Makler und Verkäufer lügen wie gedruckt, Preisminderung nachträglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.02 23:31:53 von
neuester Beitrag 30.05.02 16:56:44 von
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Wer weiß etwas zu folgendem Sachverhalt:
Der Makler bietet an: Freizeitgelände mit zwei Wohnhäusern und "unbegrenzten" Möglichkeiten.
Auf Anfrage wird ein toller Prospekt geschickt mit Grundrissen und Fotos der beiden Häuser (Küche, Bad, Wohnzimmer etc.), Lageplan, Flurkarte etc.
Eine Besichtigung des Anwesens bestätigt den ersten Eindruck: tolle Natur, Bäume, Teiche, Blockhäuser auf 3,5 ha Grund, Obstbäume und die beiden richtigen Wohnhäuser, eins mit phantastischer Luxusausstattung.
Der Preis € 560.000,00 klingt realistisch.
Nach einem Routinebesuch beim zuständigen Bauamt folgt die Ernüchterung:
Das Gelände ist seit jeher nur als Ackerland ausgewiesen, dem Haus mit der Luxusausstattung fehlt die Genehmigung als Wohnhaus: es darf nur als Lager/Nutzfläche benutzt werden.
Das legale Haus ist sanierungsbedürftig.
Eine beantragte Legalisierung der seit Jahren praktizierten Nutzung wurde einige Wochen zuvor vom Gemeindeparlament ABGELEHNT!
Es droht unmittelbar die Vollstreckung dieses Beschlusses!
Nun die Frage:
1.) Wenn ich das Anwesen bereits zum geforderten Preis gekauft habe, kann ich nachträglich auf (drastische) Minderung des Kaufpreises klagen? Angemessen erscheint eine Halbierung.
2.) Rückabwickeln? Muß der Verkäufer für meinen entstandenen Schaden haften?
3.) Kann man den Makler und/oder den Verkäufer wegen Betrugs verklagen? Auf Schadenersatz?
4.) Obwohl der Makler in seinen Geschäftsbedingungen bereits vorsorglich schreibt, daß er nicht für behördliche Genehmigungen zuständig ist?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Der Makler bietet an: Freizeitgelände mit zwei Wohnhäusern und "unbegrenzten" Möglichkeiten.
Auf Anfrage wird ein toller Prospekt geschickt mit Grundrissen und Fotos der beiden Häuser (Küche, Bad, Wohnzimmer etc.), Lageplan, Flurkarte etc.
Eine Besichtigung des Anwesens bestätigt den ersten Eindruck: tolle Natur, Bäume, Teiche, Blockhäuser auf 3,5 ha Grund, Obstbäume und die beiden richtigen Wohnhäuser, eins mit phantastischer Luxusausstattung.
Der Preis € 560.000,00 klingt realistisch.
Nach einem Routinebesuch beim zuständigen Bauamt folgt die Ernüchterung:
Das Gelände ist seit jeher nur als Ackerland ausgewiesen, dem Haus mit der Luxusausstattung fehlt die Genehmigung als Wohnhaus: es darf nur als Lager/Nutzfläche benutzt werden.
Das legale Haus ist sanierungsbedürftig.
Eine beantragte Legalisierung der seit Jahren praktizierten Nutzung wurde einige Wochen zuvor vom Gemeindeparlament ABGELEHNT!
Es droht unmittelbar die Vollstreckung dieses Beschlusses!
Nun die Frage:
1.) Wenn ich das Anwesen bereits zum geforderten Preis gekauft habe, kann ich nachträglich auf (drastische) Minderung des Kaufpreises klagen? Angemessen erscheint eine Halbierung.
2.) Rückabwickeln? Muß der Verkäufer für meinen entstandenen Schaden haften?
3.) Kann man den Makler und/oder den Verkäufer wegen Betrugs verklagen? Auf Schadenersatz?
4.) Obwohl der Makler in seinen Geschäftsbedingungen bereits vorsorglich schreibt, daß er nicht für behördliche Genehmigungen zuständig ist?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Naja, immerhin!!!
Kannst ja auf deinem Acker ein paar Pferde planzen!!
Viel Spaß
Ihr Notar!
Kannst ja auf deinem Acker ein paar Pferde planzen!!
Viel Spaß
Ihr Notar!
wer soviel Kohle hat, sollte sich guten RA leisten können
den die wollen von der Kohle auch was haben
ich könnte dir Antworten geben, aber warum ?
was bekommt man den für Rat und Hilfe ?
den die wollen von der Kohle auch was haben
ich könnte dir Antworten geben, aber warum ?
was bekommt man den für Rat und Hilfe ?
Hier im Board Erfahrungen auszutauschen, damit möglichst viele davon profitieren können, ist ja gerade der Sinn dieses Boards.
MagickSigns ,entscheidend ist,was im kv steht.sind dort möglicherweise zusagen gemacht worden,die letztlich nicht eingehalten wurden ? warum warst du nicht vor dem kauf bei bauamt ?? was steht im baulastenverzeichnis od.in abt.2 im gb ?? prospekthaftung des maklers scheint problematisch.ausserdem den makler in dieser höhe zu verklagen scheint keine hinreichende aussicht auf erfolg zu versprechen.
