schamloser und hinterlistiger Betrug -meine persönliche Meinung - an Advanced Medien (DVN) und seinen Aktionären. Umso mehr verwundert die Tatsache, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht entschieden genug für eine beschleunigte Ermittlung und Anklage gegen Dr.Jovy und Konsorten einsetzt.
Auf der letzten Hauptversammlung im August 2001 hatte Herr Dauer den Aktionären versprochen die Sachverhalte und Ursachen für den Verlust in 2000 von DM 71 Mio. aufzuklären,
darüber entsprechend zu berichten und die Verursacher nicht davonkommen zu lassen. Diesem Versprechen kam Herr Dauer vorbehaltlos nach, obwohl die Sachverhaltsaufklärung nicht einfach war, da weder der ehemalige Vorstand, der ehemalige Aufsichtsrat noch die für die damaligen Prüfungen zuständigen Wirtschaftsprüfer darüber informierten,
was eigentlich in der Zeit passiert war, als die Scheingeschäfte getätigt wurden und wer wann diesen Geschehnissen auf der Spur war.
Die Ergebnisse dieser Aufklärung mündeten in der Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000. Diese wurde ja am 26.04.2002 im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht.
Nun zum Kernpunkt:
Die Advanced Medien AG (DVN) wurde von der Familie Jovy unter Führung von Dr. Herbert Jovy beherrscht und benutzt. Die Beherrschung erfolgte im Sinne eines herrschenden Unternehmens nach dem Aktiengesetz. Es waren deshalb nach den Vorschriften des Aktiengesetzes Abhängigkeits berichte für 1999 und 2000 zu erstellen, in denen die Rechts-geschäfte und Maßnahmen von der Familie Jovy dargestellt wurden. Dies hat DVN nun nachgeholt. Für mich ist es zweifelsfrei, dass es sich im vorliegenden Fall um Scheingeschäfte in Verbindung mit Insidergeschäften handelt, da ja die e-m-s new media AG als Erwerber und auch alle übrigen Aktionäre nichts von den Scheingeschäften wußten. Alle Verträge wurden von Dr. Herbert Jovy initiiert und vom Sohn von Dr. Herbert Jovy auf der Seite von DVN unterschrieben. Es waren somit Geschäfte zwischen Vater und Sohn jeweils immer kurz vor Quartalsende, in der Zeit von Ende September 1999 bis Ende Juni 2000. Als der Sohn von Dr. Jovy zeitgleich mit Beendigung der Lock-up seiner beträchtlichen Beteiligung an DVN im August 2000 mit einer absolut ungerechtfertigten Abfindung ausschied, gab es auch keine Scheingeschäfte mehr. Die Beteiligungen der Familie Jovy verteilt auf Eltern und Kinder sind aus den
Emissionsprospekten für den Börsengangim August 1999 und der
Kapitalerhöhung im Mai 2000 ersichtlich. In diesem Sinne wurde die Staatsanwaltschaft München genauestens und mit umfangreichen Unterlagen und Beweisen bis hin zu einem Rechtsgutachten informiert.
Auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde vom Vorstand über die Scheingeschäfte und den Wahrheitsgehalt aller früheren Ad-hoc-Meldungen informiert. Die Verantwortung hierfür trägt der frühere Vorstandsvorsitzende Christophe Montague. Dieser ist zum letzten Prozeßtermin gegen die MAXXFILM als geladener Zeuge nicht erschienen.
Man könnten den Eindruck gewinnen, Herr Montague möchte sich aus der Verantwortung stehlen.
Über die Abfindungen zugunsten Hanns-Arndt Jovy und Christophe Montague streitet DVN vor Gericht. Beide konnten zu Ihren Gunsten aufgrund der Aufhebungsverträge Vorbehaltsurteile im Urkundenprozeß erlangen. DVN kann ihre Ansprüche erst im Nachverfahren vorbringen. Es gehört schon eine ausgeprägte Schamlosigkeit dazu, erst die Gesellschaft um Millionen zu schädigen und dann auch noch Abfindungen einzuklagen.
Nachdem DVN von der Staatsanwaltschaft lange nichts gehört hatte und auch keine Ergebnisse z.B. in Form einer Verhaftung wegen Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr zu sehen waren, hat DVN den komplexen Sachverhalt in einem mehrstündigen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft
noch einmal erläutert und auch weitere Unterlagen nachgelegt, z. B. eine Erklärung des Vorstandes vom 12.12.2000 an den Aufsichtsrat, in der die Machenschaften von Dr. Jovy angeprangert werden und der Rücktritt von
Dr. Jovy gefordert wird. Daraufhin trat bekanntlich der gesamte Aufsichtsrat zurück und ließ die Gesellschaft bis zur Neueinsetzung des Aufsichtrates durch das Amtgericht am 02.03.2001 vollends ohne Aufsicht.
Einen noch größeren Aufklärungswillen und Aufklärungsergebnisse hat wohl noch kein anderes Unternehmen an den Tag gelegt. Um so bedauerlicher und ärgerlicher ist es, dass sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen so lange hinziehen. Wir sollten hier in unserem eigenen Interesse auf die Staatsanwaltschaft zugehen. Eine Begründung für die "schleppende" Bearbeitung war das größere öffentliche Interesse bei anderen Fällen, z. B. Kim Schmitz. Ich empfinde dies als ziemlich unverfroren von der Staats-anwaltschaft, zumal wenn man bedenkt, dass es sich im Gegenteil zu Kim Schmitz nicht um "Peanuts" handelt, sondern um einen vorsätzlich geplanten Betrug in zweistelliger Millionenhöhe an den Aktionären.
Folgende Hintergrundinformationen konnte ich recherchieren und fordere die zuständige Staatsanwältin auf, zügiger und nachdrücklicher als bisher gegen Herrn Dr. Herbert Jovy, dessen Sohn sowie Herrn Montague zu ermitteln. Denn hier offenbart sich ein schamloser und hinterlistiger Betrug -meine persönliche Meinung - an Advanced Medien (DVN) und seinen Aktionären. Umso mehr verwundert die Tatsache, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht entschieden genug für eine beschleunigte Ermittlung und Anklage gegen Dr.Jovy und Konsorten einsetzt.
Auf der letzten Hauptversammlung im August 2001 hatte Herr Dauer den Aktionären versprochen die Sachverhalte und Ursachen für den Verlust in 2000 von DM 71 Mio. aufzuklären,
darüber entsprechend zu berichten und die Verursacher nicht davonkommen zu lassen. Diesem Versprechen kam Herr Dauer vorbehaltlos nach, obwohl die Sachverhaltsaufklärung nicht einfach war, da weder der ehemalige Vorstand, der ehemalige Aufsichtsrat noch die für die damaligen Prüfungen zuständigen Wirtschaftsprüfer darüber informierten,
was eigentlich in der Zeit passiert war, als die Scheingeschäfte getätigt wurden und wer wann diesen Geschehnissen auf der Spur war.
Die Ergebnisse dieser Aufklärung mündeten in der Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000. Diese wurde ja am 26.04.2002 im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht.
Nun zum Kernpunkt:
Die Advanced Medien AG (DVN) wurde von der Familie Jovy unter Führung von Dr. Herbert Jovy beherrscht und benutzt. Die Beherrschung erfolgte im Sinne eines herrschenden Unternehmens nach dem Aktiengesetz. Es waren deshalb nach den Vorschriften des Aktiengesetzes Abhängigkeits berichte für 1999 und 2000 zu erstellen, in denen die Rechts-geschäfte und Maßnahmen von der Familie Jovy dargestellt wurden. Dies hat DVN nun nachgeholt. Für mich ist es zweifelsfrei, dass es sich im vorliegenden Fall um Scheingeschäfte in Verbindung mit Insidergeschäften handelt, da ja die e-m-s new media AG als Erwerber und auch alle übrigen Aktionäre nichts von den Scheingeschäften wußten. Alle Verträge wurden von Dr. Herbert Jovy initiiert und vom Sohn von Dr. Herbert Jovy auf der Seite von DVN unterschrieben. Es waren somit Geschäfte zwischen Vater und Sohn jeweils immer kurz vor Quartalsende, in der Zeit von Ende September 1999 bis Ende Juni 2000. Als der Sohn von Dr. Jovy zeitgleich mit Beendigung der Lock-up seiner beträchtlichen Beteiligung an DVN im August 2000 mit einer absolut ungerechtfertigten Abfindung ausschied, gab es auch keine Scheingeschäfte mehr. Die Beteiligungen der Familie Jovy verteilt auf Eltern und Kinder sind aus den
Emissionsprospekten für den Börsengangim August 1999 und der
Kapitalerhöhung im Mai 2000 ersichtlich. In diesem Sinne wurde die Staatsanwaltschaft München genauestens und mit umfangreichen Unterlagen und Beweisen bis hin zu einem Rechtsgutachten informiert.
Auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde vom Vorstand über die Scheingeschäfte und den Wahrheitsgehalt aller früheren Ad-hoc-Meldungen informiert. Die Verantwortung hierfür trägt der frühere Vorstandsvorsitzende Christophe Montague. Dieser ist zum letzten Prozeßtermin gegen die MAXXFILM als geladener Zeuge nicht erschienen.
Man könnten den Eindruck gewinnen, Herr Montague möchte sich aus der Verantwortung stehlen.
Über die Abfindungen zugunsten Hanns-Arndt Jovy und Christophe Montague streitet DVN vor Gericht. Beide konnten zu Ihren Gunsten aufgrund der Aufhebungsverträge Vorbehaltsurteile im Urkundenprozeß erlangen. DVN kann ihre Ansprüche erst im Nachverfahren vorbringen. Es gehört schon eine ausgeprägte Schamlosigkeit dazu, erst die Gesellschaft um Millionen zu schädigen und dann auch noch Abfindungen einzuklagen.
Nachdem DVN von der Staatsanwaltschaft lange nichts gehört hatte und auch keine Ergebnisse z.B. in Form einer Verhaftung wegen Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr zu sehen waren, hat DVN den komplexen Sachverhalt in einem mehrstündigen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft
noch einmal erläutert und auch weitere Unterlagen nachgelegt, z. B. eine Erklärung des Vorstandes vom 12.12.2000 an den Aufsichtsrat, in der die Machenschaften von Dr. Jovy angeprangert werden und der Rücktritt von
Dr. Jovy gefordert wird. Daraufhin trat bekanntlich der gesamte Aufsichtsrat zurück und ließ die Gesellschaft bis zur Neueinsetzung des Aufsichtrates durch das Amtgericht am 02.03.2001 vollends ohne Aufsicht.
Einen noch größeren Aufklärungswillen und Aufklärungsergebnisse hat wohl noch kein anderes Unternehmen an den Tag gelegt. Um so bedauerlicher und ärgerlicher ist es, dass sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen so lange hinziehen. Wir sollten hier in unserem eigenen Interesse auf die Staatsanwaltschaft zugehen. Eine Begründung für die "schleppende" Bearbeitung war das größere öffentliche Interesse bei anderen Fällen, z. B. Kim Schmitz. Ich empfinde dies als ziemlich unverfroren von der Staats-anwaltschaft, zumal wenn man bedenkt, dass es sich im Gegenteil zu Kim Schmitz nicht um "Peanuts" handelt, sondern um einen vorsätzlich geplanten Betrug in zweistelliger Millionenhöhe an den Aktionären.
ich hatte bei dem vorher eingestellten Thread den Aktienbezug vergessen. Hier die bisherigen Beiträge auf einen Blick :
#2 von FeuchteHand 27.04.02 18:45:01 Beitrag Nr.: 6.273.535 6273535
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plutoo, was können wir tun um die Jovy Gang zu knacken?
Ordentlich Druck machen aber wie, ohne die Legalität zu verletzen.
#3 von fsch 27.04.02 18:47:49 Beitrag Nr.: 6.273.547 6273547
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Je mehr Strafanzeigen gestellt werden, desto höher wird der Druck auf die Staatsanwaltschaft.
Grüße, fs
#4 von BKraemer 27.04.02 19:30:56 Beitrag Nr.: 6.273.753 6273753
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Naja... schon richtig, aber richtig Druck kann man doch auf die Staatsanwaltschaft nicht ausüben.
Wieviele Strafanzeigen wurden denn schon gestellt? Ich kenne die Zahl leider nicht.
Schaut doch mal wie lange man auf das Erscheinen von Montague im laufenden Verfahren wartet!
Diese Marionette hat sich ordentlich die Taschen gefüllt und erscheint nicht bei Gericht. Die Vorladungen sind doch das Papier nicht wert, auf denen sie getippt sind.
Schlimmer für mich ist die Berichterstattung einiger Medien beuüglich Aufarbeitung der Altlasten.
In deisen Artikeln geht es immer nur um den "Vorstand" von DVN. Keiner nennt hier Namen und man erweckt den Eindruck, als wäre der gleiche Vorstand noch im Amt.
Aber heute rege ich micht nicht auf... ist schliesslich Samstag!
#5 von plutoo 27.04.02 20:33:39 Beitrag Nr.: 6.274.041 6274041
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@bkrämer
"Naja... schon richtig, aber richtig Druck kann man doch auf die Staatsanwaltschaft nicht ausüben."
wahrscheinlich denken andere genau so, dann natürlich nicht...oder?
ansonsten kann ich Dir nur zustimmen - wenn ich da nur an diese sharper-"blitzmeinung"...eine von mehreren....denke.
#6 von plutoo 27.04.02 21:07:15 Beitrag Nr.: 6.274.281 6274281
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@feuchte Hand
auf die Staatsanwaltschaft zugehen und Druck machen, in dem man schreibt. Aktenzeichen und Adresse der Staatsanwaltschaft sollten problemlos zufinden sein. Es sollte bestimmt langsam Zeit werden, dass diese sich nach fast einem dreiviertel Jahr mal etwas vehementer damit befassen. Oder warum geschieht wenig oder nichts? Ich hatte bereits nach Einspruch auf ein Bußgeld 4 Wochen später die Staatsanwalt an der Backe. Und dass wegen 100 Mark. Irgendetwas läuft doch da falsch...........................
#2 von FeuchteHand 27.04.02 18:45:01 Beitrag Nr.: 6.273.535 6273535
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plutoo, was können wir tun um die Jovy Gang zu knacken?
Ordentlich Druck machen aber wie, ohne die Legalität zu verletzen.
#3 von fsch 27.04.02 18:47:49 Beitrag Nr.: 6.273.547 6273547
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Je mehr Strafanzeigen gestellt werden, desto höher wird der Druck auf die Staatsanwaltschaft.
Grüße, fs
#4 von BKraemer 27.04.02 19:30:56 Beitrag Nr.: 6.273.753 6273753
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Naja... schon richtig, aber richtig Druck kann man doch auf die Staatsanwaltschaft nicht ausüben.
Wieviele Strafanzeigen wurden denn schon gestellt? Ich kenne die Zahl leider nicht.
Schaut doch mal wie lange man auf das Erscheinen von Montague im laufenden Verfahren wartet!
Diese Marionette hat sich ordentlich die Taschen gefüllt und erscheint nicht bei Gericht. Die Vorladungen sind doch das Papier nicht wert, auf denen sie getippt sind.
Schlimmer für mich ist die Berichterstattung einiger Medien beuüglich Aufarbeitung der Altlasten.
In deisen Artikeln geht es immer nur um den "Vorstand" von DVN. Keiner nennt hier Namen und man erweckt den Eindruck, als wäre der gleiche Vorstand noch im Amt.
Aber heute rege ich micht nicht auf... ist schliesslich Samstag!
#5 von plutoo 27.04.02 20:33:39 Beitrag Nr.: 6.274.041 6274041
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@bkrämer
"Naja... schon richtig, aber richtig Druck kann man doch auf die Staatsanwaltschaft nicht ausüben."
wahrscheinlich denken andere genau so, dann natürlich nicht...oder?
ansonsten kann ich Dir nur zustimmen - wenn ich da nur an diese sharper-"blitzmeinung"...eine von mehreren....denke.
#6 von plutoo 27.04.02 21:07:15 Beitrag Nr.: 6.274.281 6274281
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@feuchte Hand
auf die Staatsanwaltschaft zugehen und Druck machen, in dem man schreibt. Aktenzeichen und Adresse der Staatsanwaltschaft sollten problemlos zufinden sein. Es sollte bestimmt langsam Zeit werden, dass diese sich nach fast einem dreiviertel Jahr mal etwas vehementer damit befassen. Oder warum geschieht wenig oder nichts? Ich hatte bereits nach Einspruch auf ein Bußgeld 4 Wochen später die Staatsanwalt an der Backe. Und dass wegen 100 Mark. Irgendetwas läuft doch da falsch...........................
Gibts da schon Sammelklagen? wo kann man sich anhängen?
Kann auf das Privatvermögen der Da Jovy zurückgegriffen werden
Herr FreY der im Börsentalk N24/Telebörse usw ob bei Bernd Heller usw immer wieder Advanced Medien empfahl mal ne Idee
unsere Verluste zurückzuholen.
wohlgemerkt Betrugsverluste !!!
mfg Joerg
Kann auf das Privatvermögen der Da Jovy zurückgegriffen werden
Herr FreY der im Börsentalk N24/Telebörse usw ob bei Bernd Heller usw immer wieder Advanced Medien empfahl mal ne Idee
unsere Verluste zurückzuholen.
wohlgemerkt Betrugsverluste !!!
mfg Joerg
Jagd auf Jovi: Mir träumte, als ob die Adresse mit Aktenzeichen lautet: AZ: 302 Js 451 93/01, Staatsanwaltschaft München I Staatsanwältin Hambach,
Linprunstr. 25, 80335 München, Fax Nr. 089 55975328
Linprunstr. 25, 80335 München, Fax Nr. 089 55975328
@go
@performancebomber
@und andere nichtssagende Schreiber
wieso schreibt Ihr hier nicht mal was gescheites bzw. eine Meinung?
@all
ich habe heute ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft vorbereitet, das morgen per Fax rausgeht.
@performancebomber
@und andere nichtssagende Schreiber
wieso schreibt Ihr hier nicht mal was gescheites bzw. eine Meinung?
@all
ich habe heute ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft vorbereitet, das morgen per Fax rausgeht.
@ Plutoo, Deinen Beitrag #1 finde ich gut!
zum DVN - Ergebnis 2001
2001 IAS 2000 IAS
Umsatz 19.513 14.221
EBITDA 10.811 4.714
EBIT -15.966 -22.976
Finanzergebnis -1.299 -274
EBT -17.265 -23.250
Erg. d. gew. Geschäftstätigk. -17.260 -23.250
Jahresfehlbetrag -17.450 -23.003
Verlust je Aktie (in Euro) -1,00 -1,38
Zu den Fakten des DVN - Ergebnis 2001!
1. Umsatzerhöhung zum Vorjahr + 5.292 Mio.
2. EBITA Steigerung zum Vorjahr + 6.097 Mio.
3. EBIT - Verbesserung zum Vorjahr von 7.010 Mio.
4. Finanzergebnisverschlechterung von 1.025 Mio.[/b]
5. EBT - Verbesserung zum Vorjahr von 5.985 Mio.
6. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
hat sich um 5.990 Mio. zum Vorjahr verbessert.
7. Der Jahresfehbetrag verbessert sich
zum Vorjahr um 5.553 Mio.
8. Der Verlust je Aktie verbessert sich
zum Vorjahr um 0,38 €uro oder gut 27,5%
Fazit!
Auch wenn keiner in Jubel ausbrechen wird, so ist doch unverkennbar, das bei DVN in 2001 erfolgreich gearbeitet wurde um die negativen Auswirkungen der Jovy-Machenschaften
auszumerzen.
Herr Dauer machen sie weiter so!
Gruß emsMen
zum DVN - Ergebnis 2001
2001 IAS 2000 IAS
Umsatz 19.513 14.221
EBITDA 10.811 4.714
EBIT -15.966 -22.976
Finanzergebnis -1.299 -274
EBT -17.265 -23.250
Erg. d. gew. Geschäftstätigk. -17.260 -23.250
Jahresfehlbetrag -17.450 -23.003
Verlust je Aktie (in Euro) -1,00 -1,38
Zu den Fakten des DVN - Ergebnis 2001!
1. Umsatzerhöhung zum Vorjahr + 5.292 Mio.
2. EBITA Steigerung zum Vorjahr + 6.097 Mio.
3. EBIT - Verbesserung zum Vorjahr von 7.010 Mio.
4. Finanzergebnisverschlechterung von 1.025 Mio.[/b]
5. EBT - Verbesserung zum Vorjahr von 5.985 Mio.
6. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
hat sich um 5.990 Mio. zum Vorjahr verbessert.
7. Der Jahresfehbetrag verbessert sich
zum Vorjahr um 5.553 Mio.
8. Der Verlust je Aktie verbessert sich
zum Vorjahr um 0,38 €uro oder gut 27,5%
Fazit!
Auch wenn keiner in Jubel ausbrechen wird, so ist doch unverkennbar, das bei DVN in 2001 erfolgreich gearbeitet wurde um die negativen Auswirkungen der Jovy-Machenschaften
auszumerzen.
Herr Dauer machen sie weiter so!
Gruß emsMen
@wad
mich würde mal interessieren, warum es so wenig Reaktion auf meinen Beitrag gibt?
Bin ich denn der Einzige der sich über ein solches Desinteresse einer Staatsanwaltschaft hinsichtlich Aufklärung von Wirtschaftbetrugsdelikten aufregt? Insbesondere wenn man Aktionär der betrogenen Firma ist.
Trotzdem danke für dein Lob........
mich würde mal interessieren, warum es so wenig Reaktion auf meinen Beitrag gibt?
Bin ich denn der Einzige der sich über ein solches Desinteresse einer Staatsanwaltschaft hinsichtlich Aufklärung von Wirtschaftbetrugsdelikten aufregt? Insbesondere wenn man Aktionär der betrogenen Firma ist.
Trotzdem danke für dein Lob........
Mal sehen, ob der feine Herr Montague bei der nächsten Verhandlung wieder durch Abwesenheit glänzt.
Kurzer Prozess mit dem Mann!
An`s Polizeiauto gebunden und quer durch die Stadt zur Staatsanwaltschaft gezogen.
Würde aber sicher Probleme mit der Stadtreinigung geben!
Es ist schon traurig, dass es so schleppend voran geht.
Da muss wirklich etwas passieren!!!
Grüße
Kurzer Prozess mit dem Mann!
An`s Polizeiauto gebunden und quer durch die Stadt zur Staatsanwaltschaft gezogen.
Würde aber sicher Probleme mit der Stadtreinigung geben!
Es ist schon traurig, dass es so schleppend voran geht.
Da muss wirklich etwas passieren!!!
Grüße
So lieber Herr Jovy ...isses bald so weit? Köfferchen schon gepackt für Stadelheim? Viel zu lange schon sind sie auf freiem Fuß. Bewegt sich die Staatsanwaltschaft nun endlich mal langsam? Nicht wahr, Frau Staatsanwältin?
DSW stellt Strafanzeige gegen Ex-Vorstand von Advanced Medien
München (vwd) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)
hat gegen den Ex-Vorstand der Advanced Medien AG, München, Hanns-Arndt Jovy,
sowie dessen Vater, den ehemalige Aufsichtsrat Herbert Jovy, Strafanzeige
beim Landgericht München II gestellt. Die beiden sollen in den
Jahresabschlüsse 1999 und 2000 der Advanced Medien AG, Umsätze verbucht
haben, die nicht hätten ausgewiesen werden dürfen, teilte die DSW am Montag
mit.
Allein beim Jahresabschluss 1999 hat sich nach einer Korrektur gegenüber
dem ursprünglich veröffentlichten Jahresüberschuss von 1,29 Mio ein
tatsächlicher Fehlbetrag von 11,09 Mio EUR ergeben. Darüber sei die
Staatsanwaltschaft informiert, hieß es.
Nach Ansicht der DSW ist dies nach "den vielen unrühmlichen Vorgängen im
Bereich der Staatsanwaltschaft München II wie etwa der Strafanzeige der DSW
gegen die ComROAD AG, Unterschleißheim, vom 15. April ein weiterer Fall, der
der "dringenden staatsanwaltschaftlichen Aufklärung und Ahndung bedarf". Die
DSW habe die Strafanzeige gestellt, um das öffentliche Interesse an der
umgehenden und strikten Verfolgung derartiger Straftaten zu dokumentieren,
mit denen dem Vertrauen der Privatanleger in die ordnungsgemäße
Verfahrensweise von Vorständen, Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern
geschadet wurde.
Die Advanced Medien AG hatte eine Sonderprüfung wegen möglicher
Scheingeschäfte in den Jahren 1999 und 2000 beschlossen. Am 21. März hatte
das unter neuer Führung stehende Unternehmen Ad-hoc mitgeteilt, dass die
untersuchten Geschäfte unwirksam seien. Aufgrund der Unwirksamheit hätten
Geschäfte über den Verkauf von Filmrechten mit einem Gesamtumfang von 39 Mio
EUR nicht ausgewiesen werden dürfen. Die Jahresabschlüsse 1999 und 2000
wurden daraufhin neu aufgestellt und im April veröffentlicht.
+++Marion Brucker
vwd/13.5.2002/mbu/mim
13.05.2002 - 15:40 Uhr
DSW stellt Strafanzeige gegen Ex-Vorstand von Advanced Medien
München (vwd) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)
hat gegen den Ex-Vorstand der Advanced Medien AG, München, Hanns-Arndt Jovy,
sowie dessen Vater, den ehemalige Aufsichtsrat Herbert Jovy, Strafanzeige
beim Landgericht München II gestellt. Die beiden sollen in den
Jahresabschlüsse 1999 und 2000 der Advanced Medien AG, Umsätze verbucht
haben, die nicht hätten ausgewiesen werden dürfen, teilte die DSW am Montag
mit.
Allein beim Jahresabschluss 1999 hat sich nach einer Korrektur gegenüber
dem ursprünglich veröffentlichten Jahresüberschuss von 1,29 Mio ein
tatsächlicher Fehlbetrag von 11,09 Mio EUR ergeben. Darüber sei die
Staatsanwaltschaft informiert, hieß es.
Nach Ansicht der DSW ist dies nach "den vielen unrühmlichen Vorgängen im
Bereich der Staatsanwaltschaft München II wie etwa der Strafanzeige der DSW
gegen die ComROAD AG, Unterschleißheim, vom 15. April ein weiterer Fall, der
der "dringenden staatsanwaltschaftlichen Aufklärung und Ahndung bedarf". Die
DSW habe die Strafanzeige gestellt, um das öffentliche Interesse an der
umgehenden und strikten Verfolgung derartiger Straftaten zu dokumentieren,
mit denen dem Vertrauen der Privatanleger in die ordnungsgemäße
Verfahrensweise von Vorständen, Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern
geschadet wurde.
Die Advanced Medien AG hatte eine Sonderprüfung wegen möglicher
Scheingeschäfte in den Jahren 1999 und 2000 beschlossen. Am 21. März hatte
das unter neuer Führung stehende Unternehmen Ad-hoc mitgeteilt, dass die
untersuchten Geschäfte unwirksam seien. Aufgrund der Unwirksamheit hätten
Geschäfte über den Verkauf von Filmrechten mit einem Gesamtumfang von 39 Mio
EUR nicht ausgewiesen werden dürfen. Die Jahresabschlüsse 1999 und 2000
wurden daraufhin neu aufgestellt und im April veröffentlicht.
+++Marion Brucker
vwd/13.5.2002/mbu/mim
13.05.2002 - 15:40 Uhr
Langsam sollte er schon mal die Vaseline einpacken!
Soll gegen Farbspritzer helfen!
Wenn die Jungs mit Ihren dicken Pinseln kommen, kann`s schon mal daneben gehen.
Man(n) will es ja für die nächsten Jahre auch gemütlich haben!
http://www.putzatelier.de/tips_und_tricks/vaseline_gegen_far…
Soll gegen Farbspritzer helfen!
Wenn die Jungs mit Ihren dicken Pinseln kommen, kann`s schon mal daneben gehen.
Man(n) will es ja für die nächsten Jahre auch gemütlich haben!
http://www.putzatelier.de/tips_und_tricks/vaseline_gegen_far…
@Bkraemer
interessante Frage:
Wenn einer sowieso ein riesen A.....lo... ist - braucht man dann wirklich noch Gleitcreme ??
interessante Frage:
Wenn einer sowieso ein riesen A.....lo... ist - braucht man dann wirklich noch Gleitcreme ??
Würde da überhaupt einer Interesse haben - Pinsel in der Größe gibt`s doch gar net
Ist schon Pech für den Stadelheimer Jovy - DVN wird noch lange leben und mit seiner Klage also am Ball bleiben können - hoffentlich kriegen sie ihn.
Günni Thiel wär ein Kanditat für einen flotten zweier in Stadelheim
90% vom neuen markt zum rudelbumsen nach STADELHEIM!!!!!!!
Jetzt wirds langsam Zeit
Und immer schön mit dem Po zur Wand schlafen!
Mussi denn, mussi denn zum städele hinaus...
In BR3 wird heute Abend auf besonderen Wunsch auch nochmal Jailhouse Rock gespielt.
Und immer schön mit dem Po zur Wand schlafen!
Mussi denn, mussi denn zum städele hinaus...
In BR3 wird heute Abend auf besonderen Wunsch auch nochmal Jailhouse Rock gespielt.
Ja - Ja - Der Herbert freut sich schon !!!
Und sein Sohn dann in der Nachbarzelle.
Und sein Sohn dann in der Nachbarzelle.
Na Herbert - juckt der Poppers schon ???
Heute Abend großer Sommerball in Stadelheim - Herbert hat sein Kleidchen schon angezogen !!
Hat er ein Höschen drunter ???
Wer weiß mehr ??
Hat er ein Höschen drunter ???
Wer weiß mehr ??
Die Lage wird immer verworrener - hat der Herbert was mit der alten vom Lüke ???
Advanced Medien AG, Oberhaching, Wertpapier-Kenn-Nummer: 509 300,
Frau Hildegard Lüke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch Kauf vom 31. Juli 2002 die Schwelle von 10% überschritten hat und jetzt
11,81% beträgt.
Quelle: Advanced Medien AG
Advanced Medien AG, Oberhaching, Wertpapier-Kenn-Nummer: 509 300,
Frau Hildegard Lüke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch Kauf vom 31. Juli 2002 die Schwelle von 10% überschritten hat und jetzt
11,81% beträgt.
Quelle: Advanced Medien AG
Achtung - der Bodo kommt auch bald !!!
ROUNDUP/`SZ`: Staatsanwaltschaft will in Kürze Anklage im Fall ComROAD erheben
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach mehrmonatigen Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft in Kürze einem Zeitungsbericht zufolge Anklage gegen den inhaftierten früheren ComROAD-Chef <RD4.ETR> Bodo Schnabel erheben. Die Ermittlungen seien jetzt abgeschlossen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Dem Gründer des skandalgebeutelten Telematik-Anbieters werde Kursbetrug und Insiderhandel vorgeworfen. Seine Frau Ingrid, die dem Aufsichtsrat angehörte, soll Beihilfe geleistet haben.
Der Fall Comroad ist einer der größten Skandale am Neuen Markt. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass 98 Prozent des Umsatzes im Jahr 2001 vermutlich erfunden waren. Auch in den Jahren 1998 bis 2000 ergaben sich bei der Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer drastische Unstimmigkeiten.
VON ERFUNDENEN GESCHÄFTEN GEWUSST
Wick sagte dem Bericht zufolge, Kursbetrug liege vor, weil das Ehepaar Schnabel durch gefälschte Unterlagen eschäftsvorgänge fingiert habe. Dies sei geschehen, um den Börsenkurs in die Höhe zu treiben. Es handle sich um dem um Insiderhandel, weil beide Beschuldigte den Kursanstieg nach guten Nachrichten für Verkäufe genutzt hätten, obwohl sie von den erfundenen Geschäften gewusst hätten. Aus dem Bestand des Paares und seiner minderjährigen Tochter seien insgesamt knapp 29 Millionen Euro erlöst worden.
Ob und wann es zu einer Verhandlung komme, sei Sache des Gerichts, sagte Wick. Er rechne mit einer relativ raschen Entscheidung, weil Bodo Schnabel noch in Untersuchungshaft sitze. Zum möglichen Strafmaß wollte sich der Leitende Oberstaatsanwalt nicht äußern. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten betrug die höchst mögliche Gefängnisstrafe für Insiderhandel dem Bericht zufolge fünf Jahre und für Kursbetrug drei Jahre./ax/DP/jh/
ROUNDUP/`SZ`: Staatsanwaltschaft will in Kürze Anklage im Fall ComROAD erheben
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach mehrmonatigen Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft in Kürze einem Zeitungsbericht zufolge Anklage gegen den inhaftierten früheren ComROAD-Chef <RD4.ETR> Bodo Schnabel erheben. Die Ermittlungen seien jetzt abgeschlossen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Dem Gründer des skandalgebeutelten Telematik-Anbieters werde Kursbetrug und Insiderhandel vorgeworfen. Seine Frau Ingrid, die dem Aufsichtsrat angehörte, soll Beihilfe geleistet haben.
Der Fall Comroad ist einer der größten Skandale am Neuen Markt. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass 98 Prozent des Umsatzes im Jahr 2001 vermutlich erfunden waren. Auch in den Jahren 1998 bis 2000 ergaben sich bei der Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer drastische Unstimmigkeiten.
VON ERFUNDENEN GESCHÄFTEN GEWUSST
Wick sagte dem Bericht zufolge, Kursbetrug liege vor, weil das Ehepaar Schnabel durch gefälschte Unterlagen eschäftsvorgänge fingiert habe. Dies sei geschehen, um den Börsenkurs in die Höhe zu treiben. Es handle sich um dem um Insiderhandel, weil beide Beschuldigte den Kursanstieg nach guten Nachrichten für Verkäufe genutzt hätten, obwohl sie von den erfundenen Geschäften gewusst hätten. Aus dem Bestand des Paares und seiner minderjährigen Tochter seien insgesamt knapp 29 Millionen Euro erlöst worden.
Ob und wann es zu einer Verhandlung komme, sei Sache des Gerichts, sagte Wick. Er rechne mit einer relativ raschen Entscheidung, weil Bodo Schnabel noch in Untersuchungshaft sitze. Zum möglichen Strafmaß wollte sich der Leitende Oberstaatsanwalt nicht äußern. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten betrug die höchst mögliche Gefängnisstrafe für Insiderhandel dem Bericht zufolge fünf Jahre und für Kursbetrug drei Jahre./ax/DP/jh/
Letzte Meldung:
Der Herbert hat sich neulich im Freibad beim duschen mal nach ganz spontan nach der Seife gebückt.
Hat ihm angeblich ganz gut gefallen.
Er überlegt seit dem eine Selbstanzeige.
Der Herbert hat sich neulich im Freibad beim duschen mal nach ganz spontan nach der Seife gebückt.
Hat ihm angeblich ganz gut gefallen.
Er überlegt seit dem eine Selbstanzeige.
Sind das Herbert und Bodo ???
bei Herbert fehlt der Krückstock
So - nun kommt also unser Bodo bald nach Stadelheim, aber der Jovy, was ist mit dem - läuft immer noch frei rum und erzählt Müll und seine ganze verlotterte Sippschaft dazu - wie kann das sein ???
Prozessbeginn gegen ComROAD-Gründer Schnabel
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Zehn Tage nach dem Prozessbeginn gegen die EM.TV<ETV.ETR> -
Gründer Thomas und Florian Haffa muss sich an diesem Donnerstag (14. November) erneut ein ehemaliger Top-Manager eines Neue-Markt-Unternehmens vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer des Telematik-Unternehmens ComROAD AG <RD4.ETR>, Bodo Schnabel, vor, einen Großteil des Umsatzes der Firma frei erfunden zu haben. Der Fall ComROAD gilt als größter Bilanzskandal am Neuen Markt.
Die Anklage wirft Bodo Schnabel Kursbetrug, Insiderhandel und gewerbsmäßigen Betrug vor. Seine Frau Ingrid, die im Aufsichtsrat saß, ist wegen Beihilfe angeklagt. Durch die Bilanzfälschung hat das Ehepaar Schnabel den Kurs der ComROAD-Aktie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusst in die Höhe getrieben und mit dem Verkauf eigener Aktien ein Millionenvermögen gemacht.
Für den Prozess hat das Gericht bis Anfang Dezember zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Bodo Schnabel sitzt bereits seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft./DP/dw/cs
Prozessbeginn gegen ComROAD-Gründer Schnabel
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Zehn Tage nach dem Prozessbeginn gegen die EM.TV<ETV.ETR> -
Gründer Thomas und Florian Haffa muss sich an diesem Donnerstag (14. November) erneut ein ehemaliger Top-Manager eines Neue-Markt-Unternehmens vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer des Telematik-Unternehmens ComROAD AG <RD4.ETR>, Bodo Schnabel, vor, einen Großteil des Umsatzes der Firma frei erfunden zu haben. Der Fall ComROAD gilt als größter Bilanzskandal am Neuen Markt.
Die Anklage wirft Bodo Schnabel Kursbetrug, Insiderhandel und gewerbsmäßigen Betrug vor. Seine Frau Ingrid, die im Aufsichtsrat saß, ist wegen Beihilfe angeklagt. Durch die Bilanzfälschung hat das Ehepaar Schnabel den Kurs der ComROAD-Aktie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusst in die Höhe getrieben und mit dem Verkauf eigener Aktien ein Millionenvermögen gemacht.
Für den Prozess hat das Gericht bis Anfang Dezember zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Bodo Schnabel sitzt bereits seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft./DP/dw/cs
SENSATION !!!!!!!!!!!!!!
BODO HAT NICHT GELOGEN - ALLES WAR KORREKT !!!
UNTERSUCHUNGSHAFT SOFORT ABBRECHEN !!!
HERBERT ALLEIN IN STADELHEIM !!!!!! (ODER BESSER ER NIMMT DEN SCHWIEGERSOHN MIT)
ComRoad-Gründer weist vor Gericht Vorwürfe zurück - `Umsatz nicht erfunden`
MÜNCHEN (dpa-AFX) - ComROAD <RD4.ETR>
-Gründer Bodo Schnabel hat vor dem Landgericht München die gegen ihn erhobenen Vorwürfe Kursbetrug und Insider-Handel zurückgewiesen. "Die Umsatzzahlen waren nicht frei erfunden", sagte er zu Beginn des Prozesses am Donnerstag. Auch der Vorwurf, eine frei erfundene Firma in Hongkong als Hauptgeschäftspartner vorgetäuscht zu haben, sei unzutreffend. Nachprüfungen würden beweisen, dass die Firma existiere, sagte Schnabel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von 1999 bis 2001 die Umsätze seines Telematik-Unternehmens vor allem mit Hilfe des Hongkonger Unternehmens fast vollständig erfunden und sich durch Aktienverkäufe Gewinne in mehrfacher Millionenhöhe gesichert haben. Damit sorgte der 51-jährige Schnabel für einen der größten Skandale am Neuen Markt.
UMSATZ SEI LEDIGLICH ANGESTREBT WORDEN
Schnabel räumte vor Gericht allerdings ein, dass die Umsatzzahlen lediglich angestrebt wurden. Nach heutiger Kenntnis hätten sie revidiert werden müssen, nachdem Waren nicht geliefert worden seien, sagte der Ex-Manager. Er forderte das Gericht auf, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Den Vorwurf des Insiderhandels wies Schnabel ebenfalls zurück. Die Informationen seien mit dem Börsengang von ComRoad frei zugänglich gewesen. Zudem sei er in der Zeit der Neuen-Markt-Euphorie permanent von Banken bedrängt worden, ComRoad-Aktien zu verkaufen, sagte Schnabel weiter. Er habe dies jedoch nur in vergleichsweise geringem Umfang getan. Der Prozess ist neben dem gegen die Haffa-Brüder das zweite spektakuläre Verfahren gegen Manager des Neuen Marktes. Schnabel sitzt seit Ende März in Untersuchungshaft. Mitangeklagt ist seine Ehefrau Ingrid wegen des Vorwurfs der Beihilfe. Erst vor zehn Tagen hatte in München der Prozess gegen den früheren EM.TV<ETV.ETR>-Chef Thomas Haffa und seinen Bruder Florian begonnen./FP/ran/cs
BODO HAT NICHT GELOGEN - ALLES WAR KORREKT !!!
UNTERSUCHUNGSHAFT SOFORT ABBRECHEN !!!
HERBERT ALLEIN IN STADELHEIM !!!!!! (ODER BESSER ER NIMMT DEN SCHWIEGERSOHN MIT)
ComRoad-Gründer weist vor Gericht Vorwürfe zurück - `Umsatz nicht erfunden`
MÜNCHEN (dpa-AFX) - ComROAD <RD4.ETR>
-Gründer Bodo Schnabel hat vor dem Landgericht München die gegen ihn erhobenen Vorwürfe Kursbetrug und Insider-Handel zurückgewiesen. "Die Umsatzzahlen waren nicht frei erfunden", sagte er zu Beginn des Prozesses am Donnerstag. Auch der Vorwurf, eine frei erfundene Firma in Hongkong als Hauptgeschäftspartner vorgetäuscht zu haben, sei unzutreffend. Nachprüfungen würden beweisen, dass die Firma existiere, sagte Schnabel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von 1999 bis 2001 die Umsätze seines Telematik-Unternehmens vor allem mit Hilfe des Hongkonger Unternehmens fast vollständig erfunden und sich durch Aktienverkäufe Gewinne in mehrfacher Millionenhöhe gesichert haben. Damit sorgte der 51-jährige Schnabel für einen der größten Skandale am Neuen Markt.
UMSATZ SEI LEDIGLICH ANGESTREBT WORDEN
Schnabel räumte vor Gericht allerdings ein, dass die Umsatzzahlen lediglich angestrebt wurden. Nach heutiger Kenntnis hätten sie revidiert werden müssen, nachdem Waren nicht geliefert worden seien, sagte der Ex-Manager. Er forderte das Gericht auf, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Den Vorwurf des Insiderhandels wies Schnabel ebenfalls zurück. Die Informationen seien mit dem Börsengang von ComRoad frei zugänglich gewesen. Zudem sei er in der Zeit der Neuen-Markt-Euphorie permanent von Banken bedrängt worden, ComRoad-Aktien zu verkaufen, sagte Schnabel weiter. Er habe dies jedoch nur in vergleichsweise geringem Umfang getan. Der Prozess ist neben dem gegen die Haffa-Brüder das zweite spektakuläre Verfahren gegen Manager des Neuen Marktes. Schnabel sitzt seit Ende März in Untersuchungshaft. Mitangeklagt ist seine Ehefrau Ingrid wegen des Vorwurfs der Beihilfe. Erst vor zehn Tagen hatte in München der Prozess gegen den früheren EM.TV<ETV.ETR>-Chef Thomas Haffa und seinen Bruder Florian begonnen./FP/ran/cs
Zur Erinnerung!
Quelle: http://www.hv-info.de/showText.php4?docType=8&id=8281
ADVANCED MEDIEN AG, TAUFKIRCHEN: Zum Pennystock heruntergewirtschaftet
Das Medienunternehmen Advanced Medien AG ist wie viele andere Unternehmen im Medienbereich erheblich ins Straucheln gekommen. Die 1999 zu 5,60 Euro am Neuen Markt emittierten Aktien waren zuletzt nur noch um die 40 Cent wert und sind daher bedroht, als Penny-Stocks vom Kurszettel des Neuen Marktes zu verschwinden.
Auch Advanced Medien AG hat die veränderte Medienlandschaft in besonderem Maße zu spüren bekommen. In den Jahren 1999 und Anfang 2000 wurden Filmrechte zu vollkommen überteuerten Preisen eingekauft. Die Kassen des Filmrechtehändlers waren aufgrund des Börsenganges schließlich prall gefüllt. Die Privatsender, bestehend aus den Sendergruppen Bertelsmann und Kirch, haben aber zum Ende 2000 und in 2001 aufgrund der verstärkten Plazierung von Game- und Reality-Shows besonders wenig Filme abgenommen. Als Folge waren erhebliche Sonderabschreibungen auf den Filmstock erforderlich. Hierdurch wäre es beinahe zur Illiquidität gekommen, da die Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten erhebliche kurzfristige Verbindlichkeiten zu tilgen hat.
Verschwenderischer Umgang mit dem Emissionserlös Wie verschwenderisch der damalige Vorstand mit dem Geld der Anleger umgegangen ist, zeigt auch der sog. Petersen-Deal, der den Anlegern als der Durchbruch verkauft wurde, weil man einen namhaften Regisseur gewonnen habe. Tatsächlich jedoch zahlt man Petersen eine Summe von 19 Mio. US-Dollar, um Filmprojekte anzustoßen. Eine vertragliche Verpflichtung zum Abdrehen von Filmen ist nach Financial Times Deutschland aber wohl nicht eingegangen worden, sondern man hat Petersen eher ein üppiges Budget für sein Büro eingeräumt. Nun hat Petersen auch noch Klage erhoben, weil Advanced Medien seiner Auffassung nach ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Geschäfte mit der Gründerfamilie
Die Gesellschaft wurde zudem erheblich dadurch geschädigt, daß man nach Auskunft des neuen Vorstands Otto Dauer Geschäfte in einem Umfang von ca. 70 Mio. DM mit Gesellschaften wie der Maxx Film GmbH abgeschlossen hat, die der Gründerfamilie Jovy nahestehen. Diese Geschäfte sind für Advanced Medien besonders nachteilig abgeschlossen worden, da Advanced Medien sofort zur Leistung der Filmrechte verpflichtet war, den Gegenparteien aber ungewöhnlich lange Zahlungsziele eingeräumt wurden, ohne daß Sicherheiten bestellt worden wären. Hierdurch kam es zu Forderungsausfällen von insgesamt ca. 58 Mio. DM. Den Vorständen Hanns-Arndt und Christoph Montague, deren Unterschriften die Verträge tragen, wurde so zu Recht mit 95,95 bzw. 99,35% die Entlastung versagt. Ebenfalls wurde Herbert Jovy, der bis letztes Jahr ein Aufsichtsratsmandat innehatte, mit 96,50% die Entlastung versagt. Der neue Vorstand hat der HV gegenüber versichert, die damaligen Vorgänge lückenlos aufklären zu wollen.
SdK hatte Gegenantrag zur Entlastung des AR gestellt
Nach Auffassung der SdK hat nicht nur Herbert Jovy seine Pflichten als Aufsichtsratsmitglied verletzt, sondern auch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Aufsichtsrat scheint man sich keine Gedanken darüber gemacht zu haben, mit wem man Umsätze in oben genannter Höhe macht und ob eine Firma wie die Maxx Film, die im Filmgeschäft überhaupt keinen Namen hat, finanziell in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es sieht jedenfalls so aus, daß ein erheblicher Teil der Sahnestückchen aus der Filmbibliothek Medien an die Maxx Film verloren sind.
Die Gründerfamilie sowie die Baader Wertpapierhandelsbank AG haben bereits letztes Jahr ihre Aktien an die EMS New Media AG abgestoßen, deren Vorstand angesichts der allmählichen Aufdeckung dieser Vorgänge auch sein blaues Wunder erlebt haben dürfte.
Zudem wurde durch die Hauptversammlung nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, Arthur Andersen sondern die BDO zum Abschlußprüfer bestellt.
Das Beispiel Advanced Medien zeigt, wie von einigen Unternehmern der Geschäftszweck „Börseneinführung" zelebriert wurde. Wir können nur hoffen, daß einer solchen Vorgehensweise künftig der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen zur Statuierung eines Systems von Kontrollpflichten und Sanktionsverpflichtungen aller Beteiligten effektiv entgegenwirkt.
Quelle: http://www.hv-info.de/adhoc_detail.php4?firmaID=175
Ad Hoc - Mitteilungen:
2002
24.09.02 Aufsichtsrat gibt Rücktritt bekannt
23.08.02 Advanced Medien berichtet über 1....
16.07.02 Advanced Medien AG reicht Klage auf...
11.07.02 Advanced Medien AG: Kreditlinie bis ins...
22.05.02 Advanced Medien gibt Zahlen für erstes...
14.05.02 Einigung im Rechtsstreit mit Wolfgang...
29.04.02 Advanced Medien gibt Zahlen für 2001...
26.04.02 Jahresabschlüsse 1999 und 2000 neu...
21.03.02 Advanced Medien AG: Ergebnisse der...
2001
19.11.01 Neun-Monats-Bericht 2001
08.11.01 Advanced Medien AG forciert...
21.08.01 Die Advanced Medien AG erreichte im...
20.08.01 Advanced Medien AG und mitbeklagte...
08.08.01 aufgrund des von der Get AG gestellten...
Quelle: http://www.hv-info.de/showText.php4?docType=8&id=8281
ADVANCED MEDIEN AG, TAUFKIRCHEN: Zum Pennystock heruntergewirtschaftet
Das Medienunternehmen Advanced Medien AG ist wie viele andere Unternehmen im Medienbereich erheblich ins Straucheln gekommen. Die 1999 zu 5,60 Euro am Neuen Markt emittierten Aktien waren zuletzt nur noch um die 40 Cent wert und sind daher bedroht, als Penny-Stocks vom Kurszettel des Neuen Marktes zu verschwinden.
Auch Advanced Medien AG hat die veränderte Medienlandschaft in besonderem Maße zu spüren bekommen. In den Jahren 1999 und Anfang 2000 wurden Filmrechte zu vollkommen überteuerten Preisen eingekauft. Die Kassen des Filmrechtehändlers waren aufgrund des Börsenganges schließlich prall gefüllt. Die Privatsender, bestehend aus den Sendergruppen Bertelsmann und Kirch, haben aber zum Ende 2000 und in 2001 aufgrund der verstärkten Plazierung von Game- und Reality-Shows besonders wenig Filme abgenommen. Als Folge waren erhebliche Sonderabschreibungen auf den Filmstock erforderlich. Hierdurch wäre es beinahe zur Illiquidität gekommen, da die Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten erhebliche kurzfristige Verbindlichkeiten zu tilgen hat.
