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    Kinowelt Szenario für die kommenden Tage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.02 11:12:16 von
    neuester Beitrag 21.07.03 19:22:20 von
    Beiträge: 66
    ID: 618.404
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      schrieb am 10.08.02 11:12:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Kinoweltler,



      Die Kölmels haben 32 Millionen Euro für die Kinowelt AG bezahlt ( siehe Pressemeldung auf der www.Kinowelt.de Seite)

      Die Kinowelt ist VÖLLIG SCHULDENFREI und hat nach wie vor den gesamten FILMKATALOG VON RUND 10.000 Filmen.


      Die Presse schreibt, Kölmel hätte eine schuldenfreie Kinowelt zum Schnäppchenpreis von 32 Millionen Euro bekommen.

      Eine Firma wie Intertainment die ein kleinst Bruchteil von Kinowelt Filmrechten hat ist bei 1,30 Euro.

      Noch eine Rechnung für Dich


      es gibt 25 Millionen Kinowelt Aktien, wenn du diese durch die 32 Millionen teilst na was kommt dann raus hmmmmmm..:-))


      Ein Kurs weit über 1,20 und dabei ist die Kinowelt nicht 32 Millionen wert sondern locker 70 bis 90 Millionen.


      Aber, wie auch immer. Es wird Leute geben die was verstehen vom Filmbusiness und von Mathematik und dann gibt es so Leute wie Paule die der Neid quält und Euch den 6er im Lotto (Euren kauf der Kinowelt madig reden möchte).

      Ich bin leider nicht mehr investiert und dennoch. Ein großes BRAVO für alle die durchgehalten haben. Die Ernte in den nächsten Tagen wir euch herrlich schmecken.

      Geniesst es. Ich glaube dass nach ersten heftigen Schwankungen zwischen 0,75 und 1,20 der Kurs sich mittelfristig zwischen 1 und 2 Euro beruhigen wird.

      Enjoy !
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:21:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei einem gesch. wert von 80Mio ist der faire Kurs 3,20€ ;)
      Daher nicht gleich bei 0,70€ seine wertvollen KW`s verkaufen. :)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:27:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      nochwas:
      Falls KW sich über nen längeren Zeitraum über 1€ bewegt, besteht auch die Möglichkeit wieder in den NEMAX zu kommen...;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:30:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich verfolge die Aktie ja auch schon mit Euch die ganze Woche. hatte nur keinen Mut. WEnn man jetzt am Montag welche kaufen möchte, wo erfahre ich vorbörslich einen Kurs, kann ja nicht blind kaufen, möchte meine Order aber bevor der Handel anfängt, schon rein stellen. Bitte nur ehrliche und erfahrene Antworten, wie ich am besten vorgehen soll. Im voraus vielen Dank. MH
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:44:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Entweder Du wartest bis zum 1. amtlichen Kurs, oder gibst einfach ein Limit von 1,50+ an!! Ist bestimmt Bombensicher!!!

      ;)

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      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:46:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      @4

      ich würd mit nem realtimeditor um 9.00Uhr auf die ASK schaun. Falls ok, ne Order etwa um 1-2Punkte höher als das ASK reinlegen. Kann aber auch sein daß Du damit schon zu tief liegst und nicht bedient wirst. Daher Limit eher noch höher setzen. Naja, oder man wartet halt ab und setzt ein Abstauberlimit, da braucht man aber Glück. Wie dem auch sei besser wärs gewesen Du hättst in aller Ruhe am Freitag Dir welche für 0,27€ reingelegt, das ist aber vorbei ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:49:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      am montag geht es doch garnicht um den wert von kinowelt
      die shortis werden mit limit garnicht bedient,also kaufen die bestens,und dann gibt es auch nur teilausfürungen,weil die meisten erst mal abwarten
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:55:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu##Tradewatcher
      danke für die Antwort, hinter her ist man immer schlauer, werde mal sehen, wie ich das anstelle, einfach billigst eingeben???? kein guter Zug oder??? mal sehen wie die ersten Kurse auf Xetra gestellt werden, nochmals danke und ein schönes Wochenende MH
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 11:59:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      tja, wie gesagt, jeder will kaufen, keiner verkaufen....:D

      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:02:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @#8 von mfierke

      nicht auf XETRA schauen, da gibt`s nur die Auktion um 13.00Uhr! Einzig Frankfurt gibt die Kurse vor!
      happy trading;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:03:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      .. und nur mit limit!! sonst taxen die Dich hoch daß Du weiche Knie kriegst...:D
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:18:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...und dann gibt es so Leute wie Paule die der Neid quält ... ?

      Bin ich gemeint ?

      -------
      Du schreibst, dass auf der Kinoweltseite steht :
      Die Kölmels haben 32 Millionen Euro für die Kinowelt AG bezahlt.

