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    bringt der "sarbanes-oxley-act" europas konzerne wirklich in bedrängnis? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.02 19:05:08 von
    neuester Beitrag 19.08.02 13:45:46 von
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      schrieb am 16.08.02 19:05:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      sicher ist, der august 2002 wird in den vorstandsetagen deutscher ags in `bester` erinnerung bleiben.

      erst verkündigt die politik kurz vor der wahl, daß in der nächsten legislaturperiode den aktionären ein eigener schadensersatzanspruch gegen die organe von ags eingeräumt wird, wenn diese ihre informationspflichten verletzen. es wurde auch langsam zeit.

      dann sorgt auch noch ein gesetz aus den usa für zusätzliche unruhe, weil vorstände künftig persönlich mit ihrer unterschrift bestätigen sollen, daß die informationen in den berichten aller an der new yorker börse zugelassenen unternehmen „die finanzielle situation und die ergebnisse der geschäftstätigkeit in allen wesentlichen punkten zutreffend wiedergeben.“ stimmt dies nicht, drohen hohe haftstrafen und geldbußen.

      heftig und nervös wird diskutiert, ob das gesetz überhaupt für nicht-us unternehmen gelten kann, ob es ausnahmeregeln geben muß und sich nicht vielleicht sogar die eu-kommission dafür einsetzen müßte.

      daran ist allerdings aus amerikanischer sicht zur zeit nicht zu denken. ausnahmeregelungen würden den vorrangigen zweck des gesetzes vereiteln, nämlich nach typisch amerikanischer art spontan ein zeichen zu setzen. wie dies bereits die medienwirksame bilanzschwur-aktion der us-börsenaufsicht sec für us-unternehmen in dieser woche gezeigt hat:

      wir unternehmen etwas gegen die betrüger von enron, worldcom & co., die us-präsident bush vor mikrofonen und kameras mit ähnlich markigen worten brandmarkte wie die terroristen des 11. september.


      derzeit gibt es meines erachtens für die organe deutscher ags keinen grund zu übertriebener nervosität. es sei denn, sie wußten von manipulationen, luftbuchungen und geschönten umsatzzahlen, wie z.b. bei comroad oder flowtex. deren vorstände werden allerdings auch hier zu lande zur verantwortung gezogen.

      zwar wird man frühestens am 29.08. (dann gibt die sec die ausführungsbestimmungen bekannt) etwas darüber sagen können, welche finanziellen folgen das us-gesetz über strafrechtliche sanktionen hinaus haben könnte und ob ein „bilanz-meineid“ möglicherweise sogar schadensersatzansprüche der aktionäre nach sich ziehen kann. doch wer sich an die grundsätze des deutschen rechts hält, dem sollten beim „bilanzschwur“ nicht die hände zittern.

      denn er muß die richtigkeit der so genannten „filed reports“ beschwören, und dies sind die bei der sec eingereichten jahresberichte. auf grundlage der von den wirtschaftsprüfern testierten zahlen müssen auch diese nach deutschem recht korrekt sein. die sec wird ihn nur dann zur verantwortung ziehen, wenn er wußte oder wissen konnte, daß an der bilanz `etwas faul` ist.

      und was könnte ein finanzvorstand mehr tun, als er bislang schon redlicherweise mußte? wer sich über die zahlen des unternehmens auf dem laufenden hält, der muß eigentlich nicht panisch werden.

      deshalb ist nach meinem dafürhalten die neue gesetzliche regelung der usa, so wie oben zumindest, nicht in bausch und bogen zu zerreißen, sondern aus sicht insbesondere der kleinaktionäre eher zu begrüßen.

      eines ist jedoch sicher. unseriöse vorstände, die von mauscheleien wußten oder sie sogar veranlassten, haben in den usa künftig mehr zu befürchten. denn ein meineid über die richtigkeit einer bilanz ist einfacher zu beweisen als der tatsächliche beitrag zur bilanzfälschung. die maschen des fahndungsnetzes sind enger geworden.

      chief-in-command
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      schrieb am 16.08.02 19:26:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      ach übrigens, der `king` is still alive. :O
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      schrieb am 19.08.02 13:41:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bundesregierung lehnt Eid auf Bilanzen ab - EU soll US-Forderung abwehren

      Im Streit um die neuen amerikanischen Börsengesetze und den Bilanzschwur für deutsche Unternehmen mit US-Notierung gehen Konzerne und Bundesregierung auf Konfrontationskurs zu den USA.

      Der „Spiegel“ zitierte am Wochenende aus einem Brief von Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin an EU-Kommissar Frits Bolkestein. Darin kritisiert die SPD-Politikerin unter anderem, es könne nicht sein, „daß die US-Gesetzgebung quasi extraterritoriale Auswirkungen anstrebt“. Ministeriumssprecher Thomas Weber bestätigte den Brief.

      Däubler-Gmelin spricht in dem Schreiben von einem „problematischen Vorhaben“ der USA und forderte Bolkestein auf, die Amerikaner „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ davon abzubringen. Natürlich sei es anzuerkennen, daß die USA das erschütterte Vertrauen in die US-Finanzmärkte wieder herstellen wollten. „Es kann aber nicht angehen, daß die US-Gesetzgebung gleichzeitig extraterritoriale Auswirkungen anstrebt“, zitierte der „Spiegel“.

      Sollten die Amerikaner dennoch darauf beharren, daß die neuen Börsengesetze auch für deutsche Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelten, drohe die SPD-Politikerin mittelfristig mit einer Gegenreaktion. Dann müßten „auch in Europa die anerkennungsfreundlichen Regeln für Unternehmen aus Drittstaaten auf den Prüfstand kommen“.

      Ciao BigLinus :cool:
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      schrieb am 19.08.02 13:45:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die meisten der in den USA börsennotierten deutschen Unternehmen wehren sich ebenfalls gegen die verschärften Gesetze, den „Sarbanes-Oxley-Act“. Laut Bundesverband der Deutschen Industrie wird derzeit ein Brief an die US-Börsenaufsicht SEC erarbeitet.

      An der New York Stock Exchange sind 17 deutsche Unternehmen notiert. Diese wollen Ausnahmen von den Regeln für ausländische Unternehmen erreichen. Angeblich begrüßen die Deutschen in ihrer Stellungnahme zwar das Ziel des Gesetzes, wonach das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Kapitalmärkte durch wirksame Maßnahmen wieder hergestellt werden solle. Einige Bestimmungen seien nicht auf Unternehmen außerhalb der USA anzuwenden. So sei das US-Board-System mit dem zweistufigen deutschen System mit Vorstand und Aufsichtsrat nicht kompatibel.

      Nach Presseberichten gehören zu den Unterzeichnern DaimlerChrysler, Allianz, BASF, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, Infineon und Altana. Nicht darunter sind Schering und Celanese.

      Quelle: Die WELT, 19.08.2002


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