Vorsorgepauschale - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.02 16:20:41 von
neuester Beitrag 22.07.02 20:08:40 von
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ID: 605.041
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ist das anhängige Verfahren vor dem BFH zur Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben eigentlich mittlerweile abgeschlossen?
Habe vorgestern meinen ESt-Bescheid für 2001 bekommen, ohne diesbezüglichen Vorläufigkeitsvermerk.
Natürlich gleich Einspruch eingelegt.
Habe vorgestern meinen ESt-Bescheid für 2001 bekommen, ohne diesbezüglichen Vorläufigkeitsvermerk.
Natürlich gleich Einspruch eingelegt.
Müsste noch laufen, habe noch keinen Hinweis auf eine Entscheidung.
@GulOcram (was für ein Nick!!):
Geht mir eben auch so. Hätte aber durchaus sein können, dass mir das was entgangen ist.
Geht mir eben auch so. Hätte aber durchaus sein können, dass mir das was entgangen ist.
@Rainer6767: Ich gehe auch davon aus, dass das Verfahren noch läuft.
in meinem Bescheid 2000 (!!...) vom 17.06.2002
steht unter Erläuterungen:
...
...
Der Bescheid ist im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. andere gerichtliche Verfahren
vorläufig hinsichtlich
- der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
also noch anhängig;
falls im Bescheid nicht explicit aufgeführt,
richtigerweise Einspruch einlegen.
Grüsse
Gillybär
steht unter Erläuterungen:
...
...
Der Bescheid ist im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. andere gerichtliche Verfahren
vorläufig hinsichtlich
- der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
also noch anhängig;
falls im Bescheid nicht explicit aufgeführt,
richtigerweise Einspruch einlegen.
Grüsse
Gillybär
Hab auch nochmal geguckt. Teilweise fehlte wirklich die Vorläugigkeit bzgl. § 10c. Kann auch abhängig vom Bundesland sein, da die bescheide ja in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aufgebaut sind. In NRW hab ich das fehlen bislang zweimal festgestellt. Allerdings waren dies Null-Festsetzungen. Ich hoffe, dass das kein zufall war.
Hi
BMF-Schreiben v. 19.6.2002. Der Vorläufigkeitsvermerkt wurde gestrichen
Ali
BMF-Schreiben v. 19.6.2002. Der Vorläufigkeitsvermerkt wurde gestrichen
Ali
Wurde ein Grund für die Streichung angegeben?
Mist
Das gilt für die Versorgungsbezüge !
Für die Vorsorgeaufwendungen gilt die Vorläufigkeit noch
Nataly Das habe ich gerade im Heft 28 vom DStR gelesen.
Da hat der Zweite Senat des BVerfG mit Urteil vom 6.3.2002 entschieden .... muß mal noch genauer lesen
Gruß
Ali
Das gilt für die Versorgungsbezüge !
Für die Vorsorgeaufwendungen gilt die Vorläufigkeit noch
Nataly Das habe ich gerade im Heft 28 vom DStR gelesen.
Da hat der Zweite Senat des BVerfG mit Urteil vom 6.3.2002 entschieden .... muß mal noch genauer lesen
Gruß
Ali
Habe das Schreiben gerade durchgelesen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12799/BMF-Schrei…
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12799/BMF-Schrei…
also, Steuerfestsetzungen bezüglich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG) sind weiterhin vorläufig vorzunehmen, steht da ...
Ali
Ali
Der Grund ist der, dass nach dem Urteil des BverfG die beanstandete Vorschrift § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung weiter anzuwenden ist
Nataly
Die vom NWB-Verlag machen jetzt Werbung mit dieser NWB-Datenbank. Kennst du die? Was hast denn du für eine CD ?
Gruß
Ali
Die vom NWB-Verlag machen jetzt Werbung mit dieser NWB-Datenbank. Kennst du die? Was hast denn du für eine CD ?
Gruß
Ali
@Ali:
Testen Sie die NWB-Datenbank Steuerrecht 4 Wochen völlig unverbindlich.
Erst danach entscheiden Sie. Falls Sie nicht überzeugt sind, schicken Sie die CD-ROM einfach an uns zurück. Damit ist die Sache für Sie erledigt. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
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Öhh Nataly
so genau wollte ich das eigentlich gar nicht wissen
Willst du nicht mit mir am Samstag ein Pizza essen gehen ??? Und vegisss den doofen Rainer xxx
Wir sehen uns im Herbst auf der Segel-FN.
Dein lieber
Alois
so genau wollte ich das eigentlich gar nicht wissen
Willst du nicht mit mir am Samstag ein Pizza essen gehen ??? Und vegisss den doofen Rainer xxx
Wir sehen uns im Herbst auf der Segel-FN.
Dein lieber
Alois
@AliHau:
He, ich hab doch nur nach einem BFH-Verfahren gefragt. Ich nehm Dir die Nataly schon nicht weg, keine Angst.
He, ich hab doch nur nach einem BFH-Verfahren gefragt. Ich nehm Dir die Nataly schon nicht weg, keine Angst.
Wann ist denn hier die Entscheidung?
Viele Grüße
Viele Grüße
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