Energiekontor - Perspektiven? (Seite 1265)
eröffnet am 15.08.02 16:57:26 von
neuester Beitrag 02.05.24 06:13:00 von
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Mal wieder ein zusätzlicher "Stolperstein" für Windpark-Betreiber:
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals die grundsätzliche Bedeutung der Lärmschutz-Vorschriften hervorgehoben. Nach einem am Mittwoch in Leipzig veröffentlichten Urteil hat dabei die «Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm» (TA Lärm) nicht nur verbindlichen Charakter für Behörden, sondern ist quasi wie ein Gesetz auszulegen. Die Richter wiesen zugleich die Revision eines Windparkbetreibers aus Rheinland-Pfalz zurück.
Dieser war gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz und des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts vorgegangen. Die dortigen Gerichte hatten der Klage eines Landwirtes gegen die Windenergieanlage in 340 Metern Entfernung von seinem Hof stattgegeben. Der Kläger hatte insbesondere eine zu hohe Lärmbelästigung durch die Windräder bei Nacht kritisiert.
Die Richter stellten insbesondere auch klar, dass die Küche der Hofanlage ein gegen Lärmeinwirkungen zu schützender Platz sei. Er diene nicht nur dem Zubereiten von Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner. Somit sei dies ein schutzbedürftiger Raum im Sinne der TA Lärm, hieß es weiter.
Im Spiegel-Online Video-Beitrag zum Urteil gibt es übrigens mal ein paar sich drehende EKT-Windräder zu sehen.
http://www.spiegel.de/videoplayer/0,6298,21156,00.html
Gruß
Tiefstseetaucher
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals die grundsätzliche Bedeutung der Lärmschutz-Vorschriften hervorgehoben. Nach einem am Mittwoch in Leipzig veröffentlichten Urteil hat dabei die «Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm» (TA Lärm) nicht nur verbindlichen Charakter für Behörden, sondern ist quasi wie ein Gesetz auszulegen. Die Richter wiesen zugleich die Revision eines Windparkbetreibers aus Rheinland-Pfalz zurück.
Dieser war gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz und des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts vorgegangen. Die dortigen Gerichte hatten der Klage eines Landwirtes gegen die Windenergieanlage in 340 Metern Entfernung von seinem Hof stattgegeben. Der Kläger hatte insbesondere eine zu hohe Lärmbelästigung durch die Windräder bei Nacht kritisiert.
Die Richter stellten insbesondere auch klar, dass die Küche der Hofanlage ein gegen Lärmeinwirkungen zu schützender Platz sei. Er diene nicht nur dem Zubereiten von Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner. Somit sei dies ein schutzbedürftiger Raum im Sinne der TA Lärm, hieß es weiter.
Im Spiegel-Online Video-Beitrag zum Urteil gibt es übrigens mal ein paar sich drehende EKT-Windräder zu sehen.
http://www.spiegel.de/videoplayer/0,6298,21156,00.html
Gruß
Tiefstseetaucher
Deutschland und Japan ziehen bei Klimaschutz an einem Strang
Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Wegen der warmen Räume begrüßte Shinzo Abe Angela Merkel ohne Krawatte
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit dem japanischen Regierungschef Shinzo Abe die Übergabe der G8-Präsidentschaft von Deutschland an Japan vorbereitet. Der Klimaschutz soll ein wichtiges Thema bleiben.
Deutschland und Japan wollen bei ihren Bemühungen um einen besseren Klimaschutz und eine Reform des UN-Sicherheitsrats an einem Strang ziehen. Bei den Plänen für eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes habe man eine "intensive Abstimmung" vor allem im Rahmen der G8 vereinbart, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch (29.8.07) nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Shinzo Abe in Tokio.
solarsemi45
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 31.320.300 von JoergP am 28.08.07 19:36:03- nächste Monate gleichbleibend +/- 1 € (Grenze nach unten Eigenkapital)
- Jahr stark u. a. wegen Inflation steigend
- Jahr stark u. a. wegen Inflation steigend
Schon im PI gelesen? Ist zwar uralt aber wird heute tausendfach gelesen
http://www.buerger-fuer-technik.de/windkraft-lugen.html
Dr. Ludwig Lindner hat sich das m. M. nicht richtig durchdacht.
1. es gibt Konzepte, die ohne Kohlekraftwerke auskommen
2. der Stahl löst sich nach den mind. 20 Jahren nicht in Luft auf
3. AKW werden heute noch subventioniert (Risiken, Endlager)
4. das ist politisch lösbar
5. wo ist das Argument?
http://www.buerger-fuer-technik.de/windkraft-lugen.html
Dr. Ludwig Lindner hat sich das m. M. nicht richtig durchdacht.
1. es gibt Konzepte, die ohne Kohlekraftwerke auskommen
2. der Stahl löst sich nach den mind. 20 Jahren nicht in Luft auf
3. AKW werden heute noch subventioniert (Risiken, Endlager)
4. das ist politisch lösbar
5. wo ist das Argument?
!
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Dieser Beitrag wurde moderiert. Alternative Energien sind unaufhaltsam
im Kommen. Im Zuge des
Klimawandels werden Solar & Co.
ihren Siegeszug in den nächsten
Jahren fortsetzen. Mit dem MLIIF
New Energy Fund profitieren Sie
auch in Ihrem Depot von dieser Entwicklung.
SPÄTESTENS DER Dokumentarfilm „Eine
unbequeme Wahrheit“, für den der ehemalige
US-Vizepräsident Al Gore den Oscar bekam,
dürfte es auch dem letzten Zweifler klar
gemacht haben: Der Klimawandel ist nicht
mehr zu stoppen. Erneuerbare Energien wie
Solarenergie oder Windkraft werden daher
in den nächsten Jahren verstärkt in den Fokus
rücken. Auch Biokraftstoffe spielen eine
immer wichtigere Rolle. Von dem Trend hin
zu den alternativen Energien können Sie in
Ihrem Depot profitieren – mit dem MLIIF
New Energy Fund (ISIN: LU0124384867).
Erfolgreiches Management
Der Fonds, der im Jahr 2001 aufgelegt
wurde, stammt aus dem Hause Blackrock
Investments, der Investmentgesellschaft
von Merrill Lynch. Für das Management
sind Robin Batchelor und Poppy Allonby
zuständig, die auch die Verantwortung für
den erfolgreichen MLIIF World Energy Fund
tragen. Während sie sich bei diesem auf traditionelle
Energiewerte aus den Sektoren Öl
und Gas konzentrieren, liegt im MLIIF New
Energy Fund der Fokus ganz auf den neuen
Energien.
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