      Ich lese :
      Das Angebot zur Übernahme der Assets und Ablösung der Pfandrechte beläuft sich auf 32 Mio Euro

      Es ist also noch nicht bezahlt sondern ein Angebot ! (was zu 99% wohl auch angenommen wird). Also nicht ganz korrekt ! Ich weiss kommt gleich wieder eine antwort ich wäre zu kleinlich oder sonstwas, aber es ist so nicht richtig !
      ------
      Zitat von der Kinowelt-Seite :
      Dr. Ott fügt hinzu, dass es bisher allerdings noch keine Initiative gibt zur Einleitung eine Insolvenzplanverfahrens. Ein solches Verfahren ist jedoch Voraussetzung zur Rettung der börsennotierten Kinowelt Medien AG.

      Insolvenzplanverfahren bedeutet Entschuldung der Kinowelt mit Zustimmung der Gläubigermehrheiten .
      Dabei wird durch den Kapitalschnitt das nominal noch bestehende Grundkapital so drastisch reduziert werden müssen, dass den Altaktionären bestenfalls prozentual äußerst geringe Restanteile verbleiben !
      -------
      Postings wie diese muss es geben, hat nichts mit Neid zu tun, aber ich denke es hilft einigen bei der Entscheidung. Ich gebe nur das kund, was mir hier auffällt und anderen scheinbar nicht. Es gab schon öffters Nachrichten die die Kurse hochgetrieben haben und dann kam doch die Ernüchterung. Die, die zu Tiefstkursen eingekauft haben können sich sicher freuen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:22:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      @12

      die shortis warten nicht, für die gehts ums überleben ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:32:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      @13
      die shortis warten nicht, für die gehts ums überleben

      Wenn die überhaupt noch dabei sind !!!!!
      Gründe zum Austieg gibt und gab es genug.
      Wenn ich Shortie wäre, wäre ich schon lange raus !!

      Denkt doch mal genau nach !!
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:35:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      @tradewatcher
      shortis fand ich schon immer abartig :D
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:39:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      für die shortis gabs bis jetzt eigentlich nur Gründe zum Einstieg :D
      warten wir einfach ab....... ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:43:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      es lohnt sich übrigens jetzt schon ne Kauforder zu setzen, denn bei gleichem limit gilt die FIFO-Regel ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:58:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      ##zu 17
      ich bins nochmals, du schreibst, jetzt schon eine Kauforder setzen, das kann ich, aber was setzte ich für einen Preis ein???? bitte um Antwort danke MH
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:59:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      was heißt Vivo-Regel bitte um antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:02:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      entschuldigung Fifo-Regel
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:03:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu Deutsch: Wer zuerst kommt malt zuerst :)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:06:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      ZU``"! DAS IST RICHTIG; MU? ABER DOCH EINEN PREIS EINSETZTEN ODER??? JA UND DA FEHLEN MIR DIE evtl, kurse
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:08:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      @mfierke
      FIFO: first in, first out

      naja, angenommen 3 Leute haben zu 0,35€ ne Order, dann wird halt der als erstes bedient der auch als erstes die Order zeitlich reingelegt hat. An Deiner Stelle würd ich vielleicht dann doch eher auf nem kleineren Börsenplatz (München oder Berlin) ne order am besten jetzt gleich (falls das nicht schon zu spät ist) etwas über dem letzten limit von Freitag reinlegen.

      hier die letzten limits:

      STU 0,31 +0,01
      +3,33% 09.08.02
      19:48 n/a
      n/a 0,30
      0,31 0,31
      0,28 15.020
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 FSE 0,33 +0,03
      +10,00% 09.08.02
      19:41 0.32
      0.34 0,30
      0,29 0,38
      0,20 903.607
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 MUN 0,30 +0,07
      +30,43% 09.08.02
      19:39 0.3
      0.33 0,23
      0,33 0,33
      0,24 11.052
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 BER 0,33 +0,05
      +17,86% 09.08.02
      19:35 0.28
      0.37 0,28
      0,28 0,33
      0,28 7.500
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 HAM 0,30 +0,02
      +7,14% 09.08.02
      14:07 0.3
      n/a 0,28
      0,27 0,30
      0,27 750
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 ETR 0,32 +0,07
      +28,00% 09.08.02
      13:33 n/a
      n/a 0,25
      0,32 0,32
      0,32 4.000
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 DUS 0,30 +0,00
      +0,00% 09.08.02
      09:51 n/a
      n/a 0,30
      0,30 0,30
      0,30 0
      Kinowelt Medien AG AKTIEN O.N. / 628590 HAN 0,30 +0,00
      +0,00% 09.08.02
      09:43 n/a
      0.0 0,30
      0,30 0,30
      0,30


      good trade ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:12:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ mfierke

      Die orders werden nach Höhe und nach Eingang ausgeführt.

      D.H. z.B. wenn du heute eine Order zu z.B. 1,50 (Betrag ist jetzt keine Empfehlung sondern nur ein Beispiel) aufgibst und schon bis jetzt z.B. 10 Order in der gleichen Höhe vorhanden sind, bist du an Nr. 11.

      wenn du am Montag eine Order aufgibst kann es sein das schon 1000 vor dir sind und du als 1001 ausgeführt wirst.

      Wichtig: Während die 1000 anderen ausgeführt werden steigt auch der Kurs und der Einstieg wird für dich auch immer teurer.

