checkAd

    Ist Parken gegen die Fahrtrichtung erlaubt?????? Sachen gibts!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.02 13:06:00 von
    neuester Beitrag 04.06.02 12:58:54 von
    Beiträge: 24
    ID: 593.488
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.099
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:06:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      gestern haben zwei beamte an meiner haustür geläutet "ein nachbar hätte sich über meine parkweise beschwert"!!

      "is doch erlaubt bis auf ne einbahnstraße oder " hab ich gesagt!!

      da meinte der polizist "im prinzip schon, aber um zu so zu parken muß ich die gegefahrbahn queren und das kostet das nächste mal was!!!

      ich meine mir ist es ja egal auf was für einer seite meine mühle steht aber das mich irgendein blödmann anonym bei der polizei ankreidet ärgert mich schon ein wenig!!!
      ich denke mal das wird so ein dämlicher weißnichtwasichdenganzentagtunsollrentner sein (von denen gibts leider in meiner straße genug)

      ich konnte denn absatz nicht finden wo das queren der gegenfahrbahn eine ordnungswidrigkeit sei soll!!

      wer kann helfen!!!

      und an meine ganzen freunde hier im board
      "MÜLL ABLADEN VERBOTEN"

      gruß zanker
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:12:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hatte mal ein ähnliches Problem. In einer Sackgasse (keine Wendemöglichkeit)auf der Gegenseite geparkt. Strafzettel wegen Parkens auf der falschen Seite. Hätte ich wohl rückwärts die Straße hochfahren müssen, um richtigherum auf dem Parkplatz zu stehen.

      Dafür ist es in Deutschland erlaubt, 30 Exstasy-Pillen bei sich zu haben, ohne belangt zu werden. Hier schaut die polizei gern weg.........

      Scheiß-Staat!!!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:13:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      sagt mal ist keiner von euch bei der polizei?????

      gruß zanker
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:16:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja es ist ja erlaubt nur das fahrbahn queren nicht!!

      ich glaube nämlich eher "das qeren einer fahrbahn mit verkehrsgefährdung oder so!!

      der polizist war sich nämlich auch nicht sicher!!

      gruß zanker
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:20:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      soweit ich weis nennt man das "französisch Parken" ich wurde deswegen auch schon mal von nem Passant blöd angemacht das ich so nicht stehen bleiben solle, aber inwieweit sowas nun Strafbar is oder nicht weis ich leider auch nicht, wäre interessant wenn es jamand wüsste.

      Gruss Müsli

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4100EUR +2,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:22:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich meine das ist doch schwachsinn!!

      wenn ich in einen parkplatz auf der anderen seite oder in meine garage einfahre muß ich doch auch die fahrbahn queren!!

      zanker (falschparker)!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:22:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich koennte mir schon denken, dass es verboten ist. Ich parke manchmal auch so und da ist es beim Anfahren aus der Luecke schwierig, den Gegenverkehr rechtzeitig zu sehen weil man ja links sitzt und durch die PKW schauen muss.
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:24:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja auf einer hauptstraße laß ich mir das ja eingehen aber in einem dorf!!??!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:27:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ einer geht noch

      deswegen meine ich ja das queren müßte im zusammenhang mit einer gefährdung stehen!!

      ich könnte aber nichts finden!!

      zanker
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:31:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      na leute ich hoffe das sich noch der richtige findet!

      danke für euere antworten im voraus

      zanker (der noch im garten schufften muß)
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:34:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier ist die komplette STVO, kannst ja mal drin suchen.

      http://www.avd.de/recht/stvo/stvo2001.pdf
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:44:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Da stehts:

      (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur anhalten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:48:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 13:56:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ob der Polizist da mal nicht Blödsinn erzählt hat, weil er selbst keine Ahnung hat.


      Ich habe mal gehört, dass das Parken auf der linken Straßenseite deshalb verboten ist, weil die "Beleuchtungseinrichtungen" des Fahrzeuges dann keine korrekte Information liefern.


      Sprich, jemand, der gerade in einer dunklen Straße Rücklichter sieht, wird in Deutschland immer links an dem geparkten Wagen vorbeifahren; das hieße bei einem links geparkten Wagen über den Bürgersteig zu brettern.


      ...unangenehm für dort laufende Fußgänger :D


      Ob`s stimmt, weiß ich nicht, aber es klingt logisch.



      Gruß Dy
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 17:31:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php3
      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
      §12 Halten und Parken
      (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 17:38:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also auf der Autobahn ists verboten auf dem Standstreifen entgegen der Fahrtrichtung zu parken :D
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 11:23:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      @einer geht noch

      danke das du dir die mühe gemacht hast!!

      @ timekiller

      diesen link kannte ich noch gar nicht (werd mal suchen)

      @dyondar

      das gefühl hatte ich auch!!

      @luna 2000

      aber es ist nicht verboten!! links zu parken

      @ midi 2000

      hast deswegen wohl schon einen strafzettel bekommen was!!!


      gruß zanker
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 12:32:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das Ganze nennt sich
      "Parken entgegen der Fahrtrichtung"

      und bescherte mir damals - als ich meinen Führerschein genau 1 Tag hatte - mein erstes Knöllchen über DM 30,-

      *erinnert sich noch sehr genau* :D:D:D


      :laugh:



      Merke: Tue nichts, was nicht explizit erlaubt ist - es ist garantiert verboten... :D




      :D MTT :D
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 23:22:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mir geht es leider nicht besser als euch!
      Habe vor 2 Wochen 10,00 € für "Falschrumparken" bezahlt!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 09:19:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      danke werds mir wohl merken müssen (obwohl ich diesen rentner gern geärgert hätte)

      ps wieso mußte mtt 30.-dm zahlen und susie nur 10euro (20.-dm)???????????

      vermutlich wissen die von der polizei selbst nicht was sie ausstellen!!

      schönen tag noch

      zanker
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 09:30:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      hatte auch schon vor meiner haustür so ein knöllchen in einer dorfstraße (!!) wo am ganzen tag maximal 10 autos durch wollen.

      der unterschied im preis liegt imho daran, daß die gemeinden den selbigen selbst fest legen ;)
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:07:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      hier eine eindeutige begründung°!!
      http://.f7.parsimony.net/forum9425/messages/11776.htm

      laut bußgeldkatalog 15.-EURO

      gruß zanker
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 10:16:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ zanker
      Schade das sie dir nicht soviel abgeknöpft haben.
      Wenn ich Bulle wär würd` ich Dir 50 € Abknöpfen und die nach Feierabend dann versaufen!!
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:58:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ grunzer

      du bist aber kein bulle nur ein dummes schw....

      trotzdem gruß zanker

      ps wie wars im urlaub (vor allem wie war der strand???)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ist Parken gegen die Fahrtrichtung erlaubt?????? Sachen gibts!!!