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    LOHNNEBENKOSTEN - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.02 12:02:42 von
    neuester Beitrag 24.05.02 18:12:10 von
    Beiträge: 20
    ID: 585.904
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      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:02:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Ich möchte mich selbständig machen und meine Arbeitskraft an Firmen vermieten. Dazu möchte ich berechnen wie hoch mein Stundenlohn sein sollte.

      Frage 1. Wenn ich als Angestellter ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro beziehe, dazu zahlt der AG zur Direktversicherung ca. 1200 Euro dazu. Wie hoch sind die Gesamtkosten (in Prozent oder in Euro)für den AG (Krankenvers.,Rentenvers. usw.?

      Frage 2. Wie hoch sollte mein Stundenlohn sein bei dem o.g. Gehalt damit ich micht nicht schlechter stelle?

      Danke für eure Beiträge
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:36:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ alfredo

      tja, eine grobe (betriebswirtschaftlich sicher nicht exakte) Rechnung ergibt folgendes:

      1) direkte Nebenkosten
      Rentenversicherung 20%
      Krankenversicherung 14%
      Arbeitslosenversicherung 6,5%
      Pflegeversicherung 3,8%

      Jeweils hälftige Zahlung durch AG ergibt in der Summe rd. 22%.

      2) Wieviel Urlaub willst Du Dir denn gönnen? Gehen wir mal wie gewohnt von 6 Wochen aus.

      3) Krank ist man ja auch hie und da mal. Lohnfortzahlung ist bei Selbstständigkeit wohl nicht...
      Gehen wir auch mal von jährlich 2 Wochen aus.

      Zwischenrechnung:

      Ausgehend von € 40.000 p.a. ergibt das Ganze dann also erstmal rd. € 50.000.
      Nachdem Du diese 50 Mille als abhängig Beschäftigter aber für nur 44 Wochen effektive Arbeit bekommst,
      brauchst Du als Selbstständiger ein rechnerisches Jahreseinkommen von rd € 60.000.
      So kleine Nickeligkeiten wie Arbeitsmittel etc., die jetzt Dein AG löhnt, sind da noch gar nicht drin ;)

      Zum Stundenlohn:

      Mal unterstellt, Du bleibst bei einer Monatsarbeitsleistung
      von 160 Stunden, so müsstest Du pro Stunde rd. € 32,
      gegebenenfalls zuzüglich MWSt., in Rechnung stellen.

      Ich hoffe, ich habe in meiner Rechnung nichts vergessen.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:37:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Überleg dir erst mal was deine Arbeitskraft auf dem freien Markt wert ist. Es gibt sicherlich vergleichbare Leistungen. Danach kannst du dich um den rest kümmern.
      Gruß Joey
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:40:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      folgende Werte müsstets Du hinzu rechnen:
      Pflegeversicherung - 0,85 %
      Rentenversicherung - 9,55 %
      Arbeitslosenvers. - 3,25 %

      der Beitragsatz Deiner Krankenverversicherung wird Dir wohl bekannt sein. Davon die Hälfte.

      Die Werte errechnest Du aus deinem Jahreseinkommen und zählst die Direktversicherung dazu, dann die Berechnung auf einen Monat und das Ganze teils Du durch die Stunden pro Monat und dann habe Fertig.
      Das wäre Dein Stundenlohn, wenn dann nicht noch Krankheit und Urlaub wären.
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:48:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ alfredo

      Nachtrag bzw. Berichtigung

      Ich habe aus Versehen die Pflegeversicherung doppelt
      angesetzt. Mea culpa. Direkte Nebenkosten damit 21%...
      Macht den Kohl aber wohl auch nicht mehr magerer....

      Gruss
      NmA

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      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:54:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank für die Beiträge. Nach meinen vorigen Berechnung bin ich auch auf exakt 32 Euro gekommen (zzgl. Mwst).
      Jetzt ist ist nur noch eine Frage offen. Hat der AG durch ausstellen einer Rechnung mehr steuerliche Vorteile als durch eine Fixgehalt als Arbeitnehmer?
      Gibts hierfür auch einen Spezi.
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 13:44:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Natürlich hat der Auftraggeber ne menge finanzielle vorteile. Ich glaube das meinst du, steuerlich ist egal, er hat auf alle weniger kosten und aufwendungen. Faustregel das was du vorher als arbeitnehmer brutto bekommen hast, kannst du mit indirekten lohnnebenkosten, raummieten, etc. mindestens verdoppeln.