Verschwenderischer Umgang mit dem Emissionserlös Wie verschwenderisch der damalige Vorstand mit dem Geld der Anleger umgegangen ist, zeigt auch der sog. Petersen-Deal, der den Anlegern als der Durchbruch verkauft wurde, weil man einen namhaften Regisseur gewonnen habe. Tatsächlich jedoch zahlt man Petersen eine Summe von 19 Mio. US-Dollar, um Filmprojekte anzustoßen. Eine vertragliche Verpflichtung zum Abdrehen von Filmen ist nach Financial Times Deutschland aber wohl nicht eingegangen worden, sondern man hat Petersen eher ein üppiges Budget für sein Büro eingeräumt. Nun hat Petersen auch noch Klage erhoben, weil Advanced Medien seiner Auffassung nach ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Geschäfte mit der Gründerfamilie
Die Gesellschaft wurde zudem erheblich dadurch geschädigt, daß man nach Auskunft des neuen Vorstands Otto Dauer Geschäfte in einem Umfang von ca. 70 Mio. DM mit Gesellschaften wie der Maxx Film GmbH abgeschlossen hat, die der Gründerfamilie Jovy nahestehen. Diese Geschäfte sind für Advanced Medien besonders nachteilig abgeschlossen worden, da Advanced Medien sofort zur Leistung der Filmrechte verpflichtet war, den Gegenparteien aber ungewöhnlich lange Zahlungsziele eingeräumt wurden, ohne daß Sicherheiten bestellt worden wären. Hierdurch kam es zu Forderungsausfällen von insgesamt ca. 58 Mio. DM. Den Vorständen Hanns-Arndt und Christoph Montague, deren Unterschriften die Verträge tragen, wurde so zu Recht mit 95,95 bzw. 99,35% die Entlastung versagt. Ebenfalls wurde Herbert Jovy, der bis letztes Jahr ein Aufsichtsratsmandat innehatte, mit 96,50% die Entlastung versagt. Der neue Vorstand hat der HV gegenüber versichert, die damaligen Vorgänge lückenlos aufklären zu wollen.
SdK hatte Gegenantrag zur Entlastung des AR gestellt
Nach Auffassung der SdK hat nicht nur Herbert Jovy seine Pflichten als Aufsichtsratsmitglied verletzt, sondern auch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Aufsichtsrat scheint man sich keine Gedanken darüber gemacht zu haben, mit wem man Umsätze in oben genannter Höhe macht und ob eine Firma wie die Maxx Film, die im Filmgeschäft überhaupt keinen Namen hat, finanziell in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es sieht jedenfalls so aus, daß ein erheblicher Teil der Sahnestückchen aus der Filmbibliothek Medien an die Maxx Film verloren sind.
Die Gründerfamilie sowie die Baader Wertpapierhandelsbank AG haben bereits letztes Jahr ihre Aktien an die EMS New Media AG abgestoßen, deren Vorstand angesichts der allmählichen Aufdeckung dieser Vorgänge auch sein blaues Wunder erlebt haben dürfte.
Zudem wurde durch die Hauptversammlung nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, Arthur Andersen sondern die BDO zum Abschlußprüfer bestellt.
Das Beispiel Advanced Medien zeigt, wie von einigen Unternehmern der Geschäftszweck „Börseneinführung" zelebriert wurde. Wir können nur hoffen, daß einer solchen Vorgehensweise künftig der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen zur Statuierung eines Systems von Kontrollpflichten und Sanktionsverpflichtungen aller Beteiligten effektiv entgegenwirkt.
Quelle: http://www.hv-info.de/adhoc_detail.php4?firmaID=175
Ad Hoc - Mitteilungen:
2002
24.09.02 Aufsichtsrat gibt Rücktritt bekannt
23.08.02 Advanced Medien berichtet über 1....
16.07.02 Advanced Medien AG reicht Klage auf...
11.07.02 Advanced Medien AG: Kreditlinie bis ins...
22.05.02 Advanced Medien gibt Zahlen für erstes...
14.05.02 Einigung im Rechtsstreit mit Wolfgang...
29.04.02 Advanced Medien gibt Zahlen für 2001...
26.04.02 Jahresabschlüsse 1999 und 2000 neu...
21.03.02 Advanced Medien AG: Ergebnisse der...
2001
19.11.01 Neun-Monats-Bericht 2001
08.11.01 Advanced Medien AG forciert...
21.08.01 Die Advanced Medien AG erreichte im...
20.08.01 Advanced Medien AG und mitbeklagte...
08.08.01 aufgrund des von der Get AG gestellten...
ComROAD-Gründer Schnabel zu sieben Jahren Haft verurteilt
Der Gründer des ehemaligen Anlegerlieblings ComROAD AG, Bodo Schnabel, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den ehemaligen Unternehmer des Kursbetrugs und Insiderhandels schuldig.
Schnabel hatte zuvor vor dem Münchener Landgericht ein Geständnis abgelegt. Er hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau fast den kompletten Umsatz von ComROAD frei erfunden.
Die Aktie von ComROAD notierte zuletzt bei 0,18 Euro. In der Spitze kostete das Papier 62 Euro.
Mensch Herbert & Coll.!!!!!!
Der Gründer des ehemaligen Anlegerlieblings ComROAD AG, Bodo Schnabel, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den ehemaligen Unternehmer des Kursbetrugs und Insiderhandels schuldig.
Schnabel hatte zuvor vor dem Münchener Landgericht ein Geständnis abgelegt. Er hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau fast den kompletten Umsatz von ComROAD frei erfunden.
Die Aktie von ComROAD notierte zuletzt bei 0,18 Euro. In der Spitze kostete das Papier 62 Euro.
Mensch Herbert & Coll.!!!!!!
Die Größenordnung beim unserem Greisen waren immerhin auch 21 Mio Mark. Reicht das wenigstens für 5 Jahre???
nicht unbedingt von der summe hängt es ab sondern von der schwere der vorsätzlichkeit!
da sollten schon 4-7- jährchen drin sein
da sollten schon 4-7- jährchen drin sein
manchmal sollte man in sein postfach sehen!
postfach leer
langsam...bin ja nicht mehr der Jüngste.....
@ LaafAmok
hab mir lange überlegt ob ich auf deine beiträge etwas äußern sollte.
ich tue es mal.
hast du schon einmal einen einschreibebrief erhalten wo man dir mit einer "einstweiligen verfügung" und strafandrohung von 250.000 €uro gedroht hat, schmunzel.
das könnst dir vielleicht passieren wenn du nicht
bei deiner formulierung nicht aufpaßt!
ein tipp!
schließ sicherheitshalber eine rechtschutzversicherung ab!
man kann ja nie wissen...
grins
hab mir lange überlegt ob ich auf deine beiträge etwas äußern sollte.
ich tue es mal.
hast du schon einmal einen einschreibebrief erhalten wo man dir mit einer "einstweiligen verfügung" und strafandrohung von 250.000 €uro gedroht hat, schmunzel.
das könnst dir vielleicht passieren wenn du nicht
bei deiner formulierung nicht aufpaßt!
ein tipp!
schließ sicherheitshalber eine rechtschutzversicherung ab!
man kann ja nie wissen...
grins
@WAd,
Rechtschutzversicherung gegen Straftaten jebet et nich.
Wär ja noch schöner
Rechtschutzversicherung gegen Straftaten jebet et nich.
Wär ja noch schöner
gegen straftaten nicht,
aber in bezug auf willkürliche verleumnung oder unberechtigte/willkürliche anklagen oder eingeleitete verfahren, die zur eigenen verteidigung/intressenswahrnehmung erforderlich sind schon...
weißt doch was so abläuft in der welt
"it´s cool man"
aber in bezug auf willkürliche verleumnung oder unberechtigte/willkürliche anklagen oder eingeleitete verfahren, die zur eigenen verteidigung/intressenswahrnehmung erforderlich sind schon...
weißt doch was so abläuft in der welt
"it´s cool man"
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…[/b]
Verschiedene Sichtweisen und Meinungen, und wer steckt dahinter?
Jedem der hier die Beiträge bei DVN liest, kennt die User die hinter „PRO und KONTRA" stehen.
Doch wer steckt eigentlich hinter dem "Pro", und wer steckz hinter dem "Kontra"? Und welche Absichten stehen möglicherweise hinter den jeweiligen User????
Ohne jetzt Usernamen zu nennen will ich mal meine Meinung
dazu äußern!
Die PRO-Gruppe
Diejenigen die hinter PRO stehen sind größtenteils Personen, sind meist schon sehr lange in DVN investiert.
Zum Teil sind sie noch zu einem relativ hohen Kurs seit 2000 investiert, und haben größtenteils sugsessive ihren Einstiegs - Kurs durch verbilligende Nachkäufe und
gewinnbringende Verkäufe Ihren Einstands - Durchschnittspreis auf ein erträgliches Maß verbilligt/reduziert.
Sie gehören zu denjenigen Personenkreis, die sich eingehend und ernsthaft mit ihre Aktie auseinandersetzen, sich ausführlich und fortlaufend informieren um so
auf dem Laufenden zu bleiben.
Entsprechend gut informiert, sind sie auch von dem Wertpapier DVN überzeugt und äußern dies auch offen im Forum.
Was nicht bedeutet, das sie nicht unkritisch gegenüber ihrem Investment wären!
Im Gegenteil, sie hinterfragen sehr kritisch, kritischer
als mach dumm daher schwäzende Basher!
"Die Kontra-Gruppe"
Diese Gruppe muss in mehrere Interessengruppen eingestuft werden!
Und zwar in die Gruppe der
„ Enttäuschten ",
den „ frustrierten Hobby - Nörglern "
und Derer, die eine bestimmte Absicht im Eigeninteresse verfolgen, den „ Die PROFI - Basher "!
Die „ Enttäuschten ", die mit hohen Verlusten aus DVN ausgestiegen sind, weil sie das Vertrauen verloren haben, sind noch die harmlose Basher, weil sie einfach nur ihre Wut Enttäuschung wegen ihres erlittenen Kapitalverlustes zum Ausdruck bringen, was wohl noch jeder hinnehmen und verstehen kann.
Die „ frustrierten Hobby - Nörgler "
haben ebenfalls Verluste eingefahren, aber nicht nur mit DVN. Sie springen auf jede Ad Hoc - Meldung an, egal ob die Meldung gut oder schlecht aus fällt.
Sie zerreden alles was in der Meldung steht.
Dabei lassen sie sich nicht nur über DVN aus, sondern sie laden ihren Frust auch bei den anderen Unternehmen aus.
Und nun kommt die interessanteste Gruppe,
„Die PROFI - Basher"!
Von dieser Sorte gibt es Gott sei Dank nur wenige, aber mit entsprechend vielen Doppel ID´s.
Sie verfolgen nur ein einziges Ziel, nämlich die DVN - Aktionäre zu verunsichern und dem Unternehmen und somit den Kurs möglichst zu schaden.
Sie verdrehen gerne den vorliegenden Schachverhalt, verdrehen gerne und bewusst die Fakten und Tatsachen, und verkehren diese gerne ins Negative. Belege oder nachvollziehbare Fakten können oder wollen sie nicht erbringen, weil deren Absichten anders gelagert und nicht gewollt sind.
Des weiteren greifen sie wahllos jeden User an, der eine positive Meinung hat und diese Meinung auch offen vertritt.
Durch Verunglimpfungen und Beleidigungen wollen sie erreichen, das all diejenigen User die ihre Überzeugung offen aussprechen mundtot gemacht werden.
In manchen Fällen gelingt ihnen das gelegentlich auch.
Die Absicht die dahintersteckt ist offensichtlich!
Diese PROFI - Basher möchten möglichst ein Ziel erreichen, dass möglichst viele Leser/Kleinaktionäre eine negative Grundstimmung aufbauen, sie aus den verunsichernden Basher -Beiträgen die Konsequenzen ziehen und aussteigen
um den möglichst deren Meinung übernehmen und hier im Board im gleichen Art deren Meinung vertreten.
So wollen sie möglichst viele der Leser / Aktionäre verunsichern und negativ beeinflussen, um eine Negative Grundstimmung zu erzeugen und herbeizuführen.
Ziel ist es, möglichst viele zum Aussteigen aus der Aktie DVN zu bewegen um so dem Unternehmen und dessen Ruf nachhaltig zu schaden.
Doch wer hat hier ein ein berechtigtes Interesse dieses Ziel, DVN zu schaden, zu verfolgen?
Tja, an dieser Stelle muss ich vorsichtig sein Namen zu nennen, denn dies könnte rechtliche Schritte nach sich ziehen. Und den Gefallen möchte ich diesen Herrschaften nicht gönnen.
Es kann sich aber jeder denken wer welche Interessen haben könnte und hat, um einen Schaden herbeizuführen oder herbeizusehnen.
Wer sich der Absichten die hier zum Teil verfolgt werden bewußt ist, wird sich nicht so schnell ins Boxhorn jagen lassen!
Fazit!
Jeder, ob er hier nun schreibt, hier im board nur die Beiträge liest, sollte selbstkritische jeden Beitrag lesen und sich seine eigene Gedanken dazu machen ( über dass was hier im DVN-Board geschrieben steht und geschrieben wird ), und sollte sich sein eigens Urteil bilden!
Über eines sollte sich aber jeder im Klaren sein!
Hier sind bestimmtes User aktiv die ein bestimmtes Interesse verfolgen, nämlich DVN, und somit zwangsläufig auch deren Anlegern zu schaden!
Und wenn man sich dieser Tatsache bewusst ist, wird man sich nicht mehr so schnell verunsichern lassen und sich mehr auf seinen gesunden Menschenverstand und seiner eigenen Urteilskraft verlassen und besinnen, und dann entsprechend richtig handeln.
In diesem Sinne...
wünsche ich jedem, der sich ernsthaft mit seinem Investment auseinandersetzt,
Viel Erfolg!
Jedem der hier die Beiträge bei DVN liest, kennt die User die hinter „PRO und KONTRA" stehen.
Doch wer steckt eigentlich hinter dem "Pro", und wer steckz hinter dem "Kontra"? Und welche Absichten stehen möglicherweise hinter den jeweiligen User????
Ohne jetzt Usernamen zu nennen will ich mal meine Meinung
dazu äußern!
Die PRO-Gruppe
Diejenigen die hinter PRO stehen sind größtenteils Personen, sind meist schon sehr lange in DVN investiert.
Zum Teil sind sie noch zu einem relativ hohen Kurs seit 2000 investiert, und haben größtenteils sugsessive ihren Einstiegs - Kurs durch verbilligende Nachkäufe und
gewinnbringende Verkäufe Ihren Einstands - Durchschnittspreis auf ein erträgliches Maß verbilligt/reduziert.
Sie gehören zu denjenigen Personenkreis, die sich eingehend und ernsthaft mit ihre Aktie auseinandersetzen, sich ausführlich und fortlaufend informieren um so
auf dem Laufenden zu bleiben.
Entsprechend gut informiert, sind sie auch von dem Wertpapier DVN überzeugt und äußern dies auch offen im Forum.
Was nicht bedeutet, das sie nicht unkritisch gegenüber ihrem Investment wären!
Im Gegenteil, sie hinterfragen sehr kritisch, kritischer
als mach dumm daher schwäzende Basher!
"Die Kontra-Gruppe"
Diese Gruppe muss in mehrere Interessengruppen eingestuft werden!
Und zwar in die Gruppe der
„ Enttäuschten ",
den „ frustrierten Hobby - Nörglern "
und Derer, die eine bestimmte Absicht im Eigeninteresse verfolgen, den „ Die PROFI - Basher "!
Die „ Enttäuschten ", die mit hohen Verlusten aus DVN ausgestiegen sind, weil sie das Vertrauen verloren haben, sind noch die harmlose Basher, weil sie einfach nur ihre Wut Enttäuschung wegen ihres erlittenen Kapitalverlustes zum Ausdruck bringen, was wohl noch jeder hinnehmen und verstehen kann.
Die „ frustrierten Hobby - Nörgler "
haben ebenfalls Verluste eingefahren, aber nicht nur mit DVN. Sie springen auf jede Ad Hoc - Meldung an, egal ob die Meldung gut oder schlecht aus fällt.
Sie zerreden alles was in der Meldung steht.
Dabei lassen sie sich nicht nur über DVN aus, sondern sie laden ihren Frust auch bei den anderen Unternehmen aus.
Und nun kommt die interessanteste Gruppe,
„Die PROFI - Basher"!
Von dieser Sorte gibt es Gott sei Dank nur wenige, aber mit entsprechend vielen Doppel ID´s.
Sie verfolgen nur ein einziges Ziel, nämlich die DVN - Aktionäre zu verunsichern und dem Unternehmen und somit den Kurs möglichst zu schaden.
Sie verdrehen gerne den vorliegenden Schachverhalt, verdrehen gerne und bewusst die Fakten und Tatsachen, und verkehren diese gerne ins Negative. Belege oder nachvollziehbare Fakten können oder wollen sie nicht erbringen, weil deren Absichten anders gelagert und nicht gewollt sind.
Des weiteren greifen sie wahllos jeden User an, der eine positive Meinung hat und diese Meinung auch offen vertritt.
Durch Verunglimpfungen und Beleidigungen wollen sie erreichen, das all diejenigen User die ihre Überzeugung offen aussprechen mundtot gemacht werden.
In manchen Fällen gelingt ihnen das gelegentlich auch.
Die Absicht die dahintersteckt ist offensichtlich!
Diese PROFI - Basher möchten möglichst ein Ziel erreichen, dass möglichst viele Leser/Kleinaktionäre eine negative Grundstimmung aufbauen, sie aus den verunsichernden Basher -Beiträgen die Konsequenzen ziehen und aussteigen
um den möglichst deren Meinung übernehmen und hier im Board im gleichen Art deren Meinung vertreten.
So wollen sie möglichst viele der Leser / Aktionäre verunsichern und negativ beeinflussen, um eine Negative Grundstimmung zu erzeugen und herbeizuführen.
Ziel ist es, möglichst viele zum Aussteigen aus der Aktie DVN zu bewegen um so dem Unternehmen und dessen Ruf nachhaltig zu schaden.
Doch wer hat hier ein ein berechtigtes Interesse dieses Ziel, DVN zu schaden, zu verfolgen?
Tja, an dieser Stelle muss ich vorsichtig sein Namen zu nennen, denn dies könnte rechtliche Schritte nach sich ziehen. Und den Gefallen möchte ich diesen Herrschaften nicht gönnen.
Es kann sich aber jeder denken wer welche Interessen haben könnte und hat, um einen Schaden herbeizuführen oder herbeizusehnen.
Wer sich der Absichten die hier zum Teil verfolgt werden bewußt ist, wird sich nicht so schnell ins Boxhorn jagen lassen!
Fazit!
Jeder, ob er hier nun schreibt, hier im board nur die Beiträge liest, sollte selbstkritische jeden Beitrag lesen und sich seine eigene Gedanken dazu machen ( über dass was hier im DVN-Board geschrieben steht und geschrieben wird ), und sollte sich sein eigens Urteil bilden!
Über eines sollte sich aber jeder im Klaren sein!
Hier sind bestimmtes User aktiv die ein bestimmtes Interesse verfolgen, nämlich DVN, und somit zwangsläufig auch deren Anlegern zu schaden!
Und wenn man sich dieser Tatsache bewusst ist, wird man sich nicht mehr so schnell verunsichern lassen und sich mehr auf seinen gesunden Menschenverstand und seiner eigenen Urteilskraft verlassen und besinnen, und dann entsprechend richtig handeln.
In diesem Sinne...
wünsche ich jedem, der sich ernsthaft mit seinem Investment auseinandersetzt,
Viel Erfolg!
@WAD
So schlimm war das bisher doch gar nicht, oder ??
So schlimm war das bisher doch gar nicht, oder ??
hat eigentlich "LaafAmok" eine bestimmte Bedeutung?
Laaf (fränkisch) = laufen
alaaf, helau, amok, solle ma ihn reilasse
#40 das beste das ich seit langem gelesen habe, stimme 100% mit deinen erklärkungen überein !
danke
danke
Ist schon ein merkwürdiges Sammelbecken hier bei WO
Was sich da so alles tummelt als User
Am schärfsten sind die, die sich den ganzen Tag hier vertreiben und "Sinn und Unsinn" verbreiten. Mit Sinn meine ich geistige Ergüsse.
Dieser betrüger ist der schärfste , sein stil ist ähnlich wie von Herrn Motzki
..aber lasst mal, schadenfreude ist doch eins der natürlichen menschlichen Charakterzüge und weit verbreitet, besonders von den neidischen
Mit der Spekulation Advanced Medien ist alle drin.
Nur wer zuletzt lacht, lacht am besten!
In diesem Sinne ein fröhliches geposte
Was sich da so alles tummelt als User
Am schärfsten sind die, die sich den ganzen Tag hier vertreiben und "Sinn und Unsinn" verbreiten. Mit Sinn meine ich geistige Ergüsse.
Dieser betrüger ist der schärfste , sein stil ist ähnlich wie von Herrn Motzki
..aber lasst mal, schadenfreude ist doch eins der natürlichen menschlichen Charakterzüge und weit verbreitet, besonders von den neidischen
Mit der Spekulation Advanced Medien ist alle drin.
Nur wer zuletzt lacht, lacht am besten!
In diesem Sinne ein fröhliches geposte
@WAD #40
sehr gut getextet...
@all
Ich möchte ergänzend nur den interessantesten Teil "Profi-Basher" kurz kommentieren...
Kleine Anmerkung zum Endziel des größten Teils dieser Gruppe:
Durch diverse Störfeuer (evtl. auch UFO-Zahlen) Merger von DVN verhindern, aber zumindest hinauszögern. Mindestziel der Verzögerung dürfte der nächste Verlängerungstermin der Kreditlinien in ca. 3 Monaten sein. Möglichst durch weitere Störmanöver nicht nur Kleinaktionäre sondern auch involvierte Banken verunsichern mit dem Ziel, Kreditlinien werden nicht verlängert. Damit würde das erste Endziel Insolvenz von DVN quasi zwangsläufig erreicht. Und letztendlich, wo Insolvenz da kein Kläger und der ein oder andere Prozeß (gegen wen auch immer... ) würde wohl eingestellt. Dieses möchte ich mal als Endziel definieren und soll wohl erreicht werden, koste es was es wolle.
Dies mal so von mir in ultra Kurzform.
In diesem Sinne verbleibt ein trotzdem gut gelaunter
AMDA
PS:
Kurz abschließend ein Hinweis in eigener Sache: Die Ausführungen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder. Jeder sollte sich sein eigenes Urteil bilden.
sehr gut getextet...
@all
Ich möchte ergänzend nur den interessantesten Teil "Profi-Basher" kurz kommentieren...
Kleine Anmerkung zum Endziel des größten Teils dieser Gruppe:
Durch diverse Störfeuer (evtl. auch UFO-Zahlen) Merger von DVN verhindern, aber zumindest hinauszögern. Mindestziel der Verzögerung dürfte der nächste Verlängerungstermin der Kreditlinien in ca. 3 Monaten sein. Möglichst durch weitere Störmanöver nicht nur Kleinaktionäre sondern auch involvierte Banken verunsichern mit dem Ziel, Kreditlinien werden nicht verlängert. Damit würde das erste Endziel Insolvenz von DVN quasi zwangsläufig erreicht. Und letztendlich, wo Insolvenz da kein Kläger und der ein oder andere Prozeß (gegen wen auch immer... ) würde wohl eingestellt. Dieses möchte ich mal als Endziel definieren und soll wohl erreicht werden, koste es was es wolle.
Dies mal so von mir in ultra Kurzform.
In diesem Sinne verbleibt ein trotzdem gut gelaunter
AMDA
PS:
Kurz abschließend ein Hinweis in eigener Sache: Die Ausführungen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder. Jeder sollte sich sein eigenes Urteil bilden.
# 45
...wenn du das so siehst, vielen dank
# 41
... es geht nicht um schlimm oder nicht schlimm,
sondern um eine sichtweise!
nicht mehr und nicht weniger!
übrigens!
wäre es nicht schlecht wenn andere user ihre sichtweise
zum besten geben würde.
hierzu lade ich vor allem user wie durlacher & konsorten recht herzlich ein.
es wäre doch interessant zu wissen, ob sie argumentativ oder mit abgedroschenen phrasen agrumentieren...!
allerdings zweifle ich daran das sie sich darauf einlassen, weil sie sich sonst bis auf letzte hemd outen müßten. und dies werden sie wohl nicht wollen
...wenn du das so siehst, vielen dank
# 41
... es geht nicht um schlimm oder nicht schlimm,
sondern um eine sichtweise!
nicht mehr und nicht weniger!
übrigens!
wäre es nicht schlecht wenn andere user ihre sichtweise
zum besten geben würde.
hierzu lade ich vor allem user wie durlacher & konsorten recht herzlich ein.
es wäre doch interessant zu wissen, ob sie argumentativ oder mit abgedroschenen phrasen agrumentieren...!
allerdings zweifle ich daran das sie sich darauf einlassen, weil sie sich sonst bis auf letzte hemd outen müßten. und dies werden sie wohl nicht wollen
Interessant WAD, dass du bei der Pro-Gruppe keinerlei kritische Anmerkungen brachtest, ausschließlich bei der Kontra-Gruppe. Zeigt dieses doch eindeutig, dass du nichts als ein kleiner einseitiger Pusher bist.
Aber ich kann dir gerne aushelfen.
Und nun kommt die interessanteste Gruppe,
„Die PROFI - Pusher"!
Von dieser Sorte gibt es Gott sei Dank nur wenige, aber mit entsprechend vielen Doppel ID´s und einer vollregistrierten ID, um ihre vermeintliche Seriösität zu unterstreichen.
Sie verfolgen nur ein einziges Ziel, nämlich die DVN - Aktionäre zu ermutigen und dem Unternehmen und somit den Kurs möglichst auf die Sprünge zu helfen.
Sie verdrehen gerne den vorliegenden Schachverhalt, verdrehen gerne und bewusst die Fakten und Tatsachen, und verkehren diese gerne ins Positive. Belege oder nachvollziehbare Fakten können oder wollen sie nicht erbringen, weil deren Absichten anders gelagert und nicht gewollt sind.
Des weiteren greifen sie wahllos jeden User an, der eine negative Meinung hat und diese Meinung auch offen vertritt.
Durch Verunglimpfungen und Beleidigungen wollen sie erreichen, das all diejenigen User die ihre Kritik offen aussprechen mundtot gemacht werden.
In manchen Fällen gelingt ihnen das gelegentlich auch.
Die Absicht die dahintersteckt ist offensichtlich!
Diese PROFI - Pusher möchten möglichst ein Ziel erreichen, dass möglichst viele Leser/Kleinaktionäre eine positive Grundstimmung aufbauen, sie aus den Mut machenden Pusher -Beiträgen die Konsequenzen ziehen und einsteigen
um den möglichst deren Meinung übernehmen und hier im Board im gleichen Art deren Meinung vertreten.
So wollen sie möglichst viele der Leser / Aktionäre Mut machen und positiv beeinflussen, um eine positive Grundstimmung zu erzeugen und herbeizuführen.
Ziel ist es, möglichst viele zum Einsteigen in die Aktie DVN zu bewegen um so dem Unternehmen und dessen Ruf nachhaltig zu verbessern, obwohl der Ruf hoffnungslos ist auf einem Penny-Schrott-Friedhof.
Herzlichst, Euer Pusher-Bewahrer, _Aasgeier_.
Aber ich kann dir gerne aushelfen.
Und nun kommt die interessanteste Gruppe,
„Die PROFI - Pusher"!
Von dieser Sorte gibt es Gott sei Dank nur wenige, aber mit entsprechend vielen Doppel ID´s und einer vollregistrierten ID, um ihre vermeintliche Seriösität zu unterstreichen.
Sie verfolgen nur ein einziges Ziel, nämlich die DVN - Aktionäre zu ermutigen und dem Unternehmen und somit den Kurs möglichst auf die Sprünge zu helfen.
Sie verdrehen gerne den vorliegenden Schachverhalt, verdrehen gerne und bewusst die Fakten und Tatsachen, und verkehren diese gerne ins Positive. Belege oder nachvollziehbare Fakten können oder wollen sie nicht erbringen, weil deren Absichten anders gelagert und nicht gewollt sind.
Des weiteren greifen sie wahllos jeden User an, der eine negative Meinung hat und diese Meinung auch offen vertritt.
Durch Verunglimpfungen und Beleidigungen wollen sie erreichen, das all diejenigen User die ihre Kritik offen aussprechen mundtot gemacht werden.
In manchen Fällen gelingt ihnen das gelegentlich auch.
Die Absicht die dahintersteckt ist offensichtlich!
Diese PROFI - Pusher möchten möglichst ein Ziel erreichen, dass möglichst viele Leser/Kleinaktionäre eine positive Grundstimmung aufbauen, sie aus den Mut machenden Pusher -Beiträgen die Konsequenzen ziehen und einsteigen
um den möglichst deren Meinung übernehmen und hier im Board im gleichen Art deren Meinung vertreten.
So wollen sie möglichst viele der Leser / Aktionäre Mut machen und positiv beeinflussen, um eine positive Grundstimmung zu erzeugen und herbeizuführen.
Ziel ist es, möglichst viele zum Einsteigen in die Aktie DVN zu bewegen um so dem Unternehmen und dessen Ruf nachhaltig zu verbessern, obwohl der Ruf hoffnungslos ist auf einem Penny-Schrott-Friedhof.
Herzlichst, Euer Pusher-Bewahrer, _Aasgeier_.
# 47 bzgl. ....diverse Störfeuer....
so und nicht anderes sehe ich es auch , AMDA!
jedoch wird otto dauer auch diese durchsichtige machenschaft entsprechend bereinigen, dessen bin ich mir sicher.
anscheinend gehen einigen herrschaften so langsam die ideen und die luft aus !
zumindest haben sie nicht mehr viele
möglichkeiten um ihre linken spielchen hinter den kulissen abzuziehen!
der strohalm an den sich diese herrschaften aus dem süden und in übersee verzweifelt klammern, wird immer poröser!
er fängt an zu knicken, und sie werden am ende doch auf den schnussel fallen
der witz ist, sie wissen es und versuchen es trotzdem.
tja das nennt man wohl die pur verzweiflung.
sieht wohl so aus, dass sie nicht freiwillig in stadelheim die illustre skatrunde eröffnen wollen....
so und nicht anderes sehe ich es auch , AMDA!
jedoch wird otto dauer auch diese durchsichtige machenschaft entsprechend bereinigen, dessen bin ich mir sicher.
anscheinend gehen einigen herrschaften so langsam die ideen und die luft aus !
zumindest haben sie nicht mehr viele
möglichkeiten um ihre linken spielchen hinter den kulissen abzuziehen!
der strohalm an den sich diese herrschaften aus dem süden und in übersee verzweifelt klammern, wird immer poröser!
er fängt an zu knicken, und sie werden am ende doch auf den schnussel fallen
der witz ist, sie wissen es und versuchen es trotzdem.
tja das nennt man wohl die pur verzweiflung.
sieht wohl so aus, dass sie nicht freiwillig in stadelheim die illustre skatrunde eröffnen wollen....
so und nun stirbt der Thread....
ups...das war der falsche...sorry
...damit keiner die kritischen Worte vernimmt.
# 49 viel fettgedrucktes _Aasgeier_
doch das muß nicht heißen das dein verfaßter textinhalt dadurch gehaltvoller wird oder gar der Wahrheit entspricht!
übrigens Aasgeier, wenn du mal genau die beiträge ( damit meine ich meine eigenen / siehe u.a. beispiel anhang! ) genauer lesen würdest, dürfte dir auffallen, dass ich niemanden dazu überrede sich diese oder jene aktie zu kaufen! und wenn du wirklich genau alle meine beiträge geselen haben solltest, dann dürfte dir u.a. auch aufgefallen sein, das ich hier sehr kritischen beiträge hinterlasse, wenn ich meine das sie auch angebracht sind!
ich habe hier noch keinen einzigen beitrag der sogenenten Basher gelesen, die hier auch nur ein einzigstes mal etwas positives hinterlassen hätten. dies zeigt mir, dass sie nicht objektiv sind und von unterschiedlichen motiven getrieben auch nicht objektiv sein wollen!
Genau das unter scheidet mich von Dir, Durli und anderen armseeligen Zeitgenossen die mit abgedroschenen floskeln ihre "Basher -Schmankerl" zum besten geben!
Tja, Aasgeier, man sollte halt sich erst einmal erkundigen bevor man die wildestesn Sprüche zum Besten gibt, die eben nicht der Wahrheit entsprechen!
Also Aasgeier, wenn schon kritik, dann zukünftig halt erst vorbringen, wenn diese auch berechtigt ist!
Ich kann in den Spiegel schauen, Du auch???
Also stutz Dir nicht selbst die Flügel wenn Du noch am Fliegen bist
ANHANG / ein paar Beispiele für Dich Aasgeier!
.... Es ist der Zeitpunkt gekommen, offene Kritik an Ihrer derzeitig destruktive und mehr als mangelnde Öffentlichkeitsarbeit zu üben!!!
Und diese Kritik ist absolut berechtigt!....
.... Wir als Advanced Medien - Aktionäre sind es LEID Ihr Stillschweigen länger zu dulden!....
....Nun ist es langsam an der Zeit, das Sie
"Butter bei die Fische geben" und Ihre Aktionäre über eine Vielzahl von offenen Fragen antworten!......
.... Mit Ihrer „STILLHALTE – POLITIK" sorgen sie für die wildesten Spekulationen, und verunsichern so bewusst / unbewusst Ihre Aktionäre.....
oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Betrifft: DAS MASS IST VOLL!!!
Sehr geehrte Herren!
An die DVN - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Dauer!
Was Sie Herr Otto Dauer auf der BK in Frankfurt zum besten gegeben haben war alles andere als zufriedenstellend. Man könnte fast glauben, das die Art und Weise wie Sie sich geäußert haben,
pure Absicht dahinter stecken könnte.
Noch im N-TV Interview haben sie ganz andere Töne angeschlagen!!!
Dort sagten Sie vor wenigen Wochen noch, wie wichtig es ist, daß die Aktionäre über die künftige Ausrichtung von DVN informiert werden.
Dort sprachen Sie auch von einer Umstruckturierung, da der Linzenzhandel kein Perspektiven hergeben würde.
Nun sagen Sie auf der BK genau das Gegenteil aus. Sie wollen am Lizenzhandel festhalten.
Was soll man Ihnen, Herr Dauer noch glauben, frage ich Sie???
Aber noch schwerwiegender ist, das Sie die im N-TV angekündigten
Perspektiven, die Sie Ihren Aktionären aufzeigen wollten völlig unterlassen haben!
Wo sind den die inhaltlichen Auskünfte und Aussagen zum Thema
Zukunftsperspektiven???
Gibt es plötzlich keine mehr?
Oder warum sind sie nicht näher auch auf die laufenden Projekte von U.F.O und Red Cliff ( Wolfgang Petersen ) eingegangen. Haben sie nicht begriffen, das die Aktionäre von Advanced Medien genau zu diesen Projekten und deren möglichen Erfolgsaussichten eine Auskunft und Antworten erwartet haben, und das sich dies Kurs relevant auswirken würde???
Jedem investierten Aktionär wird klar sein, daß die Lage mehr als ernst ist. Und diese Einschätzung der Lage vermitteln Sie, weil Sie entweder nicht in der Lage waren oder sind auch positives Aspekte anzusprechen, oder weil Sie bewußt keine positive Punkte aufzeigen wollten!
Welche Absicht steckt dbzgl. dahinter???
Wenn man Ihre Aussagen der Bilanzkonferenz liest, dann braucht man sich über eine positive Zukunft von Advanced Medien keine Gedanken mehr zu verschwenden.
Da Sie keine persönliche Stellungnahme veröffentlichen halten wir Aktionäre als einen kapitalen Fehler!
Ihre Aussagen wurden wie folgt veröffentlicht und interpretiert!
> Für die nächste Zeit sieht man keine Neuausrichtung des Unternehmens vor. Im Klartext: Es wird am Filmrechtehandel festgehalten. obwohl Sie diesen vor wenigen Wochen in Ihrem N-TV Interview NTV für faktisch tot erklärte haben.
> Es erfolgten keine Aussage zu den Beteiligungen an Red Cliff und UFO,die vor wenigen Wochen als die Zukunfts - Perspektiven dargestellt wurden. Sind diese Perspektiven nicht mehr vorhanden? Gibt es nichts positives über UFO und W.Petersen zu berichten?
> .... Für 2001 komme es nur darauf an, als börsennotiertes
Medienunternehmen zu überleben, sagte der am Vortag vom Aufsichtsrat ernannte neue Vorstandssprecher Otto Dauer auf der
Bilanzpressekonferenz am Dienstag in Frankfurt. Weniger wichtig sei dagegen, ob die Geschäftszahlen des Vorjahres übertroffen würden, er orientiere sich nicht an der Vergangenheit...
> ....Dauer zufolge sieht die Strategie für 2001 kein neues Geschäftsmodell für Advanced Medien vor. "Wir geben nicht auf, ein Filmrechtehändler zu sein, nur weil der Absatz schwierig ist", sagte der Vorstandssprecher......
> .... Die Liquiditätslage sei nach der jüngsten Kapitalerhöhung, die rund 28 Mio EUR in die Kassen gespült habe, entschärft. Mittelfristig sei ein Erfolg des Unternehmens allerdings nur mit einem oder mehreren Partnern machbar.....
> ..... Deshalb stünden in naher Zukunft Zusammenschlüsse oder Akquisitionen von nicht börsennotierten Medienfirmen an. Hierzu gebe es bereits Kontakte mit mindestens fünf Kandidaten. Sofern Advanced Medien erhalten bleibe, habe er keine Probleme mit einer Fusion, sagte Dauer..
> ..... Laut Geschäftsbericht summieren sich die Verpflichtungen bis zum Jahr 2005ff auf knapp 140 Mio DEM. Dies sei jedoch nur ein theoretischer Wert, da ein Großteil der in den nächsten Jahren geplanten Filmprojekte wahrscheinlich nie realisiert werde, stellte der Vorstandssprecher klar....
> ..... Zur 51-prozentigen Beteiligung an U.F.O. Productions hieß es, diese stehe aktuell nicht zur Disposition. Wenn sich jedoch eine Verkaufsoption ergeben sollte, werde nicht um jeden Preis daran festgehalten.....
> ....Zum ersten Quartal 2001 bemerkte Dauer, es sei unspektakulär und "von leichter Lethargie geprägt" verlaufen. Die Zahlen zu den ersten drei Monaten würden "vielleicht im Mai, vielleicht im Juni" veröffentlicht, hieß es weiter. Vom zweiten Quartal erwartet sich der Vorstand einen deutlichen Umsatzschub und setzt alle Hoffnungen auf einen Erfolg des Hollywood-Films "Heartbreakers", der am 24. Mai in die Kinos kommt. An dem Streifen hat sich Advanced Medien via Co-Finanzierung
eine 20-prozentige Gewinnbeteiligung außerhalb der USA gesichert. Es sei durchaus denkbar, dass die "Heartbreakers"-Einnahmen rund die Hälfte des Jahresumsatzes 2001 ausmachten. Um allein die Kosten dieses Engagements einzuspielen, müsste der Film 680.000 bis 700.000 Leute in die Kinos locken, verriet der Vorstandssprecher....
> .... Weitere Projekte dieser Größenordnung seien für das laufende Jahr nicht geplant ....
Herr Dauer!!!
Wenn man die Auszüge Ihrer gemachten Äußerungen genau durchliest, kann man den Eindruck gewinnen das diese BK schon die Grabrede für DVN war!
Sie haben es unterlassen ( bewußt / unbewußt???) alle möglichen und machbaren positiven Einschätzungen und Fakten Ihren Aktionären zu präsentieren.
Ein fataler Fehler Ihrerseits, wie ich meine!
Man könnte glauben das dies in reiner Absicht geschieht!
Ihre PR-Strategie war / ist zum Haare raufen!
Als Verantwortlicher hätte ich eine andere Strategie wählen müssen, es sei denn Sie haben keine Strategie! Sie mögen in ihrem Fach als Banker sehr gut sein, aber Marketing und PR sind für sie wohl eher Fremdworte.
Ich habe es als absolut enttäuschend empfunden, dass Sie sich so wenig greifbar geäußert haben.
Zumal es viel positive Ansätze ( z.B. Red Cliff, UFO ) bei DVN gibt, die bei der BK von Ihnen nicht aufklärend und transparent dargestellt wurden!
Die Streuung von Akqusitions- und Fusionsgerüchte könnte ganz schnell ein weiteres Eigentor werden!
Sie sollten endlich einmal " Butter bei die Fische geben" wie man bei uns im Norden sagt. Machen Sie endlich eine Kehrtwende und schießen Sie den Ball ins das richtige Tor!
Ihre fabrizierten Eigentore / Perspektivlosigkeit ödet uns Aktionäre langsam an, und verunsichern uns!
Wir fordern Sie inständig auf, uns über die in der Pipeline steckenden positiven Dinge zu informieren!
Wir erwarten von Ihnen, das Sie uns wie versprochen über die
Zukunftsperspektiven offen und ehrlich aufklären. Dazu gehört, das Sie uns über die derzeitigen Projekte von U.F.O und Red Cliff eingehend informieren.
Auch wollen wir Ihre Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten der
Filmprojekte erfahren. Hier hüllen Sie sich in absoluten Schweigen. Das muß sich ändern!
Es sei denn, sie beabsichtigen mit Ihrer behaarlichen Verschwiegenheit ein ganz bestimmtes ( negatives ) Ziel !!!
An die EMS - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Wirsing, werter Herr Boss!
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal an Ihr Antwortschreiben (14.04.2001 ) auf meinen "OFFENEN BRIEF" erinnern ( siehe Anhang! )
Die von Herrn Boss, auf der BK gemachten Äußerungen, und Ihre Aussagen Herr Wirsing, in Ihrem Anwortschreiben vom 14.04. passen irgendwie nicht ganz zusammen und widersprechen sich.
> ....Von Seiten des neuen Großaktionärs, der E-M-S New Media AG, Dortmund, hieß es zu einer möglichen Übernahme von Advanced Medien, dies sei ein hochinteressantes Thema. Es tue
sich derzeit Branche; sie steh vor einer Konsolidierung. E-M-S wäre bereit, sich von ihrem derzeit knapp 25-prozentigen Anteil zu trennen. Allerdings sei auch eine Aufstockung möglich, sofern sich das Geschäftsmodell des neuen Vorstands als tragfähig erweise. Man werde die weitere Entwicklung ganz genau betrachten und gegebenenfalls die bis 2003 gültigen Optionen auf eine
Erhöhung der Beteiligung auf dann "weit über 40 Prozent" ziehen......
> ......Eine Entscheidung hängt aber von der weiteren Entwicklung ab und davon, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird, sagte Boss. E-m-s sei aber auch bereit, seinen Anteil an Advanced wieder abzugeben. "Wir sind offen, in
jede Richtung zu diskutieren", sagte Boss......
Ich kann Ihre neuerliche Reaktion auf der BK nur begrenzt nachvollziehen. Ich kann verstehen, das Sie auch an Ihre E-M-S Aktionäre denken müssen ( Ich bin, wie sie ja wissen, auch EMS-Aktionär ). Aber mit Ihrer, auf der DVN - Bilanzkonferenz, gemachten Äußerungen verwirren Sie mich und andere Aktionäre sowohl als EMS- als auch als DVN- Aktionär.
Was sollen wir denn noch denken oder glauben???
All die gemachten Aussagen auf der BK, sind das reinste Verwirrspiel!
Was und wem soll man als Aktionär da noch Glauben schenken???
Wenn ich mir das Ergebnis der Bilanzkonferenz ansehe, komme ich und viele Altaktionäre ( es bestehen viele persönliche Kontakte per Telefon und eMail ) zu dem Ergebnis, das man diese Konferenz hätte besser nicht abgehalten sollen!
Diese Konferenz hätte zur Aufklärung, aber nicht zu Verwirrung führen dürfen!
Unter dem Strich haben die Aussagen von Herrn Boss, aber ganz besonders die Aussagen von Herrn Otto Dauer genau zu dieser Verwirrung und zu einer weiteren Verunsicherung geführt!
Ich erinnere noch einmal an meinen "Offenen Brief" und an deren Inhalte. Wenn Sie bei Advanced Medien und E-M-S mit Ihrer destruktiven und verwirrenden Informationspolitik so fortfahren, dann müssen Sie sich nicht nur Vorwürfe und Unterstellungen gefallen lassen, sondern sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sich die Kurse von DVN und E-M-S nicht positiv
sondern negativ entwickeln werden!
Wir Aktionäre erwarten Fakten und Aufklärung zu den Zukunftsperspektiven!
Diese wurden auf der Bilanzkonferenz nicht eindeutig und nicht klar auf den Tisch gepackt, sondern aus welchen Gründen auch immer verschwiegen. Nun wird es allerhöchste Zeit dies nachzuholen!!!
Mit freundlichen Grüßen
D.W....
Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief!
Lieber Herr W..............,
hier mein Statement zu Ihrem offenen Brief. . Ich werde versuchen, Sie noch heute dazu anzurufen. Bitte versuchen Sie es doch auch, wenn Sie aufgestanden sind. Ich bin allerdings nur noch heute morgen in Deutschland, fliege dann in die USA.
Mit freundlichen Grüßen
e-m-s new media AG
Werner Wirsing
Tel. 02 31/ 94 5....
Fax 02 31/ 94 5....
www.ems-newmedia.com
........" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Betrifft: DAS MASS IST VOLL!!!
Sehr geehrte Herren!
An die DVN - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Dauer!
Was Sie Herr Otto Dauer auf der BK in Frankfurt zum besten gegeben haben war alles andere als zufriedenstellend. Man könnte fast glauben, das die Art und Weise wie Sie sich geäußert haben,
pure Absicht dahinter stecken könnte.
Noch im N-TV Interview haben sie ganz andere Töne angeschlagen!!!
Dort sagten Sie vor wenigen Wochen noch, wie wichtig es ist, daß die Aktionäre über die künftige Ausrichtung von DVN informiert werden.
Dort sprachen Sie auch von einer Umstruckturierung, da der Linzenzhandel kein Perspektiven hergeben würde.
Nun sagen Sie auf der BK genau das Gegenteil aus. Sie wollen am Lizenzhandel festhalten.
Was soll man Ihnen, Herr Dauer noch glauben, frage ich Sie???
Aber noch schwerwiegender ist, das Sie die im N-TV angekündigten
Perspektiven, die Sie Ihren Aktionären aufzeigen wollten völlig unterlassen haben!
Wo sind den die inhaltlichen Auskünfte und Aussagen zum Thema
Zukunftsperspektiven???
Gibt es plötzlich keine mehr?
Oder warum sind sie nicht näher auch auf die laufenden Projekte von U.F.O und Red Cliff ( Wolfgang Petersen ) eingegangen. Haben sie nicht begriffen, das die Aktionäre von Advanced Medien genau zu diesen Projekten und deren möglichen Erfolgsaussichten eine Auskunft und Antworten erwartet haben, und das sich dies Kurs relevant auswirken würde???
Jedem investierten Aktionär wird klar sein, daß die Lage mehr als ernst ist. Und diese Einschätzung der Lage vermitteln Sie, weil Sie entweder nicht in der Lage waren oder sind auch positives Aspekte anzusprechen, oder weil Sie bewußt keine positive Punkte aufzeigen wollten!
Welche Absicht steckt dbzgl. dahinter???
Wenn man Ihre Aussagen der Bilanzkonferenz liest, dann braucht man sich über eine positive Zukunft von Advanced Medien keine Gedanken mehr zu verschwenden.
Da Sie keine persönliche Stellungnahme veröffentlichen halten wir Aktionäre als einen kapitalen Fehler!
Ihre Aussagen wurden wie folgt veröffentlicht und interpretiert!
> Für die nächste Zeit sieht man keine Neuausrichtung des Unternehmens vor. Im Klartext: Es wird am Filmrechtehandel festgehalten. obwohl Sie diesen vor wenigen Wochen in Ihrem N-TV Interview NTV für faktisch tot erklärte haben.
> Es erfolgten keine Aussage zu den Beteiligungen an Red Cliff und UFO,die vor wenigen Wochen als die Zukunfts - Perspektiven dargestellt wurden. Sind diese Perspektiven nicht mehr vorhanden? Gibt es nichts positives über UFO und W.Petersen zu berichten?
> .... Für 2001 komme es nur darauf an, als börsennotiertes
Medienunternehmen zu überleben, sagte der am Vortag vom Aufsichtsrat ernannte neue Vorstandssprecher Otto Dauer auf der
Bilanzpressekonferenz am Dienstag in Frankfurt. Weniger wichtig sei dagegen, ob die Geschäftszahlen des Vorjahres übertroffen würden, er orientiere sich nicht an der Vergangenheit...
> ....Dauer zufolge sieht die Strategie für 2001 kein neues Geschäftsmodell für Advanced Medien vor. "Wir geben nicht auf, ein Filmrechtehändler zu sein, nur weil der Absatz schwierig ist", sagte der Vorstandssprecher......
> .... Die Liquiditätslage sei nach der jüngsten Kapitalerhöhung, die rund 28 Mio EUR in die Kassen gespült habe, entschärft. Mittelfristig sei ein Erfolg des Unternehmens allerdings nur mit einem oder mehreren Partnern machbar.....