      Gruß
      BamBam
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:18:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ mfierke

      Mit Höhe meinte ich nicht das wenn du 10€ eingibst als erstes dran bist. Solltest bei deiner Order nur nicht zu knapp kalkulieren damit dir der Kurs nicht davonläuft.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:20:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      zu ##23 und 24
      die Beiträge waren für mich sehr informativ, jetzt ist noch eine Frage, soll man eine große ( 10.000?? ) Order reinstellen oder lieber an 2 Börsenplätzen 2 kleinere reinstellen. danke MH
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:23:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      meine Vorstellungen wären bis 0,45, verkehrt?? dann bitte berichtigen danke
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:24:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      wenn Du noch länger frägst und wartest ist der Zug abgefahren!! Habe meinerseits gestern kurz nach der Meldung sofort noch ein Order reingelegt (bin gespannt ob sie bedient wird). Bei 2 kleinen zahlst Du halt 2x Maklergebühr.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:24:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Schwer zu sagen: Ich persönlich würde eine große in Frankfurt plazieren so um die 0,80€ den ich glaube das Montagmorgen einige verkaufen werden und es ab 10 Uhr dann aber ruhiger wird.

      Aber wie gesagt schwer zu sagen
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:25:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      @mfierke
      ich will ja nicht unken aber besser ist wenn Du am Montagmorgen erst mal zum Bäcker gehst,
      ein paar Brötchen orderst und Dir dann
      mal den Kursverlauf anschaust.
      Die Gier wird am Montagmorgen den Kurs bestimmen :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:27:37
      Beitrag Nr. 31 ()
      zu##28 zu welchen Preis nur als anhaltspunkt werde dann sofort ordern
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:28:14
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich denke aber das ist alles theoretisch, weil das von der gesamten Entwicklung abhängt. Bei mir ist es z.B. so.

      Wenn wir am Montag den € sehen und bei PXN noch nichts passiert ist, werde ich verkaufen und PXN nachkaufen.

      Wenn aber PXN durch eine News (vorbörslich oder während des vormittags) bereits gegessen ist, werde ich KW halten.

      Denke es geht vielen so wie mir!
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:29:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      Dein limit unter #27 find ich schon mal ok. Nur 0.45 ist zu gerade. Nehm 0.47€ ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:30:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      danke ich lege los tschüss
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:31:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      @trade

      Erstmal guten Morgen und ich hoffe du hast keinen dicken Kopf vom Freiern ;)

      Denke mit 0,47€ wird das schon viel zu knapp
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:35:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      Glückwunsch an allen investierten !!!

      Kann man außerbörsliche Kurse heute irgendwo sehen ?
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:36:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      #35 von BamBam001

      Bin schon wieder voller tatendrang. Mit PXN hast du mich ganz schön neugierig gemacht. Werde am Montag KW und PXN auf meiner watchlist haben... ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 14:52:46
      Beitrag Nr. 38 ()
      Nach Kinowelt kommt Pixelnet :-)

      Da bin ich schon dabei!!!

      Chrossi
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:51:11
      Beitrag Nr. 39 ()
      zurück aus dem Urlaub sehe ich doch das wahrheit siegt.
      Herzlichen Glückwunsch an das Team Kölmel und wie ich gestern gelesen habe eine befreundete Firma OPENPICTURES !
      Ihr habt alle Zukunft vor Euch entäuscht und Aktionäre nicht.
      Aber vorab danke für den Eure Bereitschaft die Aktie gelistet zu lassen. Es gibt andere Firmen die das auch anders machen!
      Also weiter so und ich hoffe das ich meinen KaufKurs von 5 euro vieleicht schon nächstes Jahr wieder sehe.
      Ein damals entäuschter und heute glücklicher Kinowelt Aktionär
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 17:55:43
      Beitrag Nr. 40 ()
      Könnt ihr euch noch an den extremen Kursanstieg im Frühjahr erinnern, als der IV meldete, dass ein weiterer Zerfall der Kinowelt AG gestoppt sei???
      Damals schoss der Kurs, wenn ich mich recht erinnere von 0,12 auf knapp 1,20 in der Spitze (bitte korrigiert mich, falls ich mich irre).

      Mal sehen, ob wir uns wieder auf so ein Kursfeuerwerk einstellen müssen.

      Nicht vergessen, nicht viele hatten den Mut, über das WE zu halten ;)

      Gruss
      Tom
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 18:02:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      @RealistLebt

      Die Aussage "Die Kinowelt ist VÖLLIG SCHULDENFREI und hat nach wie vor den gesamten FILMKATALOG VON RUND 10.000 Filmen" ist aus meiner Sicht total falsch!

      Aus der Pressemitteilung:
      ....Die Banken haben heute vereinbarungsgemäß die zur Umsetzung des Verhandlungsergebnisses notwendige Sicherheiten- und Pfandfreigabe Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises schriftlich erklärt. Die Sicherheiten- und Pfandfreigabe ist Voraussetzung für die Unterzeichnung und Umsetzung des Kaufvertrages...

