checkAd

    Erbschaftssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.02 15:25:29 von
    neuester Beitrag 24.05.02 15:42:26 von
    Beiträge: 3
    ID: 590.033
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 335
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 15:25:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn der Sohn 14.500,-- Deutsche Mark Erschaftssteuer nach seinem Vater zahlen mußte, liegt sein Erbteil nach meiner Rechnung bei ca. 500.000,-- DM. Davon entfallen noch ca. DM 300.000,-- auf eine Immobilie, dann hat er jetzt noch rund EUR 100.000,-- cash. Habe ich richtig gerechnet oder tue ich ihm unrecht. Er behauptet, Euromillionär zu sein aus der Erbschaft. Ich möchte wissen, in welche Schublade ich ihn stecke.
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 15:32:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich empfehle Schublade "Gernegroß&Pranzer", das ist ein Fach über "OTI-Aktionär"
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 15:42:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich stimme zwar # 2 zu , aber bei der Immobilie wird nicht nach dem Verkehrswert gerechnet , sondern nach einer anderen Berechnungsgrundlage , die aber geringer ist .


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Erbschaftssteuer