Aktienoptionsprogramm sorgt endlich für Ärger bei Telekom - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.08.02 20:58:21 von
neuester Beitrag 05.08.02 00:22:44 von
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dpa-AFX-Nachricht (Deutschland)
Sonntag, 04.08.2002, 19:36
`SZ`: Anwälte stellen Strafanzeige gegen Telekom-Manager wegen Aktienoptionen
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wegen Verdachts der Untreue haben zwei Stuttgarter Rechtsanwälte Strafanzeige gegen aktive und ehemalige Spitzenmanager der Deutschen Telekom gestellt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" vorab aus ihrer Montagausgabe berichtete, werfen die Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer DM Binz und Martin Sorg den Telekom-Verantwortlichen von Aufsichtrat und Vorstand vor, durch einen Aktienoptionsplan im Jahr 2001 die Anteilseigner um mindestens 375 Millionen Euro geschädigt zu haben. Die Strafanzeige richte sich unter anderem gegen Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus, gegen den heutigen Vorstandsvorsitzenden Helmut Sihler und gegen den im Juli zurückgetretenen Telekom-Chef Ron Sommer.
Dem Bericht zufolge geht es um einen so genannten Aktienoptionsplan für den Telekom-Vorstand, auf Grund dessen die Manager im vergangenen Jahr Aktienoptionen im Gesamtwert von einer Milliarde Euro erhalten hatten. Nach Ansicht der Rechtsanwälte ist der Optionsplan fehlerhaft. Zudem seien die Aktionäre, die den Plan auf der Hauptversammlung Ende Mai 2001 auf Empfehlung des Aufsichtsrats genehmigt hatten, von dem Kontrollgremium "grob wahrheitswidrig" über die Konsequenzen informiert worden. Der Vorstand habe gewusst, dass der Optionsplan und die tatsächliche Zuwendung von Optionen "nicht mit den Interessen der Aktionäre vereinbar" gewesen seien, schreibt die Zeitung weiter. Insofern hätten sich beide Gremien der Untreue schuldig gemacht.
ANWÄLTE: GRUND UND HÖHE DER OPTIONEN SIND UNANGEMESSEN
Weiter heißt es laut "SZ" in der Anzeige, die Gewährung der Aktienoption sei "dem Grunde und der Höhe nach unangemessen" gewesen angesichts der Tatsache, dass der Kurs der Telekom-Aktie von seinem Höchststand 103,5 Euro auf 19,1 Euro am Tag des Aufsichtsratsbeschlusses gesunken sei. Es sei unverantwortlich gewesen, den Vorstand für seine "Fehlleistung" auch noch zu belohnen.
Aktienoptionen sind ein beliebtes Mittel des Leistungsanreizes für leitende Mitarbeiter und der Erfolgs-Honorierung. Sie räumen den Begünstigten die Möglichkeit ein, Anteilsscheine ihres Unternehmens zu einem günstigen Kurs zu erwerben und sie zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen, falls der Aktienkurs bis dahin einen zuvor fixierten Stand erreicht hat. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei hatte schon im Fall Mannesmann die Ermittlungen gegen frühere Manager ins Rollen gebracht./hex/cp/FP/fn
Da kann ich nur sagen - na endlich
und dann liebe anwälte prüft mir bitte gleich die Rechtmäßigkeit der Lohnfortzahlung auf 5 Jahre für Ron Sommer....das stinkt auch !
Sonntag, 04.08.2002, 19:36
`SZ`: Anwälte stellen Strafanzeige gegen Telekom-Manager wegen Aktienoptionen
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wegen Verdachts der Untreue haben zwei Stuttgarter Rechtsanwälte Strafanzeige gegen aktive und ehemalige Spitzenmanager der Deutschen Telekom gestellt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" vorab aus ihrer Montagausgabe berichtete, werfen die Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer DM Binz und Martin Sorg den Telekom-Verantwortlichen von Aufsichtrat und Vorstand vor, durch einen Aktienoptionsplan im Jahr 2001 die Anteilseigner um mindestens 375 Millionen Euro geschädigt zu haben. Die Strafanzeige richte sich unter anderem gegen Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus, gegen den heutigen Vorstandsvorsitzenden Helmut Sihler und gegen den im Juli zurückgetretenen Telekom-Chef Ron Sommer.
Dem Bericht zufolge geht es um einen so genannten Aktienoptionsplan für den Telekom-Vorstand, auf Grund dessen die Manager im vergangenen Jahr Aktienoptionen im Gesamtwert von einer Milliarde Euro erhalten hatten. Nach Ansicht der Rechtsanwälte ist der Optionsplan fehlerhaft. Zudem seien die Aktionäre, die den Plan auf der Hauptversammlung Ende Mai 2001 auf Empfehlung des Aufsichtsrats genehmigt hatten, von dem Kontrollgremium "grob wahrheitswidrig" über die Konsequenzen informiert worden. Der Vorstand habe gewusst, dass der Optionsplan und die tatsächliche Zuwendung von Optionen "nicht mit den Interessen der Aktionäre vereinbar" gewesen seien, schreibt die Zeitung weiter. Insofern hätten sich beide Gremien der Untreue schuldig gemacht.