> ..... Deshalb stünden in naher Zukunft Zusammenschlüsse oder Akquisitionen von nicht börsennotierten Medienfirmen an. Hierzu gebe es bereits Kontakte mit mindestens fünf Kandidaten. Sofern Advanced Medien erhalten bleibe, habe er keine Probleme mit einer Fusion, sagte Dauer..
> ..... Laut Geschäftsbericht summieren sich die Verpflichtungen bis zum Jahr 2005ff auf knapp 140 Mio DEM. Dies sei jedoch nur ein theoretischer Wert, da ein Großteil der in den nächsten Jahren geplanten Filmprojekte wahrscheinlich nie realisiert werde, stellte der Vorstandssprecher klar....
> ..... Zur 51-prozentigen Beteiligung an U.F.O. Productions hieß es, diese stehe aktuell nicht zur Disposition. Wenn sich jedoch eine Verkaufsoption ergeben sollte, werde nicht um jeden Preis daran festgehalten.....
> ....Zum ersten Quartal 2001 bemerkte Dauer, es sei unspektakulär und "von leichter Lethargie geprägt" verlaufen. Die Zahlen zu den ersten drei Monaten würden "vielleicht im Mai, vielleicht im Juni" veröffentlicht, hieß es weiter. Vom zweiten Quartal erwartet sich der Vorstand einen deutlichen Umsatzschub und setzt alle Hoffnungen auf einen Erfolg des Hollywood-Films "Heartbreakers", der am 24. Mai in die Kinos kommt. An dem Streifen hat sich Advanced Medien via Co-Finanzierung
eine 20-prozentige Gewinnbeteiligung außerhalb der USA gesichert. Es sei durchaus denkbar, dass die "Heartbreakers"-Einnahmen rund die Hälfte des Jahresumsatzes 2001 ausmachten. Um allein die Kosten dieses Engagements einzuspielen, müsste der Film 680.000 bis 700.000 Leute in die Kinos locken, verriet der Vorstandssprecher....
> .... Weitere Projekte dieser Größenordnung seien für das laufende Jahr nicht geplant ....
Herr Dauer!!!
Wenn man die Auszüge Ihrer gemachten Äußerungen genau durchliest, kann man den Eindruck gewinnen das diese BK schon die Grabrede für DVN war!
Sie haben es unterlassen ( bewußt / unbewußt???) alle möglichen und machbaren positiven Einschätzungen und Fakten Ihren Aktionären zu präsentieren.
Ein fataler Fehler Ihrerseits, wie ich meine!
Man könnte glauben das dies in reiner Absicht geschieht!
Ihre PR-Strategie war / ist zum Haare raufen!
Als Verantwortlicher hätte ich eine andere Strategie wählen müssen, es sei denn Sie haben keine Strategie! Sie mögen in ihrem Fach als Banker sehr gut sein, aber Marketing und PR sind für sie wohl eher Fremdworte.
Ich habe es als absolut enttäuschend empfunden, dass Sie sich so wenig greifbar geäußert haben.
Zumal es viel positive Ansätze ( z.B. Red Cliff, UFO ) bei DVN gibt, die bei der BK von Ihnen nicht aufklärend und transparent dargestellt wurden!
Die Streuung von Akqusitions- und Fusionsgerüchte könnte ganz schnell ein weiteres Eigentor werden!
Sie sollten endlich einmal " Butter bei die Fische geben" wie man bei uns im Norden sagt. Machen Sie endlich eine Kehrtwende und schießen Sie den Ball ins das richtige Tor!
Ihre fabrizierten Eigentore / Perspektivlosigkeit ödet uns Aktionäre langsam an, und verunsichern uns!
Wir fordern Sie inständig auf, uns über die in der Pipeline steckenden positiven Dinge zu informieren!
Wir erwarten von Ihnen, das Sie uns wie versprochen über die
Zukunftsperspektiven offen und ehrlich aufklären. Dazu gehört, das Sie uns über die derzeitigen Projekte von U.F.O und Red Cliff eingehend informieren.
Auch wollen wir Ihre Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten der
Filmprojekte erfahren. Hier hüllen Sie sich in absoluten Schweigen. Das muß sich ändern!
Es sei denn, sie beabsichtigen mit Ihrer behaarlichen Verschwiegenheit ein ganz bestimmtes ( negatives ) Ziel !!!
An die EMS - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Wirsing, werter Herr Boss!
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal an Ihr Antwortschreiben (14.04.2001 ) auf meinen "OFFENEN BRIEF" erinnern ( siehe Anhang! )
Die von Herrn Boss, auf der BK gemachten Äußerungen, und Ihre Aussagen Herr Wirsing, in Ihrem Anwortschreiben vom 14.04. passen irgendwie nicht ganz zusammen und widersprechen sich.
> ....Von Seiten des neuen Großaktionärs, der E-M-S New Media AG, Dortmund, hieß es zu einer möglichen Übernahme von Advanced Medien, dies sei ein hochinteressantes Thema. Es tue
sich derzeit Branche; sie steh vor einer Konsolidierung. E-M-S wäre bereit, sich von ihrem derzeit knapp 25-prozentigen Anteil zu trennen. Allerdings sei auch eine Aufstockung möglich, sofern sich das Geschäftsmodell des neuen Vorstands als tragfähig erweise. Man werde die weitere Entwicklung ganz genau betrachten und gegebenenfalls die bis 2003 gültigen Optionen auf eine
Erhöhung der Beteiligung auf dann "weit über 40 Prozent" ziehen......
> ......Eine Entscheidung hängt aber von der weiteren Entwicklung ab und davon, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird, sagte Boss. E-m-s sei aber auch bereit, seinen Anteil an Advanced wieder abzugeben. "Wir sind offen, in
jede Richtung zu diskutieren", sagte Boss......
Ich kann Ihre neuerliche Reaktion auf der BK nur begrenzt nachvollziehen. Ich kann verstehen, das Sie auch an Ihre E-M-S Aktionäre denken müssen ( Ich bin, wie sie ja wissen, auch EMS-Aktionär ). Aber mit Ihrer, auf der DVN - Bilanzkonferenz, gemachten Äußerungen verwirren Sie mich und andere Aktionäre sowohl als EMS- als auch als DVN- Aktionär.
Was sollen wir denn noch denken oder glauben???
All die gemachten Aussagen auf der BK, sind das reinste Verwirrspiel!
Was und wem soll man als Aktionär da noch Glauben schenken???
Wenn ich mir das Ergebnis der Bilanzkonferenz ansehe, komme ich und viele Altaktionäre ( es bestehen viele persönliche Kontakte per Telefon und eMail ) zu dem Ergebnis, das man diese Konferenz hätte besser nicht abgehalten sollen!
Diese Konferenz hätte zur Aufklärung, aber nicht zu Verwirrung führen dürfen!
Unter dem Strich haben die Aussagen von Herrn Boss, aber ganz besonders die Aussagen von Herrn Otto Dauer genau zu dieser Verwirrung und zu einer weiteren Verunsicherung geführt!
Ich erinnere noch einmal an meinen "Offenen Brief" und an deren Inhalte. Wenn Sie bei Advanced Medien und E-M-S mit Ihrer destruktiven und verwirrenden Informationspolitik so fortfahren, dann müssen Sie sich nicht nur Vorwürfe und Unterstellungen gefallen lassen, sondern sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sich die Kurse von DVN und E-M-S nicht positiv
sondern negativ entwickeln werden!
Wir Aktionäre erwarten Fakten und Aufklärung zu den Zukunftsperspektiven!
Diese wurden auf der Bilanzkonferenz nicht eindeutig und nicht klar auf den Tisch gepackt, sondern aus welchen Gründen auch immer verschwiegen. Nun wird es allerhöchste Zeit dies nachzuholen!!!
Mit freundlichen Grüßen
D.W....
Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief!
Lieber Herr W..............,
hier mein Statement zu Ihrem offenen Brief. . Ich werde versuchen, Sie noch heute dazu anzurufen. Bitte versuchen Sie es doch auch, wenn Sie aufgestanden sind. Ich bin allerdings nur noch heute morgen in Deutschland, fliege dann in die USA.
Mit freundlichen Grüßen
e-m-s new media AG
Werner Wirsing
Tel. 02 31/ 94 5....
Fax 02 31/ 94 5....
www.ems-newmedia.com
........[/b]
doch das muß nicht heißen das dein verfaßter textinhalt dadurch gehaltvoller wird oder gar der Wahrheit entspricht!
übrigens Aasgeier, wenn du mal genau die beiträge ( damit meine ich meine eigenen / siehe u.a. beispiel anhang! ) genauer lesen würdest, dürfte dir auffallen, dass ich niemanden dazu überrede sich diese oder jene aktie zu kaufen! und wenn du wirklich genau alle meine beiträge geselen haben solltest, dann dürfte dir u.a. auch aufgefallen sein, das ich hier sehr kritischen beiträge hinterlasse, wenn ich meine das sie auch angebracht sind!
ich habe hier noch keinen einzigen beitrag der sogenenten Basher gelesen, die hier auch nur ein einzigstes mal etwas positives hinterlassen hätten. dies zeigt mir, dass sie nicht objektiv sind und von unterschiedlichen motiven getrieben auch nicht objektiv sein wollen!
Genau das unter scheidet mich von Dir, Durli und anderen armseeligen Zeitgenossen die mit abgedroschenen floskeln ihre "Basher -Schmankerl" zum besten geben!
Tja, Aasgeier, man sollte halt sich erst einmal erkundigen bevor man die wildestesn Sprüche zum Besten gibt, die eben nicht der Wahrheit entsprechen!
Also Aasgeier, wenn schon kritik, dann zukünftig halt erst vorbringen, wenn diese auch berechtigt ist!
Ich kann in den Spiegel schauen, Du auch???
Also stutz Dir nicht selbst die Flügel wenn Du noch am Fliegen bist
ANHANG / ein paar Beispiele für Dich Aasgeier!
.... Es ist der Zeitpunkt gekommen, offene Kritik an Ihrer derzeitig destruktive und mehr als mangelnde Öffentlichkeitsarbeit zu üben!!!
Und diese Kritik ist absolut berechtigt!....
.... Wir als Advanced Medien - Aktionäre sind es LEID Ihr Stillschweigen länger zu dulden!....
....Nun ist es langsam an der Zeit, das Sie
"Butter bei die Fische geben" und Ihre Aktionäre über eine Vielzahl von offenen Fragen antworten!......
.... Mit Ihrer „STILLHALTE – POLITIK" sorgen sie für die wildesten Spekulationen, und verunsichern so bewusst / unbewusst Ihre Aktionäre.....
oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Oder
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Betrifft: DAS MASS IST VOLL!!!
Sehr geehrte Herren!
An die DVN - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Dauer!
Was Sie Herr Otto Dauer auf der BK in Frankfurt zum besten gegeben haben war alles andere als zufriedenstellend. Man könnte fast glauben, das die Art und Weise wie Sie sich geäußert haben,
pure Absicht dahinter stecken könnte.
Noch im N-TV Interview haben sie ganz andere Töne angeschlagen!!!
Dort sagten Sie vor wenigen Wochen noch, wie wichtig es ist, daß die Aktionäre über die künftige Ausrichtung von DVN informiert werden.
Dort sprachen Sie auch von einer Umstruckturierung, da der Linzenzhandel kein Perspektiven hergeben würde.
Nun sagen Sie auf der BK genau das Gegenteil aus. Sie wollen am Lizenzhandel festhalten.
Was soll man Ihnen, Herr Dauer noch glauben, frage ich Sie???
Aber noch schwerwiegender ist, das Sie die im N-TV angekündigten
Perspektiven, die Sie Ihren Aktionären aufzeigen wollten völlig unterlassen haben!
Wo sind den die inhaltlichen Auskünfte und Aussagen zum Thema
Zukunftsperspektiven???
Gibt es plötzlich keine mehr?
Oder warum sind sie nicht näher auch auf die laufenden Projekte von U.F.O und Red Cliff ( Wolfgang Petersen ) eingegangen. Haben sie nicht begriffen, das die Aktionäre von Advanced Medien genau zu diesen Projekten und deren möglichen Erfolgsaussichten eine Auskunft und Antworten erwartet haben, und das sich dies Kurs relevant auswirken würde???
Jedem investierten Aktionär wird klar sein, daß die Lage mehr als ernst ist. Und diese Einschätzung der Lage vermitteln Sie, weil Sie entweder nicht in der Lage waren oder sind auch positives Aspekte anzusprechen, oder weil Sie bewußt keine positive Punkte aufzeigen wollten!
Welche Absicht steckt dbzgl. dahinter???
Wenn man Ihre Aussagen der Bilanzkonferenz liest, dann braucht man sich über eine positive Zukunft von Advanced Medien keine Gedanken mehr zu verschwenden.
Da Sie keine persönliche Stellungnahme veröffentlichen halten wir Aktionäre als einen kapitalen Fehler!
Ihre Aussagen wurden wie folgt veröffentlicht und interpretiert!
> Für die nächste Zeit sieht man keine Neuausrichtung des Unternehmens vor. Im Klartext: Es wird am Filmrechtehandel festgehalten. obwohl Sie diesen vor wenigen Wochen in Ihrem N-TV Interview NTV für faktisch tot erklärte haben.
> Es erfolgten keine Aussage zu den Beteiligungen an Red Cliff und UFO,die vor wenigen Wochen als die Zukunfts - Perspektiven dargestellt wurden. Sind diese Perspektiven nicht mehr vorhanden? Gibt es nichts positives über UFO und W.Petersen zu berichten?
> .... Für 2001 komme es nur darauf an, als börsennotiertes
Medienunternehmen zu überleben, sagte der am Vortag vom Aufsichtsrat ernannte neue Vorstandssprecher Otto Dauer auf der
Bilanzpressekonferenz am Dienstag in Frankfurt. Weniger wichtig sei dagegen, ob die Geschäftszahlen des Vorjahres übertroffen würden, er orientiere sich nicht an der Vergangenheit...
> ....Dauer zufolge sieht die Strategie für 2001 kein neues Geschäftsmodell für Advanced Medien vor. "Wir geben nicht auf, ein Filmrechtehändler zu sein, nur weil der Absatz schwierig ist", sagte der Vorstandssprecher......
> .... Die Liquiditätslage sei nach der jüngsten Kapitalerhöhung, die rund 28 Mio EUR in die Kassen gespült habe, entschärft. Mittelfristig sei ein Erfolg des Unternehmens allerdings nur mit einem oder mehreren Partnern machbar.....
> ..... Deshalb stünden in naher Zukunft Zusammenschlüsse oder Akquisitionen von nicht börsennotierten Medienfirmen an. Hierzu gebe es bereits Kontakte mit mindestens fünf Kandidaten. Sofern Advanced Medien erhalten bleibe, habe er keine Probleme mit einer Fusion, sagte Dauer..
> ..... Laut Geschäftsbericht summieren sich die Verpflichtungen bis zum Jahr 2005ff auf knapp 140 Mio DEM. Dies sei jedoch nur ein theoretischer Wert, da ein Großteil der in den nächsten Jahren geplanten Filmprojekte wahrscheinlich nie realisiert werde, stellte der Vorstandssprecher klar....
> ..... Zur 51-prozentigen Beteiligung an U.F.O. Productions hieß es, diese stehe aktuell nicht zur Disposition. Wenn sich jedoch eine Verkaufsoption ergeben sollte, werde nicht um jeden Preis daran festgehalten.....
> ....Zum ersten Quartal 2001 bemerkte Dauer, es sei unspektakulär und "von leichter Lethargie geprägt" verlaufen. Die Zahlen zu den ersten drei Monaten würden "vielleicht im Mai, vielleicht im Juni" veröffentlicht, hieß es weiter. Vom zweiten Quartal erwartet sich der Vorstand einen deutlichen Umsatzschub und setzt alle Hoffnungen auf einen Erfolg des Hollywood-Films "Heartbreakers", der am 24. Mai in die Kinos kommt. An dem Streifen hat sich Advanced Medien via Co-Finanzierung
eine 20-prozentige Gewinnbeteiligung außerhalb der USA gesichert. Es sei durchaus denkbar, dass die "Heartbreakers"-Einnahmen rund die Hälfte des Jahresumsatzes 2001 ausmachten. Um allein die Kosten dieses Engagements einzuspielen, müsste der Film 680.000 bis 700.000 Leute in die Kinos locken, verriet der Vorstandssprecher....
> .... Weitere Projekte dieser Größenordnung seien für das laufende Jahr nicht geplant ....
Herr Dauer!!!
Wenn man die Auszüge Ihrer gemachten Äußerungen genau durchliest, kann man den Eindruck gewinnen das diese BK schon die Grabrede für DVN war!
Sie haben es unterlassen ( bewußt / unbewußt???) alle möglichen und machbaren positiven Einschätzungen und Fakten Ihren Aktionären zu präsentieren.
Ein fataler Fehler Ihrerseits, wie ich meine!
Man könnte glauben das dies in reiner Absicht geschieht!
Ihre PR-Strategie war / ist zum Haare raufen!
Als Verantwortlicher hätte ich eine andere Strategie wählen müssen, es sei denn Sie haben keine Strategie! Sie mögen in ihrem Fach als Banker sehr gut sein, aber Marketing und PR sind für sie wohl eher Fremdworte.
Ich habe es als absolut enttäuschend empfunden, dass Sie sich so wenig greifbar geäußert haben.
Zumal es viel positive Ansätze ( z.B. Red Cliff, UFO ) bei DVN gibt, die bei der BK von Ihnen nicht aufklärend und transparent dargestellt wurden!
Die Streuung von Akqusitions- und Fusionsgerüchte könnte ganz schnell ein weiteres Eigentor werden!
Sie sollten endlich einmal " Butter bei die Fische geben" wie man bei uns im Norden sagt. Machen Sie endlich eine Kehrtwende und schießen Sie den Ball ins das richtige Tor!
Ihre fabrizierten Eigentore / Perspektivlosigkeit ödet uns Aktionäre langsam an, und verunsichern uns!
Wir fordern Sie inständig auf, uns über die in der Pipeline steckenden positiven Dinge zu informieren!
Wir erwarten von Ihnen, das Sie uns wie versprochen über die
Zukunftsperspektiven offen und ehrlich aufklären. Dazu gehört, das Sie uns über die derzeitigen Projekte von U.F.O und Red Cliff eingehend informieren.
Auch wollen wir Ihre Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten der
Filmprojekte erfahren. Hier hüllen Sie sich in absoluten Schweigen. Das muß sich ändern!
Es sei denn, sie beabsichtigen mit Ihrer behaarlichen Verschwiegenheit ein ganz bestimmtes ( negatives ) Ziel !!!
An die EMS - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Wirsing, werter Herr Boss!
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal an Ihr Antwortschreiben (14.04.2001 ) auf meinen "OFFENEN BRIEF" erinnern ( siehe Anhang! )
Die von Herrn Boss, auf der BK gemachten Äußerungen, und Ihre Aussagen Herr Wirsing, in Ihrem Anwortschreiben vom 14.04. passen irgendwie nicht ganz zusammen und widersprechen sich.
> ....Von Seiten des neuen Großaktionärs, der E-M-S New Media AG, Dortmund, hieß es zu einer möglichen Übernahme von Advanced Medien, dies sei ein hochinteressantes Thema. Es tue
sich derzeit Branche; sie steh vor einer Konsolidierung. E-M-S wäre bereit, sich von ihrem derzeit knapp 25-prozentigen Anteil zu trennen. Allerdings sei auch eine Aufstockung möglich, sofern sich das Geschäftsmodell des neuen Vorstands als tragfähig erweise. Man werde die weitere Entwicklung ganz genau betrachten und gegebenenfalls die bis 2003 gültigen Optionen auf eine
Erhöhung der Beteiligung auf dann "weit über 40 Prozent" ziehen......
> ......Eine Entscheidung hängt aber von der weiteren Entwicklung ab und davon, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird, sagte Boss. E-m-s sei aber auch bereit, seinen Anteil an Advanced wieder abzugeben. "Wir sind offen, in
jede Richtung zu diskutieren", sagte Boss......
Ich kann Ihre neuerliche Reaktion auf der BK nur begrenzt nachvollziehen. Ich kann verstehen, das Sie auch an Ihre E-M-S Aktionäre denken müssen ( Ich bin, wie sie ja wissen, auch EMS-Aktionär ). Aber mit Ihrer, auf der DVN - Bilanzkonferenz, gemachten Äußerungen verwirren Sie mich und andere Aktionäre sowohl als EMS- als auch als DVN- Aktionär.
Was sollen wir denn noch denken oder glauben???
All die gemachten Aussagen auf der BK, sind das reinste Verwirrspiel!
Was und wem soll man als Aktionär da noch Glauben schenken???
Wenn ich mir das Ergebnis der Bilanzkonferenz ansehe, komme ich und viele Altaktionäre ( es bestehen viele persönliche Kontakte per Telefon und eMail ) zu dem Ergebnis, das man diese Konferenz hätte besser nicht abgehalten sollen!
Diese Konferenz hätte zur Aufklärung, aber nicht zu Verwirrung führen dürfen!
Unter dem Strich haben die Aussagen von Herrn Boss, aber ganz besonders die Aussagen von Herrn Otto Dauer genau zu dieser Verwirrung und zu einer weiteren Verunsicherung geführt!
Ich erinnere noch einmal an meinen "Offenen Brief" und an deren Inhalte. Wenn Sie bei Advanced Medien und E-M-S mit Ihrer destruktiven und verwirrenden Informationspolitik so fortfahren, dann müssen Sie sich nicht nur Vorwürfe und Unterstellungen gefallen lassen, sondern sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sich die Kurse von DVN und E-M-S nicht positiv
sondern negativ entwickeln werden!
Wir Aktionäre erwarten Fakten und Aufklärung zu den Zukunftsperspektiven!
Diese wurden auf der Bilanzkonferenz nicht eindeutig und nicht klar auf den Tisch gepackt, sondern aus welchen Gründen auch immer verschwiegen. Nun wird es allerhöchste Zeit dies nachzuholen!!!
Mit freundlichen Grüßen
D.W....
Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief!
Lieber Herr W..............,
hier mein Statement zu Ihrem offenen Brief. . Ich werde versuchen, Sie noch heute dazu anzurufen. Bitte versuchen Sie es doch auch, wenn Sie aufgestanden sind. Ich bin allerdings nur noch heute morgen in Deutschland, fliege dann in die USA.
Mit freundlichen Grüßen
e-m-s new media AG
Werner Wirsing
Tel. 02 31/ 94 5....
Fax 02 31/ 94 5....
www.ems-newmedia.com
........" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
Betrifft: DAS MASS IST VOLL!!!
Sehr geehrte Herren!
An die DVN - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Dauer!
Was Sie Herr Otto Dauer auf der BK in Frankfurt zum besten gegeben haben war alles andere als zufriedenstellend. Man könnte fast glauben, das die Art und Weise wie Sie sich geäußert haben,
pure Absicht dahinter stecken könnte.
Noch im N-TV Interview haben sie ganz andere Töne angeschlagen!!!
Dort sagten Sie vor wenigen Wochen noch, wie wichtig es ist, daß die Aktionäre über die künftige Ausrichtung von DVN informiert werden.
Dort sprachen Sie auch von einer Umstruckturierung, da der Linzenzhandel kein Perspektiven hergeben würde.
Nun sagen Sie auf der BK genau das Gegenteil aus. Sie wollen am Lizenzhandel festhalten.
Was soll man Ihnen, Herr Dauer noch glauben, frage ich Sie???
Aber noch schwerwiegender ist, das Sie die im N-TV angekündigten
Perspektiven, die Sie Ihren Aktionären aufzeigen wollten völlig unterlassen haben!
Wo sind den die inhaltlichen Auskünfte und Aussagen zum Thema
Zukunftsperspektiven???
Gibt es plötzlich keine mehr?
Oder warum sind sie nicht näher auch auf die laufenden Projekte von U.F.O und Red Cliff ( Wolfgang Petersen ) eingegangen. Haben sie nicht begriffen, das die Aktionäre von Advanced Medien genau zu diesen Projekten und deren möglichen Erfolgsaussichten eine Auskunft und Antworten erwartet haben, und das sich dies Kurs relevant auswirken würde???
Jedem investierten Aktionär wird klar sein, daß die Lage mehr als ernst ist. Und diese Einschätzung der Lage vermitteln Sie, weil Sie entweder nicht in der Lage waren oder sind auch positives Aspekte anzusprechen, oder weil Sie bewußt keine positive Punkte aufzeigen wollten!
Welche Absicht steckt dbzgl. dahinter???
Wenn man Ihre Aussagen der Bilanzkonferenz liest, dann braucht man sich über eine positive Zukunft von Advanced Medien keine Gedanken mehr zu verschwenden.
Da Sie keine persönliche Stellungnahme veröffentlichen halten wir Aktionäre als einen kapitalen Fehler!
Ihre Aussagen wurden wie folgt veröffentlicht und interpretiert!
> Für die nächste Zeit sieht man keine Neuausrichtung des Unternehmens vor. Im Klartext: Es wird am Filmrechtehandel festgehalten. obwohl Sie diesen vor wenigen Wochen in Ihrem N-TV Interview NTV für faktisch tot erklärte haben.
> Es erfolgten keine Aussage zu den Beteiligungen an Red Cliff und UFO,die vor wenigen Wochen als die Zukunfts - Perspektiven dargestellt wurden. Sind diese Perspektiven nicht mehr vorhanden? Gibt es nichts positives über UFO und W.Petersen zu berichten?
> .... Für 2001 komme es nur darauf an, als börsennotiertes
Medienunternehmen zu überleben, sagte der am Vortag vom Aufsichtsrat ernannte neue Vorstandssprecher Otto Dauer auf der
Bilanzpressekonferenz am Dienstag in Frankfurt. Weniger wichtig sei dagegen, ob die Geschäftszahlen des Vorjahres übertroffen würden, er orientiere sich nicht an der Vergangenheit...
> ....Dauer zufolge sieht die Strategie für 2001 kein neues Geschäftsmodell für Advanced Medien vor. "Wir geben nicht auf, ein Filmrechtehändler zu sein, nur weil der Absatz schwierig ist", sagte der Vorstandssprecher......
> .... Die Liquiditätslage sei nach der jüngsten Kapitalerhöhung, die rund 28 Mio EUR in die Kassen gespült habe, entschärft. Mittelfristig sei ein Erfolg des Unternehmens allerdings nur mit einem oder mehreren Partnern machbar.....
> ..... Deshalb stünden in naher Zukunft Zusammenschlüsse oder Akquisitionen von nicht börsennotierten Medienfirmen an. Hierzu gebe es bereits Kontakte mit mindestens fünf Kandidaten. Sofern Advanced Medien erhalten bleibe, habe er keine Probleme mit einer Fusion, sagte Dauer..
> ..... Laut Geschäftsbericht summieren sich die Verpflichtungen bis zum Jahr 2005ff auf knapp 140 Mio DEM. Dies sei jedoch nur ein theoretischer Wert, da ein Großteil der in den nächsten Jahren geplanten Filmprojekte wahrscheinlich nie realisiert werde, stellte der Vorstandssprecher klar....
> ..... Zur 51-prozentigen Beteiligung an U.F.O. Productions hieß es, diese stehe aktuell nicht zur Disposition. Wenn sich jedoch eine Verkaufsoption ergeben sollte, werde nicht um jeden Preis daran festgehalten.....
> ....Zum ersten Quartal 2001 bemerkte Dauer, es sei unspektakulär und "von leichter Lethargie geprägt" verlaufen. Die Zahlen zu den ersten drei Monaten würden "vielleicht im Mai, vielleicht im Juni" veröffentlicht, hieß es weiter. Vom zweiten Quartal erwartet sich der Vorstand einen deutlichen Umsatzschub und setzt alle Hoffnungen auf einen Erfolg des Hollywood-Films "Heartbreakers", der am 24. Mai in die Kinos kommt. An dem Streifen hat sich Advanced Medien via Co-Finanzierung
eine 20-prozentige Gewinnbeteiligung außerhalb der USA gesichert. Es sei durchaus denkbar, dass die "Heartbreakers"-Einnahmen rund die Hälfte des Jahresumsatzes 2001 ausmachten. Um allein die Kosten dieses Engagements einzuspielen, müsste der Film 680.000 bis 700.000 Leute in die Kinos locken, verriet der Vorstandssprecher....
> .... Weitere Projekte dieser Größenordnung seien für das laufende Jahr nicht geplant ....
Herr Dauer!!!
Wenn man die Auszüge Ihrer gemachten Äußerungen genau durchliest, kann man den Eindruck gewinnen das diese BK schon die Grabrede für DVN war!
Sie haben es unterlassen ( bewußt / unbewußt???) alle möglichen und machbaren positiven Einschätzungen und Fakten Ihren Aktionären zu präsentieren.
Ein fataler Fehler Ihrerseits, wie ich meine!
Man könnte glauben das dies in reiner Absicht geschieht!
Ihre PR-Strategie war / ist zum Haare raufen!
Als Verantwortlicher hätte ich eine andere Strategie wählen müssen, es sei denn Sie haben keine Strategie! Sie mögen in ihrem Fach als Banker sehr gut sein, aber Marketing und PR sind für sie wohl eher Fremdworte.
Ich habe es als absolut enttäuschend empfunden, dass Sie sich so wenig greifbar geäußert haben.
Zumal es viel positive Ansätze ( z.B. Red Cliff, UFO ) bei DVN gibt, die bei der BK von Ihnen nicht aufklärend und transparent dargestellt wurden!
Die Streuung von Akqusitions- und Fusionsgerüchte könnte ganz schnell ein weiteres Eigentor werden!
Sie sollten endlich einmal " Butter bei die Fische geben" wie man bei uns im Norden sagt. Machen Sie endlich eine Kehrtwende und schießen Sie den Ball ins das richtige Tor!
Ihre fabrizierten Eigentore / Perspektivlosigkeit ödet uns Aktionäre langsam an, und verunsichern uns!
Wir fordern Sie inständig auf, uns über die in der Pipeline steckenden positiven Dinge zu informieren!
Wir erwarten von Ihnen, das Sie uns wie versprochen über die
Zukunftsperspektiven offen und ehrlich aufklären. Dazu gehört, das Sie uns über die derzeitigen Projekte von U.F.O und Red Cliff eingehend informieren.
Auch wollen wir Ihre Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten der
Filmprojekte erfahren. Hier hüllen Sie sich in absoluten Schweigen. Das muß sich ändern!
Es sei denn, sie beabsichtigen mit Ihrer behaarlichen Verschwiegenheit ein ganz bestimmtes ( negatives ) Ziel !!!
An die EMS - Verantwortlichen!
Sehr geehrter Herr Wirsing, werter Herr Boss!
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal an Ihr Antwortschreiben (14.04.2001 ) auf meinen "OFFENEN BRIEF" erinnern ( siehe Anhang! )
Die von Herrn Boss, auf der BK gemachten Äußerungen, und Ihre Aussagen Herr Wirsing, in Ihrem Anwortschreiben vom 14.04. passen irgendwie nicht ganz zusammen und widersprechen sich.
> ....Von Seiten des neuen Großaktionärs, der E-M-S New Media AG, Dortmund, hieß es zu einer möglichen Übernahme von Advanced Medien, dies sei ein hochinteressantes Thema. Es tue
sich derzeit Branche; sie steh vor einer Konsolidierung. E-M-S wäre bereit, sich von ihrem derzeit knapp 25-prozentigen Anteil zu trennen. Allerdings sei auch eine Aufstockung möglich, sofern sich das Geschäftsmodell des neuen Vorstands als tragfähig erweise. Man werde die weitere Entwicklung ganz genau betrachten und gegebenenfalls die bis 2003 gültigen Optionen auf eine
Erhöhung der Beteiligung auf dann "weit über 40 Prozent" ziehen......
> ......Eine Entscheidung hängt aber von der weiteren Entwicklung ab und davon, ob ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird, sagte Boss. E-m-s sei aber auch bereit, seinen Anteil an Advanced wieder abzugeben. "Wir sind offen, in
jede Richtung zu diskutieren", sagte Boss......
Ich kann Ihre neuerliche Reaktion auf der BK nur begrenzt nachvollziehen. Ich kann verstehen, das Sie auch an Ihre E-M-S Aktionäre denken müssen ( Ich bin, wie sie ja wissen, auch EMS-Aktionär ). Aber mit Ihrer, auf der DVN - Bilanzkonferenz, gemachten Äußerungen verwirren Sie mich und andere Aktionäre sowohl als EMS- als auch als DVN- Aktionär.
Was sollen wir denn noch denken oder glauben???
All die gemachten Aussagen auf der BK, sind das reinste Verwirrspiel!
Was und wem soll man als Aktionär da noch Glauben schenken???
Wenn ich mir das Ergebnis der Bilanzkonferenz ansehe, komme ich und viele Altaktionäre ( es bestehen viele persönliche Kontakte per Telefon und eMail ) zu dem Ergebnis, das man diese Konferenz hätte besser nicht abgehalten sollen!
Diese Konferenz hätte zur Aufklärung, aber nicht zu Verwirrung führen dürfen!
Unter dem Strich haben die Aussagen von Herrn Boss, aber ganz besonders die Aussagen von Herrn Otto Dauer genau zu dieser Verwirrung und zu einer weiteren Verunsicherung geführt!
Ich erinnere noch einmal an meinen "Offenen Brief" und an deren Inhalte. Wenn Sie bei Advanced Medien und E-M-S mit Ihrer destruktiven und verwirrenden Informationspolitik so fortfahren, dann müssen Sie sich nicht nur Vorwürfe und Unterstellungen gefallen lassen, sondern sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sich die Kurse von DVN und E-M-S nicht positiv
sondern negativ entwickeln werden!
Wir Aktionäre erwarten Fakten und Aufklärung zu den Zukunftsperspektiven!
Diese wurden auf der Bilanzkonferenz nicht eindeutig und nicht klar auf den Tisch gepackt, sondern aus welchen Gründen auch immer verschwiegen. Nun wird es allerhöchste Zeit dies nachzuholen!!!
Mit freundlichen Grüßen
D.W....
Ihr Antwortschreiben auf meinen offenen Brief!
Lieber Herr W..............,
hier mein Statement zu Ihrem offenen Brief. . Ich werde versuchen, Sie noch heute dazu anzurufen. Bitte versuchen Sie es doch auch, wenn Sie aufgestanden sind. Ich bin allerdings nur noch heute morgen in Deutschland, fliege dann in die USA.
Mit freundlichen Grüßen
e-m-s new media AG
Werner Wirsing
Tel. 02 31/ 94 5....
Fax 02 31/ 94 5....
www.ems-newmedia.com
........[/b]
Oh WAD, willste die Leute mit kritischem Alibi-Text aus den eigenen Reihen erschlagen, damit sie das eigenständige Denken einstellen?
Aber verstehe mich nicht falsch, ich schätze "fundamentale" Anleger:
Aber verstehe mich nicht falsch, ich schätze "fundamentale" Anleger:
na mit einer geistreichen antwort hätte ich ehrlich gesagt schon gerechnet.
tja so kann es gehen wenn man mit floskeln um sich schmeißt, ohne sich vorher zu informieren.
was lehrt uns das wieder einmal.
"die Basher sind die Besten, nur nicht unbedingt die Klügsten unter den D....n "
tja so kann es gehen wenn man mit floskeln um sich schmeißt, ohne sich vorher zu informieren.
was lehrt uns das wieder einmal.
"die Basher sind die Besten, nur nicht unbedingt die Klügsten unter den D....n "
#55 _Aasgeier_
..... Aber verstehe mich nicht falsch, ich schätze "fundamentale" Anleger:....
@ Aasgeier
Wo Du schon einen Chart hier reinstellst solltest Du zwecks der besseren Vergleichsmöglichkeiten die gesamte Medienbaranche hier reinstellen, damit jeder verstehen kann das es den gesamten Medienmarkt arg in den Keller getrieben worden ist, nicht nur DVN!
Das interessante dabei ist, das vor allem die vermeindlich „Großen der Medienbranche" erheblich mehr im Kursniveau ( summärisch ) gelitten haben Hier ein paar Beispiele
[/url]
..... Aber verstehe mich nicht falsch, ich schätze "fundamentale" Anleger:....
@ Aasgeier
Wo Du schon einen Chart hier reinstellst solltest Du zwecks der besseren Vergleichsmöglichkeiten die gesamte Medienbaranche hier reinstellen, damit jeder verstehen kann das es den gesamten Medienmarkt arg in den Keller getrieben worden ist, nicht nur DVN!
Das interessante dabei ist, das vor allem die vermeindlich „Großen der Medienbranche" erheblich mehr im Kursniveau ( summärisch ) gelitten haben Hier ein paar Beispiele
[/url]
Stellst hier die Pleitekanditaten der Medienbranche als Vergleich rein?
So schlimm ist es also mit DVN.
Nimm doch mal etwas solides zum Vergleich, aber nicht vom NM.
...denn der NM ist klinisch tot, genau wie deren Patienten. Und zwei die Du aufgeführt hast, stehen kanpp vor der Liquidation. Unglückliche Argumentation, lieber WAD.
...oder verläuft Dein Argumentationsstrang nach dem Muster, zwei springen von der Brücke, der dritte springt bald hinterher, und deshalb kaufenswert?
Du bist schon ein witziger Kauz den man unbedingt "ERNST" nehmen sollte, schmunzel
Da ich mit einen dümmlichen Kommentar Deinerseitsgerechnet habe, stelle ich Dir mal den medien Index und weitere Medienunternehmen vor...
Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe, und siehst Dir einmal an aus welchen Kursregionen die in "FETT" markierten Medienwerte herkommen
NEMAX-ALL-SHARE-P.-INDEX (Xetra)
NEMAX MEDIA+ENT. (PERF.) (Xetra)
Datum 06.12.2002
ADVANCED MEDIEN AG O.N.
Frankfurt 0,16 0,16 +0,00 +0,00 % 0,15 0,16 0,15 5.405 06. Dez 15:30
BKN INTERNATIONAL O.N.
Xetra 0,36 0,38 -0,02 -5,26 % 0,39 0,39 0,34 52.470
CINEMEDIA FILM AG
Xetra 0,75 0,75 +0,00 +0,00 % 0,75 0,75 0,75 188 06. Dez 13:27
CONSTANTIN FILM AG O.N.
Xetra 3,29 3,40 -0,11 -3,24 % 3,28 3,29 3,28 6.988
DAS WERK AG O.N.
Frankfurt 0,15 0,15 +0,00 +0,00 % 0,15 0,15 0,15 704
DEAG DT.ENTERTAINM.
Frankfurt 1,20 1,24 -0,04 -3,23 % 1,24 1,24 1,20 11.736
DIGITAL ADVERTISING O.N.
Frankfurt 0,36 0,36 +0,00 +0,00 % 0,35 0,37 0,35 1.886
DINO ENTERTAINMENT AG
Frankfurt 3,95 4,00 -0,05 -1,25 % 4,00 4,00 3,95 10.200
E-M-S NEW MEDIA AG
Hannover 0,42 0,42 +0,00 +0,00 % 0,42 0,42 0,42 0
EDEL MUSIC AG O.N.
Frankfurt 0,61 0,60 +0,01 +1,67 % 0,60 0,61 0,60 363
EM.TV+MERCHANDI.O.N.
Xetra 0,94 0,98 -0,04 -4,08 % 0,98 0,98 0,92 128.880
F.A.M.E. FILM+MUS.ENT.I.L
Frankfurt 0,17 0,16 +0,01 +6,25 % 0,16 0,17 0,16 1.300
H5B5 MEDIA AG O.N.
Xetra 0,14 0,14 +0,00 +0,00 % - - - 0
HELKON MEDIA AG O.N.
Xetra 0,05 0,05 +0,00 +0,00 % - - - 0
HIGHLIGHT CMNCTS DZ 1/10
Xetra 2,30 2,40 -0,10 -4,17 % 2,38 2,43 2,26 273.092
IM INTERNATIONALMED. O.N
Xetra 0,98 1,00 -0,02 -2,00 % 1,00 1,00 0,93 19.456
IN-MOTION AG
Frankfurt 1,25 1,22 +0,03 +2,46 % 1,22 1,25 1,15 2.162
INTERTAINMENT O.N.
Xetra 3,10 3,22 -0,12 -3,73 % 3,00 3,10 3,00 14.779
JACK WHITE PRODUCT.AG
Frankfurt 2,60 2,65 -0,05 -1,89 % 2,60 2,60 2,60 5.460
KINOWELT MEDIEN O.N.
Xetra 0,24 0,28 -0,04 -14,29 % 0,24 0,24 0,24 24
MME O.N.
Xetra 0,50 0,57 -0,07 -12,28 % 0,50 0,50 0,50 108.549
NEUE SENTIM.FILM O.N.
Xetra 1,08 1,22 -0,14 -11,48 % 1,14 1,14 1,02 8.271
ODEON FILM AG O.N.
Frankfurt 2,24 2,20 +0,04 +1,82 % 2,20 2,24 2,20 1.120
SENATOR ENTERTAINMENT AG
Xetra 0,45 0,44 +0,01 +2,27 % 0,44 0,47 0,44 7.697
TV-LOONLAND O.N.
Xetra 1,53 1,53 +0,00 +0,00 % 1,53 1,53 1,53 421
VIVA MEDIA NA O.N.
Frankfurt 5,60 5,65 -0,05 -0,88 % 5,65 5,65 5,55 6.363
WIGE MEDIA AG O.N.
Xetra 0,78 0,71 +0,07 +9,86 % 0,78 0,78 0,78 780
===================================================================
zum Vergleich am 17-05-2000 21:51
Qulle: http://www.arando.de/forum/showthread.php4?s=&threadid=1722
Intertainment 110,50
BKN 67,80
EM.TV 79,70
Brainpool 103,00
Dino 44,00 [/b
IM International Media 36,90
Constantin Film 60,00
Das Werk 41,00
Kinowelt 59,50[/b
Swing 19,50
SENATOR 103,60
RTV 50,40
Helkon 32,50
CineMedia 36,00
TV Loonland 136,00
Team Com. 11,00
Dt. Entertainment 26,50
Splendid 34,50
Odeon 22,50
Advanced Medien 10,70
H5B5 35,00
edel music 26,20
Jack White 30,50
Da ich mit einen dümmlichen Kommentar Deinerseitsgerechnet habe, stelle ich Dir mal den medien Index und weitere Medienunternehmen vor...
Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe, und siehst Dir einmal an aus welchen Kursregionen die in "FETT" markierten Medienwerte herkommen
NEMAX-ALL-SHARE-P.-INDEX (Xetra)
NEMAX MEDIA+ENT. (PERF.) (Xetra)
Datum 06.12.2002
ADVANCED MEDIEN AG O.N.
Frankfurt 0,16 0,16 +0,00 +0,00 % 0,15 0,16 0,15 5.405 06. Dez 15:30
BKN INTERNATIONAL O.N.
Xetra 0,36 0,38 -0,02 -5,26 % 0,39 0,39 0,34 52.470
CINEMEDIA FILM AG
Xetra 0,75 0,75 +0,00 +0,00 % 0,75 0,75 0,75 188 06. Dez 13:27
CONSTANTIN FILM AG O.N.
Xetra 3,29 3,40 -0,11 -3,24 % 3,28 3,29 3,28 6.988
DAS WERK AG O.N.
Frankfurt 0,15 0,15 +0,00 +0,00 % 0,15 0,15 0,15 704
DEAG DT.ENTERTAINM.
Frankfurt 1,20 1,24 -0,04 -3,23 % 1,24 1,24 1,20 11.736
DIGITAL ADVERTISING O.N.
Frankfurt 0,36 0,36 +0,00 +0,00 % 0,35 0,37 0,35 1.886
DINO ENTERTAINMENT AG
Frankfurt 3,95 4,00 -0,05 -1,25 % 4,00 4,00 3,95 10.200
E-M-S NEW MEDIA AG
Hannover 0,42 0,42 +0,00 +0,00 % 0,42 0,42 0,42 0
EDEL MUSIC AG O.N.
Frankfurt 0,61 0,60 +0,01 +1,67 % 0,60 0,61 0,60 363
EM.TV+MERCHANDI.O.N.
Xetra 0,94 0,98 -0,04 -4,08 % 0,98 0,98 0,92 128.880
F.A.M.E. FILM+MUS.ENT.I.L
Frankfurt 0,17 0,16 +0,01 +6,25 % 0,16 0,17 0,16 1.300
H5B5 MEDIA AG O.N.
Xetra 0,14 0,14 +0,00 +0,00 % - - - 0
HELKON MEDIA AG O.N.
Xetra 0,05 0,05 +0,00 +0,00 % - - - 0
HIGHLIGHT CMNCTS DZ 1/10
Xetra 2,30 2,40 -0,10 -4,17 % 2,38 2,43 2,26 273.092
IM INTERNATIONALMED. O.N
Xetra 0,98 1,00 -0,02 -2,00 % 1,00 1,00 0,93 19.456
IN-MOTION AG
Frankfurt 1,25 1,22 +0,03 +2,46 % 1,22 1,25 1,15 2.162
INTERTAINMENT O.N.
Xetra 3,10 3,22 -0,12 -3,73 % 3,00 3,10 3,00 14.779
JACK WHITE PRODUCT.AG
Frankfurt 2,60 2,65 -0,05 -1,89 % 2,60 2,60 2,60 5.460
KINOWELT MEDIEN O.N.
Xetra 0,24 0,28 -0,04 -14,29 % 0,24 0,24 0,24 24
MME O.N.
Xetra 0,50 0,57 -0,07 -12,28 % 0,50 0,50 0,50 108.549
NEUE SENTIM.FILM O.N.
Xetra 1,08 1,22 -0,14 -11,48 % 1,14 1,14 1,02 8.271
ODEON FILM AG O.N.
Frankfurt 2,24 2,20 +0,04 +1,82 % 2,20 2,24 2,20 1.120
SENATOR ENTERTAINMENT AG
Xetra 0,45 0,44 +0,01 +2,27 % 0,44 0,47 0,44 7.697
TV-LOONLAND O.N.
Xetra 1,53 1,53 +0,00 +0,00 % 1,53 1,53 1,53 421
VIVA MEDIA NA O.N.
Frankfurt 5,60 5,65 -0,05 -0,88 % 5,65 5,65 5,55 6.363
WIGE MEDIA AG O.N.
Xetra 0,78 0,71 +0,07 +9,86 % 0,78 0,78 0,78 780
===================================================================
zum Vergleich am 17-05-2000 21:51
Qulle: http://www.arando.de/forum/showthread.php4?s=&threadid=1722
Intertainment 110,50
BKN 67,80
EM.TV 79,70
Brainpool 103,00
Dino 44,00 [/b
IM International Media 36,90
Constantin Film 60,00
Das Werk 41,00
Kinowelt 59,50[/b
Swing 19,50
SENATOR 103,60
RTV 50,40
Helkon 32,50
CineMedia 36,00
TV Loonland 136,00
Team Com. 11,00
Dt. Entertainment 26,50
Splendid 34,50
Odeon 22,50
Advanced Medien 10,70
H5B5 35,00
edel music 26,20
Jack White 30,50
danke für die auflistung, sieht gut aus.
aber du verstehst es nicht. was bringt ein vergleich unter vielen toten?
kennst du keine medienwerte aus anderen segmenten als des NM?
aber du verstehst es nicht. was bringt ein vergleich unter vielen toten?
kennst du keine medienwerte aus anderen segmenten als des NM?
NEMAX
Ebenso wie der DAX ist der NEMAX ein Aktienindex. Er beinhaltet nur Wertpapiere eines bestimmten Marktsegmentes. Dabei handelt es sich um den am 10. März 1997 eingeführten so genannten Neuen Markt. Dessen Zielgruppe waren kleine und mittlere, innovative Wachstumsunternehmen. Dabei handelte es sich vor allem um die New Economy. Kennzeichen des Neuen Marktes ist die große Transparenz der Unternehmen gegenüber den Anlegern. Er wird zudem aktiv von der Deutschen Börse vermarktet und ist europaweit vernetzt.
Um in den NEMAX aufgenommen zu werden, muss ein Unternehmen mindestens ein Jahr und sollte nicht länger als drei Jahre bestehen. Bei der Emission müssen mindestens 100.000 Aktien mit einem Volumen von mindestens fünf Millionen Euro ausgegeben werden. Mindestens 15 Prozent, möglichst aber mehr als 25 Prozent der Aktien müssen frei handelbar sein. Die Haltepflicht für Altaktionäre liegt bei mindestens sechs Monaten. Den jungen Unternehmen soll der Neue Markt die Möglichkeit bieten, notwendiges Eigenkapital kostengünstig aufzunehmen. Für den herkömmlichen Markt waren ihre Bilanzsummen oft zu gering.
Zu unterscheiden sind der am 1.Juli 1999 gestartete NEMAX 50, der die fünfzig größten Wachstumswerte enthält, und der NEMAX All Share, der alle am Neuen Markt gehandelten Aktien beinhaltet. In Zeiten des Aktienbooms entwickelten sich der Neue Markt und der NEMAX besonders schnell. Gestartet war der Neue Markt im März 1997 mit dem neuen Unternehmen Mobilcom und dem Ingenieurdienstleister Bertrandt. Genau drei Jahre nach seiner Gründung erlebte der NEMAX All Share mit 8546 Punkten sein Allzeithoch am 10.März 2000. Gleichzeitig lag der NEMAX 50 bei 9665 Punkten. Notiert waren zu dieser Zeit 229 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von insgesamt 234,25 Milliarden Euro. Danach begann die Talfahrt der teilweise völlig überbewerteten Aktienkurse. Unternehmenspleiten und Skandale erschütterten das Vertrauen der Anleger nachhaltig. Der NEMAX All Share rutschte im September 2002 auf unter 400 Punkte, der NEMAX 50 auf unter 375 Punkte. Am 26.September 2002 kündigte die Deutsche Börse AG an, dass der Neue Markt spätestens Ende 2003 eingestellt wird. Dann wird auch der NEMAX bedeutungslos.
