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    Neues Handy, Akku defekt! Garantie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.02 12:26:48 von
    neuester Beitrag 10.08.02 13:49:13 von
    Beiträge: 6
    ID: 618.426
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      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:26:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann es möglich sein, daß der Akku eines
      absolut neuen Handys nicht zur Garantie
      gehört?

      Beim neuen Siemens-Handy war der Akku defekt,
      der nun mit ca. EUR 40,00 in Rechnung gestellt
      wird.

      Begründung: Der Akku stammt vom Zulieferer
      und ist kein Bestandteil der Garantie! :(

      Das ist ja wohl ein Witz :mad:

      Hat jemand so etwas schon erlebt oder
      weiß jemand, ob das stimmt?

      Gruß, Hop Sing
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:55:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi hop sing :kiss:

      so nen ärger mit nem neuen handy?
      umtauschen. geht alles über garantie :)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:57:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      das mit den Gewährleistungsansprüchen (im anderen thread) ist natürlich richtiger ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:59:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      p.s.

      natürlich ist das eine frechheit, was sie mit dir "probiert" haben. mach einen lustigen anruf beim verbraucherschutz und schildere dein problem ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:22:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      statt dich mit diesen Dösköppen rumzuärgern, hättest du dir besser ein neues Handy gegönnt!

      Es gibt heute traumhafte Angebote, man bekommt ein Handy und noch Geld zurück oder auch einen Vertrag der nichts oder fast nichts mehr kostet. Solche Schnäppchen gibt es hier und gibt es da.

      Eine Seite, die jeweils die günstigsten Angebote aufgreift und per Großhändler abwickelt, ist der folgende Online-Shop:

      http//www.cell4you.de

      Schau mal rein und überlege dir, ob du die Kacke mit dem Handy und dem Akku etc einfach mal vergessen kannst. Gibt ja auch noch die Möglichkeit, ein gebrauchtes Handy privat weiter zu verkaufen. Und wenn es so gut wie tot ist, schmeiss es weg.

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      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:49:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts sind mit Wirkung ab 1.1.2002 die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften massiv verbessert und ausgeweitet worden. Ausserdem kann von wichtigen Schutzvorschriften nicht mehr zum Nachteil des Verbrauchers durch AGBs abgewichen werden. Durch das Gesetz wurden europäische Verbraucherschutz-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
      Um auf das Handy zurückzukommen:
      Nachdem der Akku defekt war, stehen dir die in §§ 437 und 439 BGB genannten Möglichkeiten offen. Du kannst:
      1. Nacherfüllung durch Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Handys verlangen. Die Auswahl liegt bei dir.
      2. Du kannst vom Vertrag zurücktreten (also das Handy zurückgeben) oder den Kaufpreis mindern.
      3.du kannst Schadensersatz nach §§ 440,280,281,283 und 311a BGB verlangen
      4. du kannst nach § 284 BGB den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

      Du siehst also: Seit 1.1.2002 bist du als Verbraucher (fast) perfekt abgesichert.


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