      Ausserdem trägt er keine RV, SV für dich.
      Du solltest bei deiner Preisgestaltung darauf achten, dass du ebenfalls mal urlaub brauchst, eventuell einen je nach kundenanzahl auch gemeinkosten hinzu rechnen must vergiss nicht, dass die kunden die zahlungsziele inzwischen auf bis zu einem halben jahr anwachsen lassen. risiko für forderungsausfälle soltest du in deinen Stundensatz auch miteinbeziehen.
      wenn du dich privat versichern möchtest achte auf eine Ausgleichsklausel im Krankheitsfall etc. Das treibt die Beiträge ordentlich hoch. Ist aber auf alle Fälle sinnvoll.
      Du musst auch deine Versicherungen checke, Stichwort BU, Rente etc. Ist ja soweit schön, keine RV zu zahlen, aber wie siehts im alter aus.

      Übrigens, 32 Euro ist recht wenig was willst du davon auf die Seite schaffen. Legt man die üblichen RV SV Sätze zu grunde ist das ein Stundenlohn von 19,2 zieh die private Krankenversicherung noch ab, wären wir bei 16,80 (bei 160 angesetzten fakturierten Stunden) Davon geht nochmal einkommensteuer ab, gewerbesteuer ab, spez. müllgebühren (auch wenn kein müll da ist), etc. Summasummarum bleiben dir vielleicht noch 9 Euro netto. Dafür kannst du auch im Burger King Arbeiten gehen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 13:21:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe mich jetzt entschlossen, mich selbständig zu machen, und zwar werde ich mich vermieten als Buchhaltungssachbearbeiter.
      Wer hat damit schon Erfahrung, ich habe noch einige Fragen offen, die ich gerne klären will?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:34:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      @alfredonline

      Hab ich Dich richtig verstanden, daß Du momentan abhängig beschäftigter Buchhaltungssachbearbeiter bist und Deinen bisherigen Arbeitnehmer zu Deinem Kunden machen willst? Wenn ja, begeht Dein jetziger Arbeitgeber m.E. Sozialversicherungsbetrug!

      Desweiteren würde ich bedenken, daß Du Dich in Konkurrenz mit den sogenannten Personaldienstleistern begibst, die ohne weiteres dazu in der Lage sind, Deinen Preis zu unterbieten und zwar dauerhaft.

      Weiteres Szenario: Du hast in Summe 1 (einen) Kunden, der Dich über einen Dienstleistungsvertrag bspw. 3 Monate beschäftigt. Nun steht die Verlängerung an...also ich würde Dich erstmal mächtig im Preis drücken, da Du ja keinen anderen Kunden hast, wenn Du nicht mitziehst, kann ich mich ja bei o.g. Personaldienstleistern bedienen und Du guckst in die Röhre.

      Ein weiteres Stichwort, was mir einfällt: Scheinselbständigkeit! (Bin mir aber nicht sicher, ob sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert hat.)

      Ich will kein Pessimist sein, aber das würd ich mir nochmal genau überlegen!
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 15:58:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich möchte mich unter anderem in meiner jetzigen Firma zum Kunden machen, habe aber noch eine zweite. Kannst Du mir sagen, ob 2 Firmen reichen um nicht scheinselbständig zu sein?
      Zum anderen werde ich mit der jetzigen Firma einen Vertrag aufsetzen, in dem Kündigungsfristen wie in meinem aktuellen Vertrag vereinbart werden.