Dann kommen auch meine Konkurrenten, die Hyänen.
Ebenso wie der DAX ist der NEMAX ein Aktienindex. Er beinhaltet nur Wertpapiere eines bestimmten Marktsegmentes. Dabei handelt es sich um den am 10. März 1997 eingeführten so genannten Neuen Markt. Dessen Zielgruppe waren kleine und mittlere, innovative Wachstumsunternehmen. Dabei handelte es sich vor allem um die New Economy. Kennzeichen des Neuen Marktes ist die große Transparenz der Unternehmen gegenüber den Anlegern. Er wird zudem aktiv von der Deutschen Börse vermarktet und ist europaweit vernetzt.
Um in den NEMAX aufgenommen zu werden, muss ein Unternehmen mindestens ein Jahr und sollte nicht länger als drei Jahre bestehen. Bei der Emission müssen mindestens 100.000 Aktien mit einem Volumen von mindestens fünf Millionen Euro ausgegeben werden. Mindestens 15 Prozent, möglichst aber mehr als 25 Prozent der Aktien müssen frei handelbar sein. Die Haltepflicht für Altaktionäre liegt bei mindestens sechs Monaten. Den jungen Unternehmen soll der Neue Markt die Möglichkeit bieten, notwendiges Eigenkapital kostengünstig aufzunehmen. Für den herkömmlichen Markt waren ihre Bilanzsummen oft zu gering.
Zu unterscheiden sind der am 1.Juli 1999 gestartete NEMAX 50, der die fünfzig größten Wachstumswerte enthält, und der NEMAX All Share, der alle am Neuen Markt gehandelten Aktien beinhaltet. In Zeiten des Aktienbooms entwickelten sich der Neue Markt und der NEMAX besonders schnell. Gestartet war der Neue Markt im März 1997 mit dem neuen Unternehmen Mobilcom und dem Ingenieurdienstleister Bertrandt. Genau drei Jahre nach seiner Gründung erlebte der NEMAX All Share mit 8546 Punkten sein Allzeithoch am 10.März 2000. Gleichzeitig lag der NEMAX 50 bei 9665 Punkten. Notiert waren zu dieser Zeit 229 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von insgesamt 234,25 Milliarden Euro. Danach begann die Talfahrt der teilweise völlig überbewerteten Aktienkurse. Unternehmenspleiten und Skandale erschütterten das Vertrauen der Anleger nachhaltig. Der NEMAX All Share rutschte im September 2002 auf unter 400 Punkte, der NEMAX 50 auf unter 375 Punkte. Am 26.September 2002 kündigte die Deutsche Börse AG an, dass der Neue Markt spätestens Ende 2003 eingestellt wird. Dann wird auch der NEMAX bedeutungslos.
Dann kommen auch meine Konkurrenten, die Hyänen.
#62
fällt dir nix neues ein?
sind die die arumente ausgegangen?
oder suchst du nach neuen argumenten?
übrigens!
...totgesagte leben länger, und unter den toten wird es auch überlebende geben!...
solltest dir zu weihnachten ein buch von andre kostolany schenken lassen. wenn einer die böresnweisheit mit dem löffel gefressen hat, dann er. und da dürftest auch du noch von lernen können!
Und mit folgendem Zitat von ihm verabschiede ich mich ins Weekend.
" EINE SCHLECHTE, ABER WAHRE NACHRICHT IST MIR IMMER NOCH LIEBER ALS EINE GUTE, ABER FALSCHE.
BEI DER ERSTEN WEISS ICH, WORAN ICH BIN,
DIE ZWEITE KANN MICH IRRE FÜHREN. "
ISBN 3-430-15626-2
Kostolanys großes Börsenseminar
Seite 266
fällt dir nix neues ein?
sind die die arumente ausgegangen?
oder suchst du nach neuen argumenten?
übrigens!
...totgesagte leben länger, und unter den toten wird es auch überlebende geben!...
solltest dir zu weihnachten ein buch von andre kostolany schenken lassen. wenn einer die böresnweisheit mit dem löffel gefressen hat, dann er. und da dürftest auch du noch von lernen können!
Und mit folgendem Zitat von ihm verabschiede ich mich ins Weekend.
" EINE SCHLECHTE, ABER WAHRE NACHRICHT IST MIR IMMER NOCH LIEBER ALS EINE GUTE, ABER FALSCHE.
BEI DER ERSTEN WEISS ICH, WORAN ICH BIN,
DIE ZWEITE KANN MICH IRRE FÜHREN. "
ISBN 3-430-15626-2
Kostolanys großes Börsenseminar
Seite 266
es gibt einen Unterschied zu den "anderen"....Der Vorstand arbeitet seriös und das Wichtigste...während Dauer den Saustall ausgemistet hat, den die Vorgänger hinterlassen haben und eine klare Strategie (Zurückhaltung und Sanierung) in den vergangenen 18 Monaten hatte, wurschteln die meisten "anderen" immer noch vor sich hin. Dauer hat den LAden im Griff und muss nur noch die Partnergespräche abschließend zum Erfolg bringen. Und dass wird er auch noch. Da kann auch ein Jovy weiter in die Trickkiste greifen. Früher oder später wird der dort landen, wo er hingehört...siehe Threadüberschrift.
o.k. WAD,
ich gebs auf, scheinbar willst du nur faule tomaten mit faulen tomaten vergleichen. schade.
ich gebs auf, scheinbar willst du nur faule tomaten mit faulen tomaten vergleichen. schade.
#66 _Aasgeier_
schmunzel
nee nee mein lieber, das siest du vielleicht aus deiner sichtweise so.
ich sehe das etwas differenzierte
" LIEBER BLAUÄUGIG ALS BLIND "
(Du blind, ich blauäugig!
was heissen soll, ich kann noch was sehen und erkennen, grins )
schmunzel
nee nee mein lieber, das siest du vielleicht aus deiner sichtweise so.
ich sehe das etwas differenzierte
" LIEBER BLAUÄUGIG ALS BLIND "
(Du blind, ich blauäugig!
was heissen soll, ich kann noch was sehen und erkennen, grins )
@Aasnase,nur weil du aus dem Rahmen fällst warst du vorher nicht unbedingt im Bilde !
Ob nachfolgende User regestrierte User sind?
Wenn nicht, warum haben sie sich nicht registrieren lassen?
Dafür wird es sicherlich berechtigte Gründe geben!
Durlacher
BremerStadtmusikant
Nannsen
_Aasgeier_
Reineschadenfreude
....etc.....
Siehe # 40
Und nun lasse ich mal Basher, Basher sein.
Soll sich der Kindergarten mal richtig austoben.
Vielleicht sind sie dann ja ein wenig zufriedener und
können Nachts wieder gut schlafen
Wenn nicht, warum haben sie sich nicht registrieren lassen?
Dafür wird es sicherlich berechtigte Gründe geben!
Durlacher
BremerStadtmusikant
Nannsen
_Aasgeier_
Reineschadenfreude
....etc.....
Siehe # 40
Und nun lasse ich mal Basher, Basher sein.
Soll sich der Kindergarten mal richtig austoben.
Vielleicht sind sie dann ja ein wenig zufriedener und
können Nachts wieder gut schlafen
http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
#12
na nun weiß ich wenigstens warum Durli heute nicht seinen besten tag hat....
ECHT SÜNDE!
#12
na nun weiß ich wenigstens warum Durli heute nicht seinen besten tag hat....
ECHT SÜNDE!
@Mr.troublemaker,this kind of men are waiting for you!
Wann isses denn soweit???
und damit du dich schon mal einlesen kannst:
HAUSORDNUNG
Strafanstalt
gestützt auf die §§ 107 und 108
der Justizvollzugsverordnung vom 24. Oktober 2001
(Ausgabe Januar 2003)
- 2 -
STICHWORTVERZEICHNIS § in der Hausordnung § in der Justizvollzugsverordnung
Adressen Anhang
AIDS-Prävention 38
Arbeit 9, 12ff., 16f. 86, 87, 112, 113, 123, 125
Arzt- und Zahnarztdienst 37ff. 81, 90, 92, 127
Bargeld, Barauszahlung 3, 18f., 23 84, 101, 113, 125, 135, 140
Beschwerde 64
Besuch 46ff. 99ff., 116f., 131, 135, 137, 141
Briefverkehr 44 97, 115, 129, 141
Bücher / Bibliothek 28f. 96, 141
Computer und Zubehör 33f.
Disziplinarwesen 63 45, 47, 52, 82, 133ff., 143ff.
Effekten 3, 7, 23f. 82ff., 129, 131, 136
Einkauf 53 140f.
Eintritt, Eintrittsabteilung 2ff., 10, 33, 42 77, 80, 84, 113, 125
Fernsehen 32 96
Freizeitbeschäftigung 25
Gaben und (Geld-)Geschenke 52
Guthaben 7, 17 84, 89, 113, 125
Hausbrief 3, 29, 53
Kleidung 4, 7, 24 82
Konto, Kontostand 20 84, 113, 125
Psycholog. / Psychiatr. Betreuung 37 9, 92
Radio, andere Tonwiedergabegeräte 30f. 96
Rauchen 41 141
Rechtsgeschäfte unter Gefangenen 11 75
Rechtsmittel 65 72, 144
Reservekonto 3, 17ff., 52, 62
Schule 15
Seelsorge 43 10ff., 95
Sozialdienst 42 8, 10ff, 62, 114, 128
Sperrkonto 17f., 52, 62
Sportliche Betätigung 26
Telefonverkehr 45 98, 103, 115, 130
Unterbringung 5 77, 83f., 111, 121
Urlaub 12, 19, 55ff. 44, 49, 52, 55, 99, 134ff., 141
Vollzugsplan 12 77ff.
Wäsche 4, 7, 24
Zeitungen und Zeitschriften 29 96, 141
Zellenausrüstung, Zellenordnung 6f., 21, 23 83, 141
- 3 -
Vorbemerkung
Sie sind neu in unseren Betrieb eingetreten. Im Interesse aller Gefangenen
müssen gewisse Grundregeln eingehalten werden. Wir setzen daher voraus,
dass Sie diese Hausordnung lesen und sich daran sowie an die Weisungen des
Personals halten. Sie gehen davon aus, vom Personal und von den
Mitgefangenen korrekt und anständig behandelt zu werden. Denken Sie daran,
dass das Gleiche auch von Ihnen erwartet wird.
I. Geltungsbereich
Geltungsbereich
dieser Hausordnung
§ 1. Diese Hausordnung gilt für die Gefangenen im geschlossenen Vollzug
(Normal- und Spezialvollzug) der Strafanstalt Pöschwies.
Sie ist für die Insassen des Hauses Lägern anwendbar, soweit dessen
besondere Hausordnung keine abweichenden Vorschriften enthält.
II. Eintritt und Entlassung
Eintritt
a) Datenerfassung
§ 2. Beim Eintritt in die Strafanstalt werden die erforderlichen Angaben zur
Person des Gefangenen festgehalten, und er wird fotografiert, sofern der Anstalt
nicht bereits Fotografien jüngeren Datums zur Verfügung stehen.
b) Effekten, Bargeld § 3. Beim Eintritt hat der Gefangene sämtliche Effekten zur Kontrolle
vorzulegen.
Über abgenommene Gegenstände sowie dem Gefangenen zum
persönlichen Gebrauch überlassene Gegenstände wird ein Effektenverzeichnis
erstellt, dessen Richtigkeit der Gefangene unterschriftlich bestätigt.
Grössere Gepäckstücke können nach summarischer Kontrolle ohne
Inventarisierung des Inhaltes in das Effektenverzeichnis aufgenommen werden.
Spätere Änderungen im Bestand der Effekten sind laufend nachzutragen.
Will der Gefangene später weitere Effekten in die Zelle mitnehmen oder
solche aus der Anstalt entfernen, hat er dies mit einem Hausbrief zu verlangen.
Das beim Eintritt vorhandene Bargeld wird je zur Hälfte dem Sperr- und dem
Reservekonto gut geschrieben. Bei besonders kleinen oder sehr grossen
Beträgen kann die Anstaltsdirektion eine andere Aufteilung anordnen.
c) Anstaltskleider,
Kontrollnummer
§ 4. Beim Eintritt werden dem Gefangenen Kleider, Wäsche und Schuhe
abgegeben sowie eine Kontrollnummer zugeteilt.
d) Unterbringung
nach Eintritt
§ 5. Dem Gefangenen wird eine Zelle zugewiesen. Er hat unterschriftlich zu
bestätigen, dass er die Zelle in sauberem und gutem Zustand sowie mit
vollständigem Mobiliar übernimmt.
Neu eintretende Gefangene werden in der Regel auf der Eintrittsabteilung
untergebracht, bis der Vollzugsplan erstellt ist.
Die Aufenthaltsdauer auf der Eintrittsabteilung soll in der Regel zwei Monate
nicht übersteigen.
Austritt § 6. Die Zelle ist gereinigt und in korrektem Zustand abzugeben.
- 4 -
a) Zelleninventar Das Inventar wird kontrolliert. Sofern zuvor defekte oder fehlende
Gegenstände nicht gemeldet worden sind, wird angenommen, dass für das
Fehlen oder die Beschädigung der Gefangene verantwortlich ist. In diesem Falle
werden ihm die fehlenden oder defekten Gegenstände verrechnet.
Der Gefangene ist verpflichtet, seine privaten Gegenstände mitzunehmen
oder deren Entsorgungskosten zu tragen.
b) Effekten, Guthaben § 7. Die eingelagerten Effekten werden mit dem Gefangenen kontrolliert. Er
hat die vollständige Übernahme unterschriftlich zu bestätigen.
Die von der Anstalt erhaltenen Kleider, Wäschestücke, Schuhe und anderen
Gegenstände sind abzugeben.
Bei Gefangenen, die ausgeschafft werden, wird nach der Kontrolle das
gewichtsmässig erlaubte Reisegepäck einschliesslich Toilettenartikeln
festgelegt. Die übrigen Effekten werden vor der Ausschaffung per Luftfracht
spediert, wenn der Gefangene die anfallenden Kosten übernimmt. Will er dies
nicht, wird gemäss § 84 Abs. 4 der Justizvollzugsverordnung vorgegangen.
Das Guthaben des Gefangenen wird festgestellt und allfällige Kosten für
Zellenbeschädigungen und fehlendes Material in Abzug gebracht. Der
Gefangene hat die Richtigkeit der Abrechnung unterschriftlich zu bestätigen.
Bedingte oder
probeweise
Entlassung
§ 8. Dem Gefangenen wird nach Möglichkeit fünf Monate vor dem Termin
der bedingten oder probeweisen Entlassung von der Kanzlei das entsprechende
Gesuchsformular abgegeben, das er auszufüllen und an die Kanzlei zu
retournieren hat.
Das ausgefüllte Gesuch wird mit der Stellungnahme der Anstaltsdirektion an
die einweisende Behörde weitergeleitet.
III. Kontakte innerhalb der Anstalt
Kontakt mit
Anstaltsstellen
§ 9. Will ein Gefangener mit einer Stelle der Anstalt Kontakt aufnehmen, hat
er dies mit Begründung schriftlich zu melden oder in dringenden Fällen mündlich
über die vorgesetzte Stelle (Gruppenbetreuer, Meister, Sozialdienst) ausrichten
zu lassen. Er wird darauf zu der notwendigen Besprechung gerufen.
Es ist den Gefangenen untersagt, ohne Aufforderung in den Büros
vorzusprechen oder vom Arbeitsplatz telefonisch Kontakt aufzuneh- men.
Im Zweifelsfall ist der Gruppenbetreuer für den Gefangenen Anlaufstelle für
Auskünfte und Hilfestellung.
Kontakt unter den
Gefangenen
§ 10. Es ist den Gefangenen untersagt, für die Kontaktaufnahme mit anderen
Gefangenen den Arbeitsplatz oder das ihnen zugewiesene Gebiet der Anstalt zu
verlassen.
Den Gefangenen auf der Eintrittsabteilung ist es untersagt, fremde
Stockwerke aufzusuchen sowie Gespräche mit nicht auf der Eintrittsabteilung
untergebrachten Gefangenen zu führen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Anstaltsdirektion den mündlichen
Kontakt zwischen den Gefangenen einschränken. Schriftlicher Kontakt ist nur
über die für die Briefzensur zuständige Stelle erlaubt.
Den Gefangenen wird empfohlen, bei der Erörterung persönlicher
Angelegenheiten mit Mitgefangenen Zurückhaltung zu üben und insbesondere
darauf zu verzichten, die Adressen von Verwandten und Bekannten anzugeben.
Rechtsgeschäfte
unter Gefangenen
§ 11. Rechtsgeschäfte unter Gefangenen, wie beispielsweise Kauf, Tausch,
Schenkung, Ausleihe von Gegenständen und Gewährung von Darlehen, sind
t t
- 5 -
untersagt.
Die Anstaltsdirektion kann Ausnahmen gestatten, wenn dies im Interesse
aller Beteiligten liegt.
IV. Vollzugsplan und Qualifikation
Beurteilung von
Verhalten und
Arbeitsleistung
§ 12. Das Verhalten des Gefangenen wird in der Abteilung, in der er
untergebracht ist, regelmässig beurteilt. Am Arbeitsplatz erfolgt monatlich eine
Leistungsbewertung, welche die Grundlage für die Festsetzung der
Arbeitsentschädigung bildet. Ändert sich die Beurteilung des Verhaltens
und/oder der Leistung, wird sie mit dem Gefangenen besprochen.
Die beiden Beurteilungen werden bei Entscheidungen im Rahmen des
Vollzugsplanes wie beispielsweise über Beurlaubung, anstaltsinterne Verlegung,
Versetzung in eine offen geführte Anstalt oder Zulassung zur Halbfreiheit sowie
für die Stellungnahme zu Gesuchen um bedingte Entlassung berücksichtigt.
V. Arbeit, Ausbildung und Verdienst 1
Arbeitszuweisung,
Ausbildung
§ 13. Die Gefangenen sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit zu
verrichten.
Wenn die Dauer der Strafe oder Massnahme dafür ausreicht, wird den
Gefangenen bei Eignung und genügenden schulischen Voraussetzungen im
Rahmen der vorhandenen Ausbildungsplätze die Möglichkeit einer Berufslehre
oder -anlehre geboten.
Arbeitszeiten,
Arbeitsort
§ 14. Die Arbeitszeit wird nach den Bedürfnissen der Betriebe und
Abteilungen von der Anstaltsdirektion festgelegt.
Ist aus betrieblichen Gründen Mehrarbeit notwendig, so wird diese zusätzlich
abgegolten.
Schule § 15. Die Strafanstalt verfügt über eine anstaltsinterne Schule. Wo das
Fächerangebot der internen Schule nicht ausreicht, wird nach Möglichkeit der
Selbstunterricht gefördert.
Arbeitsentschädi-
gung
§ 16. Die Bemessung des Arbeitsverdienstes erfolgt unter Berücksichtigung
der Anforderungen für die zugewiesene Arbeit, der Arbeitsleistung des
Gefangenen im Verhältnis zu seiner Leistungsfähigkeit und seines Verhaltens.
Der Arbeitsverdienst wird mindestens einmal monatlich auf den Konten des
Gefangenen gut geschrieben.
Minimum und Maximum des Arbeitsverdienstes richten sich nach den
Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission.
Die Anstaltsdirektion erlässt die nötigen Vorschriften über die Auszahlung
und Verwendung des Arbeitsverdienstes.
Verwendung des
Guthabens
§ 17. In der Regel die Hälfte des Arbeitsverdienstes wird auf ein Sperrkonto
gut geschrieben. Das Guthaben auf dem Sperrkonto wird verzinst. Der Zinssatz
1 1Gemäss den Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission für die Bemessung des Verdienstanteils an die Insassen
der ostschweizerischen Vollzugsanstalten.
- 6 -
entspricht demjenigen der Zürcher Kantonalbank für Sparkonten.
Der nicht auf das Sperrkonto gutgeschriebene Teil der Arbeitsentschädigung
wird dem Gefangenen monatlich bis zum Maximalbetrag von Fr. 250.-- bar
ausbezahlt. Von diesem Betrag werden die Telefonspesen vorab abgezogen.
Der nach Abzug für das Sperrkonto und der Barauszahlung verbleibende
Rest des Arbeitsverdienstes wird dem Gefangenen auf dem Reservekonto gut
geschrieben und ebenfalls verzinst.
Deckung von
Schäden
§ 18. Der Gefangene hat für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte
Schäden an Personen und Sachen in angemessenem Umfang aufzukommen.
Reichen Bargeld und Reservekonto dafür nicht aus, bestimmt die
Anstaltsdirektion, ob bis zur Schadensdeckung die Barauszahlung gekürzt oder
in vertretbarem Umfang das Sperrkonto des Gefangenen beansprucht wird.
Besitz von Bargeld § 19. Die Gefangenen dürfen nicht mehr Bargeld als Fr. 320.-- besitzen.
Mehrbeträge sind sofort und unaufgefordert - bei Urlaubsrückkehr dem
Kontrollorgan, bei der monatlichen Auszahlung dem auszahlenden Angestellten -
gegen Quittung abzuliefern und werden dem Reservekonto gutgeschrieben.
Bei der Rückkehr vom Urlaub findet § 62 Abs. 2 der Hausordnung
Anwendung.
Nicht abgelieferte Mehrbeträge werden dem Gefangenen abgenommen,
einem separaten Konto gutgeschrieben und dem Gefangenen erst bei der
Entlassung ausbezahlt. Der Gefangene wird diszipliniert.
Von aussen eingehende Beträge werden bis zu einer Summe von Fr. 50.--
dem Reservekonto gutgeschrieben; bei höheren Beträgen erfolgt die Gutschrift
je zur Hälfte auf dem Sperr- und dem Reservekonto.
Auskunft über
Kontostände
§ 20. Die Gefangenen erhalten auf Verlangen einmal monatlich vom
Gruppenbetreuer schriftlich Auskunft über den Stand ihrer Konten.
VI. Hausdienst
Zellenordnung § 21. Jeder Gefangene hat seine Zelle sauber zu halten und ist für die
Einhaltung der Ordnung in der Zelle sowie den sachgerechten Gebrauch des
Inventars verantwortlich.
Brand- und
Unfallverhütung
§ 22. In der Zelle und am Arbeitsplatz haben sich die Gefangenen so zu
verhalten, dass Brände und Unfälle vermieden werden.
Schutz des
Eigentums
§ 23. Mit Ausnahme der von der Anstalt verwahrten Effekten sind die
Gefangenen selbst für ihr persönliches Eigentum, insbesondere ihr Bargeld, und
die von der Anstalt erhaltenen Gegenstände verantwortlich. Im Fluchtfall erlischt
diese Verantwortung erst mit der Aufnahme des Inventars.
Die Anstalt haftet nur für den Verlust von Eigentum der Gefangenen, wenn
dieser auf ein Fehlverhalten ihrer Mitarbeitenden zurückgeht.
Zum Schutze vor Verlusten und Diebstählen wird den Gefangenen
empfohlen, die Zellentüre beim Verlassen der Zelle immer abzuschliessen und
nur Unentbehrliches auf sich zu tragen.
Kleider und Schuhe § 24. Die Gefangenen tragen die von der Strafanstalt abgegebenen Kleider,
Wäsche und Schuhe.
- 7 -
Die Gefangenen sind für die Sauberkeit ihrer Kleidung selbst verantwortlich.
Eigenmächtige Abänderungen der abgegebenen Schuhe und Bekleidung sind
nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung werden die notwendigen Ersatzoder
Reparaturkosten dem Gefangenen belastet.
Die Anstaltsdirektion erlässt ergänzende Vorschriften über Abgabe,
Verwendung und Austausch von Bekleidung und Schuhen sowie über Wäsche
und Reinigung.
VII. Freizeitgestaltung
Freizeitbe-
schäftigung
§ 25. Das Angebot an Freizeitbeschäftigungen steht allen Gefangenen des
Normalvollzuges offen. Die Anstaltsdirektion regelt die Zulassung von
Gefangenen im Spezialvollzug.
Steht nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, kann
Gefangenen, die in einer Lehre oder Anlehre stehen, der Vorrang gegeben
werden. Überzählige Interessenten werden auf eine Warteliste gesetzt.
Die Anstaltsdirektion kann anordnen, dass die Gefangenen für spezielle
Freizeitkurse einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung zu entrichten
haben.
Die Gefangenen werden rechtzeitig über die vorgesehenen
Freizeitbeschäftigungen orientiert, wobei auf Voraussetzungen und
zahlenmässige Beschränkungen hingewiesen und die Stelle bezeichnet wird, bei
der die Anmeldung zu erfolgen hat.
Sport § 26. Den Gefangenen wird Gelegenheit zu regelmässiger sportlicher
Betätigung geboten.
Veranstaltungen § 27. In der Strafanstalt werden für die Gefangenen des Normalvollzuges
regelmässig Veranstaltungen unterhaltender oder weiterbildender Art
durchgeführt.
Die Anstaltsdirektion regelt die Teilnahme von Gefangenen im
Spezialvollzug.
Bibliothek § 28. Die Strafanstalt unterhält eine Bibliothek, die neben unterhaltender
Literatur und Zeitschriften insbesondere Fachliteratur und Lehrmittel sowie
andere Medien umfasst. Sie wird auf aktuellem Stand gehalten und trägt den
Muttersprachen der Gefangenen nach Möglichkeit Rechnung.
Die Ausleihe von Büchern erfolgt mittels Bestellzettel anhand eines in der
Wohngruppe aufliegenden Kataloges.
Für die Ausleihe wird je nachdem ein Depot und/oder eine monatliche
Leihgebühr erhoben. Das Depot wird bei der Rückgabe zurückerstattet, sofern
sich die Leihgabe in einwandfreiem Zustand befindet. Für vorsätzliche und
grobfahrlässige Beschädigung der ausgeliehenen Gegenstände hat der
verantwortliche Gefangene aufzukommen.
Über die weitere Benützung der Bibliothek gibt ein separates Merkblatt
Auskunft.
Anschaffung von
Büchern und
Abonnements für
Zeitungen und
§ 29. Bücher, Lehrmittel und Fachliteratur können mit einem Hausbrief über
die Bibliothek auch gekauft werden. Gängige Zeitschriften sowie Zeitungen
können über die Bibliothek abonniert werden.
- 8 -
Zeitschriften Zeitungen und Zeitschriften sind den Gefangenen vom Verlag oder einer
Zeitungsagentur zuzusenden. Sie werden bei Versetzung oder Strafende nicht
nachgesandt.
Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die die Anstaltssicherheit gefährden,
deren Inhalt gesetzlichen Bestimmungen widerspricht oder die gegen den Zweck
des Vollzuges verstossen, werden nicht zugelassen. Die Zulassung wird auch
verweigert, wenn Art oder Umfang die erforderliche Kontrolle verunmöglichen
oder übermässig erschweren.
Radioapparate § 30. Den Gefangenen ist der Besitz eines Radioapparates in der Zelle
gestattet. Unzulässig sind Geräte, mit denen nicht öffentlicher Funkverkehr
abgehört werden kann.
Der Radioapparat darf nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.
Andere Tonwieder-
gabegeräte
§ 31. Den Gefangenen ist mit Zustimmung der Anstaltsdirektion der Besitz
von anderen Tonwiedergabegeräten in der Zelle gestattet.
Die Zulassung kann für einzelne Abteilungen oder Gruppen eingeschränkt
oder untersagt werden. Art und Zahl solcher Geräte können eingeschränkt
werden, wenn Sicherheit oder Anstaltsordnung dies erfordern.
Für die Beschaffung von Tonträgern sind die Vorschriften über Bücher und
Zeitschriften sinngemäss anwendbar.
Fernsehgeräte § 32. Die Gefangenen können von der Strafanstalt ein Fernsehgerät für die
Verwendung in der Zelle mieten. Die Kosten betragen Fr. 20.-- pro Monat und
werden dem Gefangenen belastet.
Der Betrieb anderer Fernsehgeräte und eigener Antennenanlagen ist nicht
gestattet.
Mit der Miete des Fernsehgerätes erklärt sich der Gefangene einverstanden,
dass er Reparatur- und Ersatzkosten bei von ihm verursachten Beschädigungen
am gemieteten Gerät zu tragen hat. Bei der Übernahme des Gerätes sind
allfällige Schäden unverzüglich zu melden, da sonst davon ausgegangen wird,
dass diese durch den Gefangenen verursacht worden sind. Bei unverschuldeten
Schäden, die eine Reparatur erfordern, wird - sofern vorhanden - ein Ersatzgerät
zur Verfügung gestellt.
Das Fernsehgerät darf nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.
Am Fernsehgerät und an den Hausinstallationen (z.B. Antenne) sind ausser
der normalen Bedienung keine Eingriffe, Manipulationen oder eigene
Installationen gestattet.
Computer und Geräte
für Tele-
kommunikation
a) Besitz und Erwerb
§ 33. Die Anstaltsdirektion gestattet den Gefangenen den Besitz von
Personalcomputern samt Zubehör, soweit Art, Zahl und Umfang der Geräte
Sicherheit und Anstaltsordnung nicht gefährden. Die Anschaffung der Geräte hat
auf eigene Kosten zu erfolgen.
Die Aushändigung von Geräten, die beim Eintritt im Besitz des Gefangenen
sind, wird von einer fachmännischen Kontrolle hinsichtlich Anstaltssicherheit und
Fluchthilfe abhängig gemacht.
Für den Erwerb und die Ausleihe von Datenträgern sind die Vorschriften über
Bücher und Zeitschriften sinngemäss anwendbar.
Der Besitz von Geräten für die Telekommunikation, von entsprechenden
Peripheriegeräten zu Computern und von Computern mit entsprechender
Ausstattung ist nicht gestattet.
b) Kontrollen § 34. Die Strafanstalt ist berechtigt, Programme und Datenbestand der
- 9 -
abgegebenen Computer jederzeit zu kontrollieren und dort Programme zur
Kontrolle zu installieren.
Die Chiffrierung von Dateien ist unzulässig; ein Passwortschutz für
Betriebssystem oder Software darf nur verwendet werden, wenn das Passwort
vorgängig der von der Anstaltsdirektion dafür bezeichneten Stelle mitgeteilt wird.
Bei Verstössen gegen diese Vorschrift erlischt die Bewilligung zum Besitz
eines Computers, und das Gerät samt Zubehör wird zu den Effekten des
Gefangenen gelegt.
c) Ergänzende
Vorschriften
§ 35. Die Anstaltsdirektion erlässt ein Reglement, welches namentlich
folgende Punkte regelt:
a. Zulässige Hard- und Software;
b. Bewilligungs- und Kontrollwesen;
c. Ausleihe, Weitergabe und Verkauf von Hard- und Software an Mitinsassen;
d. Sanktionierung bei Missbrauch.
Der Gefangene hat vor Aushändigung des Gerätes unterschriftlich zu
bestätigen, dass er von diesem Reglement und davon Kenntnis genommen hat,
dass ihm bei Zuwiderhandlung die den Vorschriften widersprechende Soft- und
Hardware oder das ganze Gerät entzogen werden kann.
Gemeinsame
Bestimmung für
elektrische und
elektronische Geräte
§ 36. Bei Missbrauch von elektrischen und elektronischen Geräten kann die
entsprechende Bewilligung entzogen werden. Aus Sicherheitsgründen kann die
Beschaffung des Gerätes durch die Anstalt zu Lasten des Gefangenen verlangt
werden.
VIII. Gesundheitspflege, Hygiene, Seelsorge und
fürsorgerische Betreuung
Ärztliche Betreuung § 37. Eintretende Gefangene werden innerhalb einer Woche von der
Anstaltsärztin oder vom Anstaltsarzt untersucht. Vor der Entlassung erfolgt eine
Austrittsuntersuchung.
Während des Vollzuges können sich die Gefangenen bei Erkrankung oder
anderen gesundheitlichen Problemen für die regelmässige Sprechstunde der
Anstaltsärztin oder des Anstaltsarztes oder jene des Psychiatrisch-
Psychologischen Dienstes melden. Gefangene, die sich für die Sprechstunde
gemeldet haben, werden gerufen, wenn sie an der Reihe sind.
In dringenden Fällen sorgen die Mitarbeitenden des Arztdienstes oder jede
und jeder andere Angestellte für erste Hilfe und verständigen die Anstaltsärztin
oder den Anstaltsarzt.
AIDS-Prävention § 38. Zur AIDS-Prävention werden den Gefangenen unentgeltlich
Präservative zur Verfügung gestellt.
Für Auskünfte im Zusammenhang mit HIV, AIDS, Hepatitis oder anderen
Krankheiten können sich die Gefangenen an die Anstaltsärztin oder den
Anstaltsarzt bzw. die Mitarbeitenden des Pflegedienstes wenden. Diese
Personen sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
Behandlungs- kosten
in speziellen Fällen
§ 39. Die wegen absichtlich verursachten Krankheiten oder Verletzungen
entstehenden Behandlungskosten werden dem betreffenden Gefangenen in
angemessenem Umfang belastet.
Zahnbehand- lungen § 40. Die Zahnbehandlung der Gefangenen erfolgt in der Strafanstalt. Die
Gefangenen haben sich für die Behandlung anzumelden
- 10 -
Gefangenen haben sich für die Behandlung anzumelden.
Zahnärztliche Arbeiten, die während des Vollzuges nicht notwendig sind,
werden vorgenommen, wenn die Kostentragung geregelt ist und wenn die
Belastung der Zahnärztin oder des Zahnarztes dies erlaubt.
Rauchen § 41. In den Essräumen ist das Rauchen untersagt. Im Übrigen legt die
Anstaltsdirektion fest, in welchen Zonen geraucht werden darf.
Für Raucherabfälle (Zigarettenstummel, leere Zigarettenpackungen etc.) sind
die dafür vorgesehenen Aschenbecher oder Abfalleimer zu benützen.
Sozialdienst § 42. Der Sozialdienst der Strafanstalt nimmt innerhalb von 14 Tagen nach
dem Eintritt Kontakt mit dem Gefangenen auf. Diese erste Abklärung dient der
Erhebung der persönlichen Verhältnisse und Hilfsbedürfnisse sowie der
Informationsbeschaffung für die Erstellung des stufengerechten Vollzugsplanes.
Der Gefangene kann sich bei persönlichen und Vollzugsproblemen sowie im
Hinblick auf Kontakte mit der Aussenwelt und die Entlassungsvorbereitung beim
Sozialdienst schriftlich für ein persönliches Gespräch anmelden.
Seelsorge § 43. In der Strafanstalt werden regelmässig Gottesdienste und andere
glaubensgemeinschaftliche Veranstaltungen für die Gefangenen des
Normalvollzuges durchgeführt.
Die Anstaltsdirektion regelt die Teilnahme von Gefangenen im Spezialvollzug
an den Gottesdiensten und glaubensgemeinschaftlichen Veranstaltungen.
Die Gefangenen können sich bei der Seelsorgerin oder dem Seelsorger
schriftlich für ein persönliches Seelsorgegespräch anmelden.
IX. Verkehr mit der Aussenwelt, Gaben und Einkauf
Briefverkehr § 44. Die ein- und ausgehende Korrespondenz sowie andere Sendungen
werden kontrolliert.
Telefonverkehr § 45. Die Gefangenen dürfen mindestens einmal pro Woche ein zeitlich
beschränktes Beziehungstelefonat führen. Auflagen des Sicherheitsdienstes
bleiben vorbehalten.
Das Gesuch ist beim Gruppenbetreuer einzureichen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Anstaltsdirektion einem Gefangenen
zusätzliche Telefonate gestatten.
Besuche
a) Anzahl Besuche,
Zahl der
Besuchspersonen
§ 46. Die Gefangenen dürfen in der Regel einen Besuch pro Woche
empfangen.
Besuche von Vormündin oder Vormund, in der Schweiz zugelassenen
Anwältinnen oder Anwälten sowie von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern in
amtlicher Funktion oder anderen schweizerischen Amtspersonen werden auf die
Zahl der zulässigen Besuche nicht angerechnet.
Die Personenzahl pro Besuch wird von der Anstaltsdirektion festgelegt. Mehr
als vier Personen werden nicht zugelassen.
b) Zugelassene
Besuchspersonen
§ 47. Zum Besuch eines Gefangenen werden zwölf von diesem bezeichnete
Personen zugelassen, bei denen es sich nicht um solche handeln darf, die
gemäss § 100 der Justizvollzugsverordnung vom Besuch ausgeschlossen sind.
Der Gefangene kann die Liste dieser Personen einmal pro Jahr ändern oder
- 11 -
neu festlegen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe lässt die Anstaltsdirektion
Änderungen der Besucherliste vor Ablauf eines Jahres zu oder gestattet
Besuche nicht aufgeführter Personen.
Die Anstaltsdirektion kann die Zulassung anderer Personen als Vormündin
oder Vormund, in der Schweiz zugelassener Rechtsanwältinnen oder
Rechtsanwälte, Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern in amtlicher Funktion
oder anderer schweizerischer Amtspersonen davon abhängig machen, dass sich
diese mit Abklärungen bei Strafbehörden und Polizei über Verurteilungen und
hängige Strafuntersuchungen einverstanden erklären.
c) Gesuch § 48. Besuchsgesuche sind zwei Wochen vor dem gewünschten Datum von
der Besuchsperson oder vom Gefangenen schriftlich an den Besuchspavillon zu
richten. Dem ersten Gesuch ist die Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
beizulegen.
d) Dauer § 49. Die reguläre Besuchsdauer beträgt eine Stunde und kann im Einzelfall
verlängert werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.
e) Verhalten beim
Besuch
§ 50. Besucher und Gefangene dürfen beim Besuch nur die in den
Besuchsräumlichkeiten zum Verkauf angebotenen Artikel übergeben und
entgegennehmen.
Schriftstücke dürfen nur Vormündin oder Vormund, in der Schweiz
zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, Sozialarbeiterinnen oder
Sozialarbeitern in amtlicher Funktion oder anderen schweizerischer
Amtspersonen übergeben oder von diesen entgegengenommen werden.
Die Gefangenen dürfen beim Besuch höchstens einen Barbetrag von Fr. 20.-
- auf sich haben. Bei Zuwiderhandlung wird nach § 19 Abs. 3 der Hausordnung
vorgegangen.
f) Orientierungspflicht
des Gefangenen
§ 51. Die Gefangenen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre
Besuchspersonen rechtzeitig über diese Vorschriften orientiert werden.
Geldgeschenke und
Naturalgaben
§ 52. Dritte können den Gefangenen Geldgeschenke und Naturalgaben
zukommen lassen, soweit diese mit der Anstaltssicherheit, der Ruhe und
Ordnung sowie der Gesundheit und Hygiene vereinbar sind.
Geldgeschenke sind der Verwaltung der Strafanstalt zu übergeben, die sie
bis zu einem Betrag von Fr. 50.-- dem Gefangenen auf dem Reservekonto
gutschreibt. Höhere Beträge werden je zur Hälfte dem Sperrkonto und dem
Reservekonto gutgeschrieben.
Pro Jahr sind höchstens vier Naturalgaben zulässig. Die Anstaltsdirektion
erlässt Richtlinien über Termine, Umfang und Zusammensetzung.
Einkauf § 53. Die Gefangenen können persönlich oder auf Bestellung mit dem
ausbezahlten Barbetrag im Laden der Strafanstalt Gegenstände des
persönlichen Bedarfs und Genussmittel einkaufen. Die Anstaltsdirektion legt das
Warensortiment fest.
Die Anstaltsdirektion gestattet den Gefangenen auf Gesuch mittels Hausbrief
die Bestellung weiterer Artikel bei Lieferanten ausserhalb der Strafanstalt, wenn
die Bezahlung sichergestellt ist und wenn die gewünschten Artikel Ordnung und
Sicherheit der Anstalt sowie den Strafzweck nicht gefährden.
Erwerbstätigkeit von
der Anstalt aus
§ 54. Ohne schriftliche Bewilligung durch die Anstaltsdirektion ist es den
Gefangenen untersagt, von der Anstalt aus einen Betrieb zu führen oder neben
der zugewiesenen Arbeit eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Die Bewilligung kann davon abhängig gemacht werden, dass die erzielten
Einnahmen ganz oder teilweise zur Schadensdeckung oder Bezahlung von
- 12 -
Schulden des Gefangenen verwendet werden.
X. Urlaub 2
Allgemeines § 55. Urlaube dürfen nur gewährt werden, wenn das Verhalten der
inhaftierten Person im Vollzug nicht dagegen spricht und wenn Grund zur
Annahme besteht, dass der Urlaub korrekt und nach den festgelegen
Bedingungen und Auflagen verlaufen wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaubsgewährung.
Urlaubsarten
1. Sachurlaub
§ 56. Sachurlaube können gewährt werden zur Besorgung dringender, nicht
aufschiebbarer persönlicher, geschäftlicher und rechtlicher Angelegenheiten, für
welche die Anwesenheit des Gefangenen ausserhalb der Strafanstalt
unerlässlich ist.
Sachurlaube können insbesondere gewährt werden:
a. zur eigenen Heirat oder der Heirat der nächsten Angehörigen;
b. für die Geburt, Taufe, erste Kommunion, Firmung oder Konfirmation des
eigenen Kindes und entsprechende Anlässe anderer Glaubensrichtungen;
c. zum Besuch von schwer kranken Angehörigen oder zu deren Bestattung;
d. zur Entlassungsvorbereitung.
Die Dauer der Sachurlaube richtet sich nach dem jeweiligen Urlaubszweck
und wird von der Anstaltsleitung im Einzelfall festgelegt; die Höchstdauer beträgt
16 Stunden.
2. Beziehungs- urlaub
a) Urlaubsgrund
§ 57. Beziehungsurlaube dienen der Aufrechterhaltung und Pflege
persönlicher und familiärer Beziehungen, soweit diese für die soziale
Wiedereingliederung der inhaftierten Person wertvoll und nötig sind.
Beziehungsurlaube können insbesondere gewährt werden zum Besuch von:
a. Ehe- und Lebenspartner, eigenen Kindern, Eltern oder Geschwistern;
b. weiteren nahen Verwandten, sofern zu diesen Personen engere
Beziehungen bestehen;
c. andere Personen, wenn die enge Beziehung nach der Entlassung eine echte
Hilfe sein wird.
b) Zeitliche
Voraussetzungen
§ 58. Beziehungsurlaube können frühestens gewährt werden:
a. bei Freiheitsstrafen nach Verbüssung eines Drittels der Strafe(n), jedoch
mindestens von vier Monaten;
b. bei Freiheitsstrafen von mehr als 18 Jahren Dauer nach Verbüssung von
sechs Jahren;
c. bei Verwahrungen nach Art. 42 StGB nach Verbüssung eines Drittels der
Grundstrafe.
Die Urlaubsgewährung an Verwahrte gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB ist mit
Vorbehalt der minimalen Aufenthaltsdauer in der Strafanstalt an keine zeitlichen
Voraussetzungen gebunden.
Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Aufenthalt in andern Anstalten
werden an die Minimaldauer angerechnet. In jedem Fall ist jedoch ein Aufenthalt
von mindestens drei Monaten in der Strafanstalt erforderlich.
2 2Gemäss den Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission über die Urlaubsgewährung in Strafvollzugs- anstalten.
- 13 -
c) Dauer, Anzahl und
Häufigkeit
§ 59. Beziehungsurlaube werden nur einmal pro Monat und höchstens in
folgendem Umfang gewährt:
a. 28 Stunden pro vollzogenem Monat im ersten Jahr der Urlaubsberechtigung
(total 14 Tage);
b. 32 Stunden vom zweiten Jahr der Urlaubsberechtigung an (total 16 Tage).
Beziehungsurlaube dauern im ersten Jahr der Urlaubsberechtigung
längstens 56 Stunden, in der Folge längstens 72 Stunden.
Im Entlassungsmonat wird kein Beziehungsurlaub gewährt.
Gemeinsame
Bestimmungen
a) Urlaubsgesuch
§ 60. Das Gesuch um Beziehungsurlaub ist für den ersten solchen Urlaub
sechs Wochen vor dem gewünschten Termin und für die weiteren Urlaube
spätestens drei Wochen vorher einzureichen.
Gefangene, die einer Gemeingefährlichkeitsbeurteilung im Sinne von § 55
der Justizvollzugsverordnung unterliegen, haben ihr Gesuch spätestens drei
Monate vor dem gewünschten Termin einzureichen.
Das Gesuch um Sachurlaub ist umgehend einzureichen, nachdem der
Gefangene vom Urlaubsgrund Kenntnis erhalten hat.
b) Entscheidungs-
kompetenzen
§ 61. Über die Urlaubsgewährung entscheidet die einweisende Behörde,
sofern sie diese Kompetenz nicht an die Anstaltsdirektion delegiert hat. Über die
Urlaubsablehnung entscheidet die Anstaltsdirektion in eigener Kompetenz.
Ist für den Entscheid über die Urlaubsgewährung die einweisende Behörde
zuständig, so überweist die Anstaltsdirektion im Falle der Befürwortung des
Urlaubsgesuchs dieses zusammen mit dem Antrag und dem Insassendossier an
die einweisende Behörde.
c) Mitnehmen und
Zurückbringen von
Gegenständen und
Geld
§ 62. Das Zurückbringen von Gegenständen in die Anstalt sowie das
Mitnehmen von Gegenständen in den Urlaub ist nur mit Genehmigung der
Anstaltsdirektion zulässig. Die Genehmigung ist vor dem Urlaub einzuholen.
Der in den Urlaub mitgenommene Geldbetrag wird schriftlich, getrennt nach
bewilligtem Urlaubsgeld und Taschengeld, auf dem Urlaubspass vermerkt. Der
bei der Rückkehr mitgebrachte Mehrbetrag sowie nicht gebrauchtes Urlaubsgeld
sind dem Kontrollorgan abzuliefern. Mehrbeträge bis Fr. 50.-- werden dem
Reservekonto gutgeschrieben; bei höheren Beträgen erfolgt die Gutschrift je zur
Hälfte auf dem Sperrkonto sowie dem Reservekonto.
Nicht gebrauchtes Urlaubsgeld wird - entsprechend seiner Her- kunft - dem
Reservekonto oder dem Sperrkonto gutgeschrieben.
XI. Disziplinarwesen, Rechtsmittel und Schlussbestimmungen
Disziplin § 63. Die Gefangenen haben die Vorschriften der Justizvollzugsverordnung,
dieser Hausordnung und der ergänzenden Weisungen sowie die Anordnungen
des Anstaltspersonals zu befolgen und auf dienstliche Fragen wahrheitsgemäss
Auskunft zu geben.
Verstösse gegen die Vorschriften der Justizvollzugsverordnung, der
vorliegenden Hausordnung oder gegen Anordnungen der Anstaltsdirektion oder
des Personals werden nach den Bestimmungen des VI. Abschnitts der
Justizvollzugsverordnung disziplinarisch geahndet.
Beschwerde § 64. Ist ein Gefangener der Ansicht, die von einer oder einem
Anstaltsangestellten erteilte Weisung überschreite deren oder dessen
Kompetenz, hat er dies auf dem Beschwerdeweg (Beschwerde an die
- 14 -
Anstaltsdirektion gemäss § 36 Abs. 1 StVG) geltend zu machen. Der Gefangene
ist jedoch bis zum Entscheid der Anstaltsdirektion gleichwohl zur Befolgung
verpflichtet.
Rechtsmittel § 65. Die Anordnungen und Entscheide der Anstaltsdirektion können mit
Rekurs (gemäss § 36 Abs. 2 StVG) bei der Direktion der Justiz und des Innern
des Kantons Zürich angefochten werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und
eine Begründung zu enthalten.
Inkrafttreten § 66. Diese Hausordnung tritt auf den 1. Januar 2003 in Kraft und ersetzt die
Hausordnung vom 1. Februar 1983.
Diese Hausordnung wurde von der Amtsleitung Justizvollzug am 18. November 2002 erlassen und
mit Datum vom 6. Dezember 2002 vom Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern genehmigt.
na dann!!!
@Deaton
da war Dir bestimmt jemand dankbar für die Hinweise zur Hausordnung der Untersuchungshaftanstalt
da war Dir bestimmt jemand dankbar für die Hinweise zur Hausordnung der Untersuchungshaftanstalt
lange genug Zeit war ja für SIE die Hausordnung zu studieren bis SIE kürzlich dieses "Wissen" auch gut gebrauchen konnten
Na was ist denn los????
Seid Ihr jetzt schon so down das noch nicht mal mehr einer einen der in letzter Zeit in Mode gekommenen Depri-Beiträge schreibt???
AMDA(L)
Seid Ihr jetzt schon so down das noch nicht mal mehr einer einen der in letzter Zeit in Mode gekommenen Depri-Beiträge schreibt???
AMDA(L)
lach, was doch die buschtrommeln aus Munich alles so herausposaunen.
besser man trommelt nicht als erster, dann kann auch kein trommelfeuer in bewegung gesetzt werden
besser man trommelt nicht als erster, dann kann auch kein trommelfeuer in bewegung gesetzt werden
@wad
keine Buschtrommeln sondern Rauchzeichen aus den Ritzen der Mauern kommend
keine Buschtrommeln sondern Rauchzeichen aus den Ritzen der Mauern kommend
Waaaaasssssssssss, ist man in so
ein marodes Loch umgezogen?
nur gut das es auch noch leute gibt
die per Rauchzeichen heimlich Einladungskarten
verschicken, schmunzel
Wenn ich die im Norden ankomenden Rauchzeichen richtig aufnotiert haben dann sollen einige auf der kommenden party eingeladen sein....und Andere schmeißen nee Runde...
u.a. sollen die aus folgenden Löchern hervorgekrochen kommen...
aus den Bereichen:
Internet => Filmvermarktung, Kundenorientierte Werbung, Games, etc.
dem Sektor Werbung / PR / Shopping allgemein...
sowie
Filmförderung /-finanzierung / -investition / -rechte
Film-Fond und Medienberatung / im TV- und Internet Bereich
Folgende Rauchsignale kamen schon an, und weiteres werden
folgen, denn es raucht fürchterlich und will nicht aufhören zu rauchen.