      Damit geht für mich klar hervor, dass die Banken bisher auf keinen müden Euro Forderung verzichtet haben. Gegen Zahlung der 32 Mio. Euro werden nur die "sichergestellten" Werte von Kinowelt wieder freigegeben. Logischerweise Grundvoraussetzung für die Führung der Geschäfte.

      Ich denke den Altaktionären wird noch ein harter Kapitalschnitt bevor stehen. Ich selbst gehöre mit einem kleinen Restposten auch noch dazu.

      bye
      Norbert
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 18:35:38
      Beitrag Nr. 42 ()
      @#40 von TomSec

      ich glaub es ging bis 0,91€. Jetzt ist aber die Situation ganz anders, Kinowelt ist danach schuldenfrei. Tippe auf Kurse über 1€ am Montag ;)

      @#41 von BleibDirTreu
      ganz klar für jemand der bei 50€ eingestiegen ist wird zunächst nicht viel reinkommen ... ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 18:55:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      @tradewatcher

      Kinowelt ist schuldenfrei? Verstehe ich nicht. Wo steht das?

      bye
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 19:11:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      #43 von BleibDirTreu

      Nach einem Insolvenzverfahren (das ja eingeleitet wird) ist das Unternehmen schuldenfrei. Wo das steht? Schau mal ins Handelsgesetz oder so ähnlich nach, oder frag Deinen Rechtsanwalt, der weiß es... :D
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 19:27:07
      Beitrag Nr. 45 ()
      @tradewatcher

      Richtig. Das ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens.

      Das Kerngeschäft von Kinowelt ist ja profitabel. Ich glaube beim besten Willen nicht, dass die Banken auf ein paar hundert Millionen Euro Schulden verzichten gegen eine Zahlung von 32 Millionen Euro.
      Wenn Kinowelt an der Börse bleibt, dann wird z.B. ein Kapitalschnitt erfolgen (kenne ich von ähnlichen Fällen). Wenn der z.B. 10:1 ausfällt, dann hätten die Altaktionäre noch 10% von Kinowelt, der Investor, bzw. die Banken die restlichen 90%.

      Welche Möglichkeiten es sonst noch so gibt - da muss ich passen. Aber definitiv haben die Banken bis jetzt auf keinen müden Euro Schulden verzichtet. Dies kann aber noch kommen - im abschließenden Insolvenzplanverfahren. Aber auf 100% der Forderungen verzichten die sicherlich nicht.

      bye
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 19:40:53
      Beitrag Nr. 46 ()
      damit alle fragen dazu geklärt werden :


      -----


      Das Insolvenzplanverfahren
      1. Vorlage des Plans ( § 218)
      Der Insolvenzplan kann vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter vorgelegt werden. Der Schuldner kann den Plan auch schon bei Antragstellung vorlegen.

      Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter auch beauftragen einen Plan vorzulegen.

      Ein Plan, der nach dem Schlusstermin vorgelegt wird, darf nicht mehr berücksichtigt werden.

      2. Inhalt des Plans
      In dem Plan ist die Regulierung der Schulden zu regeln. Dabei kann von den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Schulden abgewichen werden (§ 217). Der Schuldner bzw. Insolvenzverwalter ist somit bei der Erstellung des Plans zunächst völlig frei.

      Der Plan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil (§§ 219ff). Der darstellende Teil soll alle sonstigen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (§ 219, 2).

      Im gestaltenden Teil sind sodann die Regelungen aufzunehmen, die festlegen, wie die Schulden reguliert werden sollen, wer auf wie viel verzichten soll, ob und inwieweit der Schuldner auch nach Ablauf des Plans noch haftet usw.

      3. Bildung von Gruppen
      Es müssen Gruppen gebildet werden, wenn Gläubiger mit unterschiedlicher Rechtsposition vorhanden sind (§ 222):

      Es ist zu unterscheiden zwischen

      1. den absonderungsberechtigten Gläubigern, wenn durch den Plan in deren Rechte eingegriffen wird;

      2. den nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern;

      3. den einzelnen Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger, soweit deren Forderungen nicht nach § 225 als erlassen gelten sollen.

      Innerhalb gleichrangiger Gläubiger können Gruppen mit Gläubigern mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen gebildet werden. Die Gruppeneinteilung hat sachgerecht zu erfolgen. Die Kriterien müssen im Plan dargestellt werden (§ 222, 2). So könnte ich mir eine Aufteilung der Gläubiger z.B. in Lieferanten, öffentliche Gläubiger, Kreditgeber und Arbeitnehmer vorstellen. Auch für Kleingläubiger könnte ich mir eine eigene Gruppe vorstellen.

      Innerhalb einer Gruppe sind die Gläubiger gleich zu behandeln. Eine unterschiedliche Behandlung ist nur zulässig, wenn alle Betroffenen zustimmen (§ 226).

