checkAd

    Hilfe, bekam ein Geschenk, jetzt will er Geld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.02 09:43:09 von
    neuester Beitrag 29.08.02 17:06:08 von
    Beiträge: 15
    ID: 626.170
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 486
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:43:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      diesmal keine Aktie. Ich bekam ein Klavier geschenkt von einem Bekannten. Nach einem Jahr hatte ich allerdings keinen Platz mehr und habe es entsorgen müssen, weil es nicht mehr zum stimmen war und vermodert war. Jetzt klagt dieser Bekannte gegen mich. Der Grund, ich hätte es veräußert und will jetzt EUR 4.200,--. Ich habe zwar Zeugen, die das Klavier als Geschenk bezeugen können und es existiert nichts schriftliches. Der Streitwert ist natürlich auch jenseits von Gut und Böse, denn das Ding war ja schon nur Schrott.

      Bitte gebt mir einen Rat
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:46:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      hau ihm auf die Fresse und entschuldige Dich dann......
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:48:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Abarbeiten...ähhh - abklimpern lassen
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:48:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      -was für ein bekannter ?
      -wie lange ist das her ?
      -was für zeugen ?
      -läuft eine anzeige etc. ?

      schon mal mit den bekannten gesprochen, wegen schlichtung ;)
      -hast du ne Rechtsschutzversicherung ?!
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:50:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat er denn noch was schriftliches über das Klavier? Kaufbeleg oder irgendwas in der Art?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:51:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zeugen habe ich
      es ist ein Jahr her
      Rechtsschutzversicherung habe ich
      Anzeige läuft keine
      Reden tu ich mit dem nicht mehr, er kam ja mit dem Anwalt
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:53:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      einfach nichts tun. Was will er denn, wenn er nichts schriftlich hat ?
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:57:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verlang 4200 € Miete weil er seinen Müll ein Jahr bei dir untergestellt hat.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:18:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      gib ihm 70 Volksaktien von der Deutschen Telekom die Du bei der letzten Zeichnung zu je € 60.- erstanden hast, dann seit Ihr Quit;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:49:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      bin kein Jurist, möchte abre trotzdem erwähnen, dass Geschenke zurückgefordert werden können, wenn 1) damit eine "Gegenleistung" vereinbart wurde (hier z.B. du spielst im jahrelang was vor) oder 2) sie unter einer Annahme geschenkt wurden (Beispiel: Ring an Freundin, die dich aber betrogen hat und du wusstest es nicht und es kommt zur Trennung)
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:53:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Falls Du den Sachverhalt vollständig geschildert haben solltest, musst Du Dir keine Sorgen machen: ER muss beweisen, dass ein Kauf vorliegt, DU nicht das Gegenteil.
      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:56:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Genau, einfach sein Forderungen erst mal schriftlich einreichen lassen, da er keine schriftliche Bestätigung hat, wird es ihm schwer fallen, zu beweisen, daß du von ihm irgendetwas hast, was du jetzt nicht mehr hast.

      Kein Sorgen machen, no change
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:09:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Fassung vom 2. Januar 2002

      :D

      BGB § 1301 Rückgabe der Geschenke

      --------------------------------------------------------------------------------

      Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.




      --------------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 17:03:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      @jgh: Kann man die Ehe auch durch Tod auflösen oder muss man sich scheiden lassen ;-) ? Wessen Tod gilt ? Reicht auch eine Ermordung ?
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 17:06:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      f,

      ...wie bist du denn drauf :confused:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hilfe, bekam ein Geschenk, jetzt will er Geld