Mal sehn wann die ganz heißen Rauchwolken hier ankommen...
( p.s. nachfolgend wü(e)rde ich NICHT einladen )
Euroarts Medien AG
Hohenzollerndamn 150, 14199 Berlin
tel. (49) 30-887-08-211 fax. (49) 30-887-08-299
www.euroarts.com
www.euroarts.com/company/index.htm
GGMedia
Research and Consulting, Ottobrunner Str. 6,
81737 Muenchen
tel. (49) 89-6800-580 fax. (49) 89-6800-5899
www.ggmedia.com
Tresor TV Produktion
Munchnerstrasse 24, 85774 Unterfohring Bavaria
tel. (49) 89-950-9040 fax (49) 89-950-904-45
www.tresor.tv
Triple E- European Electronic Effects
Vestschestr. 46, 46117 Oberhausen
tel. (49) 208-8990-0 fax (49) 208-8990-119
www.triple-e-vfx.com
Prokino Filmverleih GmbH
Widenmayerstr. 38, 80538 Munich
tel. (49) 89-210-114-0 fax. (49) 89-210-114-11
www.prokino.de
ein marodes Loch umgezogen?
nur gut das es auch noch leute gibt
die per Rauchzeichen heimlich Einladungskarten
verschicken, schmunzel
Wenn ich die im Norden ankomenden Rauchzeichen richtig aufnotiert haben dann sollen einige auf der kommenden party eingeladen sein....und Andere schmeißen nee Runde...
u.a. sollen die aus folgenden Löchern hervorgekrochen kommen...
aus den Bereichen:
Internet => Filmvermarktung, Kundenorientierte Werbung, Games, etc.
dem Sektor Werbung / PR / Shopping allgemein...
sowie
Filmförderung /-finanzierung / -investition / -rechte
Film-Fond und Medienberatung / im TV- und Internet Bereich
Folgende Rauchsignale kamen schon an, und weiteres werden
folgen, denn es raucht fürchterlich und will nicht aufhören zu rauchen.
Mal sehn wann die ganz heißen Rauchwolken hier ankommen...
( p.s. nachfolgend wü(e)rde ich NICHT einladen )
Euroarts Medien AG
Hohenzollerndamn 150, 14199 Berlin
tel. (49) 30-887-08-211 fax. (49) 30-887-08-299
www.euroarts.com
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Research and Consulting, Ottobrunner Str. 6,
81737 Muenchen
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tel. (49) 89-950-9040 fax (49) 89-950-904-45
www.tresor.tv
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tel. (49) 208-8990-0 fax (49) 208-8990-119
www.triple-e-vfx.com
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Widenmayerstr. 38, 80538 Munich
tel. (49) 89-210-114-0 fax. (49) 89-210-114-11
www.prokino.de
upssss hatte die http:// vergessen anzuhängen
http://www.euroarts.com/company/index.htm
http://www.ggmedia.com
http://www.tresor.tv
http://www.triple-e-vfx.com
http:// www.prokino.de
http://www.euroarts.com/company/index.htm
http://www.ggmedia.com
http://www.tresor.tv
http://www.triple-e-vfx.com
http:// www.prokino.de
@letzteinstanz,
..ist doch auch ein schöner Nick!
..ist doch auch ein schöner Nick!
@Jov.-gang:
des is luschtig gell!?
Da macht der "big boss" mal Sonderurlaub und schon hat man Bedenken,dass die regelmässigen Zahlungen ausbleiben,hää?
Oder wie soll man die zeitgleiche posting-abstinenz des gestörten Herrn D. interpretieren?
MfG Bratwurstmitnutella
des is luschtig gell!?
Da macht der "big boss" mal Sonderurlaub und schon hat man Bedenken,dass die regelmässigen Zahlungen ausbleiben,hää?
Oder wie soll man die zeitgleiche posting-abstinenz des gestörten Herrn D. interpretieren?
MfG Bratwurstmitnutella
@Wad
die Mauern die ich meine sind viel vieeelll dicker
Monopoly oder anderes gesagt "Hier gehts aber nicht über Los"
Straßenname Fahrzeit Wegbeschreibung Entfernung
Parkstraße 0 56 m
Parkstraße 0 in München geradeaus weiter auf Parkstraße 130 m
Kazmairstraße 0 links abbiegen auf Kazmairstraße 30 m
Heimeranstraße 0 rechts halten auf Heimeranstraße 50 m
Heimeranstraße 0 links abbiegen auf Heimeranstraße 30 m
Alter Messeplatz 0 geradeaus weiter auf Alter Messeplatz 120 m
Theresienhöhe 1 links abbiegen auf Theresienhöhe 30 m
Theresienhöhe 1 rechts halten auf Theresienhöhe 220 m
Theresienhöhe 1 halb rechts halten auf Theresienhöhe 60 m
Bavariaring 1 geradeaus weiter auf Bavariaring 390 m
Rückertstraße 2 geradeaus weiter auf Rückertstraße 220 m
Kaiser-Ludwig-Platz 3 rechts abbiegen auf Kaiser-Ludwig-Platz 110 m
Kaiser-Ludwig-Platz 3 links abbiegen auf Kaiser-Ludwig-Platz 30 m
Herzog-Heinrich-Straße 3 rechts abbiegen auf Herzog-Heinrich-Straße 350 m
Kapuzinerstraße 4 geradeaus weiter auf Kapuzinerstraße 980 m
Baldeplatz 5 geradeaus weiter auf Baldeplatz 70 m
Wittelsbacherbrücke 6 geradeaus weiter auf Wittelsbacherbrücke 180 m
Humboldtstraße 6 geradeaus weiter auf Humboldtstraße 670 m
Giesinger Berg 7 geradeaus weiter auf Giesinger Berg 330 m
Martin-Luther-Straße 8 geradeaus weiter auf Martin-Luther-Straße 330 m
Tegernseer Landstraße 9 halb rechts halten auf Tegernseer Landstraße 190 m
Tegernseer Landstraße 9 links abbiegen auf Tegernseer Landstraße 20 m
Tegernseer Landstraße 9 geradeaus auffahren auf Tegernseer Landstraße 310 m
B2R 10 geradeaus weiter auf B2R 310 m
10 geradeaus auffahren auf B2RTegernseer Landstraße / Mittlerer Rin 280 m
B2RSankt-Quirin-Platz / Mittlerer Ring 11 links auffahren auf B2RSankt-Quirin-Platz / Mittlerer Ring 30 m
B2RChiemgaustraße / Mittlerer Ring 11 geradeaus weiter auf B2RChiemgaustraße / Mittlerer Ring 370 m
Traunsteiner Straße 11 rechts abbiegen auf Traunsteiner Straße 242 m
und schon simmer in Stadelheim....
p.s.: einen Dank an Smoky für den Routenplaner
die Mauern die ich meine sind viel vieeelll dicker
Monopoly oder anderes gesagt "Hier gehts aber nicht über Los"
Straßenname Fahrzeit Wegbeschreibung Entfernung
Parkstraße 0 56 m
Parkstraße 0 in München geradeaus weiter auf Parkstraße 130 m
Kazmairstraße 0 links abbiegen auf Kazmairstraße 30 m
Heimeranstraße 0 rechts halten auf Heimeranstraße 50 m
Heimeranstraße 0 links abbiegen auf Heimeranstraße 30 m
Alter Messeplatz 0 geradeaus weiter auf Alter Messeplatz 120 m
Theresienhöhe 1 links abbiegen auf Theresienhöhe 30 m
Theresienhöhe 1 rechts halten auf Theresienhöhe 220 m
Theresienhöhe 1 halb rechts halten auf Theresienhöhe 60 m
Bavariaring 1 geradeaus weiter auf Bavariaring 390 m
Rückertstraße 2 geradeaus weiter auf Rückertstraße 220 m
Kaiser-Ludwig-Platz 3 rechts abbiegen auf Kaiser-Ludwig-Platz 110 m
Kaiser-Ludwig-Platz 3 links abbiegen auf Kaiser-Ludwig-Platz 30 m
Herzog-Heinrich-Straße 3 rechts abbiegen auf Herzog-Heinrich-Straße 350 m
Kapuzinerstraße 4 geradeaus weiter auf Kapuzinerstraße 980 m
Baldeplatz 5 geradeaus weiter auf Baldeplatz 70 m
Wittelsbacherbrücke 6 geradeaus weiter auf Wittelsbacherbrücke 180 m
Humboldtstraße 6 geradeaus weiter auf Humboldtstraße 670 m
Giesinger Berg 7 geradeaus weiter auf Giesinger Berg 330 m
Martin-Luther-Straße 8 geradeaus weiter auf Martin-Luther-Straße 330 m
Tegernseer Landstraße 9 halb rechts halten auf Tegernseer Landstraße 190 m
Tegernseer Landstraße 9 links abbiegen auf Tegernseer Landstraße 20 m
Tegernseer Landstraße 9 geradeaus auffahren auf Tegernseer Landstraße 310 m
B2R 10 geradeaus weiter auf B2R 310 m
10 geradeaus auffahren auf B2RTegernseer Landstraße / Mittlerer Rin 280 m
B2RSankt-Quirin-Platz / Mittlerer Ring 11 links auffahren auf B2RSankt-Quirin-Platz / Mittlerer Ring 30 m
B2RChiemgaustraße / Mittlerer Ring 11 geradeaus weiter auf B2RChiemgaustraße / Mittlerer Ring 370 m
Traunsteiner Straße 11 rechts abbiegen auf Traunsteiner Straße 242 m
und schon simmer in Stadelheim....
p.s.: einen Dank an Smoky für den Routenplaner
ich glaube nicht, dass er einen "smoky" braucht
scheint eher ein fall für die jungs zu sein:
grüsse
deaton
scheint eher ein fall für die jungs zu sein:
grüsse
deaton
Deaton,nein den braucht er nicht .
aber einen Smoking für Justicia.
aber einen Smoking für Justicia.
hier eine kleine Zusammenfassung wie die Jovýs die Aktionäre ausgenommen haben:
http://www.wai-gmbh.de/Musterexemplar%20AKNews.pdf
Und der alte Herr macht weiter seine Schlagzeilen...wie kürzlich auch die "Kollision" mit der staatlichen Exicutive
http://www.wai-gmbh.de/Musterexemplar%20AKNews.pdf
Und der alte Herr macht weiter seine Schlagzeilen...wie kürzlich auch die "Kollision" mit der staatlichen Exicutive
siehe Seite 5 der pdf-datei
und so hatten sich die "Geschäftemacher" seinerzeit nach dem Börsengang an die Aktionäre verkauft:
http://www.boersenman.de/bm/download/ResearchReports/509300_…
http://www.boersenman.de/bm/download/ResearchReports/509300_…
das liest sich wie ein Märchen nicht wahr?
ist aber kein schönes Märchen
test☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺☻☺
Dieser Thread feiert bald seinen 1. Geburtstag aber kann mir einmal jemand erklären warum Durli&Co diesen Thread meiden wie die Pest?
Noch kein Posting im ganzen Thread, sonst schreiben Sie überall in ihrem Wahn. Durli steht es eigentlich in deinem Vertrag dass du hier nicht schreiben darfst?
Noch kein Posting im ganzen Thread, sonst schreiben Sie überall in ihrem Wahn. Durli steht es eigentlich in deinem Vertrag dass du hier nicht schreiben darfst?
@pleitenmichl
genau das frage ich mich seit längerem. Ist ja aber auch irgendwie verständlich
genau das frage ich mich seit längerem. Ist ja aber auch irgendwie verständlich
Jovy, du entgehst uns nicht
#96 .....und der Sieg wird unser sein!
...die SZ hat am 21.05.2002 einen Artikel
( incl. Foto von Jovy )mit dem Titel:
"Familienbande im Schlaglicht" herausgebracht...
viel spaß beim recherchieren...
( incl. Foto von Jovy )mit dem Titel:
"Familienbande im Schlaglicht" herausgebracht...
viel spaß beim recherchieren...
@wad
und warum stellst Du diesen Artikel nicht einfach hier rein...nur mal so gefragt.
und warum stellst Du diesen Artikel nicht einfach hier rein...nur mal so gefragt.
wad is nu mit geschichtsunterricht?
mach ma hin
mach ma hin
Jovy, spürst du schon den Atem der Justiz in deinem Nacken ?!
WIR KRIEGEN DICH
WIR KRIEGEN DICH
Jovy, bald kommt die lange Zeit zum nachdenken
für eine hand voll dollar
für eine hand voll dollar
Angst ist Seele auf Jovy
BEFREIE DICH
und gestehe deine Schandtaten
BEFREIE DICH
und gestehe deine Schandtaten
Stadelheim up to date
Herr Jo Vieh , Herr Durlacher , Herr BKRÄRner , Herr mediaresearch , Herr lich!!!!!!!!!!
MfG Bratwurstmitnutella
Herr Jo Vieh , Herr Durlacher , Herr BKRÄRner , Herr mediaresearch , Herr lich!!!!!!!!!!
MfG Bratwurstmitnutella
Moin Moin
....potentielle Kumpels in Stadelheim,mit denen man seinen Lebensabend gerne verbringt :
Ein Türke repariert am Straßenrad sein Auto (Radwechsel). Plötzlich hält mit quietschenden Reifen ein klappriges Auto, ein Pole springt raus, nimmt ein Stemmeisen, schlägt die Fensterscheibe der Türkenkutsche auf und will gerade das Radio rausziehen,als ihn der Türke zur Rede stellt - darauf der Pole "eh, was willst Du -Du die Reifen - ich das Radio !"
MfG Bratwurstmitnutella
....potentielle Kumpels in Stadelheim,mit denen man seinen Lebensabend gerne verbringt :
Ein Türke repariert am Straßenrad sein Auto (Radwechsel). Plötzlich hält mit quietschenden Reifen ein klappriges Auto, ein Pole springt raus, nimmt ein Stemmeisen, schlägt die Fensterscheibe der Türkenkutsche auf und will gerade das Radio rausziehen,als ihn der Türke zur Rede stellt - darauf der Pole "eh, was willst Du -Du die Reifen - ich das Radio !"
MfG Bratwurstmitnutella
dieses Jahr Ostern sucht er noch die Eier im Garten, nächstes Jahr sieht es anderes aus
topaktuell
Postkarten-Trick mit 0190-Nummer
03.04.2003
Bayern - In Bayern gibt es nun einen neuen Betrugsfall mit 0190er-Nummern. Laut Verbraucherschutzministerium haben Betrüger begonnen, Mitteilungskarten in Briefkästen zu streuen, die von einer Sendung berichten, die nicht zugestellt werden konnte. Um die Sendungszustellung zu vereinbaren, muss eine kostenpflichtige Nummer angerufen werden, dort werden aber 1,86 Euro pro Minute berechnet. Den Kunden gibt man nur 5 Tage lang Zeit für den Anruf, zudem meldet sich auf der Hotline ein Tonband, das lange und allgemeine Informationen über ein Unternehmen abspult.
kein aprilscherz und wollt nur mal schauen ob stadelheim noch steht
Rank
Postkarten-Trick mit 0190-Nummer
03.04.2003
Bayern - In Bayern gibt es nun einen neuen Betrugsfall mit 0190er-Nummern. Laut Verbraucherschutzministerium haben Betrüger begonnen, Mitteilungskarten in Briefkästen zu streuen, die von einer Sendung berichten, die nicht zugestellt werden konnte. Um die Sendungszustellung zu vereinbaren, muss eine kostenpflichtige Nummer angerufen werden, dort werden aber 1,86 Euro pro Minute berechnet. Den Kunden gibt man nur 5 Tage lang Zeit für den Anruf, zudem meldet sich auf der Hotline ein Tonband, das lange und allgemeine Informationen über ein Unternehmen abspult.
kein aprilscherz und wollt nur mal schauen ob stadelheim noch steht
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Geld (bid) 0.09 14.08:21
Brief (ask) 0.11 14.08:21
Brief (ask) 0.11 14.08:21
FRA:
50.000 - - 0,110 14:03:32
- 10.000 - 0,120 14:03:32
50.000 - - 0,110 14:03:32
- 10.000 - 0,120 14:03:32
...
Ärger könnte Christiane zu Salm, Geschäftsführerin von Neun Live, ins Haus stehen. «Der Spiegel» berichtet von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Privatsender.
ftd.de, So, 6.4.2003, 12:43
Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Neun Live
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wegen Betrugsverdachts gegen den kommerziellen Fernsehsender Neun Live. Offenbar mussten Anrufer des Bezahlsenders auch dann zahlen, wenn gar keine Telefonverbindung zustande kam.
Die Behörde untersucht, ob Anrufer auch für Telefonanrufe zahlen mussten, bei denen gar keine Verbindung zustande kam. Geprüft werde, ob das Besetztzeichen, das die Anrufer hörten, nicht von der Telekom, sondern aus dem internen Netz von Neun Live stammte, schreibt der "Spiegel". Damit wäre ohne Wissen der Anrufer ein kostenpflichtiger Anruf zu Stande gekommen. Die Ermittlungen würden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch mehrere Wochen hinziehen.
Der Münchner Mitmachsender bestreitet die Vorwürfe. Neun Live finanziert sich vor allem durch Anrufe von Zuschauern bei Quizshows. Ein Anruf kostet 49 Cent. Seit über einem Jahr gingen bei Verbraucherzentralen Beschwerden von Anrufern ein, die darüber klagten, dass ihnen Anrufe berechnet würden, bei denen es keine Verbindung gegeben hätte, schreibt "Der Spiegel".
© dpa
Otto,räum doch bitte gleich ganz München auf.
Ärger könnte Christiane zu Salm, Geschäftsführerin von Neun Live, ins Haus stehen. «Der Spiegel» berichtet von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Privatsender.
ftd.de, So, 6.4.2003, 12:43
Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Neun Live
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wegen Betrugsverdachts gegen den kommerziellen Fernsehsender Neun Live. Offenbar mussten Anrufer des Bezahlsenders auch dann zahlen, wenn gar keine Telefonverbindung zustande kam.
Die Behörde untersucht, ob Anrufer auch für Telefonanrufe zahlen mussten, bei denen gar keine Verbindung zustande kam. Geprüft werde, ob das Besetztzeichen, das die Anrufer hörten, nicht von der Telekom, sondern aus dem internen Netz von Neun Live stammte, schreibt der "Spiegel". Damit wäre ohne Wissen der Anrufer ein kostenpflichtiger Anruf zu Stande gekommen. Die Ermittlungen würden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch mehrere Wochen hinziehen.
Der Münchner Mitmachsender bestreitet die Vorwürfe. Neun Live finanziert sich vor allem durch Anrufe von Zuschauern bei Quizshows. Ein Anruf kostet 49 Cent. Seit über einem Jahr gingen bei Verbraucherzentralen Beschwerden von Anrufern ein, die darüber klagten, dass ihnen Anrufe berechnet würden, bei denen es keine Verbindung gegeben hätte, schreibt "Der Spiegel".
© dpa
Otto,räum doch bitte gleich ganz München auf.
Hallo Herrbart,
`hab da einen für deine gang ,
der Junge erfüllt garantiert die Ansprüche die du stellst.
Irgendwie könnte man die im folgenden posting genannte userID (blockweise)
auch mit einer uns bekannten,und ans Herz gewachsenen,user ID austauschen.
#179 von Kursgott 06.04.03 16:49:54 Beitrag Nr.: 9.095.913 9095913
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben IM INTERNATIONALMED. O.N
___________________KURSGOTT________________
Lieber Blockweise,
Du postet hier alle paar Stunden alle Threads mit Deinen " nicht belegbaren" Meinungen zu, Du must wirklich mal zum Arzt...nur meine Meinung!
Desweiteren versuchst du andere Bordteilnehmer mit Ihren Verlusten in der Vergangenheit ( wer hatte die nicht ) bloss zu stellen...ist das die feine Art?
Ich denke alle in diesem Board sind gerne bereit, sich kritischen Fragen in Bezug auf IM zu stellen, doch was du hier veranstaltest ist nicht akzeptabel.
Hast du dir mal überlegt, welche Konseqenzen das haben könnte?
Einige hier sind schon so lange in IM investiert und haben sich mit sicherheit besser informiert wie du, mit deinem Gefassel bewegst du hier niemanden zum Verkauf, nein du machst dich nur lächerlich...
Und allen die hier mal nur so vorbei schauen, kann ich nur sagen...Blockweise hat soviel Meinungen...er kann sich nur nicht entscheiden und vorallem hat er absolut keine Ahnung über das Geschäftsmodel der IM AG, zumindest konnte er bis Dato nicht mit aktuellen Infos aufwarten.
Beweise uns doch mal Deine Fachkenntnisse...lieber Blockweise, verfasse einen Beitrag der Hand und Fuss hat und der mit Zahlen, Daten usw...untermauert wird.
Nein Nein, nicht gleich anfangen in 2002 zu suchen, wir wissen, dass das Jahr nicht grade gut verlaufen ist, doch wie sieht die Gegenwart aus? Du hast geschrieben die letzten 5 Quartale wären negativ gewesen...das stimmt so nicht, in Quartal 04/2002 wurden 3 Mio Gewinn eingefahren...
Und nun deine Meinung
Kursgott
`hab da einen für deine gang ,
der Junge erfüllt garantiert die Ansprüche die du stellst.
Irgendwie könnte man die im folgenden posting genannte userID (blockweise)
auch mit einer uns bekannten,und ans Herz gewachsenen,user ID austauschen.
#179 von Kursgott 06.04.03 16:49:54 Beitrag Nr.: 9.095.913 9095913
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben IM INTERNATIONALMED. O.N
___________________KURSGOTT________________
Lieber Blockweise,
Du postet hier alle paar Stunden alle Threads mit Deinen " nicht belegbaren" Meinungen zu, Du must wirklich mal zum Arzt...nur meine Meinung!
Desweiteren versuchst du andere Bordteilnehmer mit Ihren Verlusten in der Vergangenheit ( wer hatte die nicht ) bloss zu stellen...ist das die feine Art?
Ich denke alle in diesem Board sind gerne bereit, sich kritischen Fragen in Bezug auf IM zu stellen, doch was du hier veranstaltest ist nicht akzeptabel.
Hast du dir mal überlegt, welche Konseqenzen das haben könnte?
Einige hier sind schon so lange in IM investiert und haben sich mit sicherheit besser informiert wie du, mit deinem Gefassel bewegst du hier niemanden zum Verkauf, nein du machst dich nur lächerlich...
Und allen die hier mal nur so vorbei schauen, kann ich nur sagen...Blockweise hat soviel Meinungen...er kann sich nur nicht entscheiden und vorallem hat er absolut keine Ahnung über das Geschäftsmodel der IM AG, zumindest konnte er bis Dato nicht mit aktuellen Infos aufwarten.
Beweise uns doch mal Deine Fachkenntnisse...lieber Blockweise, verfasse einen Beitrag der Hand und Fuss hat und der mit Zahlen, Daten usw...untermauert wird.
Nein Nein, nicht gleich anfangen in 2002 zu suchen, wir wissen, dass das Jahr nicht grade gut verlaufen ist, doch wie sieht die Gegenwart aus? Du hast geschrieben die letzten 5 Quartale wären negativ gewesen...das stimmt so nicht, in Quartal 04/2002 wurden 3 Mio Gewinn eingefahren...
Und nun deine Meinung
Kursgott
dutchoo,soll ich für Dich das Alphatelefon anrufen
06. Dezember 2002, 14:30 Uhr
Verdacht auf Kursbetrug führt zur Durchsuchung zahlreicher Wohnungen durch bayerische Fahnder
In einer konzertierten Aktion haben die Staatsanwaltschaft Landshut und das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz sowie der Steuerfahndung Landshut eine Durchsuchungsaktion in sechs Bundesländern in insgesamt über 40 Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt. Prominentester Fang: Der ehemalige Chef der Foto-Agentur Pixelnet (Börse Frankfurt: PXN), Matthias Sawatzky.
Die Fahnder fahren schwere Geschütze auf: Bereits seit Jahresmitte ermittle man gegen annähernd 20 Personen. Ihnen wird unter anderem Kapitalanlagebetrug, Kursbetrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Diese Beschuldigten stehen im Verdacht, als Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen verschiedene Unternehmen mit unlauteren Mitteln auf den Börsengang im Jahr 2000 vorbereitet zu haben.
06. Dezember 2002, 14:30 Uhr
Verdacht auf Kursbetrug führt zur Durchsuchung zahlreicher Wohnungen durch bayerische Fahnder
In einer konzertierten Aktion haben die Staatsanwaltschaft Landshut und das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz sowie der Steuerfahndung Landshut eine Durchsuchungsaktion in sechs Bundesländern in insgesamt über 40 Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt. Prominentester Fang: Der ehemalige Chef der Foto-Agentur Pixelnet (Börse Frankfurt: PXN), Matthias Sawatzky.
Die Fahnder fahren schwere Geschütze auf: Bereits seit Jahresmitte ermittle man gegen annähernd 20 Personen. Ihnen wird unter anderem Kapitalanlagebetrug, Kursbetrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Diese Beschuldigten stehen im Verdacht, als Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen verschiedene Unternehmen mit unlauteren Mitteln auf den Börsengang im Jahr 2000 vorbereitet zu haben.
Ist der Herr Bart jetzt bei Neun Live ????
rufe das große "D" aus,für in irgenDwo in Stadelheim
und den rest kaufe ich per gesetz .
Ibbb # 22 stk + 75 stk , macht ein mittagessen.
Ready
und den rest kaufe ich per gesetz .
Ibbb # 22 stk + 75 stk , macht ein mittagessen.
Ready
@smoky,
aber nur an ner Pommesbude,
....sei denn, du nimmst gerne (Gummi)besen zum mittach.
lol
...sitzt der durlie in dunkelhaft ??
...oder aufen Strafbock, weil der Kurs heut wieder je stiejen ist.
...22 .... 75
DUUUUUUUUUUURRRRRRRRRRLLLLLLIIIIIIIEEEEEEEEEEE
aber nur an ner Pommesbude,
....sei denn, du nimmst gerne (Gummi)besen zum mittach.
lol
...sitzt der durlie in dunkelhaft ??
...oder aufen Strafbock, weil der Kurs heut wieder je stiejen ist.
...22 .... 75
DUUUUUUUUUUURRRRRRRRRRLLLLLLIIIIIIIEEEEEEEEEEE
09. April 2003
Den heutigen ersten Kammersitzungstermin eröffnete der Vorsitzende Richter mit dem Hinweis, dass er die Berufung für begründet erachtet. Der Berichterstatter erläuterte die Einschätzung des Gerichtes und wies darüberhinaus darauf hin, dass der Schriftsatz des Anwaltes der Klägerin teilweise beleidigend gegenüber den Vertretern der Beklagten abgefasst sei. Nach den Einlassungen des Anwaltes der Klägerin zog sich das Gericht zu einer kurzen Beratung zurück. Anschließend wurde das Urteil zugunsten der Advanced Medien AG und der TSC verkündet. Anwalts- und Gerichtskosten fallen Barbara Jovy zur Last. Der Vorstand geht davon aus, dass das Urteil kurzfristig Rechtskraft erlangt.
Den heutigen ersten Kammersitzungstermin eröffnete der Vorsitzende Richter mit dem Hinweis, dass er die Berufung für begründet erachtet. Der Berichterstatter erläuterte die Einschätzung des Gerichtes und wies darüberhinaus darauf hin, dass der Schriftsatz des Anwaltes der Klägerin teilweise beleidigend gegenüber den Vertretern der Beklagten abgefasst sei. Nach den Einlassungen des Anwaltes der Klägerin zog sich das Gericht zu einer kurzen Beratung zurück. Anschließend wurde das Urteil zugunsten der Advanced Medien AG und der TSC verkündet. Anwalts- und Gerichtskosten fallen Barbara Jovy zur Last. Der Vorstand geht davon aus, dass das Urteil kurzfristig Rechtskraft erlangt.
@Durlie
was is nu,sitzt Er schon unter Dauer-Arrest?
was is nu,sitzt Er schon unter Dauer-Arrest?
"weil U.F.O. noch keine Daten geliefert hat!"
Sind die in der Firma eigentlich nur blöd,oder betreiben die dort Sabotage?Juristen über Juristen werden schon seit Monaten dafür bezahlt,dass aufgeräumt wird aber dieser Ami-laden unterseht ja nicht dem deutschen Gesetz.Amerika das Land der unbegrenzten Korruption? HerrBart denk dran:"du bist nur auf Kaution raus und deine alte Schabracke verliert auch schon vor Gericht!!!!!!!!!!
Sind die in der Firma eigentlich nur blöd,oder betreiben die dort Sabotage?Juristen über Juristen werden schon seit Monaten dafür bezahlt,dass aufgeräumt wird aber dieser Ami-laden unterseht ja nicht dem deutschen Gesetz.Amerika das Land der unbegrenzten Korruption? HerrBart denk dran:"du bist nur auf Kaution raus und deine alte Schabracke verliert auch schon vor Gericht!!!!!!!!!!
... da entwickelt sich ein hoffnungsvoller Goldesel zu einer fast unüberschaubaren Belastung. Man sollte halt nie ohne den Willen des Managements eine Firma übernehmen, noch dazu eine übern Teich.
Ufo strong sell, aber dalli Herr Dauer
Ufo strong sell, aber dalli Herr Dauer
#118 & #119
.....Im Dezember musste Advanced seine Neun-Monatszahlen
korrigieren, weil die US-Tochter U.F.O. einen Medienfonds falsch verbucht hatte. Zahlen für das erste Quartal konnte Dauer nicht vorlegen, weil U.F.O. noch keine Daten geliefert habe. Lae/nro....
anmerkung zu ufo!
langsam "hege" () ich den verdacht, das der ufo-vorstand eine bewußte blockadepolitik gegen DVN fährt. hinter diesem spielchen scheint methode zu stecken. Auf der nächsten HV wird dies ein ganz sicher ein heißes thema werden, wo ich einige dazu ausführen werde!
es wäre gut wenn jemand vom ufo - vorstand auf der nächsten HV anwesend wäre!!!
.....Im Dezember musste Advanced seine Neun-Monatszahlen
korrigieren, weil die US-Tochter U.F.O. einen Medienfonds falsch verbucht hatte. Zahlen für das erste Quartal konnte Dauer nicht vorlegen, weil U.F.O. noch keine Daten geliefert habe. Lae/nro....
anmerkung zu ufo!
langsam "hege" () ich den verdacht, das der ufo-vorstand eine bewußte blockadepolitik gegen DVN fährt. hinter diesem spielchen scheint methode zu stecken. Auf der nächsten HV wird dies ein ganz sicher ein heißes thema werden, wo ich einige dazu ausführen werde!
es wäre gut wenn jemand vom ufo - vorstand auf der nächsten HV anwesend wäre!!!
...wünsche allen usern ein frohes Osterfest!
auch dem HerrBart : Frohsinn statt Freiheit!!!!!
MfG Bratwurstmitnutella
auch dem HerrBart : Frohsinn statt Freiheit!!!!!
MfG Bratwurstmitnutella
DURLACHER ICH WARTE AUF BELEGBARE ANTWORTEN AUF MEINE FRAGEN!!!
Betrifft den Beitrag: #31 von Durlacher 14.04.03 19:12:09 Beitrag Nr.: 9.170.328
Quelle: Thema: ... der vollständigkeithalber mal aus... [Thread-Nr.: 720876]
Hallöchen Durlacher,
Fast hat es den Anschein, als versuchst Du verzweifelt Deine (bis zum heutigen Tage ) haltlosen, inhaltslosen und unbegründeten Beiträge zu pushen und wie Sauerbier anzupreisen
Anscheinend gelingt Dir dies wohl in keinster Weise!
Woran könnte das liegen, hab ich mich ernsthaft gefragt???
Nun Durlachen, dann will ich Dir mal die Chance geben, mich von Deinen Ausführungen aus Beitrag #131 von Durlacher 13.03.03 19:01:51 Beitrag Nr.: 8.882.457 8882457 überzeugen zu lassen.
( Vorausgesetzt Du beantwortest meine Fragen!)
Dazu ist es aber notwendig das Du mir zu Deinen nachfolgenden Aussagen in deinem Beitrag auch inhaltlich begründest, wie Du zu diesen (in meinen Augen unbegründeten ) Aussagen kommst!
Ich werde Dir zu Deinen Ausführungen ( siehe unten ) Fragen stellen, und hoffe Du wirst meine Fragen inhaltlich und begründet beantworten.
Solltest Du dazu nicht in der Lage sein oder nicht antworten wollen, solltest Du künftig besser die Finger von der Tastatur lassen, weil jedes weitere Wort das Du hinterlässt unglaubwürdig ist und auch künftig unglaubwürdig bleiben wird!
Ich werde meine durchweg ernst gemeinten Fragen jeweils unter Deine Aussagen setzen, und bitte um deren Beantwortung!
......Hallo Aktionäre,
es wird wieder mal Zeit, ein paar Worte über den ominösen Partner und Investor den uns Otto Dauer 2002 mit großem Geschrei präsentierte, zu schreiben.
Ich habe euch immer gewarnt, diesen Investor solltet ihr nicht ernst nehmen, er ist eine Luftnummer, kein seriöser Verhandlungspartner......
woher weißt Du das es angeblich nur eine "Luftnummer" ist, und es angeblich keinen Verhandlungspartner gibt?
Was kannst Du uns an Beweisen präsentieren die Deine Behauptung nachhaltig belegen?
.....Was hat Dauer euch für einen Mist erzählt, man stünde kurz vor dem Abschluss und es fehlen nur noch die Unterschriften unter den Vertrag und man müsse nur noch ein paar Kleinigkeiten klären. – Daraufhin haben einige von euch leider kräftig nachgekauft.....
woher willst Du das wissen das dem nicht so ist?
Welche hieb- und stichfesten Fakten kannst Du uns liefern?
.....Was ist aus dieser Lachnummer geworden ? .... Dieser Investor ist nach meiner Kenntnis mittlerweile pleite. - Man hat die Verhandlungen eingestellt.....
interessante Behauptung!
1. Woher hast Du die „KENNTNIS" und woher weißt Du, dass dieser mögliche und uns unbekannte Investor „pleite" ist?
2. Wer hat die Verhandlungen eingestellt, und wann wurden sie eingestellt?
3. Kannst Du uns diesen angeblich "pleite" gegangenen „Investor" namentlich benennen?
....Tja, unser lieber Vorstand zaubert natürlich sofort wieder einen neuen Partner-Hasen aus dem Zylinder. – OOOh, und was für einen. Der hat sogar ein Geschäftsmodell. - NUUUUUUUR hat die ganze Schoße einen großen Haken, einen sehr, sehr großen Ha....hi ...Hak...hihihi ...Haken. Ich schmeiß mich weg - ich lach mich tot - so was kann man nicht ertragen. Oh,.... wie soll ich es euch nur sagen ?
Nun kurz und schmerzlos : er hat kein Geld und es fehlen auch die Aufträge. Jetzt sucht man dazu einen Investor, der diese Lachnummer finanzieren soll....
wie „er" hat kein Geld?
Hast Du Einblick in die Kontoauszüge oder hast sonst irgendwelche Beweise die Deine Behauptung bzgl. „kein Geld / keine Aufträge" beweisen könnten?
Wenn Du Beweise hast, wäre dies sicherlich für die Allgemeinheit sehr interessant wenn Du uns diese vorlegen könntest!
....Dauer und sein Partner, unglaublich, aber so isses.
Na dann, sucht mal schön bis zum St. Nimmerleinstag weiter . . . . . . oder halt so lang die Kohle reicht. . .
Gruß Durlacher....
Nun Durlacher ich glaube, dass meine Fragen leicht und verständlich an Dich gestellt worden sind um uns die gestellten Fragen mit der gebührenden Ernsthaftigkeit, Ehrlichkeit und beweisfähigen Fakten beantworten zu können.
Durlacher, ich und wohl viele andere Anleger sind auf Deine Antwort und Deine beweiskräftigen Fakten -die Dir ja in irgendeiner Form vorliegen müssen- sehr gespannt!
Wenn Du wirklich wie du vorgibst um uns Aktionäre so besorgt bist, dann lege los und lasse uns an Deinem "Wissen" teilhaben!
Betrifft den Beitrag: #31 von Durlacher 14.04.03 19:12:09 Beitrag Nr.: 9.170.328
Quelle: Thema: ... der vollständigkeithalber mal aus... [Thread-Nr.: 720876]
Hallöchen Durlacher,
Fast hat es den Anschein, als versuchst Du verzweifelt Deine (bis zum heutigen Tage ) haltlosen, inhaltslosen und unbegründeten Beiträge zu pushen und wie Sauerbier anzupreisen
Anscheinend gelingt Dir dies wohl in keinster Weise!
Woran könnte das liegen, hab ich mich ernsthaft gefragt???
Nun Durlachen, dann will ich Dir mal die Chance geben, mich von Deinen Ausführungen aus Beitrag #131 von Durlacher 13.03.03 19:01:51 Beitrag Nr.: 8.882.457 8882457 überzeugen zu lassen.
( Vorausgesetzt Du beantwortest meine Fragen!)
Dazu ist es aber notwendig das Du mir zu Deinen nachfolgenden Aussagen in deinem Beitrag auch inhaltlich begründest, wie Du zu diesen (in meinen Augen unbegründeten ) Aussagen kommst!
Ich werde Dir zu Deinen Ausführungen ( siehe unten ) Fragen stellen, und hoffe Du wirst meine Fragen inhaltlich und begründet beantworten.
Solltest Du dazu nicht in der Lage sein oder nicht antworten wollen, solltest Du künftig besser die Finger von der Tastatur lassen, weil jedes weitere Wort das Du hinterlässt unglaubwürdig ist und auch künftig unglaubwürdig bleiben wird!
Ich werde meine durchweg ernst gemeinten Fragen jeweils unter Deine Aussagen setzen, und bitte um deren Beantwortung!
......Hallo Aktionäre,
es wird wieder mal Zeit, ein paar Worte über den ominösen Partner und Investor den uns Otto Dauer 2002 mit großem Geschrei präsentierte, zu schreiben.
Ich habe euch immer gewarnt, diesen Investor solltet ihr nicht ernst nehmen, er ist eine Luftnummer, kein seriöser Verhandlungspartner......
woher weißt Du das es angeblich nur eine "Luftnummer" ist, und es angeblich keinen Verhandlungspartner gibt?
Was kannst Du uns an Beweisen präsentieren die Deine Behauptung nachhaltig belegen?
.....Was hat Dauer euch für einen Mist erzählt, man stünde kurz vor dem Abschluss und es fehlen nur noch die Unterschriften unter den Vertrag und man müsse nur noch ein paar Kleinigkeiten klären. – Daraufhin haben einige von euch leider kräftig nachgekauft.....
woher willst Du das wissen das dem nicht so ist?
Welche hieb- und stichfesten Fakten kannst Du uns liefern?
.....Was ist aus dieser Lachnummer geworden ? .... Dieser Investor ist nach meiner Kenntnis mittlerweile pleite. - Man hat die Verhandlungen eingestellt.....
interessante Behauptung!
1. Woher hast Du die „KENNTNIS" und woher weißt Du, dass dieser mögliche und uns unbekannte Investor „pleite" ist?
2. Wer hat die Verhandlungen eingestellt, und wann wurden sie eingestellt?
3. Kannst Du uns diesen angeblich "pleite" gegangenen „Investor" namentlich benennen?
....Tja, unser lieber Vorstand zaubert natürlich sofort wieder einen neuen Partner-Hasen aus dem Zylinder. – OOOh, und was für einen. Der hat sogar ein Geschäftsmodell. - NUUUUUUUR hat die ganze Schoße einen großen Haken, einen sehr, sehr großen Ha....hi ...Hak...hihihi ...Haken. Ich schmeiß mich weg - ich lach mich tot - so was kann man nicht ertragen. Oh,.... wie soll ich es euch nur sagen ?
Nun kurz und schmerzlos : er hat kein Geld und es fehlen auch die Aufträge. Jetzt sucht man dazu einen Investor, der diese Lachnummer finanzieren soll....
wie „er" hat kein Geld?
Hast Du Einblick in die Kontoauszüge oder hast sonst irgendwelche Beweise die Deine Behauptung bzgl. „kein Geld / keine Aufträge" beweisen könnten?
Wenn Du Beweise hast, wäre dies sicherlich für die Allgemeinheit sehr interessant wenn Du uns diese vorlegen könntest!
....Dauer und sein Partner, unglaublich, aber so isses.
Na dann, sucht mal schön bis zum St. Nimmerleinstag weiter . . . . . . oder halt so lang die Kohle reicht. . .
Gruß Durlacher....
Nun Durlacher ich glaube, dass meine Fragen leicht und verständlich an Dich gestellt worden sind um uns die gestellten Fragen mit der gebührenden Ernsthaftigkeit, Ehrlichkeit und beweisfähigen Fakten beantworten zu können.
Durlacher, ich und wohl viele andere Anleger sind auf Deine Antwort und Deine beweiskräftigen Fakten -die Dir ja in irgendeiner Form vorliegen müssen- sehr gespannt!
Wenn Du wirklich wie du vorgibst um uns Aktionäre so besorgt bist, dann lege los und lasse uns an Deinem "Wissen" teilhaben!
up
die Eieruhr läuft weiter ab Mr. Jovy...
die Eieruhr läuft weiter ab Mr. Jovy...
@Gohar
moin,moin. Na ja, seine Rolex wird der schon noch haben oder macht er etwa mit einer Eieruhr nun ganz auf Understatement?
moin,moin. Na ja, seine Rolex wird der schon noch haben oder macht er etwa mit einer Eieruhr nun ganz auf Understatement?
Hi LI,
War ehr sinnbildlich gemeint, seine Zeit in Freiheit zerrint wie der Sand einer Eieruhr. Die Rollex haben sie ihm doch während der letzten U-Haft geklaut...
War ehr sinnbildlich gemeint, seine Zeit in Freiheit zerrint wie der Sand einer Eieruhr. Die Rollex haben sie ihm doch während der letzten U-Haft geklaut...
sodele und wieder eine Schlappe vor Gericht für unseren lieben Freund Jovy aus der heutigen Verhandlung in dieser Sache:
Dr. Herbert Jovy
Im Dezember 2001 reichte Dr. Jovy eine Klage auf Zahlung von € 20.000,-- beim Landgericht München ein. Es handelte sich um seine Aufsichtsratsvergütung aus den Jahren 1999 und 2000.
Am 20.03.2002 fällte das Gericht ein Vorbehaltsurteil zugunsten von Dr. Jovy. Advanced bestellte daraufhin eine Prozessbürgschaft des Bankhauses Delbrück & Co. in Höhe von € 24.000,-- zur Abwendung der Vollstreckung.
Am 11.07.2002 fällte das Landgericht München auf Antrag der Beklagten den Beschluss, dass die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von € 25.000,-- abzuwenden ist. Der Kläger lehnte dies jedoch ab und betrieb weiter die Zwangsvollstreckung.
Am 14.08.2002 fällte das Landgericht München den Beschluss, dass einer Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 11.07.2002 nicht abgeholfen wird, da der Beschluss unanfechtbar war und legte die Akten dem OLG München Zivilsenat vor.
Am 05.09.2002 konnte von der Beklagten dem Gericht eine Originalurkunde vorgelegt werden, in der der Kläger auf sein Aufsichtsratshonorar 1999 schriftlich verzichtet hatte und das Aufsichtsratshonorar für 2000 auftragsgemäß dem Kapitalkonto seiner Ehefrau gutgeschrieben worden war.
Die Klage von Dr. Herbert Jovy war somit von Anfang an völlig unbegründet. Ein Urteil steht noch aus. Eigentlich wäre die Zurücknahme der Klage nun angebracht.
Jovy bekommt keinen Cent und muss alle angefallenen Verfahrenskosten bezahlen, sprich auch die Kosten die DVN hatte. Dafür war ja wenigstens der Porsche günstig, gell Herr Jovy!!
Dr. Herbert Jovy
Im Dezember 2001 reichte Dr. Jovy eine Klage auf Zahlung von € 20.000,-- beim Landgericht München ein. Es handelte sich um seine Aufsichtsratsvergütung aus den Jahren 1999 und 2000.
Am 20.03.2002 fällte das Gericht ein Vorbehaltsurteil zugunsten von Dr. Jovy. Advanced bestellte daraufhin eine Prozessbürgschaft des Bankhauses Delbrück & Co. in Höhe von € 24.000,-- zur Abwendung der Vollstreckung.
Am 11.07.2002 fällte das Landgericht München auf Antrag der Beklagten den Beschluss, dass die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von € 25.000,-- abzuwenden ist. Der Kläger lehnte dies jedoch ab und betrieb weiter die Zwangsvollstreckung.
Am 14.08.2002 fällte das Landgericht München den Beschluss, dass einer Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 11.07.2002 nicht abgeholfen wird, da der Beschluss unanfechtbar war und legte die Akten dem OLG München Zivilsenat vor.
Am 05.09.2002 konnte von der Beklagten dem Gericht eine Originalurkunde vorgelegt werden, in der der Kläger auf sein Aufsichtsratshonorar 1999 schriftlich verzichtet hatte und das Aufsichtsratshonorar für 2000 auftragsgemäß dem Kapitalkonto seiner Ehefrau gutgeschrieben worden war.
Die Klage von Dr. Herbert Jovy war somit von Anfang an völlig unbegründet. Ein Urteil steht noch aus. Eigentlich wäre die Zurücknahme der Klage nun angebracht.
Jovy bekommt keinen Cent und muss alle angefallenen Verfahrenskosten bezahlen, sprich auch die Kosten die DVN hatte. Dafür war ja wenigstens der Porsche günstig, gell Herr Jovy!!
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#126
....Die Klage von Dr. Herbert Jovy war somit von Anfang an völlig unbegründet. Ein Urteil steht noch aus. Eigentlich wäre die Zurücknahme der Klage nun angebracht.....
...Dafür war ja wenigstens der Porsche günstig, gell Herr Jovy!!....
na vielleicht erfahren wir ja heute noch wie der ausgang der laufenden klage verlaufen ist?
und was den Red-Porsche-Killer anbelangt, denn wird er wohl bald los sein...
tja und wie von einer "Quelle" zu erfahren ist,
sollen bei "Quelle"
zahlreiche herzzerreißenden bitt-bewerbungsschreiben
für ein SMART CABRIO zu 1.999 €uro eingegangen sein,
damit er künftig wenigstens noch mit offenen verdeck
und bei regen zu den noch verbeibenden Verhandlungen fahren kann.
danach sind ja eh nur noch wanderungen in der 2,5 x 3,5 meter großen zelle möglich!.
und diese kurzen wege lassen sich in dem alter noch leicht zu fuß und ohne SMART bewältigen
....Die Klage von Dr. Herbert Jovy war somit von Anfang an völlig unbegründet. Ein Urteil steht noch aus. Eigentlich wäre die Zurücknahme der Klage nun angebracht.....
...Dafür war ja wenigstens der Porsche günstig, gell Herr Jovy!!....
na vielleicht erfahren wir ja heute noch wie der ausgang der laufenden klage verlaufen ist?
und was den Red-Porsche-Killer anbelangt, denn wird er wohl bald los sein...
tja und wie von einer "Quelle" zu erfahren ist,
sollen bei "Quelle"
zahlreiche herzzerreißenden bitt-bewerbungsschreiben
für ein SMART CABRIO zu 1.999 €uro eingegangen sein,
damit er künftig wenigstens noch mit offenen verdeck
und bei regen zu den noch verbeibenden Verhandlungen fahren kann.
danach sind ja eh nur noch wanderungen in der 2,5 x 3,5 meter großen zelle möglich!.
und diese kurzen wege lassen sich in dem alter noch leicht zu fuß und ohne SMART bewältigen
der Satz unten am Ende meines postings ist doch schon das Ergebnis der Verhandlung Verhandlung war 13 Uhr.
LACH
ist doch die frage,
ob er das selbst schon mitbekommen hat, der arme doktore?
ist doch die frage,
ob er das selbst schon mitbekommen hat, der arme doktore?
.
also ich finde dieses posting passt gut in den thread
nur mal so als erinnerung
Nun sieht man mal mit was sich der liebe Herr Dauer den lieben langen Tag beschäftigt....
He Herr Dauer, mit welchen Nick´s posten Sie bei WO ?........
#1 von gewinner 09.05.03 09:25:43 Beitrag Nr.: 9.400.948 9400948
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
Strafanzeige gegen Unbekannt
08.05.2003
Aufgrund einer Unzahl von Äusserungen im Internet mit zum Teil ehrverletztenden Anschuldigungen gegen Vorstand und Mitarbeiter von Advanced sowie weitgehender Verdachtsmomente mit Ziel der Schädigung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Einflussnahme auf den Börsenkurs der Aktie der Advanced Medien AG hat der Vorstand Strafanzeige bei der Kriminalpolizei gegen Unbekannt, auftretend unter dem Internet-Nickname "Durlacher", erstattet.