      4. Abweisung des Plans (§231)
      Das Gericht weist den Plan von Amts wegen zurück

      1. wenn die Vorschriften über das Recht zur Vorlage und den Inhalt des Plans nicht beachtet sind und der Vorlegende den Mangel nicht beheben kann oder innerhalb einer angemessenen, vom Gericht gesetzten Frist nicht behebt,

      2. wenn ein vom Schuldner vorgelegter Plan offensichtlich keine Aussicht auf Annahme durch die Gläubiger oder auf Bestätigung durch das Gericht hat oder

      3. wenn die Ansprüche, die den Beteiligten nach dem gestaltenden Teil eines vom Schuldner vorgelegten Plans zustehen, offensichtlich nicht erfüllt werden können.

      (2) Hatte der Schuldner in dem Insolvenzverfahren bereits einen Plan vorgelegt, der von den Gläubigern abgelehnt, vom Gericht nicht bestätigt oder vom Schuldner nach der öffentlichen Bekanntmachung des Erörterungstermins zurückgezogen worden ist, so hat das Gericht einen neuen Plan des Schuldners zurückzuweisen, wenn der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses, wenn ein solcher bestellt ist, die Zurückweisung beantragt.

      5. Behandlung des Plans
      § 232:

      (1) Wird der Insolvenzplan nicht zurückgewiesen, so leitet das Insolvenzgericht ihn zur Stellungnahme zu:

      1. dem Gläubigerausschuss, wenn ein solcher bestellt ist, dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten;

      2. dem Schuldner, wenn der Insolvenzverwalter den Plan vorgelegt hat;

      3. dem Verwalter, wenn der Schuldner den Plan vorgelegt hat.

      (2) Das Gericht kann auch der für den Schuldner zuständigen amtlichen Berufsvertretung der Industrie, des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft oder anderen sachkundigen Stellen Gelegenheit zur Äußerung

      Der Plan wird also zunächst nicht allen Gläubigern zugeleitet, sondern nur dem Gläubigerausschuss, sofern einer bestellt wurde.

      Um die Durchführung des Plans nicht zu gefährden, kann das Gericht die Durchführung von Verwertungs- und Verteilungsmaßnahmen verbieten (§ 233).

      Zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen wird der Plan dann zur Einsicht für alle Beteiligten (also auch für die Gläubiger) in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt (§ 234).

      Sodann bestimmt das Gericht einen Erörterungstermin, bei dem der Plan erörtert wird. Hierbei können auch Änderungen an dem Plan vom Vorlegenden vorgenommen werden (§ 240). In der Terminfestsetzung ist auch darauf hinzuweisen, dass der Plan und die Stellungnahmen bei Gericht einzusehen sind. Das heißt, der Plan wird nicht an die Gläubiger verschickt! (§ 235)

      Der Erörterungstermin muss nach dem Prüfungstermin stattfinden, kann jedoch mit diesem verbunden werden. (§ 236).

      Es ist möglich, dass während des Erörterungstermins direkt abgestimmt wird, es ist aber auch möglich, dass ein gesonderter Abstimmungstermin festgesetzt wird (§ 241). Im letzteren Falle kann auch eine schriftliche Abstimmung erfolgen. (§242).

      Grundsätzlich stimmt jede Gruppe für sich ab (§ 243).

      6. Zustandekommen des Plans
      Innerhalb einer Gruppe ist dem Plan zugestimmt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Gläubiger sowohl nach Köpfen, als auch nach Summe zustande kommt (§ 244). Anders als beim Schuldenbereinigungsplanverfahren gibt es hier also kein automatisches Zustimmen bei Nichtantwort. Im Gegenteil. Stimmen von Gläubigern, die sich an der Abstimmung nicht beteiligen, werden nicht gezählt. Findet eine Abstimmung mangels Beteiligung nicht statt, so kann naturgemäß auch keine Mehrheit zustande kommen. Somit wäre der Plan m.E. (zumindest in der betreffenden Gruppe) also gescheitert.

      § 245:

      (1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wenn

      1. die Gläubiger dieser Gruppe durch den Insolvenzplan voraussichtlich nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne einen Plan stünden,

      2. die Gläubiger dieser Gruppe angemessen an dem wirtschaftlichen Wert beteiligt werden, der auf der Grundlage des Plans den Beteiligten zufließen soll, und

      3. die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Plan mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat.

      (2) Eine angemessene Beteiligung der Gläubiger einer Gruppe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn nach dem Plan

      1. kein anderer Gläubiger wirtschaftliche Werte erhält, die den vollen Betrag seines Anspruchs übersteigen,

      2. weder ein Gläubiger, der ohne einen Plan mit Nachrang gegenüber den Gläubigern der Gruppe zu befriedigen wäre, noch der Schuldner oder eine an ihm beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhält und

      3. kein Gläubiger, der ohne einen Plan gleichrangig mit den Gläubigern der Gruppe zu befriedigen wäre, besser gestellt wird als diese Gläubiger.

      Somit kann also ein Plan auch gegen den Willen von Minderheiten der Gruppen zustande kommen. Dabei kann es durchaus sein, dass in diesen Gruppen wiederum mehr Gläubiger sind, als in den Gruppen, die zugestimmt haben. Es kann also auch ein Plan gegen die Mehrheit der Gläubiger zustande kommen.

      Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend denen, die auch für die Zustimmungsersetzung beim SBP gelten. Im Unterschied dazu muss allerdings kein spezieller Antrag auf Zustimmungsersetzung gestellt werden, sondern die Annahme ist automatisch erfolgt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen. Einer Zustimmungsersetzung bedarf es somit also nicht.

      Auch der Schuldner kann dem Plan widersprechen.

      § 247:

      (2) Ein Widerspruch ist im Rahmen des Absatzes 1 unbeachtlich, wenn

      1. der Schuldner durch den Plan voraussichtlich nicht schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und

      2. kein Gläubiger einen wirtschaftlichen Wert erhält, der den vollen Betrag seines Anspruchs übersteigt.

      Nach der Annahme des Plans muss dieser noch vom Gericht bestätigt werden. (§ 248)

      § 251:

      (1) Auf Antrag eines Gläubigers ist die Bestätigung des Insolvenzplans zu versagen, wenn der Gläubiger

      1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle widersprochen hat und

      2. durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde.

      (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch den Plan schlechter gestellt wird.

      7. Wirkungen des Plans
      Kommt der Plan zustande, so gelten die darin enthaltenen Regelungen für und gegen alle Beteiligten (§254).

      Im Zusammenhang mit der Tabelle ist der Plan ein vollstreckbarer Titel (§ 257).

      Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben.

      Zur Überwachung der Erfüllung des Plans kann ein Insolvenzverwalter bestellt werden (§§ 260ff).

      8. Nichtzustandekommen des Plans
      Kommt ein Plan nicht zustande, so ist die Schlussverteilung nach §§ 196ff vorzunehmen und das Verfahren aufzuheben. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er Restschuldbefreiung beantragt, so wird im Schlusstermin die Restschuldbefreiung nach Anhörung des Insolvenzverwalters und der Gläubiger (§ 289) angekündigt und der Treuhänder bestellt, sofern die Voraussetzungen des § 290 nicht vorliegen (§ 291).

      ---

      *gg*

      c-1
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 19:49:01
      Beitrag Nr. 47 ()
      @carlo-1

      Danke. Was selber gerade beim nachschlagen.

      ...Im gestaltenden Teil sind sodann die Regelungen aufzunehmen, die festlegen, wie die Schulden reguliert werden sollen, wer auf wie viel verzichten soll, ob und inwieweit der Schuldner auch nach Ablauf des Plans noch haftet usw...

      Das fehlt bisher alles noch. Also habe ich die Pressemitteilung richtig verstanden. KEINER hat bisher auf Forderungen verzichtet. Das Geduldsspiel wird also weitergehen.

      bye
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 20:18:33
      Beitrag Nr. 48 ()
      naja, die Banken können immerhin den nicht erhaltenen Betrag abschreiben ... da zahlt halt dann der Staat noch mit ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 21:38:50
      Beitrag Nr. 49 ()
      tradewatcher

      Jetzt ist aber die Situation ganz anders, Kinowelt ist danach schuldenfrei. Tippe auf Kurse über 1€ am Montag. :laugh: :laugh:

      Klar 200%,dass schaffen die bis mittag´s. :laugh: :laugh:

      Junge,da sind einige Profitrader mit an Bord und die werden das Teil rauf und runter jagen!!
      Und Euer großes "Vorbild",der sich am Freitag Abend um 18.30Uhr diese Megaportion von 41.000Stk.(WOW 11480€ )gekauft hat, wird spätestens bei 0.50/0.60 dass erste mal abverkaufen.

      Alle,die noch nicht dabei sind!!
      Keine Panik,auch Ihr bekommt am Montag noch Eure Chance.
      Seit nicht so blöde und springt um jeden Preis oder unlimitiert am Montag Morgen auf den Zug rauf.
      Bei Schneider werden sich einige von Euch bestimmt schon die Finger verbrannt haben.
      Die Trader mit Disziplien werden auch noch ihren Schnitt machen.

      tanka
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 22:12:30
      Beitrag Nr. 50 ()
      @tanka

      geb Dir recht, mit nem Abstauberlimit kann man sich wieder gut ins rennen bringen;) - daher nicht hochzocken lassen!Nur wenn das Ding bei 1€ liegt geht die Panik los..

      we will see

      grüße
      trader
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 22:16:33
      Beitrag Nr. 51 ()
      @tanka

      schade, hab leider keinen screenshot vom letzten KW-hype, wo es wie ein Strich bis 0,91€ hoch ging.

      PS: der mit den 41.000Stk geht bestimmt nicht bei 0,50 € raus, da Insider ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 22:34:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      also nochmal @all

      ich versteh nicht, wieso hier so große Unsicherheit bzgl. Chartverlauf am Montag herrscht.

      Beim letzten KW-Hype, wo der INSO nur mal kurz angedeutet hat, daß wenige Teile von KW weitergeführt werden könnten, gings bis 0,91€ hoch. KW hat imerhin 1500 Filme in peto ... und sehr viel publicity

      Jetzt ist gesamt Kinowelt gerettet!!

