Frage an echte Rechts-Füchse/Maklerrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.06.02 13:26:14 von
neuester Beitrag 10.06.02 23:18:32 von
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Ich habe folgende Frage:
Ein Makler hat eine Anzeige für eine Mietwohnung geschaltet. Die Wohnung hat mich interessiert, also habe ich mit dem Makler Kontakt aufgenommen und einen Besichtungstermin vereinbart, der auch stattgefunden hat.
Beim Besichtungstermin war die Wohnungsbesitzerin anwesend.
Die Wohnung war allerdings nichts für mich, also sagte ich dem Makler tags darauf telefonisch ab.
Einige Zeit später meldete sich die Wohnungsbesitzerin bei mir (nicht über den Makler) und teilte mir mit, daß sie im selben Haus noch eine Wohnung zu vermieten hätte. Das hatte sich kurzfristig ergeben, die jetzige Wohnung tauchte auch in der Makleranzeige NICHT auf.
Die Wohnung entsprach meinen Vorstellungen und ich sagte zu.
FRAGE: Hat der Makler einen Anspruch, von mir Maklergebühr zu erhalten, weil er mir sozusagen die Hausadresse genannt hat und mir die Vermieterin vorgestellt hat?
Es bestand und besteht keinerlei schriftliche Vereinbarung mit dem Makler. In der Zeit zwischen Wohnung 1 und Wohnung 2 hat die Hausbesitzerin den Vertrag mit dem Makler gekündigt (wegen Unzufriedenheit).
Ich bitte um fundierte Antworten. Wäre schön, wenn hier einer was Klares dazu sagen könnte.
Vielen Dank! Bin gespannt!
Ein Makler hat eine Anzeige für eine Mietwohnung geschaltet. Die Wohnung hat mich interessiert, also habe ich mit dem Makler Kontakt aufgenommen und einen Besichtungstermin vereinbart, der auch stattgefunden hat.
Beim Besichtungstermin war die Wohnungsbesitzerin anwesend.
Die Wohnung war allerdings nichts für mich, also sagte ich dem Makler tags darauf telefonisch ab.
Einige Zeit später meldete sich die Wohnungsbesitzerin bei mir (nicht über den Makler) und teilte mir mit, daß sie im selben Haus noch eine Wohnung zu vermieten hätte. Das hatte sich kurzfristig ergeben, die jetzige Wohnung tauchte auch in der Makleranzeige NICHT auf.
Die Wohnung entsprach meinen Vorstellungen und ich sagte zu.
FRAGE: Hat der Makler einen Anspruch, von mir Maklergebühr zu erhalten, weil er mir sozusagen die Hausadresse genannt hat und mir die Vermieterin vorgestellt hat?
Es bestand und besteht keinerlei schriftliche Vereinbarung mit dem Makler. In der Zeit zwischen Wohnung 1 und Wohnung 2 hat die Hausbesitzerin den Vertrag mit dem Makler gekündigt (wegen Unzufriedenheit).
Ich bitte um fundierte Antworten. Wäre schön, wenn hier einer was Klares dazu sagen könnte.
Vielen Dank! Bin gespannt!
Ist doch ganz einfach:
Der Anspruch des Maklers ist Objekt Bezogen, andere Wohnung, anderes Objekt !
Also kein Anspruch seitens des Maklers.
Der Anspruch des Maklers ist Objekt Bezogen, andere Wohnung, anderes Objekt !
Also kein Anspruch seitens des Maklers.
Kann man das irgendwo nachlesen?
Unter der Voraussetzung, dass man lesen kann, kann man das natürlich irgendwo nachlesen.
Korrekte Antwort auf Deine Frage also: JA !
Korrekte Antwort auf Deine Frage also: JA !
Makler hat keinen Anspruch, weil anderes Objekt und - ganz wichtig - die Kenntnis über dieses Objekt nicht durch Ihn entstanden ist (sondern durch den Anruf der Eigentümerin).
Nachzulesen sicher, weiss aber nicht wo, weil das ein sonnenklarer Fall ist.
So far...Loonax
Nachzulesen sicher, weiss aber nicht wo, weil das ein sonnenklarer Fall ist.
So far...Loonax
So explizit stehen wirds allenfalls in einem Musterurteil,
Generell ergibt sich die Sachlage aus dem Umkehrschluss.
Woraus ergibt sich für den Makler gem. rechtsgültigen Geschäftsbedingungen ein Courtage-Anspruch?
Wenn sich aus diesen für die beschriebenen Umstände nicht explizit ein Anspruch ergibt, geht erl eer aus.
Generell ergibt sich die Sachlage aus dem Umkehrschluss.
Woraus ergibt sich für den Makler gem. rechtsgültigen Geschäftsbedingungen ein Courtage-Anspruch?
Wenn sich aus diesen für die beschriebenen Umstände nicht explizit ein Anspruch ergibt, geht erl eer aus.
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