Da sich "Durlacher" hinter seiner Anonymität versteckt, wird zunächst seine Identität festzustellen sein und von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob weitergehende Ermittlungen angestellt werden oder die Angelegenheit wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Kritische Anmerkungen im Rahmen der Diskussionsboards werden vom Vorstand als Zeichen von Interesse gewertet. Wenn allerdings eine Tendenz erkennbar wird, die der Gesellschaft schadet und tolerierbare Grenzen überschritten werden, kann es nicht anderen Diskussionsteilnehmern allein überlassen bleiben, die Interessen der Gesellschaft zu vertreten. Im Falle Durlacher war erkennbar, dass die Gründerfamilie Jovy und die ehemaligen Vorstände in auffälliger Weise von der extrem kritischen Haltung ausgenommen wurden und die Kritik erst einsetzte als die Vorerwähnten von Bord gegangen waren. Darüberhinaus richtete sich die Kritik ausschließlich gegen den aktuellen Vorstand und seine Mitarbeiter. Hinzu kam die höchst merkwürde Ankündigung eines "Megahammers" durch Durchlacher, mit der ohne Zweifel die 9-Monatszahlen der Tochtergesellschaft U.F.O. des Jahres 2002 gemeint waren, die tatsächlich kurze Zeit später berichtigt werden mussten. Hier gilt es polizeilich zu ermitteln, wie Durlacher noch vor dem Vorstand von diesem Umstand wissen konnte.
also ich finde dieses posting passt gut in den thread
nur mal so als erinnerung
Nun sieht man mal mit was sich der liebe Herr Dauer den lieben langen Tag beschäftigt....
He Herr Dauer, mit welchen Nick´s posten Sie bei WO ?........
#1 von gewinner 09.05.03 09:25:43 Beitrag Nr.: 9.400.948 9400948
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Strafanzeige gegen Unbekannt
08.05.2003
Aufgrund einer Unzahl von Äusserungen im Internet mit zum Teil ehrverletztenden Anschuldigungen gegen Vorstand und Mitarbeiter von Advanced sowie weitgehender Verdachtsmomente mit Ziel der Schädigung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Einflussnahme auf den Börsenkurs der Aktie der Advanced Medien AG hat der Vorstand Strafanzeige bei der Kriminalpolizei gegen Unbekannt, auftretend unter dem Internet-Nickname "Durlacher", erstattet.
Da sich "Durlacher" hinter seiner Anonymität versteckt, wird zunächst seine Identität festzustellen sein und von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob weitergehende Ermittlungen angestellt werden oder die Angelegenheit wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Kritische Anmerkungen im Rahmen der Diskussionsboards werden vom Vorstand als Zeichen von Interesse gewertet. Wenn allerdings eine Tendenz erkennbar wird, die der Gesellschaft schadet und tolerierbare Grenzen überschritten werden, kann es nicht anderen Diskussionsteilnehmern allein überlassen bleiben, die Interessen der Gesellschaft zu vertreten. Im Falle Durlacher war erkennbar, dass die Gründerfamilie Jovy und die ehemaligen Vorstände in auffälliger Weise von der extrem kritischen Haltung ausgenommen wurden und die Kritik erst einsetzte als die Vorerwähnten von Bord gegangen waren. Darüberhinaus richtete sich die Kritik ausschließlich gegen den aktuellen Vorstand und seine Mitarbeiter. Hinzu kam die höchst merkwürde Ankündigung eines "Megahammers" durch Durchlacher, mit der ohne Zweifel die 9-Monatszahlen der Tochtergesellschaft U.F.O. des Jahres 2002 gemeint waren, die tatsächlich kurze Zeit später berichtigt werden mussten. Hier gilt es polizeilich zu ermitteln, wie Durlacher noch vor dem Vorstand von diesem Umstand wissen konnte.
eine Zelle für beide würde Steuergelder einsparen.
Wobei ich glaube, dass J. Haftverschonung erhält. Der hat ja gar nich gut ausgeschaut die Tage. Tja, so ne Sache zerrt schon an der Psyche, vor allem dann wenn man in der realen Welt ankommt und feststellt, was mach ich da eigentlich für nen Unsinn.
Wobei ich glaube, dass J. Haftverschonung erhält. Der hat ja gar nich gut ausgeschaut die Tage. Tja, so ne Sache zerrt schon an der Psyche, vor allem dann wenn man in der realen Welt ankommt und feststellt, was mach ich da eigentlich für nen Unsinn.
ich tendiere sogar schon Richtung Mitleid.
muss nun auch der Hansi das Köfferchen packen?
.
mahlzeit.
nur der vollständigkeit halber:
Anklage wegen Insiderhandels rund um Neue-Markt-Firma
Gründer von Advanced Medien sollen Aktien im Wissen verkauft haben, dass es dem Unternehmen schlechter geht als dargestellt
mrm. München – Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Herbert Jovy, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Advanced Medien AG, wegen des Verdachts des Insiderhandels erhoben. Das bestätigte Jovy – er war Miteigentümer der früheren Neuen-Markt-Firma – der Süddeutschen Zeitung. Er nannte die Vorwürfe gegen ihn „abwegig“. Falls die Klage zugelassen würde, käme es zum dritten Strafprozess am Landgericht München gegen ehemalige Verantwortliche am Neuen Markt. Bislang wurde der Gründer und ehemalige Chef des Telematik-Unternehmens Comroad, Bodo Schnabel, und seine Frau wegen Betrugs- und Insiderdelikten zu Haftstrafen verurteilt. Thomas und Florian Haffa, Gründer und frühere Vorstandsmitglieder der Medienfirma EM.TV, erhielten Geldstrafen wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse. Sie legten gegen das Urteil allerdings Revision ein.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagte auf Anfrage, dass gegen zwei ehemalige Miteigentümer von Advanced Medien Anklage wegen des Verdachts des Insiderhandels und des Betruges erhoben wurde. Die kompletten Namen nannte der Sprecher, wie in solchen Fällen üblich, nicht. Er sprach lediglich von einem Dr. J. und dessen Frau Barbara J. Diese Angaben passen zum Ehepaar Jovy.
Wie der Sprecher weiter erklärte, hat das Ehepaar im November 2000 rund 2,3 Millionen Aktien zum Stückpreis von fünf Euro an eine Firma Compair verkauft. Dieser Verkauf sei im Wissen geschehen, dass es bei Advanced Medien – das Unternehmen handelt mit Filmrechten – „nicht mehr so gut steht wie offiziell dargestellt“. Konkret sei zum Zeitpunkt des Verkaufes klar gewesen, dass aus Transaktionen der Firma mit einer Maxxfilm Produktions GmbH weniger Geld zu erwarten sei als vorgesehen. Maxxfilm habe ebenfalls zum Einflussbereich des Paares gehört und sei nicht in der Lage gewesen, seine Verbindlichkeiten gegenüber Advanced Medien komplett zu erfüllen. Just am Tag des Aktien-Verkaufs sei ein Vergleich zwischen beiden Firmen geschlossen worden, in dem Advanced Medien auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichtet habe. Als dies Tage später offiziell mitgeteilt worden sei, sei der Kurs von Advanced Medien eingebrochen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen schon seit rund zwei Jahren. Jovy befand sich sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft und wurde gegen Kaution wieder freigelassen. Ausgelöst wurde das Verfahren offensichtlich durch eine Anzeige wegen Insiderhandels durch den jetzigen Alleinvorstand von Advanced Medien, Otto Dauer. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hatte Anzeige erstattet. Die Familie Jovy hatte den Filmrechte-Händler Advanced Medien im Jahr 1998 gegründet. Das Unternehmen kam 1999 an den Neuen Markt; die Aktien kosteten anfangs je 5,27 Euro, kletterten rasch bis auf 16 Euro und dümpeln inzwischen bei rund zehn Cent herum. Das derzeitige Management von Advanced Medien hat – unter anderem mit Hinweis auf die Transaktionen mit Maxxfilm – inzwischen die Bilanzen für 1999 und 2000 neu aufgestellt. Demnach entstand 1999 ein Umsatz von nur 11,3 (vorherige Angabe: 33,2) Millionen Euro und ein Fehlbetrag von 11,1 Millionen Euro anstatt des ursprünglich ausgewiesenen Gewinns von 1,3 Millionen Euro.
Zivilrechtliche Auseinandersetzungen gibt es über die Frage, ob es zwischen Advanced Medien und Maxxfilm zu Scheingeschäften gekommen ist. In erster Instanz wurde dies vom Landgericht München bejaht. Dieses Urteil wurde allerdings unlängst vom Oberlandesgericht aus formalen Gründen aufgehoben.
quelle:
http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel1296/
mahlzeit.
nur der vollständigkeit halber:
Anklage wegen Insiderhandels rund um Neue-Markt-Firma
Gründer von Advanced Medien sollen Aktien im Wissen verkauft haben, dass es dem Unternehmen schlechter geht als dargestellt
mrm. München – Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Herbert Jovy, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Advanced Medien AG, wegen des Verdachts des Insiderhandels erhoben. Das bestätigte Jovy – er war Miteigentümer der früheren Neuen-Markt-Firma – der Süddeutschen Zeitung. Er nannte die Vorwürfe gegen ihn „abwegig“. Falls die Klage zugelassen würde, käme es zum dritten Strafprozess am Landgericht München gegen ehemalige Verantwortliche am Neuen Markt. Bislang wurde der Gründer und ehemalige Chef des Telematik-Unternehmens Comroad, Bodo Schnabel, und seine Frau wegen Betrugs- und Insiderdelikten zu Haftstrafen verurteilt. Thomas und Florian Haffa, Gründer und frühere Vorstandsmitglieder der Medienfirma EM.TV, erhielten Geldstrafen wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse. Sie legten gegen das Urteil allerdings Revision ein.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagte auf Anfrage, dass gegen zwei ehemalige Miteigentümer von Advanced Medien Anklage wegen des Verdachts des Insiderhandels und des Betruges erhoben wurde. Die kompletten Namen nannte der Sprecher, wie in solchen Fällen üblich, nicht. Er sprach lediglich von einem Dr. J. und dessen Frau Barbara J. Diese Angaben passen zum Ehepaar Jovy.
Wie der Sprecher weiter erklärte, hat das Ehepaar im November 2000 rund 2,3 Millionen Aktien zum Stückpreis von fünf Euro an eine Firma Compair verkauft. Dieser Verkauf sei im Wissen geschehen, dass es bei Advanced Medien – das Unternehmen handelt mit Filmrechten – „nicht mehr so gut steht wie offiziell dargestellt“. Konkret sei zum Zeitpunkt des Verkaufes klar gewesen, dass aus Transaktionen der Firma mit einer Maxxfilm Produktions GmbH weniger Geld zu erwarten sei als vorgesehen. Maxxfilm habe ebenfalls zum Einflussbereich des Paares gehört und sei nicht in der Lage gewesen, seine Verbindlichkeiten gegenüber Advanced Medien komplett zu erfüllen. Just am Tag des Aktien-Verkaufs sei ein Vergleich zwischen beiden Firmen geschlossen worden, in dem Advanced Medien auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichtet habe. Als dies Tage später offiziell mitgeteilt worden sei, sei der Kurs von Advanced Medien eingebrochen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen schon seit rund zwei Jahren. Jovy befand sich sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft und wurde gegen Kaution wieder freigelassen. Ausgelöst wurde das Verfahren offensichtlich durch eine Anzeige wegen Insiderhandels durch den jetzigen Alleinvorstand von Advanced Medien, Otto Dauer. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hatte Anzeige erstattet. Die Familie Jovy hatte den Filmrechte-Händler Advanced Medien im Jahr 1998 gegründet. Das Unternehmen kam 1999 an den Neuen Markt; die Aktien kosteten anfangs je 5,27 Euro, kletterten rasch bis auf 16 Euro und dümpeln inzwischen bei rund zehn Cent herum. Das derzeitige Management von Advanced Medien hat – unter anderem mit Hinweis auf die Transaktionen mit Maxxfilm – inzwischen die Bilanzen für 1999 und 2000 neu aufgestellt. Demnach entstand 1999 ein Umsatz von nur 11,3 (vorherige Angabe: 33,2) Millionen Euro und ein Fehlbetrag von 11,1 Millionen Euro anstatt des ursprünglich ausgewiesenen Gewinns von 1,3 Millionen Euro.
Zivilrechtliche Auseinandersetzungen gibt es über die Frage, ob es zwischen Advanced Medien und Maxxfilm zu Scheingeschäften gekommen ist. In erster Instanz wurde dies vom Landgericht München bejaht. Dieses Urteil wurde allerdings unlängst vom Oberlandesgericht aus formalen Gründen aufgehoben.
quelle:
http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel1296/
inhaltlich nicht schlecht verfaßt,
aber da könnte mann wenn man wollte noch ein paar briketts drauflegen was die informationen anbelangt...
na ja, vielleicht hat der schreiberling ja nicht mehr informationen zur verfügung gehabt?
aber da könnte mann wenn man wollte noch ein paar briketts drauflegen was die informationen anbelangt...
na ja, vielleicht hat der schreiberling ja nicht mehr informationen zur verfügung gehabt?
glaube, der schreiberling hat ganz gute infos!
hab mal mit ihm telefoniert...
hab mal mit ihm telefoniert...
es wurden noch größere schäden vorgetragen.
...was sagen Sie dazu?
...was sagen Sie dazu?
zu#138 , so steht es auf der homepage .
Wo kommt der Druck her ?
Wird hinter den Kulissen gearbeitet ?
Gruss vom Mars
Wo kommt der Druck her ?
Wird hinter den Kulissen gearbeitet ?
Gruss vom Mars
.
hallo destroyers
für dich ist noch ein platz frei - nicht nur in diesem thread
In DVN we trust
D aton
hallo destroyers
für dich ist noch ein platz frei - nicht nur in diesem thread
In DVN we trust
D aton
!
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.
wir wollen mal nich dieses thread vergessen!
Wiedersehen vor Gericht
Von Joachim Hofer, Handelsblatt
Die Frankfurter Börse hat den Neuen Markt längst begraben. Vor Gericht ist das frühere Lieblingskind der Anleger allerdings höchst lebendig.
Vor allem die Filmfirmen beschäftigen die Justiz. Vergangene Woche begann der Prozess gegen Kinowelt-Gründer Michael Kölmel. Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Unternehmer Untreue und Insolvenzverschleppung vor.
Heute ist in Los Angeles Auftakt für die Hauptverhandlung in der Auseinandersetzung zwischen der Intertainment AG und Franchise Pictures. Intertainment hat den US-Produzenten wegen überhöhter Filmbudgets auf Schadensersatz von 100 Mill. $ verklagt. Am Wochenende haben sich die Deutschen mit einem früheren Franchise-Manager außergerichtlich auf eine Entschädigung geeinigt, gegen die anderen prozessieren sie weiter.
Gut möglich, dass es im Herbst auch zu einem Prozess gegen die früheren Miteigentümer des Filmrechtehändlers Advanced Medien kommt. Seit Jahren streitet sich der derzeitige Vorstand mit den Ex-Gesellschaftern. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Den Investoren, die in der Blütezeit des Neuen Marktes die Aktien gekauft haben, dürften Urteile zwar kaum helfen. Die Prozesse belegen allerdings, dass diese Unternehmen nie an die Börse hätten gehen dürfen. Viel zu undurchsichtig und risikoreich war das Geschäft, zu unprofessionell das Management. Dabei sind die Aktionäre von Intertainment und Advanced sogar gut weg gekommen. Viele ehemalige Wettbewerber sind längst pleite.
HANDELSBLATT, Dienstag, 20. April 2004, 06:02 Uhr
wir wollen mal nich dieses thread vergessen!
Wiedersehen vor Gericht
Von Joachim Hofer, Handelsblatt
Die Frankfurter Börse hat den Neuen Markt längst begraben. Vor Gericht ist das frühere Lieblingskind der Anleger allerdings höchst lebendig.
Vor allem die Filmfirmen beschäftigen die Justiz. Vergangene Woche begann der Prozess gegen Kinowelt-Gründer Michael Kölmel. Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Unternehmer Untreue und Insolvenzverschleppung vor.
Heute ist in Los Angeles Auftakt für die Hauptverhandlung in der Auseinandersetzung zwischen der Intertainment AG und Franchise Pictures. Intertainment hat den US-Produzenten wegen überhöhter Filmbudgets auf Schadensersatz von 100 Mill. $ verklagt. Am Wochenende haben sich die Deutschen mit einem früheren Franchise-Manager außergerichtlich auf eine Entschädigung geeinigt, gegen die anderen prozessieren sie weiter.
Gut möglich, dass es im Herbst auch zu einem Prozess gegen die früheren Miteigentümer des Filmrechtehändlers Advanced Medien kommt. Seit Jahren streitet sich der derzeitige Vorstand mit den Ex-Gesellschaftern. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Den Investoren, die in der Blütezeit des Neuen Marktes die Aktien gekauft haben, dürften Urteile zwar kaum helfen. Die Prozesse belegen allerdings, dass diese Unternehmen nie an die Börse hätten gehen dürfen. Viel zu undurchsichtig und risikoreich war das Geschäft, zu unprofessionell das Management. Dabei sind die Aktionäre von Intertainment und Advanced sogar gut weg gekommen. Viele ehemalige Wettbewerber sind längst pleite.
HANDELSBLATT, Dienstag, 20. April 2004, 06:02 Uhr
und dann dies:
>>>
Advanced Medien vor Akquisition
Die Advanced Medien AG (DE0001262186; akt. Kurs: 1,25 EUR)
steht unmittelbar vor der Verkündung eines LOI (Letter of Intent = Absichtserklärung)
einer Akquisition. Das erfahren wir aus Branchenkreisen.
Wie Advanced Medien bereits im März mitteilte, soll das Objekt
der Begierde Umsätze in der Grössenordnung von 20 Mio. EUR
erwirtschaften. Nach unseren Informationen ist die Gesellschaft profitabel
(rund 1,5 Mio. EUR EBIT) und schuldenfrei. Wir rechnen mit
einem äusserst günstigen Kaufpreis unter 5 Mio. EUR. Finanziert
werden soll die Akquisition mit Hilfe einer Kapitalerhöhung, die am 19.
Mai auf der Hauptversammlung beschlossen werden soll. Bis zu 5,38
Mio. neue Aktien werden den Aktionären angeboten. Wenn alle Anteile
platziert werden, wird die Aktienzahl rund 8,1 Mio. betragen.
Um den immensen Verlustvortrag (rund 50 Mio. EUR) der AG nutzen
zu können, rechnen wir relativ bald mit einem Gewinnabführungsvertrag
mit der neuen Tochter. Auf Konzernebene kalkulieren wir aber für
2004 noch nicht mit einem nennenswerten Gewinn. 2005 sollte die
Gesellschaft dann, endgültig befreit von allen Altlasten, richtig durchstarten
können.
Nach einer äusserst skandalösen Vergangenheit rund um den alten
Vorstand Jovy, der übrigens ab September vor Gericht steht, bietet
sich nun erstmals eine Art Lichtblick für das gebeutelte Medien-Unternehmen.
Ein Erfolg der neuen Akquisition ist allerdings vermutlich die
letzte Chance für die Münchner, Vertrauen zurückzugewinnen. Erfahrene
Zocker wagen auf aktuellem Niveau einen Trade. Mehr noch
nicht. Denn auch LOIs können letztendlich noch scheitern und sind
keine Überlebensgewähr.
<<<
.
Haftstrafe für Infomatec-Gründer.
Süddeutsche Zeitung Wirtschaft Urteil im Betrugsskandal um Augsburger Softwarehersteller Related Topics
250 Millionen Schaden für Anleger / " Ad-hoc-Meldungen für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht"
Augsburg - Dreieinhalb Jahre nach dem Betrugsskandal bei der Softwarefirma Infomatec ist Unternehmensgründer Alexander Häfele zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Fall hatte vor vier Jahren großes Aufsehen erregt und mit zum Niedergang des Neuen Marktes beigetragen.
Von Peter Richter
Die Ditte Strafkammer sprach Firmengründer und Ex-Vorstand Alexander Häfele zweier verbotener Insidergeschäfte sowie eines Falles des Kursbetrugs schuldig. Mit der verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der drei Jahre beantragt hatte. Häfele bleibt vorerst auf freiem Fuß, da die Strafe gegen Kaution ausgesetzt ist.
Nach einem über neun Monate geführten Prozess sah es Vorsitzender Richter Rainer Brand als erwiesen an, dass der Angeklagte viele Anleger massiv geschädigt und sich illegal Gewinne in Höhe von 15 Millionen Euro verschafft hat. Infomatec-Vorstand Gerhard Harlos, zunächst mit auf der Anklagebank, war Ende November nach 22 von 57 Verhandlungstagen und einem Teilgeständnis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte die beiden angeklagten Fälle des Insiderhandels gestanden, bei denen auch er einen Erlös von rund 15 Millionen Euro erzielte. Häfele, der während des gesamten Verfahrens zu den Vorwürfen schwieg, kündigte über seine Anwälte Revision an.
Besonders bitter für Häfele, er steht, wovon auch das Gericht ausgeht, heute mittellos da. Sein Vermögen im In-und Ausland in Höhe von 4,5 Millionen Euro wird eingezogen. Anders als bei Harlos, bei dem neben heute wertlosen Aktien lediglich 380 000 Euro Bargeld und ein gelber Bugatti-Sportwagen beschlagnahmt werden konnten.
Richter Brand erklärte, er und seine Kollegen seien heute noch erstaunt darüber, wie ein so junges Unternehmen wie die Infomatec AG, mit geringem Kapital ausgestattet, 1998 von Analysten mit über 200 Millionen DM bewertet werden konnte. Der Software-Hersteller sei " schneller als der Nemax-Index kometenhaft in die Höhe geschnellt" , um dann innerhalb eines halben Jahres ins Bodenlose zu stürzen. Von 29 Euro war die Infomatec-Aktie auf 290 Euro gestiegen, um dann auf vier Cent zu fallen.
Der Schaden, den die Anleger erlitten, wird auf 250 Millionen Euro geschätzt. Richter Brand: " Die Angeklagten haben aus Hoffungen Tatsachen gemacht. " Wobei das Gericht zu erkennen gab, dass es Zweifel an der Seriosität mancher Bewertungen von Wirtschaftsprüfern hegt. Dennoch habe die Kammer nicht den aktuellen Stand der Betriebswirtschaft ignorieren können. Nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweisen habe sowohl der Vorwurf des Gründungsschwindels und des Kapitalanlagebetrugs sowie drei von vier angeklagten Fällen des Kursbetrugs eingestellt werden müssen. Das Gericht sei, was die nachträgliche juristische Klärung der ersten beiden Anklagepunkte betrifft, " an die Grenzen gestoßen" . Zumal viele Zeugen geschwiegen hätten.
Am Ende wurde Häfele wegen jener falschen Ad-hoc-Meldung des Kursbetrugs überführt, in der das Unternehmen im Mai 1999 den Verkauf von 100 000 Internet-Surfstationen an den Mobilfunkbetreiber Mobilcom vermeldet hatte. Es waren in Wahrheit jedoch nur 14 000 Stück gewesen. Der Wert des Auftrags lag statt der verkündeten 55 Millionen DM lediglich bei 7,7 Millionen DM. Zu einem etwas anderen Ergebnis war vor dem Prozess das Oberlandesgericht bei einem Haftprüfungstermin gekommen. Beide Angeklagte hätten jedoch nicht manipulieren wollen, sondern seien überzeugt gewesen, dass ein Geschäft in der gemeldeten Höhe tatsächlich zustande kommt - weshalb sie auch Ware im Wert von 100 Millionen DM eingekauft hatten.
Die Dritte Strafkammer kam zu einer anderen Einschätzung und bezeichnete Geschäfte, die von beiden Angeklagten der Börse gemeldet worden waren, als " Luftnummer und Lumperei." Die Ad-hoc-Meldungen der Infomatec sind, so Richter Brand, zu einem Werbeinstrument für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht worden.
(c) 2004 Süddeutsche Zeitung
na wie schön, das uns jetzt für unseren prozess nicht die kohle ausgehen kann. wieviel ist noch von d & o zu holen?
@ jovy
good luck
Haftstrafe für Infomatec-Gründer.
Süddeutsche Zeitung Wirtschaft Urteil im Betrugsskandal um Augsburger Softwarehersteller Related Topics
250 Millionen Schaden für Anleger / " Ad-hoc-Meldungen für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht"
Augsburg - Dreieinhalb Jahre nach dem Betrugsskandal bei der Softwarefirma Infomatec ist Unternehmensgründer Alexander Häfele zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Fall hatte vor vier Jahren großes Aufsehen erregt und mit zum Niedergang des Neuen Marktes beigetragen.
Von Peter Richter
Die Ditte Strafkammer sprach Firmengründer und Ex-Vorstand Alexander Häfele zweier verbotener Insidergeschäfte sowie eines Falles des Kursbetrugs schuldig. Mit der verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der drei Jahre beantragt hatte. Häfele bleibt vorerst auf freiem Fuß, da die Strafe gegen Kaution ausgesetzt ist.
Nach einem über neun Monate geführten Prozess sah es Vorsitzender Richter Rainer Brand als erwiesen an, dass der Angeklagte viele Anleger massiv geschädigt und sich illegal Gewinne in Höhe von 15 Millionen Euro verschafft hat. Infomatec-Vorstand Gerhard Harlos, zunächst mit auf der Anklagebank, war Ende November nach 22 von 57 Verhandlungstagen und einem Teilgeständnis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte die beiden angeklagten Fälle des Insiderhandels gestanden, bei denen auch er einen Erlös von rund 15 Millionen Euro erzielte. Häfele, der während des gesamten Verfahrens zu den Vorwürfen schwieg, kündigte über seine Anwälte Revision an.
Besonders bitter für Häfele, er steht, wovon auch das Gericht ausgeht, heute mittellos da. Sein Vermögen im In-und Ausland in Höhe von 4,5 Millionen Euro wird eingezogen. Anders als bei Harlos, bei dem neben heute wertlosen Aktien lediglich 380 000 Euro Bargeld und ein gelber Bugatti-Sportwagen beschlagnahmt werden konnten.
Richter Brand erklärte, er und seine Kollegen seien heute noch erstaunt darüber, wie ein so junges Unternehmen wie die Infomatec AG, mit geringem Kapital ausgestattet, 1998 von Analysten mit über 200 Millionen DM bewertet werden konnte. Der Software-Hersteller sei " schneller als der Nemax-Index kometenhaft in die Höhe geschnellt" , um dann innerhalb eines halben Jahres ins Bodenlose zu stürzen. Von 29 Euro war die Infomatec-Aktie auf 290 Euro gestiegen, um dann auf vier Cent zu fallen.
Der Schaden, den die Anleger erlitten, wird auf 250 Millionen Euro geschätzt. Richter Brand: " Die Angeklagten haben aus Hoffungen Tatsachen gemacht. " Wobei das Gericht zu erkennen gab, dass es Zweifel an der Seriosität mancher Bewertungen von Wirtschaftsprüfern hegt. Dennoch habe die Kammer nicht den aktuellen Stand der Betriebswirtschaft ignorieren können. Nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweisen habe sowohl der Vorwurf des Gründungsschwindels und des Kapitalanlagebetrugs sowie drei von vier angeklagten Fällen des Kursbetrugs eingestellt werden müssen. Das Gericht sei, was die nachträgliche juristische Klärung der ersten beiden Anklagepunkte betrifft, " an die Grenzen gestoßen" . Zumal viele Zeugen geschwiegen hätten.
Am Ende wurde Häfele wegen jener falschen Ad-hoc-Meldung des Kursbetrugs überführt, in der das Unternehmen im Mai 1999 den Verkauf von 100 000 Internet-Surfstationen an den Mobilfunkbetreiber Mobilcom vermeldet hatte. Es waren in Wahrheit jedoch nur 14 000 Stück gewesen. Der Wert des Auftrags lag statt der verkündeten 55 Millionen DM lediglich bei 7,7 Millionen DM. Zu einem etwas anderen Ergebnis war vor dem Prozess das Oberlandesgericht bei einem Haftprüfungstermin gekommen. Beide Angeklagte hätten jedoch nicht manipulieren wollen, sondern seien überzeugt gewesen, dass ein Geschäft in der gemeldeten Höhe tatsächlich zustande kommt - weshalb sie auch Ware im Wert von 100 Millionen DM eingekauft hatten.
Die Dritte Strafkammer kam zu einer anderen Einschätzung und bezeichnete Geschäfte, die von beiden Angeklagten der Börse gemeldet worden waren, als " Luftnummer und Lumperei." Die Ad-hoc-Meldungen der Infomatec sind, so Richter Brand, zu einem Werbeinstrument für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht worden.
(c) 2004 Süddeutsche Zeitung
na wie schön, das uns jetzt für unseren prozess nicht die kohle ausgehen kann. wieviel ist noch von d & o zu holen?
@ jovy
good luck
bad guy`s please no good luck
noch ganz frisch zur Kenntnisnahme:
Das Gericht hat der Klage der Staatsanwaltschaft gegen Dr.Jovy stattgegeben.
Eröffnung des Verfahrens ist Anfang Oktober.
Das ist somit richtungsweisend in dem Prozess wegen der Scheingeschäfte gegen die Maxx-Film, dessen Geschäftsführer Jovy war.
Zugleich bedeutet das auch in dem Verfahren gegen die alten Vorstände, u.a. Sohn Hans-Arndt JOvy, einen wichtigen Schritt zur möglichen Schadenersatzzahlung über die D&O Versicherung.
Das Gericht hat der Klage der Staatsanwaltschaft gegen Dr.Jovy stattgegeben.
Eröffnung des Verfahrens ist Anfang Oktober.
Das ist somit richtungsweisend in dem Prozess wegen der Scheingeschäfte gegen die Maxx-Film, dessen Geschäftsführer Jovy war.
Zugleich bedeutet das auch in dem Verfahren gegen die alten Vorstände, u.a. Sohn Hans-Arndt JOvy, einen wichtigen Schritt zur möglichen Schadenersatzzahlung über die D&O Versicherung.
AHA!
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AHA...lach
wer gibt mal einen HV-bericht ab?
oder gibt es nichts zu berichten?
schönen vatertag noch!
wer gibt mal einen HV-bericht ab?
oder gibt es nichts zu berichten?
schönen vatertag noch!
...um auf die überschrift zurückzukommen: BALD!!!
ADVANCED MEDIEN - Eine Sprecherin des Landgerichts München I sagte, dass es
zum Prozess gegen 2 ehemalige Miteigentümer des Filmrechte-Händlers Advanced
Medien kommen wird. Die 4. Strafkammer habe die Anklage angenommen. Der
Beginn der Hauptverhandlung sei für den 28. September terminiert. Dem
Ehepaar Herbert und Barbara Jovy wird Insiderhandel und Betrug vorgeworfen.
(Süddeutsche Zeitung S. 19)
Bald wird es heißen:
Dem Ehepaar Herbert und Barbara Jovy wurde Insiderhandel und Betrug nachgewiesen.
Dem Ehepaar Herbert und Barbara Jovy wurde Insiderhandel und Betrug nachgewiesen.
Das wäre super - hoffentlich wird dann auch das Vermögen eingesackt, das sie sich zusammengeschaufelt haben, bevor sie das auf dunklen Wegen irgendwohin verschwinden lassen.
"Das Landgericht München I hat der Klage statt gegeben. Der
Prozessbeginn ist für den 28. September 2004 vorgesehen. Die Termine für
die öffentlichen Sitzungstermine werden wir bekannt geben."
quelle: www.advanced-medien.de
Prozessbeginn ist für den 28. September 2004 vorgesehen. Die Termine für
die öffentlichen Sitzungstermine werden wir bekannt geben."
quelle: www.advanced-medien.de
unglaublich, wie in diesem land mit aktionären umgegangen wird und wie sich vorstände und geldsäcke immer wieder an inkompetenten deutschen gerichten vorbei schadlos halten können...(enten-tv kommt grad ein ähnlicher fall ins rollen)
quelle: www.advanced-medien.de
>>>>
29.Juni 2004
Heute gingen der Gesellschaft Hinweise des Oberlandesgerichtes nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu, die für den Ausgang des Berufungsverfahrens von entscheidender Bedeutung sind. Die Advanced Medien AG wird als Berufungskläger die Hinweise ausführlich beantworten. Parallel hierzu holt der Vorstand die Rechtsmeinung einer renommierten weiteren Rechtsanwaltskanzlei ein und wird danach entscheiden, ob bei einem abweisenden Urteil durch das Oberlandesgericht alle Rechtsmittel bis hin zu einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision ergriffen werden.
Zu den Hinweisen des 6. Zivilsenats des OLG München:
Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche nach §§ 93, 318 AktienG seien nicht begründet. Der Senat betrachtete die von der Advanced Medien AG als "unverantwortliches Handeln" beschriebenen Pflichtverletzungen der beklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder lediglich als "missglückte Geschäfte". Der Senat macht diese Ansicht an der Vergleichsvereinbarung vom 17.11.2000 fest und hält diesen Vergleich für einen Kernpunkt des weiteren Fortganges der Verhandlungen, da dieser Vergleich von der Advanced Medien AG gebilligt worden sei. Auch wenn der Vergleich nicht erfüllt wurde, kann nach Meinung des Senats aufgrund der Billigung des Vergleiches der Abschluss der ursprünglichen Verträge nicht mehr Ausgangspunkt einer Haftung bzw. der nach dem BGH bestehenden Voraussetzungen für eine Haftung sein.
Eine Haftung der Vorstände soll nach dem Senat schon begrifflich deshalb ausscheiden, weil die Änderung der rechtlichen Handlungen (gemeint ist immer noch der Vergleich vom 17.11.2000) durch die Vorstände von der Advanced Medien AG vorgenommen worden sei. Durch den Vergleich vom 17.11.2000 hätten die gleichen Vorstandsmitglieder sowohl den Erwerb als auch den Verkauf der betroffenen Filmgeschäfte "abgesegnet". Damit sollen nach Auffassung des 6. Zivilsenats des OLG München diese ursprünglichen Geschäfte nicht mehr schadenrelevant sein.
Auch im Übrigen verneint der Senat die Kausalität zwischen den vermeintlichen Pflichtverletzungen und der Entstehung des vermeintlichen Schadens und geht von einer Schadenersatzwahlfeststellung der Klägerin aus, der nach der Streitgegenstandslehre eine Absage zu erteilen sei.
Beurteilung der Hinweise des OLG durch den Vorstand und Erläuterungen zu dem vom OLG angeführten Vergleich vom 17.11.2000:
Den gesamten Text der Hinweise des OLG kann man nur fassungslos zur Kenntnis nehmen. Wenn es nach dem OLG-Senat ginge, können sich Vorstandsmitglieder mögliche Pflichtverletzungen selbst absegnen, in dem sie einen Vergleich schliessen.
Bei dem erwähnten Vergleich handelte es sich um einen Vergleich zwischen der Advanced Licencing GmbH und der MAXXFilm Produktions GmbH. Zwischen diesen Firmen waren von September 1999 bis Juni 2000 sehr umfangreiche Filmverkaufsgeschäfte abgeschlossen worden. Hinter der MAXXFilm Produktions GmbH stand unstreitig die Gründerfamilie (Fam. Jovy) der Advanced-Gruppe. Dr. Herbert Jovy ist heute noch Geschäftsführer der MAXXFilm. Diese Geschäfte wurden nach unserer Ansicht lediglich zur Täuschung des Kapitalmarktes über die tatsächlich schlechtere Umsatz- und Ertragslage abgeschlossen. Der Grund hierfür waren nach unserer Meinung die monetären Aktionärsinteressen der Familie Jovy. Dr. Herbert Jovy war Aufsichtsratsmitglied und sein Sohn Hanns-Arndt Jovy Vorstandsmitglied. Der Gesamtumfang der betroffenen Geschäfte belief sich auf insgesamt ca. DM 70 Mio. Mit dem Vergleich vom 17.11.2000, der auf ultimativen Druck durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zustande kam, wurden Geschäfte aus 1999 und 2000 im Umfang von DM 22 Mio. storniert und auf die übrigen Geschäfte Preisnachlässe in Höhe von DM 6,7 Mio. gewährt. Der Vergleich beeinhaltete natürlich die Zahlung der Restbeträge, wurde jedoch mit keinem Cent von der MAXXFilm erfüllt. Der Schaden für die Advanced Medien AG war immens, die Existenz aber schon aufgrund der ausfallenden Zahlungen der MAXXFilm schon beginnend im Jahr 2000 auf das Äußerste gefährdet. Schon der Abschluss der Geschäfte mit der MAXXFilm begründete den hohen Schaden, der in den Abhängigkeitsberichten für 1999 und 2000 ermittelt und von den Wirtschaftsprüfern testiert wurde. Am Rande interessant ist - insbesondere für die Staatsanwaltschaft und das Strafverfahren gegen Dr. Herbert Jovy - dass der Verkauf des Aktienpaketes durch Dr. Herbert Jovy und seine Frau Barbara am Nachmittag des 17.11.2000 erfolgte. Eine Ad-hoc-Meldung des für den Umsatz und die Ertragslage folgenschweren Vergleiches durch die beklagten Vorstände erfolgte (zum Nutzen von Dr. Jovy) nicht. Ansonsten wäre der Verkauf der Jovy-Aktien geplatzt. In den am 30.11.2000 veröffentlichten Neunmonatszahlen fand sich kein Hinweis auf den Vergleich vom 17.11.2000, der die Neunmonatszahlen vollends zur Makulatur und Täuschung des Kapitalmarktes werden ließ.
Wir hatten im übrigen den gesamten Sachverhalt dem Bafin offengelegt. Das Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) hat die Bearbeitung dieser Ermittlungen, die sich auf den Missbrauch von Ad-hoc-Meldungen bezogen, in 2003 an die Staatsanwaltschaft München übertragen. Unseres Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft noch keine nennenswerten Aktiviäten in diesem Verfahren entwickelt.
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aber: mal schauen, was passiert, wenn jovy im september verurteilt wird...
quelle: www.advanced-medien.de
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29.Juni 2004
Heute gingen der Gesellschaft Hinweise des Oberlandesgerichtes nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu, die für den Ausgang des Berufungsverfahrens von entscheidender Bedeutung sind. Die Advanced Medien AG wird als Berufungskläger die Hinweise ausführlich beantworten. Parallel hierzu holt der Vorstand die Rechtsmeinung einer renommierten weiteren Rechtsanwaltskanzlei ein und wird danach entscheiden, ob bei einem abweisenden Urteil durch das Oberlandesgericht alle Rechtsmittel bis hin zu einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision ergriffen werden.
Zu den Hinweisen des 6. Zivilsenats des OLG München:
Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche nach §§ 93, 318 AktienG seien nicht begründet. Der Senat betrachtete die von der Advanced Medien AG als "unverantwortliches Handeln" beschriebenen Pflichtverletzungen der beklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder lediglich als "missglückte Geschäfte". Der Senat macht diese Ansicht an der Vergleichsvereinbarung vom 17.11.2000 fest und hält diesen Vergleich für einen Kernpunkt des weiteren Fortganges der Verhandlungen, da dieser Vergleich von der Advanced Medien AG gebilligt worden sei. Auch wenn der Vergleich nicht erfüllt wurde, kann nach Meinung des Senats aufgrund der Billigung des Vergleiches der Abschluss der ursprünglichen Verträge nicht mehr Ausgangspunkt einer Haftung bzw. der nach dem BGH bestehenden Voraussetzungen für eine Haftung sein.
Eine Haftung der Vorstände soll nach dem Senat schon begrifflich deshalb ausscheiden, weil die Änderung der rechtlichen Handlungen (gemeint ist immer noch der Vergleich vom 17.11.2000) durch die Vorstände von der Advanced Medien AG vorgenommen worden sei. Durch den Vergleich vom 17.11.2000 hätten die gleichen Vorstandsmitglieder sowohl den Erwerb als auch den Verkauf der betroffenen Filmgeschäfte "abgesegnet". Damit sollen nach Auffassung des 6. Zivilsenats des OLG München diese ursprünglichen Geschäfte nicht mehr schadenrelevant sein.
Auch im Übrigen verneint der Senat die Kausalität zwischen den vermeintlichen Pflichtverletzungen und der Entstehung des vermeintlichen Schadens und geht von einer Schadenersatzwahlfeststellung der Klägerin aus, der nach der Streitgegenstandslehre eine Absage zu erteilen sei.
Beurteilung der Hinweise des OLG durch den Vorstand und Erläuterungen zu dem vom OLG angeführten Vergleich vom 17.11.2000:
Den gesamten Text der Hinweise des OLG kann man nur fassungslos zur Kenntnis nehmen. Wenn es nach dem OLG-Senat ginge, können sich Vorstandsmitglieder mögliche Pflichtverletzungen selbst absegnen, in dem sie einen Vergleich schliessen.
Bei dem erwähnten Vergleich handelte es sich um einen Vergleich zwischen der Advanced Licencing GmbH und der MAXXFilm Produktions GmbH. Zwischen diesen Firmen waren von September 1999 bis Juni 2000 sehr umfangreiche Filmverkaufsgeschäfte abgeschlossen worden. Hinter der MAXXFilm Produktions GmbH stand unstreitig die Gründerfamilie (Fam. Jovy) der Advanced-Gruppe. Dr. Herbert Jovy ist heute noch Geschäftsführer der MAXXFilm. Diese Geschäfte wurden nach unserer Ansicht lediglich zur Täuschung des Kapitalmarktes über die tatsächlich schlechtere Umsatz- und Ertragslage abgeschlossen. Der Grund hierfür waren nach unserer Meinung die monetären Aktionärsinteressen der Familie Jovy. Dr. Herbert Jovy war Aufsichtsratsmitglied und sein Sohn Hanns-Arndt Jovy Vorstandsmitglied. Der Gesamtumfang der betroffenen Geschäfte belief sich auf insgesamt ca. DM 70 Mio. Mit dem Vergleich vom 17.11.2000, der auf ultimativen Druck durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zustande kam, wurden Geschäfte aus 1999 und 2000 im Umfang von DM 22 Mio. storniert und auf die übrigen Geschäfte Preisnachlässe in Höhe von DM 6,7 Mio. gewährt. Der Vergleich beeinhaltete natürlich die Zahlung der Restbeträge, wurde jedoch mit keinem Cent von der MAXXFilm erfüllt. Der Schaden für die Advanced Medien AG war immens, die Existenz aber schon aufgrund der ausfallenden Zahlungen der MAXXFilm schon beginnend im Jahr 2000 auf das Äußerste gefährdet. Schon der Abschluss der Geschäfte mit der MAXXFilm begründete den hohen Schaden, der in den Abhängigkeitsberichten für 1999 und 2000 ermittelt und von den Wirtschaftsprüfern testiert wurde. Am Rande interessant ist - insbesondere für die Staatsanwaltschaft und das Strafverfahren gegen Dr. Herbert Jovy - dass der Verkauf des Aktienpaketes durch Dr. Herbert Jovy und seine Frau Barbara am Nachmittag des 17.11.2000 erfolgte. Eine Ad-hoc-Meldung des für den Umsatz und die Ertragslage folgenschweren Vergleiches durch die beklagten Vorstände erfolgte (zum Nutzen von Dr. Jovy) nicht. Ansonsten wäre der Verkauf der Jovy-Aktien geplatzt. In den am 30.11.2000 veröffentlichten Neunmonatszahlen fand sich kein Hinweis auf den Vergleich vom 17.11.2000, der die Neunmonatszahlen vollends zur Makulatur und Täuschung des Kapitalmarktes werden ließ.
Wir hatten im übrigen den gesamten Sachverhalt dem Bafin offengelegt. Das Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) hat die Bearbeitung dieser Ermittlungen, die sich auf den Missbrauch von Ad-hoc-Meldungen bezogen, in 2003 an die Staatsanwaltschaft München übertragen. Unseres Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft noch keine nennenswerten Aktiviäten in diesem Verfahren entwickelt.
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aber: mal schauen, was passiert, wenn jovy im september verurteilt wird...
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Neuer Markt beschäftigt nun den BGH
Oberstes Gericht entscheidet in einem Musterverfahren über Schadensersatz für falsch informierte Anleger
Düsseldorf. Sie haben Umsatz vorgetäuscht, vage Absichtserklärungen von Kunden als
Großauftrag bekannt gegeben, statt versprochener Gewinne Riesenverluste gemacht und
Verpflichtungen in Milliardenhöhe verschwiegen: Aktionäre von Unternehmen des Neuen
Marktes wie Infomatec, EMTV, Thenomedia, Comroad, Metabox oder Advanced Medien
sehen sich durch die Vorstände der Gesellschaften nach Strich und Faden getäuscht. Doch
Schadenersatz geltend zu machen, ist nach deutschem Recht für die geprellten Aktionäre
extrem schwierig. Das zeigen die ersten Richtersprüche zu Musterklagen. Jetzt hoffen
Anwälte und Anlegerschützer auf den BGH, der am 12. Juli mündlich über eine Musterklage
zu fehlerhaften Ad-hoc Mitteilungen von Infomatec verhandelt. Der BGH soll klären, ob sich
daraus Schadenersatzansprüche gegen die Vorstände des Pleite gegangenen
Softwareunternehms ableiten lassen. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet
Neuigkeiten, die den Kurs ihrer Aktien bewegen könnten, in Form solcher Sofortmitteilungen
zu veröffentlichen.
In dem vor dem BGH zu verhandelnden Fall hatte ein Anleger im Juli 1999 zum Kaufpreis
von 90 945 € 230 Infomatec-Aktien erworben, nachdem das Unternehmen einen
Großauftrag von Mobilcom über 55 Mill. € bekannt gegeben hatte. Doch später stellte sich
heraus, dass Mobilcom lediglich einen Testauftrag in Höhe von 9,8 Mill. € in Infomatec
vergeben hatte. Der Kurs brach massiv ein, der Anleger verlor nahezu sein gesamtes
Investment. Einer Schadenersatz-Klage gegen die Vorstände von Infomatec hatte das
Landgericht Augsburg statt gegeben, das Oberlandesgericht München hob das Urteil später
wieder auf. Und das, obwohl Infomatec zu einem der krassesten Fälle von Fehlinformationen
im Neuen Markt gehörte.
„Das gesamte deutsche Schadensersatz-Recht ist eine Katastrophe für den Anleger“, sagt
Marc Tüngler von der DSW. Tatsächlich gibt es kein deutsches Gesetzt, das Vorstände
eindeutig haftbar macht, falls sie Anleger in Ad-hoc Meldungen falsch informieren. Anders
als im Fall eines fehlerhaften Prospekts beim Börsengang sieht das deutsche Recht keinen
Schadenersatzanspruch für Fehler in der laufenden Berichterstattung vor.
So helfen sich Anwälte der Geschädigten mit dem BGB. Danach gibt es Ansprüche bei
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§726) oder wenn gegen ein schützendes Gesetz
verstoßen wurde (§823 Abs. II). Doch was ist ein Schutzgesetz? Das Verbot der
Kursmanipulation nach dem Börsengesetz gilt nicht als schützendes Gesetz. Die falsche
Darstellung von Gesellschaftsverhältnissen, die nach dem Aktiengesetz verboten ist, wurde
von der Rechtsprechung dagegen als Schutzgesetz anerkannt. Auch das
Finanzmarktförderungsgesetz von 2002 hilft in Betrugsfällen am Neuen Markt nicht weiter.
Es erkennt Schadensersatzansprüche lediglich gegen die Gesellschaft an. „Doch da zahlen
die Aktionäre an sich selbst, die Vorstände dagegen sind außen vor“, sagt Tüngler.
Außerdem sei bei den gescheiterten Gesellschaften des Neuen Marktes oft nichts mehr zu
holen, erläutert Anwalt Klaus Rotter, der den Kläger gegen Infomatec vertritt: „Die Vorstände
dagegen haben ihr Schäfchen ins Trockene gebracht und sitzen oft noch auf vielen
Millionen.“ Selbst die strafrechtliche Verurteilung von Betrügern im Vorstand nützt dem
Anleger wenig. So wurde der Vorstand von Comroad, Bodo Schnabel, zu sieben Jahren
Haft verurteilt. 20 Mill. Euro aus seinem Vermögen gingen an den Staat, nicht an die
Aktionäre.
In den USA haben getäuschte Aktionäre schon seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Geld
einzufordern. Das Aussfüllen eines Formulars genügt, um sich entsprechenden
Sammelklagen anzuschließen. In Deutschland ist dagegen nach dem Ende des Neuen
Marktes noch kaum ein Euro an geschädigte Anleger geflossen. Unter Richtern und
Rechtsexperten herrsche häufig die Ansicht, die Anleger hätten gezockt und seien deshalb
selber Schuld, sagt, Rechtsanwalt Rotter. „Doch in jedem Spielcasino bekommt der Spieler
den Einsatz zurück, wenn die Karten gezinkt waren. Das ist bei Aktienanlagen leider nicht
der Fall.“
Handelsblatt 09.07.04
Neuer Markt beschäftigt nun den BGH
Oberstes Gericht entscheidet in einem Musterverfahren über Schadensersatz für falsch informierte Anleger
Düsseldorf. Sie haben Umsatz vorgetäuscht, vage Absichtserklärungen von Kunden als
Großauftrag bekannt gegeben, statt versprochener Gewinne Riesenverluste gemacht und
Verpflichtungen in Milliardenhöhe verschwiegen: Aktionäre von Unternehmen des Neuen
Marktes wie Infomatec, EMTV, Thenomedia, Comroad, Metabox oder Advanced Medien
sehen sich durch die Vorstände der Gesellschaften nach Strich und Faden getäuscht. Doch
Schadenersatz geltend zu machen, ist nach deutschem Recht für die geprellten Aktionäre
extrem schwierig. Das zeigen die ersten Richtersprüche zu Musterklagen. Jetzt hoffen
Anwälte und Anlegerschützer auf den BGH, der am 12. Juli mündlich über eine Musterklage
zu fehlerhaften Ad-hoc Mitteilungen von Infomatec verhandelt. Der BGH soll klären, ob sich
daraus Schadenersatzansprüche gegen die Vorstände des Pleite gegangenen
Softwareunternehms ableiten lassen. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet
Neuigkeiten, die den Kurs ihrer Aktien bewegen könnten, in Form solcher Sofortmitteilungen
zu veröffentlichen.