      Die Konkurenz mit anderen Personaldienstleistern ist mir durchaus bewusst. Da ich aber viel mit Zeitarbeitskräften zu tun habe, weiß ich, dass die meißten ihr Geld nicht wert sind.
      Für weitere Beiträge bin ich dankbar
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 16:10:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zum Thema Scheinselbständigkeit:

      http://www.juracity.de/scheinselbstaendigkeit.de/downloads/s…

      (Du brauchst den Acrobat Reader für das Dokument)

      Nach meinem Wissensstand ist es tatsächlich Sozialversicherungsbetrug, wenn Du bei Deinem Arbeitgeber kündigst und umgehend einen Dienstleistungsvertrag mit ihm abschließt, der auch noch die gleichen Fristen beinhaltet, wie Dein jetziger Vertrag. Wobei das eigentlich nicht möglich ist, denn ich gehe davon aus, daß Du momentan einen unbefristeten Vertrag hast.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 16:12:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich seh grad, das Dokument ist von 1999, also vergiß das mal lieber. Sorry!

      Gibts hier vielleicht jemanden, der näher mit der Materie vertraut ist?
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 17:33:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ greentea

      Das Gesetz von 1999 ist noch aktuell (jedenfalls wenn die
      Information auf der Homepage der Bundesregierung nicht ihrer-
      seits veraltet ist http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_9307.… ).

      Eine wahre Fundgrube (vor allem aus Arbeitgebersicht -und
      daran sollte sich alfredo ja wohl orientieren- ) scheint
      mir dies zu sein:
      http://www.scheinselbstaendig.de/ar/scheinselb/

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:29:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      alfredonline,

      nach Deinen Fragen hier zu urteilen, glaube ich nicht, daß Du Dich wirklich selbständig machen willst. Oder solltest.

      Behalte Deinen Job und vergiß das mit der Selbständigkeit. Du hast keine Ahnung, auf was Du Dich da einläßt!
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:47:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich bin selbständig und kalkuliere Pi mal daumen so:
      die durchschnittliche arbeitsleistung eines angestellten beträgt ca. 1700h im Jahr (der rest ist urlaub, krank, feiertag usw.)
      du kannst aber nicht die ganzen 1700h verkaufen als unternehmer weil du ja noch dein büro aufräumen musst, rechnungen schreiben, die eigene buchführung, unbezahlte telefonate mit kunden, beheben eigener fehler, und eine ganze menge mehr.
      setze den unproduktiven Zeitverbrauch hoch genug an!
      dann kommst du vielleicht auf 1200 h die du verkaufen kannst.
      überlege dir was du NETTO verdienen willst , z.B.25.000 EURO
      und multipliziere mit 2* das ergibt 50.000
      dazu addierst du deinen Aufwand (Computer, büro, telefon bissl auto usw.) beispielsweise 12.000 Euro
      ergibt einen zu erzielenden Jahresumsatz von 60 bis 70.000 Euro!
      das dividierst du durch die1200h und duerhältst einen netto stundensatz irgendwo zw. 50 und 60 Euro.
      Weiss nicht ob in deinem gewerbe noch Umsatzsteuer draufkommt, die wäre dann noch draufzuschlagen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:57:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      nachtrag:
      die spielereien mit 3,12983% für irgendwelche versicherungen kannst du bei dieser kalkulation vergessen.
      informiere dich genau über alle möglichen pflichtbeiträge und abgaben, damit du keine überaschungen erlebst, der Stundensatz lässt sich aber nicht so präzise berechnen, schlussendlich musst du ohnedies erst sehen wieviel man dir geben will.
      *zur obigen multiplikation mit 2
      Das scheint zwar recht simpel, trifft aber doch recht genau zu. Die wechselwirkung der progressiven steuern mit den konstanten sätzen für die Kranken, renten usw. versicherungen, die zudem noch gedeckelt sind ergeben eine ziemlich konstante abgabenquote von in etwa 50%!!!
      Das liegt unter anderem daran dass du die Pflichbeiträge von der einkommensteuer absetzt.
      Und alle die glauben man zahlt mit niedrigem einkommen weniger ud mit höherem einkommen mehr Abgaben(steuer+versicherungen) sollen sich das einmal durchrechnen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 19:12:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      jetzt hab ich erst alle postings durchgelesen und gesehen dass du gar keine richtige selbständige tätigkeit aufnehmen willst.
      dann schaut die rechnung natürlich etwas billiger aus.
      ich denke dein "chef/kunde" stellt alle betriebsmittel zur verfügung und du kannst ihm wirklich jede abgesessene stunde verkaufen.
      also auch wenn du aufs klo gehst und dir einen kaffee holst.
      dann kannst du natürlich mit 1700h kalkulieren und den betriebsmittelaufwand weglassen.
      ergibt bei angestrebten 25.000 netto (oder willst du mehr verdienen?) nur 30 Euro. bei 32 Euro kommst du ca. auf 27.000
      Aber aufpassen du trägst das volle risiko von arbeitslosigkeit und überdurchschnittlichem Krankenstand !
      Schneller wie man meint sitzt man dann mit fieber im büro, oder ohne geld auf der strasse. dafür wäre ein risikoaufschlag von 5-10% anzusetzen
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 13:57:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich habe mir mal die Homepage über Scheinselbständigkeit angesehen. So einfach ist das tatsächlich nicht.

