checkAd

    welche strafe bei steuerhinterziehung 1200 k DM ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.02 15:25:09 von
    neuester Beitrag 19.05.02 21:49:36 von
    Beiträge: 12
    ID: 587.859
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 924
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:25:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich auftrag eines bekannten soll ich fragen, mit welcher strafe man zu rechnen hat, wenn man 1,2 mio DM spekulationssteuer hinterzieht ?
      ich denke mal freiheitsstafe oder ? aber wenn freiheitsstrafe wie lange ? nur auf bewährung ?
      wenn nicht auf bewährung, ist mit freiheitsstrafe im "OFFENEN VOLLZUG" zu rechnen ?
      wie hoch ist der unterschied der strafe wenn man erwischt wird ohne das man noch eine selbstanzeige machen kann, dann aber
      nachträglich zahlt oder aber nicht mehr zahlen kann, weil man alles ausgegeben hat ?
      wer kann mir darüberhinaus proffessionelle auskunft geben - eine anwalt für strafrecht ?

      alle fragen beziehen auf die situation das man keine vorstrafen hat und die möglichkeit der selbstanzeige nicht meht besteht !!!

      danke
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:54:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Prior,

      nun ja, bei der Höhe der hinterzogenen Steuer sieht es für Deinen Bekannten ziemlich blöd aus.

      Eine Freiheitsstrafe zur Bewährung wäre hier sicher ein überaus gnädiges Urteil. Damit ist allerdings wohl nur zu rechnen, wenn er die hinterzogenen Steuern nachzahlt. Die Tatsache, dass er alles ausgegeben hat, wird sicherlich nicht strafmildernd berücksichtigt werden.

      Da auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige nicht mehr besteht, muss wohl mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und vier Jahren gerechnet werden.

      Natürlich besteht die Möglichkeit Halbstrafe bzw Zwei-Drittel-Strafe zu erhalten, d.h. bei vier Jahren ist er nach zwei bzw. rund zwei jahren und acht monaten wieder raus ist. Die Möglichkeit eines offenen Vollzuges besteht natürlich auch!!!

      Grüße

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:56:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich hoffe im Namen aller Steuerzahler, daß es mind.
      4 Jahre ohne Bew. gibt. Die Steuerschuld ist natürlich auch noch fällig.

      Grüsse + Viel Spaß beim Absitzen

      DR.D
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:58:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vadda Graf?
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 16:01:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      bei den gewinnen, die der knabe gemacht hat, ist das halb so schlimm. er könnte ja das hamburger knastmodell in erwägung ziehen, d.h. nicht selbst sitzen, sondern sitzen lassen :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +0,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 16:02:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      27 Jahre Einzelhaft



      Der Bundesfinanzminister
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 16:02:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      R.I.P.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 21:30:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Falls Dein Bekannter über ausreichend Mittel verfügt und noch nicht verhaftet ist, böte sich auch die Entziehung vor dem Zugriff an. Wegen Steuerhinterziehung wird er nicht unbedingt ausgeliefert - insbesondere nicht, wenn er das Geld in sein neues Zuhause mitbringt und dort dann redlich seine Steuern zahlt ... ;)

      Eine Reihe von Jura-Seiten zum Stöbern findest Du auf http://www.germany-pool.de/
      .
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 08:22:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Am besten einen auf Deppert machen, vielleicht wird ja dann
      aus der Steuerhinterziehung eine leichtfertige Steuerverkürzung.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 14:58:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Unbedingt einen Anwalt kontaktieren! Wenn das Geld noch da ist, d.h. nicht verzockt wurde, sollte eine Selbstanzeige erwogen werden - anderenfalls... (wobei das Aufdeckungsrisiko bei der Höhe rel. hoch sein dürfte).
      Eine (lange) Reise nach Südamerika lohnt sich m.E. bei nur 1,2 Mio nicht.

      Wichtig: Sobald eine Amtsperson (Steuerfahndung) erscheint, ist keine Selbstanzeige mehr möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 21:22:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      folgende "Preisliste" hat sich in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden bzw. Strafgerichte eingebürgert:

      bis 1000 DM ------ Einstellung (§398 AO)
      bis 10000 DM ---- Einstellung gegen Geldbuße
      bis 100000 DM -- Geldstrafe
      bis 500000 DM -- Freiheitstrafe mit Bewährung
      darüber ------------- ohne Bewährung :(

      diese Angaben sind natürlich nur Richtwerte, je nach Fall kann das Strafverfahren auch anders ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 21:49:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es wäre auch möglich, noch so eine Menge von weiteren Bekannten und Freunden bei der Steuerfahndung wegen Hinterziehung von Spekulationssteuern anzuscheißen, daß die Strafverfolgungsbehörden so eine Menge Streß mit den vielen Fällen haben, daß sie Deinen Bekannten vielleicht übersehen.

      Jeder von Euch, den das Problem auch betrifft, sollte sich beeilen, auch eine Selbstanzeige abzugeben! Wer den Staat bescheißt, bescheißt die Gemeinschaft.

      Gruß Ladycapulet


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      welche strafe bei steuerhinterziehung 1200 k DM ?