ANWÄLTE: GRUND UND HÖHE DER OPTIONEN SIND UNANGEMESSEN
Weiter heißt es laut "SZ" in der Anzeige, die Gewährung der Aktienoption sei "dem Grunde und der Höhe nach unangemessen" gewesen angesichts der Tatsache, dass der Kurs der Telekom-Aktie von seinem Höchststand 103,5 Euro auf 19,1 Euro am Tag des Aufsichtsratsbeschlusses gesunken sei. Es sei unverantwortlich gewesen, den Vorstand für seine "Fehlleistung" auch noch zu belohnen.
Aktienoptionen sind ein beliebtes Mittel des Leistungsanreizes für leitende Mitarbeiter und der Erfolgs-Honorierung. Sie räumen den Begünstigten die Möglichkeit ein, Anteilsscheine ihres Unternehmens zu einem günstigen Kurs zu erwerben und sie zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen, falls der Aktienkurs bis dahin einen zuvor fixierten Stand erreicht hat. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei hatte schon im Fall Mannesmann die Ermittlungen gegen frühere Manager ins Rollen gebracht./hex/cp/FP/fn
Da kann ich nur sagen - na endlich
und dann liebe anwälte prüft mir bitte gleich die Rechtmäßigkeit der Lohnfortzahlung auf 5 Jahre für Ron Sommer....das stinkt auch !
Gute Nachrichten! Aus der FTD dazu:
ftd.de, So, 4.8.2002, 19:17
Deutsche Telekom: Anzeige gegen Manager
Der Deutschen Telekom steht nach der Kritik wegen der drastischen Aufstockung von Vorstandsgehältern neuer Ärger ins Haus. Zwei Rechtsanwälte haben nach einem Medienbericht Anzeige gegen Telekom-Manager wegen des Verdachts der Untreue gestellt.
Die Anwälte werfen der Telekom-Spitze vor, ihre Aktionäre durch den Aktienoptionsplan für das Telekom-Management vom vergangenen Jahr "um mindestens 375 Mio. Euro" geschädigt zu haben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Die Telekom wies die Vorwürfe am Sonntagabend umgehend zurück und bezeichnete sie als "völlig unverständlich".
Die beiden Stuttgarter Rechtsanwälte Mark Binz und Martin Sorg haben nach Darstellung der "Süddeutschen Zeitung" gegen aktive und ehemalige Mitglieder des Telekom-Vorstands und -Aufsichtsrats Strafanzeige gestellt. Sie werfen demnach den Telekom-Verantwortlichen vor, bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr den Aktionären "grob wahrheitswidrige" Angaben zu dem Aktienoptionsplan für die leitenden Manager des Unternehmens gemacht zu haben. Der Optionsplan sei fehlerhaft und zu Ungunsten der Aktionäre ausgelegt worden.
Erfolgsziel fallengelassen
Nach Darstellung der Zeitung werfen die Anwälte der Telekom-Spitze vor, bei dem Aktienoptionsplan ein wichtiges Kriterium zur Bemessung des Erfolgs der Vorstandsarbeit aus dem Plan fallen gelassen zu haben. Durch den Wegfall dieses so genannten "relativen Erfolgsziels" sei es nicht mehr möglich, die Vorstandsarbeit zu bewerten. Vorstand und Aufsichtsrat hätten den Aktionären jedoch bei der Hauptversammlung suggeriert, dies sei für sie von Vorteil. "Diese Darstellung war jedoch grob wahrheitswidrig", heißt es laut "SZ" in der Strafanzeige.
Ferner seien die Aktienoptionen so verbucht worden, dass sie im Falle einer Ausübung für das Unternehmen steuerlich nicht absetzbar seien. Falls die Begünstigten ihre Rechte voll ausüben würden, entstehe dadurch eine Belastung von rund einer Mrd. Euro für die Telekom statt einer möglichen Belastung von nur 625 Mio. Euro. Dies ergebe einen Nachteil von 375 Mio. Euro zum Schaden der Telekom-Aktionäre.
Anm.: das ist wirklich ein Hammer - solche Stümper!
Telekom wehrt sich
Telekom-Sprecher Ulrich Lissek wies die Vorwürfe zurück und bezeichnet es als "äußerst verwunderlich", dass die SZ die Telekom dazu noch nicht befragt habe. Die Strafanzeige sei der Telekom noch nicht bekannt. "Fest steht aber, dass es im Zusammenhang mit dem Optionsprogramm keinen Cash-Out aus dem Unternehmen gibt", sagte Lissek. Die genannte Summe von 375 Mio. Euro sei nicht erklärbar, da bislang auf Grund des Aktienkurses noch kein einziger Manager von seinen Optionen habe Gebrauch machen können. Die Optionen sehen Lissek zufolge eine Ausübungshürde von 30 Euro vor. Zuletzt notierte das Telekom-Papier aber bei nur 10,80 Euro.
