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    Handelsvertreter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.02 16:45:48 von
    neuester Beitrag 15.08.02 18:16:47 von
    Beiträge: 7
    ID: 620.749
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      Avatar
      schrieb am 15.08.02 16:45:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich benötige mal Eure Hilfe.
      Kennt Ihr interessante Portale im Internet zum Thema Steuern, Recht und Co. bei Handelsvertretern.
      Das Thema arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis ist geklärt.
      Was ist mit dem Vorsteuerabzug, wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise. Wird mir ein negativer Betrag gutgeschrieben, wenn ich nur Ausgaben habe und keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen?
      Hat jemand Erfahrungen mit dem Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt? Das lass ich mir nicht entgehen. Gibt es sonst Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen?

      Danke für Eure Hilfe
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:01:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo !

      Da muss ich wissen, wie hoch die Umsätze sind + welches Produkt ! Fürs Überbrückungsgeld benötigt man gewisse Voraussetzungen...

      aktien-markt@web.de
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:15:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo !

      Es geht wohl um Finanz-Vertrieb - Fonds + Versicherungen ?
      Dieses Geschäft ist umsatzsteuerfrei nach § 3 UStG. Dann gibt es keine Umsatzsteuer + keinen Vorsteuerabzug
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:18:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Aktienmarkt,

      es handelt sich um Finanzdienstleistungen. Umsatz ist schwer zu prognostizieren. Ich gehe mal von Provisionen (postiv geschätzt) von 50.000 € im ersten Jahr aus.
      Bin ich in diesem Fall Vorsteuerabzugsberechtigt z.B. beim Kauf eines PKW (natürlich nur die Hälfte), wenn ich gar keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze (Provisionen) erhalte?
      Gibt es dazu eine Internetseite oder ein gutes Buch?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:23:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da bin ich mir nicht ganz sicher. Ein guter Bekannter mach was ähnliches (nicht HGB 84). Der hat auch keine umsatzst. Einnahmen, kann aber trotzdem die Vorsteuer abziehen. Da bin ich mir ziemlich sicher.

      Danke

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      Avatar
      schrieb am 15.08.02 17:44:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      dann hat der Bekannte auch steuerpflichtige Umsätze ? dann hat er normalerweise einen teilweisen Vorsteuerabzug - aber solange das Finanzamt es nicht merkt ...

      Tip: ich würde schauen, dass ich dazu auch steuerpflichtie Umsätze habe - Handle nebenbei noch mit irgendetwaass :-)
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 18:16:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke erstmal. Ich werde das überprüfen.


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