In dem vor dem BGH zu verhandelnden Fall hatte ein Anleger im Juli 1999 zum Kaufpreis
von 90 945 € 230 Infomatec-Aktien erworben, nachdem das Unternehmen einen
Großauftrag von Mobilcom über 55 Mill. € bekannt gegeben hatte. Doch später stellte sich
heraus, dass Mobilcom lediglich einen Testauftrag in Höhe von 9,8 Mill. € in Infomatec
vergeben hatte. Der Kurs brach massiv ein, der Anleger verlor nahezu sein gesamtes
Investment. Einer Schadenersatz-Klage gegen die Vorstände von Infomatec hatte das
Landgericht Augsburg statt gegeben, das Oberlandesgericht München hob das Urteil später
wieder auf. Und das, obwohl Infomatec zu einem der krassesten Fälle von Fehlinformationen
im Neuen Markt gehörte.
„Das gesamte deutsche Schadensersatz-Recht ist eine Katastrophe für den Anleger“, sagt
Marc Tüngler von der DSW. Tatsächlich gibt es kein deutsches Gesetzt, das Vorstände
eindeutig haftbar macht, falls sie Anleger in Ad-hoc Meldungen falsch informieren. Anders
als im Fall eines fehlerhaften Prospekts beim Börsengang sieht das deutsche Recht keinen
Schadenersatzanspruch für Fehler in der laufenden Berichterstattung vor.
So helfen sich Anwälte der Geschädigten mit dem BGB. Danach gibt es Ansprüche bei
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§726) oder wenn gegen ein schützendes Gesetz
verstoßen wurde (§823 Abs. II). Doch was ist ein Schutzgesetz? Das Verbot der
Kursmanipulation nach dem Börsengesetz gilt nicht als schützendes Gesetz. Die falsche
Darstellung von Gesellschaftsverhältnissen, die nach dem Aktiengesetz verboten ist, wurde
von der Rechtsprechung dagegen als Schutzgesetz anerkannt. Auch das
Finanzmarktförderungsgesetz von 2002 hilft in Betrugsfällen am Neuen Markt nicht weiter.
Es erkennt Schadensersatzansprüche lediglich gegen die Gesellschaft an. „Doch da zahlen
die Aktionäre an sich selbst, die Vorstände dagegen sind außen vor“, sagt Tüngler.
Außerdem sei bei den gescheiterten Gesellschaften des Neuen Marktes oft nichts mehr zu
holen, erläutert Anwalt Klaus Rotter, der den Kläger gegen Infomatec vertritt: „Die Vorstände
dagegen haben ihr Schäfchen ins Trockene gebracht und sitzen oft noch auf vielen
Millionen.“ Selbst die strafrechtliche Verurteilung von Betrügern im Vorstand nützt dem
Anleger wenig. So wurde der Vorstand von Comroad, Bodo Schnabel, zu sieben Jahren
Haft verurteilt. 20 Mill. Euro aus seinem Vermögen gingen an den Staat, nicht an die
Aktionäre.
In den USA haben getäuschte Aktionäre schon seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Geld
einzufordern. Das Aussfüllen eines Formulars genügt, um sich entsprechenden
Sammelklagen anzuschließen. In Deutschland ist dagegen nach dem Ende des Neuen
Marktes noch kaum ein Euro an geschädigte Anleger geflossen. Unter Richtern und
Rechtsexperten herrsche häufig die Ansicht, die Anleger hätten gezockt und seien deshalb
selber Schuld, sagt, Rechtsanwalt Rotter. „Doch in jedem Spielcasino bekommt der Spieler
den Einsatz zurück, wenn die Karten gezinkt waren. Das ist bei Aktienanlagen leider nicht
der Fall.“
Handelsblatt 09.07.04
jaja, immer wieder das olg münchen...
ein schelm wer böses dabei denkt... ich sach nur: amigo-land!
ein schelm wer böses dabei denkt... ich sach nur: amigo-land!
Ganz deiner Meinung
Da unten tief im Süden läßt sich noch so einiges über Beziehungen regeln
Da unten tief im Süden läßt sich noch so einiges über Beziehungen regeln
über die misstände im olg münchen kann ich ja noch hinwegsehen,
dass sich aber ein staat um 20 mio bereichert und anderen damit ihren rechtsanspruch entzieht...
darüber sollte man sich gedanken machen
dass sich aber ein staat um 20 mio bereichert und anderen damit ihren rechtsanspruch entzieht...
darüber sollte man sich gedanken machen
.
10:22/BGH stärkt die Rechte geprellter Aktionäre
KARLSRUHE (Dow Jones-VWD)--Vorstände von Aktiengesellschaften können
künftig persönlich zur Haftung gezogen werden, wenn sie bewusst falsche
Börsenpflichtmitteilungen herausgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe am Montag erstmals entschieden. Anlass waren Musterklagen
geschädigter Anleger der inzwischen insolventen Augsburger Softwarefirma
Infomatec. Bisher wurden derartige Schadensersatzklagen in zweiter Instanz
abgewiesen. Der Anwalt eines Klägers sprach von einer rechtshistorischen
Entscheidung.
Der BGH hatte erstmals darüber verhandelt, ob Vorstände persönlich
haften, wenn sie in Pflichtmitteilungen an der Börse etwa zu
Geschäftsabschlüssen übertriebene Angaben machen, um die Aktienkurse in die
Höhe treiben, und Anleger deshalb schädigen. Das Softwareunternehmen
Infomatec hatte im Mai 1999 den Abschluss eines Liefervertrages mit der
Telefonfirma Mobilcom im Wert von 55 Mio DEM (28 Mio EUR) mitgeteilt, obwohl
davon nur 9,8 Mio DEM verbindlich waren und der Rest vage in Aussicht
gestellte Folgeaufträge betraf.
Der Dortmunder Kläger kaufte zwei Monate nach der optimistischen
Mitteilung mit einem Bankkredit über umgerechnet rund 46.000 EUR
Infomatec-Aktien - und erhob nach dem Einbruch der Kurse gegen die
Firmenvorstände Klage. Das Landgericht Augsburg hatte ihm deshalb bereits im
September 2001 einen Anspruch von gut 100.000 DEM für entstandene
Börsenverluste zugesprochen. Auch vor dem BGH hatte er Erfolg, weil der Kauf
zeitnah zu der Falschmitteilung erfolgte. Ein weiterer Kläger, der die
Aktien erst neun Monate später erworben hatte, wurde dagegen abgewiesen.
Dow Jones Newswires/19.7.2004/ros/gs
der zeitpunkt hätte nicht günstiger sein können
10:22/BGH stärkt die Rechte geprellter Aktionäre
KARLSRUHE (Dow Jones-VWD)--Vorstände von Aktiengesellschaften können
künftig persönlich zur Haftung gezogen werden, wenn sie bewusst falsche
Börsenpflichtmitteilungen herausgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe am Montag erstmals entschieden. Anlass waren Musterklagen
geschädigter Anleger der inzwischen insolventen Augsburger Softwarefirma
Infomatec. Bisher wurden derartige Schadensersatzklagen in zweiter Instanz
abgewiesen. Der Anwalt eines Klägers sprach von einer rechtshistorischen
Entscheidung.
Der BGH hatte erstmals darüber verhandelt, ob Vorstände persönlich
haften, wenn sie in Pflichtmitteilungen an der Börse etwa zu
Geschäftsabschlüssen übertriebene Angaben machen, um die Aktienkurse in die
Höhe treiben, und Anleger deshalb schädigen. Das Softwareunternehmen
Infomatec hatte im Mai 1999 den Abschluss eines Liefervertrages mit der
Telefonfirma Mobilcom im Wert von 55 Mio DEM (28 Mio EUR) mitgeteilt, obwohl
davon nur 9,8 Mio DEM verbindlich waren und der Rest vage in Aussicht
gestellte Folgeaufträge betraf.
Der Dortmunder Kläger kaufte zwei Monate nach der optimistischen
Mitteilung mit einem Bankkredit über umgerechnet rund 46.000 EUR
Infomatec-Aktien - und erhob nach dem Einbruch der Kurse gegen die
Firmenvorstände Klage. Das Landgericht Augsburg hatte ihm deshalb bereits im
September 2001 einen Anspruch von gut 100.000 DEM für entstandene
Börsenverluste zugesprochen. Auch vor dem BGH hatte er Erfolg, weil der Kauf
zeitnah zu der Falschmitteilung erfolgte. Ein weiterer Kläger, der die
Aktien erst neun Monate später erworben hatte, wurde dagegen abgewiesen.
Dow Jones Newswires/19.7.2004/ros/gs
der zeitpunkt hätte nicht günstiger sein können
http://www.welt.de/chl/20.html
AM AG
Schon Ende September beginnt ein weiterer Prozess gegen ehemalige Neuer-Markt-Unternehmer: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den früheren Aufsichtsratschef und Miteigentümer der Advanced Medien AG, Herbert Jovy, und seiner Gattin Barbara erhoben. Das Ehepaar soll Aktien für 11,5 Mio. Euro an eine andere Firma verkauft und dabei verschwiegen haben, wie es dem Münchner Filmhändler wirklich geht - nämlich schlechter als dargestellt. Just an dem Tag des Aktienverkaufs sei ein Vergleich mit einer anderen Firma geschlossen worden, in dem Advanced Medien auf einen Großteil von Forderungen verzichtete. Dies sei aber erst einige Tage später bekannt gegeben worden. Der Vorwurf im Strafprozess, den "EM.TV-Richterin" Huberta Knöringer führen soll, lautet auf Insiderhandel und Betrug. Jovy, der kurzzeitig in Untersuchungshaft saß, ist zurzeit auf freiem Fuß. Anzeige hat der jetzige Vorstand erstattet. Aktionäre und Kreditmanager halten sich noch zurück. bur
Artikel erschienen am 20. Juli 2004
BGH stärkt Anlegerrechte in Deutschland
Juristischer Durchbruch: Betrogene Aktionäre können erstmals Vorstände direkt belangen - Weitere Verfahren anhängig
von Daniel Eckert und Holger Zschäpitz
Berlin - Unternehmensvorstände müssen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) auch mit eigenem Geld für vorsätzliche Falschinformation ihrer Anleger geradestehen. Der zweite Zivilsenat des BGH sprach einem Aktionär der Augsburger Infomatec am Montag Schadenersatz zu, der zwei Monate nach einer bewusst übertriebenen Ad-hoc-Mitteilung Aktien gekauft und damit Verluste erlitten hatte. Dies erfülle den Tatbestand der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung", sagte der Vorsitzende Richter Volker Röhricht in Karlsruhe. "Das Urteil schreibt Rechtsgeschichte für geprellte Anleger in Deutschland", sagt Oliver Saha von der Klägerkanzlei Rotter. "Das Urteil ist ein Durchbruch für die Aktionärsrechte." Andere Anwälte zeigen sich verhaltener: "Das Urteil hat Licht und Schatten", sagt Anlegeranwalt Andreas Tilp. Den Neue-Markt-Vorständen müsse Vorsatz nachgewiesen werden und das sei nicht so einfach. Auch Aktionärsschützer warnen die Anleger vor zu großen Erwartungen. (Az.: II ZR 217/03, 218/03 und 402/02)
Dem Urteil zufolge, muss den Vorständen nicht nur Vorsatz nachgewiesen werden: Zwischen der falschen Meldung und dem Aktienkauf müsse ein ursächlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen, so das Gericht. Diesen müssen die Anleger nachweisen. Der BGH erleichtert ihnen nun aber die Beweisführung: "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc-Meldung gekauft worden ist, desto eher kann man zu Gunsten des Anlegers davon ausgehen, dass er sich von den Informationen beeinflussen ließ", erklärte Röhricht die Faustregel. "Je marktschreierischer sie aufgemacht ist, desto eher spricht das (...) für den Anleger." Einen genauen Zeitrahmen wolle der BGH aber nicht vorgeben. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können bisher Aktionäre nur das Unternehmen selbst für falsche Meldungen haftbar machen. Ein Gesetz, das diesen Schutz nach dem Willen der Aktionärsschützer auch auf Vorstände ausgeweitet werden soll, ist erst in Vorbereitung.
Die Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele hatten am 20. Mai 1999 von einem Auftrag über 100 000 Internet-Surfstationen im Wert von 28 Mio. Euro berichtet. Später stellte sich heraus, dass nur 14 000 Geräte fest bestellt waren. Vor Gericht hatten sie angeführt, die Mitteilung auch zur "Marktpflege" veröffentlicht zu haben (Vorsatz). Damit hätten sie die Anleger zum Kauf der Aktien motivieren wollen, sagte Röhricht. Die beiden Manager waren auch Großaktionäre des Unternehmens und hatten bei hohen Kursen eigene Anteile verkauft. Harlos ist nach einem Teilgeständnis wegen Insiderhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, gegen seinen Kollegen Häfele waren in erster Instanz zwei Jahre und neun Monate Haft verhängt worden.
"Wahnsinn, jetzt bekomme ich mein Geld zurück. Der Kampf hat sich gelohnt", freute sich der siegreiche Aktionär Frank Planeck nach der Verkündung. Der Metzger aus Dortmund hatte im Juli 1999 rund 46 500 Euro in Infomatec-Aktien angelegt und dafür sein Konto überzogen. Ein zweiter Infomatec-Aktionär blieb dagegen vor dem BGH erfolglos. Er hatte die Aktien erst neun Monate später gekauft. Ein dritter Fall muss nach dem Urteil des BGH vor dem Oberlandesgericht (OLG) München neu aufgerollt werden. Das OLG hatte zuvor alle drei Klagen abgewiesen.
Der Münchener Aktionärsanwalt Oliver Saha von Rotter Rechtsanwälte sieht nach dem Urteil gute Chancen für die anhängigen Klagen betrogener Anleger gegen andere Unternehmen, vor allem vom ehemaligen Neuen Markt. "Das Urteil hat Konsequenzen für alle Vorstände, die bewusst Anleger getäuscht haben." Allein wegen Infomatec liefen noch 50 weitere Klagen. Die getäuschten Anleger können von den Infomatec-Vorständen den Kaufpreis ihrer Aktien zurückverlangen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnte aber vor überzogenen Hoffnungen: "Das wird nicht zu der erwarteten Welle von Klagen am Neuen Markt führen", sagte ihr Sprecher Jürgen Kurz. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden.
Artikel erschienen am 20. Juli 2004
http://www.welt.de/chl/20.html
AM AG
Schon Ende September beginnt ein weiterer Prozess gegen ehemalige Neuer-Markt-Unternehmer: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den früheren Aufsichtsratschef und Miteigentümer der Advanced Medien AG, Herbert Jovy, und seiner Gattin Barbara erhoben. Das Ehepaar soll Aktien für 11,5 Mio. Euro an eine andere Firma verkauft und dabei verschwiegen haben, wie es dem Münchner Filmhändler wirklich geht - nämlich schlechter als dargestellt. Just an dem Tag des Aktienverkaufs sei ein Vergleich mit einer anderen Firma geschlossen worden, in dem Advanced Medien auf einen Großteil von Forderungen verzichtete. Dies sei aber erst einige Tage später bekannt gegeben worden. Der Vorwurf im Strafprozess, den "EM.TV-Richterin" Huberta Knöringer führen soll, lautet auf Insiderhandel und Betrug. Jovy, der kurzzeitig in Untersuchungshaft saß, ist zurzeit auf freiem Fuß. Anzeige hat der jetzige Vorstand erstattet. Aktionäre und Kreditmanager halten sich noch zurück. bur
Artikel erschienen am 20. Juli 2004
BGH stärkt Anlegerrechte in Deutschland
Juristischer Durchbruch: Betrogene Aktionäre können erstmals Vorstände direkt belangen - Weitere Verfahren anhängig
von Daniel Eckert und Holger Zschäpitz
Berlin - Unternehmensvorstände müssen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) auch mit eigenem Geld für vorsätzliche Falschinformation ihrer Anleger geradestehen. Der zweite Zivilsenat des BGH sprach einem Aktionär der Augsburger Infomatec am Montag Schadenersatz zu, der zwei Monate nach einer bewusst übertriebenen Ad-hoc-Mitteilung Aktien gekauft und damit Verluste erlitten hatte. Dies erfülle den Tatbestand der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung", sagte der Vorsitzende Richter Volker Röhricht in Karlsruhe. "Das Urteil schreibt Rechtsgeschichte für geprellte Anleger in Deutschland", sagt Oliver Saha von der Klägerkanzlei Rotter. "Das Urteil ist ein Durchbruch für die Aktionärsrechte." Andere Anwälte zeigen sich verhaltener: "Das Urteil hat Licht und Schatten", sagt Anlegeranwalt Andreas Tilp. Den Neue-Markt-Vorständen müsse Vorsatz nachgewiesen werden und das sei nicht so einfach. Auch Aktionärsschützer warnen die Anleger vor zu großen Erwartungen. (Az.: II ZR 217/03, 218/03 und 402/02)
Dem Urteil zufolge, muss den Vorständen nicht nur Vorsatz nachgewiesen werden: Zwischen der falschen Meldung und dem Aktienkauf müsse ein ursächlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen, so das Gericht. Diesen müssen die Anleger nachweisen. Der BGH erleichtert ihnen nun aber die Beweisführung: "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc-Meldung gekauft worden ist, desto eher kann man zu Gunsten des Anlegers davon ausgehen, dass er sich von den Informationen beeinflussen ließ", erklärte Röhricht die Faustregel. "Je marktschreierischer sie aufgemacht ist, desto eher spricht das (...) für den Anleger." Einen genauen Zeitrahmen wolle der BGH aber nicht vorgeben. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können bisher Aktionäre nur das Unternehmen selbst für falsche Meldungen haftbar machen. Ein Gesetz, das diesen Schutz nach dem Willen der Aktionärsschützer auch auf Vorstände ausgeweitet werden soll, ist erst in Vorbereitung.
Die Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele hatten am 20. Mai 1999 von einem Auftrag über 100 000 Internet-Surfstationen im Wert von 28 Mio. Euro berichtet. Später stellte sich heraus, dass nur 14 000 Geräte fest bestellt waren. Vor Gericht hatten sie angeführt, die Mitteilung auch zur "Marktpflege" veröffentlicht zu haben (Vorsatz). Damit hätten sie die Anleger zum Kauf der Aktien motivieren wollen, sagte Röhricht. Die beiden Manager waren auch Großaktionäre des Unternehmens und hatten bei hohen Kursen eigene Anteile verkauft. Harlos ist nach einem Teilgeständnis wegen Insiderhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, gegen seinen Kollegen Häfele waren in erster Instanz zwei Jahre und neun Monate Haft verhängt worden.
"Wahnsinn, jetzt bekomme ich mein Geld zurück. Der Kampf hat sich gelohnt", freute sich der siegreiche Aktionär Frank Planeck nach der Verkündung. Der Metzger aus Dortmund hatte im Juli 1999 rund 46 500 Euro in Infomatec-Aktien angelegt und dafür sein Konto überzogen. Ein zweiter Infomatec-Aktionär blieb dagegen vor dem BGH erfolglos. Er hatte die Aktien erst neun Monate später gekauft. Ein dritter Fall muss nach dem Urteil des BGH vor dem Oberlandesgericht (OLG) München neu aufgerollt werden. Das OLG hatte zuvor alle drei Klagen abgewiesen.
Der Münchener Aktionärsanwalt Oliver Saha von Rotter Rechtsanwälte sieht nach dem Urteil gute Chancen für die anhängigen Klagen betrogener Anleger gegen andere Unternehmen, vor allem vom ehemaligen Neuen Markt. "Das Urteil hat Konsequenzen für alle Vorstände, die bewusst Anleger getäuscht haben." Allein wegen Infomatec liefen noch 50 weitere Klagen. Die getäuschten Anleger können von den Infomatec-Vorständen den Kaufpreis ihrer Aktien zurückverlangen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnte aber vor überzogenen Hoffnungen: "Das wird nicht zu der erwarteten Welle von Klagen am Neuen Markt führen", sagte ihr Sprecher Jürgen Kurz. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden.
Artikel erschienen am 20. Juli 2004
http://www.welt.de/chl/20.html
es wird eng für jovy...
Anlegerschutz: Gute Zeiten für Geprellte (EuramS)
Sonntag 25. Juli 2004, 10:21 Uhr
Aktienkurse
Deutsche Bank AG
514000.DE
58.21
+0.09
Advanced Medien AG
126218.DE
1.26
+0.04
INFOMATEC Integrated...
622200.DE
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Comroad AG
544940.DE
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Value Management & R...
A0A8FR.DE
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0.00
Egal, ob falsche Ad-hoc oder falsche Beratung: Anleger quer durch Deutschland klagen. EURO erklärt: Wer vom Infomatec (Xetra: 622200.DE - Nachrichten - Forum) -Urteil noch profitieren kann. Bei welchen Unternehmen eine Klage ebenfalls aussichtsreich ist. Was bei Falschberatung zu beachten ist. Wie man spezialisierte Anwälte Anzeige
findet.
von Stephan Haberer
Gut 5000 Arbeitsstunden mussten seine Anwälte investieren. Drei Gerichtsinstanzen waren mit seinem Fall beschäftigt. Fast vier Jahre hat er gewartet. Dann endlich hörte der Dortmunder Frank Planeck einen Satz, wie er bei Anlegerschutzverfahren selten fällt: "Das tut man nicht. Das ist unanständig."
Einfache, klare Worte von Volker Röhricht, dem Vorsitzenden Richter beim Zweiten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Die nicht auf Planeck gemünzt waren, die der Mann aus dem Ruhrpott aber sofort verstand: "Wahnsinn, ich bekomme mein Geld zurück. Ich hatte nicht mehr gehofft, dass das wahr wird", jubelte er nach der Urteilsverkündung. Jetzt müssen die beiden Ex-Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele für den kompletten Verlust gerade stehen, den Planeck mit Aktien des Neue-Markt-Unternehmens erlitten hatte. Immerhin 46500 Euro - zuzüglich Zinsen in Höhe von knapp 11,5 Prozent pro Jahr. Planeck hatte auf Kredit gekauft.Mit dem Urteil (Az. II ZR 402/02) macht der BGH erstmals Unternehmens-Chefs persönlich für Schäden eines Aktionärs haftbar, weil sie Ad-hoc-Mitteilungen mit vorsätzlich falschen Angaben veröffentlicht haben. Als "Meilenstein der Rechtsgeschichte" sieht Professor Wolfgang Gerke, Kapitalmarktexperte an der Uni Erlangen, die Entscheidung. "Das wichtigste Anlegerurteil seit zehn Jahren", pflichtet ihm Franz Leisch bei, Jurist an der Uni Augsburg. "Das Urteil wird Rechtsgeschichte schreiben", meint auch Klaus Rotter, der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwalt des Klägers. "Jetzt ist jeder Vorstand dran, der bewusst falsche Ad-hocs verbreitet."
Bisher waren alle Klagen letztlich gescheitert, weil die Geprellten nicht nachweisen konnten, dass sie wegen einer Ad-hoc die Wertpapiere erworben haben. Hier senkte der BGH die Beweislast für die Anleger erheblich, indem er sein Urteil nicht auf das Wertpapierhandelsrecht mit seinen engen Nachweisgrenzen stützte, sondern auf das großzügigere Bürgerliche Gesetzbuch. "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc gekauft worden ist, desto eher kann man davon ausgehen, dass der Anleger sich von ihr beeinflussen ließ", führte Richter Röhricht in der mündlichen Urteilsbegründung aus.
"Schnell" - das heißt für den Juristen nicht Tage oder Stunden. Planeck etwa hatte die Infomatec-Aktien erst zwei Monate nach Veröffentlichung einer Falschmeldung erworben. Eine exakte Grenze gibt der BGH zwar nicht vor. Jedoch hat er einem anderen Aktionär, der erst neun Monate nach einer falschen Ad-hoc Infomatec-Aktien erwarb, keinen Schadensersatzanspruch mehr zuerkannt.Nicht nur die Infomatec-Vorstände haben Anleger bewusst getäuscht. Auch andere Neue-Markt-Unternehmen trieben in den Boomjahren mit falschen Meldungen die Kurse. Anlegeranwalt Rotter sieht gute Chancen auf Schadensersatz bei Advanced Medien (Xetra: 126218.DE - Nachrichten) , Biodata, Comroad (Xetra: 544940.DE - Nachrichten - Forum) , EM.TV und anderen (siehe Kasten links). Dabei ist eines wichtig: Auch wenn man es immer wieder anders liest, selbst jetzt können geprellte Anleger noch gegen die Infomatec-Vorstände klagen. Denn bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wie sie in diesem Fall vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. "Und dass Harlos und Häfele die Schädiger sind, wurde erstmals durch das Urteil des Landgerichts Augsburg am 24. September 2001 festgestellt", sagt Rotter. Folge: Die Verjährung endet demnach frühestens am 24. September 2004. Zudem muss der Beklagte nachweisen, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger gehabt haben muss.
Dass sein Mandant jetzt zwar ein schönes Urteil erstritten hat, aber nie Geld sehen wird? Für Rotter stellt sich diese Frage nicht: "Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass Häfele durch Insiderhandel 15 Millionen Euro verdient hat. Der Freistaat Bayern beschlagnahmte aber nur 380000. Irgendwo muss der Rest ja sein." Zumal die beiden Ex-Infomatec-Chefs insgesamt sieben Verteidiger zahlen konnten. Anstandslos. "Im schlimmsten Fall machen wir Taschenpfändung und verlangen einen Offenbarungseid. Das wird sich insbesondere Harlos überlegen. Der hat eine Bewährungsstrafe und fährt sofort ein, falls er eine falsche eidesstattliche Erklärung abgeben sollte." Auch für die anderen 65 Anleger, die Rotter in Sachen Infomatec vertritt, dürfte noch genug zu holen sein. Doch irgendwann sind auch 15 Millionen weg. Der Schaden, den die beiden Ex-Infomatec-Chefs verursachten, wird dagegen auf rund 250 Millionen geschätzt.Nicht nur im Fall Infomatec lohnt es also, wenn man unter den Ersten ist, die ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen. Denn auch hier gilt das Motto: "Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen."
Apropos in die Taschen greifen: Die meisten Rechtsschutzpolicen übernehmen auch hier das Prozesskostenrisiko. Nur bei Neuverträgen könnte es Probleme geben. Muss man selbst zahlen, dann stehen bei 20000 Euro Schaden in der ersten Instanz Kosten von 4650 Euro im Raum. Da will keiner verlieren.
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Falschberatung Verjährung droht
Es klingt wie bei Monopoly: "Die Bank zahlt Ihnen 4000 Euro." Nur: Die Beträge liegen im fünf-, wenn nicht gar im sechsstelligen Bereich. Und die Geldinstitute und Anlageberater rücken das Geld nicht freiwillig raus, sondern wurden dazu verurteilt. So muss die Berenberg Bank 317000 Euro an ein Ehepaar zahlen, die Deutsche Bank (Xetra: 514000.DE - Nachrichten - Forum) an einen Anleger 150000 Euro, die Value Management & Research AG (Xetra: A0A8FR.DE - Nachrichten) 66000 und die Performance Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung 13000. In allen Fällen der Grund: falsche Beratung von Kapitalanlegern.
Immer häufiger gehen Anleger gegen Berater vor, von denen sie sich falsch oder schlecht informiert fühlen. Und immer häufiger erstreiten sie Urteile, die die Vermittler zu Schadensersatz verpflichten. In den nächsten Monaten wird die Zahl solcher Verfahren stark steigen. Denn zum Jahreswechsel - also in exakt 160 Tagen - werden besonders viele Fälle verjähren. Das heißt: Betroffene müssen aktiv werden, wenn sie ihr Geld wiedersehen wollen.Hintergrund: Zum 1. Januar 2002 wurde auch im Bereich der Kapitalanlagen die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Und für Altfälle, bei denen der Schaden vor diesem Stichtag entstanden ist, trat eine Übergangsregelung in Kraft, nach der die allermeisten Ansprüche am 31. Dezember 2004 um 24 Uhr verjähren. Davon sind solche Anleger betroffen, die in Geschlossene Fonds investierten, aber auch solche, die ihr Geld in Steuerspar-Immobilien steckten oder die atypisch stille Beteiligungen eingegangen sind.
Hat jemand 1992 auf Grund falscher Beratung in eine Immobilie in den neuen Bundesländern investiert, die sich einige Zeit später als unvermietbar erwies, dann konnte er nach altem Recht seine Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen. Er könnte also bis 2022 klagen, da der Beratungsfehler 30 Jahre zuvor stattfand. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts muss der Geschädigte bis Jahresende 2004 aktiv werden. Es sei denn, er kann eine vorsätzliche Schädigung beweisen. Dann verjährt Falschberatung erst nach zehn Jahren. Übrigens: Der Beklagte muss nachweisen, dass der Geschädigte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Kenntnis gehabt haben musste, etwa weil alle Zeitungen über ähnlich gelagerte Fälle berichteten.
Anders ist die Situation bei der Beratung zum Kauf von Aktien und anderen Wertpapieren. Hier wurden schon zum 1. April 1998 die Verjährungsfristen geändert. Mit der Folge, dass bereits bei Falschberatung nach diesem Datum eine dreijährige Verjährungsfrist gilt. Erfolgte der Kaufauftrag auf Grund fehlerhafter Beratung dagegen vor dem 1. April 1998, greift die Übergangsregelung des neuen Schuldrechts. Demnach verjähren diese Ansprüche nun "nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen, der Person des Schädigers und vom Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs erlangt hat und ein Anspruch auch tatsächlich entstanden ist", so die juristisch korrekte Formulierung. In sehr vielen Fällen ist dies ebenfalls der 31. Dezember 04.
Doch Achtung: Bei falscher Wertpapierberatung nach dem 1. April 1998 läuft die dreijährige Verjährung nicht ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern ab Entstehen des Anspruchs. Und da streiten Juristen, wann das denn sei. Viele Gerichte urteilen, der Anspruch sei mit dem Kauf entstanden. Andere - wie das Landgericht Ravensburg - gehen dagegen davon aus, dass erst ein Schaden eingetreten sein muss, etwa weil der Kurs gefallen ist. Für Rechtsanwalt Henning Leitz aus der Grünwalder Kanzlei Rotter ist das unpraktikabel. Er fragt: "Wie stark muss ein Kurs fallen, bis von wahrnehmbarem Schaden gesprochen werden kann, um fünf, zehn oder 20 Prozent?"
Doch auch das OLG Hamm argumentiert im Falle der Not leidenden Argentinien-Anleihen in diese Richtung. Demach liege ein Schaden überhaupt erst vor, wenn die Anleihe nach Fälligkeit nicht zurückgezahlt werde. Mithin beginne auch die Verjährung erst dann zu laufen.
Anlegerschutz: Gute Zeiten für Geprellte (EuramS)
Sonntag 25. Juli 2004, 10:21 Uhr
Aktienkurse
Deutsche Bank AG
514000.DE
58.21
+0.09
Advanced Medien AG
126218.DE
1.26
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INFOMATEC Integrated...
622200.DE
0.045
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Comroad AG
544940.DE
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Value Management & R...
A0A8FR.DE
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Egal, ob falsche Ad-hoc oder falsche Beratung: Anleger quer durch Deutschland klagen. EURO erklärt: Wer vom Infomatec (Xetra: 622200.DE - Nachrichten - Forum) -Urteil noch profitieren kann. Bei welchen Unternehmen eine Klage ebenfalls aussichtsreich ist. Was bei Falschberatung zu beachten ist. Wie man spezialisierte Anwälte Anzeige
findet.
von Stephan Haberer
Gut 5000 Arbeitsstunden mussten seine Anwälte investieren. Drei Gerichtsinstanzen waren mit seinem Fall beschäftigt. Fast vier Jahre hat er gewartet. Dann endlich hörte der Dortmunder Frank Planeck einen Satz, wie er bei Anlegerschutzverfahren selten fällt: "Das tut man nicht. Das ist unanständig."
Einfache, klare Worte von Volker Röhricht, dem Vorsitzenden Richter beim Zweiten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Die nicht auf Planeck gemünzt waren, die der Mann aus dem Ruhrpott aber sofort verstand: "Wahnsinn, ich bekomme mein Geld zurück. Ich hatte nicht mehr gehofft, dass das wahr wird", jubelte er nach der Urteilsverkündung. Jetzt müssen die beiden Ex-Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele für den kompletten Verlust gerade stehen, den Planeck mit Aktien des Neue-Markt-Unternehmens erlitten hatte. Immerhin 46500 Euro - zuzüglich Zinsen in Höhe von knapp 11,5 Prozent pro Jahr. Planeck hatte auf Kredit gekauft.Mit dem Urteil (Az. II ZR 402/02) macht der BGH erstmals Unternehmens-Chefs persönlich für Schäden eines Aktionärs haftbar, weil sie Ad-hoc-Mitteilungen mit vorsätzlich falschen Angaben veröffentlicht haben. Als "Meilenstein der Rechtsgeschichte" sieht Professor Wolfgang Gerke, Kapitalmarktexperte an der Uni Erlangen, die Entscheidung. "Das wichtigste Anlegerurteil seit zehn Jahren", pflichtet ihm Franz Leisch bei, Jurist an der Uni Augsburg. "Das Urteil wird Rechtsgeschichte schreiben", meint auch Klaus Rotter, der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwalt des Klägers. "Jetzt ist jeder Vorstand dran, der bewusst falsche Ad-hocs verbreitet."
Bisher waren alle Klagen letztlich gescheitert, weil die Geprellten nicht nachweisen konnten, dass sie wegen einer Ad-hoc die Wertpapiere erworben haben. Hier senkte der BGH die Beweislast für die Anleger erheblich, indem er sein Urteil nicht auf das Wertpapierhandelsrecht mit seinen engen Nachweisgrenzen stützte, sondern auf das großzügigere Bürgerliche Gesetzbuch. "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc gekauft worden ist, desto eher kann man davon ausgehen, dass der Anleger sich von ihr beeinflussen ließ", führte Richter Röhricht in der mündlichen Urteilsbegründung aus.
"Schnell" - das heißt für den Juristen nicht Tage oder Stunden. Planeck etwa hatte die Infomatec-Aktien erst zwei Monate nach Veröffentlichung einer Falschmeldung erworben. Eine exakte Grenze gibt der BGH zwar nicht vor. Jedoch hat er einem anderen Aktionär, der erst neun Monate nach einer falschen Ad-hoc Infomatec-Aktien erwarb, keinen Schadensersatzanspruch mehr zuerkannt.Nicht nur die Infomatec-Vorstände haben Anleger bewusst getäuscht. Auch andere Neue-Markt-Unternehmen trieben in den Boomjahren mit falschen Meldungen die Kurse. Anlegeranwalt Rotter sieht gute Chancen auf Schadensersatz bei Advanced Medien (Xetra: 126218.DE - Nachrichten) , Biodata, Comroad (Xetra: 544940.DE - Nachrichten - Forum) , EM.TV und anderen (siehe Kasten links). Dabei ist eines wichtig: Auch wenn man es immer wieder anders liest, selbst jetzt können geprellte Anleger noch gegen die Infomatec-Vorstände klagen. Denn bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wie sie in diesem Fall vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. "Und dass Harlos und Häfele die Schädiger sind, wurde erstmals durch das Urteil des Landgerichts Augsburg am 24. September 2001 festgestellt", sagt Rotter. Folge: Die Verjährung endet demnach frühestens am 24. September 2004. Zudem muss der Beklagte nachweisen, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger gehabt haben muss.
Dass sein Mandant jetzt zwar ein schönes Urteil erstritten hat, aber nie Geld sehen wird? Für Rotter stellt sich diese Frage nicht: "Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass Häfele durch Insiderhandel 15 Millionen Euro verdient hat. Der Freistaat Bayern beschlagnahmte aber nur 380000. Irgendwo muss der Rest ja sein." Zumal die beiden Ex-Infomatec-Chefs insgesamt sieben Verteidiger zahlen konnten. Anstandslos. "Im schlimmsten Fall machen wir Taschenpfändung und verlangen einen Offenbarungseid. Das wird sich insbesondere Harlos überlegen. Der hat eine Bewährungsstrafe und fährt sofort ein, falls er eine falsche eidesstattliche Erklärung abgeben sollte." Auch für die anderen 65 Anleger, die Rotter in Sachen Infomatec vertritt, dürfte noch genug zu holen sein. Doch irgendwann sind auch 15 Millionen weg. Der Schaden, den die beiden Ex-Infomatec-Chefs verursachten, wird dagegen auf rund 250 Millionen geschätzt.Nicht nur im Fall Infomatec lohnt es also, wenn man unter den Ersten ist, die ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen. Denn auch hier gilt das Motto: "Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen."
Apropos in die Taschen greifen: Die meisten Rechtsschutzpolicen übernehmen auch hier das Prozesskostenrisiko. Nur bei Neuverträgen könnte es Probleme geben. Muss man selbst zahlen, dann stehen bei 20000 Euro Schaden in der ersten Instanz Kosten von 4650 Euro im Raum. Da will keiner verlieren.
«
Falschberatung Verjährung droht
Es klingt wie bei Monopoly: "Die Bank zahlt Ihnen 4000 Euro." Nur: Die Beträge liegen im fünf-, wenn nicht gar im sechsstelligen Bereich. Und die Geldinstitute und Anlageberater rücken das Geld nicht freiwillig raus, sondern wurden dazu verurteilt. So muss die Berenberg Bank 317000 Euro an ein Ehepaar zahlen, die Deutsche Bank (Xetra: 514000.DE - Nachrichten - Forum) an einen Anleger 150000 Euro, die Value Management & Research AG (Xetra: A0A8FR.DE - Nachrichten) 66000 und die Performance Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung 13000. In allen Fällen der Grund: falsche Beratung von Kapitalanlegern.
Immer häufiger gehen Anleger gegen Berater vor, von denen sie sich falsch oder schlecht informiert fühlen. Und immer häufiger erstreiten sie Urteile, die die Vermittler zu Schadensersatz verpflichten. In den nächsten Monaten wird die Zahl solcher Verfahren stark steigen. Denn zum Jahreswechsel - also in exakt 160 Tagen - werden besonders viele Fälle verjähren. Das heißt: Betroffene müssen aktiv werden, wenn sie ihr Geld wiedersehen wollen.Hintergrund: Zum 1. Januar 2002 wurde auch im Bereich der Kapitalanlagen die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Und für Altfälle, bei denen der Schaden vor diesem Stichtag entstanden ist, trat eine Übergangsregelung in Kraft, nach der die allermeisten Ansprüche am 31. Dezember 2004 um 24 Uhr verjähren. Davon sind solche Anleger betroffen, die in Geschlossene Fonds investierten, aber auch solche, die ihr Geld in Steuerspar-Immobilien steckten oder die atypisch stille Beteiligungen eingegangen sind.
Hat jemand 1992 auf Grund falscher Beratung in eine Immobilie in den neuen Bundesländern investiert, die sich einige Zeit später als unvermietbar erwies, dann konnte er nach altem Recht seine Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen. Er könnte also bis 2022 klagen, da der Beratungsfehler 30 Jahre zuvor stattfand. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts muss der Geschädigte bis Jahresende 2004 aktiv werden. Es sei denn, er kann eine vorsätzliche Schädigung beweisen. Dann verjährt Falschberatung erst nach zehn Jahren. Übrigens: Der Beklagte muss nachweisen, dass der Geschädigte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Kenntnis gehabt haben musste, etwa weil alle Zeitungen über ähnlich gelagerte Fälle berichteten.
Anders ist die Situation bei der Beratung zum Kauf von Aktien und anderen Wertpapieren. Hier wurden schon zum 1. April 1998 die Verjährungsfristen geändert. Mit der Folge, dass bereits bei Falschberatung nach diesem Datum eine dreijährige Verjährungsfrist gilt. Erfolgte der Kaufauftrag auf Grund fehlerhafter Beratung dagegen vor dem 1. April 1998, greift die Übergangsregelung des neuen Schuldrechts. Demnach verjähren diese Ansprüche nun "nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen, der Person des Schädigers und vom Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs erlangt hat und ein Anspruch auch tatsächlich entstanden ist", so die juristisch korrekte Formulierung. In sehr vielen Fällen ist dies ebenfalls der 31. Dezember 04.
Doch Achtung: Bei falscher Wertpapierberatung nach dem 1. April 1998 läuft die dreijährige Verjährung nicht ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern ab Entstehen des Anspruchs. Und da streiten Juristen, wann das denn sei. Viele Gerichte urteilen, der Anspruch sei mit dem Kauf entstanden. Andere - wie das Landgericht Ravensburg - gehen dagegen davon aus, dass erst ein Schaden eingetreten sein muss, etwa weil der Kurs gefallen ist. Für Rechtsanwalt Henning Leitz aus der Grünwalder Kanzlei Rotter ist das unpraktikabel. Er fragt: "Wie stark muss ein Kurs fallen, bis von wahrnehmbarem Schaden gesprochen werden kann, um fünf, zehn oder 20 Prozent?"
Doch auch das OLG Hamm argumentiert im Falle der Not leidenden Argentinien-Anleihen in diese Richtung. Demach liege ein Schaden überhaupt erst vor, wenn die Anleihe nach Fälligkeit nicht zurückgezahlt werde. Mithin beginne auch die Verjährung erst dann zu laufen.
passt irgendwie hierein, find ich...
Wie aus der Kinowelt - Kölmel drei Mal verhaftet
Der Kinowelt-Gründer Michael Kölmel ist nach einem Bericht der " Leipziger Volkszeitung" seit Ende August innerhalb einer Woche drei Mal ins Gefängnis gesteckt und wieder freigelassen worden.
Der einstige Börsenstar wurde demnach am 27. August erstmals in seiner Wohnung in München wegen Fluchtgefahr verhaftet. Am nächsten Tag hob ein Richter den Haftbefehl wieder auf. Als Kölmel sich am darauf folgenden Mittwoch wie vom Richter gefordert bei der Polizei Leipzig meldete, klickten erneut die Handschellen. Der Münchner Staatsanwalt hatte Beschwerde eingelegt.
Am Donnerstag entschied zunächst das Münchner Landgericht für Kölmel. Es folgten wieder Einspruch und Verhaftung. Die Staatsanwaltschaft zog schließlich ihren Einspruch gegen eine Freilassung zurück.
Kölmel war Ende Juli wegen Insolvenzverschleppung und Untreue zu einer Bewährungs- und Geldbuße verurteilt worden. Fluchtgefahr, wie von der Staatsanwaltschaft als Argument für die Inhaftierungen angeführt, sehen die Richter allerdings nicht: Bislang habe Kölmel nicht einmal seinen Pass bei der Behörde abgeholt.
Wie aus der Kinowelt - Kölmel drei Mal verhaftet
Der Kinowelt-Gründer Michael Kölmel ist nach einem Bericht der " Leipziger Volkszeitung" seit Ende August innerhalb einer Woche drei Mal ins Gefängnis gesteckt und wieder freigelassen worden.
Der einstige Börsenstar wurde demnach am 27. August erstmals in seiner Wohnung in München wegen Fluchtgefahr verhaftet. Am nächsten Tag hob ein Richter den Haftbefehl wieder auf. Als Kölmel sich am darauf folgenden Mittwoch wie vom Richter gefordert bei der Polizei Leipzig meldete, klickten erneut die Handschellen. Der Münchner Staatsanwalt hatte Beschwerde eingelegt.
Am Donnerstag entschied zunächst das Münchner Landgericht für Kölmel. Es folgten wieder Einspruch und Verhaftung. Die Staatsanwaltschaft zog schließlich ihren Einspruch gegen eine Freilassung zurück.
Kölmel war Ende Juli wegen Insolvenzverschleppung und Untreue zu einer Bewährungs- und Geldbuße verurteilt worden. Fluchtgefahr, wie von der Staatsanwaltschaft als Argument für die Inhaftierungen angeführt, sehen die Richter allerdings nicht: Bislang habe Kölmel nicht einmal seinen Pass bei der Behörde abgeholt.
und wenn interessiert das?
@WAD
Vorwurf Insiderhandel
Prozess gegen Gründer der Advanced Medien AG beginnt
Schritt für Schritt kommt die Aufarbeitung der Skandale am früheren Neuen Markt voran. Nach den Verfahren gegen Comroad, EM.TV und Kinowelt beginnt an diesem Dienstag am Münchner Landgericht I der vierte Strafprozess gegen einen einstigen Börsenliebling. Angeklagt sind zwei Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, 77, und Barbara Jovy, 63. Elf Verhandlungstage muss sich das Ehepaar vor Gericht verantworten. Bis zum 8. November hat Richterin Huberta Knöringer den Prozess angesetzt, eine Verlängerung ist möglich.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Betrug und Insiderhandel beim Verkauf von Aktien der Advanced Medien. Die Angeklagten hätten ihre Kenntnis über die schlechte Finanzlage der Firma genutzt und Aktien im Wert von 11,694 Millionen Euro verkauft - zu einem überhöhten Preis, behauptet die Staatsanwaltschaft. Angeblich sei verkauft worden, ohne dass der Käufer, die Conpair AG, die finanzielle Schieflage einschätzen konnte. Ein einfach klingender Vorwurf, der sich bei genauerem Hinsehen selbst als ein filmreifer Stoff entpuppt.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Wirtschaftskrimi wie folgt abgespielt: Im August 1999 ging Advanced Medien an die Börse. Von Mai 2000 an hielt die Angeklagte Barbara Jovy ein Aktienpakt in Höhe von 14,99 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt war Herbert Jovy im Aufsichtsrat der Börsenfirma, die ihren wesentlichen Umsatz mit dem Verkauf von Filmlizenzen an die Unternehmen Maxxfilm (Berlin) und Mediapix (Los Angeles) machte. Am 15. Oktober und am 1. November 2000, so sagt die Staatsanwaltschaft, seien Zahlungen beider Firmen in Höhe von 11,27 Millionen DM fällig geworden. Pünktlich gezahlt worden sei nicht. Weitere Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe hätten bis Mitte 2001 angestanden. Zu diesem Zeitpunkt, so der Vorwurf, sei klar gewesen, dass zumindest Maxxfilm nicht in vollem Umfang werde zahlen können.
Deshalb habe Advanced Medien intern die Umsatz- und Ergebnisprognose erheblich reduziert. Herbert Jovy habe das spätestens in der Aufsichtsratssitzung am 10. November erfahren, glaubt die Staatsanwaltschaft. Am 17. November gab es einen Vergleich: Die Forderungen gegenüber Maxxfilm seien reduziert und verschoben worden. Die Öffentlichkeit erfuhr von den Beschlüssen aber erst vom 30. November an per Ad-Hoc-Mitteilung. Und genau das habe das Ehepaar Jovy ausgenutzt. Am frühen Abend des 17. November verkaufte Jovy außerbörslich das Aktienpaket seiner Frau an die Conpair AG. Preis: fünf Euro pro Aktie. Der Kurs der Papiere fiel Ende November nach Bekanntgabe der prekären Finanzsituation auf 2,70 Euro.
Das Ehepaar Jovy, so lautet der Vorwurf, habe damit kursrelevante interne Informationen zu seinen Gunsten ausgenutzt. Die Höchststrafe für derartigen Betrug und Insiderhandel beträgt fünf Jahre. Kristina Läsker
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.225, Dienstag, den 28. September 2004 , Seite 26
der artikel ist nicht schlecht.
schade nur das weitere einzelheiten fehlen die den artikel noch aufgewertet hätte und noch mehr an inhaltlichen informationen hätte liefern können.
z.b. die tatsache, dass man kurz vor dem yovy verkauf die anleger mit wahnwitzigen adhoc-meldungen zugeplastert hat und so zum kauf von dvn aktien anymierte, weil angeblich DVN "350% und mehr prozent" gewinnzuwachs vermeldete...
und wie war das mit dem eingefädelten Petersen-Deal....
tja... man hätte noch so manch dubioses in dem artikel unterbringen können...
übrigens!
das der angesprochenen kurs von 2,70€ mag ja richtig sein, jedoch war das noch lange nicht die untergrenze.
einen richtigen abflug in den keller mache der kurs erst als damals die adhoc herauskam wie es bei DVN wirtschaftlich schlecht stand.
damals wurde der kurs (glaube ich) bei ca. 3,20 € ausgesetzt und nach etwas mehr als eines stunde später taxierte man den kurs auf 1,70€ runter....
das muss einen herrn wirsing damals sehr hart getroffen haben, der bekanntlichermaßen kurz zuvor ein stattliches packet aufgekauft hatte....
was mich heute immer noch sehr wundert ist,
dass die geschädigten aktionäre (incl. dem herrn wirsing und seiner davon betroffenen EMS & EMS-aktionären ) nicht schadensersatzklagen gegen yovy und Co. eingereicht haben....
nach dem WATRUM frage ich mich noch immer
schade nur das weitere einzelheiten fehlen die den artikel noch aufgewertet hätte und noch mehr an inhaltlichen informationen hätte liefern können.
z.b. die tatsache, dass man kurz vor dem yovy verkauf die anleger mit wahnwitzigen adhoc-meldungen zugeplastert hat und so zum kauf von dvn aktien anymierte, weil angeblich DVN "350% und mehr prozent" gewinnzuwachs vermeldete...
und wie war das mit dem eingefädelten Petersen-Deal....
tja... man hätte noch so manch dubioses in dem artikel unterbringen können...