Der Vorstand habe für dieses Jahr komplett auf seine Optionsrechte verzichtet und die übrigen Manager würden gegebenenfalls nur 50 Prozent der in dem Optionsplan zugesicherten Aktien erhalten, sagteder Sprecher. Lissek räumte ein, dass in dem Plan das "relative Erfolgsziel" herausgelöst worden sei. "Das wurde gemacht, weil es in keinen internationalen Unternehmen so üblich ist", begründete er diese Maßnahme.
© 2002 Reuters Limited. Nutzerbeschränkungen
ftd.de, So, 4.8.2002, 19:17
Deutsche Telekom: Anzeige gegen Manager
Der Deutschen Telekom steht nach der Kritik wegen der drastischen Aufstockung von Vorstandsgehältern neuer Ärger ins Haus. Zwei Rechtsanwälte haben nach einem Medienbericht Anzeige gegen Telekom-Manager wegen des Verdachts der Untreue gestellt.
Die Anwälte werfen der Telekom-Spitze vor, ihre Aktionäre durch den Aktienoptionsplan für das Telekom-Management vom vergangenen Jahr "um mindestens 375 Mio. Euro" geschädigt zu haben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Die Telekom wies die Vorwürfe am Sonntagabend umgehend zurück und bezeichnete sie als "völlig unverständlich".
Die beiden Stuttgarter Rechtsanwälte Mark Binz und Martin Sorg haben nach Darstellung der "Süddeutschen Zeitung" gegen aktive und ehemalige Mitglieder des Telekom-Vorstands und -Aufsichtsrats Strafanzeige gestellt. Sie werfen demnach den Telekom-Verantwortlichen vor, bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr den Aktionären "grob wahrheitswidrige" Angaben zu dem Aktienoptionsplan für die leitenden Manager des Unternehmens gemacht zu haben. Der Optionsplan sei fehlerhaft und zu Ungunsten der Aktionäre ausgelegt worden.
Erfolgsziel fallengelassen
Nach Darstellung der Zeitung werfen die Anwälte der Telekom-Spitze vor, bei dem Aktienoptionsplan ein wichtiges Kriterium zur Bemessung des Erfolgs der Vorstandsarbeit aus dem Plan fallen gelassen zu haben. Durch den Wegfall dieses so genannten "relativen Erfolgsziels" sei es nicht mehr möglich, die Vorstandsarbeit zu bewerten. Vorstand und Aufsichtsrat hätten den Aktionären jedoch bei der Hauptversammlung suggeriert, dies sei für sie von Vorteil. "Diese Darstellung war jedoch grob wahrheitswidrig", heißt es laut "SZ" in der Strafanzeige.
Ferner seien die Aktienoptionen so verbucht worden, dass sie im Falle einer Ausübung für das Unternehmen steuerlich nicht absetzbar seien. Falls die Begünstigten ihre Rechte voll ausüben würden, entstehe dadurch eine Belastung von rund einer Mrd. Euro für die Telekom statt einer möglichen Belastung von nur 625 Mio. Euro. Dies ergebe einen Nachteil von 375 Mio. Euro zum Schaden der Telekom-Aktionäre.
Anm.: das ist wirklich ein Hammer - solche Stümper!
Telekom wehrt sich
Telekom-Sprecher Ulrich Lissek wies die Vorwürfe zurück und bezeichnet es als "äußerst verwunderlich", dass die SZ die Telekom dazu noch nicht befragt habe. Die Strafanzeige sei der Telekom noch nicht bekannt. "Fest steht aber, dass es im Zusammenhang mit dem Optionsprogramm keinen Cash-Out aus dem Unternehmen gibt", sagte Lissek. Die genannte Summe von 375 Mio. Euro sei nicht erklärbar, da bislang auf Grund des Aktienkurses noch kein einziger Manager von seinen Optionen habe Gebrauch machen können. Die Optionen sehen Lissek zufolge eine Ausübungshürde von 30 Euro vor. Zuletzt notierte das Telekom-Papier aber bei nur 10,80 Euro.
Der Vorstand habe für dieses Jahr komplett auf seine Optionsrechte verzichtet und die übrigen Manager würden gegebenenfalls nur 50 Prozent der in dem Optionsplan zugesicherten Aktien erhalten, sagteder Sprecher. Lissek räumte ein, dass in dem Plan das "relative Erfolgsziel" herausgelöst worden sei. "Das wurde gemacht, weil es in keinen internationalen Unternehmen so üblich ist", begründete er diese Maßnahme.
© 2002 Reuters Limited. Nutzerbeschränkungen
Leute, langsam glaube ich, auch unsere manager sollten
irgend so einen ehrenkodex unterschreiben müssen.
warum können die nicht bei ihrem normalen üppigen gehalt
bleiben.
Zur Strafe sollten sie ihre Optionen zu 30 Euro ausüben
müssen..................
irgend so einen ehrenkodex unterschreiben müssen.
warum können die nicht bei ihrem normalen üppigen gehalt
bleiben.
Zur Strafe sollten sie ihre Optionen zu 30 Euro ausüben
müssen..................
Leider ist es dann keine "Option" mehr...
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