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    Polzei begeht Hausfriedensbruch ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.02 09:28:51 von
    neuester Beitrag 20.07.02 00:43:41 von
    Beiträge: 17
    ID: 603.640
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      schrieb am 02.07.02 09:28:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgendes Ereignis,
      auf das nötigste reduziert :

      eine gute Bekannte von mir arbeitet bei München in einem In-Lokal.
      Vor ein paar Tagen hatten die eine Party mit einer Live-Band.
      Plötzlich standen 2 Uniformierte im Lokal, und da der Chef in dem Moment unabkömmlich war, ging sie zu den 2 Polizisten um zu fragen was sie wollen.
      Da es im Lokal mörderlaut und voller als voll war, ging sie mit den beiden nach draußen.
      Anscheinend fuhren sie sie dann recht schroff an, daß sie doch sofort die Musik leiser machen sollen oder sie würden die Anlage beschlagnahmen.
      (man muss dazu sagen, es hat sich niemand beschwert, da das Lokal in einem Industriegebiet liegt).
      Sie sagte, daß die Polizisten doch bitte kurz hier draußen warten sollen, sie würde den Chef holen.
      Sie ging dann wieder rein, um dem Chef Bescheid zu geben.
      Plötzlich standen die 2 Polizisten hinter dem Tresen, mitten im Weg wo es zur Küche geht.
      Sie bat die Polizisten doch bitte draußen zu warten, da sie hier den ganzen Betrieb aufhalten (standen voll im Weg) und da man bei der Lautstärke eh kein Wort verstehe.
      Die Polizisten bewegten sich jedoch keinen Meter und bäfften nur rum, daß sie sofort den Chef sprechen wollen.
      Meine Bekannte sagte daraufhin nochmals, daß sie doch bitte draußen warten sollen, sie stehen hier voll im Weg rum.
      Die beiden bewegten sich wieder keinen Meter, und behinderten das Personal weiterhin, da kein durchgang zur Küche mehr möglich war und der Platz hinterm Tresen auch recht klein bemessen ist.
      Meine Bekannte wurde dann auch etwas ungehaltener und brüllte die beiden an, sie sollen unverzüglich das Lokal verlassen. Sie sei doch gerade schon dabei, den Chef zu holen, und sie würde ihn dann rausschicken.

      Die beiden gingen wieder nicht. Inzwischen kam dann der Chef, und alle vier gingen dann vors Lokal auf die Strasse.

      Der eine Polizist verlangte dann von meiner Bekannten ihren Personalaisweis, und blöckte sie an, daß er sich das von ihr nicht gefallen lasse.
      Angeblich hätte sie ihn irgendwie angerempelt und das hätte für sie Konsequenzen.

      Nun die Frage : kann man eigentlich die Polizisten wegen Hausfriedensbruch dranbekommen ?
      Schließlich hat meine Bekannte die beiden mehrmals aufgefordert, draußen zu warten bis sie den Chef geholt hat.
      Und für deren Verhalten will sie den beiden eine reinwürgen.
      Das waren anscheinend richtige aufgeblasene Kotzbrocken.

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:36:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vergiß es - wenn ihr Pech habt bekommt Deine Bekannte noch Ärger - jetzt weißte warum Polizisten immer zu zweit sind ;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:42:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, ich bin selbst Polizeibeamter. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt können durch die Polizei die geltenden Vorschriften der StPO / Strafprozeßordnung angewandt werden. Diese besagen u.a., dass zur Feststellung der Identität eines Betroffenen im Owi-Verfahren Räume betreten, ja sogar durchsucht werden dürfen, wenn die Vermutung bestehtm dass dies zum Erfolg führen könnte.
      Selbst wenn niemand angerufen hat und sich beschwert hat, gibt es nach dem Polizeigesetz der jeweiligen Länder im Rahmen von Störungsbeseitung / Gefahrenabwehr( da fällt wieder sehr vieles drunter ) die gleichen Möglichkeiten.
      Den Beamten anzuschreien, wenn mann womöglich noch Alk. getrunken hat ist mutig, das kann zu einer Gewahrsamnahme führen.
      Mit anderen Worten, der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist hier zwar gegeben, jedoch hatten die Beamten einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund, welcher ein Strafverfahren gegen sie unmöglich macht.

      Wenn sich jedoch niemand beschwert hat, würde ich nie eine Feier unterbinden - das ist aber alles Ermessensspielraum.

      MfG

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:45:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      zumindest weiß ich, was die Sterne auf deren Kittelchen bedeuten :

      1 Stern = er kann lesen
      2 Sterne = er kann schreiben
      3 Sterne = er kennt jemanden der lesen und schreiben kann :laugh:

      Übrigens, Zeugen, daß die Polis provokativ im Weg rumgestanden sind und die Arbeit der Bediensteten gestört haben gibt es mehrere Hundert.

      Also Hundert gegen 2.