      Kann mir jemand folgende Frage beantworten, die ich aus den Texten nicht heraus lesen konnte:

      - Reicht es aus, wenn man für 2 Unternehmen mit dem gleichen zeitlichen Aufwand arbeitet oder müssen es mehrere sein.

      Jetzt möchte ich nochmal zusammen fassend erklären, wie die Selbständigkeit bei mir aussehen soll.

      Ich bin momentan bie Firma x angestellt. Firma y ist eine Tochtergesellschaft, die im gleichen Haus ansässig ist. Ich würde meine selbständige Tätigkeit bei Firma y beginnen (bei der ich vorher nicht beschäftigt war) und dann, nach einer gewissen Zeit bei Firma x.
      Zusätzlich würde ich hin und wieder bei einer dritten oder vierten Firma arbeiten.
      Ich bin eine 1-Mann-Firma.
      Hat jemand Erfahrung mit solch einer Konstellation?
      Ist vielleicht eine Gründung einer GmbH sinnvoll, und wie funktioniert diese?

      Vielen Dank für eure Beiträge
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 16:30:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      @nudelsieb:

      Bitte die Begrenzung bei der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen nicht vergessen. Selbstverständlich steigt die Abgabenbelastung bei steigendem Einkommen.

      @alfredonline: Das Motiv für Deine Selbständigkeit habe ich noch nicht ganz verstanden. Letztlich willst Du offensichtlich den gleichen Job wie bisher machen, größtenteils auch noch für Deinen bisherigen Arbeitgeber. Wozu das alles?
      Übrigens, wenn Du ein Buchhaltungsbüro eröffnen möchtest, also kopmplette Buchhaltungen für Auftraggeber übernehmen möchtest, dann zieh Dich schon mal warm an. Die Steuerberaterkammern jagen solche Leute regelrecht. Kann ich immer in den Mitteilungen der StB-Kammer lesen, was wieder für Abmahnungen verschickt wurden.

      Stell Dir selbst mal die Frage, warum Dein Arbeitgeber Dich auf selbständiger Basis beschäftigen sollte. Hat er davon einen Vorteil? Wenn ja: Ist es nicht logisch, dass dieser Vorteil gleichzeitig Dein Nachteil ist?
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 18:12:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      die scheinselbständigkeit stellt auf mehrere punkte ab und wird immer in jedem fall von der bfa geprüft werden müssen.
      im groben gibt es ein par punkte die dort beachtung finden der fragebogen der bfa wird aber kleingedruckt 4 oder 5 seiten umfassen. dazu wollen die dann noch gewerbeanmeldung, steuervorausberechnungen und ganz wichtig die einzelnen werkverträge etc.
      so wie ich das bisher gelesen habe läuft es auf scheinselbständig oder ähnliches hinaus. ausserdem wenn du bei x angestellt bist, bist du doch dann arbeitnehmer bei x musst also in deiner arbeitnehmereigenschaft sozialbeiträge entrichten.
      glaub mir so wie du das vorhast, haben schon viele gedacht und diese denkweise wurde eben mit dem gesetz zur scheinselbständigkeit endgültig nicht mehr durchführbar gemacht.

      acj ja und wenn du auf die idee kommen solltest die fa x ist die deinige, z.b. eine gmbh, die deine arbeitskraft an eine andere fa verleiht, so benötigst du eine erlaubnis des arbeitsamtes wegen gewerbsmässiger arbeitnehmerüberlassung.

      fazit: bleib angestellt


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