übrigens!
das der angesprochenen kurs von 2,70€ mag ja richtig sein, jedoch war das noch lange nicht die untergrenze.
einen richtigen abflug in den keller mache der kurs erst als damals die adhoc herauskam wie es bei DVN wirtschaftlich schlecht stand.
damals wurde der kurs (glaube ich) bei ca. 3,20 € ausgesetzt und nach etwas mehr als eines stunde später taxierte man den kurs auf 1,70€ runter....
das muss einen herrn wirsing damals sehr hart getroffen haben, der bekanntlichermaßen kurz zuvor ein stattliches packet aufgekauft hatte....
was mich heute immer noch sehr wundert ist,
dass die geschädigten aktionäre (incl. dem herrn wirsing und seiner davon betroffenen EMS & EMS-aktionären ) nicht schadensersatzklagen gegen yovy und Co. eingereicht haben....
nach dem WATRUM frage ich mich noch immer
naja, n paar details möchte der schreiberling vielleicht noch dem staatsanwalt lassen...
schaun wa mal, wie berichterstattung + prozess weitergehen!
schaun wa mal, wie berichterstattung + prozess weitergehen!
oooch, der arme herby...
Suche nach dem richtigen Ton
Prozess um Advanced Medien beginnt mit Irritationen
Sie kamen durch die falsche Tür, jene, die zur abgesperrten Zuschauerloge führt. Vorsichtig betrat Barbara Jovy den Saal B 175, mit starrer Miene betrachtete die Angeklagte die wenigen Zuschauer, die den Auftakt zum vierten Neue-Markt-Prozess am Münchner Landgericht I verfolgen wollten. Erst dann erkannte einer der drei Anwälte den Irrtum, dirigierte die 63-Jährige und ihren auch angeklagten Ehemann Herbert wieder raus, zurück ins Kameralicht und hinein durch die richtige Tür.
Leise setzten sich die beiden Gründer der Advanced Medien AG auf die Anklagebank und schauten ratlos. Als wäre es absurd, hier zu sitzen und sich Insiderhandel und Betrug vorwerfen zu lassen. Vergehen, für die es maximal fünf Jahre Gefängnis gibt. Irritiert setzten sich der 77-Jährige und seine Frau um, als Richterin Huberta Knöringer sie etwas ruppig aufforderte, sich weiter nach vorn zu setzen: ¸¸Das schont meine Stimmbänder." In elf Prozesstagen will die Richterin bis zum 8. November klären, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft berechtigt sind. Vorwürfe, die Herbert Jovy zurückweist. Die Angeklagten sollen die finanzielle Schieflage der börsennotierten Advanced Medien gekannt und dazu genutzt haben, ein Aktienpaket von Barbara Jovy überteuert zu verkaufen - bevor offiziell bekannt wurde, dass die Firma Umsatz und Ergebnis drastisch nach unten korrigieren musste und sich der Kurs halbierte. Doch zum Auftakt ging es kaum um Bilanzielles. Erstmal musste der richtige Ton für den Prozess gefunden werden. Als die Richterin Herbert Jovy auf seine vier Tage in Untersuchungshaft ansprach, begann dieser zu weinen. Später, als der Jurist sein Leben schilderte, schillerte ein teils glückloser Filmhändler durch, einer, der von sich sagt, er sei ¸¸vermögenslos". Doch auch einer, der Erinnerungslücken hat. So wusste der Angeklagte nicht, ob seine erste Frau verstorben ist, bevor oder nachdem sie sich scheiden ließen. Für einen Prozess, bei dem es darauf ankommen wird, wer zu welchem Zeitpunkt welche Informationen hatte, könnten sich solche Lücken als mühsam erweisen. Kristina Läsker
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.226, Mittwoch, den 29. September 2004 , Seite 27
Suche nach dem richtigen Ton
Prozess um Advanced Medien beginnt mit Irritationen
Sie kamen durch die falsche Tür, jene, die zur abgesperrten Zuschauerloge führt. Vorsichtig betrat Barbara Jovy den Saal B 175, mit starrer Miene betrachtete die Angeklagte die wenigen Zuschauer, die den Auftakt zum vierten Neue-Markt-Prozess am Münchner Landgericht I verfolgen wollten. Erst dann erkannte einer der drei Anwälte den Irrtum, dirigierte die 63-Jährige und ihren auch angeklagten Ehemann Herbert wieder raus, zurück ins Kameralicht und hinein durch die richtige Tür.
Leise setzten sich die beiden Gründer der Advanced Medien AG auf die Anklagebank und schauten ratlos. Als wäre es absurd, hier zu sitzen und sich Insiderhandel und Betrug vorwerfen zu lassen. Vergehen, für die es maximal fünf Jahre Gefängnis gibt. Irritiert setzten sich der 77-Jährige und seine Frau um, als Richterin Huberta Knöringer sie etwas ruppig aufforderte, sich weiter nach vorn zu setzen: ¸¸Das schont meine Stimmbänder." In elf Prozesstagen will die Richterin bis zum 8. November klären, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft berechtigt sind. Vorwürfe, die Herbert Jovy zurückweist. Die Angeklagten sollen die finanzielle Schieflage der börsennotierten Advanced Medien gekannt und dazu genutzt haben, ein Aktienpaket von Barbara Jovy überteuert zu verkaufen - bevor offiziell bekannt wurde, dass die Firma Umsatz und Ergebnis drastisch nach unten korrigieren musste und sich der Kurs halbierte. Doch zum Auftakt ging es kaum um Bilanzielles. Erstmal musste der richtige Ton für den Prozess gefunden werden. Als die Richterin Herbert Jovy auf seine vier Tage in Untersuchungshaft ansprach, begann dieser zu weinen. Später, als der Jurist sein Leben schilderte, schillerte ein teils glückloser Filmhändler durch, einer, der von sich sagt, er sei ¸¸vermögenslos". Doch auch einer, der Erinnerungslücken hat. So wusste der Angeklagte nicht, ob seine erste Frau verstorben ist, bevor oder nachdem sie sich scheiden ließen. Für einen Prozess, bei dem es darauf ankommen wird, wer zu welchem Zeitpunkt welche Informationen hatte, könnten sich solche Lücken als mühsam erweisen. Kristina Läsker
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.226, Mittwoch, den 29. September 2004 , Seite 27
mittellos?
erinnerungslücken?
und dann auch noch rummflennen
erinnerungslücken?
und dann auch noch rummflennen
ob durli auch im saal hockt und seinem mentor die daumen drückt?!
....Als die Richterin Herbert Jovy auf seine vier Tage in Untersuchungshaft ansprach, begann dieser zu weinen. Später, als der Jurist sein Leben schilderte, schillerte ein teils glückloser Filmhändler durch, einer, der von sich sagt, er sei ¸¸vermögenslos"....
jetzt kommen mir aber die tränen...aber vor lachen
mensch...da fällt mir gerade ein, das diese glücklosigkeit
schon in den frühen ´70er jahren seinen anfang nahm. damals war das jovyische 50 mille-bauherrenprojekt am ku´damm in berlin auch so ein glückloses projekt.
vor allem für all diejenigen die damals ab 10.000 DM aufwärts in diese "glücklose" bauherrenprojekt investierten und am ende noch glückloser feststellen mussten das sie von ihrer investition nichts mehr sehen würden...
das bischen aufgebrummte strafe muss der meister aber wohl doch gut verkraftet und weggesteckt haben...denn ins filmgeschäft konnte er ja letztendlich dann doch noch einsteigen.
und das im großen stile
jetzt kommen mir aber die tränen...aber vor lachen
mensch...da fällt mir gerade ein, das diese glücklosigkeit
schon in den frühen ´70er jahren seinen anfang nahm. damals war das jovyische 50 mille-bauherrenprojekt am ku´damm in berlin auch so ein glückloses projekt.
vor allem für all diejenigen die damals ab 10.000 DM aufwärts in diese "glücklose" bauherrenprojekt investierten und am ende noch glückloser feststellen mussten das sie von ihrer investition nichts mehr sehen würden...
das bischen aufgebrummte strafe muss der meister aber wohl doch gut verkraftet und weggesteckt haben...denn ins filmgeschäft konnte er ja letztendlich dann doch noch einsteigen.
und das im großen stile
ich meine, man sollte dem alter respekt zollen und vor allem auch mitleid haben
eigentlich sollten alle aktiven und ehemalige dvn-aktionäre für "die" armen sammeln.
sagen wir mal 10 cent pro im eigenbesitz befindliche oder besessene ex-dvn-aktie wären doch angemessen.
meint ihr nicht auch?
ach was mir bei dieser gelegenheit noch einfällt,
südlich von münchen und im hohen norden (auf sylt ) soll es so einige grundstücke und häuser geben...
der zeitungsschreiber sollte sich auch mal mit dieser thematik näher beschäftigen....und andere herrschaften in robe vielleicht auch... ;-)
vielleicht kann der zeitungsschreiber ja die
initiative ergreifen und eine spendenaktion auf den weg bringen?
eigentlich sollten alle aktiven und ehemalige dvn-aktionäre für "die" armen sammeln.
sagen wir mal 10 cent pro im eigenbesitz befindliche oder besessene ex-dvn-aktie wären doch angemessen.
meint ihr nicht auch?
ach was mir bei dieser gelegenheit noch einfällt,
südlich von münchen und im hohen norden (auf sylt ) soll es so einige grundstücke und häuser geben...
der zeitungsschreiber sollte sich auch mal mit dieser thematik näher beschäftigen....und andere herrschaften in robe vielleicht auch... ;-)
vielleicht kann der zeitungsschreiber ja die
initiative ergreifen und eine spendenaktion auf den weg bringen?
#167
megalol
Zieht der voll die Memmentour ab, ist ja wiederlich.
Und ganz mittellos ist er, versteht sich von selbst
megalol
Zieht der voll die Memmentour ab, ist ja wiederlich.
Und ganz mittellos ist er, versteht sich von selbst
Hat jemand den Artikel der Süddeutschen Zeitung
vom 20.10.04 gelesen?
Vielleicht kann jemand den Artikel mal hier reinstellen!?
Advanced Medien AG 20.10.04
"SDZ: Freispruch einer Angeklagten rückt näher"
vom 20.10.04 gelesen?
Vielleicht kann jemand den Artikel mal hier reinstellen!?
Advanced Medien AG 20.10.04
"SDZ: Freispruch einer Angeklagten rückt näher"
Habs nur gelesen.
Seine Alte wird freigesprochen weil ihr Alter immer für sie unterschrieben hat und sie angeblich von nix eine Ahnung hatte.
Ganz schön schlau die Tusse - sagt sie ist blöd und weiß von nix und entgeht der Strafe.
Blöd stellen/sein hilft halt immer in diesem Staat.
Seine Alte wird freigesprochen weil ihr Alter immer für sie unterschrieben hat und sie angeblich von nix eine Ahnung hatte.
Ganz schön schlau die Tusse - sagt sie ist blöd und weiß von nix und entgeht der Strafe.
Blöd stellen/sein hilft halt immer in diesem Staat.
habs selbst gefunden....
liest sich dann doch etwas anderes als die überschrift erahnen lies...das ist auch gut so!
Süddeutsche Zeitung vom 20.10.04
Freispruch einer Angeklagten rückt näher
Im Prozess um Advanced Medien hat noch kein Zeuge die Mitgründerin Barbara Jovy beschuldigt läs München - Im Prozess gegen die Gründer der ehemaligen Neue-Markt-Firma Advanced Medien wird ein Freispruch von Barbara Jovy immer wahrscheinlicher. Gemeinsam mit ihrem Mann, dem 77-jährigen Filmkaufmann Herbert Jovy, ist die 63-Jährige wegen Betrugs und Insiderhandels angeklagt. ¸¸Nach momentanem Stand hat kein einziger Zeuge Frau Jovy belastet", sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer zur Süddeutschen Zeitung.
14 Zeugen haben seit Prozessbeginn Ende September am
Münchner Landgericht I ausgesagt. Keiner, so Knöringer, habe mit Barbara Jovy persönlich zu tun gehabt oder kenne sie.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Ehepaar, im Herbst 2000 ein Aktienpaket von Barbara Jovy überteuert an ahnungslose Interessenten für knapp zwölf Millionen Euro verkauft zu haben. Zu diesem Zeitpunkt, so der Verdacht, hätten die Jovys schongewusst, dass Advanced Medien in eine finanzielle Schieflage geraten war. Aber erst nach dem Verkauf habe die Firma Umsatz und Ergebnis offiziell nach unten korrigiert, woraufhin sich Kurs und Aktienwert halbierten.
Bereits am Montag hatten die Verteidiger beantragt, das Verfahren gegen Barbara Jovy von dem ihres Mannes abzutrennen. ¸¸Wir wollen, dass Frau Jovy freigesprochen wird", sagte Anwalt Stavros Konstantinidis. Seine Begründung: Allein Herbert Jovy habe gehandelt. ¸¸Barbara Jovy hatte mit der ganzen Sache nichts zu tun", behauptet er.
Staatsanwältin Petra Zimmermann teilt diese Auffassung nicht. Es könne bisher nicht ausgeschlossen werden, dass es eine Abrede zwischen den Angeklagten gegeben habe, sagte sie. Diese Meinung vertritt auch Richterin Knöringer. Sie werde über die Abtrennung des Verfahrens nach Aussage des letzten Zeugen am 8. November entscheiden, sagte sie.
Vergangene Woche hatte sich im Prozess herausgestellt, dass Herbert Jovy den Großteil aller Papiere für seine Frau unterschrieb - wozu er die Vollmacht hatte.
Ein bemerkenswertes Detail hatte das Gericht verärgert: So hat Herbert Jovy auf vielen Verträgen die Schrift seiner Frau einfach nachgeahmt. Für Unbeteiligte, so Knöringer, musste der Eindruck entstehen, Barbara Jovy habe persönlich unterschrieben und nicht ihr Mann. ¸¸Hätten wir das gewusst, wäre Frau Jovy womöglich nicht angeklagt worden", sagte sie.
liest sich dann doch etwas anderes als die überschrift erahnen lies...das ist auch gut so!
Süddeutsche Zeitung vom 20.10.04
Freispruch einer Angeklagten rückt näher
Im Prozess um Advanced Medien hat noch kein Zeuge die Mitgründerin Barbara Jovy beschuldigt läs München - Im Prozess gegen die Gründer der ehemaligen Neue-Markt-Firma Advanced Medien wird ein Freispruch von Barbara Jovy immer wahrscheinlicher. Gemeinsam mit ihrem Mann, dem 77-jährigen Filmkaufmann Herbert Jovy, ist die 63-Jährige wegen Betrugs und Insiderhandels angeklagt. ¸¸Nach momentanem Stand hat kein einziger Zeuge Frau Jovy belastet", sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer zur Süddeutschen Zeitung.
14 Zeugen haben seit Prozessbeginn Ende September am
Münchner Landgericht I ausgesagt. Keiner, so Knöringer, habe mit Barbara Jovy persönlich zu tun gehabt oder kenne sie.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Ehepaar, im Herbst 2000 ein Aktienpaket von Barbara Jovy überteuert an ahnungslose Interessenten für knapp zwölf Millionen Euro verkauft zu haben. Zu diesem Zeitpunkt, so der Verdacht, hätten die Jovys schongewusst, dass Advanced Medien in eine finanzielle Schieflage geraten war. Aber erst nach dem Verkauf habe die Firma Umsatz und Ergebnis offiziell nach unten korrigiert, woraufhin sich Kurs und Aktienwert halbierten.
Bereits am Montag hatten die Verteidiger beantragt, das Verfahren gegen Barbara Jovy von dem ihres Mannes abzutrennen. ¸¸Wir wollen, dass Frau Jovy freigesprochen wird", sagte Anwalt Stavros Konstantinidis. Seine Begründung: Allein Herbert Jovy habe gehandelt. ¸¸Barbara Jovy hatte mit der ganzen Sache nichts zu tun", behauptet er.
Staatsanwältin Petra Zimmermann teilt diese Auffassung nicht. Es könne bisher nicht ausgeschlossen werden, dass es eine Abrede zwischen den Angeklagten gegeben habe, sagte sie. Diese Meinung vertritt auch Richterin Knöringer. Sie werde über die Abtrennung des Verfahrens nach Aussage des letzten Zeugen am 8. November entscheiden, sagte sie.
Vergangene Woche hatte sich im Prozess herausgestellt, dass Herbert Jovy den Großteil aller Papiere für seine Frau unterschrieb - wozu er die Vollmacht hatte.
Ein bemerkenswertes Detail hatte das Gericht verärgert: So hat Herbert Jovy auf vielen Verträgen die Schrift seiner Frau einfach nachgeahmt. Für Unbeteiligte, so Knöringer, musste der Eindruck entstehen, Barbara Jovy habe persönlich unterschrieben und nicht ihr Mann. ¸¸Hätten wir das gewusst, wäre Frau Jovy womöglich nicht angeklagt worden", sagte sie.
Les ich das richtig, dass die Unterschrift nachgeahmt wurde? Wenn ja, müsste es sich ja um Urkundenfälschung handeln, oder?
Gruß chancenmaster
Gruß chancenmaster
#177 du hast den sehtest bestanden und musst nicht fielmann aufsuchen
Fragt sich nur ob man dem alten Jovy dafür auf die Finger klopft oder ob man das nur hernimmt um seine Alte freizusprechen - wir werden sehen.
ich bin zwar keine richterin oder richter, aber ich glaube noch an unsere gerichtsbarkeit,
obwohl recht haben und recht bekommen zwei paar schuhe sind....
obwohl recht haben und recht bekommen zwei paar schuhe sind....
die Kleingartensaison nähert sich dem Ende
älter, aber aktuell genug
München, 07.12.04 / 10:47
Barbara Jovy freigesprochen
Wie die "Süddeutsche Zeitung" heute berichtet, wurde Barbara Jovy im Prozess gegen die Gründer des Münchner Filmlizenzunternehmens Advanced Medien AG freigesprochen, da sich die Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Im Prozess gegen ihren Ehemann, Herbert Jovy ist noch kein Ende abzusehen. Dieser habe zahlreiche Beweisanträge gestellt, die den Prozess in die Länge ziehen werden, wie es in der Meldung weiter heißt.
Im seit Ende September vor dem Münchner Landgericht I verhandelten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Herbert und Barbara Jovy wegen Betrug und Insiderhandel angeklagt.
München, 07.12.04 / 10:47
Barbara Jovy freigesprochen
Wie die "Süddeutsche Zeitung" heute berichtet, wurde Barbara Jovy im Prozess gegen die Gründer des Münchner Filmlizenzunternehmens Advanced Medien AG freigesprochen, da sich die Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Im Prozess gegen ihren Ehemann, Herbert Jovy ist noch kein Ende abzusehen. Dieser habe zahlreiche Beweisanträge gestellt, die den Prozess in die Länge ziehen werden, wie es in der Meldung weiter heißt.
Im seit Ende September vor dem Münchner Landgericht I verhandelten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Herbert und Barbara Jovy wegen Betrug und Insiderhandel angeklagt.
...recht haben und recht bekommen zwei paar schuhe sind....
die zeit wird uns zeigen welcher schuh passen wird!
guten rutsch!
die zeit wird uns zeigen welcher schuh passen wird!
guten rutsch!
moin durli, langsam wird es um deinen mentor eng…
SZ 02.02.2005
Letzter Zeuge belastet Filmkaufmann Jovy
Flut von Beweisanträgen verlängert Gerichtsverfahren gegen den Gründer von Advanced Medien
Kristina Läsker
München - Im Strafprozess gegen die Gründer der ehemaligen Neue-Markt-Firma Advanced Medien hat der letzte von 17 Zeugen ausgesagt und den Hauptangeklagten Herbert Jovy schwer belastet. Dem 77-jährigen Filmrechtehändler wird Betrug und Insiderhandel vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ver-dächtigt Jovy, im November 2000 ein Paket mit Advanced-Medien-Aktien für 11,7 Millionen Euro überteu-ert an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben. Der Vorwurf von Staatsanwältin Petra Zimmermann: Zu diesem Zeitpunkt habe Jovy, damals im Aufsichtsrat der Advanced Medien, bereits gewusst, dass die Firma finanziell in eine Schieflage geraten war und deutlich weniger Umsatz und Gewinn als geplant erzie-len würde. Dies habe Jovy aber verschwiegen.
Der Käufer der Aktien, die Conpair AG, hat diesen Verdacht am Montag bestätigt: „Ich habe damit fragen wollen, ob es wichtige Fakten gibt, die ich als Käufer wissen muss“, so Nelles. Der Angeklagte habe dies stets verneint. Nelles bestätigte, dass die Essener Firma Conpair als Zwischenhändler aufgetreten sei. „Wir haben das Aktienpaket für die Firma EMS gekauft und es einige Tage später an diese veräußert.“ Ad-vanced Medien habe die reduzierten Ergebniszahlen erst danach bekannt gegeben, so Staatsanwältin Petra Zimmermann. Daraufhin brach der Aktienkurs ein, der Wert des Paketes halbierte sich.
Schroffes Auftreten
Das Verfahren gegen Jovy, in dem zu Anfang auch seine inzwischen freigesprochene Frau Barbara, 63, mitangegklagt war, läuft seit Ende September am Landgericht München I. Es ist der vierte Prozess gegen eine der Firmen, die am Neuen Markt notiert waren. Ursprünglich hatte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer elf Prozesstage angesetzt. Das es bereits 16 Verhandlungen gab, ist dem Zeugen Nelles und einer Flut von Beweisanträgen zuzuschreiben. Nelles hatte bei seiner ersten Ladung nicht genügend Zeit eingeplant, um alle offenen Fragen zu beantworten. Zu zwei weiteren Terminen hatte er sich jeweils kurz-fristig entschuldigen lassen. Der angeklagte Jovy und sein Wahlverteidiger Wolfgang Kreutzer haben in-zwischen angemahnt, bis zum 17. Februar alle weitern Anträge zu stellen. Doch der Angeklagte selbst wird vermutlich dafür sorgen, dass sich das Verfahren weiter in die Länge zieht. „Ich möchte, dass man mir zu-sätzlich einen Pflichtverteidiger stellt“, forderte Jovy am Montag. Der Grund: Sein Anwalt habe nicht ge-nügend Zeit für ihn und er wolle mehr Beweisanträge stellen. Das Gericht will nun bis Mitte Februar ent-scheiden, ob ein mit dem Verfahren unvertrauter Verteidiger hinzugezogen wird. „Sie haben eine falsche Vorstellung von dem Machbaren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Jovy stellte außerdem den An-trag, dass ihm der mögliche Pflichtverteidiger vom Gericht bezahlt werde, „weil ich verarmt bin“. Dies wird von Gericht und Staatsanwaltschaft aber angezweifelt. Jovy hat sich bisher sehr vage zu seinem Eigentum geäußert, offiziell ist nur seine Frau vermögend, weshalb diese Verfahrensbeteiligte bleibt.
Mit seinem bisweilen schroffen Auftreten vor Gericht könnte sich der Angeklagte die Chance auf eine Eini-gung verspielt haben. Kurz vor Weihnachten hatte die Richterin angeboten, dass >Jovy zwei Jahre Haft auf Bewährung erhält und ein noch zu definierender Teil seines Vermögens eingezogen wird. Damit ist der Angeklagte nicht einverstanden: „Ich meine, dass Sie mich freisprechen müssen.“
_
soviel zum realitätsverlust…
SZ 02.02.2005
Letzter Zeuge belastet Filmkaufmann Jovy
Flut von Beweisanträgen verlängert Gerichtsverfahren gegen den Gründer von Advanced Medien
Kristina Läsker
München - Im Strafprozess gegen die Gründer der ehemaligen Neue-Markt-Firma Advanced Medien hat der letzte von 17 Zeugen ausgesagt und den Hauptangeklagten Herbert Jovy schwer belastet. Dem 77-jährigen Filmrechtehändler wird Betrug und Insiderhandel vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ver-dächtigt Jovy, im November 2000 ein Paket mit Advanced-Medien-Aktien für 11,7 Millionen Euro überteu-ert an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben. Der Vorwurf von Staatsanwältin Petra Zimmermann: Zu diesem Zeitpunkt habe Jovy, damals im Aufsichtsrat der Advanced Medien, bereits gewusst, dass die Firma finanziell in eine Schieflage geraten war und deutlich weniger Umsatz und Gewinn als geplant erzie-len würde. Dies habe Jovy aber verschwiegen.
Der Käufer der Aktien, die Conpair AG, hat diesen Verdacht am Montag bestätigt: „Ich habe damit fragen wollen, ob es wichtige Fakten gibt, die ich als Käufer wissen muss“, so Nelles. Der Angeklagte habe dies stets verneint. Nelles bestätigte, dass die Essener Firma Conpair als Zwischenhändler aufgetreten sei. „Wir haben das Aktienpaket für die Firma EMS gekauft und es einige Tage später an diese veräußert.“ Ad-vanced Medien habe die reduzierten Ergebniszahlen erst danach bekannt gegeben, so Staatsanwältin Petra Zimmermann. Daraufhin brach der Aktienkurs ein, der Wert des Paketes halbierte sich.
Schroffes Auftreten
Das Verfahren gegen Jovy, in dem zu Anfang auch seine inzwischen freigesprochene Frau Barbara, 63, mitangegklagt war, läuft seit Ende September am Landgericht München I. Es ist der vierte Prozess gegen eine der Firmen, die am Neuen Markt notiert waren. Ursprünglich hatte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer elf Prozesstage angesetzt. Das es bereits 16 Verhandlungen gab, ist dem Zeugen Nelles und einer Flut von Beweisanträgen zuzuschreiben. Nelles hatte bei seiner ersten Ladung nicht genügend Zeit eingeplant, um alle offenen Fragen zu beantworten. Zu zwei weiteren Terminen hatte er sich jeweils kurz-fristig entschuldigen lassen. Der angeklagte Jovy und sein Wahlverteidiger Wolfgang Kreutzer haben in-zwischen angemahnt, bis zum 17. Februar alle weitern Anträge zu stellen. Doch der Angeklagte selbst wird vermutlich dafür sorgen, dass sich das Verfahren weiter in die Länge zieht. „Ich möchte, dass man mir zu-sätzlich einen Pflichtverteidiger stellt“, forderte Jovy am Montag. Der Grund: Sein Anwalt habe nicht ge-nügend Zeit für ihn und er wolle mehr Beweisanträge stellen. Das Gericht will nun bis Mitte Februar ent-scheiden, ob ein mit dem Verfahren unvertrauter Verteidiger hinzugezogen wird. „Sie haben eine falsche Vorstellung von dem Machbaren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Jovy stellte außerdem den An-trag, dass ihm der mögliche Pflichtverteidiger vom Gericht bezahlt werde, „weil ich verarmt bin“. Dies wird von Gericht und Staatsanwaltschaft aber angezweifelt. Jovy hat sich bisher sehr vage zu seinem Eigentum geäußert, offiziell ist nur seine Frau vermögend, weshalb diese Verfahrensbeteiligte bleibt.
Mit seinem bisweilen schroffen Auftreten vor Gericht könnte sich der Angeklagte die Chance auf eine Eini-gung verspielt haben. Kurz vor Weihnachten hatte die Richterin angeboten, dass >Jovy zwei Jahre Haft auf Bewährung erhält und ein noch zu definierender Teil seines Vermögens eingezogen wird. Damit ist der Angeklagte nicht einverstanden: „Ich meine, dass Sie mich freisprechen müssen.“
_
soviel zum realitätsverlust…
Schlimm finde ich, daß sie dem alten Sack 2 Jahre auf Bewährung angeboten haben.
Der muß für einige Jahre weggesperrt werden und das Geld von seiner ach so unschuldigen Alten muß eingezogen werden bevor es komplett in die Taschen seiner Tochter und dem dubiosen Schwiegersohn wandert.
Der muß für einige Jahre weggesperrt werden und das Geld von seiner ach so unschuldigen Alten muß eingezogen werden bevor es komplett in die Taschen seiner Tochter und dem dubiosen Schwiegersohn wandert.
ich schmeiss mich wech!
„Ich möchte, dass man mir zu-sätzlich einen Pflichtverteidiger stellt“, forderte Jovy am Montag. Der Grund: Sein Anwalt habe nicht ge-nügend Zeit für ihn und er wolle mehr Beweisanträge stellen. Das Gericht will nun bis Mitte Februar ent-scheiden, ob ein mit dem Verfahren unvertrauter Verteidiger hinzugezogen wird. „Sie haben eine falsche Vorstellung von dem Machbaren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Jovy stellte außerdem den An-trag, dass ihm der mögliche Pflichtverteidiger vom Gericht bezahlt werde, „weil ich verarmt bin“
„Ich möchte, dass man mir zu-sätzlich einen Pflichtverteidiger stellt“, forderte Jovy am Montag. Der Grund: Sein Anwalt habe nicht ge-nügend Zeit für ihn und er wolle mehr Beweisanträge stellen. Das Gericht will nun bis Mitte Februar ent-scheiden, ob ein mit dem Verfahren unvertrauter Verteidiger hinzugezogen wird. „Sie haben eine falsche Vorstellung von dem Machbaren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Jovy stellte außerdem den An-trag, dass ihm der mögliche Pflichtverteidiger vom Gericht bezahlt werde, „weil ich verarmt bin“
achja: was das für die anderen prozesse bedeuten könnte ist aber schon klar, oder...
auf, auf
zum machbaren - da geht noch einiges
zum machbaren - da geht noch einiges
#189 ".....auf, auf zum machbaren - da geht noch einiges...."
nix auf auf zum nachbarn...DVN überholt EMS....ein gutes zeichen....!?
EMS 1,75 -3,31% -0,06
Advanced Medien 1,89 +0,53% +0,01
nix auf auf zum nachbarn...DVN überholt EMS....ein gutes zeichen....!?
EMS 1,75 -3,31% -0,06
Advanced Medien 1,89 +0,53% +0,01
geht doch
..ist eigentlich schon zu Ende??
Der Prozess?
Ich würd den Alten gern in Ketten sehn. Obwohl ich nie Adv. medien hatte. Aber der Typ "stank" einfach und andere haben es zu spät gerochen....
Der Prozess?
Ich würd den Alten gern in Ketten sehn. Obwohl ich nie Adv. medien hatte. Aber der Typ "stank" einfach und andere haben es zu spät gerochen....
Tagestief 1,74 !!!! und das ist erst der anfang vom kursrutsch! na, was sagt ihr nun????
#193
kein rt aber mitreden wollen...
kein rt aber mitreden wollen...
#192
nein, zieht sich noch...
nein, zieht sich noch...
#194 tagestief ist doch 1,74
dein Tagestief liegt gerade mitten über Deutscheland
#197. warum nur ist der kurs so abgestürzt heute, wo ihr doch alle sooo optimistisch und keiner dran denkt, dass den aktionären schon wieder geld aus der tasche gelockt werden soll mit der kapitalerhöhung, von der gewinnverwässerung aufgrund der dann höheren aktienzahl ganz zu schweigen
kranker geist.
#199, also ich hab euch ja immer schon gewarnt vor dieser pommesbude. wer nicht hören will, muß es eben (am geldbeutel) fühlen, denkt an diese worte in den nächsten tagen, denn der heutige kursverlauf war erst der anfang vom abwärtstrend......
du musst die Zeitung auch mal richtig herum halten - dann siehst du auch, dass Bayern München nicht Tabellenletzter der Bundesliga ist - und einige Sachen würdest du dann auch besser erkennen können
...der war nicht schlecht ...
#201 geh mal in den thread "advanced medien vor dem durchbruch" dort gibt es aktuelle wertvolle und kritische statements, nicht nur von mir!!!! auch andere sind mittlerweile aufgewacht
stimmt, wertvoll und kritisch, ganz das Gegenteil von Dir, mein Lieber.
kopien waren schon immer schlechter als ihr original,
imgrundegenommen kann man sogar darauf verzichten.
ein echter durlacher hätte hier nicht gepostet.
imgrundegenommen kann man sogar darauf verzichten.
ein echter durlacher hätte hier nicht gepostet.
Wiedermsl viel zu billig - nur Bewährung, statt in den Knast wie es sich gehört.
`SZ`: Advanced-Medien-Gründer Jovy zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
05.04.05 09:47
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München hat nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien , Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie die Zeitung am Dienstag berichtete, müsse außerdem Jovys Frau Barbara 200.000 Euro zahlen. Der Staatsanwalt hatte Jovy vorgeworfen, er habe im November 2000 ein Aktienpaket für 11,7 Millionen Euro überteuert an ahnungslose Interessierte verkauft, obwohl er bereits von der finanziellen Schieflage seiner Firma wusste./so/jb/sk
`SZ`: Advanced-Medien-Gründer Jovy zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
05.04.05 09:47
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München hat nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien , Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie die Zeitung am Dienstag berichtete, müsse außerdem Jovys Frau Barbara 200.000 Euro zahlen. Der Staatsanwalt hatte Jovy vorgeworfen, er habe im November 2000 ein Aktienpaket für 11,7 Millionen Euro überteuert an ahnungslose Interessierte verkauft, obwohl er bereits von der finanziellen Schieflage seiner Firma wusste./so/jb/sk
Ist ein Witz das Urteil.
aber immerhin verurteilt...
und hier steht auch mal angedeutet mit drin, das die alte dvn nix mehr mit der neuen dvn1 zu tun hat
Insiderurteil gegen Jovy
MÜNCHEN, 5. April (dpa). Das Landgericht München hat den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jovy war vorgeworfen worden, Ende 2000 ein Aktienpaket von gut elf Millionen Euro an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt von Finanzproblemen des Unternehmens bereits gewußt habe. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, soll 200000 Euro zahlen. Jovy war Ende 2002 festgenommen, aber gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Nach der Krise waren die Geschäfte des Unternehmens fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr faßte Advanced Medien aber wieder Tritt und steigerte den Umsatz auch durch eine Übernahme von 1,0 Million Euro auf knapp 15 Millionen Euro. Vom Landgericht München wurden in den vergangenen Jahren bereits Unternehmenchefs von anderen Neue-Markt-Gesellschaften verurteilt, darunter die einstigen EM.TV-Manager Thomas und Florian Haffa.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.04.2005 Seite 19
und hier steht auch mal angedeutet mit drin, das die alte dvn nix mehr mit der neuen dvn1 zu tun hat
Insiderurteil gegen Jovy
MÜNCHEN, 5. April (dpa). Das Landgericht München hat den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jovy war vorgeworfen worden, Ende 2000 ein Aktienpaket von gut elf Millionen Euro an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt von Finanzproblemen des Unternehmens bereits gewußt habe. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, soll 200000 Euro zahlen. Jovy war Ende 2002 festgenommen, aber gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Nach der Krise waren die Geschäfte des Unternehmens fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr faßte Advanced Medien aber wieder Tritt und steigerte den Umsatz auch durch eine Übernahme von 1,0 Million Euro auf knapp 15 Millionen Euro. Vom Landgericht München wurden in den vergangenen Jahren bereits Unternehmenchefs von anderen Neue-Markt-Gesellschaften verurteilt, darunter die einstigen EM.TV-Manager Thomas und Florian Haffa.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.04.2005 Seite 19
Der alte Sack hat 11 Mios ergaunert und bekommt dafür 2 Jahre auf Bewährung und seine Alte muß von den 11 Mios 200 000 abgeben - war doch ein tolles Geschäft und weh hats auch nicht getan.
Da kann man eigentlich nur dringend zur Nachahmung raten !!!
So schaut unsere Justiz aus - herzlichen Glückwunsch, die Gerichtigkeit hat mal wieder gesiegt.
Da kann man eigentlich nur dringend zur Nachahmung raten !!!
So schaut unsere Justiz aus - herzlichen Glückwunsch, die Gerichtigkeit hat mal wieder gesiegt.
Vielleicht isser von WW entlastet worden, wer weiß??????
hihi... stichwort ww... da fällt mir grad dies hier zu ein
@lbb
so wars wohl übrigens...
so wars wohl übrigens...
Zu so einem Urteil kann man nur den Kopf schütteln.
"Ich habe kein Respekt mehr vor unserer Rechtssprechung!"
"Ich habe kein Respekt mehr vor unserer Rechtssprechung!"
kann man in Deutschland überhaupt noch vor irgend etwas Respekt haben , was Obrigkeit etc. angeht???
Ich habe da meine berechtigten Zweifel
Ich habe da meine berechtigten Zweifel
der wird im knast noch`n pflegefall, stimmts durli?
naja, was soll der richter machen, wenn ein zeuge ihn entlastet, weil sonst ganz andere dinge auf den tisch kommen...
Da laesst sich jemand um zig Millionen abzocken...
und entlastet....
Kursziel ems = 99 Cent
Und das ist noch zuviel
und entlastet....
Kursziel ems = 99 Cent
Und das ist noch zuviel
Wie hat er entlastet - kannst mal bitte helfen, habe das nicht mitbekommen.
200k€
macht 80645 126218.
aber immerhin verurteilt...
und hier steht auch mal angedeutet mit drin, das die alte dvn nix mehr mit der neuen dvn1 zu tun hat
Insiderurteil gegen Jovy
MÜNCHEN, 5. April (dpa). Das Landgericht München hat den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jovy war vorgeworfen worden, Ende 2000 ein Aktienpaket von gut elf Millionen Euro an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt von Finanzproblemen des Unternehmens bereits gewußt habe. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, soll 200000 Euro zahlen. Jovy war Ende 2002 festgenommen, aber gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Nach der Krise waren die Geschäfte des Unternehmens fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr faßte Advanced Medien aber wieder Tritt und steigerte den Umsatz auch durch eine Übernahme von 1,0 Million Euro auf knapp 15 Millionen Euro. Vom Landgericht München wurden in den vergangenen Jahren bereits Unternehmenchefs von anderen Neue-Markt-Gesellschaften verurteilt, darunter die einstigen EM.TV-Manager Thomas und Florian Haffa.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.04.2005 Seite 19
ERSTAUNLICH...SO WENIG RESONANZ UND AUFREGUNG...
und hier steht auch mal angedeutet mit drin, das die alte dvn nix mehr mit der neuen dvn1 zu tun hat
Insiderurteil gegen Jovy
MÜNCHEN, 5. April (dpa). Das Landgericht München hat den Gründer des Filmrechtehändlers Advanced Medien, Herbert Jovy, wegen Insiderhandels und Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Jovy war vorgeworfen worden, Ende 2000 ein Aktienpaket von gut elf Millionen Euro an ahnungslose Interessenten verkauft zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt von Finanzproblemen des Unternehmens bereits gewußt habe. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, soll 200000 Euro zahlen. Jovy war Ende 2002 festgenommen, aber gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Nach der Krise waren die Geschäfte des Unternehmens fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr faßte Advanced Medien aber wieder Tritt und steigerte den Umsatz auch durch eine Übernahme von 1,0 Million Euro auf knapp 15 Millionen Euro. Vom Landgericht München wurden in den vergangenen Jahren bereits Unternehmenchefs von anderen Neue-Markt-Gesellschaften verurteilt, darunter die einstigen EM.TV-Manager Thomas und Florian Haffa.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.04.2005 Seite 19
ERSTAUNLICH...SO WENIG RESONANZ UND AUFREGUNG...
@wad
gibt doch kaum einen mehr, der die zusammenhänge kennt. WER soll sich da aufregen. ist halt nur noch ne randnotiz. und das kann einem dvn1 aktionär (betonung dabei auf der EINS) auch nur recht sein...
traurig is schon!
gibt doch kaum einen mehr, der die zusammenhänge kennt. WER soll sich da aufregen. ist halt nur noch ne randnotiz. und das kann einem dvn1 aktionär (betonung dabei auf der EINS) auch nur recht sein...
traurig is schon!
ach übrigens, sollte jemand noch einen dinglichen titel gegen jovy haben,
so könnte er ihn nun erfolgreich vollstrecken. irgendwie ist der knabe zu kohle gekommen.
also beeilen, bevor er die kohle wieder seiner frau überträgt...
so könnte er ihn nun erfolgreich vollstrecken. irgendwie ist der knabe zu kohle gekommen.
also beeilen, bevor er die kohle wieder seiner frau überträgt...
Das heißt, der Kerl hat erst seinen Prozess mit Prozesskostenbeihilfe geführt und ist dann ganz überraschend wieder zu Geld gekommen ???
dann ist richtig, überraschend auch.
und wer sich beeilt, könnte noch was bekommen
und wer sich beeilt, könnte noch was bekommen
BGH kippt Urteil gegen EM.TV-Aktionäre
19. Juli 2005 Aktionäre des Münchener Medienunternehmens EM.TV können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wieder auf Schadenersatz für ihre teils dramatischen Kursverluste hoffen. Der BGH hat 42 Urteile aufgehoben, mit denen das Oberlandesgericht München vor drei Jahren Klagen von Kleinaktionären gegen EM.TV abgewiesen hatte. Der Karlsruher Richterspruch findet sich seit Montag auf den Internetseiten des BGH. Das Unternehmen erwartet nach eigenen Angaben keinen wirtschaftlichen Schaden aus dem Urteil.
Allein die 55 Kläger, die an diesem Verfahren ursprünglich beteiligt waren, haben Ansprüche von rund 800.000 Euro geltend gemacht. Nach den Feststellungen der Gerichte haben die damaligen Vorstände Thomas und Florian Haffa den Kurs der Aktie mit bewußt falschen Ad-hoc-Mitteilungen in die Höhe getrieben.
Lediglich die Aktien zurückgeben
Die Brüder sind deshalb auch bereits rechtskräftig zu einer Millionenstrafe verurteilt worden; eine Verfassungsbeschwerde dagegen ist allerdings noch anhängig. Die unteren Instanzen der Ziviljustiz waren jedoch der Meinung, daß die Anleger keinen konkreten Schaden durch diese Manipulationen hätten belegen können.
Das sahen die Bundesrichter nun anders. Die Kleinaktionäre müssen demnach nicht beweisen, wie hoch der Börsenpreis damals ohne die unzutreffenden Veröffentlichungen gelegen hätte (Differenzschaden). Vielmehr können sie verlangen, daß ihnen sogar der volle Kaufpreis zurückerstattet wird (Naturalrestitution). Im Gegenzug müssen sie lediglich ihre Aktien zurückgeben oder sich - falls sie diese zwischenzeitlich abgestoßen haben - den Veräußerungspreis auf ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.
Vollen Geldersatz verlangen
Der BGH wirft dem Oberlandesgericht ein „offenbar unzutreffendes Verständnis des Schadensbegriffs” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Dabei stützt er sich gleich auf zwei Vorschriften im BGB - die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” (Paragraph 826) und den „Verstoß gegen ein Schutzgesetz” (Paragraph 823, Absatz 2), nämlich den Straftatbestand der „Unrichtigen Darstellung” (Paragraph 400 Aktiengesetz).
Deshalb seien die EM.TV-Aktionäre so zu stellen, wie sie ohne den Kauf der Wertpapiere finanziell dastehen würden, schreiben die Richter unter Verweis auf ihre - wie sie selbst es nennen - „Grundsatzentscheidungen” im Fall der Schwindelfirma Infomatec. Anleger, die ihre Aktien ohne die falschen Verlautbarungen nicht erworben hätten, könnten somit vollen Geldersatz verlangen.
„Hypothetischen Transaktionspreis” ermitteln
Das Oberlandesgericht muß nun in jedem Einzelfall prüfen, ob die Aktionäre wirklich aufgrund der damaligen Börsenmeldungen in diesen Titel investiert hatten. Denn bei den Anlageentscheidungen der zahlreichen Kläger habe es sich um „individuell geprägte Willensentschlüsse” gehandelt. Bemerkenswert ist ein weiterer Tadel am Oberlandesgericht: Es sei deshalb wenig zweckmäßig gewesen, die Fälle zu einem einzigen Prozeß zu verbinden. Denn sie eigneten sich grundsätzlich nicht für eine „pauschalierende Behandlung”. Dies dürfte Hoffnungen auf Arbeitserleichterungen für die Justiz bei dem anhängigen Telekom-Massenprozeß durch das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) dämpfen.
Auch sonst geben die Richter einige bemerkenswerte Hinweise. Neben den damaligen Managern hafte auch das Unternehmen „gesamtschuldnerisch” für deren Fehlverhalten mit, schreiben sie. Der Schadensersatz werde zudem nicht durch das Verbot, Aktionären ihre Einlage zurückzugewähren, begrenzt. Und schließlich halten sie es durchaus für möglich, daß Zivilrichter in anderen Fällen die Schadenssumme schätzen. Gutachter könnten schließlich mit den Mitteln der modernen Finanzwissenschaft einen „hypothetischen Transaktionspreis” ermitteln.
EM.TV will keine Rückstellungen bilden
In einer Stellungnahme von EM.TV hieß es: „Da in jedem Einzelfall insbesondere die Kausalität von den Klägern nachgewiesen werden muß und dies bisher in keinem der die Gesellschaft betreffenden Fälle gelungen ist, gehen wir grundsätzlich weiterhin davon aus zu obsiegen.” Für mögliche Ansprüche auf Schadenersatz hafteten zudem die früheren Organmitglieder. „Gegenüber diesen wird die Gesellschaft gegebenenfalls ihre Regressansprüche durchsetzen.” EM.TV-Chef Werner Klatten bekräftigte in einem Interview, daß das Unternehmen dafür keine Rückstellungen bilden werde.
Az.: II ZR 287/02
Text: jja./F.A.Z., Reuters
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
19. Juli 2005 Aktionäre des Münchener Medienunternehmens EM.TV können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wieder auf Schadenersatz für ihre teils dramatischen Kursverluste hoffen. Der BGH hat 42 Urteile aufgehoben, mit denen das Oberlandesgericht München vor drei Jahren Klagen von Kleinaktionären gegen EM.TV abgewiesen hatte. Der Karlsruher Richterspruch findet sich seit Montag auf den Internetseiten des BGH. Das Unternehmen erwartet nach eigenen Angaben keinen wirtschaftlichen Schaden aus dem Urteil.
Allein die 55 Kläger, die an diesem Verfahren ursprünglich beteiligt waren, haben Ansprüche von rund 800.000 Euro geltend gemacht. Nach den Feststellungen der Gerichte haben die damaligen Vorstände Thomas und Florian Haffa den Kurs der Aktie mit bewußt falschen Ad-hoc-Mitteilungen in die Höhe getrieben.
Lediglich die Aktien zurückgeben
Die Brüder sind deshalb auch bereits rechtskräftig zu einer Millionenstrafe verurteilt worden; eine Verfassungsbeschwerde dagegen ist allerdings noch anhängig. Die unteren Instanzen der Ziviljustiz waren jedoch der Meinung, daß die Anleger keinen konkreten Schaden durch diese Manipulationen hätten belegen können.
Das sahen die Bundesrichter nun anders. Die Kleinaktionäre müssen demnach nicht beweisen, wie hoch der Börsenpreis damals ohne die unzutreffenden Veröffentlichungen gelegen hätte (Differenzschaden). Vielmehr können sie verlangen, daß ihnen sogar der volle Kaufpreis zurückerstattet wird (Naturalrestitution). Im Gegenzug müssen sie lediglich ihre Aktien zurückgeben oder sich - falls sie diese zwischenzeitlich abgestoßen haben - den Veräußerungspreis auf ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.
Vollen Geldersatz verlangen
Der BGH wirft dem Oberlandesgericht ein „offenbar unzutreffendes Verständnis des Schadensbegriffs” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Dabei stützt er sich gleich auf zwei Vorschriften im BGB - die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” (Paragraph 826) und den „Verstoß gegen ein Schutzgesetz” (Paragraph 823, Absatz 2), nämlich den Straftatbestand der „Unrichtigen Darstellung” (Paragraph 400 Aktiengesetz).
Deshalb seien die EM.TV-Aktionäre so zu stellen, wie sie ohne den Kauf der Wertpapiere finanziell dastehen würden, schreiben die Richter unter Verweis auf ihre - wie sie selbst es nennen - „Grundsatzentscheidungen” im Fall der Schwindelfirma Infomatec. Anleger, die ihre Aktien ohne die falschen Verlautbarungen nicht erworben hätten, könnten somit vollen Geldersatz verlangen.
„Hypothetischen Transaktionspreis” ermitteln
Das Oberlandesgericht muß nun in jedem Einzelfall prüfen, ob die Aktionäre wirklich aufgrund der damaligen Börsenmeldungen in diesen Titel investiert hatten. Denn bei den Anlageentscheidungen der zahlreichen Kläger habe es sich um „individuell geprägte Willensentschlüsse” gehandelt. Bemerkenswert ist ein weiterer Tadel am Oberlandesgericht: Es sei deshalb wenig zweckmäßig gewesen, die Fälle zu einem einzigen Prozeß zu verbinden. Denn sie eigneten sich grundsätzlich nicht für eine „pauschalierende Behandlung”. Dies dürfte Hoffnungen auf Arbeitserleichterungen für die Justiz bei dem anhängigen Telekom-Massenprozeß durch das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) dämpfen.
Auch sonst geben die Richter einige bemerkenswerte Hinweise. Neben den damaligen Managern hafte auch das Unternehmen „gesamtschuldnerisch” für deren Fehlverhalten mit, schreiben sie. Der Schadensersatz werde zudem nicht durch das Verbot, Aktionären ihre Einlage zurückzugewähren, begrenzt. Und schließlich halten sie es durchaus für möglich, daß Zivilrichter in anderen Fällen die Schadenssumme schätzen. Gutachter könnten schließlich mit den Mitteln der modernen Finanzwissenschaft einen „hypothetischen Transaktionspreis” ermitteln.
EM.TV will keine Rückstellungen bilden
In einer Stellungnahme von EM.TV hieß es: „Da in jedem Einzelfall insbesondere die Kausalität von den Klägern nachgewiesen werden muß und dies bisher in keinem der die Gesellschaft betreffenden Fälle gelungen ist, gehen wir grundsätzlich weiterhin davon aus zu obsiegen.” Für mögliche Ansprüche auf Schadenersatz hafteten zudem die früheren Organmitglieder. „Gegenüber diesen wird die Gesellschaft gegebenenfalls ihre Regressansprüche durchsetzen.” EM.TV-Chef Werner Klatten bekräftigte in einem Interview, daß das Unternehmen dafür keine Rückstellungen bilden werde.
Az.: II ZR 287/02
Text: jja./F.A.Z., Reuters
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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