Hilfe, bekam ein Geschenk, jetzt will er Geld - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.08.02 09:43:09 von
neuester Beitrag 29.08.02 17:06:08 von
neuester Beitrag 29.08.02 17:06:08 von
Beiträge: 15
ID: 626.170
ID: 626.170
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 486
Gesamt: 486
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 19:46 | 6756 | |
heute 20:10 | 5393 | |
vor 1 Stunde | 4549 | |
vor 59 Minuten | 4226 | |
heute 20:17 | 2947 | |
heute 19:32 | 2179 | |
heute 14:53 | 1971 | |
vor 44 Minuten | 1717 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.179,00 | +0,58 | 229 | |||
2. | 3. | 0,1935 | +0,78 | 96 | |||
3. | 2. | 1,1800 | -14,49 | 87 | |||
4. | 5. | 9,3575 | +0,27 | 60 | |||
5. | 4. | 157,21 | -1,62 | 55 | |||
6. | Neu! | 0,3050 | +4,63 | 38 | |||
7. | Neu! | 4,8025 | +6,45 | 34 | |||
8. | Neu! | 11,828 | +13,73 | 32 |
Hi,
diesmal keine Aktie. Ich bekam ein Klavier geschenkt von einem Bekannten. Nach einem Jahr hatte ich allerdings keinen Platz mehr und habe es entsorgen müssen, weil es nicht mehr zum stimmen war und vermodert war. Jetzt klagt dieser Bekannte gegen mich. Der Grund, ich hätte es veräußert und will jetzt EUR 4.200,--. Ich habe zwar Zeugen, die das Klavier als Geschenk bezeugen können und es existiert nichts schriftliches. Der Streitwert ist natürlich auch jenseits von Gut und Böse, denn das Ding war ja schon nur Schrott.
Bitte gebt mir einen Rat
diesmal keine Aktie. Ich bekam ein Klavier geschenkt von einem Bekannten. Nach einem Jahr hatte ich allerdings keinen Platz mehr und habe es entsorgen müssen, weil es nicht mehr zum stimmen war und vermodert war. Jetzt klagt dieser Bekannte gegen mich. Der Grund, ich hätte es veräußert und will jetzt EUR 4.200,--. Ich habe zwar Zeugen, die das Klavier als Geschenk bezeugen können und es existiert nichts schriftliches. Der Streitwert ist natürlich auch jenseits von Gut und Böse, denn das Ding war ja schon nur Schrott.
Bitte gebt mir einen Rat
hau ihm auf die Fresse und entschuldige Dich dann......
Abarbeiten...ähhh - abklimpern lassen
-was für ein bekannter ?
-wie lange ist das her ?
-was für zeugen ?
-läuft eine anzeige etc. ?
schon mal mit den bekannten gesprochen, wegen schlichtung
-hast du ne Rechtsschutzversicherung ?!
-wie lange ist das her ?
-was für zeugen ?
-läuft eine anzeige etc. ?
schon mal mit den bekannten gesprochen, wegen schlichtung
-hast du ne Rechtsschutzversicherung ?!
Hat er denn noch was schriftliches über das Klavier? Kaufbeleg oder irgendwas in der Art?
Zeugen habe ich
es ist ein Jahr her
Rechtsschutzversicherung habe ich
Anzeige läuft keine
Reden tu ich mit dem nicht mehr, er kam ja mit dem Anwalt
es ist ein Jahr her
Rechtsschutzversicherung habe ich
Anzeige läuft keine
Reden tu ich mit dem nicht mehr, er kam ja mit dem Anwalt
einfach nichts tun. Was will er denn, wenn er nichts schriftlich hat ?
Verlang 4200 € Miete weil er seinen Müll ein Jahr bei dir untergestellt hat.
gib ihm 70 Volksaktien von der Deutschen Telekom die Du bei der letzten Zeichnung zu je € 60.- erstanden hast, dann seit Ihr Quit
bin kein Jurist, möchte abre trotzdem erwähnen, dass Geschenke zurückgefordert werden können, wenn 1) damit eine "Gegenleistung" vereinbart wurde (hier z.B. du spielst im jahrelang was vor) oder 2) sie unter einer Annahme geschenkt wurden (Beispiel: Ring an Freundin, die dich aber betrogen hat und du wusstest es nicht und es kommt zur Trennung)
Falls Du den Sachverhalt vollständig geschildert haben solltest, musst Du Dir keine Sorgen machen: ER muss beweisen, dass ein Kauf vorliegt, DU nicht das Gegenteil.
Marc Aurel
Marc Aurel
Genau, einfach sein Forderungen erst mal schriftlich einreichen lassen, da er keine schriftliche Bestätigung hat, wird es ihm schwer fallen, zu beweisen, daß du von ihm irgendetwas hast, was du jetzt nicht mehr hast.
Kein Sorgen machen, no change
Kein Sorgen machen, no change
Fassung vom 2. Januar 2002
BGB § 1301 Rückgabe der Geschenke
--------------------------------------------------------------------------------
Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.
--------------------------------------------------------------------------------
BGB § 1301 Rückgabe der Geschenke
--------------------------------------------------------------------------------
Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.
--------------------------------------------------------------------------------
@jgh: Kann man die Ehe auch durch Tod auflösen oder muss man sich scheiden lassen ;-) ? Wessen Tod gilt ? Reicht auch eine Ermordung ?
f,
...wie bist du denn drauf
...wie bist du denn drauf
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
236 | ||
97 | ||
96 | ||
63 | ||
57 | ||
40 | ||
34 | ||
32 | ||
30 | ||
24 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
23 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
16 |