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    Nachträgliche Beleihung einer vermieteten Immob. bis zu 100 % - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.02 21:59:56 von
    neuester Beitrag 30.09.02 23:06:20 von
    Beiträge: 6
    ID: 610.862
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      Avatar
      schrieb am 22.07.02 21:59:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Diese Frage dürfte viele Besitzer von vermieteten Immobilien interessieren. Wer weiß eine Antwort (bitte möglichst mit Zitaten von Gerichtsurteilen)??


      Du hast vor X Jahren eine Immobilie als Renditeobjekt zum Vermieten gekauft. Die Bank hat Dir wie üblich z. B. 60 % auf den Kaufpreis als Hypothek gegeben.
      Die Zinszahlungen für die Bedienung werden natürlich von den Einnahmen abgesetzt. Tilgung lassen wir hier mal weg.

      Die restlichen 40 % der Finanzierung nimmst Du aus Privatvermögen.

      Einige Jahre später, die Vermietung läuft gut, möchtest Du aus diesem "Geschäftsbetrieb" Dein Eigenkapital wieder abziehen und durch weiteres Fremdkapital ersetzten (die restlichen 40 % des Kaufpreises zuzügl. aller bisherigen Instandhaltungskosten + sonstigen Kosten.)

      Die Bank gibt Dir gerne diesen weiteren Kredit.

      Jetzt die Frage: Lassen sich die Zinsen dieses zweiten Kredits ebenfalls von den Einnahmen absetzten?
      Hat der "Unternehmer" nicht die Freiheit, zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu entscheiden, mit wieviel Fremdkapital er seinen "Geschäftsbetrieb" führt?

      Das Finanzamt sagt nun zunächst einmal:
      "Der Kredit muß in direktem Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie stehen".
      Das tut er aber nach X Jahren nicht mehr so eindeutig. Eigentlich dient er ja nur dazu, Dein Eigenkapital zu ersetzten, damit Du dies wieder völlig frei verwenden kannst.

      Wer weiß eine Antwort auf diese ganz ganz heiße Frage??
      (Die Millionen von Immobesitzern plötzlich zu ungeahnter Liquidität verhelfen kann)!

      Vielen Dank für die Mühe!
      Gruß

      Magick Signs
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 23:00:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast Dir Deine Frage bereits selbst beantwortet.

      Wenn dieser Thread im Verlaufe der nächsten Monate zu einer Änderung des Steuererrechts führen sollte, schick mir bitte eine Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 03:02:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      hat Deine Frau - dürfen auch Kinder sein -
      nicht immer schon eine renditestarke
      Immobilie ohne Instandhaltungsrückstand
      besitzen wollen?

      Vieleicht solltest Du ihr/ihnen das mal schmackhaft machen.

      Und schwupps sind die Zinsen der Kaufpreisfinanzierung abzugsfähige Werbungskosten.
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 03:10:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,

      am einfachsten kannst Du Dein Eigenkapital beim
      Verkauf heben. Muß ja nicht unbedingt ein Wild-
      fremder sein. Wollte Deine Frau oder die Kinder
      nicht immer schon eine eigene Immobilie erwerben?

      Und schwupps sind die Zinsen aus der Kaufpreis-
      finanzierung steuerlich abzugsfähig.

      CK
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 03:15:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hab hier 2 x das gleiche gepostet, weil ich dachte, dass es beim 1 x nicht gefunzt hätte.

      CK

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      Avatar
      schrieb am 30.09.02 23:06:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warum beleihst du die Immobilie nicht gleich mit 100% und legst dein Eigenkapital bei der Bank an. Dem Finanzamt weist du die Finanzierung mit 100% nach. Wenn du dein Eigenkapital gut anlegst, kannst du sogar mit der Zinsdifferenz noch Geld verdienen, von der Steuerersparnis durch die Schuldzinsen ganz zu schweigen.


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