      Auch wenn vielleicht die shortis zwecks Unsicherheit erstmal versuchen werden den Kurs zu drücken ;), bis zum nächsten Freitag wirds die 1 vor dem komma, da beißt die maus ....

      mfg
      tradergruß
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 22:47:13
      Beitrag Nr. 53 ()
      @tradewatcher
      Wer sag Dir denn ,dass das ein Insider war???
      Wieso kann es denn kein Glücksritter gewesen sein,der 11000€ auf eine positive Ad-Hoc gesetzt hat??

      tanka

      So,muß jetzt MOSKITOS erschlagen gehen!Bei uns in Bremen sind richtige Mutationen unterwegs.Erst letzte Nacht hat mich eine in den SCHWITZKASTEN genommen und die anderen haben zugestochen.
      Aus Verzweiflung gurgel ich jetzt schon morgens mit AUTAN :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 23:08:27
      Beitrag Nr. 54 ()
      traderfeeling, ein glücksritter spielt lieber roulette, da stehn die Chancen 1:1, hier warn`s 1:99 ;)

      tradergruß
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 03:25:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      leute ich habe einen orderlimit bei 0,33€ kriege ich die wahrscheinlich auch am montag wie schaut es aus?

      Noch was für die, die nervös sind Kinowelt nicht verkaufen sondern laufen lassen dennkt einfach das ist ein Motorwechsel

      gruß mahsun
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 09:53:41
      Beitrag Nr. 56 ()
      Also Frende, erst Mal Guten Morgen

      Ich bin bei 0,31 investiert und müßte mich normalerweise über jeden Push freuen. Dem ist es aber nicht so. Es sind zahlreiche Kleinanleger und auch Neulinge, die reinfallen und zum Schaden kommen können.

      Lasst euch durch die Profies, die auf euere Tasche abgesehen haben, nicht beirren.

      Tatsache ist folgendes:

      Es ist bis jetzt keine Entscheidung gefallen, wer die Firma bekommt.
      Es ist nur ein Angebot gemacht worden und mehr nicht.

      Es ist keine Entscheidung ( bis jetzt 11.8.02 um 9:30 ) zu Günsten der Brüder K gefallen.

      Die Neulinge sollen sich fragen, was ist, wenn der andere Investorengruppe etwas mehr bietet und die AG gelöst wird ?

      An die Neulinge, die dauernd nach Limit fragen.

      Ich empfehle abzuwarten. Den ersten ASK in Frankfurt schauen
      und ein Bischen den Verlauf, die Menge der gehandelten Stücke anschauen und sehr behutsam und vorsichtig entscheiden.

      Guckt euch die gehandelten Stücke der letzte Woche insgesamt an. Das sind paar Millionen. Es werden viele Shorties dabei sein, also vorsichtig und wartet nicht bis 100% oder 200% Gewinn ( Falls posetive Meldung kommt )

      Und zuletzt noch eine Bitte: Informiert euch selbst über die Tatsachen ( bis jetzt )

      Und vergißt nicht den Schneider. Bis zur letzten Sekunde, tatsächlich bis zur letzten Sekunde der Verhandlungen war alles bestens. Die Leute haben wie verrückt gekauft ( ich auch bei 0,55 ) Dann kam der Hammerschlag. Innerhalb von 3 Minuten standen wir bei 0,08 und wir sind immer noch bei 0,10.

      Noch ein Mal: Es steht alles auf der Kippe, also vorsichtig und lasst euch bon 0,80 oder 1 oder 1,20 Euro nicht beirren.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 10:34:18
      Beitrag Nr. 57 ()
      PS:

      Das was im Hompage vom Kinowelt steht, ist nicht vom Munde des Dr. Wolfgang Ott, sondern vom Kinowelt selbst und soweit wir NM kennen, kennen wir auch viele Nachrichten von den Firmen, die zuletzt nicht gestimmt haben oder in der letzten Sekunden geändert wurden. Es muß aber nicht heißen, dass diese Nachricht auch nicht stimmt. Ich meine nur Vorsicht ist geboten.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 11:22:14
      Beitrag Nr. 58 ()
      Gauner,

      Du bist schon ein armes Licht, ein Häufchen elend.
      Ott ist in der Zeit der Insolvenz als Insolvenzverwalter alleiniger Chef des Unternehmens und auch für die Meldung verantwortlich (siehe Unterschrift).

      Er selber hat Börsennotierung und Zuschlag an Kölmels verkündet.

      Ich schätze, dass DU genausowenig wie ich investiert bist.

      NUR:

      Ich gönne es den anderen wenn der Kurs auf 1,50 Schiesst.er ins Loch ???

      Armer Gauner, wann sperrt man dich wied
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:19:56
      Beitrag Nr. 59 ()
      @#57 von gauner1

      in deinem posting sind so viele Widersprüche, dümmer kann man nicht bashen ;)
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 15:31:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      @RealistLebt
      Also das Du investiert bist glaube ich zu 99%. Dein Zitat:
      geb doch zu daß Du short bist und gehörig schwitzt... Glaubst du das ich short bin ?

