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    Frage für Steuercracks - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.07.02 19:48:51 von
    neuester Beitrag 26.08.02 21:33:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 606.513
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      Avatar
      schrieb am 10.07.02 19:48:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe mal ne kleine Frage an die, die sich hier mit Steuern auskennen:

      Ich habe vor etwa 5 Jahren ein Grundstück gekauft und könnte es heute für etwa das doppelte verkaufen. Es lief eine kleine Hypothek auf diesem Grundstück. Kann es jetzt im Falle eines Verkaufs die Zinsen der vergangenen 5 Jahre als Werbungskosten dem Veräußerungsgewinn gegenrechnen???

      Danke für alle guten Antworten.

      Gruß, Jochen
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 19:58:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, nach meinem Wissensstand ist das zulässig.
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 20:09:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es fragt sich, ob ein Veräußerungsgewinn bei diesem Sachverhalt überhaupt besteuert werden darf. Du solltest da einen Fachmann zu Rate ziehen. Stichwort: verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 23:47:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hattest du die Zinsen in den vergangenen 5 Jahren schon ansetzten können?

      Meines Wissens fällt auch die "Spekulationssteuer" an, da die Frist von 10 Jahren noch nicht beendet ist.

      Bsp: KP 50.000 EURO, VK 100.000 EURO macht einen Gewinn von 50.000 EURO, den du im Verkaufsjahr auf den Einkommen draufschlagen "darfst".

      Angenommen, du verdienst 50.000 EURO im Jahr, dann beläuft sich dein Einkommen im Verkaufsjahr auf 100.000 EURO.
      Diese 100.000 EURO sind dann zu versteuern!!!

      Wenn du ledig bist und keine Kinder hast, dürfte der gesamte "Spekulationsgewinn" dann ans FA gehen.

      Wie #3 schon schrieb, in jedem Fall vor dem Verkauf einen Steuerberater oder Anwalt befragen!!!
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 00:13:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du hast doch sicher die Hypothekenzinsen bereits als WK bei den Mieteinnahmen geltend gemacht?

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      schrieb am 13.07.02 12:10:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde das Grundstück, wenn ich es nicht unbedingt verkaufen müßte, noch mindestens weitere 5 Jahre in meinem Besitz lassen. Dann klappts auch mit der Steuer. Die Erfahrung zeigt zudem, daß der Wert dieser Immobilie auch noch zunimmt oder sich zumindest auf diesem Niveau hält. Darf ich fragen, wo das Grundstück liegt?

      Gruß Thierri
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 21:33:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ #5
      Keine Mieteinnahmen vorhanden, da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt.

      @ #6
      Klar darfst Du Fragen. Das Grundstück liegt in NRW, in einem Dorf namens Ülpenich (Stadt Zülpich/ Kreis Euskirchen/ ca. 35km vor Köln/30km vor Bonn/ 20km vor Düren)

      Danke für die Antworten. gruß, Jochen


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