eBay Geschäfte. Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.02 15:04:58 von
neuester Beitrag 16.08.02 16:57:45 von
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Eine Frage.
Wenn man bei eBay z.B ein Videorekorder verkauft hat und an den Käufer mit vers.Paket ausgeliefert. Der Käufer hat nach dem Empfang die Wahre, den Verkäufer positiv bewertet. Dann nach ca. 4 Tagen meldet sich Käufer und sagt das der Videorekorder funktioniert nicht mehr richtig. Wie kann die Sache weiter laufen. Hat der Käufer noch welche Anspruche.?
(Wert ca. 250€)
Danke.
Wenn man bei eBay z.B ein Videorekorder verkauft hat und an den Käufer mit vers.Paket ausgeliefert. Der Käufer hat nach dem Empfang die Wahre, den Verkäufer positiv bewertet. Dann nach ca. 4 Tagen meldet sich Käufer und sagt das der Videorekorder funktioniert nicht mehr richtig. Wie kann die Sache weiter laufen. Hat der Käufer noch welche Anspruche.?
(Wert ca. 250€)
Danke.
Hi!
Ich denke nicht, zumindest, solange der Verkäufer auch Privatperson ist.
Ist ja letztlich auch vergleichbar mit Sachen, die auf dem Flohmarkt erworben habe - spätestens, nachdem ich die Sache für gut befunden habe ("Gekauft wie gesehen") und bezahlt habe, ist das Thema IMHO durch.
Gruss,
Matze
Ich denke nicht, zumindest, solange der Verkäufer auch Privatperson ist.
Ist ja letztlich auch vergleichbar mit Sachen, die auf dem Flohmarkt erworben habe - spätestens, nachdem ich die Sache für gut befunden habe ("Gekauft wie gesehen") und bezahlt habe, ist das Thema IMHO durch.
Gruss,
Matze
Zumindest sollte man miteinander darüber sprechen.
Nicht alle Verkäufer sind Gauner .
Käme auch auf die Artikelbeschreibung an.
Auch die positive Bewertung kann man
noch ändern.
Nicht alle Verkäufer sind Gauner .
Käme auch auf die Artikelbeschreibung an.
Auch die positive Bewertung kann man
noch ändern.
Du als Verkäufer wußtest doch, dass der Videorecorder nicht richtig funktioniert, oder?
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