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    wieviel verdient ein bundestagsabgeordneter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.02 17:59:54 von
    neuester Beitrag 22.07.02 20:18:30 von
    Beiträge: 11
    ID: 610.747
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      schrieb am 22.07.02 17:59:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      und welche materiellen privilegien geniesst er zusätzlich?
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:09:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      zuviel !!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:09:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kannst Dich detailiiert über alles bestens informieren:
      www.bundestag.de
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:10:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gute Frage: Sinn der Sache ist aber folgende: Er soll soviel verdienen, daß er sich voll auf diese Tätigkeit konzentrieren kann und keine Nebentätigkeit ausüben muß, was eigentlich auch untersagt ist. Nur leider klappt das in der Realität nicht immer. Also momentan haben SPD und Grünen jedenfalls heftige Probleme! Und Struck bekommt für die paar Tage auch noch lebenslang Sonderzulagen. :(


      Gruß Thierri
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:12:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Pensionsansprüche sind das schärfste......

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      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:14:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Abgeordnetenentschädigung ("Diäten")
      Mit "Diäten" bezeichnete man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.

      Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

      Die Entschädigung muß für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes" ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. 1977 entsprachen die Diäten der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften

      eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6,
      eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6).
      Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seitdem deutlich gestiegen sind, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwischen 1977 und heute mehrmals auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Diäten sind deshalb weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben.

      Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Familienzuschläge. Natürlich müssen Abgeordnete ihre Diäten genauso versteuern wie jeder Arbeitnehmer auch. Es gibt kaum Abgeordnete, die nicht in großem Umfang freiwillige Beiträge an Parteien und andere Organisationen leisten. Auch Wahlkämpfe müssen weitgehend aus der eigenen Tasche finanziert werden.

      Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2002 6.878 € monatlich. Ab Januar 2003 wird sie 7.009 € betragen
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:23:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nicht zu vergessen, die "steuerfreie Aufwandspauschale", die mittlerweile etwa in der gleichen Größenordnung wie die Diäten liegt(!)

      Dieser Abzockerverein - alleine schon die Formulierung #6 ist eine Frechheit, zumal der Durchschnittsverdiener im gegensatz zu dem Politpack innerhalb der letzten 20 Jahre KEINE Gehaltsverdopplung erzielen konnte.

      Das sie steuerfreie Aufwandspauschale im gleichen Zeitraum verdreifacht wurde und sich das Politikergesocks zudem noch durch zahlreiche Vergünstigungen und geradezu unglaubliche Ruhestandsregelungen bereichert hat, sprengt dem Faß endgültig den Boden aus...

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:26:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nur zum Nachrechnen: Ein normaler Bundestagsabgeordneter erhält analog #7 ein Nettogehalt von ca. 10.000 €(!) Gegenüber 1975 ist das mehr als eine Verdreifachung des Nettoeinkommens, von der großzügigen Selbstbedienung im Bereich der "Ruhestandsregelung" ganz zu schweigen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 18:31:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      du musst fragen
      "wieviel kriegt ein abgeordneter"
      wenn er das bekommen würde was er verdient, wäre er arm dran
      verdienen tut er eigentlich nichts
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 19:42:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Warum die sachliche Darlegung in Nr. 6 eine "Frechheit" sein soll, bedürfte näherer Erklärung. Der Ausdruck "Politikergesocks" läßt erkennen, welch Geistes Kind der Verfasser "Isaac" ist. "Gesocks" ist ein Naziausdruck.
      Die Vergütung der Abgeordneten ist im Verhältnis zur großen Arbeitsbelastung und im Vergleich mit den gigantischen Bezügen von Wirtschaftsbossen eher bescheiden.
      Was soll diese antidemokratische Neidhammelei?
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 20:18:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Franzei: Kannst Du mir das mit der "großen Arbeitsbelastung" mal näher erläutern?

      Außerdem möchte ich mal wissen, wie man wohl mit der Finanzplanung z.B. eines Herrn Özdemir ein Wirtschaftsboss werden wollte.


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