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    Spekulationssteuer im bundeshaushalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.02 11:05:27 von
    neuester Beitrag 12.07.02 13:17:09 von
    Beiträge: 6
    ID: 606.721
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      schrieb am 11.07.02 11:05:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo leute,

      ich bin auf der suche nach einer quelle im netz oder sonst wo in der aufgeführt ist wie hoch bundesweit die angegebenen gewinne aus aktiengewinnen war ! ich hatte vor 2 - 3 jahren mal ein bericht darüber in der bo gelesen indem so eine absurd niedrige zahl stand das ich das jetzt irgendwo nochmal nachvollziehen möchte. wäre schön wenn jmd. n link oder ähnliches hier reinstellen könnte. schön wäre natürlich ne übersicht von 90 bis heute oder so ....

      mfg

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 11:08:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer gibt die denn an?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 11:14:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      @club_cola

      ich zum beispiel


      mfg lalli1
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 11:21:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt am 16.7.02 eine Anhörung vor dem www.Bundesfinanzhof.de zum Thema Spekulationssteuer.

      Grundlage ist der Mangel an Kontrolle der Steuerpflichtigen durch die Finanzämter bzgl. der Versteuerung von Spekulationsgewinnen.

      Nur 5% der Steuerpflichtigen sollen ihre Spekulationsgewinne /Verluste angeben.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 11:29:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag:

      Es macht übrigens Sinn,(sollte man Spekulationssteuer zahlen
      ), unter dem Aktenzeichen IX R 62/99 bei den Finanzämtern
      f r i s t g e r e c h t Einspruch gegen den eigenen
      Steuerbescheid einzulegen. (Vor dem 16.07.02!)

      Eine für den Steuerzahler positive Entscheidung des
      Bundesfinanzhofes würde dann berücksichtigt.

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      schrieb am 12.07.02 13:17:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vermögende Kunden von Direktbanken in Verdacht


      Fiskus nimmt Spekulationsgewinne ins Visier


      Von Axel Schrinner, Handelsblatt


      Showdown in München: Am Dienstag verhandelt der BFH über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer. Die OFD Hannover schafft derweil Fakten und verschärft die Jagd nach Steuersündern.


      DÜSSELDORF. Der Fiskus zieht die Schlinge um den Hals von Hinterziehern von Spekulationsgewinnen immer enger. Insbesondere Kunden von Direktbanken mit großen Depots müssen unter Umständen bald mit unangenehmen Fragen vom Finanzamt rechnen. Als Reaktion auf die verheerenden Ergebnisse des niedersächsischen Landesrechnungshofs hat jetzt die Oberfinanzdirektion Hannover den Finanzämtern eine entsprechende Dienstanweisung erteilt.

      Mit einem neuen Kriterienkatalog sollen nun bei Intensivprüfungsfällen Spekulationsgewinne aufgespürt werden – Intensivprüfungen werden bei 10 % der zu veranlagenden Einkommensteuerfälle durchgeführt, vorrangig bei Steuerzahlern mit hohem zu versteuernden Einkommen oder hohen Verlusten. Nach Handelsblatt-Informationen gelten als auffällig, Kunden von Direktbanken, hohe Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften wie etwa Abonnements von Börsenbriefen, umfangreiche Depotgebühren oder Spekulationsverluste. Außerdem wird die Recherche der Beamten durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs erleichtert, dass den Finanzbehörden erlaubt, bei Banken Sammelauskünfte über Spekulationsgewinne von Kunden zu verlangen, sofern ein hinreichender Anlass gegeben ist (VII B 152/01).

      In Finanzverwaltungskreisen hieß es, die Steuerzahler lieferten häufig selbst Indizien, die auf Spekulationsgewinne hinwiesen. Oft entlarve die „doppelte Gier“, einerseits Spekulationsgewinne zu verschweigen, andererseits aber ein Maximum an Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften abzusetzen, die Steuersünder.

      Für den Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, ist der Vorstoß der OFD Hannover „dringend notwendig“. Zugleich forderte er die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern auf, einen bundeseinheitlichen Erlass zu formulieren, damit es keine Oasen für Hinterzieher von Spekulationsgewinnen gäbe.

      Der niedersächsische Landesrechnungshof hatte kritisiert, dass die Finanzämter in mehreren Fällen sogar bei offensichtlichen Hinweisen auf nicht deklarierte Spekulationsgewinne untätig geblieben waren. In einem Fall war dem Finanzamt bekannt, dass der Steuerpflichtige ein Depot im Wert von 6,5 Mill. DM besaß, dass es im Veranlagungszeitraum zu erheblichen Depotumschichtungen gekommen war und dass hohe Vermögensverwaltungskosten angegeben waren. Trotzdem wurde das Finanzamt nicht stutzig, dass keine Spekulationsgewinne deklariert waren. Die vom Rechnungshof veranlasste nochmalige Überprüfung von acht Steuerfällen führte zu Steuernachzahlungen von insgesamt 750 000 DM.

      Angesichts dieser eklatanten Vollzugsdefizite räumen Experten dem Kölner Steuerrechtspapst Klaus Tipke durchaus Chancen ein, mit seiner Klage bis nach Karlsruhe zu gelangen. Tipkes These: Der Ehrliche ist der Dumme – nur wer Spekulationsgewinne angibt, muss sie auch versteuern. Dies verletzte den Gleichheitsgrundsatz. Auch der Bundesrechnungshof hatte unlängst eklatante strukturelle Vollzugsdefizite bei der Ermittlung von Spekulationsgewinnen kritisiert. Am Dienstag verhandelt der Bundesfinanzhof den Fall (IX R 62/99).

      Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es sehr wohl rechtliche Möglichkeiten gäbe, Spekulationsgewinne zu ermitteln. Es gäbe kein strukturelles Vollzugsdefizit, allenfalls einzelne Vollzugsmängel, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Dies stellt aber die Rechtmäßigkeit der Vorschrift als solches nicht in Frage.“

      Der Präsident des Steuerberaterverbandes, Jürgen Pinne, rät seinen Mandanten, Steuerbescheide unter Bezug auf das Tipke-Verfahren anzufechten. Der Bescheid bleibe dann offen und könnte unter Umständen nach Jahren noch korrigiert werden.


      HANDELSBLATT, Freitag, 12. Juli 2002, 09:08 Uhr


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