ist france télécom zu einem öffentlichen übernahmeangebot verpflichtet? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.02 05:09:03 von
neuester Beitrag 01.08.02 10:47:17 von
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das jüngste gerücht - france télécom sei zu einem öffentlichen übernahmeangebot für die übrigen aktionäre der mobilcom ag verpflichtet
die aktionäre der mobilcom ag sollen noch in dieser woche - möglicherweise sogar schon heute - vom bundesamt für finanzdienstleistungsaufsicht (bafin) erfahren, ob ihnen großaktionär france télécom ein pflichtangebot für ihre aktien machen muß.
der am 21. juni als vorstandsvorsitzender abberufene firmengründer gerhard schmid hatte sich per gutachten bestätigen lassen, daß die franzosen zu einem öffentlichen übernahmeangebot für die übrigen aktionäre des büdelsdorfer telekommunikationsunternehmens verpflichtet sind. schmid und seine frau halten knapp 50% der anteile.
folgt das bafin schmids position, muß france télécom den übrigen aktionären ihre mobilcom-papiere zu einem angemessenen preis abkaufen. schmid hatte auf einer pressekonferenz am 11. juli von rund 14,50 euro je aktie gesprochen.
chief-in-command
die aktionäre der mobilcom ag sollen noch in dieser woche - möglicherweise sogar schon heute - vom bundesamt für finanzdienstleistungsaufsicht (bafin) erfahren, ob ihnen großaktionär france télécom ein pflichtangebot für ihre aktien machen muß.
der am 21. juni als vorstandsvorsitzender abberufene firmengründer gerhard schmid hatte sich per gutachten bestätigen lassen, daß die franzosen zu einem öffentlichen übernahmeangebot für die übrigen aktionäre des büdelsdorfer telekommunikationsunternehmens verpflichtet sind. schmid und seine frau halten knapp 50% der anteile.
folgt das bafin schmids position, muß france télécom den übrigen aktionären ihre mobilcom-papiere zu einem angemessenen preis abkaufen. schmid hatte auf einer pressekonferenz am 11. juli von rund 14,50 euro je aktie gesprochen.
chief-in-command
Ich glaube der durchschnittspreis ist schon unter 10€ gerutscht
ZockerGruss
ZockerGruss
Jetzt iost es endlich amtlich. Es wird kein Übernahmeangebot geben:
BAFin: France Telecom muss kein Gebot für MobilCom abgeben
Bonn/Hamburg (vwd) - Die France Telecom SA, Paris, ist nach Ansicht der Bundesantalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), nicht verpflichtet, den Aktionären der MobilCom AG, Büdelsdorf, ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Eine Prüfung habe ergeben, dass für ein Pflichtangebot nach dem Übernahmerecht die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen würden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. (mehr/vwd/mbr/ip)
BAFin: France Telecom muss kein Gebot für MobilCom abgeben
Bonn/Hamburg (vwd) - Die France Telecom SA, Paris, ist nach Ansicht der Bundesantalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), nicht verpflichtet, den Aktionären der MobilCom AG, Büdelsdorf, ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Eine Prüfung habe ergeben, dass für ein Pflichtangebot nach dem Übernahmerecht die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen würden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. (mehr/vwd/mbr/ip)
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