      Außerdem, was bringts den Polis wenn sie zu zweit waren ?
      Hausfriedensbruch ist Hausfriedensbruch. (Wenn dem so sein sollte).
      Sollen die etwa behaupten, sie wären gar nicht im Lokal gewesen ?
      Oder etwa, daß man sie nicht hinausgebeten hätte ?
      Auch dafür kann man hunderte von Zeugen ranschaffen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:46:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Genau, wenn man Polizeibeamten "dumm" kommt oder denen nicht gefällt, dann gibts eben § 127 StPO ;)

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      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:46:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Praktisch keine Chance.

      Da es ja offenbar extrem laut war, hat es keiner mitbekommen. Abgesehen davon ist diese extreme Lautstaerke auch ein Grund einzugreifen. Und schliesslich war das ja auch in Bayern.

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:49:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Polizeibeamten sind aber nicht widerrechtlich eingedrungen und waren nicht ohne Befugnis im Lokal ;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:50:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Carge,

      .......Mit anderen Worten, der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist hier zwar gegeben, jedoch hatten die Beamten einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund, welcher ein Strafverfahren gegen sie unmöglich macht...

      Danke, aber
      welchen hinreichenden Rechtfertigungsgrund ?
      Wenn doch meine Bekannte mehrmals gesagt hat, sie sollen bitte kurz warten, sie würde den Chef holen ?

      Den Rechtfertigungsgrund, daß sich der Chef ins Ausland absetzt und sie keinen Zugriff auf ihn haben ??? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 09:51:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Genau, Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, vorläufige Festnahme :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 10:00:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Man würde es dann so begründen und immer von der Justiz Recht bekommen, dass die Möglichkeit bestand, der Verantwortliche dieser Feier ( in dem Fall der Betroffene ) könnte sich, ohne zuvor seine Personalien zweifelsfrei feststellen zu lassen, von der Örtlichkeit entfernen. Desweiteren könnte er sich ja einschließen und wäre nun nur noch mit größeren Aufwand feststellbar - alles schon vorgekommen.
      Somit wäre der Zweck der Maßnahme nicht erreichbar und die Cops wären die Looser. Die Beamten machen eh das was sie für Richtig halten und nicht was sie von anderen gesagt bekommen. Nachgeben wäre Schwäche und wer will die vor vielen Leuten schon zeigen. Anderen im Dienst was zu glauben hat als Cop wenig Sinn, da man fast ständig angelogen wird - da könnte ich für 7 Dienstjahre Tausend Beispiele bringen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 10:04:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aus langjähriger beruflicher Erfahrung mit der Justiz kann ich nur jedem eindringlich raten, sich niemals mit einem Polizisten anzulegen. Sie bekommen bei Richtern immer Recht, ihrem Wort wird blind geglaubt, wenn nicht zufällig Zeugen aus den eigenen Reihen oder eine Mehrzahl unbeteiligter Zeugen zur Verfügung stehen.

      Niemand ist so schnell(Beamten-)beleidigt und gegen niemand wird schon bei blosser Berührung der Uniform Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.

      Fazit: Alles zusammenkneifen was man hat, wortkarg bleiben und sich sein Teil denken.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 10:17:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      GENAU megaschotte, immer schön das Maul halten, es ist besser ... erst recht, wenn die Ehefrau des Beamten diesem in der letzten Nacht mitgeteilt hat, daß er ein Schlappschwanz sei ... o weia, dann IMMER schön nett sein zu den Hilfsbeamter der Juristerei ;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 11:01:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      ein kleiner Vorgeschmack, auf das was uns Deutschlandweit bei einem STOIBER-SIEG an Polizeipäsenz(-repressalien) erwartet.

      Stoiber und sein Polizei- und Überwachungsstaat strong sell!
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 13:56:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      is doch einfach.

      Dienstaufsichtsbeschwerde wegen tralala !!
      Direkt an den Polizeipräsidenten,
      Beschwerde ausschmücken mit "schlechtem Benehmen,
      Bürgerferne, arrogantem Auftreten, Unfähigkeit zum Zuhören

      usw...................

      Gibt Ärger, Arbeit ( Schreiberei)
      Interview beim Chef, und vielleicht Eintrag in Personalakte.
      Chef wird auch stinkig, da zum Rapport zum Präsidenten.....

      Die Jungs müssen wissen, daß sie nur Staatsdiener sind.
      Hierbei liegt die deutliche Betonung auf DIENEN !!!

      Die Leutchen gehen auf die andere Straßenseite, wenn sie
      Deine Bekannte zukünftig sehen...

      kswb
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 00:39:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Eine seltsaame Logik von Rangerinthenights:
      Wenn man einem Polizisten sagt, er soll doch bitte gehen, und er folgt dieser Anweisung nicht, begeht er Hausfriedensbruch.
      Wie sollen Polizisten ihre Arbeit verrichten können, wenn Jeder sie einfach fortschicken kann ?
      Bist du dumm oder besoffen ?
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 00:41:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Leute kommen auf Ideen, ich fass es nicht...
      Ich seh einen Grünkittel auch lieber von hinten, aber auf "wegschicken" wenns probleme mit ihnen gibt, also darauf bin ich nun noch nicht gekommen...
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 00:43:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      "Es hat sich niemand über die laute Musik beschwert, da das Lokal in einem Industriegebiet liegt....
      Und die Polizisten, haben die die laute Musik etwa gerochen ????
      Ich fass es nicht.....


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