      @Gauner1
      Zitat : Es ist nur ein Angebot gemacht worden und mehr nicht.
      Genau das sehe ich auch so, aber das Angebot wird wohl angenommen.

      @BleibDirTreu
      Zitat : Wenn Kinowelt an der Börse bleibt, dann wird z.B. ein Kapitalschnitt erfolgen (kenne ich von ähnlichen Fällen). Wenn der z.B. 10:1 ausfällt, dann hätten die Altaktionäre noch 10% von Kinowelt, der Investor, bzw. die Banken die restlichen 90%.
      Genau das habe ich schon gesagt (und auch der Insolvenzverwalter, steht irgendwo im Net, weiss jetzt aber nicht mehr wo) :
      Insolvenzplanverfahren bedeutet Entschuldung der kinowelt mit Zustimmung der Gläubigermehrheiten .
      Dabei wird durch den Kapitalschnitt das nominal noch
      bestehende Grundkapital so drastisch reduziert werden müssen, dass den Altaktionären bestenfalls prozentual äußerst geringe Restanteile verbleiben !

      Also wäre k e i n e Kurserhöhung bei obigen Beispiel schon eine Erhöhung des Aktienwertes um den Faktor 10 also 1000% ! Nach meiner Auffassung dürfte der Kurs daher nächste Woche nicht steigen. Aber er wird steigen ! Und wer klever ist (Montag vielleicht sogar noch einsteigt) und rechtzeitig aussteigt macht seinen Gewinn. Aber Vorsicht ist trotzdem geboten. Ich wiederhole was ich schon gesagt habe :
      Aufpassen !
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 15:54:40
      Beitrag Nr. 61 ()
      ---

      müsste nicht morgen früh noch eine ad hoc kommen, mit den ergebnissen von freitag ?

      könnte es sein, daß morgen früh eine kursaussetzung seitend kinowelt beantragt wird ?


      ich glaube schon !

      ---
      c-1
      Avatar
      schrieb am 12.08.02 09:45:44
      Beitrag Nr. 62 ()
      @17 traderwatch
      Zitat : es lohnt sich übrigens jetzt schon ne Kauforder zu setzen, denn bei gleichem limit gilt die FIFO-Regel

      ?? in Frankfurt ?
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 10:42:48
      Beitrag Nr. 63 ()
      Wo bleibt die Antwort ?
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 10:49:56
      Beitrag Nr. 64 ()
      Moin Paul,

      was passiert denn nun die nächsten Tage ?

      Kaufen ??

      Geht es nochmals aufwärts ?

      Karlson
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 11:56:23
      Beitrag Nr. 65 ()
      Als langjähriger treuer Kinowelt-Aktionär (seit dem letzten Absturz nicht mehr) habe ich die Entwicklungen der letzten Wochen mit großem Interesse verfolgt.

      Noch ist in Bezug auf die Zukunft der Firma und (noch mehr) der Aktien so vieles unklar, dass ein Einstieg allenfalls zu kurzfristiger Spekulation lohnt. Klar scheint nur Folgendes:

      1. Die Aktien bleiben gelistet

      2. Die Kölmel-Brüder zahlen 32 Mio.

      Die Ausgangssituation ist doch:

      - Derzeit gehören ca. 40% der Aktien den Kölmel-Brüdern, 5% der Münchner Rück; der Rest ist in Streubesitz. (Tatsächlich gehört die Firma natürlich den Gläubigern.)
      Wie sind die Besitzverhältnisse nach einem "Verkauf" an die Kölmels? Die besitzen doch dann sicher weit mehr als die bisherigen ca. 40%. Dies wird wahrscheinlich durch einen harten Kapitalschnitt und anschließende Kapitalerhöhung zugunsten der Kölmels geschehen. Solange die genauen Konditionen nicht bekannt sind, ist es müßig, Rechnungen über den fairen Wert der Alt-Aktien anzustellen.

      - Die Assets (ursprünglich über 10.000 Filmlizenzen, überwiegend Video/DVD-Rechte) sind im Zuge der Insolvenz stark dezimiert. So ist das wertvolle und letztlich Insolvenz-auslösende Warner-Paket an Warner zurückgegangen. Was ist mit der (allein über 32 Mio wertvollen) Beteiligung an der kanadischen Filmfirma Allianz-Atlantis? Ist die verkauft?

      - Der Rest wir vermutlich 32 Mio wert sein. Ohne Verzicht der Gläubiger macht diese Kaufsumme keinerlei Sinn, auch wenn die Entschuldung nicht explizit in den Meldungen erwähnt wird.
      Dieser Rest gehört dann allerdings im Wesentlichen den Kölmels. Schließlich werden die 32 Mio auch nicht von den Altaktionären aufgebracht.

      Fazit:
      Die Aktie bleibt notiert, um einen späteren erneuten Börsengang zu ersparen. Für die Altaktionäre wird da nicht viel rauskommen. Zumindest gibt es keinerlei Informationen, die einen Einstieg derzeit rechtfertigen.


      Gruß, rv
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:22:20
      Beitrag Nr. 66 ()
      Was gibts denn neues ? Habe mich lange nicht mehr um Kinowelt gekümmert


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