Der Makler bietet an: Freizeitgelände mit zwei Wohnhäusern und "unbegrenzten" Möglichkeiten.
---------
steht doch alles schon im titel.
??? bist du der makler der den betrug (ists ja nicht mal)vorhat?
wieviele dumme gibts denn die etwas kaufen würden und nciht vorher beim bauamt waren?
mit scheint das hier komplett fingiert.
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steht doch alles schon im titel.
??? bist du der makler der den betrug (ists ja nicht mal)vorhat?
wieviele dumme gibts denn die etwas kaufen würden und nciht vorher beim bauamt waren?
mit scheint das hier komplett fingiert.
@ alterego
Ich glaube es gibt mehr Dumme als man denkt. Und ein Grundstück ohne Baurecht (oder mit einem anderen Recht, als man sich vorgestellt hat) zu kaufen, soll ja schon öfter vorgekommen sein. Auch von studierten Leuten ...
@magick
mußt ja ne Menge Zeit haben, Dir solche gimmicks auszudenken ! Aber falls Du´s ernst meinst (faaalls):
1. Klage kannst Du; vielleicht bekommst Du auch Recht. Dann hast Du auch ein schönes vollstreckbares Urteil. Nur die Knete hast Du nicht und wirst sie wohl auch nie sehen.
Eben dumm gelaufen ....
2. auf Rückabwicklung klagen: siehe 1.
3. Gegen Makler klagen: Schon schwieriger ("Alle unsere Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. jegliche Haftung ist ausgeschlossen"). Wenn Du doch Erfolg hast: Siehe 1. (leider gehört das ganze Geld des Maklers zufällig seiner Frau ...)
=> Kannst es ja der GmbH verkaufen !!!
Gruß
JU89
Ich glaube es gibt mehr Dumme als man denkt. Und ein Grundstück ohne Baurecht (oder mit einem anderen Recht, als man sich vorgestellt hat) zu kaufen, soll ja schon öfter vorgekommen sein. Auch von studierten Leuten ...
@magick
mußt ja ne Menge Zeit haben, Dir solche gimmicks auszudenken ! Aber falls Du´s ernst meinst (faaalls):
1. Klage kannst Du; vielleicht bekommst Du auch Recht. Dann hast Du auch ein schönes vollstreckbares Urteil. Nur die Knete hast Du nicht und wirst sie wohl auch nie sehen.
Eben dumm gelaufen ....
2. auf Rückabwicklung klagen: siehe 1.
3. Gegen Makler klagen: Schon schwieriger ("Alle unsere Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. jegliche Haftung ist ausgeschlossen"). Wenn Du doch Erfolg hast: Siehe 1. (leider gehört das ganze Geld des Maklers zufällig seiner Frau ...)
=> Kannst es ja der GmbH verkaufen !!!
Gruß
JU89
Wo kommt den jetzt der smiley her ? Wie macht man das ???
JU89
JU89
sowohl verkäufer und makler haben wesentliche
eigentschaften der immobilie verschwiegen,
somit ist ein bereits geschlossener kaufvertrag nichtig,
der makler kann sich nicht herausreden,
aufgrund seiner tätigkeit wird mitlerweile vor gerichten auch die notwendige fachkompetenz vorausgesetzt ( :laugh
mit der er den schweren mangel erkennen mußte,
somit kann er für den vollen schaden belangt werden
etwaige ausschlußklauseln bei den geschäftbedingungen (persilschein) greifen nicht bei grob fahrlässigen
versäumnissen
eigentschaften der immobilie verschwiegen,
somit ist ein bereits geschlossener kaufvertrag nichtig,
der makler kann sich nicht herausreden,
aufgrund seiner tätigkeit wird mitlerweile vor gerichten auch die notwendige fachkompetenz vorausgesetzt ( :laugh
mit der er den schweren mangel erkennen mußte,
somit kann er für den vollen schaden belangt werden
etwaige ausschlußklauseln bei den geschäftbedingungen (persilschein) greifen nicht bei grob fahrlässigen
versäumnissen
sowohl verkäufer und makler haben wesentliche
eigentschaften der immobilie verschwiegen,
somit ist ein bereits geschlossener kaufvertrag nichtig,
der makler kann sich nicht herausreden,
aufgrund seiner tätigkeit wird mitlerweile vor gerichten auch die notwendige fachkompetenz vorausgesetzt ( )
mit der er den schweren mangel erkennen mußte,
somit kann er für den vollen schaden belangt werden
etwaige ausschlußklauseln bei den geschäftbedingungen (persilschein) greifen nicht bei grob fahrlässigen
versäumnissen
eigentschaften der immobilie verschwiegen,
somit ist ein bereits geschlossener kaufvertrag nichtig,
der makler kann sich nicht herausreden,
aufgrund seiner tätigkeit wird mitlerweile vor gerichten auch die notwendige fachkompetenz vorausgesetzt ( )
mit der er den schweren mangel erkennen mußte,
somit kann er für den vollen schaden belangt werden
etwaige ausschlußklauseln bei den geschäftbedingungen (persilschein) greifen nicht bei grob fahrlässigen
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