Spekulationsverlust - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.02 09:21:35 von
neuester Beitrag 06.09.02 17:33:44 von
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ID: 629.587
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Hätte nur eine ganz kleine Frage.......
Sind Verluste die über die Spekulationsfrist von 1 Jahr
hinausgehen (z.B. Aktienkauf 01.06.2001 - Aktienverkauf
01.08.2002) anrechenbar oder zählen nur die Verluste
die innerhlab eines Jahres angefallen sind.
Vielen Dank an Alle und jetzt schon ein schönes WE
Gruß
Robin
Sind Verluste die über die Spekulationsfrist von 1 Jahr
hinausgehen (z.B. Aktienkauf 01.06.2001 - Aktienverkauf
01.08.2002) anrechenbar oder zählen nur die Verluste
die innerhlab eines Jahres angefallen sind.
Vielen Dank an Alle und jetzt schon ein schönes WE
Gruß
Robin
Hi Robin,
Verluste die über ein Jahr hinausgehen sind dein Privatvergnügen.
Genauso wie Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, sind die Verlust nach einem Jahr "steuerfrei".
Gruß
Tueser
Verluste die über ein Jahr hinausgehen sind dein Privatvergnügen.
Genauso wie Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, sind die Verlust nach einem Jahr "steuerfrei".
Gruß
Tueser
und da gebe ich tueser absolut recht, und falls du meinst du könntest sie mal schnell vor ablauf des jahres verkaufen und dann wieder gleich kaufen um verluste zu realisieren kann ich dir sagen das dass auch nicht geht denn es muss eine angemessene zeit dahinter liegen lt. finanzamt ca. 1 woche, hab es nämlich mal so gemacht und dann wurde es mir gestrichen.
schönes we
cali
schönes we
cali
@Calliff33033
dann hast du nicht gutgenug begruendet, von wegen
"neue informationen auf yahoo-finance, so dass eine
investition sinnvoll erschien". im internet-zeitalter
gibt es JEDEN tag informationen, die einen kauf/verkauf
rechtfertigen wuerden.
GGG
dann hast du nicht gutgenug begruendet, von wegen
"neue informationen auf yahoo-finance, so dass eine
investition sinnvoll erschien". im internet-zeitalter
gibt es JEDEN tag informationen, die einen kauf/verkauf
rechtfertigen wuerden.
GGG
Zu #3 und #4: Im Gesetz (§ 23 EStG) steht nicht, es müsse zwischen dem Verkauf einer Aktie und dem Kauf eine "angemessene Frist" liegen. Sollte das Finanzamt meinen, der Kauf stelle einen "Gestaltungsmisbrauch" (§ 42 AO) dar, so ist zu bemerken, dass finanzgerichtliche Urteile, die das bestätigen könnten, bisher nicht vorliegen. Ich sehe keinen "Gestaltungsmissbrauch" und bin der Meinung, dass auch keine Informationen vorliegen müssen, die den Kauf rechtfertigen. Speziell Daytrader kaufen und verkaufen oft mehrmals am Tag das selbe Derivat (z.B. Dax-Future). Wenn man in dem Kauf eines Futures, den man vor 10 Minuten verkauft hat, einen Gestaltungsmissbrauch sehen würde, weil (angeblich) keine "angemessene" Frist von einer Woche zwischen Verkauf und Kauf liegt, wäre das Daytrading sinnlos. Weder der Kauf noch der Verkauf muss "gerechtfertigt" werden.
Die "angemessene Frist" ist völlig aus der Luft gegriffen, der "Gestaltungsmissbrauch" frei erfunden.
Die "angemessene Frist" ist völlig aus der Luft gegriffen, der "Gestaltungsmissbrauch" frei erfunden.
@Cali: Wenn man die Beamten harmlos fragt: "wo steht denn das mit der angemessenen Frist von einer Woche?", kann man sie in Verlegenheit bringen.
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